1855 / 108 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Mai 1855. Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Eisenbahn-Actien.

mes oela⸗ 7FErler. dcJd. 8 Eriof. Gela. 99 99 ¾ Aachen-Düsseld. 3 ½ 82 81 do. Prioritäts- 11“] 3 ½ 82 do. Prioritäts-94 87 Niederschl.-Märk... 11111.““ do. II. Emission 4 83 ½do. Prioritäts- 139 „Aachen-Mastricht do. Conv. Prioritäts- 139 ¾ 1 98¾ do. Prioritäts-4 87 ½ do. do. III. Ser. A Ostpreussische... 91¾ Berg.-Märkische ... 74 ½ do. IV. Serie 148 ½ 2 Pommersche... 98 ¾ do. Prioritäts- 101 ¾ Niederschl. Zweigb. 6 17 ¾ Posensche.U 4 —, do. do. II. Serie 101 [Oberschles. Lit. A. ¼ do. . 3 91 ¾ do. (Dortm.-Soest 78 ¾⅔ * Schlesische ... Berl. Anh. Lit. A. u. E.

Berl. Stadt-Obligat. 4 EvT“

Pf. Kur- und Neumärk.

88

4 Wechsel-Coiuwrse. Amsterdam Kurz ö11—— 2 M. Hamburg. Kurz dito London.

Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsburg 1850 Fl. Dpeslan.- 1400 Thl. Leipzig in Cour. im 14 Thl. uss 100 Thlr... Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Petersburg 100 S. R..

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94 do. Prior. Lit. B. 107 do. Prior. Lit. D. 101 do. Prior. Lit. E. 100 Prinz Wilh. (Steele-

92 Vohwinkel)

92 do. Prioritäts-5

98 ½ do. II. Serie. 5

98 ¾ Rheinische do. (Stamm-) Prior. 4

4 3 ½

82 ½ do. Lit. B. 101 VomStaat garantirte do. Prioritäts-

2 99 % Westpreuss.. . do. Prioritäts-

2 8 99 1 bricfe. do. do. II. Em. 88. bae-vme Berlin-Potsd.-Magd.

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Berlin-Hamburger.

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. 56 Kur- und Neumärk. - 99 99Pommersche.. 2 8

do. do. Lit. D. Berlin-Stettiner.... do. Prior. Oblig. Bresl.-Schw.-Freib. Brieg-Neisse

;22 , do. Prior. Oblig. Friedrichsd'or. ... 1 8 E15.

Andere Goldmünzen

Präömiensch. d. Seehdl. à 50 Th. SeS do. III. Emission Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. ¹ 11“ Düsseldorf-Elberf.. Kur- und Neum. Schuldversechr. I“ do. Prioritäts-

8 do. Prioritats-

Magdeb.-Halberst.ü

Magdeb.-Wittenb..ü

Hinnn

f. 8 8 Preussische I FHhein- u. Westph..

Preuss. Freiw. Anleihe..... 22 ennn ä“ Staatsanleihe von 1850. . ““ dito 8 Pr. Bk. Anth. Scheine dito von 1854 b dito von 1853 Staats-Schuldscheine..

PFonds-Course. do. Prioritäts-Oblig.

do. vom Staat gar.

Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher. do. Prioritäts- do. II. Serie. 4 Stargard-Posen 3 ½ [do. Prioritäts- 4 Thlrtnaer. do. Prior -Oblig. 4 ½ Wilh. B. (Cosel-9dbg.) . Prioritäts- 4

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Michtamtliche Notirungen. Zf. Brief. Geld.

do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 Fl.. .. Schwed. Oerebro Pfdbr. Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse. .. do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl., Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl... Schaumburg-Lippe do 25 Thlr.2 8 Span. -3 % inl. Schuld. 3 do. I à 3 % steigende1

Prioritäts- Actien.

In- und ausländ. Eisenb.-Stamm-

Actien und Auit- tungsbogen.

Ausl. Ausländ. Fonds. . Weimar. Bank...... Braunschw. Bank ..... Oesterreich. Metall....

do. engl. do.

Amsterdam-Rotterdam 4 ½

Cracau-Oberschlesische 4 5 4 4

Amsterdam-Rotterdam Cöthen-Bernburg Frankfurt-Hanau.... Cracau-Oberschles.... Kiel-Altona..... Livorno-Florenz. Ludwigshafen-Bexbach' Mainz-Ludwigshafen.. Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh. Zarskoje-Selo pro St.

Nordb. (Friedr. Wilh.) 888 5 Oblig. J. de l'Est .— do. Bank-Aetlen..

Samb. do. National -Anl. 1 8 aas do. 1854r Pr.-Anl.

Russ. Hamb. Cert. . ... do. Stiegl. 2, 4. Anl. Cass.-Vereins-Bk.-Act. do. do. 5. Anl.

111AX“X“ do. v. Rothschild Lst. 3 8 do. Engl. Anleihe.... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. neue Pfandbr....

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Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 106 ¾ a ¼ gem. Aachen-Mastrichter 49 48 gem. a 132 ½ a 133 gem. do. Prior. II. Emission 102 ¼ a 102 gem. wigsh. Kexzbach 126 ¾⅞ a ¼ gem.

d Berlin-Stettiner 155 ¼ a 155 gem. Cöln-Minden 133 Masdeburg-Wittenberge 51 ½ a 50 gem. Thüringer 101 ¾ a 102 gem. Lud-

2 1 Berlin, 8. Mai. Bei günstiger Stimmung blieben die Course

8 im Allgemeinen ohne erhebliche Veränderung gegen gestern. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 80 Br. Freiburger

Actien 117 ¾ Br., neuer Emission 106 ¼ Br. Oberschlesische Actien Berliner Getreidebörse 8 an A. 200 ¼ 4 bveee⸗ Actien Lit. B. 165 ¾ G. Neisse- ““ rieger Actien 68 r. Kosel-Oderberger 160 ½% Br. uer Emission Weizen loco 90 104 Rthlr. 1 S dan 138 ¼ Br. Krakauer Obligationen 83 Br. 8 1 Ro;gen loco 83 86 psd. 64 ¾ 65 Rihlr. pr. 82fd. besz., schw. Getreidepreise: Weizen, weiss. 70 120 Sgr., gelb. 80 117 Sgr im Kanal 84 88pfd. 65 Rthlr. pr. 82pfd. bez., Frühj. 63 ½ —64 Rihlr. Roggen 84 93 Sgr. Gerste 65 75 Sgr. Hafer 38 45 Sgr. Spiritus bez. u. Br., 64 ⅛½ G., Mai- Juni 63 ½ 64 ½ Rthlr. bez. u. G., 64 ¼ pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 14 ¼ Rthle. G. Juni-Juli 63 8 64 ½ Rthlr. bez. u. Br., 64 ¼ G. ö1““ Stettin, 8. Mai, 2 Uhr 12 Min. Nachmittags. Gerste, grosse 48 52 Rthlr., kleine 43 47 Rthlrl. Staats-Anzeigers.) Weizen 90 100, Frühjahr 98 100. bis 67 bez., Frühjahr 63 bez. u. Br., Mai-Juni 62 ½ bez., Juni-Juli 61. G., 62 Br. Rüböl 15 ⅛, April-Mai 15 bez., Sept.-Octbr. 15 G. Spi- ritus 11 ½, Frühjahr 11 bez. Wien, Dienstag, 8. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d.

116““

HIGaafer loco 31 35 Rthlr.

21ug Erbsen, Koch-, 61 65 Rthlr., Futter- 58 61 Rihr. 8 Rüböl loco 16 ⅔6 Rthlr, Br., Mai 16 5 ½ Riblr. bez., 16 Br., 16 8 G., Mai-Jüni 16 ¼ Rthlr. Br., 16 ¾⁄12 G., September -Oktober 15 ½ 8 AKlihlr. beg. u. Br., 15 % G. 4 C. B.) Die Börse zeigte eine festere Haltung, obgleich das Geschaft Leinöl loco 14 ¾ Rthlr. Br. u. bez., Mai 14 ¾ Rthlr. Br. unbelebt war. Schluss-Course: Silberanleihe 95 ½. 5proz. Metalliques .. Spiritus loco ohne Fass 32 Rthlr. bez, mit Fass 31 8⅞ Rthlr. bez., 80. 4 ½&proz. Metalliques 69 ½. Bank-Actien 986. Nordbahn 155. Mai und Mai-Juni 31 X Rihlr. bez. u. G., 32 Br., Juni-Juli 32 ½ 1839er Loose 117. -1854er Loose 100 ½. National-Anlehen 84 ¼. Oester- Rthlr. bez. u. G., 32 Br, Juli-August 32 ½ 33 Rthlr. bez. u. Br., 32 ¾½ reichische Staats-Eisenbahn -Actien 315. Londor 12, 28.

G., August-September 33 ¾ ½ Rihlr. bez. u. Ur., 33 ½¼ G. 127 ⅛. k is ld 31. Silber 28.

Weizen fest. Roggen, anfangs gedrückt, schliesst höher und gr. 8

fragt. Rüböl steigend. Spiritus besser bezahlt, schliesst se fest. 6. öEIII1II;

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G“ Rendantur: Schwieger. 1

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

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Breslan, 8. Mai, 1 Uhr Minuten Nachmittags. (Tel. Dep.

(Tel. Dep. d. Roggen 63

Augsburg

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pas Abonnement peträgt: . 28 Sgr. ve

dae 1 allen Theilen der Monarchie ies ga . ohne Preis-Erhöhung. ö1

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öuiglich Preuß

Aule pest-Austalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an,

ss’ir Gerlin die Expedition des KAönigl. Preußischen Staats-Anzeigers:

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NJho,̊ 10bg. Berlin, Donnerstag den 10. Mai

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kammerherrn und Rittergutsbesitzer Alphons von Taczanowski auf Taczanowo, im Kreise Pleschen, die Grafen⸗ würde zu verleihen;

Den seitherigen Regierungs⸗Rathl von Kröcher zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium des Innern zu ernennen;

Dem Sanitätsrath Dr. Leopold Schmidt und dem Direktor der hiesigen Schutzpocken⸗Impfungs⸗Anstalt, Hofrath Dr. Wall⸗ müller den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath;

Den Rechts⸗Anwalten und Notaren Barz in Belgard, Wolff zu Inowraclaw und Hanke zu Filehne den Charakter als Justiz⸗ Rath;

Dem Ober⸗Staatsanwalts⸗Gehülfen von Windheim zu

Ratibor den Charakter als Staatsanwalt; so wie Dem Appellationsgerichts⸗Secretair Siebert zu Bromberg

den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und

Dem Kreisgerichts⸗Secretair und Deposital⸗Rendanten Mende zu Neustettin den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. 16“*“ 115 i hiant

C113““ DIDZ11I1I1In“ Ministerium für Handel, Gewerbe . 85 öffentliche Arbeiten.

ö“ Kaufmann J. H. F. Prillwitz zu Berlin ist unter dem 7. Mai 1855 ein Einführungspatent Ka.

Zusammenhange für neu und eigenthümlich

ceerkanntes Verfahren zur Herstellung von Metallspiegeln,

Fkcoöhne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu

behindern, sax

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden. Sinh sch Ja biet,

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ECirkular⸗B erfügung vom 1. Mai 1855 betref⸗

end die Ertheilung der Erlaubniß⸗Urkunden für die Anlage von Aufbereitungs⸗Anstalten.

3 Für die Anlage von Aufbereitungs⸗Anstalten (Wäschen aller Art, Poch⸗, Quetsch⸗ und Mahlwerke), welche die Zugutemachung eines oder mehrerer zum Bergwerksregal gehöriger Mineralien zum Zwecke haben, bedarf es einer Erlaubniß der Bergbehörde. Diese wird jedoch jetzt nicht überall eingeholt, und auch da, wo es ge⸗ schieht, findet ein verschiedenartiges Verfahren statt. So werden in gewissen Revieren dergleichen Anstalten, wie andere unmittelbar zu dem Betriebe der Gruben gehörige Anlagen ohne besondere Erlaub⸗ niß angelegt, obwohl §. 80 Tit. 16 Thl. II. des dort als Sub⸗ sidiarrecht geltenden Allgemeinen Landrechts ausdrücklich bestimmt, daß Wasch⸗ und Pochwerke besonders gemuthet und verliehen wer⸗ den sollen. So lange die Betriebsleitung bei den gewerkschaftlichen Bergwerken in den Händen der Bergbehörde lag, konnte diese, theils bei der ersten Anlage, dhacs auch noch später die geeigneten

aßregeln ergreifen, um Beschädigungen der betreffenden Boden⸗ eigenthümer, wenn nicht ganz zu verhüten, doch möglichst zu ver⸗ mindern. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist aber ein solches Verfahren nicht mehr statthaft, sondern es kommt darauf an, schon vor der Anlage die zum Schutze des Grundeigenthums oder auch anderer Interessenten erforderlichen Einrichtungen genau festzustelllen und hierzu den Betreiber im Voraus zu verpflichten, damit die Bergbehörde im Unterlassungsfalle ein bestimmtes An⸗

1 halten habe gegen denselben einzuschreiten. I anderen Revieren werden zwar für Aufbereitungs⸗Anstal⸗

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* 2

Wer zum Zwecke der Zugutemachung eines oder mehrerer der

ten besondere Erlaubniß⸗Urkunden eingeholt, darin aber die oben erwähnten Verpflichtungen gar nicht, oder doch nicht vollständig genug angegeben. Ueberdies erscheint es nothwendig, wie auch in einigen Revieren schon jetzt geschieht, vor der Feststellung der zum Schutze des Grund⸗ und anderen Eigenthums erforderlichen Einrichtungen, also vor der Ertheilung der Erlaubniß, den Interessenten Gelegen⸗ heit zu geben, ihre etwaigen Einwendungen anzubringen, indem da⸗ durch späteren Klagen vorgebeugt und die Behörde in Stand gesetzt wird, zu beurtheilen, ob der ganzen Anlage nicht etwa so erhebliche Be⸗ denken entgegenstehen, daß sie die Erlaubniß versagen muß, z. B. wenn dadurch ein wichtigerer Gewerbsbetrieb gestoͤrt werden würde. Obwohl Aufbereitungs⸗Anstalten, da sie im §. 27 der Ge⸗ werbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 (G. S. S. 41) nicht be⸗ sonders genannt sind, nicht zu denjenigen Anlagen gerechnet werden können, auf welche nach den Vorschriften des Gesetzes das im §. 28 ff. vorgeschriebene Verfahren zur Anwendung kommen muß, und das Cirkular⸗Reskript vom 30. Juni 1846 auf Aufbereitungs⸗ Anstalten keine Anwendung findet, weil das danach zu beobachtende Verfahren Anlagen voraussetzt, zu denen nach §. 27 ff. eine be⸗ sondere landespolizeiliche Genehmigung erforderlich ist, so unterliegt es doch keinem Zweifel, daß die Bergbehörde, welche die Erlaubniß zur Anlage von Aufbereitungs⸗Anstalten zu ertheilen hat und hierzu der Information bedarf, um die dabei zu berücksichtigende

Zwecke moöglichst sicher zu stellen, befugt ist, ein den Vorschriften

der §§. 28 bis 32 der Gewerbe⸗Ordnung analoges Verfahren an zuordnen. Es versteht sich aber, daß hierbei die Mitwirkung der Königlichen Regierungen nur begutachtend eintreten darf, da die Abfassung förmlicher Resolute mit Eröffnung des Rekursweges, auf welchem für die bei der Anlage Betheiligten Rechte erlangt werden, nur auf gesetzliche Bestimmungen gegründet werden kann. Hiernach bestimme ich hinsichtlich des Verfahrens bei der Er⸗ theilung der Erlaubniß⸗Urkunden für die Anlage von Aufbereitungs⸗ Anstalten in allen Landestheilen, mit Ausnahme des linksrheinischen

Theiles der Rheinprovinz, was folgtht::

zum Bergwerksregal gehörigen Mineralien eine Aufbereitungs⸗An⸗ stalt anlegen und betreiben will, bedarf hierzu der Erlaubniß der Bergbehörde; gleichviel, ob die Anlage auf einem bestehenden ver⸗ liehenen Bergwerke, als Zubehör desselben gemacht oder als be⸗ sonderes Werk errichtet werden soll.

Bevor nicht die Erlaubniß⸗Urkunde ausgefertigt und dem Nachsucher zugestellt ist, darf der Betrieb nicht angefangen werden.

1““] 2.

Deas Erlaubnißgesuch ist schriftlich bei dem Bergamte des Be⸗

E

zirks einzureichen und muß enthalten: 8 22,) die Angabe des Minerals oder der Mineralien, welche auf⸗ Aaubereiten beabsichtigt wird, 8 ) die Bezeichnung der Stelle, auf welcher die Anlage gemacht werden soll, sowie der Gemeinde, des Kreises und Re⸗

gierungs⸗Bezirks, n Re.) die Angabe 8 Wassers, welches dazu benutzt werden soll,

3 o wie seines Gefälles, 1 *

Zuse) see; 8(1hn2 ans der beabsichtigten Betriebs⸗Einrichtungen,

e.) die deutliche Namensunterschrift, den Charakter und Wohnort dddes Ansuchers, beziehungsweise des Repräsentanten der be⸗

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rreffenden Gewerkschaft. u99 ee Anlage Zubehör eines bestehenden Bergwerks werden,

so ist dies im Gesuche eh.

Dem Gesuche (§. 2) ist eine Zeichnung beizufügen, aus welcher sich die Zahl 88 Lage der einzelnen Theile des Werks und dessen Einrichtung entnehmen läßt, ferner ein Situationsplan und, wenn

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Wassergefälle in Betracht kommen, ein Nivellementsplan. öe“