1855 / 121 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

aumnse

zu schützen und zu ——6 Danach befindet sich die Krim⸗Armee, wie es am Schlusse dieses Artikels heißt, in vollkommen guter Lage, um die ihr anvertraute Mission zu erfüllen. Die Zahl der

n die Hospitäler gebrachten Personen betrug im Monat März 7585, im April 5600, während die der Genesenen sich im März auf 1064, im April auf 1399 belief. 18 amag In.

Spanien. Madrid, 18. Mai. In der heutigen Sitzung der Cortes wurde der Antrag der Herren Valera und Lopez In⸗ fante auf Annullirung der im Jahre 1848 vorgekommenen Ver⸗ käufe der Güter des Ordens von Calatrava, als ohne vorgängige Versteigerung erfolgt, mit großer Majorität angenommen. Hier⸗ auf folgte die (bereits teleg. gemeldete) Annahme der siebenten, die provisorische Aufhebung gewisser Garantieen der persönlichen Frei⸗ heit, unter besonderen Umständen, betreffenden Grundlage der Ver⸗ fassung.

2 In einer am 17ten dem Madrider Kabinet zugegangenen Depesche wird angeblich von Seiten der Regierung zu Washington erklärt, daß sie künftig jeden Besuch spanischer Behörden an Bord amerikanischer Schiffe als Kriegsfall betrachten werde.

Eine telegraphische Depesche aus Madrid vom 2lsten meldet, daß die spanische Regierung nicht auf der Rückberufung des eng⸗ lischen Gesandten, Lord Howden, bestehen wird. Man hofft, daß ie mexikanische Regierung die Ernennung des spanischen Gesandten

Antonio y Zayas, schließlich genehmigen werde.

Portugal. Am 20. Mai hat sich der König von Portugal⸗ Dom Pedro V., in Lissabon eingeschifft. Er begiebt sich nach Bordeaux und von da nach Paris.

Italien. Turin, 22. Mai. Der Senat ist in seiner heutigen Sitzung zur Abstimmung über das ganze Klostergesetz geschritten, wie es in Uebereinstimmung mit dem Ministerium nach dem Amende⸗ ment der Herren Collegno und Desambrois modifizirt worden ist. Das Resultat war die Annahme des Gesetzes mit 53 gegen 42. Sobald dieses Ergebniß bekannt wurde, rief es unter der Bevölke⸗ rung der Hauptstadt die lebhafteste Zufriedenheit hervor.

Türkei. Eine von der „London Gazette“ veröffentlichte De⸗ pesche des Lord Raglan an den Kriegsminister, vom 8. Mai lautet, wie folgt:

„Mylord! Ich habe die Ehre, Sie davon zu benachrichtigen, daß die englischen Expeditions⸗Truppen heute gesund und wohlbehalten zu⸗ rückgekommen, nachdem sie einen sehr gefahrvollen und wichtigen Dienst vollbracht, ohne daß ein Mann unsererseits wie Seitens unserer Alliirten verloren worden. Da man es für angemessen erachtet, eine bedeutende Trup⸗ penabtheilung nach Kertsch auszusenden, um den Feind zu ermüden und seine Aufmerksamkeit abzulenken, gleichwie um das auszuführen, was angemessen erscheinen möchte, befahl ich dem General⸗Lieutenant Sir W. Brown, einem Offizier, auf den ich volles Vertrauen setze, längs der Südküste der Krim ostwärts auszusegeln und mit den unter seinem Befehle stehenden Truppen im Verein mit den Fran⸗ zosen zu operiren und sich einer Position zu bemächtigen, die uns von sehr hoher Bedeutung als Operationsbasis bei allen Maßregeln werden könnte, die wir später gegen die feind⸗ liche Streitmacht unternehmen mochten. Zu dem Ende detachirte ich vom Kommando von Sir Colin Campbell das Aeste, 71ste und 93ste Hochländer⸗ Regiment, von deren Uniformirung man erwartete, daß dieselbe außer⸗ ordentlichen Eindruck auf die russischen Soldaten machen würde, und von denen zu hoffen stand, daß dieselben unsere Allianz mit all den Tscher⸗ kessen befestigen würden, die von der Küste aus sie wahrnehmen könnten. Eine Batterie des Kapitain Barker, eine Abtheilung der Tirailleurbrigade und ein Corps für den Landtransport unter Major Ebans, das die Bagage fortschaffen sollte, falls das Meer, wie in diesen Gewässern zu geschehen pflegt, zurücktritt und man zu Lande vormarschiren muß, vervollständigten sammt einer gewissen Zahl Intendantur⸗Offiziere mit Pferden, Mauleseln u. s. w. und einer kleinen Dragoner⸗Abtheilung den Rest unseres Kontingents. Diese Truppen waren auf 10 Tage ver⸗ proviantirt und um die Durchfuͤhrung ihrer Operationen noch besser sicher zu stellen, sandte ich meinen eigenen 1— den Lord Burghers, dessen Militairtalent und Erfahrung ich hochschätze, mit und schrieb ihm vor, rückhaltlos, so oft er es für erforderlich erachte, dem kommandirenden General⸗Lieutenant seinen Rath zu ertheilen. Sir E. Lyons, welcher ohne Zweifel den kompetenten Be⸗ hörden darüber Bericht erstatten wird, welchen Antheil er an den Ope⸗ rationen nahm, befehligte die Flotte, die zur Unterstützung der Tkuppen detachirt worden, und ich benutze diesen Anlaß, Ihnen zu sagen, wie zufrieden ich mit dem Eifer und der Geschick⸗ lichkeit dieses Offiziers bin, dessen Dienste bei dieser Gelegenheit wie bei allen frühern Anlässen unschätzbar waren. Der Himmel der wolkenvoll gewesen, klärte sich im Momente des Abgangs der Expe⸗ dition auf. Die Truppen waren in bester Stimmung und General⸗ Lieutenant Brown hat mir versichert, daß er sehr zufrieden mit ihrer Haltung gewesen und der Art und Weise, wie sie ihre Waffen und Czakots getragen. Was den besondern Zweck der Expedition anlangt, so bitte ich Ew. Herrlichkeit auf die Depesche des Sir H. Brown Bezug zu neh⸗ h Der Feind erwiedert nur das Feuer unserer Batterieen. Das

Better ist heiß, der Himmel aber überzogen, und es sieht sich an, als

gäbe es Regen.“ G St. Petersburg, 17. Mai.

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Rußland und Polen. Auf Vorlage des Ministers des Innern hat der Kaiser die Ver⸗ mehrung der Poltzei auf der Insel Kotlin, namentlich in Kronstadt, befohlen. Eine andere Verfügung vereinfacht die Ressorts⸗Bezie⸗

Adjutanten,

hungen zwischen den weltlichen 88½ geistlichen Behörden und Aem

der regierenden, wie der fremden Kirchen und Konfessionen. Lrn die Gouvernements Tambow, Ssaratow, Cherson und Poltawa ar vier neue Civil⸗Gouverneurs im Amte definitiv bestätigt 99 weil sich dieselben durch Eifer und Thätigkeit unter den jeßlaa Umständen ausgezeichnet haben. Endlich hat der Kaiser die hn hebung des Hofes des Thronfolgers dekretirt. Das e * desselben wird als eigenes Comptoir der Kaiserin Mani Alexandrowna, doch mit vermindertem Beamtenstand, unter! Hofmarschalls Olsufiew Leitung gestellt. Die Hof⸗ und Marst 1 Aemter der Großfürsten und Großfürstinnen (Kinder des Kaisers werden mit denen des kaiserlichen Hofstaates vereinigt. )

(Eircular des Grafen Resselrode. Fortsetzung und Schluß.) G schakoff sagt: „Einer der Gründe, aus welchen er eine aktibe enr ritorial⸗Garantie des türkischen Reichs ablehnt, liegt in der Schnft. rigkeit, seine Gränzen mit Genauigkeit zu bestimmen. Ist die Territe. rial⸗Garantie einmal stipulirt, müßte man sie nicht auf die b ferntesten Punkte ausdehnen, wie z. B. auf Tunis und Aden und 8 Kriegsfall machen aus jedem gegen eines dieser Gebiete von einer 88 kontrahirenden Parteien gerichteten Angriffe? Er weigert sich, der * pflichtung, die er übernimmt, eine so große Ausdehnung zu geben . das Blut Rußlands nur Rußland angehöͤrt. Das will übrigens 1- sagen, daß sich Rußland ausschließlich auf gute Dienste beschränken ”- Die Unabhängigkeit der Pforte ist nicht nur ein europäͤisches Interesse sondern auch ein russisches Interesse. Würde sie bedroht, so waͤre Ruß land nicht der Letzte, sie zu vertheidigen. Aber es behält sich das Tlass vor, eintretendenfalls zu erwägen, ob Grund ist oder nicht zur Anme dung seiner materiellen Hülfsmittel.“ ee Unter dieser Beschränkung und innerhalb dieser Gränzen glaubten die Bevollmächtigten Rußlands den Artikeln 1 und 2 beitreten zu müssen kraft welcher das türkische Reich zum Eintritt in das allgemeine Shstem des europaͤischen Gleichgewichts zugelassen wuͤrde. Nach Feststellung dieses Prinzips, das den Vertrag von 1841 ergänzen sollte, ging die Konferenz an die Lesung der übrigen Artikel des von dem franzoͤfischen Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten vorgelegten Prosekts Durch den Artikel 3 sollten sich die beiden Ufermächte des Schwarzen Meeres gegenseitig verpflichten, jede in diesem Meere nicht mehr als vier Linienschiffe und vier Fregatten zu halten mit einer entsprechenden An⸗ zahl leichter Fahrzeuge und nicht bewaffneter Transportschiffe.

Der Artikel 4 bestätigt die alte Regel der Schließung der Meer⸗ engen, abgesehen von den in den folgenden Artikeln angeführten Aus⸗ nahmen. Der Artikel 5 reservirt einer jeden der kontrahirenden Maͤchte die keine Niederlassung im Schwarzen Meere haben, die Befugniß in dasselbe eine Anzahl von Schiffen einfahren zu lassen, die der Haͤlfte der maritimen Streitkräfte gleich kommt, welche jede der Ufer⸗Mächte dort unterhalten wird. Der Artikel 6 stipulirt, daß die Anzahl der Linien⸗ schiffe der kontrahirenden Maͤchte, die keine Niederlassung im Schwarzen Meere haben, nicht mehr als vier zur Zeit vor Konstantinopel betragen darf, während ihrer Durchfahrt zwischen den beiden Meerengen. Der Artikel 7 reservirt dem Sultan die Befugniß, die Durchfahrten allen maritimen Streitkräften seiner Verbündeten zu öffnen, falls er von einem Angriffe bedroht waͤre. Durch den Artikel 8 sollten sich die bei⸗ den Ufer⸗Maächte verbinden, in allen Häfen des Schwarzen Meeres die Konsuln zuzulassen, welche dort einzusetzen die hohen kontrahirenden Parteien für nützlich erachten würden. Der Artikel 9 betrifft die den Bewohnern der Provinzen, welche der Kriegsschauplatz waren, zu be⸗ willigende Amnestie. Durch den Artikel 10 sollten die Beziehungen Ruß⸗ lands und Sardiniens zu einander wieder auf den Fuß gesetzt werden, auf welchem sie vor der Kriegserklärung standen. 1

Nachdem dieses Projekt verlesen worden, behielten sich die Bevoll⸗ mächtigten Rußlands, ohne noch in die Erörterung der Artikel 3 10 einzugehen, vor, sich in der nächsten Konferenz über den vorgeschlagenen Lösungsmodus auszusprechen. .

Die Schnelligkeit der telegraphischen Verbindungen zwischen Wien und St. Petersburg erlaubte dem Fürsten Gortschakoff, die in der Kon⸗ ferenz vom 19. April formulirten Propositionen unmittelbar zur Kennt⸗ niß des Kaiserlichen Kabinets zu bringen. Auf den ersten Anblick wichen sie wesentlich ab von der sehr bemerkenswerthen DOefinition, welche Lord John Russell am 26. März aufgestellt hatte, damit sie als Richtschnur für die Lösung des dermalen in Berathung begriffenen Problems dienen sollte. Wir wollen die dem Texte des Protokolls Nr. VI. einverleibten Worte des Bevollmäͤchtigten von Großbritannien hier anführen.

„Lord John Nussell, erinnernd an die beim Beginn der Verhand⸗ lung durch den Fuüͤrsten Gortschakoff abgegebene Erklärung, daß er in keine mit der Ehre Rußlands unverträgliche Bedingung willigen würde, sprach aus, daß in den Augen Englands und seiner Verbundeten die besten und die allein zulässigen Friedensbedingungen diejenigen sein wür⸗ den, welche, indem sie der Ehre Rußlands am meisten, entsprächen, zu⸗ gleich genügend wären für die Sicherheit Europas und gegen die Wieder⸗ ehr solcher Verwickelungen, wie diejenige, der man jetzt ein Ende machen wolle. Nach dieser in der Konferenz vom 26. März formell abgegebenen Erklärung kann es Lord John Russell schwerlich überraschen, wenn er sieht, daß die am 19. April gemachten Vorschläge von dem Kaiserlichen Kabinet nicht als die besten noch als die allein zulässigen erachtet wur⸗ den, um uns des von dem englischen Bevollmächtigten gebrauchten Aus⸗ druckes zu bedienen. Denn wahrlich, die Zahl der Kriegsschiffe im Schwarzen Meere festsetzen, wäbrend die maritimen Skreitkräfte des Mittel⸗ meeres ohne solche Schranke und ohne Kontrolle bleiben; Frankreich un England die Meerengen der Dardanellen und des Bosporus öffnen, wäͤh⸗

rend sie der russischen Flagge geschlossen blieben; endlich die Ernennung

fremder Konsuln in unsern Häfen stipuliren, ohne daß es der Kaiser⸗ lichen Regierung frei stände, ihnen das Exequatur zu verweigern, wie dieses Recht Frankreich und England in den ihrer Herrschaft unter⸗

worfenen Gebieten besitzen: das

e611. I waren sicherlich nicht die geeigneten um Europa die Wohlthat eines sichern und dauerhaften griedens zu sichern. Denn eine Uebereinkunft zwischen Staaten, die von 5 er Dauer sein soll, muß gegenseitig ehrenvoll sein. Wenn nicht, so sanseßt man keinen Frieden; man unterzeichnet einen Waffenstillstand.

ch Würdigt man diese Erwägungen genan der Wahrheit gemäß, so wer⸗ den sie vollends beweisen, daß, ernsthaft gesprochen, die von den Bevoll⸗ mächtigten Frankreichs und Englands an die Hand gegebenen Combina⸗ tionen für den Feen Europa's minder sichere Unterpfänder darboten, als der Plan, dessen Basis der hochselige Kaiser festgestellt hatte. Dieser Plan öͤffnete das Schwarze Meer ungehindert der. Flagge aller Nationen. Dadurch hob er die Isolirung des türkischen Reichs auf und machte der Besorgniß ein Ende, welche dem Auslande das Mißverhältniß der maritimen Streit⸗ fräfte der beiden Ufermächte des Schwarzen Meeres einflößte. Dieses örte auf, ein geschlossenes zu sein, und trat so in den Bereich der Ueber⸗ wachung und Beobachtung sämmtlicher Nationen. Von dem Augenblicke an mußte die Furcht vor der angeblichen Gefahr, welcher die Hauptstadt des türkischen Neiches durch die Nähe unserer maritimen Etablissements sich ausgesetzt sehen könnte, verschwinden. Mit einem Worte, dieser von einer zugleich voraussichtigen und uneigennützigen Politik entworfene Plan hätte einerseits Europa eine bleibende Sicherheitsbürgschaft gegeben, während er von der anderen Seite die Würde Rußlands in Nichts ver⸗ letzte. Rußland bätte seinerseits, bei Gleichheit des Anspruchs, zu Gun⸗ sten seiner Flagge die Oeffnung der Meerengen des Bosporus und der Dardanellen erlangt. Für beide Theile hätte in der Annahme dieses Planes das Verdienst einer vollkommenen Gegenseitigkeit gelegen, welche die Grundlage der internationalen Beziehungen bildet; ein unverrück⸗ barer Grundsatz der Gerechtigkeit, den das Ehrgefühl aller Länder achtet und gutheißt. 3

Durchdrungen von dieser Ueberzeugung, hat unser erhabener Herr Seinen Vertretern den Befehl wiederholt, sich an die Vollziehung des Planes, wie er ihnen unter der Regierung des hochseligen Kaisers durch ihre Instructionen vorgezeichnet war, zu halten.

Die telegraphischen Communicationen haben mit unglaublicher Schnel⸗ ligkeit die Uebermachung dieses Befehls vermittelt. So geschah es, daß der zu Wien am 19. April vorgelegte, zu Petersburg am 20sten geprüfte Zlan von den Bevollmächtigten Rußlands in der Konferenz vom 21sten abgelehnt wurde.

Nachdem sie sich auf Befehl ihres Hofes dieser Pflicht entledigt, leg⸗ ten sie in derselben Sitzung ein Gegenprojekt vor, das ihren Instructio⸗ nen gemäß auf den Grundsatz der Oeffnung der Meerengen und der freien Schifffahrt im Schwarzen Meere basirt war.

Zur Unterstützung dieses Planes trugen sie vor: 1) ein Memoran⸗ dum, das sie verfaßt hatten, um die Vortheile der von dem Kaiserlichen Kabinet im allgemeinen Interesse der Erhaltung des europäischen Gleich⸗ gewichts vorgeschlagenen Combination zu entwickeln; und 2) ein Expose, das eine Reihe von Artikeln umfaßte, die bestimmt waren, dieses Pro⸗ zeit in einen förmlichen Traktat zu verwandeln. Auf Verlangen der Be⸗ vollmächtigten Rußlands sind diese beiden Aktenstücke dem Protokoll XII. als Anlagen beigefügt. Da sie in den Augen aller befreundeten Mächte die Aufrichtigkeit und Ausdauer der Anstrengungen darthun, welche das Kaiserliche Kabinet nicht aufgehört hat, der Vollendung des Friedens⸗

Bedingungen,

werkes zu widmen, unter Aufbietung aller mit der Würde Rußlands

verträglichen Mittel, so haben wir es für nöthig gehalten, diese Doku⸗ mente der gegenwärtigen Depesche beizulegen, um so die Erzäh⸗ lung der Thatsachen, über welche sie Rechenschaft giebt, zu ver⸗ vollständigen.

Wir müssen zu unserem Leidwesen hinzusetzen, daß die von unseren Bevollmächtigten aufgebotenen Bemühungen, die Annahme des Planes, mit dessen Vorschlag sie beauftragt waren, zu bewirken, die Hindernisse, auf welche derselbe bei seiner Durchführung stieß, nicht haben überwin⸗ den können. Das erste dieser Hindernisse ging von dem türkischen Be⸗ vollmächtigten aus. Er erklärte, daß seine Instructionen ihm vor⸗ schrieben, das Prinzip der Schließung der Meerengen aufrecht zu erhal⸗ ten, daß die hohe Pforte dieses Prinzip von jeher als eine Garantie ihrer Unabhängigkeit betrachtet habe, und daß sie an der Anerkennung desselben festhält, abgesehen von einigen Ausnahmen, welche sich stipuliren ließen. Die Herren Bevollmäͤchtigten von Frankreich und Großbritannien haben es abgelehnt, das russische Gegenprojekt zu diskutiren, weil es auf einer ihren Instructionen ganz zuwider⸗ laufenden Basis beruhe. Zufolge dessen haben sie erklärt, nicht ermächtigt zu sein, in die Berathung über die Details dieses Planes ein⸗ zutreten. Schließlich haben sie angekündigt, daß sie ihre Instructionen als erschöpft ansähen. Der österreichische Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten betheuert, daß seinem Hofe nichts mehr am Herzen liege, als zur Wiederherstellung des Friedens beizutragen, und druückt sein Ve⸗ dauern darüber aus, zu sehen, daß Rußland das Prinzip der Oeffnung des Schwarzen Meeres vorschlage, während die übrigen Mächte ein⸗ müthig das entgegengesetzte Prinzip als nothwendig für die Nuhe Europa's aufrechterhalten.

„Inzwischen sieht er die verschiedenen Modalitäten der Lösung nicht Is erschöpft an, und er betrachtet es vorzugsweise als die Aufgabe Hesterreichs, sich mit der Auffindung von Annäherungswegen zu beschäf⸗ tigen. Er hofft demnach, daß die Konferenz sich von neuem versammeln 8. sobald eins ihrer Mitglieder neue Vorschläge vorzulegen haben

Wi Am Morgen nach der Sitzung vom Llsten verließ Lord John Russell belten⸗ ir nach London zurückzukehren. Seine Abreise machte den Ar⸗ 18 4 Konferenz noch kein Ende. Sie nahm vielmehr ihre Bera⸗ wieder anfn 26. April auf Verlangen der Bevollmächtigten Nußlands Istnuqndem 8 Instructionen der Letzteren sie bevollmächtigten, zur Er⸗ um 88 5 Meerengen ihre Zustimmung zu geben, als zu einem Mittel, der Peß allgemeinen Herstellung des Friedens zu gelangen, gingen sie von

Idee aus, daß eine in diesem Geiste gedachte Combination, um durch⸗

8.

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führbar zu werden, der vorgängigen Genehmigung der Pforte bebürfe, als der Beherrscherin der die Meerengen begränzenden Gebiete. Die

(von dem türkischen Bevollmächtigten in der Sitzung vom 21sten ab-

gegebene Erklärung hob diese Eventualität auf. Nunmehr konnten die Bevollmächtigten Rußlands noch von dem weiten Umfange ihrer Voll⸗ machten Gebrauch machen, um zu einer neuen, mit den direkten Interessen Rußlands übereinstimmenden Lösung zu gelangen. Ursprünglich wäre, wie gesagt, das russische Kabinet, ohne die Revision des Vertrages von 1841 zu provoziren, bereit gewesen, die Stipulationen desselben zu er⸗ neuern. Nur um die ihm zu Gebote stehenden Mittel der . 1 zu erschöpfen, glaubte es den Absichten der Kabinette von London und 2 Paris zu entsprechen, indem es ihnen vorschlug, die Schifffahrt im Schwar⸗ 2* zen Meere der Flagge aller Nationen zu öffnen. Ihre Weigerung, diesen Weg der Versöhnung zu betreten, entband das Kaiserliche Kabinet gänz⸗ lich davon, auf demselben zu beharren. Vielmehr sprach mehr als ein Motiv, wie wir meinen, zu Gunsten der Schließung der Meerenge, ein Prinzip, auf das wir nicht um einer exklusiven Politik willen, sondern 896. sehr ernsten Erwägungen von allgemeinem Interesse hatten verzichten wollen. In der Situation, welche sich für uns aus dem Ausgange der Kon⸗ 8 ferenz vom 21. April ergab, waren unsere Bevollmächtigten der Ver⸗ 8 pflichtung, für die von unseren Gegnern selbst zurückgewiesene Oeffnung des Schwarzen Meeres zu plaidiren, enthoben, und es stand ihnen frei, einen neuen Plan zu proponiren. Derselbe bestand aus zwei Artikeln. Der erste bestätigte die alte Regel der Schließung der Meerengen, der zweite stellte die hohe Pforte selbst als obersten Richter hin über die Fälle, in welchen ihre Sicherheit Ausnahmen von diesen Prinzipen erheischen würde, und sie den Umständen nach entweder die Flotten der Westmächte oder die Flotten Rußlands zu rufen für nöthig finden würde. Der französische Herr Minister der auswärtigen Angelegene: heiten wiederholte seine Erklärung, daß er seine Instruction als erschöpft ansehe, und glaubte sich nicht befugt, das jetzt zur Berathung vorliegende Projekt zu diskutiren. Die Herren Bevollmächtigten der Türkei enthielten sich der Aeußerungen über das Verdienst dieses Projekts. Der österrei⸗ chische Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten nahm Akt von dieser Proposition und ersah mit Befriedigung, daß in dem Artikel 1 das Prinzip der Schließung an die Stelle desjenigen der Oeffnung der Meerengen gesetzt sei. Er meinte ferner, daß der Artikel 2, welcher dem Sultan die Möglichkeit reservirt, eventuell zu seiner Hülfe fremde Flot⸗ ten herbeizurufen, und ausnahmsweise die Meerengen zu öffnen, einer praktischen Anwendung fähig sei. Die Proposition scheint ihm die utabel. Sie schließt Elemente in sich, aus denen Oesterreich zum Behuf einer An⸗ näherung Vortheil zu ziehen bestrebt sein wird. Indeß kann er sie in ihrer jetzt noch unausgeführten Gestalt nicht wohl als eine Basis für die Lösung betrachten. Ihrerseits haben die Bevollmächtigten Rußlands erhärten wollen, daß sie es waren, welche in der 12ten Kon⸗ ferenz die letzte Proposition, die dahin ging, den dritten Punkt der Verhandlungen zu entscheiden, zu Protokoll gaben, daß sie es aber⸗ mals seien, welche zu demselben Zwecke die neuen Ideen vortrugen, welche den Gegenstand der 13ten Konferenz ausmachen. Sie haben die⸗ selbe damit beendigt, daß sie konstatirten, wie vollständig sie ihr Wort gehalten, indem sie mehrere Arten der Lösung vorschlugen. Diese vom Fürsten Gortschakoff abgegebene Erklärung bildete den Schluß der Sitzung vom 26. April. Den anderen Morgen verließ der französische Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten Wien, um nach Paris zurück⸗ zukehren. Das ist das Resumé der Verhandlungen bis zum 16. (28.) April. Um dieser Auseinandersetzung den Charakter der Einfachheit und Ruhe zu bewahren, der einer historischen Relation geziemt, haben wir Sorge getragen, alle Anschuldigung davon fernzuhalten. Es genügte, die That⸗ sachen in ihrer Reihenfolge und Verkettung anzugeben, um Sie über die Ansichten aufzuklären, welche das Kaiserliche Kabinet bei einer jeden der zur Berathung vorgestellten Fragen vorwalten ließ. Wir wollen sie jetzt über⸗ sichtlich rekapituliren. Die erste Frage war eine Frage politischer Riva⸗ lität. Der Kaiser hat sie von einem höheren Standpunkte aus beurtheilt. Er hat sie im Interesse der Fürstenthümer gelöst, deren Wohlfahrt Nuß⸗ land zu garantiren versprochen hat. Es hat dieses Versprechen gehalten, und wird es künftig zu halten wissen. Die zweite Frage hing mit dem allgemeinen Handelsinteresse zusammen. * Der Kaiser hat sie zu Gunsten der Handelsfreiheit aller Nationen entschieden. Die dritte betraf nicht nur das allgemeine Gleichgewicht, sondern sie stand auch in naher Be⸗ rührung mit der Würde und Ehre Rußlands. In diesem Sinne hat unser Erhabener Herr sie beurtheilt. Das Nationalgefühl unseres ge⸗ sammten Vaterlandes wird sich zum Echo diefer Entscheidung machen. Die vierte war eine Frage der religiösen Freiheit, der Civilisation und soctalen Ordnung für die ganze Christen⸗ heit. In den Augen des Kaiserlichen Kabinets ist es diejenige, welche eines Tages an der Spitze eines allgemeinen Friedensschlusses stehen wird, der es verdient, die Sanction aller Souveraine Europas zu erhalten. Die Bevollmächtigten von Frankreich und England haben sich geweigert, diese Frage von religiösem Interesse auch nur aufzunehmen, bevor die⸗ jenekge, welche die Schifffahrt des Schwarzen Meeres betrifft, regulirt sei Nach dieser Reflexion haben wir unserer Erzählung nichts weiter hinzu⸗ zufügen. Sie sind ermächtigt, diese Darstellung dem Kabinette, bei welchem Sie die Ehre haben, beglaubigt zu sein, vorzulegen. Es wird beurthei⸗ len, auf welcher Seite sich der Wunsch ausgesprochen hat, auf loyale Weise zur Wiederherstellung des Friedens zu gelangen. Es wird auch entscheiden, auf welcher Seite die Hindernisse sich erhoben, welche bis jetzt die Vollbringung dieses heilsamen Werkes berzögert haben. Sollte das⸗ selbe definitiv durch die Abbrechung der Konferenzen scheitern, so wird die unparteiische Meinung der befreundeten Mächte Rußland mindestens die Gerechtigkeit zollen, anzuerkennen, daß es keine Anstrengung ge⸗ scheut hat, um den Erfolg einer Unterhandlung zu sichern, welche bestimmt war, dem tief empfundenen Wunsche eines allgemeinen Friedensschlusses zu genügen. 8