1855 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 116““ 1““ F enheit, andererseits, weil die Sicherheit des ostinhischen Reiches daro eruhe, daß fortwaͤhrend eine große, zu beiden Zwecken dnweortüre Armer der östindischen Regierung zur Verfügung stehe und daß diese Verfügung ausschließlich in der Hand der an der Spitze der ostindischen Lsees

ehenden Civilbehörde liege. Herr Vernon Smith machte noch besonders aufmerksam, daß unter den gegenwäͤrtigen Umständen, wo man mit Rußland im Kriege sei, Letzterem geradezu der Anlaß zu Unterneh⸗ mungen gegen die britische Herrschaft in Ostindien gegeben werden wuͤrde, wenn man die Heereskraft des britisch⸗ostindischen Reiches schwächen wollte. Schließlich wurde der Anrrag mit 171 gegen 62 Stimmen ver⸗ worfen. e Palmerston legte seinen Plan zur Reform des Mili⸗ tairwesens vor und leitefe denselben mit einigen, auf die Verwaltungs⸗ Reform⸗Association Bezug habenden Worten über die Zusammensetzung der Regierung im Allgemeinen ein. Es sei, aäußerte er, vollkommen wahr, daß man von ihm, als er die Bildung des neuen Kabinettes übernahm, sehr hohe Erwartungen gehegt habe, ja Erwartungen, welche die Grän⸗ zen jeder vernunftgemäßen und ausführbaren Erfüllung überstiegen. Anerlings sei es seine Pflicht gewesen, wenn möͤglich den Beistand solcher Individuen zu erlangen, deren Eintritt in das Ministerium demselben Kraft und Tüchtigkeit gesichert häͤtten. Er habe dieser Pflicht auch zu genügen gesucht und sich nicht durch Rücksichten per⸗ soͤnlicher Vorliebe, Familien⸗Verbindungen oder Rang⸗Unter⸗ schiede leiten lassen. Er habe nach Männern gesucht, welche sich bereits als tüchtig erwiesen haben und mit seinen Ansichten im Allgemeinen in Uecbereinstimmung stehen. Freilich habe man von ihm verlangt, seine Wahl nicht auf Männer don blos politischem Ansehen zu beschränken, sondern sich auch an Männer zu wenden, die in der Führung von Han⸗ dels⸗ und anderen Privat⸗Geschäften Tüchtigkeit bewiesen haben. Darauf koͤnne er nur erwidern, daß gerade die Geschäfte folcher Männer ihnen in der Regel die Uebernahme von Staatsämtern unmöglich machen. Be⸗ kanntlich habe schon Graf Derby bei einer früheren Gelegenheit dem Mitgliede für Huntingdon (Herrn Baring) das Amt des Kanzlers der Schatzkammer angetragen, von demselben aber eine auf seine umfassenden Pribat⸗Gesch fte begrüͤndete ablehnende Ant⸗ wort erhalten. Eben so sei es ihm (Lord P.) gegangen, als er dem Mitgliede für Wick (Herrn Laing) den Antrag machte, das Handelsministerium zu übernehmen. Herr Laing habe ihm geantwortet, daß seine aufmännischen Geschäfte es ihm unmöglich machen, das ihm angetragene Amt zu übernehmen. Unter solchen Umstaͤnden sei es klar, * das mit der bäldung eines Kabinets beauftragte Individuum nicht die Freiheit der Wahl habe, welche man demselben gewöhnlich beimesse. Er sei auf einen Kreis erprobter, mit den Staatsgeschäften vertrauter Männer beschränkt und aus diesem Kreise habe er nach bestem Wissen und Gewissen die Männer ausgewäaͤhlt, welche er des Vertrauens des Landes wuürdig halte. Dabet wolle er indeß keineswegs in Abrede stellen, daß es nicht der Reform in den einzelnen Verwaltungszweigen bedürfe, und insbesondere auch im Militairwesen, glaube aber daranf aufmerksam zu machen, daß in dieser⸗ Beziehung schon jetzt Vieles im Voraus besser geordnet worden sei. Das in der Krim rs Heer selbst befinde sich in dem gegenwärtigen Augenblicke in einem eben so vollkommenen Zustande, als je ein britisches Heer zubor. Die Intendantur sei 8 gut geordnet, als es die Um⸗ stände gestatten. Das Medizinalwesen müsse allerdings durchweg umge⸗ altet werden, aber schon jetzt befinden sich die Hospital⸗Einrichtungen im Orient in einem zufriedenstellenden Zustande. Der neu organisirte Transportdienst zur See wie zu Lande habe guten Erfolg und es wer⸗ den die vorjährigen Inkonvenienzen fortan vermieden werden. Was in der Hauptsache in Betreff der Reform des Militairwesens zu thun sei, sei Folgendes: Es werde beabsichtigt, den Posten des General⸗Feldzeug⸗ meisters und das General⸗Feldzeugamt selbst als abgesondertes Departe⸗ ment aufzuheben. Die Artillerie und das Ingenieur⸗Corps sollen fortan gleich den übrigen Waffengattungen dem Ober⸗Kommando des Heeres untergeordnet werden. Die Civil⸗Abtheilungen des General⸗Feldzeug⸗ Amtes sollen dem Kriegs⸗Minister (Secretary for war) untergeordnet werden, eben so das Rechnungswesen des Heeres, das bisher unter der ewn. des Kriegs⸗Secretairs (Secretary at war) gestanden hat. Auf diese Weise würde der Zweck der Regierung erreicht wer⸗ den, alle Zweige des Heerwesens, so viel wie möglich, unter die direkte Leitung eines obersten Chefs, des Kriegs⸗Ministers, zu bringen. Hier und da sei die Meinung laut geworden, daß man in dieser Konsolidirung noch weiter gehen und auch die Handhabung der Disziplin unter dieselbe Behörde stellen müsse. Mit dieser Ansicht könne er sich nicht einverstanden erklären. Der Chef des Heeres müsse eine Militair⸗ Person sein, und es würde nicht möglich sein, unter allen Wechseln der Regierung einen geeigneten Vertreter des Heeres im Kabinet zu finden Die Regierung werde sich nach Kräften bestreben, alle Stellen im Staats⸗ dienste mit den tüchtigsten Männern zu besetzen, um es möglich zu machen, den gegenwärtigen Krieg einem glücklichen Ende entgegenzuführen. „Wir sind jeßt“, so schloß Lord Palmerston seine Nede, „in einen großen Kampf verwickelt. Es ist, darauf mögen Sie sich verlassen, nicht einfach eine Frage über diese oder jene Bedingung, oder blos eine Frage in Betreff 8 Punkte, welche vor Kurzem diskutirt worden sind, Reltgehr hat ganz uropa, die ganze Welt, das ganze Menschengeschlecht seine Augen auf den Kampf gerichtet, der jetzt zwischen zwei großen Maͤchten auf der einen und riesenhaften und kolossalen Macht auf der anderen Seite e⸗ Sühnn. 28 (5nn, evn Von dem Ausgange dieses Kampfes fortfahren sollen, die hohe Stellung zu Aehaupt * reich 221 den Nationen der Want EEbö ererseits wir und Frankreich herabsinken sollen zu der Stellun untergeordneter Staaten zweiten Ranges, und - der Feind, mit *

wir b 8. der Diktator sein soll und die herrschende Macht in

Details⸗Anordnungen

1e

(Lauter Beifall.) Nach einer kurzen Spottrede des

Herrn Disraeli über das Ministerium, das sich mit der vorli Sache fast gar nicht beschäftigte, ging das Haus zu den auf 9 ½ * es ordnung befindlichen Gegenständen über. Nach einiger Debatte —2*₰& die ee Saa een mit 138 gegen 60 Stimmen zum dritten Mal⸗ verlesen, die Bill wegen Erhöhung der Abgabe von irischen und schotti⸗ schen Spirituosen passirte das General⸗Comité, und die zur zweiten Ver⸗ esung stehende Bill wegen Einführung einer Stempel⸗Abgabe für Ver quier⸗Anweisungen innerhalb 15 Miles vom Ausstellungsorte wurde vo Kanzler der Schatzkammer zurückgenommen, auf Anlaß der bielfa 8 ihm zugegangenen Beschwerden über die Geschäftsbehinderung, we⸗ 1 die Folge dieser neuen Abgabe sein würde. ließlich wurde ein An⸗ trag des Herrn King, wegen Kobifizirung der bestehenden Gesetze don den Ministern bekämpft, mit 47 gegen 38 Stimmen verworfen. 8 Vorgestern wurde von dem Krim⸗Comité der vorjährige Befehls⸗ haber der Flotte im Schwarzen Meere, Vice⸗Admiral J. W. Dundas, vernommen. Ueber seine Stellung im Allgemeinen sagte er aus, daß er bis zum Ausbruch des Krieges beordert gewesen sei, sich nach den Ver⸗ fügungen des britischen Gesandten in Konstantinopel zu richten, und nach Ausbruch des Krieges nach den Instructionen des franzöftschen Admi⸗ rals, der höher im Range stand, als er, gehandelt habe⸗ Befragt, welche Maßregeln er getroffen bore um sich Auskunft über die Stärke der rus⸗ sischen Marine im Schwarzen Meere zu verschaffen, theilte er im Wesent⸗ lichen Folgendes mit: Die Admiralität habe ihn mit einer Liste der rus⸗ sischen Kriegs chiffe im Schwarzen Meere versehen, dieselbe sei aber alt und oberflächlich gewesen; er habe sich dann an den Gesandten in Kon⸗ stantinopel gewendet, aber von ihm nichts als eine ähnliche Liste erhal⸗ ten; der englische Konsul in den Dardanellen, an den er sich demnächst gewandt, habe ihm auch nicht helfen können, und so habe er denn am 11. Juli 1853 an Lord Stratford geschrieben und ihm mitge⸗ theilt, es befinde sich am Bord seines Admiralschiffes ein sehr intelligen⸗ ter Malteser, der Freunde in Odessa habe und der wohl benutzt werden koͤnnte, um Sebastopol zu besuchen und die so sehr wünschenswerthe Aus⸗ kunft über Festung und Flotte zu erlangen. Auf dieses Schreiben sei keine Antwort von Seiten Lord Stratfords erfolgt und er habe darauf den Capitain Drummond an denselben abgeschickt, um eine Antwort zu holen. Durch Capitain Drummond sei ihm darauf von Lord Stratford nur mitgetheilt worden, daß die Beschaffung der Pösse für das betreffende Individuum Schwierigkeiten haben würde. Keinen besseren Erfolg habe es gehabt, als er (der Admiral) den Gesandten darauf aufmerksam machte, daß gerade damals zwei xussische Kriegsschiffe auf den königlichen Werften in Portsmouth ausgebefsert worden und daß man daher wenig⸗ stens den Versuch machen könne, einen gleichen Dienst fuͤr ein leckes eng⸗ lisches Kriegsschiff von den Russen in Sebastopol zu verlangen. Er selbst habe während seines Aufenthalts in Konstantinopel im Nobem⸗ ber und Dezember 1853 von Personen aller Klassen und Na⸗ tionen sich Auskunft üͤber die Krim und ITscherkessien zu ber⸗ schaffen gesucht, indeß wenig erfahren; er schreibe das der fyste⸗ matischen 5. und Vorsicht der russischen Regierung und der feindlichen Gesinnung der Griechen zu. Indeß sei er auch durch die englischen Behörden selbst in seinen Nachforschungen behindert worden. Haͤtte man den erwähnten Malteser abgeschickt, so würde man gut be⸗ dient worden sein, aber der Gesandte erklärte, er habe Gründe, wesbalb der Mann nicht abgeschickt werden dürfe, und machte Schwierigkeiten wegen der Pässe. Im ferneren Verlauf seiner Aussagen gab Admiral Dundas zu, daß die russischen Kriegsschiffe ungeachtet der Blokade des Schwarzen Meeres häufig aus Sebastopol ausgelaufen seien und äußerte, daß, wenn der Feind ein unternehmender gewesen wäre, dies noch viel häufiger hätte geschehen müssen, da die Küsten im Schwarzen Meere sich nicht strenge bewachen lassen. Den Einmarsch der russischen Truppen in die Krim über Perekop habe die Flotte wegen der Seichtigkeit des Wassers nicht verhindern koͤnnen, eben so wenig aus demfelben Grunde und weil es an flachen Fahrzeugen fehlte, die Passage der russischen Truppen über das Asow'sche Meer. Die Einnahme Sebastopols durch die Flotte allein erklärte der Admiral von vorn herein als unmöglich und berief sich auf das übereinstimmende Zeugniß des Admirals Hamelin. Was den Transport der Armee nach der Krim betrifft, so sagte der Admiral, daß es an hinreichenden Trans⸗ portmitteln gefehlt habe, da man u. A. 2 bis 3000. Pferde habe zurück⸗ lassen und 78¼ russischen Flotte vom Truppen⸗Transporte habe freihalten müssen. Die Franzosen haben sich die erforderlichen Transportmittel nur dadurch ver⸗ schafft, daß sie auch auf einem Theil dieser 7 Linienschiffe Truppen trans⸗ portirten. Der Mangel an Transportmittelu zeigte sich auch spaͤter nach⸗ theilig, als es galt, die Verwundeten wegzuschaffen; nach Aussage des Admirals hatte man indeß nur auf etwa 3⸗ oder 400 Verwundete ge⸗ rechnet, weil man in ein paar Tagen in Sebastopol zu sein glaubte und dann Alles für beendet haͤtte ansehen dürfen. Der Beantwortung von Fragen über die mangelhafte Blokade der russischen Häfen im Schwanze eere wich der Admiral dadurch aus, daß er bemerkte, er könne darüber

nicht aussagen, ohne öA.; zu erwähnen, was nicht statthaft 49

würde. Die übrigen Aussagen bezogen sich im Wesentlichen 82 la⸗ Verproviantirung und die schlechte Beschaffenheit des Hafens von Bala⸗ klava, welche letztere der Admiral aus Lokal⸗Umständen zu ee suchte. Gestern und heute wurbe der Oberbefehlshaber des Heeres, Lord Hardinge, von dem Comité vernommen. Seine Aussagen gen sehr ins Detail, boten im Ganzen aber wenig Bemerkenswerthes 88

Das ausführende Comité der City⸗Association für Refoun der Verwaltung hat sich konstituirt. Hr. Samuel Morley 9 zum Vorsitzenden, die Herren Tite und Bennoch sind sn seige Stellvertretern, Hr. Ingram Travers ist zum Schatzmeister we Die Herren Raikes, Currie und Co. haben die Einziehung de

Gelder übernommen.

Am 18ten d. M. wird die Königin an eine Anzahl aus der

inienschiffe von jeder Flotte für den pen eines Angriffes der

unvalide zurückgekehrter Offiziere und Soldaten auf dem e Person die für den Feldzug in der Krim verliehenen Medaillen Lr werden Vorbereitungen zur Aufnahme der ersten Abthetlung der Fremdenlegion 1ö8 2„ die in Kurzem erwartet wird. Die Dampfer „Pylades“ und „Volrano“, so wie die Ka⸗ nonenboote „Redwing“, „Starling“, „Thistle“ und „Badger“ sind esern aus der Themsemündung ausgelaufen, um sich nach der Ostsee zu begeben.

Die „Gazette“ enthält ein neues Reglement in Betreff der Verleihung von ausländischen Ordens⸗Decorationen an britische Unterthanen. Die Erlaubniß zur Annahme solcher Ordens⸗Deco⸗

rationen wird fortan von der Regierung nur ertheilt werden, wenn die Verleihung für militairische oder andere im aktiven Dienste der

beireffenden fremden Macht stattgehabten Dienstleistungen exfolgt ist und die Erlaubniß zur Annahme innerhalb zwei Jahre nach er⸗ folgter Verleihung nachgesucht wird. Der Besitz eines fremden Ordens berechtigt nicht zur Ritterwürde. Ist die Annahme der niedrigeren Klasse eines Ordens gestattet, so wird die Erlaubniß zur Annahme der nachfolgend verliehenen höheren Ordens⸗Klassen

nicht verweigert werden. n Die dem Parlament vorgelegten Aktenstücke über die Verhand⸗ lungen der Wiener Konferenz sind, so weit sie durch die „Times“ veroͤffentlicht wurden, außer den gestern mitgetheilten, noch folgende: V 1 5 KXII. Konferenz⸗Protokoll vom 19. April. Von Herrn Drouyn de Lhuys aufgefordert, trat Ali Pascha zuerst mit dem Vor⸗ schlage auf, den er in Bezug auf den dritten Punkt zu machen hatte. Derselbe bestand in dem Entwurf einer Vertrags⸗Stipulation des Inhalts: „Die kontrahirenden Mächte, in dem Wunsche, die Wichtigkeit kundzu⸗ geben, welche sie der Betheiligung des ottomanischen Reiches an den Vor⸗ theilen des durch das öffentliche Recht den verschiedenen Staa⸗ ten Europa's festgestellten Systems beilegen, erklären, daß sie dieses Reich fortan als einen integrirenden Theil dieses Systems betrachten und sich gegenseitig verpflichten, diese Territorial⸗Integrität und Unab⸗ hängigkeit als eine wesentliche Vedingung des allgemeinen Gleichgewichts zu respektiren.“ Die Bevollmächtigten Frankreichs und Englands gaben dem hier aufgestellten Prinzipe ihre vollkommene Zustimmung; auch die russischen Bebollmächtigten stimmten bei, verwahrten sich aber dagegen, daß ihr Hof dadurch zur Uebernahme einer Territorial⸗Garantie ver⸗ pflichtet werde. Auf Antrag des Grafen Buol wurde alsdann noch ein zweiter Artikel angehängt, des Inhalts, daß bei Eintritt einer Diffe⸗ renz zwischen der Pforte und einer der kontrahirenden Mächte vor Anwendung von Waffengewalt die Vermittelung der übrigen Mächte vachgesucht werden müsse. Dadurch war der eine Theil der Interpreta⸗ tion des Zten Garantiepunktes erledigt, und es handelte sich nun um den zweiten, auf die Beschränkung des russischen Uebergewichts im Schwarzen Meere bezüglichen Theil. Herr Drouyn de 2M entwickelte sehr ausführlich seine Ansichten über die Nothwendigkeit einer Beschränkung der russischen Seemacht im Schwarzen Meere und machte bemerklich, daß de facto das Schwarze Meer jetzt von den Streitkräften der drei Maͤchte besetzt sei und daß sie die Herrschaft in dem⸗ selben während der Dauer des Krieges behaupten werden. Es sei daher nicht an ihnen, Konzessionen von Rußlaud zu verlangen, viel⸗ mehr sei es eigentlich Sache Rußlands, bei den drei Mächten anzufragen, unter welchen Bedingungen sie geneigt sein möchten, der Ausschließung, welche jetzt die russische Kriegsflagge treffe, ein Ende zu machen. Wenn sich Rußland daher selbst eine mäßige Beschränkung auflegen wollte, so würde ein solches Opfer vollkommen beérnunftgemäß und den Umständen angemessen sein, zumal da dasselbe eine Garantie für Europa's Sicher⸗ hel involviren würde. Herr Drouyhn de Lhuys legte alsdann acht Arlikel vor, welche den bereits angenommenen züivei Artikeln in Betreff der Integrität der. Türkei hinzugefügt werden sollten. Den Bestimmungen dieser Artikel gemäß sollten sich sowohl der Kaiser von Rußland, als der Sultan verpflichten, im Schwarzen Meere nicht mehr als 4 Linienschiffe, 4 Fregatten nebst der verhältniß⸗ mäßigen Zahl kleiner Kriegsschiffe und Truppen⸗Transportschiffe zu hal⸗ ten, zugleich sollte die durch den Vertrag vom 13. Juli 1841 aufgestellte Regel, daß die Dardanellen⸗Straße und der Bosporus für Kriegsschiffe verschlossen bleiben, aufrecht erhalten werden, sedoch mit dem Vorbehalt, daß es den Großmächten, die keine Flotten⸗ station im Schwarzen Meere haben, gestattet sein soll, nach einer fünf Tage zuvor erfolgten Notification, mit einer halb so großen Flotte, äls Rußland und die Türkei vertragsmäßig im Schwarzen Meere halten dürfen, in dieses Meer einzulaufen, auch dem Sultan die Freigebung der ahrt durch die Meerenge füͤr den Kriegsfall vorbehalten bleiben; endlich ollten sich sowohl Rußland als die Türkei verpflichten, in allen ibren hfen im Schwarzen Meere fremde Handels⸗Konsuln zuzulassen. Die eiden letzten Artikel des Vertrags⸗Entwurfes fügen noch eine allgemeine Amnestie sowohl für die Unterthanen Rußlands, als der Pforte in vertef der Vorfälle während des gegenwärtigen Krieges bei (die Be⸗ ohner der Alands⸗Inseln sind ausdruͤcklich mit eingeschlossen) und tipuliren den Beitritt. Sardiniens zu dem Friedens⸗Vertrage. Lord Fohn Russell unterstützte, unter nachdrücklicher Hinweisung auf N. Gefahren, welche die bisherige Stellung Rußlands im Schwarzen mass. Eurvopa verursache, den von Herrn Drouyn de Lhuys ge⸗ ko 8 Vorschlag. Eben so Graf Buol, J g Gortscha⸗ tun LCetzteren fragte, ob, wenn Rußland sich die Beschrän⸗ fühe nicht gefallen lassen wollte, dieselbe durch Zwangsmittel zur Aus⸗ chrung gebracht werden sollte? Graf Buol erwiderte, für jetzt unter⸗

tütze Destreich nur die gemachten Vorschläge, was die anzuwendenden

8 8

Mittel betreffe, so müsse dem K einem Herru, volle Freiheit gelassen werden, darüber zu entscheiden. 5Enen, az der 2 s 83 Herr Drouyn de Lhuys wenigstens eine vorlöufige Erklärung der rufsischen Bevollmächtigten über die gemachten Vorschläge zu erlangen, und stellte nöthigenfalls Abänderungen in Betreff der Schiffszahl 1. in Aussicht. Lord John Rufsell Vexwunderun 23 dartber, daß Rußland so viel Bedenken bei der Sache trage, da boch die Pforte sich eine Beschränkung shrer Schiffe in Schwarzen Meere freiwillig gefallen lassen wolle, Diese Aeußerung gab Hrn. v. TLitoff Anlaß, zu bemerken, daß ohne Zweifel die beste Mauier, die ganze Diffe⸗ 8

renz 88 erledigen, darin bestehen würde, daß man Nußland direkt mit 8

der Pforte unterhandeln ließe. Als darauf auch Fuͤrst Gortschakoff sein Bedauern aussprach, die Pforte, deren Unabhängigkeit man wahren 8 wolle, in ihre Freümarehe so unglückliche Lage gexathen zu sähen. erhob 19 sich Ali Pascha und erklärte mit Nachdruck, es sei aller Welt bekannt, welche Umstände die Pforte veranlaßt haben, zur Wahrung ihrer Rechte die Waffen zu ergreifen; ihre Verbindung mit den Westmäͤchten, welche die Gerechtigkeit ihrer Sache anerkannt haben, beruhe auf den Grundh⸗ sätzen vollkommener Reziprozität, und es könne den eingegangenen Sti⸗ pulationen gemäß von einer Separat⸗Unterhandlung mit Rußland nicht

die Rede sein.

Xlll. Konferenz⸗Protokoll vom 21. April. Im Beginne der Sitzung wiederholte Fürst Gortschakoff seine Erklärung, daß Rußland die in der vorigen Sizung vorgeschlagene Vereinbarung wegen Anerken⸗ nung der Integrität der Türkei genehmige, indeß eine Verletzung dieser Integrität als casus belli nicht betrachten könne. Dann legte Fürst Gortschakoff ein langes Memorandum zur Entwickelung des Hrlans kohet⸗ vor, das im Wesentlichen folgenden Phbans Rußland gesteht die Fm. des Vertrages von 1841 insoweit zu, daß fortan den Kriegsflaggen aller Nationen die freie Durchfahrt durch die Dardanellen und den Bosporus ge⸗ tattet sein soll. 2) Die Regulative für die Durchfahrt werden von der

Bforte speziell geordnet und veröffentlicht. 3) Diese Negulative sollen

ür alle der Pforte befreundete Flag identisch sein. 4) Für beson-⸗ dere I as. behält sich indeß der Sultan das Recht vor, zu Gunsten jeder beliebigen Flagge temporaire Ausnahmen von jenen Regulativen 5 gestatten. 5) Für den Kriegsfall bleibt dem Sultan das Recht, die reie Durchfahrt ganz oder theilweise zu suspendiren. Lord John Russell erklärt sofort, der Vorschlag beruhe auf einer Grund⸗: lage, auf welcher zu unterhandeln er nicht ermächtigt sei. Auch Ali Pascha erklärte, seine Instructionen wiesen ihn an, das Prinzip der Verschließung der Meerenge, welches in dem russischen Projekte abolirt werden sollte, zu behaupten, denn die Pforte habe darin zu allen Zeiten eine Gewähr ihrer Unabhängigkeit erblickt. Die Aufhebung des Prinzips würde überdies zu unablässigen Fwistigteiten zwischen den an- dern Mächten führen. Herr Drouyn de Lhuys sprach sich ebenfalls dahin aus, daß er nicht ermächtigt sei, die Details des russischen Planes zu diskutiren, welcher dem von Frankreich aufgestellten System diametral widerstreite. Frankreichs Absichten haben die Tendenz, das Schwarze Meer zu einem ausschließlich dem Handelsverkehr gewidmeten Gewässer zu— machen, der russische Plan würde hingegen die Kriegsflaggen gller Na⸗: tionen ins Schwarze Meer ziehen. Nachdem Herr von Titoff darauf verwiesen, daß auch der 5. Artikel des französischen Projekts fremde Kriegs⸗ flaggen ins Schwarze Meer zulasse, was indeß Herr Drouyn de Lhuhs nur als eine die Regel bestaäͤtigende Ausnahme gelten lassen wollte, sezte Lord John Russell ausführlich auseinander, daß die Gefahren, welche die Pforte bedrohen, nur von Nußland herrühren, und daß es daher auch nur darauf ankomme, diese von Rußland ausgehenden Gefahren zu der⸗: hindern. In der letzten Sitzung der Konferenz seien zu dem Zwecke ge⸗ eignete Vorschläge gemacht worden und er könne nur bedauern, daß Rußland diese friedliche Lösung der Sache abgewiesen habe; England und Frankreich werden dadurch in die Nothlwendigkeit gedrängt, die unab⸗ weisliche Garantie gegen die Uebergriffe Rußlands in der fortdauernden Occupation des Schwarzen Meeres und der Ostsee zu suchen. Hr. von Titoff äußerte sein Bedauern, daß die französischen und englischen Be⸗ vollmächtigten zur Diskutirung des russischen Planes nicht ermächtigt seien, in Betreff dessen Fürst Gortschakoff nachzuweisen suchte, daß er den Verhältnissen vollkommen entspreche, da einestheils die russische See⸗-⸗ macht in dem Schwarzen Meere nicht so furchtbar sei, als man sie dar⸗ zustellen suche, und anderntheils die Existenz einer ruffischen Seemacht im Schwarzen Meere durch das Interesse des europäischen Gleichgewichts sowohl als der Unabhängigkeit der Pforte als eine Nothwend gkeit ge⸗ boten werde. Herr Drouyhn de Lhuhys ging nun die einzelnen Artikel des russischen Projektes durch und suchte nachzuweisen, daß Nußland keinerlei Garantie für das türkische Reich zu geben gesonnen sei; es wolle ja nicht einmal einen gewaltsamen Angriff auf Integrität als Kriegsfall gelten lassen. Fürst Gortschakoff erwiderte darauf, er wolle seinen Plan nicht für fehlerfrei ausgeben, er glaube aber, daß man leichter zum Ziele kommen würde, wenn

man die Pforte ihren eigenen Inspirationen üͤberließe und ihr rößere Freiheit selbstständigen Handelns gewährte. Jedenfalls aber sei fein Feoßre dem des Hrn. Drouyn de Lhuys vorzuziehen, welches eine Demüthigung Rußlands involviren wuͤrde, was Pr. Orouyn de Lhuys in Abrede stellte. Nachdem noch hen9⸗ dem Fürsten Gortschakoff und Baron Prokesch eine Diskussion über die Bedeutung der franzo-⸗ sischen Vorschläge für die Souverainetät Rußlands stattgefunden und Ali Pascha einen etwas modifizirten Vorschlag in Betreff der Aner⸗- kennung der Pforte als Mitgliedes des europäischen dae. Shens gemachk hatte, sagte Graf Buol, er betrachte die Mittel zur Lösung der Differenz nech nicht als erschöpft und halte es spe⸗ ziell gar die Aufgabe Oesterreichs, Vermittelungs⸗Vorschläge auf⸗ zusuchen. Er hoffe daher, daß die Konferenz wieder zusammen⸗ treten werde, sobald irgend eines ihrer Mitglieder neue Vorschläge zu machen habe. Lord John Russell und Herr Hrouyn de Lhuys er klärten darauf, unter Anerkennung des österreichischen Bestrebens, daß

22