1855 / 46 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Jeuufʒ 8 einer Wahlperiode durch den Tod des Vorsitzenden in der der Antrag auf der Tagesordnung steht, nur dann eine Statuten⸗ tement versetzt, so bleibt es Mitglied des-Vereins, doch hört seine Theil⸗ 3 4 ʃ0 1 3 †88 8 8 8 ritt in de—en ein, so ruͤckt das jedesmal racfsh⸗ ordentliche Mit⸗ Veränderung beschließen, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglie⸗ nahme an der Verwaltung auf. Eb(. 71 8f 887 . Bekleidet ein Rechtsanwalt oder Notar Nebenämter, die er na 8 1 bnbi⸗ Stelle des Abgetretenen ein, so wie der älteste Stellvertreter der anwesen sind. Ist nicht die Hälfte anwesend, so muß die Frage auf * 8 8 1 . e

ö 4254 1u“ eld von 25 Thalern. An be⸗

S ibehält, die Hälft ch sei⸗ g tliches Mitglied eintritt. Erst wenn auf diese Weise die Tagesordnung der nächsten General⸗Versammlung gebracht werden, zs fenaeg 1 der Intraden diese: als üngstes . da ist, erfolgt die Ergänzung duec, Neuwahl in welche dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwefenden gültig beschlie

v11I1 ö“*“ Versammlung auf den vollen Bestand der Mitglieder und insofern der Stimmenden für die Abänderung ist, worauf dann dieselbe

1A1A44X“ 8 1 deng d 4 Zeit, —2 8 41 s aslen. als Nachtrag in das Urstatut . ,7 ** abgeänderten

d, die Bedürfni⸗ ] EE“ TVPTNIL / lat der Abgang des Rendanten, so hat der Vorsitzende Paragraphen die geschehene Abänderung angedeutet wird. 8

5 89 1bre: 2ℳ Belich 89 Bhler, wesche in falf hs in Penfionirter und erhäͤlt eine anzet, giren hatteagchl soügs neuen durch den Verwaltungsrath aus dessen Mit⸗ Dhatbe 9 us den 8 weite Anstellung, welche ihm die Mittel gewährt, sich selbst zu ernähr l sfort ühren. EEEEEEEE 1111“

Beitretende zahlt ein Eintritts

8

immien Beiträgen zahlt r. Mitglied so lange und so weit, als die 8II1A“

jährigen 2* ene. sar Häͤlfte 4 üt 8 0 wird der An ru während dieser * 9 wenn er die B 1 liedern her 3 S v11“ I 8* 3 111 ““ Jultas jeden Jahres zu zahlen find. 1 ½ rezahlt ꝗ2 ob Se Agban 2S11I1I1mö1“ 1I11“ WE1116“” Wer sänmig in dere ahan seiner Beitväͤge ist, muß für jeden an⸗ General⸗Versammlüng 8 7entscheldet di H“ 1 8 Finanz⸗Ministerium. Fenaßeee dinge ne böastben Klaber 88eence S b vbb1 soa Berwaltungsrath prüft die 8D gust leistet, einen halben Thaler als Strafe erlegen. Wer aber “” Der oder Bewilligung; er bestimmt, wie ie 3 en ehr 2 Monat nach erweislich geschehener Auf⸗ b 8 aledigt sie 899. brrdee ah zu - eae Zicer anmt, iee, Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. forderung des Vorsitzenden des Verwaltungsraths verzögert, der wird Die den Verein und seine Verwaltung betreffenden Beschlüsse werze un Pensionen fürhreibt die etwaigen außerordentlichen Beiträge, inn von dem Verein exkludirt, falls der Verwaltungsrath nicht aus beson⸗ nach der Verschiedenheit der Gegenstände durch den Verwaltungerah den sdfes.. de vorhandenem Mangel, den Pensionairen zu machenden Der bisherige Buchhalter Lattermann ist zum ersten, der deren Gründen vorzieht, die schuldigen Beiträge von dem säumigen Mit⸗ und die General⸗Versammlung gefaßt. seiche Fech) aus, beschließt das Aöthige wegen Einziehung der Beiträge bisherige Geheime Secretair Winkelmann zum zweiten Kässtrer gliede im Wege Rechtens einzuziehen. ö1“ G § 12 1“ 1 9 80 Strafgelder von Fehna. eeA. bsgen. . und der bisherige Geheime Secretair Schirrmacher zum B 1 v111I1I1A“*“ IIIEII ießung vom Verein (§. 4), bestellt den Rendanten, bestimmt alter der Staatsschulden⸗Tilgungskasse ernannt worden. tliche Eintrittsgelder und. sonstige extraordinaire Ei men. Verein. za en 8 Fe sende Caution, kontrolir herwe rg EPn eisernen Kapitan angelegt, die Beiträge, ingleichen saämmt⸗ General⸗Versammlungen finden von drei zu drei Jahren statt. - tüerbringung der 88 des Vereins. 5„ 9— echung WIW liche aufkommende 25 und Strasgelder aber zur Berichtigung der in dazu Zeit und Ort der Ergänzungswahl des Ehrenraths bestimmt werden) lleibt es dem Ermessen des Verwaltungsra 4. ü 8 assen, inwie⸗ dem Jahre, für welches sie geleistet werden, fälligen Pensionen verwandt. Ben Vorsitz in der General⸗Versammlung führt der Vorsizende des weit er die F onds des Vereins in zinstragen 2 vom hreufff en So weit sie hierzu nicht erforderlich sind, werden sie zu z dem eisernen Verwaltungsraths oder dessen Stellvertreter, welcher zugleich den Prob⸗ staate garantirten Papieren anlegen öber hypothe arisch sicher - ben 116“ Kapital überwiesen, zu ½ zur Bildung eines Reserbefonds verwandt. Ist kollführer aus den Anwesenden ernennt. l In letzterem Falle kann die Ausleihung nur auf Grund de zpweite Kammer.

Letzterer bis zu einer vorläufig als Maximum angenommenen Höhe von Zweck der ordentlichen General⸗ Versammlungen, zu welchen jedez vult satasters er olgen, und kann dabei nur auf chen 19te Sitzung am Sonnabend, den 24. Februar 1855, 89 9c rhalenn gestiegen, so fließen die Ueberschüsse so lange lediglich em Mitglied außer der Bestimmung der vorigen Genckategersaomnsaang s dn des Reinertrags und ein Drittel Feen eeden 8 bess Vormittags 4 0 Uhr eisernen Kapital zu, bis der Reserbefond angegriffen und bis zu seiner durch ein mindestens 14 Tage vor dem Termin abzusendendes Schreiben helder Rücksicht genommen Le u b aths ih . 1 Normalhöhe ergänzt werden muß. AZA(s(do es Vorsitzenden eingeladen werden muß, ist: nindestens 5 Mitglieder des Verwa 8 hr 1 3 een 9 1) Fortsetzung der Berathung des Berichts der vereinigten Kom⸗ -ö111. die Ergänzungswahl des Verwaltungsraths für die nächste Peraee gtben, und können keine Gelder unter 4 Prozent ausgeliehen b-nenn miissionen für Finanzen und Zölle und für Agrar⸗Verhält⸗ -b6. 6 2656255 5Ergänzung und Abänderung der Vereins⸗Statuten, kelaufenden Einnahmen hat der Verwaltungsrath, bis sch Sergenhfe, nisse ü Grseb⸗Entwurf, betreffend die Schließung der 85 ün 8 8 4 bube. 3) Prüfung der Geschaͤftsführung des Verwaltungsrath, welche zu deren Sicherstellung findet, durch den Rendanten bei einer Sparkasse nisse über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die eßung Reichen die jährlichen Beiträge rc s 92 Finsen r. *† eg 28 durch ein vom Vorsitenden zeitig vorher zu bezeichnendes Milch 1n u belegen; er beschließt die Kündigung, Einziehung, Einklagunß und . Geschäfte der Rentenbanken. laufenden Penfionen nicht hin, so wird das Fehlende aus dem Reserbe’., ausfuhrlichen Bericht über Verwaltung und Vermögenszustand bes 3 derweite Unterhringung von Kapitalien, er ertheilt löschungsfähige Quit⸗ 2) Bericht der Agrar⸗Kommission, betreffend die Verordnung vom fonbs ergaͤnzt, der aber nicht in einem Jahrr erschöpft, von dessen jebes. Vereins zu erstatten hat, nebst Dechargirung desselben; uungen und Cessionen, stellt Vollmachten aller Art mit Ausnahme derer 6. Juni 1853 wegen theilweiser Suspension der landesherr⸗

Bestande vielmehr nur höchstens alljährlich verwendet wer⸗ 4) dielenigen Gegenstände, welche der Verwalkungsrath, oder desen auf Einklagung bloßer Rirefte ant,gdjez 22 88 lichen Resolution vom 4. Mai 1848 im damaligen Fürsten⸗ b üe. 1Sehan er auf di I bande entlassen. rs ch Ver⸗ 8 Vb 8 I. Seenn⸗ e See,ge. eeee deee hentece bes eeeameälleügen müssen Fare Fhecg ethwenbig gweeeee I W“ 9. 3) 13“ erhAe fir Fwaiten uad f 2 2 ins 1 d s Fus 3 ine Be⸗ üsse sir 1 2 8 welche die Höhe der ordentlichen Beiträge nicht übersteigen dürfen, auf⸗ raths beantragen rne unge⸗ v 22) den Antrag des Abgeordneten von Röder, betreffend ʒ G die Befreiung der Städte, Dorfgemeinden und Verbände

gebracht. EE 1 wenn der Beschluß der General⸗ r Verwaltungsrath kommt regelmäßig einmal jährlich im Mai 8 auch auf diese Weise dem Bedürfnisse nicht zu genügen, so ist das eine en 88 gernatansdeats ggin nicdemn ü nishe⸗ die Zusammenberufung nach Zeit und Ort findet durch den vpon den Lasten der Gerichtsbarkeit, event. die Entbürdung

Fehlende von den Pensionairen selbst in der Art aufzubringen, daß sie ] 8 8 . „vorber abzusendender Einladungen statt. I 8 i Lasten der Kriminalgerichtsbarkeit ch die fehlende Summe pro rata ihrer Pensionen abziehen lassen, oder nnesel⸗ dreier Monate eine ordentliche General⸗Versammlung 1 varstzenden mitkelst 14 Tage vorher abz sendender SH et. stawtit. dder Städte von den Laf gerich

ina 1 döö“; egen Uebernahme einer fixirten Rente; mit anderen Worten, die aus den ordinairen- Einnahmen, dem zu ver⸗ 3 1“] ef g ʒ 4 wendenden Theile des Reservefonds und den, den ordentlichen gleichen, wenn ber Verwaltungsrath oder der Vorsitzende desselben aus be⸗ 8 89 den von der Ersten Kammer beschlossenen Entwurf eines

2 deren Gründen die Zusammenberufung noͤthig erachtet. Die spezielle Pfli zVorsitzenden besteht darin, daß er die Oberaufsicht in Gesetzes, betreffend die Entbürdung der Städte von der außerordentlichen Beiträgen sich darstellende Summe wird unter die Pen⸗ son 8 9 g die spezielle Pflicht des Vorsitzenden besteht darin, ] es, aSe⸗

bhgverehungthn pro e. ihrer Ansprüche vertheilt. Der erlittene Sas. §. 13 überdiegesammte Verwaltung des Vereins führt, die General⸗Versammlungen Verpflichtung zur Tragung der Kriminalkosten und zur fall wird dem Pensionair resp. dessen Rechtsnachfolger in der Weise ver⸗ 1 und die Zusammenkünfte des Verwaltungsraths beruft und darin den unnterhaltung und Verwaltung der Gefängnisse, so wie gütet, daß das in einem Jahre zu wenig Erhaltene so lange mit auf den Der Vorsitzende des Verwaltungsraths muß binnen 14 Tagen, nach⸗ vorftt führt, die eingehenden Gesuche zur statutenmäßigen Erledigung zur Fortgewährung der Gerichtslokalien gegen Erlegung Ausgabe⸗Etat des folgenden Jahres gebracht werd, bis der Pensionair dem der Fall der Berufung einer außerordentlichen General⸗Versamn⸗ tingt, und den Beschluß der Mitglieder uͤber auszuleihende Kapitalie,, eaener festen Rente. 1116ö6“ das zu wenig Erhaltene nachgezahlt bekommen hat. llung eingetreten ist, die Mitglieder des Vereins durch eine mit einer vas unter Beilegung der Beläge in der Regel schriftlich geschehen kann,

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18 B. mn.. Frist von 14 Tagen, unter Angabe der Zeit, des Orts und der Tazes⸗ berbeführt. urs g egag

ve enh eee. T.mah s bichiragen ordnung der außerordentlichen General⸗Versammlung abzusendende kin⸗ 1n] I8 serß 6““

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Die Höhe der Pensivnen wird nach der Dauer der Mitgliedschaft ladung zur General⸗Versammlung berufen, und genügt es, wenn der 8q111X“*“*“ “]

8 8 1n n 8 1 I 1“ 2 8 2 8 C444A4““*“ (§. 2.) zu dem Pensionsverein ohne Rücksicht auf Alter und Dienstjah Abgang der sämmntlichen Einladungsschreiben zu den Alten durch den der Rendant besorgt Einnahme und Ausgabe, stellt die Quittungen aa esta d 1b Ks g ch b Aller 16 114““ sins Amtes die rückständigen Zinsen ein und legt alljährlich dem Ver⸗ gnädigst geruht: . . der Pensionirung innerhalb zehn Jahren nach seinem Beitritt ereignet, b §- 14. valtungsrath ö der solche in der nächsten Versammlung zu re⸗ ken, General der Kavallerie Freiherrn M. ngel 8 Fnan. jährlich 300 Rthlr., nach zehnjähriger Mitgliedschaft 400 Rthlr., nach Die in einer also zusammenberufenen General⸗Versammlung erschie. aeh tdiren, zu moniren und event. zu dechargiren hat. 8 niß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge vo lti zwanzigjähriger 500 Rthlr. Pension, vorausgesetzt, daß die disponiblen nenen Mitglieder des Vereins können durch einfache Stimmenmehrheit „Darüber, welche Büͤcher der Rendant zu führen hat, über die Form, Dessau ihm verliehenen Groß⸗Kreuzes vom Herzoglich Anhaltischen Summen hierzu vorhanden sind, da im entgegengesetzten Falle gemäß §. 6 gültige, den gesammten Verein bindende Beschluüsse über alle auf der tt välche seine Rechnungen haben, und die Zett. wann sie gelegt werden Gesammt⸗Haus⸗Orden Albrechts des Bären zu ertheilen. 8 eine Ermäßigung stattfindet. Tagesordnung stehende Punkte fassen. Vertretung der nicht erschienenen, solln, bestimmt der Verwaltungsrath und kann in dieser Beziehung von 85 hHast Die Zahlung wird vierteljährlich praenumerando am Wohnort des Mitglieder findet nicht statt. In den ordentlichen General⸗Versammlun⸗ Feit zu 8 je nach den gesammelten Erfahrungen, Aenderungen ein⸗ 1üe Rendanten geleistet, und beginnt mit dem auf die begründet gefundene gen kann üfen diejenigen Gegenstände, welche nicht die Wahl des Ler⸗ ““ 8 8 v11I“ Meldung folgenden 1. April resp. 1. Oktober. waltungsraths, so wie die Kontrole und Dechargirung seiner Verwaltung 111“ 6. 20 1116X“ b. 1 8 88- 28 Die Wittwe eines Mitgliedes erhält, so lange sie nicht wieber hei⸗ (§. 12 sub 1 und 3) betreffen, nur in so fern Beschlutz gefaßt werden, v1““ “““ MNrichtamtli ches. rathet, jährlich 200 Thaler, vorbehaltlich der statutenmäßigen Reduction als sie bei der Einladung ausdrücklich als Gegenstände der Tagesordnung Der Verein führt ein Protokollbuch, in welches alle I6 8„ nach §. 64 aufgeführt sind. n verwaltungsraths sowohl, als der General⸗Versammlung, unter Auf⸗ Lübeck, 20. Februar. Seitdem vor einigen Tagen die offi⸗ 89 160 888 ök11114“*“*“ er ii führung sämmtlicher Anwesenden eingetragen und von derselben unter⸗ zielle Nachricht von dem am Sten d. Mts. in Frankfurt gefaßten 1 Penftontrung tritt außer dem Källe wa hie Stacts⸗ 11131“”“ fücnet werden. Ausfertigungen von Veschlüssen 2 ire. ee Beschlusse in Betreff der Kriegsbereitschaft der Bundes⸗Kontin⸗ behörde wider Willen des Pensionssuchers dessen Amtnievertegung wegen Der Verwaltungsrath besteht aus einem Vorsizenden und sechs Mi⸗ b perden von dem Forsitendem e Protokonngress tolied auf gente hier eingetroffen, ist man, dem Vernehmen nach 1b eschwächter Körper⸗ oder Seelenkräfte herbeiführt, nur dann ein, wenn gliedern, für welche sechs Mitglieder als Stellvertreter gewählt v. sas gond b1 dem Ve rüienden vollzogen, und unserem Staate mit den zur Ausführung dieses Beschlusses 39 Pensionssucher glaubhaft nachweist, daß seine Körper⸗ oder Seelen⸗ welche in Verhinderungsfällen nach der Nangordnung ihrer Wahl fj deszkasten Feneigen b— als denen des erforderlichen Maßregeln eifrigst beschäftigt. Gestern Wehnr kräfte es ihm nicht mehr gestatten, sein Amt als Rechts⸗Anwalk oder die Verhinderten eintreten. Die Anweseubeit von fünf Mitzlicdern t 2 davattungsraths das Vereins⸗Siegel beigedruct, welches die Unterschrift war eine mehrstündige Sitzung, des Militair⸗Departements,

Notar zu verwalten, daß er aus zur Beschlußnahme ausreichend. Im Falle der Nichtanwesenbeit des ; 44, 6 m e; . c Dr. Curtius, 85 wirklich aeiase diesem Grunde allein dasselbe auscahen Vorsitzenden führt das äͤlteste vmün 19 Amt den nchen 76 gleichem führt: „Pensionsverein der Rechts⸗Anwalte im Departement Hamm“. und heute ist der E“ oldenburgischen Der so motivirte Antrag muß dem Vorsitzenden des Verwaltungs⸗ Rechte. toit142 EE11“ 11565⁵ §. 21. nach Hanburg egerhes b treffender Anordnungen (in raths mit dem von mindestens drei Mitgliedern des Vereins unter ihrer 11.“ A1A1A1AXA“*“ . lae. zsae 1 Kommissären weteen gen⸗ für den Fall eines wirklichen Peenan h ge Amtsfiegel v.-ö. Atteste, daß sie sich von .“ §. 16. shgur Annahme von Stellen ist jedes Mitglied des Vereins ver⸗ Betreff des 1- ehanbeln Wie man hört, besin⸗ er Richtigkeit des Vorgetragenen überzeugt hätten, eingereicht werden. 1ö.“ zerw 6 er Versamm⸗ et. 1 b usrückens der Konting undeln. Der Vorsitzende führt sörderfamst os. dge haen⸗ desn 1 lung S. dee, verfsseee enls⸗ ;. Fe die Die Geschäftsvexwaltung erfolgt unentgeltlich; blos baare den sich das Material und nie Ausrüstung des hiesigen Fire d raths herbei, und bleibt es diesem überlassen, entweder auf Grund der Hälfte der Mitglieder burch Neuwahl ergänzt wirb dem Lnde schei⸗ 8 vbgi indeß Reisekosten nicht in Betracht kommen, werden ben Mhcge 8. im Allgemeinen in guter Ordnung und bedürfen di 9 1 n. veefagee⸗ Atteste der Kollegen und der etwaigen Notorietät zu entschei⸗ den von den zum ersten Mal gewäbhlten Beamten des Vereins dres ern des Verwaltungsraths ersetzt. (sũsFänzungen; größere Schwierigkeiten dürfte dagegen die je .

den, oder vorab noch das Gutachten von Aerzten und solchen Gerichts⸗ esti tali ingleichen drei v11“4“* a aer. u nich vothwendig gewordene Vervollständigung der Cadres z solchen Gerichts⸗ ordentliche durch das Loos zu bestimmende Mitglieder, ingleich ZEII1I“n umgänglich nothmwendig g d der Mannschaft bieten. Die

behörden, welche in der Lage sind, über die Richtigkeit der An z 8 Vor⸗ 1164“*“ ee ant Homnslsn —† 4

1 . gaben ein durch das Loos zu bestimmende Stellvertreter aus, während der 114“*“] E131“ namentlich des Offiziercorps) un .

1I. .sanen Seen. eles sitzende, drei ordentliche Mitglieder und drei Stellvertreter bis zu Ende Eine Aenderung dieser Statuten kann nur durch Beschluß der Ge⸗ Stärke 18 von unserem Staate zu stellenden Mannschaft ist näm-⸗

behallen, Wöhe Vorsitzenden als dem Pensionssucher bleibt es vor⸗ der sechs ersten Jahre fungiren. d- neral⸗Versammlung erfolgen. lich durch die revidirte Bundes⸗Kriegsverfassung um ¾ (68 M „wegen der Srev, des Verwaltungsrathes an die General⸗ Ueber die Wahl wird eine von der General⸗Versammlung zu vol’⸗ ü Es muß dann der Antrag auf der Tagesordnung der General⸗Ver⸗ (üb. 3.) s

V 0 l b 2 . 81 2 ¹ 6 8 4 . eless Ime bei deren ketscffss. bis zu veränderten Um⸗ nehenge usfertigung des Wahlprotokolls ertheilt, welche als Legitima umlung gestanden haben, jedoch kann die erste General⸗Versammlung, iäauis aiticn eah

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Wer Mitglied des Vereins gewesen ist, erhält, wenn sich der Fall

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