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Ergiebt es vor dem Ablaufe dieses Jahres, daß der Neu⸗-⸗ (Magistrat, Bürgermeister) durch Resolut zu ent “ jnister des Innern hat die zur Ausführung dieses Nr. 4225. das Gesetz, betreffend die Abänderung der Verfassungs⸗ an lehensbe si 2 solchen Zustande der Verarmung befindet, der in Anspruch 419 8ra nesan 19 nloüsnen. sonem 8 „Snbenaen Instructionen zu erlassen. 5128. Urkunde vom 31. Januar 1850 in Aasehung der Ve⸗ . die öffentliche Unterstützung desselben nothwendig macht, so nur den Aufenthalt hat, so steht die Entscheidung den vorste 8 Geseter nblich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschriftund nennung der Kammern und der Beschlußfähigkeit der muß der zur Zeit dieses Ergebnisses zur Fürsorge für ihn ver⸗ bezeichneten Behörden seines Aufenthaltsorts zu. bend edrucktem Königlichen Insiegel. 1 1“ Ersten Kammer. Vom 30. Mat 1856. 8 ’1 pflichtete T. Jberban⸗ denselben übernehmen. Dagegen ist an Gegen ein solches Resolut steht innerhalb zehn Ta en n heig Gegeben Berlin, den 21. Mai 1855. “ Berlin, den 5. Juni 1855. “ diesen Verband alsdann auch das etwa erlegte Einzugs⸗ und dessen Zustellung sowohl dem Armenverbande als dem in nfpen qTbebe mn I 2 Debits⸗Comtoir der Ges et-Sammlung. Hausstandsgeld herauszuzahlen. Genommenen der Rekurs an die Regierung offen, bei deren 8 ee““ (L. Ss.) Friedrich Wilhelm. n8
ie Vorschrift des §. 1 Nr. 2 und des §. 3 des Gesetzes über scheidung es im Vernhe. dann bewendet. nt⸗ 1 11 2
die Verpflichtung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842, so wie rtikel 7. Rvon Manteuffel. von der Heydt. Simons. Ia SSS9r S g303 1 4 die des §. 5 des Gesetzes über die Aufnahme neu anziehender Per⸗ Außerdem aber steht auch jedem von beiden Theilen frei von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Preußische Bank. ac9 I⸗ n sonen von demselben Tage, sind, so weit sie von den Bestimmun⸗ Recht im Wege der gerichtlichen Klage zu verfolgen und die ein Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗ aung Sr. gul . h 1 ie Auf⸗ 11““ “ schaftlichen Angelegenheiten: Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank,
gen des vorliegenden Artikels abweichen, aufgehoben. — der im Verwaltungswege getroffenen Festsetzungen ““ .“ - 1
Wo in den Gesetzen auf diese aufgehobenen Vorschriften ver⸗ ee “ yiE1ö111“ von Manteuffel.† gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1840. wiesen wird, treten die Bestimmungen des vorliegenden Artikels an Artikel 8. 8 W“ “ “ “ UkeeiyäJ.. 1 111464*“”“ “ 1 Die Resolute der Verwaltungsbehörden sind gegen den in A 111 ie E 1) Geprägtes Geld und Barren. ..29,991,800 Rthlr. 11X1XAX*“] 8. spruch Genommenen sofort und so lange vonrecbon. bis im 8* Gesetz vom 30. Mai 1855 — betreffend die Ab⸗ 2) Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen⸗ Zu §. 12 des Gesetzes 25 ke. vwö. zur Armenpflege vom kurs⸗ oder Rechtswege “ Entscheidung erfolgt ist. änderung der Verfassungs⸗Urkunde vom 31sten 3) eA ,—, e 8
. . ezem er . 1“ 14811 9. b 2 1 ö y D DDDDDDDcc„209, „ va. g en
Ist der letzte Unterstützungswohnsitz eines aus dem Auslande Wird der in Anspruch Genommene durch Resolut der Regi Januar 1850 in Ansehung der der 8) Lorhh.Beänhe..... .. . .... .. 8346,300 n wieder übernommenen Verarmten nach §. 4 des Gesetzes vom rung oder durch rechtskräftiges gerichtliches Erkenntniß 9 Kammern und der Beschlußfähigkeit der rsten 5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen I 31. Dezember 1842 über die Verpflichtung zur Armenpflege er⸗ Unterstützungspflicht ganz oder theilweise entbunden, so hat 8 M E-. uund Aktiiov. ..12,946,000 e. loschen, so liegt die Fürsorge für denselben nicht dem Landarmen⸗ Armenverband ihm das bis dahin zu viel Geleistete zu erstatten 5 LELEEEW“ 5 5. 1845 1 Passiva. 2. B2 deifesee Bezirks ob, her 18 ¼ Gränze derselbe in hes und ist im Weigerungsfalle hierzu im Verwaltungswege anzuhalten Lerordnung vom 12. Oktober 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 244. S. 1845.) 2 Sesehen 2.2. 5öö Rthlr. 8
nland eintritt, sondern demjenigen Landarmenverbande, in dessen atte jedoch der eine solche Erstattung Fordernde die scht. z 342 5 . ) Depositen⸗Kapitalieen 24,652, “
Bezirk der letzte Unterstützungswohnsitz des Verarmten belegen war. liche Klage * binnen sla Uehaer 85 der Zagelabehe Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Abaig yn 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und bs 0! Insoweit wird die Vorschrift des §. 12 jenes Gesetzes vom 31. De⸗ von ihm angefochtenen Resoluts der Verwaltungsbehörde ange Preußen ꝛc. v. der K rn, was folgt: 8 Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗
zember 1842 abgeaͤndert. (b racht, so kann er nur dasjenige zurückfordern, was er für de verordnen, unter Zustimmung der Kammern, bt; [böö6188 460 700
4 urrerensh Saf g pgdeitraum seit Anbringung der Klage zu viel geleistet htt. — ; 1 — Berlin, den 31. Mai 1855.
1 1 . Rah Sru .. 3 g e . Die Erste Kammer wird fortan das Herrenhaus, die Zweiite w b 8
8. 22 85. 2 und 26 desselben Gesezez. Artikel 10. das Haus der Abgeordneten genannt Koniglich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
1 ö 2 n 889 Faser Uücang Fflte 88 Snnc⸗ nensn „ ve Art. 6 bis 9 wird das Recht Laepier §. 2 gvn Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt Dechend 8 ffremden Armen übernommen hat, ist berechtigt, seinen Anspruch auf des Hülfsbedürftigen n eschränkt, seine Ansprüche a 1 81 2 14X“ -“
8 Erstattung der ihm dadurch de. cescfer ecen nach seinter Wahl haltung gegen die genannten Craegöeigei zu b Dnn 6 nens, n 1 gebe ℳg veeesenan va⸗ c ven⸗ “ ve4. ““ b Dozmnhe 11“ geee 1— 8 8 entweder gegen den aus einem privatrechtlichen Verhältnisse Ver⸗ EE11ö1“ Artikel 11. F E zesene sech esetz⸗ Sannan 8 544 — 544) zu Sitz und Stimme 1 awssteis hn SIE) t n r pflichteten oder gegen den verpflichteten Armenverband geltend zu Solchen p Armenpolizeiliche Bestimmungen. vrstes Niit lieder ne sind. 111*¹n . EEEITqqEööö“ velcher veeea, e Feösttafagig Der Artikel 80 der Verfassungs⸗Urkunde ist aufgehoben, inss-⸗ Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗
t . kunlmmelig IGh, ba sg enle Ortspolizeibehörde 1 böhnung, binnen ver der weit er diesem Gesetze zuwiderläuft. Minister Simons, von Elberfeld.
“ Zu §. 31 a. a. O. nicht verschafft haben, † gestellten Frist, sich eine andere Wohnung Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Se. Ercellenz der Staats⸗ und Minister des Innern von DDie von der Obrigkeit des Orts, wo ein auf der Reise er⸗ V een ee. beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8* S Westphalen, von Heidelberg. versdnkh Kth nimn krankter Armer sich befindet, nach §. 31 des Gesetzes vom 31. De⸗ eranstaltung ein Obdach verschafft werden muß, für die Dauer Gegeben Sanssouci, den 30. Mai AEE““ - d eS a e. 8 zember 1842 der andarmen⸗Behörde zu machende Anzeige muß, E der Aufenthalt in einer Arbeitsanstalt ange⸗ nes E““ 1I11“ 6 8 wne. n. S 8 1
bei gleicher Verantwortlichkeit, au 1 . v“ riedrich Wilhelm. Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant un
865 . aürmnbesee Artikel 12. aqhKörnti. — ccee 8. Garde⸗Infanterie, von Möllenvdorff, nach
emacht werden, welchem die Fürsorge für den Kranken obliegt, — . 82 isofern ein solcher Berband 2— geef dnech sofont upaftellende Auch solche Personen, welche die Armenpflege in Anspruch neh⸗ von Manteuffel. von der Heydt. Simons. Nenndorff.
Nachforschung ohne erhebliche Schwierigkeit zu ermitteln isst. men, sich aber weigern, für die ihnen gewäaährte Unterstützung die von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwing h. Der Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen An⸗ 2 3 n ist ihnen von der Obrigkeit, sei es im Orte oder auswärts, angewie⸗ Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗ gelegenheiten, Freiherr von Manteuffel, nach Liebenwerda. 2
Zu 32 3 5 8 — 2 12 r. 4 1 Arbeit ordnungsmäßig zu verrich⸗ E111A14“*“” eeesemsegeeens d 8 189
b— 5 b - en, können, so lange sie der Unterstützung bedürfen und bei ihrer 1cee“ von antenffeh- Wenn Personen, welche als Dienstboten, Gewerbegehülfen, Ge⸗ 2 1 g ““ W E61616161616165 sellen, Lehrlinge u. s. w. in einem Dienstverhältniß Fehenf an dem Wezoersze hehossen, c. e. eeesrsslt untergebracht werhe. b 1““ .“ Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ . 8 grnädigst geruht: dem Ober⸗Post⸗Direktor Spangler zu Stettin
Orte, wo sie sich im Dienste befinden, erkranken, so müssen sie — 8 insoweit dazu kein Anderer (Verwandter, vienscherfschaft Leh herr der ”.52 Fe-Fe-I , . mean ℳ . Ministerium für Handel, Gewerbe und 8 die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige Stiftung u. s. w.) verpflichtet und vermögend ist (vergleiche §. 1 nicht 14 Jahre alten Kinder — der ehe Marta ee nehelicen öffentliche Arbeiten. von Dänemark ihm verliehenen Ritterkreuzes des Danebrog⸗Ordens des Gesetzes über die Verpflichtung zur Armenpflege vom 31. De⸗ Kinder eben dieses Alters, der gesetzlichen Ver eflichtung oehe ““ b s 1n extsellen.. e. 13 es he Z2 ersh e 8. es Lich vntber ) —= ben dee rehereeh. dieses Orts verpflegt dergestalt hülflog, daß diese Angehörigen † Annenpftege cgehe Fer SMg 86 Grüneberg zu Stettin ist unter dem „ „11144A4A*“ —2 . llen, so kann eine solche Perso s vnicht l ³41. Nai 1858 ein Paten nmmr sibig Ein Anspruch auf Erstattung der Kur⸗ und Verpfle ungskosten fa A erson, falls sie die Armenpflege nie Jöaaauf eine in der durch Modell und Beschreibung nach.. ö11ö61652 nspru⸗ 1 9 8 3 1 T1“ “ 8. 1 “ “ 1-en eeeh. Anerann ist 2* in 55 Bälen in hat, 18 der Versuch Feh zcesn seüsene s6 ng vS5 ea e “ * 5 ö1 Feanefch n MNichtamtliches. ie Krankenpflege länger als drei Monate fortgesetzt wor⸗ oder gerichtlichen Wege⸗ U 5 88 it. he. - gaanerkannte indlade für Kirchenorgeln, ohne 11u.“ g. den ist, und nur für den über diese Frist hinaus d . ege zur ÜUnterstühung jener Angehörigen exenu⸗ smweitige Anwendung des zum Grunde liegenden Prinzips Preußen. Potsdam, 4. Juni. Das Befinden Sr. Ma⸗ se Frist h gehenden Zeit⸗ tivisch anzuhalten, auf so lange, als das Bedürfaiß der Armen⸗ zu beschränken, 1 — jestät des Königs war am gestrigen Tage anhaltend gut; der zu
raum zulässig. 2 “
Dem Ortsarmenverbande, welchem die Erstattung der Kur⸗ geteslegung 8 84 Angehoͤrigen fortdauert, in einer Arbeits⸗ auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ erwartende Fieberan all hatte sich nicht wieder eingestellt, und - und Verpflegungskosten obliegt, oder, wenn ein solcher nicht vor⸗ ntergebracht werden. 1“ fang des preußischen Staats ertheilt worden. “ heute befinden Sich Se. Majestät den Umständen nach wohl, so da handen oder bekannt ist, dem Landarmenverbande, muß späͤtestens Artikel 14. v11ö1“ vübͤlerhöchstdieselben die Vorträge entgegennehmen werden. acht Tage vor Ablauf des dreimonatlichen Zeitraums Nachricht von Ueb — h. vge, Teh t Iöhzis geech C1 “ 11“ — Man schreibt der „Pr. C.“ aus Memel unter dem 31. Mai: der Erkrankung gegeben werden, widrigenfalls die Erstattung der be⸗ erweisung an die Arbeits⸗Anstalt auf Antrag des Vorstandes Das 19te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ „Gestern ist eine Verfügung der Königlichen Regierung hier ein⸗
Kosten erst von dem acht Tage nach dem Eingange der Nachricht en tmenverbandes durch Anordnung des Landraths. In solchen geben wird, enthält unter — gegangen, welche bestimmt, daß die Wahl des Bürgermeisters nicht beginnenden Zeitpunkte an .*en “] 1 een⸗ die weder in Kommunal⸗ noch in Polizei⸗Angelegenheiten Nr. 4222, den Allerhöchsten Erlaß vom 30. April 1855, betreffend aufgeschoben werden soll. Das bisherige Gehalt desselben von Scchwangerschaft an sich ist nicht als eine Krankheit im Sinne vFrh Aufsicht des Landraths unterworfen sind, oder die eine eigene G die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den 1— 1200 Rthlr. wird als unzureichend erklärt und soll daher, unbe⸗ der vorstehenden Bestimmung anzusehen. Vorf . 3 bestzen, steht diese Anordnung dem Gemeinde⸗ uaunund die Unterhaltung der Kreis⸗Chausseen von Kempen schadet der späteren Gehaltsregulirung bei dem Zutritt von Vitte
orstande (Magistrat, Bürgermeister) zu. 1 hüber Baranow, Slupia, Opatow und Siemianice bis zur Stadt, auf 1500 Rthlr. erhöht werden. Der Magistrat ist
Der §. 32. des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 wird auf⸗ gehoben. ge aeeenasve durch sofort vollstreckbares schlesischen Gränze bei Costan, von Kempen über angewiesen worden, schleunigst eine neue Bekanntmachung behufs e s . g28 11 1h 8eHch s bh. In lezun or öhtsu lässig ist bach der Refhrs im Heorfneten Dustetheange; FPpodzameze bis zur russisch⸗polnischen Gränze und von Bewerbung um die Stelle zu erlassen und die Wahlver⸗ 1111“*“ Zu .35 a. a. Dnmhatuahtt a., tmmn g 4 Artil 1““ Grabow über Schildberg bis zur Gränze des Warten⸗ handlungen nach 4 Wochen einzureichen. — Die englische Korvette Auf den Antrag des Armenverbandes, der einen Verarmten Die Vorschrift des 8 16 8.a. sche vom 31. Dezember 1842 8 berger Kreises bei Märzdorf; unter „Basilisk“ ist gestern Abend 7 Uhr wieder in See gegangen und
unterstützen muß, können d 5 . 1 der der at ihren Lauf nach Norden genommen.“ stütz ß en der Ehemann, die Ehefrau, die ehelichen über die Verpflichtung zur Armenpflege soll auch bei Anträgen zur 4223. das Geseß, betreffend die “ h 659 1. Juni. Das englische Aviso⸗Dampfschiff „Prinzeß
Aeltern, die uneheliche Mutter, so wie die ehelichen Kind Berliner Bahnhofs⸗Verbindungsbahn u 7 Verarmten, wenn sie threr zesezlchsa Ber fich hmn en Uenbeger⸗ rb.S 2 bis ve. 801 Hehvachten Feisgefe fung der Sveeeen. Gelvmüttel zur Vollendung der Aliece“, Capitain Onderwood, mit 120 Pferdekraft und 37 Mann pflegung nicht nachgekommen sind, im Verwaltungswege angehalten maaßgebend sei ndarmen⸗Anstalten verbundenen nsbarg Ostbahn, der Westfälischen und der Saarbrücker Bahn, Besatzung ist gestern Abend, mit Depeschen und Briefschaften reeeb demselben ganz oder theilweise die nothdürftige Unter- dge he 2n Artikel 16 1In . und zur Herstellung der Eisenhahnen von Münster über von Farösund kommend, in unsern Hafen eingekommen. Die % bung selbst zu gewähren oder die erforderlichen Mittel zu deren 2hn. Ih 4 u88. Uebergangs⸗Bestimmung. Fa notis rrbic Rheine bis zur hannoverschen Landesgränze und von englischen Kriegsschiffe bringen die Nachricht, da die Russen in Gewäͤ na herzugeben. Mit der Publlcation bdes ge Inwärtgen Ge etzes treten die RKRheine nach Osnabrück. Vom 21. Mai 1855; unter den letzten 6 Monaten keineswegs müßig gewesen sind, sondern ac 6. er hat der Landrath desjenigrn Kreises, in welchem der vemselben entgegenstehenden Vorschriften 85 Kraft, und sind —*4224, das Gese⸗ zuxr Ergänzung der Gesetze vom 31. De⸗ alle durch einen Angriff bedrohten Punkte so sicher als —— di⸗ 538 dcne ee2e gäs vchi in einer Stadt, letztere nur noch auf die Fälle anzuwenden, in welchen bie Fürforge zzember 1842 über die Verpflichtung ver bvr. ,— — “ E
zunal⸗ noch in Polizei⸗Angelegenhei „ füur ei ersonen. eheure 2 1 äheru
scht des Lanbrathe unterworsen is, wahant, HersGenetndewerseg sewerven h. —r scon vor Publies 21. Mai 1805; und unter Personen. Vom sehr schwieig, wenn nicht unmaglich geworden is. Die Ein⸗ Fichs Fh 18 921 8 —8ä 1178 197 Ase mäahl mheres eenn 9 218 „61
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