1855 / 9 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

neu angelegten Objekte, weil sie alle disponiblen Arbeitskräfte zum Baue der Lagerbaracken und zur Befestigung ihrer Stapelplätze verwenden, eine Vorsicht, zu der sie durch die von den russischen Dampffregatten ausgeführte Rekognoszirung veranlaßt wurden. Die Anhöhen am linken Ufer der Tschernaja bilden gegenwärtig einen außerordentlich festen Schwerpunkt. Von dort aus könnte jetzt die Offensive mit Sicherheit ergriffen werden, weil die Rück⸗ zugslinie gehörig gesichert ist. Eine abermalige Rekognoszirung verschaffte den Alliirten die Gewißheit, daß der General Liprandi seinen Fanzen linken Flü⸗ gel zurücknahm und den rechten Flügel an die Anhöhe bei Traktir ehnt. Der bisherige türkische Truppen⸗Ober⸗Kommandant in der Krim ist als Kommandirender nach Anatolien abgegangen; Omer Pascha sammelt sein Corps bei Eupatoria; ein Korrespondent aus Balaklava versichert aber, der Serdar werde an die Ufer der Tscher⸗ naja rücken, um von dort aus gemeinschaftlich mit den Allirten zu operiren. Es ist über diese neuesten Plane bereits viel geschrieben worden; auch lauten die letzten Rapporte des Ober⸗ Generals Canrobert und des Marschalls Raglan dahin, daß die Offensive schon nächstens wird ergriffen werden, aber ein Winter⸗Feldzug in der holz⸗ und wasser⸗, armen Krim gehört zu den schenken wir den Nachrichten aus Balaklava einigen Glauben, daß die Alliirten, verstärkt durch die Armee des Omer Pascha, in die⸗ sem Augenblick nur bezwecken, die russische Feldarmee von der Ver⸗

bindung mit Sebastopol abzuschneiden, bis Utsch⸗Kuju an die Straße, 1b Gefangene gemacht und einen Convoi der Alliirten, 100 Wagen stark, erbeutet.

die von Baktschiserai nach den nördlichen Forts führt, vorzudrin⸗ gen, diese Bewegung mit der blutigsten Aufopferung 2. a. auf den Fahesen von Inkerman bis Utsch⸗Kuju Posto zu fassen und die Seefestung vollständig zu cerniren. Dieser Plan ist, nach der Ansicht unseres militairischen Berichterstatters, gut entworfen, er ist auch ausführbar; schließlich bemerken wir, daß in diesem Augenblick nicht Balaklava, sondern Dank dem Admiral lin und dem General Canrobert, die Kamiesch⸗Bai den Rückzug der Alliirten deckt.“ Das Neueste an Schwarzen Meere ist seille angekommene Paketboot tinopel am 28. Dezember verlassen. Kriegsfälle bis dahin unbedeutend. ist, daß die Russen abermals Hafensperre voll zu machen. Am 26. Dezember um 7 ½ Uhr Mor⸗ gens bemerkten die Wachen auf der Dampf⸗Fregatte „Vauban“ am Eingang des Hafens von Sebastopol ganz deutlich ein großes Ponton vom Ansehen einer entmasteten hee. das nach dem nördlichen Ende der durch die versenkten Schiffe gebildeten Sperre geschleppt wurde. Bald darauf ging diese Masse unter und verschwand. Briefe vom 23. Dezember im enthalten die Angabe, daß die Russen auch wieder fünf ihrer Linien⸗ schiffe entwaffnet haben, so daß damals nur noch ein Dreidecker und ein Linienschiff von 90 Kanonen armirt blieben. Die See⸗ macht der Alliirten vor Sebastopol bestand am genannten Tage aus folgenden Schiffen: Französischerseits die Schrauben⸗Linien⸗ schiffe „Napoleon“ und „Jean Bart“, „Panama“ und die Schraubenkorvette „Primauguet““ englischerseits die Linienschiffe „Agamemnon“, „Annibal“ und „Algier“ so wie wei Fregatten. Ferner lagen im Innern der Kamiesch⸗Bucht die Linienschiffe „Montebello“, „Marengo“ und „Alger“, so wie mehrere Fregatten und Korvetten; in der dem Hafeneingang zunächst be⸗ legenen Streletska⸗Bucht, die den Schiffscapitain d'Herbinghem zum Kommandanten hat, die Dampffregatte „Vauban“, die Schrauben⸗ korvette „Caton“ und die Bombarde „Vautour“; endlich auch noch in der Kasatsch⸗Bucht mehrere englische Linien⸗ und andere Schiffe. Das ganze Gestade von der Streletska⸗Bucht bis zur äußersten Spitze des Kaps Chersones ist von der Marine stark befestigt und mit Leuchtfeuern aller Art versehen worden. An der Wasser eitung wurde an genanntem Datum noch gearbeitet, sie sollte in vier⸗ zehn Tagen fertig sein. Der „Constitutionnel“ vom

zuverlässigen direkten Nachrichten aus dem vom 26. Dezember und durch das in Mar⸗ „Caire“ mitgebracht, das Konstan⸗ Das Wetter war schön, die Das einzige von Wichtigkeit

10ten enthält eine Privat⸗De⸗ pesche aus Varna vom 1. Januar, nach welcher Omer Pascha ch am genannten Tage von dort nach der Gegend von Sebastopol eingeschifft hatte, mit dem Ober Dien, dem englischen Kommissa⸗ rius Simmons und Rustem Pa cha. Man glaubt, daß er dort in acht (?) Tagen eintreffen wird. Die Einschiffung der türkischen rmee nach Eupatoria dauert fort. Man hat Nachrichten von Sebastopol bis zum 27. Dezember erhalten. Nichts Bedeutendes hat sich ereignet. Die Arbeiten nehmen ihren Fortgang. Man erwartet, um kräftig vorzugehen, die vollständige Ankunft der 8ten b Landung der türkischen Armee.

Division und die vollendete

-eer. und Polen. Odessa, 3. Januar. Nachrichten

2 der Krim, bis zum 15. (27.) Dezember reichend, melden nichts eues. Am 6. (18.) Dezember versuchten ein großer Schrauben⸗ ampfer und ein Kanonenboot ein von den Russen erbeutetes tür⸗

sches Getreideschiff im Hafen von Feodosia zu nehmen. Auch bei

dann menschen-⸗ schwierigsten Unternehmungen; daher V

„Moniteur de la Flotte“

die Dampffregatte“

Hame⸗-

versichert wird, Abgeordneten und auch einen Theil der Liberalen, so

Kertsch wechselten unlängst drei feindliche Schiffe mit den russt en Batterieen einige Schüsse. Heute wird Fürst vet a re sfscen

erwartet.

„Mit Rücksicht auf die voranstehende Mittheilung aus Odessa möge hier eine um 3 Tage weiter reichende Mittheilung der „Mil. Ztg.“ von dort folgen, (die mit der gestern von uns nach der „Wien. Ztg.“ gegebenen Nachricht übereinstimmt): Das andauernde sehr ungünstige Wetter hatte beklagenswerthe Unglücksfälle im Ge⸗ folge. In den grundlosen Wegen fielen, von den nach der Krim bestimmten zwei Reserve⸗Bataillons des Tomskischen 19ten Jäger⸗ und Zlsten Wladimir'schen Infanterie⸗Regiments, 20 Werste von Odessa, 2 Offiziere und 152 Mann auf offener arrase zum Opfer. Mehrere hundert Artillerie⸗Trainpferde, welche aus Kursk nach der Krim getrieben werden sollten, wurden von einem schreck⸗ lichen Schneesturme überrascht und erlagen dem furchtbaren Unwetter.

Dieses letztere ist wohl auch Ursache, daß die Posten aus der Krim nach

Odessa zur Zeit 10 bis 14 Tage im Rückstande bleiben und daß man in

dieser Seestadt so ziemlich aller Nachrichten baar ist. Abgesehen davon haben die Zuzüge nach dem Kriegsschauplatze noch kein Ende genommen und am 26. Dezember konnte im Rayon von Odessa nicht ein einziges Fuhrwerk für Private aufgetrieben werden. Aus Eupatoria meldet ein Brief vom 18. Dezember, daß die geschei⸗ terten Schiffe noch immer an Ort und Stelle liegen und daß ein Ausfall der Garnison die Stadt ist bekanntlich von den Alliir⸗ ten bis zur Stunde besetzt von dem Ekatarin Michailovischen Ulanen⸗Regiment zurückgeschlagen wurde. Der diese Ulanen⸗ Abtheilung befehligende Oberlieutenant Emanuel hatte mehrere

Amerika. Aus Rio Janeiro liegen der „Pr. C.“ Privat⸗ mittheilungen von Ende November vor, welche das in der letzten Zeit

wiederholentlich verbreitete Gerücht, daß das gegenwärtige brasilianische

Ministerium, welches der konservativen Partei den Saquaremos angehört, seine Entlassung eingereicht habe oder einzureichen beab⸗ sichtige, für vollkommen grundlos erklärt. Von Seiten der libera⸗ len Opposition der Partei Santa Luzias hatte dasselbe, wie

„nichts zu fürchten, denn die jeige Kammer der ist fast ganz im Sinne des Ministeriums gewählt, wie die Nation im Allge⸗

meinen, hat dasselbe er für die materiellen Ver⸗

durch seinen Ei

besserungen des Landes zu gewinnen gewußt. Der Senat aber ist

ein Schiff versenkt haben, um die beinahe ausschließlich

Innerhalb der

konservativ gesinnt, wie das Ministerium. onservativen Partei selbst hat letzteres allerdings einige nicht unbedeutende Gegner, und aus diesem Umstande scheinen jene

Gerüchte von einem bevorstehenden Ministerwechsel hervorgegangen zu

sein; indeß glaubte man, daß durch

Staatsrath und Senator

die Uebertragung einer wich⸗ einen der hervorragendsten dieser Gegner, den Paulino Jose Soares de Souza, auch diese Opposition vorläufig neutralisirt sein dürfte. Der genannte Staatsmann war der Vorgänger des jetzigen Ministers der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten und gilt in Brasilien für einen Di⸗ plomaten von den ausgebreitetsten Kenntnissen und dem vorzüglichsten Talent. Er hat den Auftrag angenommen, mit Frankreich über die Feststellung der Gränzen zwischen Brasilien und dem französischen Guiana zu unterhandeln, und sich zu diesem Zweck in außerordentlicher Mission nach Paris zu begeben. Seine Vorbereitungen für diese Reise schienen auf einen längeren Aufent⸗ halt in Europa berechnet, wo derselbe sich bei dieser Gelegenheit zu⸗ gleich von den Zuständen der am meisten vorgeschrittenen Staaten dieses Welttheils näher zu unterrichten beabsichtigen soll. Neben dieser außerordentlichen Sendung wird auch ein Personen⸗ wechsel in der diplomatischen Vertretung Brasiliens zu Turin und Neapel gemeldet. Visconde de Santo Amaro Jose Carlos de Almeida, bisher Geschäftsträger Brasiliens in Turin, ist zum Geschäfts⸗ träger in Neapel, Uund Domingos Jose Goncalves de Magalhaes, bisher Geschäftsträger in Neapel, zum Geschäftsträger in Turin ernannt. Diese Veränderung soll in Uebereinstimmung mit den Wünschen des neapolitanischen Hofes stattgefunden haben. Der Visconde de Santo Amaro befand sich bei Abgang dieser Nachrichten in Rio Janeiro auf Urlaub und gedachte im Dezember auf seinen neuen Posten abzugehen.

London, Mittwoch, 10. Januar, Abends. (Tel. Dep. d. C. B.)

Die Admiralität kündigt an, die Blokade aller Häfen des

Schwarzen und des Asowschen Meeres werde am 1. Fe⸗ brune. beninaak. 121414141“*“ 2 1114“*“

Königliches statistisches Büreau.

Fortsetzung der Auszüge aus dem vierten Abschnitte der Tabellen und aamtlichen Nachrichten über den preußischen Staat für das Jahr 1849, ddie Resultate der Verwaltung enthaltend. (S. Staats⸗Anzeiger

Nr. 8, S. 62.) Ministerium des Innern.

tigen Mission an

AUeber die Höhe der

III. A. (Fortsetzung.) —5 versicherten Summen sind von dem Köͤniglichen

chaften mit 2938

Publikum viel Theilnahme gefunden,

scchen

1ö1.““ Ministerium des Innern Nachweisungen nicht eingefordert, koͤnnen auch nicht wohl eingefordert werden, da eine große Anzahl dieser An⸗ stalten im Auslande ihren Sitz e Dagegen müssen die Königlichen Regierungen anzeigen, wie vielen Agenten sie die Konzession ertheilt haben. Nach den . mitgetheilt erhaltenen Notizen waren im Jahre 1852 Privat⸗Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalten im preußischen Staate

en

15 mit überhaupt 2370 Agenten.

.

nländische Gesellschaften 3 Nesäna che: a) englische 4 b Fäe;. 2 sterreichische.. 1 ˙e. 9 1 88 Ueberhaupt also 29 Feuer⸗Versicherungs⸗Wesell⸗ über alle Regierungs⸗Bezirke vertheilten Agenten. Ueberwiegend sind hiernach die inländischen Privat⸗Feuerversicherungs⸗ Gesellschaften vertreten, von denen die meisten Agenten hatten: 1 1,e, e. die Cölnische 529 I 2„ Aachen u. Münchener 462 W. g Borussia in Königsberg 350 Von den ausländischen deutschen Feuerversicherungs⸗Gesellsch hatten die meisten Agenten: Z111““ 2 die Leipziger 161ö61.9 9 . Leipziger Brand⸗Vers.⸗Bank 138 EI1 —9., Gothaer Feuer⸗Vers.⸗Bank. 121I1. i) Versicherungen gegen Hagelschäden! mnm ehen unter dem Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ schen. sie moͤgen aber hier des Zusammenhanges wegen sogleich erwaͤhnt werden. Die Naturgesetze, wie Hagel entsteht, welches die veranlassenden, in der Atmosphaͤre liegenden Gründe des Hagels sein mögen, sind physikalisch wohl noch nicht genügend ermittelt, wenngleich

u.““

8

L. von Buch in einer

akademischen Abhandlung des Jahres 1818 sehr wesentliche Momente auf⸗ geführt hat. Nur so viel ist aus der Erfahrung bekannt, daß sehr viel Hagel in oft sehr fruchtbaren Jahren eintritt; ferner aber, daß es immer nur Landstriche sind, welche der Hagel trifft „und zwar steht doch so viel fest, daß gewisse Landstriche sehr oft vom Hagel beschädigt werden, andere selten oder nie. Wegen der Ungleichheiten im Eintreten solcher Beschäbigungen hat man bis jetzt überall fast nur wechselseitige Ver⸗ sicherungen versucht; doch besteht im preußischen Staate eine einseitige, nämlich die Hagel⸗Assekuranz⸗Gesellschaft in Berlin, bei der eine Actien⸗ Gesellschaft zu dem gebildeten Grundkapital die Prämie der Versicherten einzieht 891b den Schaden ersetzt. Die Gesellschaft hatte bis Ende 1852 sehr gute Geschäfte gemacht und bei dem ländlichen

so daß das Geschäft für 1853 mit einer Versicherungssumme von 6 ½ Milkonen Thaler begann.

Alle übrigen im preußischen Staate bestehende konzessionirte Hagel⸗ schlag⸗Ve icherus as-Anltalten find gegenseitige. Zum Geschäftsbetriebe m preußischen Staate sind zugelassen:“ 11“ 2

1) die Hagel⸗Assekuranz⸗Gesellschaft zu Erfurt xANN 2) Berlin für Feld⸗/gegenseitige. früchte zu festen 3) der Cöln⸗Muͤnstersche Hagel⸗Assekuranz⸗Verein zus Prämien.

. Berlin B— 9 die Hagel⸗Assekuranz⸗Gesellschaft Ceres zu Magdeburg) ü n 5 * - zu Marienwerder gegenseitige 6) 8 w 18 Brandenburg ohne feste 2voöö1 8 Greifswald (Prämie. 5. Sanectt))

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b) ausländische:

9 die Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig

2 Saxonia zu Bautzen gegenseitige.

l''Eclair zu Paris

k. Vieh⸗Assekuranzen

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22

ggehöͤren auch zum Geschäftskreis des Königlichen Ministeriums für land⸗ virthschaftliche Angelegenheiten.

Die Viehversicherungen sind bei den gestiegenen landwirthschaftlichen Verhäͤltnissen von großer Wichtigkeit; besonders auch für den kleinen Wirth, dem es oft sehr schwer fällt, ja unmöglich wird, den Verlust eines Stückes Vieh schnell zu ersetzen. Allgemein gedacht, kann nach roßen Viehseuchen ꝛc. der Mangel an Vieh eine große Kalamität . In ändern, in denen viel kleiner Besitz ist, wie in der Schweiz, im südlichen Deutschland, bestehen viele solcher Anstalten, oft nur für Gemeinden, kleinere Kreise bestimmt, welche den Vorzug haben, daß die Theilnehmer olcher immer nur gegenseitiger Versicherungs⸗Anstalten ihren Viehstand genauer kennen. Sie haben aber oft mehr den Charakter einer Sparkasse, nsofern sie dem einzelnen Viehbesitzer das Mittel zur Neuanschaffung aus den eingezahlten Prämien erstatten; für Fälle von Viehseuchen und größeren Bissterben aber unzulänglich sind. Für solche größere Verheerungen des Viehstandes dachte im preußi⸗ Staate schon Koͤnig Friedrich II. daran, Schlesien, welches überdies an der Gränze Polens oft von Viehseuchen heimgesucht wird, vor diesen erheerungen 2u schützen. Er ordnete durch das Reglement vom 24sten Nobember 1761 und dessen Nachtrag vom 15. Februar 1783 für ganz chlesien Vieh⸗Versicherun 8⸗ Gesellschaften an, an welchen jeder dortige efitzer von Nindvieh Theil zu nehmen gezwungen war, und die von der egierung verwaltet wurden. h Diese Reglements sind durch das vhen⸗ und ist durch dasselbe bestimmt, daß für jeden Regierungs⸗Bezirk Vr Provinz Schlesien eine besondere Versicherungs⸗Gesellschaft zur errrhüͤtung der durch die Nindviehpest (Löserdürre) beeersece. Verluste jenichtet werden soll. Gegenstand der Versicherung ist der Werth des⸗ ugen Rindviehes, welches an der Rinderpest, es sei in oder außer den grantainestellen, gefallen, oder nach gesetzlicher Vorschrift zur Aus⸗

STö

Gesetz vom 30. Juni 1841 aufge⸗

mittelung, Hemmung oder Unterdrückung der Nindviehpest (Löserdürre) in gesundem oder krankem Zustande in Folge obrigkeitlicher Anordnung getödtet worden ist. Das Jungvieh unter einem Jahre, so wie das zur Mästung oder zum Handel erkaufte Vieh bleibt von der Versicherung ausgeschlossen. Alle Besitzer von Rindvieh sind verbunden, der Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft ihres Bezirks mit 522 betreffenden Rindviehstand beizutreten. Der Werth wird nicht nach den einzelnen Häuptern, sondern für jede Gattung nach einem Durchschnittssatze angegeben. Die Befitzer des versicherten Viehes haben Anspruch auf Vergütung des vollen Versicherungswerthes der gefallenen oder getödteten Stücke; nur wird für die Vermehrung des Viehstandes über den Bestand nach der letzten Aufnahme des Viehstandes eine geringere Summe vergütet. Die Mit⸗ glieder der Gesellschaft sind verbunden, zu den zu zahlenden Vergütun⸗ gen und zu den Kosten der Verwaltung, nach Verhältniß der Versiche⸗ rungssumme beizutragen. Die Verwaltung der Angelegenheiten der Ge⸗ sellschaft wird den Regierungen übertragen.

Dies sind die im preußischen Staate allgemein für eine ganze Pro⸗ vinz durch Gesetz angeordneten Viehversicherungs⸗Anstalten.

Außerdem sind in neuerer Zeit von dem Ministerium der landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten inländische Vieh⸗Assekuranz⸗Gesellschaften concessionirt: -

zu Magdeburg, Cöln⸗Münster⸗Verein zu Berlin, beide gegenseitig

zu festen Prämien, ns zu Aachen einseitig gegen feste Prämien. Ausländische Viehversicherungs⸗Anstalten sind keine konzessionirt.

Außerdem bestehen noch 2 lokale Anstalten blos sar Hornvieh, nämlich zu Leichlingen, Kreis Solingen, R. B. Düsseldorf, und zu Schleiden, R. B. Aachen. Die Mitglieder dieser Gemeinden entschädigen sich gegen⸗ seitig für gefallenes Hornbieh. b I. Versicherungen gegen Gefahr zur See und auf Strömen.

See⸗Versicherungen haben für das im Seehandel angelegte Kapital dieselbe Wichtigkeit, wie Feuer⸗Versicherungen für das Kapital in Ge⸗ bäuden und Mobilien. Die Assekuranz gegen Seegefahr kann, weil sie immer blos für einzelne Seereisen begehrt wird, nicht wohl wechselseitig sein, fie wird daher gewöhnlich von großen Actien⸗Gesellschaften gegen Prämien übernommen. Auch für die Versendung auf Flüssen und Binnenseen giebt es -h vE Für die Größe der Prämien lassen sich keine solche allgemeine Bestimmungen geben, wie sie für Brand⸗Assekuranzen möglich sind, weil die Größe der Gefahr in jedem einzelnen Falle von mancherlei Umstaänden abhängt, als Länge des Weges, Beschaffenheit desselben, veabrcshalt Zustand des Fahrzeuges ꝛc.

Die Transportversicherungen gegen Gefahr zur See und auf Ge⸗ wässern gehören im preußischen Staate zum des Ministeriums für Gewerbe, Handel und öffentliche Arbeiten. Die estehenden Anstal⸗ ten dieser Art sind:

1) Die Preußische See⸗Assekuranz⸗Gesellschaft zu Stettin. Sie ver⸗ sichert gegen Feuergefahr, Seegefahr, Stromgefahr; der Fonds der Gefsellschaft besteht in 3 Millionen Thalern in 7500 Axctien 2

Die Niederrheinische Güter⸗Assekuranz zu Wesel.

Die See⸗, Fluß⸗ und Landtransport⸗Versicherungs⸗Anstalt zu Köln. Die allgemeine See⸗, Fluß⸗ und Landtransport⸗Versicherungs⸗Ge⸗ sellschaft zu Duüͤsseldorf ist seit dem 4. September 1846 mit der Niederländischen Allgemeinen Versicherungs⸗Gesellschaft verbunden.

Der Rückversicherungs⸗Verein zu Köln für Feuer⸗ und Transpo versicherungs⸗Gesellschaften. . 2 ZBlbos für die Schifffahrt im Innern des Landes bestehen:

6) Die Breslauer Stromassekuranz⸗Gesellschaft; sie ist zuerst durch die

vielfache Transport⸗Verbindung zwischen Hamburg und Breslau entstanden.

Die Assekuranz⸗Gesellschaft in Ostpreußen und Litthauen, im Jahre

1770 als Zunft errichtet und 1823 als gegenseitige Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft bestätigt.

) Der Danziger Actienverein zur Versicherung gegen Stromgefahr.

) Die Magdeburger Wasser⸗ (Fluß⸗) Versicherungs⸗Gesellschaftst.

10) Die Stettiner Strom⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. b 2

11) Die Berliner Land⸗ und Wassertransport⸗Gesellschaft.

12) Die Stromfahrzeug⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Neusalz.

Endlich ist noch anzuführen, daß

13) die Seehandlung den Transport von Waaren auf ihren zwischen Berlin und Hamburg in Fahrt gesetzten Schiffen gegen Flußgefahr selbst verfichert. Das Motiv dicser Versicherung ist nicht Gewinn,

sondern allein die Ruͤcksicht, die eigene Schifffahrt zu heben. .

Alle diese Actien⸗Gesellschaften haben nur die Natur von Privat⸗ Unternehmungen: der Staat konkurrirt nur in Bezug auf Aufsicht. 8

Ausländische Unternehmer von Versicherungs⸗Anstalten bedürfen, 8 wenn fie im Inlande Agenten bestellen wollen, dazu, so fern nicht durch Staatsverträge ein Anderes bestimmt ist, der Erlaubniß der Ministerien. Folgende ausländische Gesellschaften haben Agenten:

1) Compagnie d'assurances générales zu Paris,

bruar 1841 in der Rheinprovinz. 1 8

2) Württembergische Flußschi fahrts⸗Assekuranz⸗Gesellschaft zu Heil⸗

bronn, zugelassen am 19. Februar 1841 in der Rheinprovinz.

3) Badische Guͤter⸗Assekuranz⸗Gesellschaft zu Mannheim, zugelassen

am 31. August 1843 in der Rheinprobinz.

4) Rheinschifffahrts⸗Assekuranz⸗Gesellschaft zu Mainz, zugelassen am

24. Februar 1845 in der Rheinprovinz; später in Westphalen. 5) Riunione adriatia di sicurtà zu Triest fuͤr zu Lande und zu Wasser gehende Waaren, zugelassen am 22. Mai 1848 in der Probinz Preußen. 1 1. J2* 6) Assecurationi gencrali austro-italiche zu Triest, 22. Mai 1848 in der Provinz Preußen. 7) Azienda assicuratrice (Versicherungs⸗Gesellschaft für Gütertransport

8 8

zugelassen am 4. Fe⸗-⸗

zugelassen am 8

Räauf Flüssen und auf dem Lande), zugelassen am 6. November 1818.