K +RKñDMM ““
Miinisterium der answärtigen Angelegenbetten.
1
8
heigetreten ist.
]
8 8 ö“ v““ 8
Bekanntmachung vom 27. Januar 1855 — über en Beitritt des Großherzogthums Luxemburg zu dem Vertrage d. d. Gotha den 15. Juli 1851. we⸗ gen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme sder Auszuweisenden. I “
“ 2 Vertrag vom 15.
8
Juli 1851. (Staats⸗Anzeiger Nr. 137. S. 762.)
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen Preußen und mehreren andern deutschen Regierungen wegen gegen⸗ seitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli 1851 (Gesetz⸗Sammlung Jahrgang 1851 S. 711 ff.) in Gemäßheit des §. 15 desselben “
die Großherzoglich luxemburgische Regierung 8
Berlin, den 27. Januar 1855.
Der Ministe EEEETETETETEEWEW V IIII
“ “ Ministerium für Handel, Gewerbe u n öffentliche Arbeiten. Der bei der Königlichen Telegraphen⸗Direktion beschäftigte Baumeister Borggreve ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor er⸗ nannt. Demselben ist die Telegraphen⸗Linien⸗Inspektor⸗Stelle zu Berlin verliehen worden. rs 8 1
E11.“
hNN4*“ “ Das 3te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welch geben wird, enthält unter . V Nr. 4152. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. August 1854, be⸗
treffend die von den früher hohenzollernschen, in den 4 preußischen Staatsdienst übernommenen Beamten zu
nmnntvichtenden Ponsiova⸗Meoiträge c. untoer
» 4153. den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1854 be⸗ ereeffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte für sdden von dem Bitterfelder Kreise beabsichtigten Bau einer Chaussee von Stumsdorf bis zur Kreisgränze in der Richtung auf Löbejün und für die Unterhaltung
1 dieser Chaussee; unter 54. den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1854, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde⸗Chaussee vpon Dingelstädt über Silberhausen und Beberstedt bis “ zur Hüpstedter Warte, im Regierungs⸗Bezirk Erfurt; unter die Bekanntmachung über den Beitritt des Großher⸗ S ran zogthums Luxemburg zu dem Vertrage d. d. Gotha, 2 an b. 2 8* 19. e . Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 27. Januar 8 van 28 unter 8 8 . das Gesetz wegen Herabsetzung des Eingangszolls für m Talg. Vom 31. Januar 1855. “ 1.“ Berlin, den 3. Februar 1855. v“
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
18 88 8
Tages Ordnung der Kammern.
Zweite Kammer. .““
Sitzung am Montag, den 5. Februar 1855,
184“”“
1 a v“““
) Fortsetzung der Berathung des dritten Berichtes der Peti⸗ tions⸗Kommission über mehrere Petitionen.
Bericht derselben Kommission über di tti 2
bavege Kreises. üon slsr dis shabztlen dar Eennde I ericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und für
Gewerbe und Handel über den Gesetz⸗Entwurf, börreffend -.
Verbot der Zahlungsleistung mittelst fremden Papiergeldes.
Bericht der Kommission für d rere Petitionen. sion für das Justizwesen, betreffend meh⸗
Pesienen,e der Gemeinde⸗Kommission über verschiedene V
ericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗ V
Etats über den Eta Angelegenzeie t für das Ministerium der auswärtigen
LEI1“
12te
eine bedürfe, wurde von anderen Mitgliedern bemerklich gemacht: die
1“
ugekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Woldema zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenbur
2 —
Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der König haben Aler gnädigst geruht: dem Direktor der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbehn. Gesellschaft, Leihamts⸗Direktor Buck zu Berlin, die Erlaubniß zu Anlegung der ihm verliehenen Ritter⸗Insignien erster Klasse wo
Herzoglich Anhaltischen Gesammt⸗Haus⸗Orden Albrechts des Birn ʒ
zu ertheilen.
MNichtamtlich es. 8—
Preußen. Berlin, 2. Februar. Bei den Erörterungen de. Budget⸗Kommission der Zweiten Kammer über eineg
Ausgabe⸗Posten von 83,165 Rthlr. zur öe vn aus Bundes fonds für die deutsche Flotte aufgewendeten
ende Erläuterungen: Die in den Etat aufgenommene Sunme ilde den matrikularmäͤßigen Antheil Preußens an der dur Bundes⸗Beschluß vom J. August 1854 ausgeschriebenen Un⸗ lage für die Kosten der deutschen Marine. Da die zur Gründung der Marine in den Jahren 18418 und 1849 beschlossenen Umlagen nur unvollständig und ungleichmäßig eingezatft worden so habe man den augenblicklichen Bedarf einstweilen aus dem Fonde der Bundesfestungen entlehnt. Um die später nothwendig gewer⸗ dene Tilgung dieser Vorschüsse, so wie die Regulirung der Keste überhaupt zu erledigen, habe der Bundestag unter dem 3. Auguß
v. J. eine Anordnung getroffen, durch welche im Wesentlichen he⸗
stimmt worden: Die gesammten für die Marine aufgelaufenen Kosten werden nach Abzug derjenigen Summen, welche durch den Ver⸗ kauf des Flottenmaterials gedeckt ist, der Matrikel —— auf die Bun⸗ desregierungen repartirt. Auf den hieraus für jede Regierung sich erge⸗ benden Betrag wird derselben das zu Gut gerechnet, was sie bereits früher für die Marine beigesteuert hat. iejenigen Regierungen, deren Quote solchergestalt noch nicht gedeckt ist, haben das Fehlende einzuzahlen und gewähren hierdurch die Mittel zum Ersatz der aus dem Festungsfonds geleisteten Vorschüsse. Den Maßstab für die oben erwähnte Repartition, bemerkte der Königl. Kommissarius weiter bilde diejenige Matrikel, welche zur Zeit der Beschlüsse über die Begrin⸗ dung einer Flotte in Kraft war, nämlich die Matrikel von 1848 wie sie damals mit Rücksicht auf die Einverleibung der außer⸗deut⸗ schen Provinzen Preußens in den Bund festgestellt worden Die gleichmäßige Heranziehung sämmtlicher Landesregierm⸗ gen habe indessen eine Modification erlitten, und zwar i Ansehung Oesterreichs. seiner eigenen Flotte in natura die nöthige Bundeshülfe auch zuf See leisten könne, habe Oesterreich von Anfang an seine Betheit⸗ gung an der in der Nordsee zu schaffenden Flotte abgelehne und demgemäß auch gegen jede Verpflichtung zu einen Kostenbeitrag für dieselbe von vorn herein protestirt. . habe somit hier eine streitige Forderung vorgelegen, zu dern Entscheidung keine unbetheiligte Instanz im Bunde vorhanden ewesen, und da allerdings Oesterreich sich zu der Foetten⸗ ngelegenheit in einem singulairen Verhältniß befunden, so se es von der Bundesversammlung für das Geeigneteste erachtet worden, die Streitfrage mit dem wiener Kabinet im Wege eines Vergleichs bei⸗
zulegen, kraft dessen Oesterreich, wenn auch nicht den vollen ma⸗
trikuVlarmäßigen, so doch einen bedeutenden Beitrag für di Marine zu leisten habe. Auf den in der Kohnmission er⸗ hobenen Einwand, es liege für die Zahlungspflichtigkeit Preußene kein ohne Weiteres verbindender Bundesbeschluß, sondern nun Transaction vor, die der Zustimmung der Kammern
ganze Angelegenheit habe in einem formellen Bundesbeschluß ihrt definitive Erledigung gefunden, wenn auch vorbereitende Aus⸗
ggleichungs⸗Verhandlungen demselben vorausgegangen seien. Dar durch solchen Bundes⸗Beschluß festgestellten Verpflichtung könnt
in Gemäßheit des Artikels 52 der Wiener Schlußakte Preußen sich nicht entziehen, und den Kammern stehe nach Art. 58 ebenda⸗ selbst kein Widerspruchsrecht dagegen zu. Eine Mehrheit von 21 Stimmen gegen 11 faßte nach diesen Erörterungen den Beschluß, der Kammer die Genehmigung des außerordentlichen Ausgabe⸗ Postens von 83,165 Rthlr. zu empfehlen. Zugleich wurde auch
der Beitrag zu der Matrikular⸗Umlage vom 2. Juli 1853 füt
die Kosten der Bundes⸗Central⸗Verwaltung aus den 35 1848 bis 1861 im Belaufe von 80,545 Rthirn. gutge⸗ heißen. (Pr. C.)
— Im heutigen Wahltermin ist der Wirkliche Geheime Kriegs⸗ rath Fleck mit der Majorität von 193 Stimmen gegen 50, welche letztere auf den Justizrath Ulfert gefallen sind, zum Abgeordneten der Zweiten Kammer für Berlin erwählt worden.
Die „Düsseld. Zit. vom 31. Januar veröffentlicht die unter
1u“ E112131“ 1
sten gab der Künz. liche Regierungs⸗Kommissarius zur Rechtfertigung dieses Ansatzes sol.
testen
Unter Berufung darauf, daß es nü
1“ 11““ 8
1 fasfene preußtsche Depesche, welche in gleichlau⸗ 2. — Gesandten Preußens in London und Paris wir geben sie in Nachstehendem:
dem der Fassung ten n ist;
err
er Idre Unterhaltungen mit Lord Clarendon (Herrn b 8 Betreff eines Einverständnisses zwischen den bei⸗ en Regierungen im Sinne der Depesche, welche ich am 19. Dezem⸗ gabersenden die Ehre hatte, berichtet haben. Zu unserer wahren 344 Beitritt Preußens zum Vertrage vom 2. Dezember,
be ist der I feagde. anfgnglch vorgeschlagen worden war, seitdem sowohl vom
— als vom pariser Kabinette als unpraktisch anerkannt worden,
Idee einer Uebereinkunft, die ihren Ausgangspunkt von gage und den Spezial⸗Interessen Preußens nehme, ist zum Gegen⸗
8 ulicher Besprechungen gewerden, bei welchen, wie wir keinen
vertraulich 9 2* larlh bezweifeln, beiderseitig der aufrichtige Wunsch vorgeherrscht — alle Schwierigkeiten zu überwinden, indem der Versuch angestellt dae das von den Großmächten gemeinsam erstrebte Ziel mit den An⸗ 88 ungen welche die besondern Interessen einer jeden von ihnen er⸗ fonen uszugleichen. Wenn ein solcher Ideenaustausch noch kein dem heg tigen Wunsche entsprechendes Resultat gehabt hat, so ist dieses 8 wie dem Londoner Kabinette offen gestehen — vorzugsweise wich⸗ h lichen Veränderungen zuzuschreiben, welche seit der Unter⸗ tigen thatsäch 1 webch 1 Vertrags vom 2. Dezember und seit meiner Depesche vom ingetreten sind.
10, desselben Monats einge 1 . 1“
bei ist nicht außer Augen zu lassen, daß der im Artikel V. es
:29 KLee festgestellte Termin verfallen ist, so daß, was bei
sse des Vertrags nur einen eventuellen Charakter trug, seit⸗ dem eine groͤßere v,g—. venn ban. * 86 8. 8n 2 2n 8,88 jenes Termins gewissermaßen verdunkelte Offensiv⸗Tendene . 2s8n den Bestimmungen vom 2. Dezember ihre wirkliche Tragweite anweist, auch unzweifelhaft ihre Rückwirkung auf die Verpflichtungen nicht ausbleiben kann, welche Preußen seinerseits eingehen zu wollen sich tbentuell bereit erklären möchte. Offenbar würde die Regierung Sr. Majestät des Königs, von der großen Verantwortlichkeit, die sich an solche Verbindlichkeiten knüpft, durchdrungen, ihre heiligsten Pflichten verabsäumen, wenn sie diese nicht von der genauesten Kenntniß und der gewissenhaf⸗ Prüfung der politischen Zwecke, die man zu. erzielen beabsichtigt, abhängig machte. Diese Ueberzeugung hat mich schon in meiner De⸗ resche vom 19. Dezember den Wunsch ausdrücken lassen, die Auslegung zu kennen, welche die den Vertrag vom 2. Dezember unterzeichnenden Mächte den vier Punkten gaben, die von ihnen als Grundlage der Frie⸗ densunterbandlungen aufgestellt und von Rußland angenommen worden sind. Allerdings scheint es, daß, als ich jene unerläßliche Auskunft mir erbat, die drei Kabinette über die Bedeutung oder wenigstens über die präzisere Abfassung der vier Präliminar⸗Punkte noch nicht mit einander verständigt hatten. Sn 1 6. Iewiichen ist seitdem eine wesentliche Veränderung in der Lage 65 Nicht 1 88 — e. SN. e täcisirung der vier Punkte einverstanden, ihre d. e er m. sc vertruslic mit dem russischen FöeeF. 8 12 Ae. asen der Friedensunterhandlungen verständigt haben. Das done Kabinet in zu klar in seinem r zu beüK. 1 9 gungen, als daß es nicht eben so wie wir erkennen müßte, daß die dilo⸗ v welche zu Wien stattgefunden, und die weitern Frogen, in Betreff deren Lösung Preußen durch vertragsmäßige Ver⸗ 8. 9 ebentuell seine 8g en en. bereit ö g b engsten Beziehung befinden. as Kabinet des önig e aͤber die Vetails der stattgehabten vertraulichen Unterhandlungen nicht, es kennt deren genaues Resultat nicht. Das Petersburger Kabinet hat uns offiziell ein Memorandum mitgetheilt, welches Fürst bontschakoff den Vertretern der anderen drei Maͤchte vertraulich üͤber⸗ reicht hatte. Wir haben darin versöhnliche und friedliche Gesinnungen v2 Allein wir haben uns von der , 8965 eine Rechenschaft geben können, da sie selbst sich nur als Anhäng einer Bünerefca e der drei Vertreter ausgab und wir diese nicht 8 Es ist gewiß unbestreitbar, daß 8e uns, 8 wir 2 8— tbentuellen Verbindlichkeiten festen Beschluß fassen sollen, bei der je eingetretenen Wendung der Ereignisse nicht mehr genügt, dieses oder jenes Aktenstück, über g eiches die in Wien versammelten Repräsentanten 8 oder vren. 5 e. haben, kennen zu ernen, sondern daß wir von der Gesammtheit der 1 richtet sein müssen, welche auf die Berathungen ihren Einfluß ausgeübt — in gewisser Hinsicht das Entstehen der Dokumente hervorgerufen n. „Die Erwägungen, welche sich an das Vorhergesagte knüpfen und deren weitere Entwickelung ich unterlasse, haben Se⸗ Majestät den Köͤnig, n erhabenen Herrn, in der festen Ueberzeugung bestärkt, haß jee
erhandlung seitens Seiner Regierung zum Abschlusse eines Ueberein⸗ ommens in Betreff Seiner Mitwirkung bei den eventuellen Verwickelun⸗ gen fruchtlos sein wird, wenn nicht zuvor ein Vertreter Sr. Majestät ün den Verhandlungen Theil nimmt, welche die Bevollmäaͤchtigten der kriegführenden Mächte in Wien tröffnet haben, von denen unser erhabe⸗ 5 Herr mit dem aufrichtigsten Wunsche ein Resultat hofft, welches so 1., „n die Wohlthaten eines festen und dauerhaften Friedens
ropa sichert.
„Der König, unser erhabener Herr, macht diese Ueberzeugung zum Uücgangspunte Seiner künftigen Stellung, und hat sich dabei nicht aus⸗ cließlich von den praktischen Anforderungen, die ich oben angegeben abe, leiten lassen. Seine Majestät haben die Beweggründe tschlusse in Erwägungen höherer Art gefunden. Ich hebe
weiter die Consequenzen hervor, welche der
u diesem hier nicht König der Eigenschaft
I“ v11““ ¹” D“
Lact
„Berlin, den 21. Januar 18550
alles aufgenommen, was Ew.
Beweggründe unter⸗
Preußens als europäischer Großmacht zuschreibt. Ich thue dieses nicht, ich keinen Grund habe, anzunehmen, daß man von irgend einer Seite diese Eigenschaft bestreiten, deren Vorrechte antasten wollte. Es gieht für die Regierung des Königs positivere, speziellere Ansprüche, die ihm nicht allein das Recht ,2 son⸗ dern auch die Pflicht zutheilen, an den Berathungen theilzu⸗ · nehmen, welche der orientalischen Krifis und den daraus ent⸗ standenen Verwickelungen ein Ende zu machen bestimmt sind. Die 82* wiener Protokolle haben der Lö dieser Frage das Gepräge eines gemeinsamen Werkes gegeben. Der Vertreter des Königs hat sie unter⸗ “ und Preußen ist sich bewußt, die darin enthaltenen Verbindliche⸗ eiten gewissenhaft erfüllt zu haben. Ich frage hier nicht, ob die jetzigen Konferenzen in Wien die Fortsetzung derer des verwichenen Jahres find und erneuere eben so wenig die Streitfrage, wes letztere aufgehört haben. In dieser Uinsicht harre ich ruhig der aufklärenden Wirkung der 8 Zeit und der Wahrheit entgegen. Allein wie dem auch sei, die Proto⸗ kolle, die man immerfort gegen uns anruft, wenn es sich darum handelt, Verpflichtungen für uns daraus abzuleiten, sichern uns auch Rechte, 8 und wir können die einen nicht anerkennen, ohne die volle Ausübung der andern zu erhalten. 2 „Diese Prinzipien, Herr Graf, sind so einfach und natürlich, daß sie keines Sachwalters zu bedürfen scheinen. Bringen Sie dieselben zur Kunde des Herrn ., der, wie wir fest vertrauen, ihnen seine Billi- gung nicht versagen, und eben so wie wir die Offenheit, mit welcher wir ie aussprechen, als eine solche erkennen wird, welche das eventuelle Ein⸗ verständniß zwischen den heiden Kabinetten eher erleichtern als hemmen dürfte. Empfangen Sie, Herr Graf u. s. w. 0 gez.) 8 — Der „Constitutionnel“ hat in neuester Zeit eine Reihe von Korrespondenzberichten aus Wien gebracht, welche mit großer Ausführlichkeit, aber nicht mit gleicher Korrektheit über die diplo-⸗ matischen Vorgänge in der genannten Hauptstadt sich auslassen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, gegen Erörterungen aufzutreten, welche meist die Beziehungen anderer Staaten als Preußen betreffen. Dagegen müssen wir zwei Behauptungen zurückweisen, welche in jenen Be- richten über angebliche diplomatische Schritte Preußens enthalten waren, zumal dieselben von einigen Organen der hiesigen Presse zum Ausgangs-⸗ punkt ihrer Erörterungen gewählt worden sind. Der „Constitu- tionnel“ berichtet, „daß Oesterreich auf das Andringen des Berliner Hofes (sur les instances de la cour de Berlin) die Erklärung des Fürsten Gortschakoff der ernsten Erwä⸗ gung der Westmächte empfohlen habe“ und daß Herr von Usedom den Auftrag erhalten habe, das englische Kabinet⸗ für ein Abkommen zu gewinnen, wonach das Gleichgewicht im Schwarzen Meere nicht durch eine Schwächung der russischen, sondern durch Stärkung der türkischen Macht hergestellt werden solle.“ Beide Mittheilungen sind vollkommen unbegründet. Ale Fürst Gortschakoff am 28. November die offtzielle Note über die Annahme der unter dem 8. August von den Westmächten aufge⸗- stellten Friedensgrundlagen abgegeben hatte, sprach Oesterreich in einer Note vom 3. Dezember — unter Mittheilung einer gleich- lautenden Depesche an seine Gesandten in Paris und London von demselben Tage, in welcher es den Westmächten die ernste Er⸗ wägung der russischen Erklärungen hatte empfehlen lassen — gegen das Berliner Kabinet die Erwartung aus, „daß Preußen die Sprache, welche die österreichischen Vertreter in Paris und London zu führen angewiesen seien, billigen und seinerseits mit dem wärmsten Nachdruck unterstützen werde.“ Das eigentliche Sachverhältniß ist also durch die Darstellung des „ Con⸗- stitutionnel“ offenbar in das Gegentheil verkehrt worden. Was den angeblichen von Preußen unterstützten Vorschlag betrifft, das Gleichgewicht im Orient nicht durch eine Schwaͤchung der russischen Macht im Schwarzen Meere, sondern durch eine Stärkung der türkischen herzustellen, so ist das preußische Kabinet, wie wir erfahren, nicht in der Lage gewesen, diesen oder einen ähnlichen Vorschlag zu machen und hat ebenso⸗ wenig dem Herrn von Usedom den Auftrag ertheilt, darüber dem englischen Ministerium „den Puls zu fühlen.“ Es verlautet 2le⸗. dings, daß ein solcher Vorschlag gemacht worden sei; derselbe is aber, wie uns 8198 899 weder von Preußen noch von ß land ausgegangen. (Pr. C.) 1 8 Franbfurt, 30. Januar. Der hannoversche Bundestag⸗- gesandte, Graf von 88686809 A“ auf Be⸗ rufung seiner Regierung nach Hannover abgereist. 8 ürttem 1, Stuttgart, 31. Januar. Bei dem .. g. ] Sei Königlichen Kriegs⸗ landständischen Ausschusse ist von Seiten des Königliche w -92 Ministeriums ein Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Fernee n 88 2 Streitmacht und die Rekruten⸗Aushebung für die Fahre A. ses 1857, eingebracht worden. Es muß nämlich laut Bun esbeschlusse vom 10. März 1853 die deutsche Heeresmacht um 8 Prozent oder um 50,000 Mann vermehrt und diese Vermehrung dem ersten Kontingente zugewiesen werden. Bisher hatte Württemberg 20,933 Mann zu stellen. Dem angeführten Bundesbe⸗ schlusee gemäß ist nunmehr das württembergische Truppen⸗ Corps um 2326 Mann zu vermehren, und soll künftig die Stärke desselben 23,259 Mann betragen. Um dies in Ausführung zu bringen, wäre nun für das Jahr 1855 neben der bisherigen Re⸗ 4000 i eine weitere a herordentliche Exigenz 111111“
Manteuffel.“ 8
krutenquote von 4 an 2
“