1855 / 103 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

cke und nach Tilsit bei Löwenberg; 49 Gewinne zu 500 Rthlr. auf 8 384. 479. 255 thi 2590. 3988. 12,783. 12,790. 13,199. 14,729. 16,576. 19,467. 49,667. 24,191. 29,131. 31,258. 31,510. 32,87 34,438. 35,221. 38,734. 39,492. 41,540. 42,673. 46,247. 45,260. 18,180. 49/471. 52,304. 52,693. 55,676. 56,390. 56,642. 61,012. 63,383. 63,892. 64,176. 65,413. 66,570. 68,595. 69,943. 77,219. 78,497. 79,910. 83,315. 84,470. 87,094. 87,914 und 89,045 in Berlin bei Aron jun., 2mal bei Borchardt, bei Burg, bei Hemp⸗ tenmacher, bei Matzdorf und 5mal bei Seeger; nach Barmen bei Holzschuher, Bleicherode bei Frühberg, Breslau Zmal bei Sternberg und bei Steuer, Cöln Zmal bei Krauß und 4mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Düsseldorf Zmal bei Spatz, Glatz bei Hirschberg, Gumbinnen bei Sterzel, Halberstadt 2mal bei Suß⸗ mann, Halle be Lehmann, Iserlohn bei Kraußold, Königsberg i. d. N. bei Cohn, Magdeburg 2mal bei Brauns, 2mal bei Büchting und bei Roch, Neisse Lmal bei Jäkel, Sagan ber Wiesenthal, Schweidnitz bei Scholz, Stettin bei Schwolow u. bei Wilsnach, Stralsund bei Claußen, Tilsit bei Löwenberg und nach Zeitz bei Zürn ; 70 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 510. 1375. 2845. 2887. 5133. 5198. 5564. 8856.10,375. 11,358. 12,155. 12,768. 13,670. 17,276. 19,008. 20,411. 20,534. 23,035. 23,131. 24,501. 25,608. 26,279. 26,348. 29,364. 30,278. 31,468. 31,705. 33,321. 35,069. 36,592. 36,701. 7,063. 37,222. 40,838. 41,943. 45,426. 46,403. 46,684. 47,763. 47,846. 48,250. 49,363. 50,079. 50,879. 51,825. 52,294. 54,645. 56,552. 58,943. 61,796. 63,436. 65,557. 65,849. 66,057. 66,541. 70,628. 71,542. 74,884. 78,096. 78,946. 82,510. 82,733. 84,774. 84,854. 85,560. 85,795. 85,979. 86,678. 86,977 und 88,647. Berlin, den 3. Mai 1855. à pobin

Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. 111“ Fite 8 1“]

8

ea“

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. ““ 8 b 0S8It. s 1t 1111“““ Verfügung vom 7. April 1855 betreffend die Notizen über die Ergebnisse des Landgestüt⸗⸗

8 8. * etriebe

½ 1 82 8 8

o e

8

8

ene agrat nn8, . Auàu us den Jahresberichten der Gestütvorsteher ist ersehen wor⸗ den, daß die Ermittelung über die von Königlichen Landbeschälern tragend gewordenen Stuten und davon gefallenen Fohlen bisher sehr unvollständig stattgefunden hat. Ew. Excellenz (Hochwohl⸗ geboren) werden daher ergebenst ersucht, gefälligst durch die Regie⸗ rungen und Landraths⸗Aemter Ihres Verwaltungsbezirks auf eine sorgsamere und genauere Beschaffung der betreffenden Notizen ein⸗ zuwirken, damit das Ministerium eine möglichst genaue Kenntniß von diesen Ergebnissen des Landgestütbetriebes erhalt.

2

die sämmtlichen Herren Ober⸗Präsid enten.

Angekommen: Se. Excellenz der Kurfürstlich hessische Staats⸗

EEqEE111

Minister, Freiherr von Dörnberg, von Kassel.

8 2₰

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Ludwig zu Sayn⸗ Wittgenstein⸗Berleburg, nach Cöln.

Der General⸗Major und Commandeur der 8ten Kavallerie⸗ Brigade, General à la Suite Sr. Majestät des Königs, von Willisen, nach Erfurt.

Der Präsident des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, Dr. von Beckedorff, nach Grünhoff.

EEE“ r⸗ Nachweisung be han⸗ der seit dem 1. Januar bis ult. März 1855 zur offi⸗ ziellen 3ab gekommenen Todesfaͤfle von Abniglich

preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der ““ Landwehr, so wie von Militair⸗Beamten.

Garde⸗Corps. Gestorben find: Am 31. Dezember 1854 von Schmidt, Sec. Lt. vom Garde⸗Jäger⸗Bataillon. Am 1. Februar 1855 Frhr. v. Danckelmann, Oberst⸗Lieutenant, aggregirt dem 1. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment und Militair⸗Gouberneur des Prinzen Albrecht (Sohn) von Preußen Königl. Hoheit. Am 28. Maärz Dr. Pauli, Ober⸗Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt vom Garde⸗Jaäͤger⸗Bataillon. I. Armee⸗Corps. Gestorben find am 27. Februar 1855: v. Losch, Pr. Lt. vom 1. Drag. Regt. Am 3. März: Siebrandt, Intendantur⸗ Rath. Am 18. März: v. Pannwitz, Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt. Am 30.] März: b. Kunheim, Sec. Lt. vom 1. Hus, Negt. (1. Leib⸗Hus.

11“ 1 8 116 8

5

Regt.) H. Armee⸗Corps. Gestorben sfind: Am 20. Januar 1855: Dommert, Sec. Lt. vom 3. Bat. (Schneidemühl) 14. Ldw. Regts. Am 11. Februar: Köhn v. Jaski, Hauptmann vom 2 Jäger⸗Bataillon, und Partowicz, Seconde⸗Lieutenant vom 21. Infanterie⸗Regiment. III. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 4. uar 1855: Baron von Rheinbaben, Oberst und Commandeur des 24. Inf. Regts. Am 13ten März: Küsel, Hauptm. vom 2. Bat. (Spremderg) 12. Ldw. Regts. IV. Heias s. Gestorben ist: Am 19. Februar 1855: v. Bonh. Rittm. vom 6. Ulan. Regt. und Adjutant beim Gen.⸗Kommando des V. Armee⸗Corps. V. Armee⸗Corps. Gestorben ist: Am 4. Januar 1855: v. Heüthausen, Sec. Lt. vom 3. Bat. g 6. Landwehr⸗Regts. VI. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 30. Dezember 1854: Bras⸗ Sec. Lt. vom 3. Bat. (Schweidnitz) 10. Ldw. Regts. Am 9. Fe⸗ ruar 1855: v. Wissell, Pr. Lt. vom 3. Bat. (Oppeln) 23. Ldw. Regts. Am 21. Februar: Zyka, Sec. Lt. vom 23. Inf. Regt. Am 5. März: Werner, Pr. Lt. vom 6. Ldw. dus. Regt. Am 14. März: Hildebrandt, Sec. Lt. à la suite des 6. komb. Reh⸗Bats. VII. Ar⸗ mee⸗Corps. Gestorben sind: Am 5. ee Lambrecht, Major und Commandeur des 2. Bats. (Borken) 13. Ldw. Regts. Am 28. März:

Kruchen, Sec. Lieut. vom Landw. Bat. (Gräfratb) 40. Infant. Regts.

VIII. Armee⸗Corps. Gestorben find: Am 24. Dezember 1854: Pöl⸗ zel, Sec. Lt. vom 9. Ldw. Hus. Regt. Am 27. Januar 1855: Scholz, Sec. Lt. à la suite des 8. komb. Reserve⸗Bataillons. Am 1. März: Merker, Seconde⸗Lieutenant vom 30. Infanterie ⸗Regiment. Artillerie. Gestorben sind: Am 7. Dezember 1854: Biergans, Pr. Lt. vom 8. Artill. Regt. Am 1. Februar 1855: Becker, Sec. Lt. a. D. und Zahlmeister 1. Kl. von 4. Artill. Regt. Am 15. Januar: v. Wiens⸗ kowski, Hauptm. und Platzmajor von Kolberg. nvaliden. Gestor⸗ ben f Am 19. Januar: Ehm, Sec. Lt. vom Inbdalidenhause bei Berlin. Am 22. Januar: Kleinod, Sec. Lt. à la suite der Garde⸗Inval.⸗Comp.

Nachweisung der seit dem 1. Januar bis ult. März 1855 zur off

schiedenen und dimittirten Koniglich Preu⸗ d

Offizieren des stehenden Heeres und der Landwehr, sowie von verabschiedeten Militair⸗Beamten. Gestorben sind: Am 13. Januar 1854 Heuer, Setc. Lt. a. D. vom 5. Ldw. Regt. Am 1. Februar v. Imhoff Hauptm. a. D. vom ehem. westphäl. Ldw. Gren.⸗Bat. Am 3. Februar v. Scheurich, Sec. Lt. a. D. vom Jäger⸗Detachem. des ehem. schles. Schützen⸗Bats. Am 5. Fe⸗ bruar Pförtner v. d. Hölle, Rittm. a. D. vom 4. Hus. Regt. Am 6. Februar v. Jepow, Major a. D. vom ehem. 6. kurm. Ldw. Kav. Regt. Am 13. Februar Wigand, Pr. Lt. a. D. vom 2. Inf. Regt. (Köͤnigs⸗Regt.) Am 17. Februar v. Legat, Hauptm. a. D. vom ehem. Inf. Regt. v. Kalkstein (Nr. 5). Am 18. Februar Paul, pens. Major vom 4. Artil.. Regt. Am 21. Februar v. Hymmen, Sec. Lt. a. D. vom 8. Ulan. Regt. Am 30. März Fülleborn, Pr. Lt. a. D. vom 1. Ldw. Regt. Am 29. Mai Toͤrppe, Hauptm. a. D. vom 7. Ldw. Regt. Am 29. Juni Karsten, Bats.⸗Arzt vom ehemal. 1. Kurm. Ldw. Inf. Regt. Am 4. Juli Eichhorn, Rittm. a. D. vom ehemal. 4. Kurm. Ldw. Kabv. Regt. Am 26. Juli v. Arnim, Major a. D. vom 24. Ldw. Regt. Am 4. August Lembke, pens. Regts.⸗Arzt vom 34. Inf. Regt. Am 22. August v. Wedell, Rittm. a. D. vom ehemal. 1. Pommersch. Ldw. Kav. Regt. Am 23. -; Hildebrandt, Pr. Lt., vom ehemal. Garde⸗Garn. Bat. Am 26. Auguft v. Alkiewicz, Hauptm. a. D., von der ehemal. 2. Warschau. Füfilier⸗Brig. Am 1. September v. Mikusch, Major a. D., vom 22. Landw. Regt. Am 8. September Wegener, pens. Oberst⸗ Lieut. von der 7. Gendarm.⸗Brig. Am 10. September v. Fuchsius, Pr. Lt. a. D. vom Ldw. Bat. (Attendorn) 37. Inf. Regts. (5. Res. Regt.) Am 11. September Prüfert, Pr. Lt. a. D. vom 24. Inf. Regt. Am 20. September Corsep, pens. Hauptm. vom 2. Jäger⸗Bataillon. Am 22. September Graf v. Königsdorff, Rittm. a. D. vom 10. .Se Am 5. Oktbr. Jaenecke, Pr. Lt. a. D. von der ehem. schles. Art.⸗Brig. Am 12. Oktober Randenrath, pens. Regts. Arzt vom 28. Landw. Regt. Am 18. Oktober v. Monsterberg, pens. Oberst⸗Lieut. vom 10. Ldw. Regt. Am 21. Nobember Richter, pens. Oberst⸗Lieut. vom 8. Artill. Regt. Am 8. Dezember Sydow, Rittm a. D. bom 9. Ldw. Regt. Am 9. Dezember Sperling, Rittm. a. D. vom 1. Ldw. Regt. Am 3. Januar 1855 Frhr. v. Keitler, Sec. Lt. a. D. vom 8. Hus. Regt. und ehemal. kathol. Feldprediger bei den deutschen Truppen in Schleswig⸗Holstein, zuletzt Pater Guardian des Kapuziner⸗Klosters in Mainz. Am 7. Januar v. Kusserow, pens. Gen.⸗Lieut. und Commandeur der 27. Inf. Brig. Am 18. Januar b. Gutzmervw, pens. Major vom 20. Inf Regt., und 9 Hauptm. a. D. vom 2. Landw. Regimet. Am ten .e. v. Wedell, Major a. D. vom 8. Ldw. Regt. Am 8. Februar

intzel, Oberst zur Disp. vom 12. Inf. Regt. Am 9. Februar von Aster, pens. Gen. der Inf. und SAõF des Ingen.⸗Corps und der Festungen, und v. Frangois, pens. Gen Lieut. und Kommandant von Minden. Am 11. Februar v. Uklanski, pens. Major und Chef des Generalstabes vom IV. Armee⸗Corps. Am 12. Februar v. Bojan, pens. Oberst⸗Lieut. vom 7. Inf. Regt. Am 15. Februar v. Ladenberg, Sec. Lt. a. D. vom Garde Drag. Regt., zuletzt Wirkl. Geh. Rath und Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechn.⸗Kammer. Am 16. Februar v. Egloff, Oberst zur Disp. vom 1. Hus. Regt. (1. Leib⸗Hus. Negt.), und b. Stein⸗ kopf, Sec. Lt. a. D. vom ehemal. 5. Kurm. Ldw. Inf. Regt. Am 19ten Februar v. Lettow, pens. Hauptm. vom 20. Inf. Regt. Am 20. Februar v. Borries, pens. Oberst u. Command. des 37. Inf. Regts. (5. Res. Regts.). Am 26. Februar: Plümicke, pens. Gen. Major und Direktor der ver⸗ einigten Artill.⸗ u. SseSchle Am 28. Februar: b. Borowski, pens. Hauptm. vom 2. Jäger⸗Bat. Am 2. März: b. Lübtow, Sec. Lt. a. D. von der ehemal. Westfäl. Füsilier⸗Brig. Am 9. März: Baron v. Hünecken, pens. Rittm. vom 8. Hus. Regt., und Schoppe, Pr. 89 z. Bisp. von der ehem. Garn.⸗Comp. des Kais. Alexander Gren. Regts.

8

Am 13. Marz: Lem

Inmaß frühere . über das Verfahren der Geistlichen bei der

2*

ziellen Kenntniß gekommenen Todesfälle von ausge⸗: zischen

1I

DSachsen.

cke, pens. Regts.⸗Arzt vom 9. Ldw. Regt.

14. März: Dr. Below, pens. Gen.⸗Arzt vom III. Armee⸗Corps. Am 15. März: v. Schöler, pens. Gen. der Inf. und Direktor des Allgem. Kriegs⸗Departements im Kriegs⸗Ministerium. Am 16. März: v. Tres⸗ kow —. Pr. Lt. vom 7. Hus. Regt. Am 22. März: v. d. Dollen, pens. Major vom 2. Kür. . (Königin). Am 27. März: Dr. Seid⸗ ler, 5 Gen.⸗Arzt, zuletzt Ob

.M N

Bekanntmachung vom 26. Januar 1855 betref⸗ fend das Verfahren der Geistlichen bei der Trauung solcher Personen, welche vor der Ehe Kinder mit

8

2 einander erzeugt haben. 1

ehrfach

EET

Mittheilungen von Gerichtsbehörden haben ergeben,

Trauung solcher Personen, welche vor der Ehe Kinder mit einander erzeugt haben, oft nicht gehörig befolgt werden. Diese Bestimmun⸗ gen sind dahin ergangen:

Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Vorschrift des Allgemeinen Landrechts §. 596 Thl. II. Tit. 2, nach welcher unehelich erzeugte Kinder durch die zwischen dem Schwängerer und der Geschwächten vollzogene Ehe die Rechte ehelicher Kinder erlangen, insofern noch häufig zu Rechtsstreiten Veranlassung giebt, als bei Eingehung der Ehe selten festgestellt wird, ob die schon vorhandenen Kinder von dem nunmehrigen Ehemann auch wirklich erzeugt worden. Gerade dieser Umstand ist aber höchst wesentlich und für das Wohl der Kinder von solcher Wichtigkeit, daß, so lange nicht das b selbst den Weg vorzeichnet, der zur Beseitigung der in Rede stehenden Ungewißheit führt, von dem eine solche Ehe einsegnenden Geist⸗ lichen das Interesse der vor derselben erzeugten Kinder wahrge⸗ nommen werden muß.

Die Geistlichen haben daher, so oft eine Frauensperson sich verheirathet, welche bereits außer der Ehe von ihr geborne Kinder hat, den Bräutigam vor der Trauung darüber zu Pro⸗ tololl zu vernehmen, ob er diese Kinder, oder welche von ihnen, als von ihm erzeugt anerkenne. Die desfallsige Ver⸗

andlung hat der eistliche sodann dem betreffen⸗ eenden Vormundschafts gerichte der Kinder oder, falls ie majorenn sind, ihrem persönlichen Richter mit⸗ zutheilen, und endlich daß und wie dies geschehen, nachrichtlich

Iin dem Kirchenbuche hinter der eingetragenen Copulation zu ver⸗

merken.

Hierbei ist die gesetzliche Vorschrift nicht außer Acht zu lassen, nach welcher Personen, die nicht schreiben und Geschriebenes lesen oder welche nur ihren Namen schreiben können, behufs rechtsver⸗ smhicher Vollziehung der Verhandlung eines Schreibebeistandes be⸗ ürfen.

Die Geistlichen haben daher in solchen Fällen einen geeigneten glaubhaften Mann zuzuziehen, welcher die Handzeichen des Erklä⸗ renden zu bescheinigen und durch seine Unterschrift zu bestätigen hat, daß die Verhandlung in seiner Gegenwart vorgelesen und von dem Erklärenden ausdrücklich genehmigt sei.

Indem wir diese Vorschriften den evangelischen Herren Geist⸗ lichen der Provinz in Erinnerung bringen, drdnnn wir sie zur Be⸗ ac ang und Befolgung derselben hierdurch auf.

agdeburg, den 26. Januar 1855. ö e6“ önigliches Konfistorium für die Provinz Sachsen.

. 8. v“

1“ gäs EEETTT1I1I11AX1A1uA““ MNiIichtamtliches.

Dresden, 1. Mai. Die Zweite Kammer hat estern einen Bericht ihrer ersten Deputation über die von dem bgeordneten Dr. Wahle eingebrachten Anträge wegen Abkürzung der Landtage berathen. In Bezug auf den Gegenstand im Allge⸗ meinen schlug der Deputationsbericht vor: a) die Staatsregierung

zu ersuchen, daß sämmtliche Vorlagen, welche seitens der Regierung

den Kammern unterbreitet werden sollen, denselben in der Regel gleich beim Anfange des Landtags zugestellt werden mögen, in

Bezug auf den vneligen Landtag aber: b) die Staatsregierung

zu ersuchen, diejenigen Gesetzentwürfe, deren Vorlage an die gegen⸗

wärtige Ständeversammlung sich als eine unabweisbare Nothwendig⸗ eit darstelle, in der allerkürzesten Frist an die Kammern gelangen zu lassen. Beide Anträge wurden von der Kammer angenommen.

Le Wie das „Dresd. Journ.“ vernimmt, ist vorgestern Abend die

bessche der Gräfin Rossi (Henriette Sonntag) hier angelangt, die

Manntlich nach der Lausitz gebracht wird, um in dem Kloster arienstern beigesetzt zu werden.

in ih essen. Darmstadt, 1. Mai. Die Erste Kammer hat 1 ren Sitzungen am 28. und 30. April das neue Wahlgesetz rathen und mit einigen Modificationen angenommen.

.

er⸗Stabs⸗ und Regts.⸗Arzt des 24. Inf. Regiments. b .

2 8 aiir . 88 . Schweiz. Bern, 29. April. Der Bundesrath hat in sei⸗

nen letzten Sitzungen 8. w. Rechenschafts⸗Bericht an die Bundes⸗ Versammlung für 1854 genehmigt. Derjenige Theil des Berichtes, welcher früher am meisten Interesse hatte, nämlich über die Ge⸗ schäftsführung des politischen Departements, enthält nur bereits Bekanntes, einige Einzelheiten ausgenommen. 85 Verhältniß zwischen der Schweiz und den übrigen Staaten bietet nichts Auffallendes dar, im Gegentheil gelang es, vorhan-⸗ dene Differenzen (z. B. mit Baden und Sachsen) beizulegen. Dagegen liefert das Kapitel von der Fremden⸗Polizei wieder seinen Beitrag zu der Zeitgeschichte, und der Bundesrath sieht sich veranlaßt, gegenüber den feindlichen Anschuldigungen Mazzini's und anderer italienischer Emigranten gegen die Schweiz folgenden Grundsatz über das Asylrecht mit besonderem Nachdrucke zu prokla-

miren: „Die Schweiz gewährt den politisch Verfolgten aller Parteien

ein Asyl, wenn sie sich durch ruhiges Verhalten desselben würdig bezeigen; sie gewährt ihnen aber kein Asyl, wenn sie auf deren Gebiet ihre Umtriebe und Angriffe gegen die Existenz und Rechts-⸗ sicherheit anderer Staaten fortsetzen.“ Ueber das Verhalten der deutschen und französischen Flüchtlinge spricht der Bundesrath im Allgemeinen seine Zufriedenheit aus. Desto mehr beschwert er sich über die italienischen, welche zu ernstlichem Einschreiten Anlaßs gaben, so daß sich unter den 15 im Jahre 1854 Ausgewiesenen 13 taliener, dagegen nur Ein Deutscher und Ein Ungar befanden.

(Cöln. Ztg.) 8 Großbritannien und Irland. London, 30. April. Lord John Russell, der heute zuerst nach seiner Wiedererwählung für die City von London seinen Sitz im Unterhause einnahm, gab, nachdem eine Anzahl von Anfragen geringer Bedeutung erledigt worden war, einige Auskunft über den Verlauf der Verhandlungen in Wien, ohne jedoch etwas noch nicht Bekanntes von Belang mitzutheilen. Die erste Konferenz habe am 15. März stattgehabt und die Unterhandlun⸗ en über den ersten und zweiten Garantiepunkt haben bis zum 26. März gedauert. Am 26sten sei der dritte Punkt zur Erwägung Es sei von Seiten der österreichischen Bevollmächtigten uggerirt worden, daß die russischen Bevollmächtigten selbst einen Vor⸗ schlag machen moͤchten, um den Erfordernissen der Verhältnisse zu genügen Die russischen Bevollmächtigten haben darauf erklärt, keine Instructon zu haben, und haben um eine Frist gebeten, um an ihre Regierung zu berichten. In Folge davon seien die Konferenzen eine Zeitlang suspendirt gewesen. In der am 17. April Kene enes Konferenz haben darauf die russischen Bevollmächtigten erk Initiative nicht zu ergreifen, sondern die Vorschläge der Verbündeten zu vernehmen und zu discutiren. Die rnee, r. der verbündeten Mächte haben darauf ihrerseits eine 48stündige Frift nachgesucht, um über die Feststellung ihrer Vorschläge zu berathen, und diese Vorschläge seien am 19ten der un vorgelegt worden. Nun haben wieder die lüht sen Bevollmächtigten eine 48stündige Frist zur Erwägung dieser Vorschläge erbeten und nach Ablauf der Frist dieselben total verworfen, wobei sie zu⸗ leich mittheilten, daß sie im Besitz von Vorschlägen ihrer Regierung eien, welche auf der Bafis einer Verminderung der russischen Seemacht im Schwarzen Meere beruhen. Die Bevollmächtigten von England und Feneecg betrachteten diese Vorschläge als durchaus unannehmbar und eschlossen, die Zeit mit der Diskutirung derselben nicht zu vergeuden. Der österreichische Bevollmächtigte sagte, daß, wenngleich diese Vorschläge verworfen worden, er doch hoffe, daß noch nicht alle Mittel, den Frieden herzustellen, erschöpft seien. Die Bevollmächtigten von n und Eng⸗ land erwiederten, ihre Instructionen seien erschöpft, und daß sie keine Ermäch⸗ tigung mehr besitzen, die Frage weiter zu verhandeln. Er (Lord J. R.) habe es für seine Pflicht gehalten, seiner Regierung den ganzen Stand der Sache in Betreff der Wiener Verhandlungen vorzulegen, so wie die Art und Weise, in welcher diese Unterhandlungen abgebrochen worden seien. Der französische Bevollmächtigte sei zu einem aͤhnlichen Beschlusse gekom⸗ men und werde seiner Regierung ohne Zweifel unverzüglich die betreffen⸗ den Aktenstücke vorlegen. Hr. Disraeli äußerte den Wunsch, daß, be⸗ vor die Konferenz⸗Protokolle auf die Tafeln des Hauses niedergelegt werden (wozu Lord John Nussell im Anfange seiner Rebe Aussicht ge⸗ macht hatte), die Regierung Aktenstücke vorlegen möge, aus welchen eine offizielle und amtliche Schilderung dessen entnommen werden könne, was diese vier Punkte eigentlich seien, denn bis jetzt sei dem Hause darüber keine Mittheilung gemacht worden. Lord Palmerston äußerte die Meinung, daß sich die Erklärung der vier Punkte aus den Protokollen selbst ergeben werde, versprach aber, die geeigneten Aktenstücke vorzulegen, falls er sich in dieser Meinung täuschen sollte. Herr Duncombe bemerkte, er habe aus den Zeitungen ersehen, daß neuerdings noch einige Unterhandlungen in Wien zwischen den dort zurückgebliebenen Herren Fasagefegen haben und wünschte zu wissen, ob nach Abgang Lord John Russells wirklich noch unterhandelt worden sei. Lord Palmerston erwiderte, es sei seit⸗ dem eine Konferenz gehalten und Vorschläge von Seiten Rußlands ge⸗ macht worden, man habe dieselben aber verworfen. Auf eine Anfrage des Hrn. Baß über die Abstimmung der Türkei in den Konferenzen erwi⸗ derte Lord John Russell, die Türkei habe dieselben Ansichten ausge⸗

V sprochen, wie England, Frankreich und Oesterreich Das Haus ging

dann zur Berathung des Komité⸗Berichts über die Anleihe⸗Bill über.

Im Oberhause theilte heute Lord Panmure ine Anfrage Lord Ellenboroughs mit, daß laut Vertrag die sarde e Regierung verpflichtet sei, das sardinische Kontingent für den ersten Monat zu ver⸗ proviantiren. Später falle die Verproviantirung der englischen Inten⸗ dantur anheim, und nach den neuesten Berichten aus der Krim seien dort reichliche Vorräthe an Fleisch und Getreide vorhanden. Das Haus ging dann zur dritten Verlesung der irischen Miliz⸗Bill über.

8

Das gegenseitige

ärt, sie seien instruirt worden, die