1855 / 31 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Königliche Regierung zu N.

8 Der Kögiglichen Ober⸗Post⸗Direction in

gbholenden Landhewyoyhnern, auch venfentg am Pr de der Post⸗Ansalt we b

Post abholen lassen, vei Berechnung des Lagergeldes die

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daß

einen zuverlässigen und ordnungsmäßigen Gewerbebetrieb

Droschken u. s. w.

werden können,

essionen zur gleichzeiti Füienhs in diesem Fa

vie che Regierung überhaupt zu größerer das Gesetz mit den Ortsgeistlichen, Schullehrern und den Fabri selbst, sich dieser Sache mit Ernst und Liebe annehmen.

e Anregung Seitens der Landräthe und des De partements⸗Raths von wohlthätigem Einfluß sein können. Berkn, den 14. Rosenber 1853. E;

Der Minister der geistlicen, Der Minister

Unerrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. des Innern. 4

v. Raumer. v. Westphalen. Minister für Handel, Gewerbe un öffentliche Arbeiten. In Vertretung: von Pommer⸗Esche. ö

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Verfügung vom 26. Jannar 1855 betreffend die Berechnung des Lagergeldes. dem Berichte vom 5. v.

nstalt wohnen, und ihre Postsach gut kommen soll,

kann, bevor die Bestellung durch die Briefträger erfolg

Für Paketsendungen an dergleichen

betreffenden Sendung, zu erheben.

. Zur Herstellung eine pteichmaßähen Verfahrens wird hierdur aangeordnet, daß

26. Januar 1855. ral⸗Post⸗Amt.

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Finanz⸗Ministerium. 111“ Januar 1855 treffend die Ermittelung des Alkoholgehalts und dder Menge des der Uebergangsabgabe unter⸗ 22 liegenden Branntweins.

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Cirkular⸗Verfügung vom 6.

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ortan die durch die Cirkular⸗Verfügung vom

10, Dezember 1847 vorgeschriebene Art der Ermittelung des Alko⸗ holgehalts und der Menge des gegen Steuervergütung auszufüh⸗

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sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren,

renden Brauntweins unter Gewährung der dur

nach

die Verfügung

voom 28. Oktober 1850 hergestellten Tara von 15 beziehungsweise

Ih Prozent auch bei Erhehung der Uebergangsabgabe von ein

rannt⸗ in Anwendung gehracht werden soll.

Die Hebestellen des dartigen Verwaltung hier⸗ mit Anweisung zu verseenhnl.

SGngeb, L. 12 211019 b Fe ihieint! Sun uns

bi EE3“] nchhanzsn Potsvam und 1 Fihs.

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en Regierungen zu Fran aütbttithsitlln

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nungen sowohl als Bedingungen beigefügt, als auck Ähnlich wie bie 8 über den Verkehr der Trödler, der in besondern Polizei⸗Verordnungen auf Grund des §. 59 der vom 17. Januar 1845 und des Gesetzes vom 11. März 1 er Es 8 t keinem ifel, daß die Ertheilung solcher Kon⸗ Beherbergung von Personen beiderlei nicht zulässig ist, und versagt werden

Endlich ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Beaufsichti⸗ gung der jugendlichen Arbeiter in den Freistunden, bei der Mahl⸗ zeit und auf dem Wege in die Fabrik und aus derselben sich in manni 22 Weise regeln läßt, sobald nur die Ortsbehörden, welche

g Thärigkeit in Bezug vom 16. Mai v. J. anzuhalten haben wird, im kanten Hierauff

ect ereicht auf die Anfrage 8. zum Besch ibe, daß, gleichwie den

en Korrespoͤndenten, welche sen von der

Frist zu bis zu welcher die Abholung Fhs sen werden

kadtbewohner ist das Packkammergeld daher vom dritten Tage an, nach Eingang der

Cirkular Berfügung vom 6. Januar 1855 b

treffend die theilweise Wiederkinführüng 8

Waarenkontrole in Beziehung auf Branntwein uund Zucker im Königreiche Hannover.

Verfügung vom 8.

August 1854, (SEtaats ⸗Aazeiger F. 221 ² 10

Mit Bezug auf vie ung vom 8. August v. *

Ew. ꝛc. benacheschi t, daͤß na Une⸗ Mittheflung 8ehn gi ha noyerschen Finanz⸗ Hnchguan die Waarenkontrole im Binnentunt in Bezug auf Branntwein in den Hauptamts⸗Bezirken Münden Hannover, Hildesheim, Celle und Osnabrück und in Beziehung au Zucker in den Landdrostei⸗Bezirken Stade und Lüneburg, in den Grafschaften Hoya und Diepholz wieder eingefu Berlin, den 6. Januar 1855.

Derr General⸗Direktor der St

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sämmtliche Propinzial⸗Steuer⸗Direktoren, Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt ꝛc. 1

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Eirkular⸗Verfügu; r 18553- be⸗ treffend die Ermittelung des Gewichts

„‚„„ollpflichtiger Postgüter. Mitt Rücksicht varauf, daß der Regel 2 eine Verwiegung der mit der Post vom Auslande eingrhenden zollpflichtigen Waären nicht stattfindet, vielmehr das von der Postbehörde ermittelte und auf den Adressen notirte Gewicht auch der Verzollung 1 Grunde gelegt wird, hat bisher bei der Verschiedenheit des Pos⸗ gewichts vom Zollgewicht seitens der Steuerbehörde die Re⸗ duction des ersteren, auf letzteres stattsinden müssen. Nachden inzwischen der deutsch⸗österreichische Postverein vom 5. De⸗ zember 1851 zur Ausführun ekommen ist, erfolgt dee Ermittelung des Gewichts per wösisüter nicht blos in Preu und bei der preußischen Post⸗Anstalt in Hamburg, sond auch in Baden, Bayern, Lübeck, Mecklenburg⸗Strelit, Sachscn, Württemberg, Nassau, a. M., Hannover und den annoverschen Post⸗Amte in Bremen nach Zollgewicht. In den gegnsc österreichischen Kronländern ist zwar das Wiener⸗Gewich in Gebrauch, dasselbe wird jedoch bei den Sendungen aus Oesterreich nach anderen Postvereinsstaaten auf den Adressen und Frachtbriefn in Zollgewicht re uzirt und zwar dergestalt, daß das letztere unter em Wiener⸗Gewichtsansatze zu stehen kommt, wonächst in di ostkarten nur das Zollgewicht eingetragen wird. In den übrige Staaten des FeFen Postvereins in Holstein, Luxemburg, Braunschweig, Me Hen g hern, Oldenburg, so wie in ben Thurn⸗ und Taxis'schen Postgebtet ist das Köͤlnische Gewicht in Gebrauch, welches von den braunschweigischen und, wenn das Kil⸗ nische und Zollgewicht eine Verschiedenheit der Portotaxe ergiebt, auch von den oldenburgischen Post⸗Anstalten auf den Adressen in Zollgewicht reduzirt wird.

Insoweit nach dem Vorstehenden das Postgewicht nach Zol⸗ gewicht ermittelt oder letzteres auf den Adressen notirt ist, bedarf es 95 die Zukunft einer Gewichtsreduction seitens der Steuer⸗ behörden nicht mehr; dagegen muß in allen anderen Fällen, so wie, wenn es nach den Vermerken auf den Adressen und Declarationen zweifelhaft bleibt, nach welchem Gewicht das notirte Postgewicht ermittelt worden ist, zum Zwecke der schließlichen steuerlichen A⸗ fertigung die Verwiegung eintreten. 8 8 Ew. ꝛc. vränlasse ich, die betre

enden Ihnen untergeordneten S teuerstellen dem Vorstehenden gemä

Berlin, den 10. Jannar 1955 mit Anweisung zu versehen. 12 - 855.

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1 General⸗Direktor der Steuern.

sämmtliche Provinzial⸗Steuer ⸗Direktoren, die

Königlichen Regierungen zu Potsvdam und Frankfurt a. O. ꝛc. tsatr29

Die Ziehung der Lten Klasse 144ter Königlicher Klassen⸗ Lotterie wird den 13. Februar d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungs⸗Saal des Lotteriehauses ihren Anfang nehmen. Berlin, den 6. Februar 4855. s Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

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Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und

kommandirende General des 1. Armee⸗Corps, von Werder, von Königsberg i. Pr.

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der Ferm Kammer

N ichtamt

„Berlin, 5. Februar. In der heutigen Sitzung reußen. Ber te der 8 v 4 2. 9 etzentwurf vor, betreffend die vom Staate zugesicherte de een megerann zum Bau einer Eisenbahn von Deuz teschräg essen, deren Herstellung hinnen vier Jahnen die w Mindener Eisenbahngesellschaft übernommen hat. Das 2 da stal im Betrage von 20 Millionen Rthlr. soll durch 4 pCt. Bau.hacs Attien aufgebracht werden, mit Ausnahme einer halben welche die Stadt Cöln und die Rheinische Eisenbahn⸗Ge⸗ vg uschießen. Sofern das Kapital nicht ausreicht, wird die selce 3 pEt. aus eigenen Fonds und der Staat unter ge⸗ 8 schesdistrationen 3 ½ pCt. garantiren. Im weiteren Verlauf niste, ung kam der Gesetz⸗Entwurf, betressend die Zahlungsleistung ven is fremden Papiergeldes, zu welchem zahlreiche Amendements eingebracht waren, zur Berathung. 8 —Aus Tilsit vom 1. Februar schreibt man der „Pr. E.“ ir haben nun seit ein paar Wochen schon anhaltende Kälte, die noch empfindlicher sein würde, wenn nicht die Luft dabei so ruhig wäre. a Vormittag zeigt das Thermometer 21 Grad, die Nacht wird bent noch einige Grad kälter gewesen sein. Menschen und Pferde, 8* sich bei dem fortdauernden Waaren⸗Transport in großer An ahl unterwegs befinden, müssen viel ausstehen, denn unter Dach kann die Menge der Gespanne nicht gebracht wer⸗ den; die Fuhrleute müssen im Freien füttern und die Wagen be⸗ wa Fen. Man fürchtet, daß es im Frühjahr und Sommer unter den Pferden in Folge dieser winterlichen Strapatzen viele Krank⸗ heiten geben wird. Nach Briefen aus Rußland sind dort die Friedenshoffnungen im Steigen; die materiellen Interessen empfinden nach und nach die üblen Folgen des Krieges immer mehr; die Rohpro⸗ dukte müssen zu den niedkigsen Preisen losgeschlagen werden, wenn sie bei dem hohen Belauf des Frachtlohns, welchen der weite Trans⸗ port zu Lande kostet, Abnehmer finden sollen. Auch sollen viele russische Fabriken ganz still stehen, weil es ihnen an den Rohstoffen zur G.he und an Heizmaterial fehlt, denn die Quantitä⸗ ten, welche ihnen chse zugeführt werden können, sind bei weitem nicht ausreichend, und die Zufuhr wird durcch den Preis der Frachten zu sehr vertheuert. Der Ceniner Baumwolle zahlt auf der Strecke von Tilstt bis Tauroggen 6 bis 7 Silbergroschen Fracht, und ein mit ei guten Pferden bespannter Schlitten ladet etwa 7 Ballen aumwolle, den Ballen zu 4 Centner, also 28 Eentner. Die russischen Fuhrleute können bei den hohen Preisen des Futters und der Lebensmittel nur durch Rückfracht zu einem Gewinn gelangen, die sie gewöhnlich in Rohbaumwolle finden. Zur Beförderung von Talgtransporten aus dem südlichen Rußland nach Königsberg brauchen diese Fuhrleute 30 Tage Zeit. Für einen solchen, aus 50 Eizelgespannen bestehenden Transport, der vor einigen Tagen hier anlangte, und zu welchem 12 Gespannführer sehaten, er⸗ hiis de als Fraäͤchtlohn aus ihrer Heimath bis Königsberg 1400 Rubel.“

achsen.

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Dresden, 4. Februar. Die Erste Kammer ist in ihrer gestrigen Sitzung dem Antrage auf Vorlegung einer defi⸗ nitigen Landtags⸗Ordnung beigetreten. Die Zweite Kammer hat das Königliche Dekret über die Verwandlung der sächsisch⸗bairischen Eite baprschuth in eine Zprozentige Staatsschuld, so wie die das Departement des Auswärtigen umfassende Abtheilung des ordent⸗ lichen Ausgabe⸗Budgets erledigt und dabei in der Hauptsache den Anträgen der Finanz⸗Deputation ihre Zustimmung ertheilt. (Dr. 89

Frankfurt, 3. Februar. Der Königl. hannoversche Bundes⸗ tags⸗Gesandte, Herr von Kielmannsegge, wird, wie die

„Frankf. Nachrichten“ melden, morgen wieder am Sitze des Bun⸗ des eintreffen.

Baiernn. München, 3. Februar. Der k. General⸗Major Zoseh Freiherr von Gumppenberg, Kommandant der Festung Landau, ist nach einer telegraphischen Depesche gestern Abends da⸗ selbst gestorben. Wie man heute hört, steht der Befehl zum Ankauf einer sehr bedeutenden Anzahl Reit⸗ und Fahrpferde für ie Armee jeden Tag zu erwarten. (N. C.)

, Großbritannien und Irland. London, 1. Februar. In Finshury (Tondon) fand gestern ein Meeting statt, welches in einer Resolution nicht nur das verdammende Urtheil der Presse 88 die bisherige Kriegsführung unterschrieb, sondern auch über ie Diplomatie der Alliirten und die vier Punkte den Stab brach. . Demonstration war durchaus nicht von Urquhart, sondern on dem radikalen Parlamentsmitgliede Duncombe angeregt. 8 Von Malta sind zwischen dem 12. und 20. Januar folgende chiffe mit Truppen und Vorräthen nach der Krim abgegangen: I mit 38 Offiz. und 1090 M.; Transportschiff Nr. 150 mit Offtz. und 865 M.; „St. Jean d'Acre“ mit Truppen; „Foyle“, „Poitiers“, „Clyde“ und „Lady Eglinton“ mit Munition ꝛc.; „Trent“

mit 260 Mauleseln und 54 spanischen Maulthiertreibern. Die

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Regierung beabsichtigt die Artillerie in der Krim durch sechs Felda batterieen, darunter kine Raletenbatterie, zu verstärken.

Der „Morning Advertiser“ hehauptet, daß für den Fall der Ernennung eines Ministeriums Palmerston die Abberufung Lord Raglans aͤus der Krim gewiß sei. 8 Das General⸗Feldzeugamt hat eine A. serdereeh ochen lassen zur Lieserung von hölzernen Baracken für 20,000 Mann auf der Haide von Aldershot in Hampshire, wo im Frühjahr dieses Jahres ein Uebungslager abgehalten werden soll. 8.

Es heißt, daß zwei neue leichte Kavallerie⸗Regimenter, das 18te und 19te, is und mit Offizieren von den bestehenden Regimentern dieser Waffengattung versehen werden sollen. K

Das englische Admiralitätsgericht hat in seiner Sitzung von 27. Januar das dänische Schiff „Francisca“, welches vor Riga

wegen Blokadebruch genommen wurde, für gute Prise erklärt, und eben so in seiner Sitzung vom 31. Fveec. das russische Schiff 48 „Rapid“, welches in einen englischen Hafen unter der Flagge des Staates Uruguay einlief.

2. Februar. Im Anfange der heutigen Sitzung des Un-⸗ terhauses wurde eine Motion vorgelesen, nach welcher dem General Sir de Lacy Evans bei Gelegenheit seiner Rückkehr aus der Krim der Dank des Hauses votirt werden soll. Diese Vorlesung gab zu einer sehr interessanten Scene Veranlassung, und der Vor- schlag wurde mit großem Enthusiasmus aufgenommen.

3. Februar. Die Ministerkrisis dauert fort. Lord John Russell hatte heute Audienz bei der Königin, später wurde Lord Derby wieder befohlen, und hatte eine lange Unterredung.

Frankreich. Paris, 2. Februar. Eine neue Communal⸗ ordnung in 52 Paragraphen ist vorgelegt worden. Der Kaiser er⸗ nennt die Maires und Adjunkten in allen Städten über 3500 Ein-⸗ wohner, überall sonst der Präsekt, der sie durch eine einfache Ver⸗

ordnung suspendiren kann. Paris erhält 36, Lyon 30 Stadträthe, keine andere Stadt darf über 24 haben. Der Präfekt kann sie 8 suspendiren. 2. G Der „Moniteur“ vom 3. Februar enthält ein Schreiben des Lords Cowley an den französischen Minister der auswärtigen An⸗ 25 gelegenheiten, worin mitgetheilt wird, v. die gesetzgebende Ver⸗ sammlung von Kanada 20,000 Pfsd. Sterl. für die Wittwen und Waisen der Soldaten und Matrosen, die von den französischen und 8 englischen Armeen im gegenwärtigen Kampfe geblieben sind, der ban Königin von Großbritannien überreicht hat. Die Hälfte dieser Summe wird an Frankreich üherwiesen.

Der „Allgem. Ztg.“ wird aus Paris geschrieben, daß ein

Vertrag mit Portugal, ähnlichen Inhalts wie mit Piemont, dem Abschluse nahe sei. Portugal verpflichte sich, auf englischen Schiffen 12,000 Mann nach dem Orient zu senden. 8

Spanien. Aus Madrid vom 27. Januar wird geschrie⸗ 28 . ben: „Glaubhafte Nachrichten, die gestern per⸗ Felegragg aus Paris 8 eingegangen sind, zeigen der Regierung an, daß m glicherweise der erste Carlisten⸗Einbruch gleichzeitig über Eatalonien und über Na⸗ varra stattfinden dürfte, so daß der Prätendent und Cabrerg in C talonien einrücken würden, während Elio in Navarra einbräche. Die Regierung bewacht Prigens die Umtriebe ihrer Feinde und hofft, ihren Plänen starken Widerstand entgegenstellen zu können. Der Civil⸗Gouverneur von Madrid macht bekannt, daß städtische Behörde, nachdem sie mehr als 4000 Leuten Ar⸗ beit gegeben, aus Mangel an Fonds keine weitern Fbeiter beschäftigen könne; er fordert die Privaten auf, etwaige unterbrochene Arbeiten schleunigst fortsetzen zu laffen. 28 Herr Soulé wollte gestern abreisen, wurde aber durch seine Krankheit verhindert; er reist, fobald sein Zustand es gestattet Seine Arbeiten hat er hereits dem Gesandtschafts⸗Secretair Perry kübertragen, der bis zur Ankunft des neuen Gesandten als Se⸗ schäftsträger fungiren wird und einer friedlichen Abmachung schwehenden Streitfragen günstig ist. 2 Saragossa hat die Behörde die in der Umgegend verühten Excesse kräftig unterdrückt. 8

Die „Madrider Zeitung“ vom 28. Januar veröffentlicht Zu⸗ schriften der Gouverneure und Provinzial⸗Deputationen von Ba celong, Cuenga, Granada, Malaga, Sevilla u. s. w. mit Fsscben. 8 heitsversicherungen, worin sie die größte Energie bei Untervrneeag at der Ruhestörungen versprechen und erklären, daß die öffentli hs Ordnung und die nationale Regierung um jeden Preis aufrecht erhalten werden sollen.

Italien. Turin, 1. Februar. der heilige Ses wegen es an eröesehes ein iemontesische Regierung erlassen. 1 7 W sce Fr. erscheinende Zeitung „Il Piemonte’“ vom 30. Januar meldet, hahen in den Bureaux der Depu- tirtenkammer unter 120 Mitgliedern 80 für und 30 gegen den Vertrag gestimmt. Die übrigen Mitglieder der Kammer ent⸗ hielten sich der Abstimmung. Dem turiner „Diritto zufolge soll⸗ ten sofort 10 Minié⸗Büchsen an jede Compagnie der Besatzung von Turin vertheilt werden und man glaubte, daß in Bezug au die anderen Truppen ein Gleiches geschehen werde. Man traf

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Dem Vernehmen nach hat Monitorium an 36.