— Die gahlen werden vermittelst geheimen Skrutiniums vorgenommen. wie auf den Antrag von
8 Auf den Antrug des Vorsi enden, so 8 „ fünf Uehngnairen, * auch 82 andere Gegenstände durch geheimes Skrutinium abgestimmt werden. 4 84 tbung und Beschlußnahme über die Anträge ist jeder Ein⸗ 8 Peszasss⸗ e, Se aenwzainns zu vermeiden.
enständ 2 welche nach gegenwärtigem Statut der Verw zu den hat
gchören nicht zum Ressort der General⸗Versammlung. . EE—
8
1“ 1 8 1“ Acht und dreißigster Artikel. 8
8 8
Ddie außerordentlichen General⸗Versammlungen beschäftigen ich unt
mi⸗ ie bei der Berufung bezei n Segenständen, die bei der Berufung bezeichnet fünd. 1n26 8
1““ Die Protokolle der General⸗Versammlungen werden von einem Katar aufgenommen und von dem Büreau und von denjenigen anwesen⸗ den Actionairen, welche es wü schen, unterzeichnet. 8
Sechster Titel— 3 nl. se. Has. 960 msgmn
1111 v mmnud H⸗ Bilanz, Dividende und Reservefonds. 8 11 8
t Hb uzsh. Hrrsharr. b . cs h. gn 1ce ach derzigpor Mürorneallbl.. .— “ ee. 8 A I⸗
Am ein und dreißigsten Dezember jeden; Jahres wird von der Di⸗ rection ein vollständiges Inventar über die Besitzungen, Vorräthe und Ausstände der wefellschaft errichtet, in ein dazu bestimmtes Re⸗ ister ein⸗
agen und mit den Belägen dem Verwaltungsrathe zur Prüfung und
r eststellung vorgelegt.
Bei Aufstellung des Inventars werden die Preise der Roh⸗ offe,
und Material⸗Vokräthe von der Direction nach dem niedr sten laufenden Werthe unter Genehmigung des vehe—erer, weee festgestellt und berechnet. Wie viel von dem Werthe der Immobilien und Mobilien abgeschrieben werden soll, bestimmt der Verwaltungsrath. 1a
CEin und vierzigster Artikell.
8
8c 111I1I1M1A“X*“ Der Ueberschuß aus den jährlichen Einnahmen nach Abzug der jährlichen Ausgaben bildet den Reingewinn.
In welcher Weise stattgefundene Ausgaben für Neubauten, Maschi⸗ nen und größere Anschaffungen oder Anlagen, welche einen bleibenden Werth haben, zur Berücksichtigung kommen, bestimmt alljährlich der 6 214 ,89 “ 8 6 ’8 1 9 Zwei und vierzigster Artikel. 121 . Aaütnng89
Der Ferpabeengerat bestimmt, wie viel von dem erzielten Rein⸗ gewinne unter die Actionaire vertheilt werden soll; es sollen jedoch mindestens zehn Prozent des Reingewinnes zur Bildung eines Reserpe⸗ 5 zur Deckung außerordentlicher Verluste zurückgelegt werden, bis erselbe die Höhe von zwanzig Prozent des Betrages der ausgegebenen Actien erreicht.
Ueber die Verwendung des Reservefonds (beschließt der Verwal⸗ ¶144“ 11 E11““
ür die Dauer des 2 Etablissements, also bis zur Eröff⸗
vun des Geschäftsbetriebes, werden den Actionairen für die geleisteten
nschüsse 4 pCt. Zinsen pro anno aus dem Actien⸗Kapital vergütet.
G“ 8 828 2gah be. 88 “ Drei und vierzigster Artikel..
Die Dividenden sind in Bielefeld an der Kasse der Gesells ha t zahl⸗
bar, dieselben können jedoch durch Beschluß des 1 .
an anderen Orten zahlbar gestellt werden.
Die Dividenden werden jährlich am ersten Juni gegen Einlieferun der ausgegebenen Dividendenschetne ausgeza -hanne hleserrns “
8
Bier und vierzigster Irtiehk 1 8 “ 1 ¹ ing Mienhnaus 88 8 e Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf
zahlbar gestellt find.
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euter Titel. Aufloͤsung der Gesellschaft.
Von dem Verwaltungsrathe oder von Actionairen, welche zusanm
ünftel des Gesellschafts⸗Kapitals besitzen, kann der Antrag 8 Auflbsung der L2eneh Ferellt die Auflösung selbst aber nur än ent besonders dazu berufenen General⸗Versammlung durch eine Mehrhex mn drei Vierteln der anwesenden oder vertretenen Aetien, vorb n landesherrlichen Bestätig „beschlossen werden. In dieser Generi Versammlung ist jeder air, gkeichac. wie vwiel Actien er beftt stimmberechtigt, und wird jede vertretene Actie für eine Stimme geci Außerdem tritt die Auflösung der Gesellschaft in den in den Paragraphe fünf und zwanzig, acht und zwanzig und neun und zwanzig des Gesezes bom neunten November achtzehnhundert drei und vierzig bestimmten Fällen ein, und wird nach Maßgabe der in jenen Paragraphen getvefr⸗ nen gesetzlichen Bestimmungen bewirkt. “
sS‚Sechs und vierzigster Artikl. Ddie Gesellschaft bestimmt den Modus der Liquidation und die Ar
zahl der Liquidatoren durch Beschluß der General⸗Versammlung; dies ernennt Letztere und bestimmt ihre Befugnisse. 1 Jas, d5 889Aich n Nh .4. 1 11. 5 Schlichtung von Streitigkeiten und Abändexrung der 1 1 Statuten. 8
Sieben und vierzigster Ar
Streitigkeiten, welche die Angelegenheit der Gesellschaft betreffen, s si zwischen der Gesellschaft und ihren Actionaixen, Bertretern oder Beanten, oder unter den letzten selbst, dürfen, mit Ausnahme der in Artikel 7 erwähnten 5 „nur durch Schiedsmänner entschieden werden, von denen jeder Theil einen erwähltt.
. 111ö1A1“A“ Ein Obmann tritt nur dann hinzu, wenn die beiden Schiedsrichte sich innerhalb acht Tagen nicht 8 können. In diesem Falle ernennt der Direktor des Kreisgerichts s ielefeld aus der Zahl der Mitglieder desselben den Obmann. — Schiedsrichter und Obmann müssen in Bie⸗
feld wohnen.
Verzögert einer der streitenden Theile auf die ihm durch einen Rom⸗ oder gerichtlich insinuirte Aufforderun des Gegners die Ernennung des Schiedsrichters länger als acht Tage, so muß er sich gefallen lassen, deß der andere Theil beide Schiedsmänner ernennt.
Das Schiedsgericht hat seinen Ausspruch innerhalb spätesteus vie Wochen zu thun. Gegen den schiedsrichterlichen Spruch findet, den Fel⸗ der Nichtigkeit ausgenommen, kein Rechtsmittel statt. Für das Verfabten der Schiedsrichter sind die Bestimmungen der §§. 167 und ff. Theil! Titel 11. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung maßgebend.
Acht und vierzigster Artikel.
Abänderungen des Statuts können in einer General⸗Versammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden ader vertretenen Stimmen beschlossen werden, wenn ihr allgemeiner Inhalt bei der Ei⸗ berufung angedeutet war.
Alle Abänderungen des Statuts bedürfen der landesherrlichen Ge⸗
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Neunter Titel.
Verhältniß der Gesellschaft zur Staatsregierung.
Neun und vierzigster EIA“
Die Kbnigliche Regierung ist befugt, einen Kommissar zur Wahrnch
stellen. Dieser Kommissar kann nicht nur die Direction, die Versammlung oder die sonstigen Organe der Gesellschaft gültig zusammen- berufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch je
TLransitorische Bestimmungen.
C11418183““ 1
9
Kaufmann Hermann Delius zu Bielefeld, Fabrikbesitzer H. Gassel zu Bielefeld,
der Abwesenheit der Andern, mit dem Rechte der Substitution 8 1 he und Vollmacht ertheilt, die landesherrliche Genehmigung der Gese usuchen, so wie diejenigen Abänderungen der Statuten und; [ben Namens der Kontrahenten anzunehmen, welche die Staa
rung vorschreiben oder empfehlen wird.
alle in Gemäßheit des ersten Artikels dieses Statuts beitret naire eben so rechtsverbindlich sein, als wenn sie wörtlich in
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von fünf Jahren, von dem Tage ab gerechnet, an welchem dieselben
wärtigen Statute aufgenommen wären. hsi vünnis hbaas
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200 Thaler.
Rawengberger Spinnenei. Anweisung zur Actie 4
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mung des Aufsichtsrechtes für beständig oder für einzelne Fälh nun- derzeit vol
den Büchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verhandlungen und
Schriftstuͤcken der Gese schaft, ihren Kassen und Anstalten Einsicht nehmen Ih A
Funfzigster Artikel. Ie6 H. 88 Es wird hierdurch den Mitstiftern der Gesellschaft, Herren 8 — Geheimen Kommerzien⸗Rath Carl zu Berlin, 99
a 86
Falle
und zwar allen dreien zesammen⸗ so wie jedem für sich allein, 8 fun
usätze n.
üt Diese Abänderungen sollen für sämmtliche gontrahenten undei
dem gegen⸗
Ravensberger Sp “ JP1141“ Dividendeuscheimn (trockener .
Stempel) zu der Actie No
Der Inhabet empfängt am 1. Junt 185. gegen diesen Schein an der Gesellschaftskasse in Bielefeld ober an den ekannt zu machenden Stellen die statutenmäßig ermittelte Dividende fuͤr das Geschäfts⸗ jahr 185.. 8
Die Direction. Der Verwaltungsrath. (Unterschrift zweier Mitglieder (Unterschrift eines Mitgliedes pe
per Facsimile.) Facsimile.)
Eingetragen Fol. 8 8 Eigenhändige Unterschrift