1855 / 57 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

senden sol heü den Feld⸗I tendanturen in zwiefacher Ausfertigung zu, be⸗ —2 1e, 888 zugleich die Militair⸗ oder Civilbehörde, welche die unction einer Familienzahlungsstelle übernommen hat. Das eine Expemplar der Nachweisung behält die Intendantur se ihrem eigenen Gebrauche, das andere fertigt sie der General⸗Kriegskasse

acht ihr dabei die amilienzahlungsstellen bekannt. 8 Exemplar der Nachweisung haben Truppentheile und Administrationen ihrer Familienzahlungsstelle unmittelbar zu übersenden.

Ddie Auszahlung für Truppentheile und Administrationen an die 2 der General⸗Kriegskasse von einer⸗

olgt durch Vermittelung dazu zu bestimmenden Familienzahlungsstelle und zwar monatlich postnumerando. 11“A“ 5 Für Offiziere, Beamte und Unterbeamte bei den höheren Kommando⸗ behörden geschieht die Auszahlung im gewöhnlichen Wege durch die General⸗Kriegskasse und durch die Regierungs⸗Hauptkasse und deren Spe⸗

zialkassen ebenfalls monatlich postnumerando. Kann in einzelnen Fällen die Auszahlung für Truppentheile und Administrationen durch Familienzahlungsstellen nicht stattfinden, so ““

erfolgt dieselbe auch im gewöhnlichen Wege. eine zudücbleibende Militairbehörde, und bleibt

eine solche nicht zurück, eine Civilbehörde zur Familienza lungsstelle zu bestimmen. In andern Orten und auf dem Lande werden die Functionen der Familienzahlungsstelle durch Magisträte und Kommunen, oder durch eine Civilkasse des Orts ausgeübt. Es ist Sache der Truppentheile und Administrationen, für jeden Ort oder Kreis eine geeignete Familienzah⸗ lungsstelle zu ermittelnl. AA“

Ohne Antrag des Anweisers werden die Familienzaflungen einge⸗ stellt, wenn der Anweiser a) im Rapport seines Truppenthe Administration in Abgang gebracht wird, b) in Gefangenschaft geräth, c) vermißt wird, d) demobil gemacht wird oder e) ohne Gehalt beurlaubt wird. Beim Vermißtsein kann jedoch die F. höchstens 4 Wochen fortgesetzt werden. B“ Dagegen danert die Feeee ennans fort, w abkommandirt ist, b) im Lazareth verpflegt wird, strengem Arrest bestraft ist. . Für abkommandirte und lazarethkranke Offiziere, beamte wird der Abzug zu Familienzahlungen von Grund des Soldbuchs gemacht, welche denselben die Kompetenz

Empfänger er schon im Frieden

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vr Garnisonorten ist

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c) mit mittlerem oder Beamte und Unter⸗

auszahlt.

Lazarethkranke Unteroffiziere und Mannschaften erhalten vom La⸗

zareth die Krankenlöhnung ohne Abzug. Damit für lazarethkranke, arre⸗ tirte und vermißte Utero igiere und Mannschaften die Familienzahlungen nicht unterbrochen werden, haben Truppentheile und Administrationen für dieselben die Familienzahlungen, (für Vermißte böchstens vier Wochen lang) extraordinalr zu liquidiren. Es dürfen jedoch in dieser Zeit von den Unteroffizieren und Mannschaften keine Erhöhungen in den ee zahlungen vorgenommen, es darf auch keine neue Zahlung für sie einge⸗

2 82

leitet werden.s

Die nach dem vorstehenden S eintretende extraordinaire Li⸗

quidirung von Familienzahlungen hört auf, wenn der Anweiser a) im Rapport des Truppentheils oder der Administration in Abgang kommt, b) vier Wochen lang vermißt ist, c) von seinem Truppentheile oder seiner Administration wieder gelöhnt wird, der Abzug also wieder von der Löh⸗ nung gemacht werden kann. 8-

Von einer jeden . in den Familienzahluungen, sie möge auf Antrag des Anweisers erfolgen oder ohne Antrag nothwendig wer⸗ den, haben Truppentheile und Administrationen, zur Vermeidung von Ueberhebungen, die Feld⸗Intendanturen, vor Allem aber die Familien⸗ zahlungsstelle pünktlichst zu benachrichtigen.

Anderseits sind aber auch die Familienzahlungsstellen verpflichtet, die Zahlung einzustellen oder deshalb uüngesäumt anzufragen, wenn sich eine begründete Veranlassung dazu, von welcher Seite es sei, darbietet.

Die Anzeigen über nothwendige Veränderungen ohne Antrag in den amilienzahlungen der Offiziere, Beamten und Unterbeamten bei den öheren Kommandobehörden. und aller anderen Personen, deren Familien⸗

zahlungen im gewöhnlichen Wege geleistet werden, sind vom Voͤrgesetzten an die Feld⸗Intendanturen zu machen. 8

Die Feld⸗Intendanturen haben von allen ihnen zugehenden Nachrich⸗ ten, welche Veränderungen in den Familienzahlungen bedingen, diese mögen durch Familienzahlungsstellen oder im gewöhnlichen Wege erfolgen, der General⸗Kriegskasse sofort Mittheilung zu machen. b

3 §. 438. 8 Geht in der Familie, für welche die Familienzahlung bestimmt ist, eine Veränderung vor, die weitere Bestimmungen über Fortzahlung oder Einstellung erforderlich macht, so hat die Familienzahlungsstelle baßar zu sorgen, daß der Familienvater davon zu seiner weiteren Entschließung in Kenntniß gesetzt werde.

Wenn im Fon⸗ des Todes der Ehegattin unerzogene Kinder vorhan⸗ sind, so wird zu deren Unterhalt die Familienzahlung für Rechnung es Anwessers so lange fortgesetzt, bis darüber von dem letzteren ander⸗ e een ist.

eränderungen in Familien, welche ihre Zahlungen nicht durch Femnttennhncgshsden. seraus im gewöhnlichen Aüg erhalten, können e⸗. xw ienvater nur durch die Angehbrigen gemeldet werden; wenn 8 urch Veränderungen eine anderweitige Hehnmang über die For zahlung der Fertenzühlung nothwendig wird, so hat die zahlende 2 zu deren Herbeiführung im geeignetsten Wege Veranlassung zu

1 OQuittung diese Frhsnga

ls oder seiner Wahlen des Landraths a. D. v. Schulenburg auf Salzwedel zum

derjenigen Kasse auf

616830bv. 1 Verlassen Familien, zur Erleichterung er Lage, den Ort Fami⸗ lienzahlungsstelle, so wird auf den Antrag des Empfängers die Famllien⸗ zahlung von der General⸗Kriegskasse bei der Familienzahlungsstelle des neuen Wohnortes zahlbar gemacht. 8ns 1““ 8

Die Auszahlung an die Empfänger geschieht gegen deren bescheintgte Quittung. Die Bescheinigung ist unter Beidruckung des Amtssiegels von einer Behörde des Aufenthalisortes oder von einem Beamten, wescher ein eignes Dienstsiegel führt, oder von einem Prediger, der ic zu seinen Ausfertigungen des Kirchensiegels bedienen darf, dahin auszufertigen:

daß der (die) von Person bekannte Aussteller (Ausstellerin) der unterschrieben oder unterkreußt habe

1

und sich am Orte wohnhaft 1nde 0 ä Die Familienzahlungsstellen beginnen mit den Familienzahlungen auf Grund der ihnen nach F. 428 zugegangenen Nachweisungen, und fahren mit der monatlichen Zahlung fort, bis auf Grund der eingehenden Nach⸗

richten die Veranlassung zu einer Einstellung oder sonstigen Veränderung

Sr S

1 9. 2 eHheee welche im ge folgen, 8 8 §. 442

bescheinigten Quittungen der

zusammenzustellen und solche

eneral⸗Kriegskasee

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Die Familienzahlungsstellen haben die Empfänger in eine monatliche Designation mit den Quittungen im Wege der Abrechnung der zu übersenden.

Nichtamtliches. Bexlin, 7. März. Des Königs Majestät haben die

Altmärkischen Kommunal⸗Landtages, so Jagow in . zum Stellvertreter für die (Pr. C.)

Vorsitzenden des wie des Landraths v. Wahlperiode von 1855/57 bestätigt.

Die Zweite Kammer nahmin ihrer heutigen Sitzung den Gesetz⸗

Entwurf, betreffend die Uebernahme einer beschränkten Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer Eisenbahn von Deutz nach Giessen, an.

Königsberg, 6. März. Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Karl von Preußen, der bekanntlich Generalfeldzeugmeister der Artillerie ist, stellte sich gleich nach seiner Ankunft im Deutschen Hause das ganze Offiziercorps der Artillerie vor. Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl und Ihre Königliche Hoheit die Grcß⸗ herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin und der Herzog Wilhelm von Mecklenburg setzten gestern früh Höchstihre Reise nach St. Peters⸗ burg fort. (Kön. Ztg.)

Mecklenburg. Schwerin, 6, März. Auf Allerhöchsten Befehl hat der Großherzogliche Hof wegen Ablebens Sr. Majestät des Kaisers von Rußland eine vierwöchige Trauer angelegt.

Sachsen. Dresden, 5. März. Wegen erfolgten Ab⸗ lebens Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Nikolaus, wird am Königlichen Hofe vom heutigen Tage an Trauer auf drei Wochen angelegt. (L. Ztg.)

Hessen. Darmstadt, 5. März. Heute Mittag 3 ½ Uhr ist der Großherzogliche Genekal⸗Major und General⸗Adjutant Freiherr von Trotha nach Petersburg abgereist, um Ihren Ma⸗ jestäten dem Kaiser Alexander II. und der Kaiserin Maria von Rußland die Theilnahme Ihrer Königlichen Hoheiten des Groß⸗ herzogs und der Großherzogin an dem schmerzlichen Verluste aus⸗ zusprechen. (Darmst. Z.) 6

Nassau. Wiesbaden, 5. März. Gestern fand in der hiesigen griechischen Kapelle eine kirchliche Todtenfeier zum An⸗ denken des Kaisers von Rußland statt, an welcher Se. Herzog, der Vice⸗Gouverneur von Mainz, General von der russische Gesandte von Glinka und viele hier Russen Theil nahmen. 1

Baden. Karlsruhe, 6. März. Die hiesige Zeitung ehs hält nachstehende Bekanntmachung: Wegen Ablebens Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus von Rußland legt der Großherzogliche Hof von heute an auf drei Wochen Trauer an.

Württemberg. Stuttgart, 4. März. In der griechi⸗ schen Kapelle des kronprinzlichen Palastes fand heute Vormittag ein solenner Trauer⸗Gottesdienst für den verstorbenen Kaiser Nikolaus von Rußland nach griechischem Ritus statt, an welchem die ganze Königliche, Familie, der Hof und sämmtliche hier an⸗ wesende Russen Theil nahmen. Der Prinz Hermann von Sachsen⸗ Weimar, ordentlicher Mission nach Petersburg begeben, schreiben des Königs über das Ableben des die Gratulation zur Thronbesteigung für Alexander II. zu überbringen. 1

5. März. Die Kammer der Standesherren hielt gesen außerordentlicherweise eine Sitzung. Der Präsident derselben, Für von Hohenkohe⸗Langenburg, eröffnete dieselbe mit einer An ede worin er als Grund des Jesammlntritts das Eintreffen der N

richt von dem Ableben des Kaisers Nikolans von Rußland aufes

durch welches unsere Koͤnigliche Familie aufs Schmer lichste ber worden sei. Es wurde vfort eine Kommission mit Abfasung der

Thümen, anwesende

um ein Kondolenz⸗ Kaisers und uglelh den neuen Kaiser

Hoheit der⸗

Schwiegersohn unseres Königs, wird sich morgen in außer⸗

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dolenz⸗Adresse beauftragt. r Zweiten Kammer bra Kerpraͤstdent von Römer eine Kondolenz⸗Adresse an den prinzen und die Kronprinzessin in Antrag. aiern. München, 4. März. Zufolge einer Notification des Königlichen Oberstkämmererstabs hat Se. Majestät der König wegen des Ablebens Sr. Fetee Nikolaus I., Kaisers von Faland, ene vierwöchentliche Hoftrauer von gestern an anzubefeh⸗ len geruht. 8 Oesterreich. Wien, 6. März. Die „Wiener Ztg.“ ent⸗ hält in ihrem amtlichen Theile nachstehende Bekanntmachung: „Ihre Majestät die Kaiserin⸗ sind gestern, den 5ten d. M. Nachmittags

un auf 4 Uhr, glücklich von einer Erzherzogin entbunden worden.

Die feierliche Taufe wird heute, den 6ten, Nachmittags um 2 hr, in der K. K. Hofburgpfarrkirche gebtsazen a9 - Im nicht⸗amtlichen Theile der gestrigen „Wiener Zeitung“ wird ferner 8

„So eben r Minuten verkündete der Don von 8 sonenschüssen das Ee. Ereigniß, dessen Wien und veerrcht d den heißesten Wuͤnschen, den aufrichtigsten Gebeten treuer Herzen harrte Ihre Majestät unsere Allergnädigste Kaiserin sind von einer Erzherzogin atcbunden worden und das Befinden sowohl der Hohen Wöchnerin, als Prinzessin ist den Umständen entsprechend vollkommen 1 8 .

Gestern Abend um 7 Uhr versammelten sich die Herren Mi⸗ ister und Reichsräthe, die hohe Generalität g38 11 ünie. seden Civil⸗ und Militair⸗Würdenträger ꝛc. ꝛc. im St. Stephans⸗ wome zu einem Te Deum, um Gott dem Allmächtigen für die güückkiche Enthindung Ihrer Majestät der Kaiserin zu danken. Ein bataillon Infanterie war mit fliegender Fahne und klingendem Spiele am Vorplatze der dichtgefüllten Metropolitankirche aufgestellt.

Ihre Kaiserl. Hoheit die durchlauchtigste Frau Erzherzogin blisabeth, Gemahlin Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Karl serinand, sind telegraphischer Meldung aus Ofen zufolge, gestern 1* 1565 Uhr Morgens glücklich von einem Prinzen ent⸗

Wir vernehmen, Se. Majestät der Kaiser habe die Pathen⸗ selle bei dem am gestrigen Tage früh 6 veien zrau Erzherzogin Elisabeth in Pesth übernommen.

Se. K. K. apostolische Majestät haben das nachstehende Aller⸗ füöchste Handschreiben an den Minister der Justiz zu erlassen geruht:

„Lieber Freiherr von Krauß! Aus Anlaß der bevorstehenden Ent⸗ indung Meiner Frau Gemahlin, Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth beabsichtige Ich aus Gnade allen von Civil⸗ Strafgerichten wegen des berbrechens der Majestätsbeleidigung, der Beleidigung eines Mi liedes 58 Sausn. 8er. Sgec 5 öffentlichen Ruhe (§§. 63 bis

.G.) oder wegen des im §. 300 des St. G. bezei en Ver⸗ nchens bereits verurtheltien venesen,8 alle Strafe ve minen, daß wegen strafbarer Handlungen dieser Art, insofern sie vor dem ee der Se, dieses Gnadenaktes begangen worden 5 88 der nc⸗ Verfo gung stattfinden dürfe, so wie, daß

eser Zeit wegen einer de t str 3 1 zen bereits nEee. Hengeche. 8 soll jedoch auf diejenigen Personen keine Anwendung finden, 2 Sen9, . Ln. strafbaren Handlungen, vergehens zu einer Freiheitsstrafe öö1 nst einer der genannten strafbaren Handlungen auch eines anderen er dem gedachten Zeitpunkte begangenen Verbrechens oder Vergehens dfrügt erscheinen und deshalb zu einer Strafe verurtheilt werden. e ist den Betheiligten in dem ganzen Umfange Meines cich Alchzeitig mit der Kunde der erfolgten Entbindung Meiner

Phen 2enr bekese n machen und sogleich in Vollzug zu setzen.

Franz Joseph m. p. 1 Se. K. K. apostolische Majestät haben den purchlauchtigsten 8 Erzherzog Wilhelm k. Hoheit nach St. Petersburg zu ent⸗ beiend geruht, um Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Wittwe Ihr inniges 8 E“ Sraaleben

ers? aus un r. ajestät dem Kaiser exander 2. Glückwünsche zur Thronbesteigung zu überbringen. Der v auchtigste Herr Erzherzog haben mit Höchstihrem Oberst⸗Hof⸗ Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherrn v. Sallaba und dem en Baron Koller gestern die Reise nach St. Petersburg an⸗ hin 82 (Wir vernehmen, daß sich 12 Offiziere im Gefolge des

88 efinden, welche den Begräbnißfeierlichkeiten des Kaisers 8 .“ Armee beiwohnen werden. A. d. R.

Die „Wiener Zt 4— „enthält in ihrem amtlichen Theile nach⸗ ihenden Srn. e eve⸗ 3 1 9 ginlau g ruhmreichen Andenken weiland Sr. Maäjestät des Kaisers Reiche zur von Rußland in dankbarer Erinnerung des Mir und Meinem daftlicher eit schwerer Prüfungen und Bedrängnisse mit edler, freund⸗ dibendes een geleisteten Beistandes in Meiner Armee ein seriment Kvgp. zu bewahren, befehle Ic⸗ daß das Kürassier⸗ waselben a r. 5, welches den Namen des höͤchstseligen Kaisers traͤgt, uf immerwährende Zeiten beibehalte, und während der

ugeordneten vi⸗ 8 vierwöchentlichen Tra mgebracht werden. chentlich 22. 88 Flbre auf dessen Standarten

Wien, am 3. März 1805.. FrrFanz Joseph m. p.

Waffen

Karleby und an Abo, Helsingfors bis Tornea haben mit senkungen unfahrbar gemacht

Belgien. Brüssel, 5. März. sentantenkammer, Dangsf⸗ b und wird heute Audienz beim Könige haben.

1 1“

Der

lotte gefirmt. rankreich. Paris, 5. Mär

1 8 2 z. Abend dei siner iugtehr von Lord Cowley begleitet.

vernvse wae.9 he er. die Ratificationen des Allianz⸗ naegegehs * und den Westmächten gestern in Turin 8 panien. Die madrider Blätter vom 28 b

liga pe e⸗ eine an die Cortes und Espartero heler eee Auseinandersetzung, worin der Gemeinderath von Barcelona im Namen der Fabrik⸗Industrie Cataloniens die eine Zoll⸗Reform bezweckenden Vorschla und Corradi verlangt. vertheilt worden sein sollen Carlisten⸗-Aufstand. Nach 1b

ges von

befürchtet

tung von vier oder selben war, als in das entdeckte Komplott verwickelt, aus Pampeluna

elangte amtliche Depesche meldet, daß bestimmt auf Cuba ei gte, z a eine erschwörung entdeckt wurde, welche die Ermordung 4 General⸗

Capitains Concha und die Begünstigung des Einfalles amerikani⸗

scher Flibustier bezweckte. Zahlreiche Verhaftungen fand Ein mit Munition beladenes Schiff wurd 8 g vres statt. Staaten mit Beschlag belegt. chiff wurde in den Vereinigten

Italien. Forli, 1. März.

Die Mordwunde ist glücklicherweise nicht gefährli Nach telegraphischen Berichten aus S k. 4ten d. M.

niens gegen Rußland enthält. Das Manifest weist zugleich nachdrücklich die in der Cirkular⸗Depesche des 88 Feeülech

enthaltenen Vorwürfe der Undankbarkeit mit der Erklärung zurück, Le 2 2 ück 8 daß das Königreich Sardinien den Krieg zum Schutze 888 en

8

meinen Interessen Europa's unternehme. die Bewohner Sardiniens in Folge der

aus den sardinischen Häfen. Genua, 2. März. Vorbereitungen zur Bildung eines Mili⸗ tair⸗Spitals in Konstantinopel werden getroffen.

dahin befördert werden.

99

Ingenieure, eine Telegraphen⸗Linie durch das serbisch

*₰

sobald die bereits in Angriff genommene Verbindung zwischen

Belgrad und Semlin über die Save vollendet sein wird. In⸗

welches die Beschädiger oder Störer der telegraphischen Leitunge mit nachdrücklichen Strafen bedroht. (Pr. 6.9 phisch 8 Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Die bereits erwähnten, durch Kaiserlichen Tagesbefehl 25. Februar ernannten General⸗Offiziere der Südarmee sind nach dem „Journ. de Pet.“ folgende: Generalstabs⸗Chef General⸗Adju⸗ tant Kotzebue II., General⸗Quartiermeister General⸗Major Butur⸗ lin III., Artillerie⸗Chef General⸗Lieutenant Serjpoutovsky, Dienst 8 General General⸗Lieutenant Ouschakoff II., Se Doukhonine, Generalstabs⸗Chef der Artillerie General⸗M. janowsky, Ingenieur⸗Chef General⸗Lieutenant rischer Großpolizeimeister General⸗Major Bévad,

211

von Uemens. Abo, im Februar.

indem er sagte: „Ungeachtet als Militair jeden Augenblick

schiffen bewaffnet, welche sie auf

b 28 Präsident 809 Reprä⸗ ist aus Lüttich nach aüti gekommen nd eute hat d

Kardinal⸗Erzbischof von Mecheln in Laeken die pbentfsn Char⸗

einem Privat Schreit vnen. Nazc rivat ⸗Schreiben aus Madrid hat eine Streiferei der französischen Gensd'armerie in dem an Spanien Theile der Pyrenäen zur Verhaf⸗ ünf bedeutenden Personen geführt; eine der⸗

V Abermals wurde ein Attentat auf den Grafen Passolini Zanelli in Faenza unternommen, ver⸗ muthlich weil er den Posten eines Gonfaloniere angenommen hatte.

6 2.

Die Regierung fordert . S Zurücknahme des Ere- quaturs der russischen Konsuln auf, das russische Eigenthum respektiren, und stellt den russischen Schiffen eine Frist zum Abgang

Gebiet errichten lassen, welche dem Verkehr übergeben werden soll,

4

1I1

1 Buchmeier, militai⸗ Feldataman der Kosaken⸗Regimenter General⸗Adjutant Graf Orloff⸗Denisoff, Ge-⸗

neralstabs⸗Chef des Ingenieur⸗Corps der Südarmee General⸗Major 8 1

Unsere Stadt ist durch den Besuch des neuen General⸗Gouverneurs vonFinnland, General⸗Adjutant v. BerglI., er-⸗ freut worden. Er hat in Person alle hier aufgeführten Batterieen besich⸗ tigt und die Erbauung neuer anbefohlen, 9 der Friedens⸗Unterhandlungen muß ich auf Widerstand vorbereitet sein.“ Außer den sich bildenden 6 Scharf schützen⸗Regimentern haben die Bürger von Abo, Björneborg, Gamla- deren Ortschaften „freie Schützen“ formirt. 98 und sämmtliche Küstenstädte Finnlands von Wiborg großen Unkosten ihre Fahrwasser durch Uheshen. und durch Geschütze von Kauffahrtei⸗ eigene Kosten mit Wurfgeschoßs

—8

Der Kaiser war gestern

rveg des anchez Silva In der Provinz Valencia 84. viele

*

entflohen. Eine aus Cadix abgefertigte und am 4. März zu Paris an-⸗

9

hat die amtliche Zeitung von Piemont ein Manifest d jnischen . . er ardinise nqp.“ Regierung publizirt, welches die Füne. Prgk.n;

8

8

onstant Mittelst eines Dampfboots sollen Sanitäts⸗Personal, barmherzige Schwestern 1

Türkei. Die serbische Regierung hat, mit Hülfe österreichischer

8

zwischen ist bereits ein serbisches Telegraphen⸗Gesetz erschienen,

Hospital⸗Direfktor

Chef des mobilen Artillerieparks General-Mofor