*1 ““ 1
rs 4
maehöͤrenden Pferde, wenn dieselben für unmittelbare Rechnung Abgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und angetaates und durch eigene Leute der Remonte⸗Depot⸗Verwal⸗ Chef des 23. ——— Fürst Adolph zu Hohenlohe⸗ — betreffend tanc transportirt werden, desgleichen die zu dem Transporte die⸗ Ingelfingen, nach Koschentin. 8 vie B d IHNe FR nenden Beipferde, auf Vorzeigung einer Bescheinigugg der betref⸗ Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗dessau⸗cöͤthensche Staats-⸗ ie Befreiung der m nd⸗ nden Depot⸗Verwaltung über die Zahl und die Eigenschaft der Minister von Plötz, nach Dessau. iaz⸗ räthe beauftragten Beamten auf Dienstreisen vom Pere als einem Remonte⸗Depot angehörig, bei sämmtlichen Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister “ Chazheegelde. bemfeegeld⸗Hebestellen auf den Staatsstraßen Ihres Verwaltungs⸗ am deutschen Bundestage, von Bismarck⸗Schönhausen, nach
8 16 8 g — 1 [“ ö14XAXA*A“ sr Grund der Bestimmung unter Nr. 5,. der Vorschriften Frankfurt a. M. 4 seüshe . 8. 2 „rHAA 8 LEEEn zu J-Lhe aus einer 86 Söegh gesegelt⸗ Tarifs 8 299 Februgr 1840 über die Be⸗ 3) Dae Firkfach gegen die Vorschriften der §§. 33 und 34 der schwerde des Kreisdeputirten N. darüber, daß er auf einer in Ver⸗ freiungen von Entrichtung des Chausseegeldes freigelassen werden. 9 ——Gewerbe⸗Ordnung gefehlt wird, wonach die Anmeldung tretung des Kreis⸗Landraths unternommenen Dienstreise bei der Berlin, den 31. Dezember 181. und Rechtfertigung des Rekurses bei der Polizei⸗Obrigkeit Chansszegeld⸗Hebestelle zu N. zur Entrichtung des Chausseegeldes 74 vesn-s ,37 k8 E reesp. bei dem Landrathe erfolgen muß, so sind die Bethei⸗ angehalten worden sei, obgleich er die Chausseegeld⸗Freikarte des . uu Finanz⸗Minister. 1116“”“ 2 ligten hierauf bei Publication des Resoluts mit der Bedeu⸗ Landraths vorgezeigt habe, Veranlassung Füane den Erlaz NJ. .2 hen h j6re wea⸗
zufertigen, binnen be 249 in jedem Falle besonde 8 festzusetzenden Frist die etwa anzubringende Gegenausführung ainzureichen. Diese Frist ist, insbesondere wenn der Rekurs ohne Berufung auf neue Thatsachen eingelegt worden, zur Vermeidung absichtlicher Verzögerung der Sache möglichst kurz zu bemessen, sie darf keinesfalls den Zeitraum von vier Wochen übersteigen oder darüber hinaus verlängert werden, 1“—
v“
An Unterstützungen für die durch Ueberschwemmungen verunglückten Schlesier sind ferner an mich bei der hiefigen Regierungs⸗Instituten⸗ Hauptkasse eingegangen: Von dem Magistrat zu Hirschberg 18 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Von dem Superintendenten Erdmann in Zeitz 56 Rthlr. 16 Sgr.
4 Pf. Von der westpriegnitzschen Kreiskasse zu Perleberg 50 Rthlr. 3 Sgr. Von dem Magistrat zu Graudenz 218 Rthlr. 4 Sgr. Von dem Land⸗ An 111*“*“ e—h ne 22 ee. o 8 mer 2 Sen Kreis⸗Kasse zu Inowraclaw 2,45 b ““ e“ r. 27 Sgr. . Von dem Landraths⸗Amt zu Lyck 18 Rthlr. Königlichen Geheimen Finanzrath ⸗c. “ 8 SCse. Von heil Bacbzachs⸗imt in “ 8 ee „Von der Bürgermeisterei zu Simmern 6 Rthlr. 26 Sgr. 10 Pf. 1r. “ 11“*“ Von dem Landraths⸗Amt zu Merseburg 4 Rthlr. 21 Sgr. Von dem Ma⸗ ö1““ * 1““ istrat zu Falkenberg O. S. 20 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Von der Redaction— er „Casseler Ztg.“ durch Kaufmann Müllendorf hierselbst 88 Rthlr. 10 Sgr. Von dem Landraths⸗Amt zu Trier 556 Rthlr. 23 Sgr. 8 Pf. Von dem Steuer⸗Empfänger Deubel zu Altenkirchen 12 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. Von der Regierungs⸗Hauptkasse zu Potsdam 500 Rthlr. Von dem Landraths⸗ Amt zu Angerburg 1 Rthlr. 5 Sgr. Von dem Bürgermeister⸗Amt zu Cöln 156 Rthlr. Von der Hofhuchdruckerei Trowitzsch u. Sohn zu Frankfurt a. d. O. vhhüüü· Rthlr. Von der Steuerkasse zu Natingen 8 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. Von dem 66CEEEEEgPA138 zu Danzig 14 Rthlr. 16 Sgr. Von dem evangel. einer unter den Zollvereins⸗Staaten getroffenen Ver⸗ lab. b. d. Seüben 8 Fr 3.P. 8 ,Hen 8 73 b — örster Jäger in Neubödecken h. Sgr. Von dem Hülfs⸗ enbarung sollen Zinn, Theer, E vese. 5Aas.e⸗. bosnet. Iogec) ebrüber Sciater u L0elis 1109 Rülr. Von Erzeugnisse der niederländischen eKeen sin g- * ieser der Ritterschaft der preußischen Ober⸗Lausitz 118 Rthlr. Von der rsprung bei dem Eingange in den Zollverein glas haft nachge⸗ Haude und Spenerschen Zeitungs⸗Expedition zu Berlin 8 Rthlr. 10 Sgr. wiesen wird, zollfrei eingelassen werden. Zur Begründung des Von der Kirch⸗Gemeinde zu Ramsla bei Weimar 3 Rthlr. 17 Sgr. Anspruchs auf Zollfreiheit müssen die bezeichneten Gegenstände bei Von der evangel, Kirch⸗Gemeinde zu Mühlheim a. Rh. 7 Rthlr. 1 Sgr. ihrer Einfuhr in den Zollverein von einem Ursprungs Zeugniß Von der Steuer⸗Kasse zu Düsseldorf 38 Rthlr. 20 Sgr. Von der Re⸗ nach dem beigefügten Muster (a) begleitet sein. Bei den unmit⸗ gierungs⸗Hauptkasse zu Minden 3000 Rthlr. Von dem Landrathbs⸗Amt S88 bei Di S; — M jelbar aus den niederländischen Kolonieen nach einem Hafen des zu Weißensee 6 Rthlr. 22 Sgr. Von dem Landraths⸗Amt zu Ziegenrück bs beamten bei enstreisen. & 91. I191 4 E. “ Zollvereins erfolgenden Einfuhren bedarf es zur Erlangung der 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Von dem Landraths⸗Amt zu Salzwedel 109 Berkin, deil 4, Nooriabes 41854... . llfreiheit einer Ursprungs⸗Bescheinigung nicht b Rthlr. 23 Sgr. 1 Pf. Von dem Landraths⸗Amt des Querfurther Krei⸗ 88 ““ 3e h 4 1 Aen 8. G uvtalant 180 gdohn. en Verwaltungs⸗ ses 10 Rthlr. 17 Sgr. 7 Pf. Von der Nedaction des „Elbinger An⸗-⸗ 1 Frw. sc. boln 31 * Hauptämter de g g zeigers“ zu Elbing 6 Rthlr. 12 Sgr. Mit Hinzurechnung der früher Bereichs hiernach alsbald mit Anweisung versehen. angezeigten 344,129 Rthlr. 2 Sgr. 8 Pf. Summa der bis gegenwärtig
Berlin, den 7. Dezember 1854. fteingegangenen Beträge 353,711 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf. Der General⸗Direktor der Steuerlrn. ABrreslau, den 18. Januar 1855. u1u“
111.“ cA ADOer Ober⸗Proͤßident der Provinz Schlesien. a n sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, die 1 2 ““ von Schleinitz. — 49 8
2n. merksam zu machen, daß sie es sich selbst beizumessen einer Verfügung dahin zu befürworten, daß jeder interimistische EA““ — 1 Ainaelchum jener Vorschriften Vertreter eines Landraths sich während der Dauer der Vertrenine 2 blihrer Beschwerde keine Folge gegeben wird, resp. der Inhalt auf seinen Dienstreisen der Chausseegeld⸗Freikarte des Landrathe ET566 8 Die Königliche Regierung hat hiernach das Erforderliche an⸗ Es erscheint nicht bedenklich, einem von der betreffenden Re⸗ 8 zuordnen. . “ gierung vorübergehend mit der dienstlichen Vertretung eines Land⸗ b Berlin, den 18. Januar 1855. 1 daees herastesgirg Seenten e ennea, sich Feeer Zeit be üns „ noad FFrertliche Arbeiten. dieser Vertretung der Freikarte des von ihm vertretenen Landrathe Minister vr eeen, “ .“ aauf seinen Dienstreisen zu bedienen, und es wird einem Stelune EEEETkäEFeehr frreter des Landraths in allen Fällen die Freiheit von Chausseegel⸗ Daggert, Pech aus den niederländischen ETI11“ dern ꝛc. zu gewähren sein, sobald er dem Erheber, außer der Frei⸗wut „oid niücheieeeö sämmtliche Königliche Regierungen und das karte, entweder eine Bescheinigung des eigentlichen Inbabersd der JN AJ E“ Königliche Polizei⸗Präsidium hier. [u Freikarte über die Ertheilung des Auftrages zu seiner Vertretugg, 3
Cirkular⸗Verfügung vom 7. Dezember 1854 — be⸗ treffend den zollfreien Eingang von Zinn, Theer,
oder das Kommissorium der Regierung vorzeigt. Die Ausstellung . 2 vW““ einer neuen r2 üe den ie engenen Heins sberf Land⸗ kn.] rathsamtes und die Einziehung der dem Landrath selbst ertheilten uvrf 1 4 R anptnsh mnog. eb 3. 9 a ,9 Feeinhen erscheint nur 9— geamaßi wenn die V. Hr es län⸗ Seee e elstiz⸗ Weinterxene, . Nsggeere Zeit hindurch dauern soll. Es wird aber dann dieserhalb mit in. dsder betreffenden Regierung in Communication zu treten sein. Allgemeine Verfügung vom 11. 2 eaü-; Hiernach wollen Ew. ꝛc. sämmtliche Hebestellen von Communi⸗ betreffend die Reisekosten und Diäten der Justiz⸗ scations⸗Abgaben in Ihrem Verwaltungsbezirke mit Anweisung ver⸗ Hin l E1 1ö16161““ sehen lassen. d Jng 775 I
erhöchster Erlaß vom 10. Juni 1848 §. 1 Nr. 18. und §. 2 Nr. 1 b. ““ 8 8 (Gesetz⸗Samml. S. 151). Der Finanz “““ s Gesetz vom 9. Mai 1851 (Staats⸗Anzeiger Nr. 96 S. 523. An EEE1121
In Betreff der Diäten und Reisekosten der Mitglieder der den Köͤniglichen Geheimen Ober⸗Finanzrath Kreis⸗ und Stadtgerichte, der Gerichts⸗Assessoren, der Staatsan⸗ vͥM“ N. 8 walte bei den Kreisgerichten, der kketamssig, auseente gea- anwalts⸗Gehülfen und der Departements⸗Kassen⸗ un echnungs⸗ tlich Ubren Di vwürb . isfe mi 8 4 glichen Regierungen zu Potsdam undndndn — — * . Revisoren bei ihren Dienstreisen wird im Einverständnisse mit der 8 König edses ega Peroereg ö“ 1— 8 1 b 9 Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗Kammer hierdurch Folgendes bestimmt: Verfügung vom 22. Dezember 1854 — betreffend Frankfurt . 81c 88 8 ök11““ Summarische Uebersicht immatrikulirten 1) Bei Dienstreisen, welche nicht die Ausrichtung einzelner ge⸗ die Einsendung von Schriftstücken in Disziplinar⸗ — a. 1 5 Studirenden auf der Akademie zu Münster “ 8 “ e seeng; den deFafse e gefrna- Untersuchungen an das Königliche Sta⸗ Pas „Zinn aus .““ 6 8 Wiinter⸗Semester 1854 —55. 2 tung betreffen (§. 13 des Gesetzes vom 9. 1851), er⸗ 4 b int rsprungs⸗ und Ausgangs⸗Zeugniß. ““ 182: 2, N; halten die itglieder der vevwze. und E.ee e ve 8 1 ¾ 1. 8 Ministerium. 1192 n “ n N HMet ö““ . 82 Khalegisher . ’ ie di richts-Assest an Reisek ⸗„Vergütung die y11616A*A* k116* 1I1.““ 11““ 18 wNIFIFSnNh der philosophischen Faku so wie die Gerichts-⸗Assessoren eisekosten rgütung Gesetz vom 21, Juli 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 177, S. 1065.) p *
in dem A öchsten Erlasse vom 10. Juni 1848 §. 1 Nr. 1 a 6114 Erklärung. 788 * Fe nnhan⸗ Sätze, insofern nicht Reisekosten⸗ —, der Unterzeichnete (1.) 8 2* Darunter sind aus der Rheinprovinz 93, aus der Provinz Sachsen 8, 228
Pauschquanta festgesetzt werden. Der Herr Minister⸗Präsident hat mir den von der Köntglichen nehnfaft B—en. Güter 1. n 8 “ Posen 3, Westpreußen 3, Ausländer 46; nämlich 27 aus dem Königreiche Der den genannten Beamten in diesen Fällen zu bewilligende Regierung an das Königliche Staats⸗Ministerinm unterm 4ten —
E1116“
Summa 361
Hannover, 16 aus dem Großherzogthum Oldenburg, 1 aus dem Königea.
——— Teeveaewvvwveas 5 2 . Diät b 1“ 2 b d. M. in Betreff d isszolinat⸗ 7 Urd⸗ — Marken Vrutto⸗ reich Holland, 1 aus Limburg, 1 aus Lippe⸗Detmold. 8 5 5 Deernsat 5 g, naregs. enbas 1.Söz..1halern auf ernhetn erich vonr 41en, d, e nean Menagen möehen., ne Senenmung und Menge eecen sund Num. Genicht a agerden besugen die ütademie, als zum Hören der Vorlesangn 3) Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf die Staat⸗ Mit Rücksicht auf die bestehenden Ressorkverhältnisse veranlasse s sder Gaͤter. —((eeschrieben). Fa ben d den erechtigt, mehrere Hospitanten. dau Anwalte bei den Kreisgerichten, auf die etatsmäßig ange⸗ ich die Königliche Regierung, künftig die in Disziplinarunter⸗ — — - — 7 stellten Staatsanwalts⸗Gehülfen und die Departements⸗Kassen⸗ suchungssachen wider Steuerbeamte verhandelten Akten, welche zur . 8 und Rechnungs⸗Revisoren Anwendung. Jedoch behält es bei Entscheidung des Königlichen Staatsministeriums gelangen sollen, v11ee“ 1 11“ . 24 — der im §. 12 des Gesetzes vom 9. Mai 4851. getroffenen nicht diesem unmittelbar, sondern zur Kenntnißnahme und weiteren 88g. ““ 2 EAA“ önß Preußen. Des Königs Majestät haben genehmigt, *2 5 Anordnung hinsichtlich der Diäten und Reisekosten bei den Veranlassung hier einzureichen, da die im §. 45. des Gesetzes vom üher das Amt zu eeees chah dem am 17. Oktober v. J. eröffneten Entwässerungs⸗Kanal zwi⸗ 1 von den Beamten der Staatsanwaltschaft innerhalb ihres 8. Juli b-2 vorgeschriebene Kommunikation mit dem Königlichen zu wollen. an birt rH, 1 b hüen vene Pen . 8g P-- en 8 — Kreise der Amtsbezirks zu besorgenden Lokalgeschäften auch für die Zu⸗ taatsministerium durch den betreffenden Verwaltungs a ver⸗ J aß diese Gu⸗ iede amt „ önings⸗Kanal“ beigelegt werde. 3 8 zirks zu besorg geschäf h f 3 ch ff gschef zu Ich erkläre außerdem, daß diese Güter aus den Riezersändischen — Die Bauken an der Hohenzoller⸗Veste, diesem Mo-⸗
-eAAe En s bshe. wcAxneiSE. Ee wee
NMNichtamtliches.
““ “ 11““ 12 8 E “ “ Mäge. t 9.
Kolonieen herstammen.
W“
kunft sein Bewenden.
Hiernach haben die Gerichts⸗Behörden in den betreffenden Fällen) bei Festsetzung der Reisekosten und Diäten zu verfahren. Beerlin, den 11. Januar 1855. E“ Der Justiz ‧Minister
vI11ö61 8
die G 18 hörden, A ie Gerichtsbehörden, mit Ausschluß v“ derer im Bezirk des Appellations⸗ “
gerichtshofe .† . a ver nT,2. —e.! ofes zu Cöln. EI1u1Mp“ “ Kehefee 8. r lrzmat natan .
1“ 8 * 1
esa14 2. 29u8
Eämnmmümmn Em F
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.
ʒDem Organisten De Uschlaeger an der Schloßkirche zu Stettin
ist das Prädikat „Musik⸗Direktor⸗ beigelegt worden.
TI gn Amb ve s Lhn.
mitteln ist, welchem daran gelegen sein muß, von der Lage der zur Entscheidung in zweiter Instanz gelangenden Sachen seines Ressorts und der Beobachtung der vorgeschriebenen Förmlichkeiten vorher Kenntniß zu nehmen. 8 14X“
Der Finazs⸗Meister.mnmmnne. . üiir 8 nahnns n ninn, die Königliche Regierung zu 5.
2 7
Verfügung vom 31. Dezember 1854 — betreffend
die B reiung der Remontepferde vom Chaussee⸗
Mit Bezug auf den Bericht vom 18ten b. M. werden Ew. ꝛc. angewiesen, anzuordnen, daß alle einem Königlichen Remonte⸗Depot
Geschehen zu 19 11 bh “ “ 8 ¹“ 8 1“
8 “ Bescheinigung, 1u
Ich, der Unterzeichnete (2.) der Zö
bescheinige, daß die oben deklarirten Güter in der Fhae aus den Nieder⸗
ländischen Kolonteen herstammen und daß ihr Ursprung nachgewiesen
worden ist in Gemäßheit des §. 1. des Artikels 3. des Gesetzes vom Geschehen zu
„ Ausfuhrbescheinigung.
b Ich, der Unterzeichnete, Zollempfänger bei dem Amte zu
sscheini se, daß die vorstehend bezeichneten Güter heute über dies Amt
ausgeführt worden sind, gemäß (3.) Rplh, ess hier beigefügt. Geschehen 3zu den 1.) Name, Vorname und Stand des Ab (2.) Kontroleur oder Einnehmer. (3.) Ausfuhrdeklaration g
numente königlicher Munifizenz, waren, wie man der „Pr. C.“ berich⸗
2% 1
tet, bereits im vergangenen Herbste so vorgeschritten, daß der Blickvon
der Großartigkeit des Planes schon eine Ahnung erhalten konnte.
¹
Die massenhaften Mauern neben der elegantesten Vollendung aller Details machen einen imposanten Eindruck, der dadurch wesentlich
9
erhöht wird, daß, wie der Bau vorschreitet, Schritt vor Schritt auch die Natur herbeigezogen wird, um hülfreiche Hand zur Ver⸗ schönerung zu bieten. Der höchste kahle Kegel des Berges ist nun⸗ mehr theils mit Rasen belegt, theils mit Gesträuch und Bäumen bepflanzt. Auch im Hofe des sogenannten Rampenthurmes werden Ra- senplätze angelegt und die Bekleidung der Mauern mit Epheu und ande⸗
ren Schlingpflanzen vorbereitet. — Abgesehen von dem matertellen Ver⸗ dienst, den diese großartigen Bauten der bedürftigen Gegend gewähren, bringen sie derselben noch einen anderen Vorkheil, der nicht hoch
A1 genug angeschlagen werden kann. Es wird durch sie den Bau⸗ Ses
handwerkern die günstigste Gelegenheit geboten, in ihren respektiven Gewerken Fortschritte zu machen, und es wird allen betheiligten
Arbeitern ein Sinn für Zucht und Ordnung
e“