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8₰ d Mietelehnten, wesche erst hach dem Geseh vom ve 1880 in Deßs 2 oder F* 9& 5 die Frist zur Befolgung de 8*½ . Lnr gn ga dende enn8 des genannten Gesetzes noch lief soll die bisher unterlassene Anmeldung in keiner Weise nachthei⸗
lig Ieewben haben sich jedoch, sofern⸗ 5 nicht einen veteg bereits erhalten haben, innerhalb der gesetzlichen Frist (§. 2. 2 0
Tage der Gesetzeskraft dieses Gesetzes an gerechnet, zu me 8 3 hc Unterlassen sie diese Meldung, so verlieren sie zwar 1 Recht selbst; doch gilt hinsichtlich aller von der Geseh es d 8 Gesetzes an bis zu ihrer späteren Meldung stattgefundenen Dispo sitionen die Bestimmung des §. 3.
Nr. 4200. die Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einern Actien⸗Gesellschaft unter der Firma: „Königshulder Stahl⸗ und Eisenwaaren⸗Fabrik“ mit dem Domizil zu Breslau. Vom 14. April 1855; unter 4201. das Gesetz, betreffend die Befugniß der Bergaͤmter zur Führung des Berggegen⸗ und Hypothekenbucht uund zur Aufnahme von Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den Landestheilen, in denen die All⸗ gemeine Hypotheken⸗Orbnung vom 20. Dezember 1789 gilt, Vom 418. April 1856; und unter 2. das Geset, berresfend die Verbindlichkeit der Mithe⸗ lehnten zur Anmeldung ihrer Rechte an denjenigen Lehnen, auf welche das sächsische Lehnrecht zunachst oder subsidiarisch Anwendung findet, und bei welchen bits zum Erlasse des Gesetzes vom 2. März 1850, die Ablösung der Reallasten betreffend, die Lehnsmuthung
§. 6. 2 In allen Veränderungsfällen gebührt die Prüfung der Besitz⸗ und wnübektonhaftgen Rechte dem zuständigen E“ welches darüber ein Legitimations⸗Attest auszustellen . 8 Umschreibung des Besitztitels für einen auf Grund der 3 2₰ Sucression zum Besitze gelangten Mitbelehnten erfolgt auf — des ausgefertigten Legitimations⸗Attestes durch die Hypotheken⸗
Behörde. be““ 3
6öé5A. I1 Insoweit es bis zum Gesetz vom 2. März 1850 im mitbelehn⸗ schaftlichen Interesse bei Dispositionen über Lehngüter einer fung und Bestätigung Seitens der Lehnskurie bedurfte, . . zuständige Obergericht dieselbe auch ferner vorzunehmen, n- b 88 nahme derjenigen Fälle, wo durch besondere Gesetze die Au andersetzungsbehörden dazu kompetent sind.
n .
d e vorstehenden Bestimmungen finden auch auf die früher von e vehh Fr Eeletresden Lehne, ingleichen auf Bürger⸗, Bauer⸗, Kanzellei⸗ und Amtslehne Anwendung, dagegen
nicht auf Thronlehne, rücksichtlich deren der Lehnsverband noch un⸗ veraͤndert fortbesteht. — 8
dm 52 Privat⸗ und Afterlehnsherren sind verbunden,
seämmtliche auf ihre Lehne bezüglichen Akten und Nachrichten, so weit sie nicht die nach §. 5 des Gesetzes vom 2. März 1850 (Ge⸗ se⸗ ⸗Sammlung S. 77) noch fortbestehenden Berechtigungen und Nutzungen betreffen, an die zuständigen Obergerichte abzuliefern, oder, nach ihrer Wahl, auf Erfordern zur Entnahme von Abschrif⸗
teen vorzulegen.
n Urundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Instegel. e1“
GSegeben Potsdam, den 18. April 1855.
8 8 2 Friedrich Wilhelm.
12 XI P1“ vpon Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗ 328 8268 schaftlichen Angelegenheiten: 8 1 “ 8 8 . 8 88 81 8 8 “““ v o n M a n t e u ffe J. SR 1 Iim: 1 gant 4 vbiltmam 21 “ 11“ aAs acs, Ht 12,1r 6 1“*“ v111““ 8 * “ vbeneeeaseinc ra szatlut 8 2. 8 2 1 n “ Ministerium für Handel, Gewerbe und vde “ Wö“ öffentliche Arbeiten. a hxeA.- ch 9 174 vsileh ns 1111.““*“ Das 13te Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben
wird, enthält unter Nr. 4195. das Gesetz, betreffend die Zulassung ausländischer Schiffe zur Küstenfrachtfahrt. Vom 5. Februar 1855; 418 unter » 4196. den Allerhöchsten Erlaß vom 2. ghs ech die Zulassung Großbritannischer und Niederländischer (sS[Scchiffe zur Küstenfrachtfahrt von einem Preußischen FHSHafen nach einem andern inländischen Platze; unter » 4197. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. März 1855, betref⸗ fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau 82 8 einer Chaussee von Brieg über Wansen nach Strehlen; 9¾ 2 4198. den Allerhöchsten Erlaß vom 2. April 1855, betreffend XkErxgänzungen und Abänderungen des revidirten Regle⸗ maents für die Feuer⸗Sozietät des platten Landes der ichin a7 har 89Pvvlia Schlesien, der Grafschaft Glatz und des be Markgrafthums Ober⸗Lausitz, vom 1. September 1852; unter » 4199. die Bekanntmachung über die unterm 26. März 1855 ccxeerfolgte Bestätigung des Statuts des Actienvereins r. ahia; zum chausseemäßigen Ausbau der Straße von Brieg 2† u241d g h. — Wansen nach Strehlen. Vom 11. April 1866; uunter
1e6“ 11“]
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Graf C. von Voß, Wirklicher Geheimer Rath, 200 Rthlr. j.
feldt, üveee 10 Rthlr.
April 1856, betreffend
10 Rthlr.
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ümmm hmmsge
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1 ur Erhaltung der mitbelehnschaftlichen Rechte erfor⸗ verlich 8 Vom 18. April 1855.
Berlin, den 28. April 1855.
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
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nterzeichnete General⸗Comité erfüllt die angenehme Pflicht, de untergat e dffenhch Kenntniß zu bringen, welche bei demsel⸗ ben, in Folge des Aufrufs vom 1 7ten d. M., für die durch Wasersnoth verunglückten Bewohner der Weichsel⸗Niederungen bisher eingegangen find, und verbindet damit die angelegentliche Bitte um lebhafte Betbeil⸗ gung bei diesem Werke der Liebe und Barmherzigkeit für die schwer hein⸗ gesuchten Bewohner jener Gegenden, deren traurige und hülfsbedürftige Lage sich immer mehr “ sicht eber . 1) Freiherr von Manteuffel, Minister⸗Präsident, 200 Rthlr. 2 on ühler, Staats⸗Minister a. D., 25 Rthlr. 4) Dannenherger, . ienrath, 50 Rthlr. 5) L. F. Becker, 50 Rthlr. 6) Pttr⸗ scholla 3 Rthlr. 7) verw. J. S., geb. T., 2 Rthlr. 8) §. 3. Wilm, Königl. Hofjuwelier, 25 Rthlr. 9) W. 15 Sgr. 10) Gräfin A. von Doͤnhoff, Hofdame Ihrer Majestät der Königin, 20 Rthlr. 1¹) Fror⸗ von Wrangel, General der Kaballerie und Oberbefehlshaber in den Marken, 50 Rthlr. 12) S. Z. 4 Rthlr. 13) E. B. 1 Rthlr. 14) Grä⸗ fin Meuron 5 Rthlr. 15) Heinr. Schulze in Dresden 50 Rthlr. 16) C. Grundmann u. Sohn zu Fiddichow 25 Rthlr. 17) Dr. E. Sk. 25 Rthlr. Phse⸗ dell, Geb. Komm.⸗Nath, 100 Rthlr. 19) v. d. Heydt, Staatsminister, 100 Kthlr. 20) von Stockhausen, Leipziger Str. 113, 2 Rthlr. 21) B. 4* 22) von Bodelschwingh, Staats⸗ 8* L.1L.2 25 d Land⸗ eister,-n o d — 4öEöFö 25) von Thun, General⸗Lieutenant 26) Fr. B., ess Hofratb⸗ 14 8, nMönn. 27) W., R. R., 10 Rthlr. 28) Dr. Hoffmann, General⸗Superintendent, 2S) kthlr. 29) Dr. Lepfius, Professor, 20 Rthlr. 30) Weill, Png Waarenhändler, 5 Rthlr. 31) Bode, Geheimer Justizrath, 33]“ 2 32) Burchardt, Kaufmann, 5 Rthlr. 33) Friese, Piültbeütig, 5 sc 2 34) Chr. Ed. Eichel in Gotha, 5 Rthlr. 35) Baron von S dr Kaiserlich Russischer Gesandter, 77 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. 25 ISIeghe katen). 36) Melhorn, Masor a la suite des 2ten Ulanen⸗Regin 8 5 Rthlr. 37) Freiherr von Manteuffel, Chef des Ministeriums 1e8 landwirthschaftl. Angelegenh., 60 Rthlr. 38) Schuhmann, Regierungs Magf 5 Nthlr. 20 Sgr. (1 Frder.) 39) Nitschke, Geh. exped. Secretair — — 40) Marggraf, desgl., 2 Rthlr. 41) Großmann, Geh. Neprstrator, 5 42) Block, Geh. Kalkulator, 1 Rthlr. 43) Späthen, Geh. ehht ire 9 Secretair, 1 Rthlr. 44) Czerlinski, Rechnungs⸗Rath, 5 h. Breymann, Kanzleirath, 2 Rthlr. 46) Pietsch, S biesge 47) Niedlich, Büreau⸗Assistent, 20 Sgr. 48) Küsel, Rendant er jefhae Rentenbank⸗Kasse, 1 Rthlr. 49) Ertrag einer Gesang⸗Aufführung zn n⸗ stadt bei Colberg 73 Rthlr. 50) Nicolovius, Keümmmergerichts ic 11 Rthlr. 10 Sgr. 51) G. K., Linksstraße 14, 5 Nthlr. 52) S. Fitl. heim 25 Rthlr. 53) Lucanus, aus Kheim bei Glogau, gomprech 54) von Loepel, Landsberger Straße, 50 Nthlr. 55) bon Sahn Wirklicher Geheimer Nath ꝛc., 20 Rthlr. 56) Frau von Fne 9* Düring, 20 Rthlr. 57) Buck, Leihamts⸗Direktor, 5 Rth e. Conp. 58) Martin V. 30 Rthlr. 59) Jacob Ravene Söhne 7. Sen 300 Rthlr. 60) Krüger, Geheimer Ober Ftnangrath, qberecaer 61) Schulz, Buchdruckerei⸗Besitzer, 2 Nthlr. 62) Gei 8 2 Oberse 2 Rthlr. 63) J. K. 5 Rthlr. 64) Freiberr von Budden roae gablr. Lieutenant, 40 Rthlr. 65) von Westphalen, “ 8 66) Bethge (Dorotheenstr. 37) 1 Rthlr. 67) Brese, . g229 Fsn 5 Rthlr. 68) C. Benicke 2 Ntihlr. 69) H. Sch. 2 Rthlr. rwd, Atchlr. mann 2 Rthlr. 71) J. S. Freitag, Stadtverorbneter ⸗ 1). 72) W. V. 20 Rthlr. 73) Schaboc⸗ of⸗Baurath, 5 68 5 Riblr. W. Deeckmann, Kaufmann, 5 Rthlr. 5) Madame Lin 109 Rthlr 76) A. S. 1 Rthlr. 77) George Prätorius, Fommerzienratsf ann⸗ 1ls 78) E. Prätorius, Kommerzienrath und H. Hoffbauer, 79) Tb. Ramin Inhaber der Handlung Köppen u. Schier, 50 -w“ Hofrath, (außer alten Kleidungsstücken) 1 Rthlr. 80) 6 Pf 182) Frau 81) Dr. O. Schulze, 5 Rthlr. 12 Sgr. galde 1 Rihlr. geborne Prätorius, in gücenn 81) Speher 3 Sgr. 9 Pf. 83) C. Töpfer, Partikulier, 50. 88 et Pf. 2. Nthlr. 15 Sgr. 85) G. Pr. Z. 3 Feclr., Ftnc Louisb r⸗ 86) Bar. von Oertzen⸗Briggow 21 Rthir. 18 Sgr. ( zngermünde ge⸗ 87) bon Raumer, Staats⸗Minister, 100 Nthlr. 88) In Ang
a. D., 200 Rthlr.
Amalie Schulze,
sammelt 110 Rthlr. 89) Dr. Berger, General⸗Arzt,
hulein Amalie Dietrich 1
der Prinz Karl von Preußen,
12 Stimmen angenommen worden
20 Sgr.
5 Rthlr. 20 Sgr.
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e fin geyserling 5 Rthlr. 91),Ein Ungenannter 10 Rthlr. Gräff Rthlr. 10 Sgr. 93) sstan Ve. S. 1 Rthlr. ) B. R. 9. 1 Rthlr. 95) Mad. Bräutigam 5 thlr. 96) Brüstlein, Geh. Kommerzienrath, 300 Rthlr. Von dieser 3104 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf. betragenden Summe sind bereits 3100 Rthlr. an den Herrn Ober⸗ denten in Königsberg i. Pr. abgesandt worden, außerdem sind an Kleidungsstücken eingegangen: 1) von Madame Stegemann, 2) von Frau Dr. S., 3) von M. M., 4) von Mad.
Bräutigam. „ . Berlin, den 26. April 1855,.. * 8 eneral⸗Comité zur Unterstützung der durch Wassersnoth verun⸗
048 6 glückten Bewohner der Meichsel⸗Rieberunasen
Freiherr von Manteuffel, Minister⸗Praͤsident.
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Nichtamtliches.
Preußen. Königsberg, 25. April. Se. Königliche Hoheit General⸗Feldzeugmeister der Ar⸗ tilerie, inspiztrte heute Vormittag diehier garnisontrenren Batterteen des 1. Artillerie⸗Regiments und besichtigte demnächst die Festungsbauten. Mittags fand auf dem Königlichen Schlosse ein Diner hatt, zu welchem Offiziere des Artillerie⸗Regiments und die Spitzen der hie⸗ sgen Behörden gezogen waren. Morgen früh wird sich Se. Königl. hoheit mit dem Schnellzuge nach Berlin begeben. (Königsb. Z.) — In der Stadt Pölitz, im Regierungs⸗Bezirk Stettin, ist die Einführung der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853
ndigt. n olstein. Kiel, 25. April. Der „Duke of Wellington“, der schon am Montag erwartet wurde, ist bis heute noch nicht ein⸗ getroffen und der Stand der Flotte noch unverändert. Es liegen gegenwärtig außer den bereits genannten 11 Liniendampfern noch 6 Dampfkorvetten: „Bulldog“, „Vulture“, „Merlin“, „Firefly“ „Dragon“ und „Driver“ und zwei Dampfkfanonenboote: „Robert“ und „Pincher“ im Hafen. Wie es heißt, wird die Flotte wohl och längere Zeit hier verweilen. Am Montag traf der General⸗ Konsul Hodges von vve hier ein und wird derselbe sich heute Nachmittag dorthin zurückbegeben. Dem Vernehmen nach vird Admiral Dundas mit dem „ ragon“ einen Besuch in Kopen⸗
hagen abstatten. (K. T. Bl.)
Hessen. Darmstadt, 25. April. Nachstehendes ist der Wertlaut der Ausschußanträge in Bezug auf die Kriegsbereitschaft, wesche in der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer mit 31 gegen sind:
21) Die Kammer wolle dem Großherzoglichen Kriegsministerium vorbehaltlich der demnächstigen speziellen Nachweisung des Bedürfnisses und der Verwendung, so wie der Verantwortlichkeit diefts Ministeriums einen Kredit von 500,000 Fl. eröffnen, um daraus die Anschaffungsbedürfnisse der durch Bundesbeschluß vom 8. Februar l. J. angeordneten erhöhten triegsbereitschaft bestreiten zu können; sie wolle ferner demselben 2) eine Summe von 249,000 Fl. in der Art zur Verfügung stellen, daß ihm die⸗ selbe in sechsmonatlichen Naten für de Monate Februar bis einschließlich Juli, unter der Voraussetzung, daß die angeordnete Kriegsbereitschaft so lange dauert, berabfolgt werden kann, um daraus die demnächst u rechtfertigenden Ueberschreitungen des Kriegsbudgets zu decken; sie volle dasselbe zugleich 3) ersuchen, sich hierbei auf die absolut unber⸗ neilichen Ausgaben zu beschränken, und namentlich solche Verbesserungen v. Vervollständigungen der Ausrüstung, mit Ausnahme der Anschaffung „ hewehren nach dem System von Minis und von 4 zwölfpfündner descüten, welche sich ohne Verletzung der Pflichten gegen den Bund tscichen lassen, noch zur Zeit nicht zu machen; sie wolle sich endlich B agegen verwahren, daß dierdurch ihrer verfa ungsmäßigen Mitwir⸗ 1- zur deftnitiven Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 10ten dah 1853 wegen Erhöhung des Bundeskontingents und der damit in 8 stehenden Veränderungen in demselben irgendwie vorgegriffen fi ne Verpflichtung für die Stände in Beziehung auf die jetzige Aus⸗ ihag dieser Kontingents⸗Erhöhung, namentlich durch Kreirung neuer ngeis⸗Chargen, für die Zukunft hierdurch begründet werden könne. eruneöug auf die Mobilmachung wolle die Kammer dem Kriegs⸗Mini⸗
3 eventuell einen Kredit von 1,000,000 Fl. in der Art gewähren, 8 G zim Falle durch erfolgenden Bundesbeschluß die Mobilmachung daaltroßherzogl. Bundes⸗Kontingents verfügt wird, auf seine Verant⸗ Uaölich eit hin davon Gebrauch machen kann, um die Kosten dieser — ncnag,nnd einer dreimonatlichen Feld⸗Aufstellung, so weit nöthig,
en.“ dan Belgien. Brüssel, 24. April. Die Rrpräsentanten⸗ er hielt heute ihre erste Sitzung seit dem Kabinetswechsel.
- acdem einige andere Geschäfte erledigt waren, verlas der Minister
— nern 1 8 1 be 2 edecker, das ministerielle Programm, dessen saniche Inhalt folgender ist: niltdas Kabinet ist die logische solge der Lage des Landes, das in nungen hi ie in den Kammern, berwiegend zu den gemäßigten Mei⸗ pen süüzen nei t. Ein Ministerium, das sich blos auf extreme Meinun⸗ nden n wollte, würde der öffentlichen Meinung nicht entsprechen und einen dh ummern nicht auf eine sichere, nur irgend dauerhafte Majorität nie die Sachen Die Unterstützung der Gemäßigten aller Ansichten ist also, ie imnere hen stehen, die Existenzbedingung für jedes Ministerium. Wenn
92),
1 “] 11“ Ruhe der Gemüther und Eintracht der Gesinnungen die erste Nothwen⸗ digkeit unserer Politik in ihren en zum Auslande sind. Ent⸗ spricht die Zusammensetzung des jetigen Kabinets diesem doppelten Be⸗ dürfnisse der Mäßigung und des 98 edens? Ist der Gedanke, welcher seine Bildung eingab und welcher es zu leiten herufen ist, die Bedürf⸗ nisse unserer äußeren und inneren Politik zu befriedigen eeignet? Wir glauben es. Der von unserer auswärtigen Politik See. Gang ist gerade durch die Grundsätze unseres öffentlichen Rechtes vollständig vorgezeichnet. Wir begreifen die Behutsamkeit, welche unsere Neutralität uns gebietet; aber wir gedenken auch ihre Vortheile zu bewahren. Wir werden mit Klugheit und im Nothfalle mit Nachdruck die Pflichten zu erfüllen wissen, welche die Verbindlichkeit der Verträge, die Beachtung unserer nationalen Würde und die Aufrechthaltung unserer Unabhän⸗ gigkeit uns auferlegen. Auch im Inneren soll unsere Stellung eine durch⸗ aus klare sein. Wir sind uns bewußt, die Verständigung der gemäßig⸗ ten Ansichten redlich zu wollen; wir hegen den Ehrgeiz, sie mit Gerad⸗ heit und Festigkeit zu bewerkstelligen. Zu diesem Zwecke wird die rung, zur Höhe der großen 8 d Kämpfen der Parteien fern ihrer Einflüsse stellen. Ihre Agent eeezarsh völliger Unparteilichkeit, für das ffentliche Wohl unter Ausschließung tigen. Unsere Handlungen werden wir mit diesen Wrundsätzen in Ein⸗
des Parteigeistes bethäͤ⸗
Fragen auderer Ansicht als das Ministerium wäre.
klang zu bringen suchen. Es ist unsere feste Absicht, den Wahlen jene Freiheit zu lassen, die allein sie zur wirklichen Kundgebung der öffent⸗ lichen Meinung maͤcht, und aus der Verwaltung die Politik zu verbannen, die sie nur irreführen und gefährden kann.“
Der Minister erklärte ferner, daß das Kabinet keinesweges mit einem ganzen Systeme von Neuerungen oder Reformen auf⸗-⸗ zutreten gedenke, sondern sich als Fortsetzung jener gemäßigten und b nationalen Politik ankündige, die im Kongresse von 1830 Belgien seine liberalen Institutionen gegeben habe. Zum Schlusse deutete der Minister an, daß er den vom vorigen Ka- binette vorgelegten Gesetzentwurf bezüglich der wohlthätigen Stif⸗ 89 tungen zurücknehmen werde,
19 einzubringen, und daß,
um ihn in veränderter Gestalt wieder was die materiellen Interessen angehe, das Kabinet, ohne die Anwendung llen, doch das Land mehr
absoluter Grundsätze zu wollen, 4 ehr und mehr auf die Bahn der Handelsfreiheit
zu lenken entschlossen sei. Da der Minister seinen Vortrag been⸗
digte, ohne über die Vorgänge der Ministerkrisis etwas zu sagen, so füllten die Herren Delfosse und Tesch, die bekanntlich Beide den Auftrag zur Fefang aber unverrichteter
eines Kabinets erhalten, ihre Vollmachten
. ache zurückgegeben hatten, diese Lücke aus, indem sie ihr Verhalten und dessen Beweggründe offen darlegten. Nach ihnen nahm auch Herr Dedecker nochmals das Wort, um über die Ministerkrisis einige Erklärungen zu geben. — 25. April. Nachdem in der gestrigen Sitzung der Reprä⸗ sentantenkammer die neuen Minister Erklärungen über die Bildung des Kabinets abgegeben hatten, sprach sich der Präsident der Kammer, Hr. Delfosse, dahin aus, er erachte es für durchaus unzweckmäßig, daß die Kammer einen Präsidenten habe, der in den wichtigsten 1— Er lege deshalb seine Stelle nieder. Heute wurde Delfosse mit 48 Stimmen gegen 44 wieder gewählt; er erklärte jedoch, unter dem jetzigen Ministerium und bei dem gegenwärtigen Zustande der Kammer nicht ferner Präsident sein zu können. Hierauf wurde Delehaye mit 49 Stim⸗ men gewählt, indeß Delfosse 41 erhielt. An die Stelle des Ministers Vilain wurde Herr von Naeyer zum ersten Vice⸗Präsidenten ge⸗ wählt. Es sind dieses die Kandidaten des Ministeriums.
Großbritannien und Irland. London, 24. April, Abends. Im Oberhause stellte heute Lord Malmesbury eine auf die wiener Konferenzen bezügliche Anfrage an die Minister. Er wolle, sagte er, die Regierung nicht in Verlegenheit bringen, übrigens sei ihm ja aüch schon ein Mitglied des anderen Hauses mit einer auf den Stand der Konferenzen bezüglichen Anfrage zuvorgekommen. Man wisse, daß bei den Konferenzen über die beiden ersten Punkte, die Donaufürsten⸗ thümer und die Donauschifffahrt betreffend, eine Einigung zu Stande gebracht worden sei; nur die den dritten Punkt betreffenden Vorschläge der Verbündeten haben russischerseits eine positive Ablehnung erfahren. Dem Vernehmen nach sei mit Bezug auf diesen dritten Punkt die Alter⸗ native gestellt worden, entweder die russische Seemacht zu beschränken, oder alle Kriegsschiffe ohne Unterschied aus dem Schwarzen Meere auszuschließen. Den letzterwähnten Vorschlag billige er, was aber das Verlangen einer Reduction der russischen Seemacht im Schwarzen Meere anbelange, so müsse er fragen, welche Sicherheit man darin finde, wenn man nicht die Absicht habe, daß die anderen Seemächte Flotten gleicher Stärke perpetuell im Schwarzen Meere Station nehmen lassen sollen. Er möchte daher wissen, ob der letzterwähnte Vorschlag von der eng⸗ lischen Regierung ausgegangen oder nur von ihr genehmigt worden Auch frage er an, ob, wenn von einem gemeinschaftlichen Protektorat der Mächte die Rede sei, man dabei Preußen mit einschlteße; ende. lich, was jetzt, nachdem alle Friedenshoffnungen verschwunden, 4 der eigentliche und bestimmte Zweck sei, für welchen man den Krieg fort⸗ 4 setzen wolle. Der Graf v. Clarendon dankte dem Vorredner und dem esammten Hause für die Rücksichtsnahme, welche sie während des Ob⸗ schwebens der Verhandlungen beobachtet haben. Sein edler reund (Malmesbury) habe die Punkte, welche den Gegenstand der Dis üfton abgegeben haben, und die Ordnung, in welcher über dieselben verhan * worden sei, ganz richtig angegeben, und es sei vollkammen wahr, 89 die Konferenzen auf unbestimmte Zeit (auch Lord Clarendon brauchte
ere Lage , b ge uns zur Mätzigung verpflichtet, so leuchtet nicht minder 28, Angesichts der sir 8 eeraffe⸗ welche fuch begeben können,
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den Ausdruck sine die) vertagt seien; diese Thatsache als solche sei
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