viiii 1 — V d, sollen 2 solche Bedachungen oder Häuser haben und die 8 3 übersende, veranlasse ich Dieselbe, den Inh alt dieser Verfügung Pisten san mit einem Geländer von Holz oder starken Stricke 5 „e ührer Bestiammag und der Plaß, den sie guf den Schtlle einge d. “ + offenelichen “ ee2 sehen sein. 8 1 icken ver⸗ — angegeben sein. In dieser 2 mu⸗ 1899. eeh ene, e 00 Cel zac nee 20,Shanns 99 bei Hirschberg; 3 Gewinne
Berlin, den 23. April 1855. * Section 4. Jedes solche Schiff, das mehr als hundert Passagiere und wie viel Passagiere auf der Reise gestorben. Diese Liste muß in der. Froböß Iserlo — ar 88 .45,927 und 51,397 nach Breslau bei I 8 hn bei Kraußold und nach Wesel bei Westermann; 41 Ge⸗
8* “ führen kann, muß wenigstens mit zwei Ventilatoren versehen sein bgeise wie das Manifest des Car ö1 -n. eine Beschreibung des Apparates⸗) . (folgt bübnchung der Bestimmungen dieser enhh unterltegt denselben Rasen⸗ v zu 1000 Rthlr. auf Nr. 865. 1201. 3076. 4505. 5421. 5865. ür eine Verweigerung oder Vernachlässigung der Ablieferung des 302. 7610. 10,098. 10,409. 11,706. 12,159. 13,541. 13,817.
1.““ 8 Section 5. Jedes Schiff, das mehr als 50 Passagiere führen die fu be svaan, muß zu deren Gehrauch pum wenigsten ainen K.e u lheüachte Cargo⸗Manifestes festgesett sind. 18,671. 21,873. 24,486. 33,517. 33,907. 34,427. 38,784. 43,574 iere u 29
A1“ 8 .. . v;;öeeöböbe..*“] für je 200 Passa lang u Section 13. Alle Zoll⸗Colleetoren haben vierteljäͤhrig Abschrif⸗ 44,148. 44,894. 45,594. 45,683. 57,434 55 sämmtliche Königliche Regierungen, mt E“ 7 Fuß breit sein muß, haben, und in dieser Weßse soll fir eine aü bend ten der ihnen eingehändigten Passagierlisten an den Staats 8b der 64,602. 64,617. 64,807. e. 285 — Fw. ,2 —— Einschluß der Königlichen Regierung EEqT1“ Anzahl Passagiere Sorge getragen werden. Diese Bestim⸗ Vereinigten Staaten einzusenden, der seinerfeits bei jeder Sitzung des 78,893. 82,094 und 85,534 in Berlin b 1 Aron sun. 74,689. 77,451. zu Sigmaringen. b E1111““ sollen jedoch das Recht, zwischen den Decks Kochvorrichtungen Kongresses an selben hieruber Bericht zu erstatten hat. bei Dittri bei Mendheim bei M in bei Aron jun., 4mal bei Burg, . 88 ea kehenon i. he eige e 1 Section 14. Falls sich auf einem solchen Schiffe während der bei Levy reslau Zmal be⸗ koser und Zmal bei Seeger; nach Aachen
11“ 8 “ Section 6. Alle solche Schiffe müssen für ihre Passagiere, unter Reise ein Todesfall unter den Passagieren (Kajüten⸗Passagiere ausge⸗ Coblen bei Gevenich, ei Froböß und bei Schreiber, Brieg bei Böhm, . Deck gut verwahrt, folgende Provisionen für jeden einzelnen Passagier nommen) ereignet, so soll der Schisssmeister, Capitain, Eigner oder Cou. Dü 1 d. 25—ede-eeneiSeeeeeehe veeeeete iseheen Danpf. mit sich führen: Zum mindenen ag Pfd. guten Schiffszwieback, 15 Pft. signee eines solchen Schiffes späͤtestens 24 Stunden nach Ablieferung der sseldorf Zmal bei Spatz, Glogau bei Bamberger, Gumhinnen
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ie zur Regulirung des Transportes von Passagieren in Dam pf. Reis, 15 Pfd. Hafergrütze, 10 Pfd. Weizenmehl, 15 Pfd. Erbsen und jassagierliste an den Zoll⸗Collector demselben für jeden Passagier über 8. 8 Svesh. EheNe 8ü62-
Le Ke⸗ 2 schisten und andern Fahrzeugen. Bohnen, 2 Pfd. rdohef eine Pinte Essig, 60. Gallonen süßes Wasser, ahne alt, der während der Reise eines natürkichen Todes ge⸗ 2 Lensshes 8 düebnann Begic de— Sawge Ss wird hiermit von dem im Kongreß versammelten Senat und dem 10 Pfd. gesalzenes Schweinefleisch und 10 Pfd. gesalzenes Rindfleisch ohne orben ist, die Summe von 10 DOollars bezahlen. Der besagte Magdeburg bei Elbthal, Marienwerder bei Vesva Mind 1 8 an der Repräsentanten der Vereinigten Staaten von Amerika ver⸗ Knochen, alles von guter Qualität. Die Quantität genannter Artilkel Collector dagegen soll die unter dieser Bestimmung einge⸗ Rupe, Rawicz bei Baum Reichenbach bei S er“, inden bei ordnet, daß kein Meister irgend eines Schiffes, das ganz oder zum Theil kann vermehrt oder ein Artikel⸗ dusch den andefn subsiztuhrt werden; wo⸗ öm .. ,G8 .ne,s⸗ enn Hene⸗ See b re nrsae de Fawhas⸗ igenthum eines Bürgers der Vereinigten Staaten, oder irgend eines an⸗ Kartoffel nicht zu billigen Preisen zu haben sind, koͤnnen 5 Pfd. derselben Fer Kommission des betreffenden Staates, — in dessen Jurisdiction ein und nach Wesel bei Weste ; 39⸗9 EAnee dern Bürgers eines fremden Landes, in irgend einem fremden Hafen oder Ort, durch je 1 Pfd. der andern Artikel substituirt werden. Die Capitaine solches Schiff angekommen — die zur Unterstützung und⸗ Vorsorge für Nr. 339. 3430. 5171 69nn eeg; ü Fe h. der nicht zu einem an die Vereinigten Staaten grenzenden Gebiet gehört, der besagten Schiffe sollen jedem Passagier jede Woche wenigstens den kranke Einwanderer ernannt ist, auszahlen. Sollte mehr als eine Kom⸗ 15,526. 18,420 20,075. 20 88. t.- ernn
in ein solches Schiff eine gröͤßere Anzahl von Passagieren aufnehmen sehnbsn Theil der vorgenannten Provisionen — von dem Tage der Al⸗ mission solcher Gelder beanspruchen, so steht dem Schatz⸗ 4632* 5 0. 20,075. 20,482. 20,769. 21,950. 22,143. 22,967.
soll, als auf je zwei Tonnen seines Gehaltes einen Passagier, Kinder unter 22 an gerechnet — und täglich mindestens drei Quart Wasser verab⸗ secretair zu, zu entscheiden, wer zum Empfang der Gelder berechtigt ist. Nie 2,561. 33,215. 33,872. 34,444. 36,096. 44,136. 45,107. 47,507 einem Jahre nicht mitgerechnet, aber zwei Kinder über einem und unter folgen. Sind die Passagiere eines solchen Schiffes nicht gesetzmäßig ver⸗ jedoch sollen an irgend einen Ausschuß, Kommission oder Gesellschaft zu Unter⸗ 49,289. 51,913. 56,775. 58,701. 59,514, 62,362. 66,090 71,016. acht ahren als ein Passagier betrachtet. Die für die Passagiere bestimm⸗ proviantirt und zu irgend einer Zeit während ihrer Reise auf kure S stützung irgend einer besonderen Klasse von Einwanderern wie Einwanderer 72,388. 76,892. 82,610. 84,400. 87,952. und 89 144. in Berlin b 1
acht Fähren als ein Passagkercbennn b. Dicheung von Wacren oder Rationen gesetzt worden, so soll der Meister oder Eigner eines solchen von einer gewissen Nation oder religiösem Bekenntniß solche Gelder aus⸗ Alevin, 3Zmal bei Aron jun., bei Baller bei Burg bei d tt 85 Passagiergepack bestimmt sind, müssen folgendermaßen für die Passagiere Schiffes jedem Passagier, der auf kurze Ration gesetzt wurde, fuür jeden gefolgt werden. Wenn der Schiffsmeister, Capitain, Eigner oder Consignee 6mal bei Seeger, nach Aachen bei Levy Cöln bei K — bei — bemessen werden. Auf dem Hauptdeck, Hinterdeck oder Platformen, so Tag, an dem er mik kurzer Ration vorlieb nehmen mußte, die Summe eines solchen Schiffes vernachlässigt, innerhalb der besagten Zeit die so bold, Danzig bet Meyer und 4mal bei Re 1 8 5 — 2 wie in den Deckhäusern, falls welche vorhanden, muß ein Passagier auf je 16 Fuß von drei Dollars bezahlen, welche Gelder vor jeder Circuit⸗ oder Pefeb werfallene Summe oder Summen zu bezahlen, so sollen er oder sie außer Spatz, Glogau bei 8 yso Baeberstare en Jeee ee ben Fläͤcheninhalt des Decks kommen, wenn die Höhe oder Entfernung zwischen Court der Vereinigten Staaten eingeklagt werden können. Es soll ferner der Summe von 10 Doll. für jeden verstorbenen Passagier noch 50 Doll. Piel ick nt es evgsohn, Fsheeen, ve Sessen, Erfeber
den Decks oder der Platform nicht weniger als 6 Fuß beträgt; im untern der Capitain oder Schiffsmeister jedes olchen Schiffes seinen Passagieren für jeden einzelnen Fall Strafe bezahlen und das hierfür entfallende 29, t, Fegn g beng 21 b Bergern⸗ Magveburg bfi Bechtng Deck, das kein Mitteldeck ist, müssen we jeden Passagier 18 Fuß Fläͤchen⸗ ihre Lebensmittel täglich gut und ordentlich gekocht zu bestimmten und Geld soll in derselben Weise, wie in dieser Section vorgeschrieben, ver⸗ und 2mal bei Roch, Minden bei Rupe, Neisse bei Jaekel, Neuß bei Müller, Ostrowo bei Wehlau, Prenzlau bei Herz, Sagan bei
inhalt kommen, vorausgesetzt, daß die Entfernung zwischen den Decks nicht vorher bekannt gemachten Stunden abliefern — falls der Capitain oder wendet werden. 2 1 1 8 1 88en verfögf: deg gesöae⸗ der nach den Vereinigten Staniee Schiffsmeister eines solchen es absichtlich vernachlässigt, diese Lebens⸗ Section 15. Der Betrag der verschiedenen, durch die vorgehen den Wiesenthal, Stettin 2mal bei Wilsnach und nach Wit⸗ 1
FAeast eiden e,dechie zatn eneegens cne das nicht min. miltel gebdrig gekocht zu verahfo gor⸗ so soll er eines Vergehens schuldig gectionen festgesetzten Straf⸗Bestimmungen soll auf den Schiffen, welche tenberg bei Haberland; 83 C 2 9 n Ferag die dene he Voge hat. Wenn a. ein Schiffsmeister eines erkannt und nach Ueberführung vor einer Vereinigten Staaten Circuit⸗ diese Bestimmungen verletzen, als Hypothek haftbar sein und benelter Nr. 1860. 898 8— 88 6— 8 de m ¼2 Schiffes innerhalb der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten eine größere oder Distrikt⸗ Court zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 1000 Doll. in jeder Vereinigten Staaten Circuit⸗ oder Distriktcourt, innerhalb deren] 7396 10,744 11 904 12,089. 13 33 28 6 278 pere- 5319. 38 41. Anzahl Passagiere auf einem Schiffe einschifft, als der Tonnengehalt und Gefängnißhaft von nicht länger als einem Jahre verurtheilt werden, Jurisdietion sie ankommen, dafür belangt werden. G 18.383. 18,975. 19,208. ⸗ 154 8 66,27 . 16,684. 18,332. desselben gestattet, mit der Absicht, sie nach irgend einem andern fremden wobei es nebenbei den Passagieren, die Schaden gelitten haben, unbe⸗ Section 46. Alle Schiffe, welche von der amerikanischen Coloni⸗ 30,345. 30,708. 19,208. 25,474. 25,672. 26,721. 29147. 29,976. Hessenonmene Aas aanat, abene gem Ze he wsvfnden, Gfühietes nommen bleit, 1hrrden Cabda auf dem Eivilwege geltend zu machen. setions⸗Society oder der Colonisations⸗Gesellschaft irgend eines Staates 37,6 5 392398 31,377. 32,330. 33,899. 34 953. 35,237. 36,979. ausgenommen — zu bringen, oder wenn die Raumverhältnisse für die Section 7. Der Capitain jedes solchen Schiffes ist berechtigt, unter nach den Kolonieen an der Westküste von Afrika gesandt werden, sind 37, 583. 37,930. 40,092. 40,349. 43,551. 45,205. 46,831. 47,465. Pnaßssagiere nicht nach dem Gesetze bemessen sind, so soll er eines Vergehens seinen Passagieren gute Disziplin und Reinlichkeit aufrecht zu erhalten. denselben Bestimmungen dieser Akte unterworfen.. 47,592. 48,078. 48,204. 48,431. 50,787. 52,631. 52,728. S eanat ag erfsneceekehaae desselben vor einer Firtvite dder Zu diesem Behufe sollen solche Schiffsregeln, wie er sie für zweckmäßig Section 17. Der Zoll⸗Kollektor soll nach Ankunft eines solchen 53,244. 54,575. 54,889. 54,945. 54,970. 56,657. 58,334 Distrikt⸗Court der Vereinigten Staaten für jeden dem Gesetze nach un⸗ halten mag, an einem den Passagieren zugänglichen Platze des Schiffes Schiffes in seinem Hafen dasselbe untersuchen und an den Schatzsecretair 58,475. 59,305. 60,196. 62,120. 66,263. 66,429 66,866. 67,099. zulässigen Passagier, oder jeden zu engem Passagiersraum um 50 Doll. angeschlagen sein und dieselben während der Reise zur allgemeinen Ein⸗ über die Zeit der Abfahrt, Dauer der Reise, Ventilation, Passagierzahl, 67,990. 69,355. 69,436 72,181 72,355. 727660. 73 460 75,353. bestraft und nach Ermessen des erkennenden Nichters zu⸗ einer Gefängniß⸗ sicht dort bleiben. Es ist die Pflicht des Capitains, die von den Passa⸗ die Näumlichkeiten derselben auf dem Schiffe, deren Kost, Geburtsland, 75,472 787714. 79/520. 80,096. TTTTbbe 6. ea echere ehet hene. gherzet des Zcif Fereeh. einem reinlichen, gesunden Zustande Zahl der Todesfälle, Alter und Geschlecht der Verstorbenen, so wie seine 85,080. 85,199. 87,204 2,096. 81,238. 81,954. 82,838. 83,549. 8 Sollte es jedoch für die Sicherheit des Schiffes oder dessen Einrich⸗ zu erhalten, und die Eigner solcher Schiffe haben die Decks, so wie alle Unsicht über die Ursachen der Sterblichkeit und, wenn keine vorhanden, * B. lir⸗ Fß ger. und 88,806. 8 keneeterem eehes ar enager vetnmn Rame e ere dum Kaseschent eas herandt, maden wwane so konstruiren zu lassen welche Vorsichtsmaßregeln zu Verhütung derselben beigetragen, zu b⸗- erlin, den 1. Mai 1855. E Artikel in dem gewohnlich für Passagiere bestimmrn dten e unterzubrin⸗ daß dieselben vollständig gereinigt werden können. Ferner sollen sie für richten. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. gen, so können die Passagiere in eigens hierzu⸗ gebauten Kammern oder den ausschließlichen Gebrauch von je⸗ 100 Passagieren einen sicheren, zwech⸗ Section 18. Diese Akte soll für die Schiffe, welche von an der —— 1 8 Verschläͤgen, die sich an der außeorn Oberfläche des Schiffes befinden und mäßigen Abtritt herstellen. Wenn das Wetter den Passagieren nicht er⸗ Pstlichen Seite dieses Kontinents gelegenen Häfen der Vereinigten Staaten aas 8 dem Wasser nicht zugänglich sind und eben so leicht wie die Decks oder laubt, mit ihren Betten zur Lüftung auf das Deck zu kommen, so ist es aösegeln, 30 Tage, und für die Schiffe, welche von den an der westlichen “ “ 8 Platformen gereinigt werden mögen, untergebracht werden. Diese auf die Pflicht des Capitains, die Passagiersräume mit Chlorkalk oder einem Seite dieses Kontinents gelegenen Vereinigten Staaten Häfen oder von 1I ““ N ichtamtli che 8 1“ 8 solche Weise hergestellten Passagierräume dürfen indeß nicht als ein anderen gleich wirksamen Mittel reinigen zu lassen. ö“ europäischen Häfen absegeln, 60 Tage, und für Schiffe, die von andern 1 “ Recten aehen gsenn dneh, aaeseae Züewen mezalln Section 8. Der Schiffsmeister oder Eigner solcher Schist, des des wheilen der Welt absegeln, 6 Monate nach Bestätigung derselben 3ilh- DOldenburg, 28. April. Unser Landtag ist heute nach trachtet, sondern müssen davon abgerechnet werden. In allen in der 3., 4. und 5. Section vorgeschriebenen Bestimmungen bezüglich des Kraft treten. wme. Albenburg, 28. Aenit Zunser Land - 82 Fällen, wo solche Verschläge hergestellt werden, muß die obere bedeckten Eingangs zu den Passagiersräumen, Ventil⸗Laternen oder Koch⸗ Section 19. Alle andern Akten und Bestimmungen, welche mit lichen Hoheit des Großl 3 8c E uf rage Sr. önig⸗ Fläche derselben als das Oeck oder die Platform betrachtet und von ihr heerden nicht entspricht, soll für jede einzelne Verletzung oder Vernach⸗ den dorerwähnten Bestimmungen dieser Akte in Widerspruch steben, sind schlossen word herzogs durch den Minister von Rössing ge⸗ aus die vorgeschriebene Entfernung vermessen werden. Ferner wird ver⸗ laͤssigung dieser Bestimmung 200 Doll. und für jede Verletzung der Be⸗ hiermit widerrufen. Dem Schatzsecretair steht es nach seinem Ermessen Fees b 4 1 ordnet, daß in den für die Passagiere bestimmten Räumen ein Spital für stimmungen der 7. Section dieses Gesetzes die Summe von 50 Doll. als tenae Berfalungen wegen Verlehungen der Bestimmungen öEenesn asaa, dgerg. e .., 88 EE11““ Z1A4“*“ Schlafstätten hergesteltt werde, Strafgeld an die Vereinigten Staaten bezahlen, welche Strafgelder vor einzustellen oder ausgesprochene Strafen ganz zu erlassen oder zu mo⸗ Mittag von Kopenhagen zurückgekehrt und hat seine Flagge wieder
das, wenn es benutzt wird, zu dem den Passagieren bewilligten Raume siber Vereinigten Staaten Circuit⸗ oder District⸗Court eingeklagt werden difiziren. Nnag not aevenzagen zarüczebehn vnd dar sine Fgge weede gerechnet werden darf; dasselbe darf jedoch nicht mehr als 100 Fuß können. — b it Zu diesem Behufe werden alle Bestimmungen der Akte vom 30. Au⸗ Flotte ist noch nichts Beseimmtes zu erfahren. (H. N.) deecrnen ene öehn dag 9, Fauer öretekänk desedeg Seier, . eter egche ar Aeenne Hafen der de⸗ zust 1852, Beförderung von Passagieren in Dampfschiffen betreffend, in Lübeck, 28. April. Gestern traf in unserm Hafen das weideckern, wo die Höhe der Decke 7 ⅞ Fuß oder mehr beträgt, für jeden einigten Staaten, i dem in solches Schiff ankommt, oder von dem es d, Bee ennag den. ea enecfan in Wieersorlch gehen, wien. Ksnigt 8, 28 apri.” 8. . 8 b . erne welche — ese Schi — v .. önigl. schwedische Kriegs⸗Dampfschiff „Balder“” aus Carlscrona ein Passagier nur 14 Fuß Flächenraum erforderlich. 1 absegeln mag, soll einen oder mehrere Zoll⸗Inspektoren ernennen, we rufen. Diese Schißfe unterliegen bei ihrer Ankunft oder Abfahrt in oder Wie man hört, sol hier der Wahvir⸗ — 1 ein. h11“ darf mehr als zwei Reihen Schlaf⸗ jedes solche Schiff zu untersuchen und über dessen gesetzliche Ausrüstung bon Häfen der Vereinigten Staaten gleichfalls der Untersuchung der Zoll⸗ abgehen wird leint ver 2 „„, der am enstag wieder — haben und der Zwischenraum zwischen dem untersten Theile der⸗ schriftlich an ihn zu berichten haben. behörde. b bg wird, eine bedeutende Quantität von in Belgien angefer⸗ Eeen s aen Brafhgen hsestenire varalt-and den Calsesesen,uns Section 10. Alle Bestimmungen dieser Akte, welche auf den Naum el “ htiijgtem und für die Bekleidung der schwedischen Marine bestimmten
1““
Die Schlafstätten müssen gut konstruirt, varallel mit den Schiffsseiten und der den Passagieren in solchen Schiffen gebührt, Bezug haben, erstrecken I11.“ I“ 1181u.“ Nös den ceeiscen ente Leüsmie von einander durch Wandungen, durch die man gewöhnlich Schlafstätten zu sich auch auf alle jene Räume, welche in Schiffen, die zum Theil oder 1“ “ “ sen. 96 Fglafsrisha sollen Heni stens ganz dn Dampf getrieben werden, den Zwischendecks⸗Passagieren an⸗ “ “ Fuß lang un Fuß breit sein, und jede nur von einem Passagier gewiesen zu werden pflegen. 8 1 I rHe nb erre Behatgee gen b 1 —
beseßt herde. Fesehe. Seri hehn müssen die do begtch Dimensionen Section 11. Alle Schiffe, welche von 3 l bafen 95 mn 1273 8 3 gelegenbeiten. 8 Lau⸗ de ossen. dus DBam ch deahin, andhen, er einfachen haben. olche dürfen von nicht mehr als 2 Frauen, oder Vereinigten Staaten na einem Hafen im Stillen keere oder dem A⸗ “ ö 88 188 b II“ veFehen Vece Hs eis⸗ sollen mit Ausnahme der Bestimmungen dn⸗ C Die Berufung des Lehrers an der Domschule zu Schleswig, re L-r Wien, 30. April. Hier eingetroffene Nach⸗ Mann und Frau, oder von einem Manne und seinen 2 unter 8 Jahren Lebensmittel und Wasser allen den in dieser Akte erwähnten Bestimmun⸗ arl Wilhelm “ e. 16 eic en, 39 8, 8 aexaraer. g. alten Kindern, oder von 2 Männern derselben Familie besetzt werden. gen bezüglich der Beförderung von Passagieren in Kauffahrteischiffen un⸗ vest ist bestätigt, und r Fr deeiga zen debene vrhnen vis Saran Für jede Verletzung einer dieser Bestimmungen soll der Schiffsmeister terworfen sein. Die Eigenthümer oder Schiffsmeister aller solcher Schif Die Berufung des Lehrers an der höheren Bürgerschule vor Sebastopol verstummt, und wurde keine einzige russische Bat⸗ und die Eigner des Schiffes für jeden Passagier in ein Strafgeld von sollen jedoch den Passagieren unter allen Umständen die vorerwaͤhnt Lippstadt, Dr Ernst Oscar Ber 8 d 8 * zu terie demolirt. Die Russen erwarten 50,000 Mann Verstärkung 5 Doll. verurtheilt und diese Strafgelder in jedem Hafen, in dem ein täͤgliche Ration Wasser, so wie eine gesunde, gute, ordentliche 889 Cün an der Kealschule b Stolp 88 hn F. 8n, nnn ordentlichen Lehrer nach dem Kriegsschauplabe, von denen bereits der düen,e enn 1 genehmigt worden.. .5. .„7— seingeteoffon sein soll. (Tel. Dep.)
solches Schiff landen oder von dem es absegeln mag, von den Vereinigten abreichen und für jede Verletzung Dieser Befimming Staaten⸗Behörden beigetrieben werden. Section dieser Akte ausgesprochenen Strafe unterworfen sein. 2199 1s ““ “ öbeheebee
Section 3. Alle, ob zu den Vereinigten Staaten oder anderen Section 12. Jeder Capitain oder Schiffsmeister eines solchen üc.. “ II1I“ 3 Ländern gehörenden, Schiffe, welche 50 oder mehr Passagiere gesetzmäßig Schiffes soll unmitteldar nach der Ankunft seines Schiffes in irgend eine, e9““ B“ 4 hat befohlen, die der National E
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aufnehmen können (die Kajüten⸗Passagiere nicht inbegriffen), sollen auf der er Vereinigten Staaten oder deren Territorien von w ““ sszetanraur 11““ defvorgen ee enen. denhgesängen Nanaichaten ihren Reisen zwischen den dee,enn 2,8- enenn üa mer Hafen gleichzeitig mit der Ablieferung seines Mans, dhe n8. . Finanz⸗Ministerium. ““ ge Penee⸗enug 28 Res heräas erne Deck eine Bedachung für den Aufgang aus dem Zwischendeck haben, die festes oder Anzeige der Ankunft seines Schiffes eine Liste seiner saͤmm⸗ “ den Waßen zefaden de . Ran af dren wehas zag Fanf so konstruirt sein muß, daß eine Thür oder Fenster jederzeit der Ven⸗ lichen Passagiere an den Collektor des betreffenden Diüstrittes, n gs 8 der heute fortgesetten Ziehung der Aten deee J“ lerhahge dr Behegn tilation halber offen gelassen werden kann. Alle Schiffe, die 150 Passa⸗ . ee in dieser Liste muß das Alter, Geschlecht und Besch 8 Nr. gl. Klassen⸗Lotterie siel 1 Hauptgewinn von 50,000 Rthlr. auf unterzeichnet, worin Se. Majestät gebeten wird, den Generalstaaten giere oder mehr führen können und im Transport solcher Passagiere be⸗ gung der Passagiere das Land, aus welchem sie kommen, 19,29810G nach Stralsund bei Claussen; 1 Hauptgewinn von einen Gesetz⸗Entwurf zur Beschränkung der veehat im Beanntwein⸗ 1e ,000 Rthlr. auf Nr. 72,783 nach Stettin bei Wilsnach; 1 Gewinn Verkauf vorlegen zu lassen. (Köln. Ztg. 1I“ 1 B11u 8
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