1855 / 137 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 8 Kerlin b 2 88 TT1.“; 8 8 8 8 vtttte. .. 11“ 8 eeeex a Sit 4 §. 14. auf einen Apparat zur Hasejtehh von Kessel⸗Pragées in Wilhelm traf mit Gefolge und in Begleitung des Ober Dhne Beschränkung auf pe n Za2 2 8 hann 1 2— 5 Wege der Klage, so hat der Gläu⸗ 1 2 6 Funch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen e Zaßr Feg, Fene geserx. Atend um 9 Uhr o iger sogleich in der Klage seinen Antrag darauf zu richt erbindung er ein. Zahlreiche Ehrenpforten in den an der Chau 1 A e8“ welche der Schuldner in der dem der Verklagte zu thun oder zu hüren gar 9 1 12 is auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ belegenen ländlichen Ortschaften gaben schon die Fr nne ler vorzune l ö1ö1ö1uf'.““ . 8 manfh min mhukt. 1,5ö9 9 z;rihij. sun insth 899. 2 4 ¹ r in den ,Sch gevortheilen; Inwieweit der zur Rückgewähr Verpfl wegen For⸗ II b „sx4 E dieser selbst war das Zusammenstroͤmen der Einwohner so bedeu⸗ 2) die gegen den Schuldner ergangenen Entscheidungen und derungen, welche ihm gegen den Schuldner zustehen, ebenfalzs an 8 Pau⸗ Un. e. 3 sti Mini W“ . Mg , tend, daß Se. Königliche Hoheit sich genöthigt sah, nur im Schritt 222. Mandate, so nte vih auf Grund solcher Titel vorgenommenen das halten kann, was er zurückgewähren muß, ist nach den gllge⸗ r. n ustiz⸗Ministerium. 113““] fahren zu lassen. An der am Eingange unserer Stadt erbauten e; 83 aenns ee liegen, 1-ee reenn 8 6412 in Execu⸗ 6“ bct 2. Chts⸗Rath L 4 3 i Lrhe eefag⸗ gs 1n F veeegseden 21 Faser. vbei welchen eine gleiche bsicht (Nr. 1.) erhellt; . 5 nkurs ⸗Ordnung) zu ent⸗ Der bisherige Kreisgerichts⸗Rath Bormann in Hattingen 1 v rinzen aufgestellt, und die ützen⸗ 3) die freigebigen Verfügungen (§. 5 Nr. 2), welche der Schuld⸗ scheiden. zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Bochum, und zum Notar Feee K. g ve ge. i,l .n.

ner zum Vortheil seines Ehegatten nach geschlossener Ehe 1 §. 16. 1 im Departement des Appellationsgerichts in Hamm, mit Anweisung un b vorgenommen hat; Gegen einen dritten Besitzer der aus dem Vermögen des Schuld⸗ seines Wohnsitzes in Hattingen ernannt worden, in welcher Stellung bald darauf Sr. Königlichen Hoheit vorgestellt zu werden

* 4) dürsRcchtshanblungen, durch welche der Schuldner seiner ners weggegebenen oder veräußerten Gegenstände, oder der von den senden Titel als Justizrath zu führen hat. rais u.., die Ehre hatten. Heute um 10 Uhr reiste Se. Königliche Hoheit von : 18 hier wieder ab, um sich zunächst über Ragnit nach Gumbinnen

—²EChefrau oder deren Rechtsnachfolgern, behufs Sicherstellung Schuldner bestellten Pfandrechte oder Hypothekenrechte findet das WW111“ IrII 1b 869 Abfindung wegen des in seine Sanachers Kee 2, elehang esach Vorbesitzer zulässige Anfechtungs⸗ und Rüc⸗ gabesits 138 3 P8 ria. phe 8 8* 8 ꝙꝗ BPermögens, in stehender Ehe ein Pfandrecht oder ein Hypo⸗ orderungsnecht a⸗ t: 1 v ghbalteehh etri nI eine Hitze, wie man sie sonst nur im Jukt und August zu erwarten Berrncs ncg gest ode auf irgend eine Weise Befriedigung 1) wenn der dritte Besitzer zur Zeit seiner Erwerbung davon einiher.e⸗, r. sesglicden, enenetse Iar gewöhnt ist. Das Thermometer zeigte an einem Tage noch gegen gewaͤhrt hat, ohne daß ein Fall der gesetzlichen Verpflichtung Kenntniß gehabt hat, daß die Rechtshandlung des Schuldners 7 geteg d, ee Fvesn, üe im Schatten 23 Grap. b Myslowitz, 12. Juni. Nachdem bereits am 10ten der Feld⸗

scherstellung der EChefrau oder zur Heraus abe des Ver⸗ nur zum Schein oder in der Absicht vorgenommen ist, di S 1 1b zur Sicherstellung hef 5 882 Gläubiger zu bevortheilen; 8 1, ke Die Berufung des Predigt⸗ und Schulamts⸗Kandidaten zeugmeister Baron v. Heß mit großem Gefolge, von Wien kom⸗ wenn der dritte Besitzer der Ehegatte des Schuldners oder August Friede zum Kollegen an dem Magdalenen⸗Gymnasium mend, unsern Ort passirte, langte jetzt der Generalstab Sr. Ma⸗

moögens . 9-1e,- der Zugestänvnis sche d 5) Quitt n, Anerkenntnisse oder ugeständnisse, welche der 1,9½ 1 ) Quittunge g jestät des Kaisers in einem Separat⸗Zuge an, dem der Kaiser

Schuldner seinem Ehegatten gegenüber, vor oder nach ge⸗ ein naher Verwandter oder Verschwägerter (§. 5 Nr. 3) ss zu Breslau; jestä scschlossener Ehe, ausdrücklich oder stillschweigend, insbesonderer insofern derselbe nicht Thatsachen nachweist, aus welchen zu Die des ersten Lehrers am Kadetten⸗Corps zu Kulm, Dr. selbst morgen folgen soll. Se. Majestät wollen, wie man hier wissen, mm Kontumaziaͤlverfahren, abgegeben hat; sofern nicht ie8 entnehmen ist, daß er zur Zeit seiner Erwerbung von din August Julius Märkel zum Prorektor am Gymnasium zu will, gleich bei Erreichung des österreichischen Gebiets vie erste Kichtigkeit der Quittung, des Anerkenntnisses oder Zuges-⸗ Umständen, welche das Recht zur Anfechtung und Rücfer⸗ Königsberg i. d. N.; so wie d8. Revue über die Grenz⸗Truppen abhalten und dann die Reife nach ständnisses, oder der im Kontumazialverfahren festgestelltenn)88 derung gegen den Vorbesitzer begründen, keine Kenntniß ge⸗ Die des ordentlichen Lehrers an der Realschule zu Perleberg Krakan und weiter ins große Lager fortsetzen⸗ resl. Ztg.) Umstände anderweit nachgewiesen wird. nsss 50⁰0. habt hat; Ernst Richard Theodor Röttger, zum Collaborator an ver 2. Werie sh88 üh. Iih. Feher feft geseen ics dis en⸗ uneh §. 8. 9 182 nuszt (.6.. wenn der dritte Besitzer die Sache durch eine freigebige Ve⸗ Friedrich⸗Wilhelms⸗Schule zu Stettin; und .ssggraphische Nachricht ein, daß die Weichsel bei Warschau plötzlich Ddie Anfechtung einer Rechtshandlung wird vadurch nicht aus⸗ fügung erworben hat; jedoch unterliegt in diesem Falle des Die des Elementarlehrers Johann Friedrich Donadt zum Kn 3 u gesitegen setz woperch neu⸗ Ffahez nh sses Werde geschlossen, daß derselben ein vollstreckkarer Vergleich oder ein Rückforderungsrecht denselben Beschränkungen, welche für den Lehrer an der Realschule zu Nordhaufen sist enehmigt; ferner zu befürchten. Um so mehr bot man nun alle Kräfte auf, um den 8 8 r. 2) hinzugetreten ist. Viel⸗ Fall der Anfechtung einer freigebigen Verfügung des Schuh⸗ vaabl 4 g gt; Fangdamm bei Klossowo zu verstärken, und des Durchbruchs bei anderer vollstreckbarer Titel (§. 7, Nr. 2) hinzug - fechtung freigebig feguns des Schaih Der Thierarzt erster Klasse C. F. Jost zum Kreis⸗Thierarzt 8 1 mehr ist jeder einer anfechtbaren und für ungültig erklärten Rechts⸗ ners zu Gunsten des ersten Erwerbers festgesetzt sind (§. 12) ür di a Fssrar⸗ 788 58 Calbe er 8 8 28. veRwea Eeen. 9, eeeeeeeegn handlung hinzugetretene vollstrecbare Litel, dem Gläubiger gegen⸗ Gegen Erben findet das in Beziehung auf den Erblasser der⸗ für die Kreise Aschersleben und Calbe ernannt wordenn. Abend moglich machen zu können. (Elb. Anz.) über, unwirksam, ohne daß es der besonderen Anfechtung desselben selben begründete Anfechtungs⸗ und Rückforderungsrecht ohne di IETEö bedarf. 1 4 vorstehenden Beschränkungen statt. 4 bl 82 SA 111I1“ bn⸗ d. 5e rit hes e 1 g hier eingetroffen war, 8 8h8,2 Seng ason 8 n SEanppot nächnE icorch, g ins ZTTTöö“; a and heute Morgen in dem Raume der aserne die Besichtigung Die Anfechtung ist unstnithoft, wenn bie Rechtshandlung scchon. BBet der Entscheidung über die Zuläͤssigkeit einer Aufechtmn .. mnem Münister 8 , Lenede, ber hier Fefgiseg setnes Ligte, ss wie vhfaeeg Bendesshreeng e dgies vor der Entstehung der Forderung des Gläubigers vorgenommen bw. die veene. Regein über die Wirkungen der Beweise außet von Paris. 1 dee. S.e 8% 2* neger Ztan worden ist und es sich nicht um eim Scheingeschaäft handet. Anwendung. Der erkennende Richter hat, unter Erwägung alle⸗ 3 zburg⸗r assen, vm die Jaspectionsteife antzusehen. (CA., st sich nich 5. 2 orliegenden Umstände und unter genauer Prüfung aleer beige⸗ mchiseß Fürstlich Agcheübe rudolstädtische Staats b u Dresden, 13. Juni. Die Zweite Kammer hat Der Gläubiger verliert sein Anfechtungsrecht, wenn er von brachten Beweise, nach seiner freien, aus dem Inbegriff der stat IWW““ .An e- ee⸗ demselben nicht innerhalb des Zeitraums Gebrauch macht, in welchem gehabten Verhandlungen geschöpften Ueberzeugung zu entscheiden, 8 Maßnahn 8 L1.ach Fefäeneen wi⸗ Eöerag F- 83 5 ihm die Execution gegen den Schuldner überhaupt zusteht. ob ein angetretener Beweis als’ geführt anzusehen sei oder nicht C11““ Rabracheer Feseakernch ser eatherss Aeenatt 1. geehec. de⸗ Wenn der Gläubiger dem Schuldner Zahlungsfrist bewilligt oder ob es noch der Auferlegung eines nothwendigen Eides be⸗ Summarische Uebersicht der im Sommer⸗Semester erhn 131““ EEe1 und dies die Wirkung hat, daß die Frist verlängert wird inner⸗ dürfe. Insbesondere bleibt auch dem Ermessen des Richters vor⸗ 1855 auf der Königlichen Rheinischen Friedrich⸗ 6ob1 hat, ba ham SH behalt b d welches Gewi ei die im §. 7 unt an; abn. Heirathen der männlichen Bevölkerung vor dem zurückgelegten halb welcher die Execution zulässig ist, so wird dadurch nicht zu⸗ 88 8, n 8 4 hes Gewicht dabei auf die im 5. öe Wilhelms⸗Universität zu Bonn anwesenden im⸗ 4sten Lebensjahre zu verbieten, der Staatsregierung , * leich der Zeitraum verlängert, innerhalb dessen der Gläubiger von r. 55 rwahmen twss eegen, Anfrkeuunisse und Zugeständnis mmatrilulirten Studirenden. n2 1 1g22 wägung zu übergeben, dagegen den zweiten Antrag: die Klage⸗ ünem Anfechtungsrechte Gebrauch machen kann. ö 22 Der Richter muß die Grünrde, 10 welchen 6 eberechtigung des weiblichen Theiles au⸗ die Vaterschaft nußzuheb 8 bage 1 . eine Ueberzeugung beruht, in dem Urtheil vollständig anführen. b b ö 88 K - mimhe en, Ddie Bestimmun en es Misttas von Rechtshandlungen Jedoch behält es in Ansehung ver Befugniß der Parteien än 88 F EEEE““ üuf eerrbe be 8se (Jan. 19J 6 1 g 8* 8 eh gen, Eideszuschiebung, so wie in Ansehung ver Wirkungen der gesche⸗ adon find abgegangen ... . ... . .... ZVürttemberg. tuttgart, 12. Juni. Ihre Königl. welche vorstehend in Ansehung des Schuldners ertheilt sind, gelten bber Fwelaare s Eibe bei der Es sind demnach geblieben Hoheiten der Kronprinz und pie Frau Kronprinzessin snd ae dee Eee he sechtshandl Agb henen oder verweigerten Ableistung zugeschobener Eide bei dei 1 A 5 Kohlsein hi ich der Rechtshandlungen, welche der⸗ bestehend rre er Fe. a0⸗ Sneg G Seit Anfertigung der Uebersicht von St. Petersburg gestern Abend in erwünschtem Wohlsein hier selbe seit dem Ableben des Schuldners über den Nachlaß in Betreff Fhehen en geset 8 Tr Vewfngen. . gekommen 217 angekommen. Höchstdieselben wurden von Sr. Majestät dem dieses letzteren vorgenommen hat. ; . Wirvd uber vab Vermoöbgen des Schuldners der Konkuns Die Lelänmatzohe Feim gats tenen Enrhegene Erhe in Bruchsal erwartet und mittelst Extrabahnzuges hierher 1u „p eröffnet, so gehen vdie Rechte, welche der Gläubiger aus dem Obl Die ge⸗ i heologische Fa⸗ Austaͤnder 1““ 196 2% 1 2 b rij Der Gläubiger ist befugt, zu verlangen, daß dasjenige zurück⸗ gegenwärtigen Gesetze bereits erworben hat auf die Gläubiger⸗ at z h W““ Oesterreich. Wien, 12. Juni. Den in Galizien ꝛc. sta⸗ * wird, was durch die ungültige Rechtshandlung von dem schaft über Die katholisch⸗theologische Fa⸗ Inländer 192 8 3 teber ge rn ven 2* eenaehn. ee henwesrssechrfe Schuldner aus seinem Vermögen oder von dem Erben aus dem rax zin Hn 8 HI; de Fe Juanden . „W. Z.“, wird eine unschätzbare Anerkennung für den unübertreff⸗ Nachlasse (§. 14) weggegeben oder veräußert worden ist. Das gegenwärtige Gesetz 5 dem 1. Ottober 1855 in kultät zählt Ausländer 27 8s h lichen Geist treuer Ergebenheit und Ausdauer zu Theil werden, mit e F die erfolgte Befriedigung eines anderen Kraft 8 sFrcgase 236 nh ei 199 dem ho vSi ehn Prüfungen eines langen, von harten Krank⸗ Glläubigers des Schuldners der Anfechtung unterliegt, der anfech⸗ Mit diesem Zeitpunkte sind alle entgegenstehenden Bestimmut⸗ Die juristische Fakultät zählt Nusländ J. LnshE nam heiten begleiteten Winters in unerschütterlicher Mannszucht ertrugen. rüatcgfaugicen deglanen, doß ven besteniate Häabier das Em⸗ gen auszehaisen, wamemich dos Geset vom —, Aern 186 h. b Ausländer 333. Wie wir vernehmen, gedenken Se. Majestat Sich heut Abend nach pfangene zurückgewährt. 8 „Verträge zahlungsunfähiger Schuldner zum Nachtheil ihrer Glän⸗ 8-2 7 ee gatonder a Galizien zc. (über Krakau) zu begeben und die Truppen in ihren 88 Bildet eine freigebige Verfügung des Schuldners (§. 5 Nr. 2) biger (Gesetzsammlung S. 53) Die medizinische Fakultät zählt (Nslaner FueHKesg 29 Stationen einzelne Allerhöchstselbst zu besichtigen. Der Zweck der den Gegenstand der Anfechtung, so kann das Rückforderungsrecht, Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Allerhöchsten Reise dürfte eine Abwesenheir Sr. Majestät von über

wenn nicht der Fall des §. 7 Nr. 1 vorliegt, nur insoweit aus⸗ zniali . G 1lf sbpier Wochen in Anspruch nehmen. geübt werden, als der Erwerber zur Zeit der Anfechtung noch im Seene: eece Ner gi shhht sbt e ö Ddie philosophische Fakultät zählt Frracbe 16 3“ Schweiz. Bern, 11. Juni. Die Depots für die groß⸗ Besitz der durch die freigebige Verfügung erlangten Sache sich ee-e -pesi ge 5. e eee e* e1291 britannische Schweizerlegion in Evian, Jougne, Blamont und. Hü⸗ findet oder durch den aus derselben gelösten Werth zuh wirklich vehe a, wahih üh n 8.) Friedrich Wilhelm. Se weni eies veeriic. Glei che⸗ Sumnũẽ 800 ningen sind nun in voller Thätigkeit. Die badische Reglerung hat W8 b 1 dagegen eine Werbstation auf badischem Gebiet nicht gestattet.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. en Studirenden der philosophischen Fagältgs Aus dem Westen der Schweiz finden sich besonders zahlreich die

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883S“ .f.·.“

n Dasjenige, was in Folge der Anfechtung zurückgewährt wird V 91 enah 1 befinden sich neun Inländer, welche nach 1

ist zur Befriedigung des anfechtenden Gläubigers zu verwenden. lvon Raumer, von Westphalen. von Hoyelschmin gr⸗ 2 8 deegilcgenis von 4. Juni 1834 Nenmatridalt Rekruten ein. Die Ernennung des Obersten Bundi zum Brigadier 2 w 8 . Graf von Waldersee. Für —27 ecganen sin engenen; W 1 bwurdnn. 8 v1 ist ein großer Verlust für die eidgenössische Armee. 8 2 Gegen Rückgewähr des Empfangenen (§. 12) muß dem Gr, H 119. asecE ds weeg weee aftlichen Ange⸗ es ußer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Univer- Aus Schlettstadt wird berichtet, daß am 7. d. M., Abends werber seine Obee, enaafe alfständig 8 Fünl“ 1“ von Manteuffel. sitaͤt als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten 22 4 Uhr, der erste Transport anglo⸗schweizerischer Legionairs, 253

111“ 8 8 1 1t 8 Wenn jedoch dem Erwerber bekannt war, daß der Schuldner die ““ Summ 22 Mann stark, mit einem Ertra⸗Eisenhahnzug über Paris und 88 nur zum Schein oder in der Absicht vorgenommen G gee nen 24 1 g t W hat, die Gläubiger zu bevortheilen, so kann er sich wegen Erstat. rij z und vII11“; 9. an 2., 88g. wieder 90 Rekruten ein, am 9ten folgten 38, so daß am Montag tung der Gegenkeistung nur 25 don 1 12ℳ 8 p be tas Mihistertnen, aee Sne;: 1 88 TIilichtamtlich 9, den tan sin zweiter Transport von cirka 150 Mann dem ersten Muß der Empfänger einer anfechtbaren Zahlung das Empfan-- S r nachrücken wird. (Fr. P. Z.) ³9

8 gene zurückgeben, so tritt seine Forderung an den Schuldner wieder Dem Conditor Carl Müller zu Magdeburg Preußen. Aus Tilsit vom 11. Junt schreibt man der Großbritannien und Irland. Die „H. B. H.“ in 1A1AX“ 12. Juni 1866 ein Patettt .C. 7 „Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich] ihrer Beilage vom 13. Juni erklärt sich für ermächtigt nachfolgende

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