1855 / 105 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

b 2 g 1“”“ überlebende Ehegatte den Kindern zu zahlen hatz ste sedoch gemäß §. 10 Nr. 4 des Gesehes vom 10. Mai 1

zur Hälfte und zwar für Rechnung des überlebenden EFhegatten in Ansatz zu bringen, bdegensen ., .ee Kostenbetrag, als der unter Nr. 2 bestimmte, nach Art. 19 Nr. 2 des Gesetzes vom

9. Mai 1854 nicht abgefordert werden kann. 4) In Ansehung des Werthstempels bewendet es bei der Vor⸗ schrift der Allerhöchsten Ordre vom 26. September 1846

(Zust.⸗Minist.⸗Bl. S. 213).

Hiernach haben die Gerichtsbehoörden in vorkommenden Fällen 8 „Fasaen. 13. April 1855. 8 Der Zustiz⸗Minister.

Simons.

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8

794

wogegen den Kindern auch

1 1 K. 22 di neteg, zum Saentügen Lond.Arwenverband⸗ gehörigen, jedoch der Jurisbickion des Kreisgerichts zu Stettin untergebenen Dörfern auf⸗

.

egräsfen sind, ihre Strafe im Kreisgerichtsgefängniß zu Stettin verußt 8

en, demnächst aber an die Arbeitsanstalt zu Prenzlau abgelie⸗

t werden müssen, die Dauer der Correctionshaft von der en Landarmen⸗Direction der Kurmark in Gemäaͤßheit der §§. 15 und 48. des Reglements vom 14. Januar 1848 (Ges.⸗Samml, S. 27) festzusetzen ist. b . Eine Abschrift dieser Verfügung ist der ständischen Landanmen⸗ Dineetion der mark unter dem heutigen Datum mitgetheilt worden.

4. Ma 1868. * Der Minister des Innern.

Im Auftrage.

onntliche Gerichtsbehörden, mit Ausnahnme— -2 im Bezirk des Appellationsgerichts. H124 99 hofes zu Cöln. z ——öö—

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*

1.kʒ 1 II . Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

11“] 1“ ZE11“ Die Räume des neuen Koniglichen Musrums werden vom 15ten d. M. ab an vier hinter einander 6 Sonntagen von

11 bis 2 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zum Besten der durch Ueberschwemmung Verunglückten an der Weichsel dem Besuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt erfolgt durch den Ein⸗ gang unter dem Verbindungsbau zwischen beiden Museen.

Berlin, den 11. April 1855. galb Segins8

2 EE1 es ““ 8 8 8 c. Kommission für den Bau des neuen Königlichen Museums. nne, anek., 128 düis Alferh, FAüüer.,..

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e; Ataah eIe 8 Ministerium des Innern.

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Bescheid vom 4. März 1855 über die Frage, welche Landes⸗Polizeibehörde in Fäklen, wo der Ort der Aufgreifung eines Bettlers und der Ort, in welchem er seine Strafe verbüßt hat, verschie⸗ denen Land⸗Armenverbänden angehören, die Dauer der Detention in der Corrections⸗Anstalt

festzusetzen habe?

Wenn durch das in dem Berichte der Königlichen Re ier

1 vom 27. Dezember v. J. bezogene Reskript vom 8. August 1

an die Regierung zu Trier festgesetzt worden ist, daß die Laudes⸗ Polizeibehörde desjenigen Bezirks, in welchem ein zu detinixender

Landstreicher oder Bettler seine Strafe abgebüßt hat, die Dauer

der Detention in der Corrections⸗Anstalt zu bestimmen habe, so ist dabei der nur ausnahmsweise vorkommende Fall, daß der Ort der Aufgreifung und der Ort der Strafvollstreckung verschiedenen Land⸗Armenverbänden angehören, nicht vorausgesetzt worden. Es ist vielmehr in dem gedachten Reskripte nur der von der Regierung zu Trier beregte Zweifel beseitigt, ob ein in der Provinz Sachsen ortsbehöriges, in der Rheinprovinz wegen Landstreichens bestraftes Individuum auch die Correctionshaft in der letztgedachten Provinz zu verbüßen habe, oder zu diesem Zwecke in die heimathliche Pro⸗ vinz zu schaffen sei.

Für solche Fälle nun, in denen die Gränzen der Jurisdictions⸗

Bezirke mit denen der Land⸗Armenverbände nicht zusammenfallen, vielmehr der Ort der Aufgreifung eines Bettlers und der Ort, in welchem er seine Strafe verbüßt hat, verschiedenen Land⸗Armen⸗ verhänden angehören, ist durch die Cirkular⸗Verfügung vom 19ten

Juli 1853 mit Allerhöchster Genehmigung bestimmt worden, daß

bei der Frage:

in welcher Corrections⸗Anstalt die Besserungshaft strecken sei?

er Aufgreifungsort maßgebend sein soll.

Nach demselben Grundsatze muß auch die Frage welche Landes⸗Polizeibehörde in derartigen Fällen die Dauer

der Einsperrung festzusetzen habe?

beurtheilt werden, indem diese Festsetzung derjenigen Landes⸗ Polizeibehörde gebührt, unter welcher die Kaerehfons ⸗nsaait steht, iinn der die Detention stattfindet. Hieraus folgt, daß gogen solche Bettler und Landstreicher, weelche in den, in dem erichte der Königlichen Regierung bezei

zu voll⸗

schen Staats hat für einzelne Städte oder Kreise Resultate 122

I11“ Hinckeldey egierung ze N. ——

Erlaß vom 6. März 1855 b betreffend die Maß⸗ rregeln zur Erreichung richtiger Resultate bei Volkszählungen.

8 e* 1““ IIWL31““ K8Z“ Cirkulax⸗Verfügung vom (Staats⸗Anzeiger Nr. 253 AüFertaünaem angsramnen F Fghch sn sIuu8. h“ 82102Ebree Die letzte allgemeine Aufnahme der Bevölkerung des preußi⸗

welche theils von dem Verhältnisse, welches zwischen den Erfolgen dieser letzten Zählung und den der früheren Zählung und im Al⸗ emeinen sich herausgestellt hat, theils von den Resultaten der rüheren Zählung in den betreffenden einzelnen Städten und Kreisen so auffallend abweichen, daß es für Erreichung eines möglichst sicheren Erfolges der nächsten Zählung von Inter⸗ esse ist, dieser Erscheinung näher zu treten. Es wird zu dem Ende darauf ankommen, daß die Königliche Regierung selbst aus den betreffenden, bei ihr vorhandenen Materialien durch ver⸗ gleichende Zusammenstellungen ermittelt, in welchen Städten oder Kreisen in dieser Beziehung ganz besonders auffallende Resultate sch ergeben haben, daß sie die ÜUrsachen dieser Erscheinung außzullären sucht, und, wenn sie in der Ausführungsart der für das Zählungs⸗ geschäft ergangenen Vorschriften liegen, die geeigneten Maßregeln vorbereitet und trifft, um den in dieser Beziehung erkannten Mängeln wo möglich Abhülfe zu verschaffen. Insbesondere aber sind auch die Landräthe auf diesen Gegenstand aufmerksam zu machen und außzu⸗ fordern, durch Aufstellung vergleichender Uebersichten von den in den bedeutenderen Orten ihres Kreises bei der letzten Zählung ermittelten Bevölkerungszahlen, soweit dazu Materigalien vorliegen, sich über das Verhältniß, in welchem Vermehrungen oder Vermin⸗ derungen der Bevölkerung einzelner Ortschaften stattgefunden haben, zu unterrichten und da, wo sich hierbei besonders auffallende Resultate ergeben, der nächsten Zählung vorzugsweise ihre Auf⸗ merksamkeit zu widmen, auch, sofern dies schon jetzt zwecmeihg erschiene, die geeigneten Maßregeln zur Erreichung eines möglichst richtigen Erfolgs zu 8. Verglaͤchende Uebersichten dieser Art werden der Königlichen Regierung und den Landräthen nicht nur die Orte erkennbar machen, welche in dieser Beziehung besondere Beach⸗ tung verdienen, sondern auch einen Maaßstab für die Beurtheilung der Resultate der nächsten Zählung an die Hand geben. Je weniger wir bezweifeln, daß die Königliche e die Wichtigkeit, welche eine richtige Volkszählung nicht nur in finan⸗ zieller, sondern auch in mancher andern Vegcn hat, in ihrem vollen Umfange würdigt, um so mehr vertrauen wir darauf, daß Dieselbe, insbesondere Deren mit der Bearbeitung des statistischen Departements betrautes Mitglied, dem Gegenstande die Aufmerk⸗ samkeit und Thätigkeit schenken werde, welche die Erheblichkeit der Sache erfordert. 11A““ Beerlin, den 6. März 1855.

sämmtliche Königliche Regierungen.. ge-

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e 111ter Rthlr.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Kla Königl. Klassen⸗Lotterie fiel der zweite Hauptgewinn von 100,

per Beträge, welche auf Grund des Negularivs vom

personal⸗-Veränderungen in der

Mr. 73,767 nach Landsberg g. d. W. bei Borchardt; 3 Ge⸗ af,2—n 8609 Rthlr. sielen auf Nr. 18,855. 66,714 und 87,129 nach Magveburg bei Roch, Paderborn bei Paderstein und nach Stettin bei Schwolow; 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr.

96. 20,412 und 39,707 in Berlin 2mal bei Burg und

u bei Lebvysohn; 31 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr.

9 5607, 7881. 8010. 41,453. 21,292. 25,118. 28,396. 28,966. 34168. 34,183. 36,222. 40,074. 40,209. 40,641. 41,701. 42,960. 39853. 60,479. 64,806. 66,030. 67,669. 70,150. 74,152. 75,510. 29610. 78,009. 79,384. 82,578. 84,270- u. 57,544 in Berlin b. Aron s. mal bei Burg, bei Dettmann, bei Matzdorff, bei Mendheim, bei Moser und Zmal be Seeger, nach Breslau bei Froböß und bei Schmidt, Bunzlau bei Neumann, Cöln bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Hanzig bei Rotzoll, Düsseldorf bei Spatz, Elberfeld bei Heymer, Erfurt bei Unger, Frankfurt bei Salzmann, Halle bei Lehmann, Königsberg in Pr. bei Heygster, Liegnitz bei Schwarz, Memel bei Kauftmann, Minden bei Rupe, Naumburg bei Vogel, Posen 2mal bei Bielefeld, Prenzlau bei Herz, Stettin bei Wilsnach und nach Tilsit bei Löwenberg; 26 Gewinne zu 500 Rthlr. unf Nr. 3906. 26,394. 28,276. 32,706. 37,797. 38,884. 39,897. 41,268. 42,940. 43,952. 44,105. 55,712. 56,556. 58,012. 58936. 60,346. 62,011. 65,712. 71,883. 74,320. 75,940. 80,919. 82,975. 87,046. 87,533 und 89,621 in Berlin bei Borchardt, bei Dettmann, bei Dittrich, bei Rosenvorn und 2mal bei Sreger, nach Breskau bei Steuer, Cöln Bmal bei Reimbold, Düsseldorf bei Spatz, Elbing bei Silber, Görlitz bei Breslauer, Halle 2mal bei Leh⸗ mann, Königsberg i. Pr. bei Heygster, Landsberg bei Borchardt, Magrdeburg bei Büchting und 2mal bei Roch, Neumarkt bei Wirsieg, Nordhausen bei Bach, Oels bei Deutschmann,

795

8 „. Paverborn bei Paderstein, Prenzlau bei Herz und na Stettin bei Wilsnach; 69 Gewinne zu 8 Rthlr. 4₰ Nr. 2342, 4018. 6671.8273.8639. 13,390. 13,528. 44,034. 14,217. 15,946. 16,173. 46,511. 17,162. 17,198. 22,843. 25,437. 26,662. 27,803. 28,087. 28,640. 29,140. 29,195. 29,873. 30,255. 30,471. 31,196. 36,347. 37,485. 38,698. 38,846. 38,902. 41,147. 44,051. 46,257. 46,315. 46,812. 47,661. 51,302. 52,300. 52,944. 54,113. 54,252. 58,876. 60,226. 61,761. 62,966. 65,000. 65,170. 68,693. 68,886. 69,473. 73,864. 74,579. 75,457. 75,709. 77,391. 77,487. 77,954. 79,612. 80,815. 81,818. 81,906. 82,595. 83,213. 85,774. 86,632. 87,466. 88,401 und 89,136. 89 Berlin, den 5. Mai 1855. Keäönigliche General⸗Lotterie⸗Directioo.

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Angekommen: Der General⸗Major und Remonte⸗Inspec⸗ teur, Freiherr von Dobeneck, von Lithauen. 8

N 1512 Abgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und Chef des 23sten Landwehr⸗Regiments, Fürst Adolph zu Hohen⸗ lohe⸗Ingelfingen, nach Koschentin.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Erb⸗Hofmeister in der Kurmark Brandenburg und Gesandter im Haag, Graf von Königsmarck, nach dem Haag.

Se. Exrellenz der Herzoglich anhalt⸗dessan⸗cöthensche Staats⸗ Minister, von Faae⸗ nach Dessau. 8

er Ober⸗Jägermeister Graf von der Afseburg⸗Falken⸗ stein, nach Meisdorff.

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Ostseeprovinzen verwendeten Mundvorrathe an Mahl⸗

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(Salzdebitspreise während des Jahres 1854 erstattet worbden sindt.

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ril 1844 von den zur Ausrüstung von Geeschiffen in den Wund Schlachtsteuer nebst Kommunalzuschlag, so wie bom 24

ö.“ 8 9 b 8b WEö“ 8 1 5 S b“

find für den Mundvorrath der Seeschiffe erstattet

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7. Stolpmünde 2 Stralsund 3 102 . Wolgast 2

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1,668

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E111““ üsr 8** Offtziere, Portepee⸗Fähnrich Ernennungen, Befoͤrderungen und Versetzungen. Den 14. April. 8 v. Lukowitz, Unteroff. v. 6. Inf. Regt., z. P. Fähnr., v. Lemberg, h. Lt. vom 10. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Dobschütz, Sec. Lt. von emf. Regt., z. Pr. Lt., Petrick, v. Schkopp, P. Fähnrs. vom 18. gef Regt., zu Sec. Lts., v. Budziszewsky, Unteroff. vom 1. Ulan. egt, zum P. ähnr., Mittelstaedt, P. Fägnr. bvom 11. Inf. Regt., zum Seconde⸗entenant, v. Diepow, P. Fähnr. von demfelben Regi⸗ 8. unter Versetzung zum 10. Infanterie⸗Regiment, zum Seconde⸗ jentenant, van der S.Aher. Unteroff. vom 19. Infanterie⸗Regt., han Port. Fähnr., Unger, Rebenstein, P. Fäharts. vom 22. Inf. Tt., zu Sec. Lts., v. Winckler, Pr. Lt. dom 23. Inf. Regt, zum 8 in., Bar. Prinz v. Buchau, Sec. Lieut. von dems. Regt., zum dr. Lt, Brandi, P. Fäaͤhnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., Engels, Senuve, Füsiliere bon dems. Regt. zu Port. Fähnrs., v. Bobschüz, *. Lt. vom 4. Hus. Regt., zum Pr. 8. befördert. nh 28 8 V Den 17. April. als Schulz, pens. erster Wachtm. von der 5. Gend. Brig., der Char. Sec. Nl. beigelegt. veöe uCümaem zaus

Armer. ““

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Den 21. April. Frhr. v. Rheinbaben. Major vom Generalstabe des Kommandos der Garde⸗Kavallerie, fuͤr die Dauer seines RKommandos als milit. Be⸗ gleiter Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Neffen Sr. Majestät, dem Generalstabe der Armee aggregirt. Frhr. v. Vieting⸗ hoff gen. Scheel I., Sec. Lt. vom 7. Inf. Regt., . dettenhause in Wahlstatt, vorläufig auf ein Jahr, vom 1. Mai 1855 bis dabin 1856, kommandirt. v. Pobbielski, Rittm. vom 4. Ulan. Regt., unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. beim Gen.⸗Kommando des IHI. Armee⸗Korps und unter zum Major, in den Ge⸗ neralstab, mit Belassung beim Gen.⸗Kommando des MI. Armee⸗Korps,

versetzt. Den 24d. April.

b. Massow, Sec. Lt. vom 2. Drag. Regt., als Abjut. beim Gen.⸗ Kommando des III. Armee⸗Corps. Müller, Pr, Lt., aggr. dem 4. Artill. Regt, zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, Abtheilung für die Arkill.⸗Angelegenheiten, kommandirt. 5 Hen

Bei bhe 9 a bd u bher eeemreeee. Krahn, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 7. Regts., d. Hoffmann, Vire⸗ Feldw. vom 3. Bat. desselb. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., geh⸗ mann, See, Lt. vom 1. Aufgebot des 1. Bataillons 18. Regimenis, zum Pr. Bt. befoͤrdert. v. Froreich, —* D. fr upim. im T. Inf. Regt., zum Führer des 2. Aufgeb. 2. Bat. 6. „v. Euen,

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find vergütet

Thlr. e Sgr. Pf.

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als Lehrer beim Ka-⸗

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