1855 / 140 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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orkener Nreises 82 Prozent Zinsen 8

üee e zu der Kreis⸗Obligation des No.. über Thaler 8 es über Thaler Silbergroschen. Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten bis resp. vom .. ten... bis N und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr dom . bis . mit (in Buchstaben) . LChaler Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Borken. BSZorken, den . ken .. Die ständische Kreis⸗Kommission für den C im Borkener Kreise. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit vom Schluß des betreffen⸗ den Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

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stäntischen Darlehns⸗Kasse vort unter Umständen außer d verschreibung darüber zur Verstärkung der Eicergenehen Sen. von dem Daklehnsempfänger ausgestellt wird, so kann, wie ich E se auf den Bericht vom 27. v. Mts. erwiedere, dieser Wechse als Kautionsinstrument, wie das Direktorium der Darlehnskass nach seinem zurückfolgenden Schreiben v. 21. v. Mts. meint n8 stenert, noch aber, wie Ew. ꝛc. wollen, ganz unversteuert gelasfe werden. Zu dem Einen wie zu dem Anderen fehlt es an Fefeß⸗ lichem Anhalte; es muß vielmehr der Wechselstempel nach dem Ge⸗ setze vom 26. Mai 1852 in Anwendung kommen, indem bei der Frage wegen der steuerlichen Behanblung der Wechsel nicht der da mit verbundene Zweck, sondern lediglich deren Inhalt in Betracht zu ziehen ist. Berlin, den 15. April 1855.

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b zur Kreis⸗Obligation des Borkener Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Borkener Kreises . 8 * bitt. .r. No. * haler Prozent Zinsen, die .. te Serie 46 für die 5 Jahre 18 .bis 18..

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bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Borken. Borken, den .. ten ““ Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Borkener

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Ministerium für Handel, Gewerbe und 194 öffentliche Arbeiten.

1nra9 . EE] W 1.. EI WW“ ee ] Der Baumeister Gandtner ist zum Königlichen Kreis⸗Bau⸗ meister ernannt und demselben die Kreis⸗Baumeisterstelle zu Inster⸗ Purg verliehen worden.

1921 er, eee ee 2754 dauleihuk 80 8 1 benin. 9. 80 mgh. . Dem Fabrikanten Friedrich Lohmann zu Witten ist unter dem 15. Juni 1855 ein Patent

oo auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Maschine Hec 8118 HAegi Zahnen von Sägeblättern, in der durch ein Modell uachgewiesenen Zusammensetzung,

hlaauf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden. S II graln Hiaz 111“1“

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Das 22ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, wrelches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter Nr. 4230. den Allerhöchsten Erlaß vom 48. April 1855, betref⸗ a e . 2 fend den Tarif zur Erhebung einer Abgabe für Be⸗ unnutzung der Oderbrücke bei Brieg, welcher an die m. (Stelle des bisherigen Tarifs treten soll; und unter nij MeisleNuns Prioritäts⸗Obligationen der B Gesellschaft. Vom 30. Mai 1855. 88 Berlin, den 19. Juni 1855. e FS Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. EAgH v Saha 4. u Cmi. haA ht229 d112 2 ae d he. 2 5

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8 en vn 8 seencherr., Unterrichts⸗ und 8 edizinal⸗Angelegenheiten. ; 1881 2111i1gg. dng 9seuhn e— b Der Kreis⸗Physikus Dr. Schwartz zu Altena, Regierungs Bezirk Arnsberg, ist in die Physikats⸗Stelle des Oberamts Sig⸗ maringen versetzt und zum Irren⸗Arzt für die Hohenzollernschen Lande ernannt; so wie Dem bisherigen ersten mfsechis. Dr. Heyer eine ordentliche Lehrerstelle an dem hiesigen Taubstummen⸗Institut, und dem Schul⸗ amts⸗Candidaten Peters eine Hülfslehrerstelle an derselben Anstalt verliehen worden. AIr. Hirg.- hun:n.. EIE“ E131“ E11“

Ing Mini 1 UeAnish ue, e8. Finanz⸗Mintsterium. EE1“1““ S 84 814 H 2. es. ech:pantneN Berfugung vom 15. April 1855 betreffend die Stempelpflichtigkeit von Wechseln, welche zur Ver⸗ stärkung der Sicherheit von Darlehnen neben der Schuldverschreibung ausgestellt werden.

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Besetz vom 26. Mai 1852. (Staats⸗Anzeiger Nr. 131 S. 765.) 1 Wenn zum Zwecke dor Bewflligung eines Darlehns aus der

4231. das Privilegtum wegen Ausgabe von 700,000 Rthlr. öln⸗Crefelder Eisenbahn⸗

174. Firsanux GCh., 84 .

Der General⸗Direktor der . III1I1I11““ 1

den Königlichen Provinzia

“] Bescheid vom 16. April 1855 betreffend die Entrichtung der Wittwenkassen⸗Beiträge aus dem

Gehalte vom Amte suspendirter Beamten.

Gesetz vom 21. Juli 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 177 S. 1065.)

Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 16. p. M., betreffend die Frage, ob bei der Amts⸗Suspension eines Be⸗ amten, welcher während derselben die Hälfte seines Gehaltes zu beziehen hat, die von ihm zu entrichtenden Wittwenkassen⸗Beiträͤge vorweg von dem ganzen Gehalte abzuziehen sind, dergestalt, daß der Beamte alsdann die Hälfte des Ueberrestes vom Gehalt gezahlt erhält, oder ob das Gehalt zunächst zu theilen und der Beitrag ur Wittwenkasse von der dem Beamten zustehenden Hälfte abzuzie⸗ s ist, hierdurch eröffnet, daß in vergleichen Fällen nach der durch das Ministerialblatt veröffentlichten Verfügung vom 14. Oktober 1843 zu verfahren ist, deren Fortbestehen neben der Vorschrift des §. 51 der Verordnung vom 21. Juli 1852, welcher Paragraph über⸗ neeir ersten betreffenden Absatz nichts Neues enthält, unbedenk⸗

ist.

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1 Perun, den 16. April 1855. öö“ 8 Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. . von Westphalen. von Bodelschwingh. I

An Hesmi. m St ttt 1242998. die Königliche Reglerung zu bx. 8 Fin; mleeu 090

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1 I11a1“ 1 I1 N EWWEWII1 ö II Ange kommen: Se. Excenlenz der Großherzoglich mecklenburg⸗ strelitzsche Staats⸗Minister, Graf von Seenc⸗. von Neu⸗ Strelitz. Se. Erlaucht der Graf Heinrich Glauchau, von Gusow.

von Schönburg⸗

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Abgereist: Se. Durchlaucht der Kaiserlich russische General der Kavallerie, Prästdent des Reichsraths und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Fürst Tschernischeff, nach Wildbad.

Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Innern, von Westphalen, nach der Provinz Westfalen.

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Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der König haben Alle⸗ nädigst geruht: Den nachstehenden Offizieren des 3. Husaren⸗ Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs 9 Hannover Majestät ihnen verliehenen Fueiphen⸗Ordeno und zwar: dem Commandeur des Regiments, Oberst⸗Lieutenant von Pfuhe⸗ stein, des Commandenr⸗Kreuzes zweiter Klasse, dem Rittmeister Freiherrn von der Horst des Ritter⸗Kreuzes dritter Klasse, wie den Sekonde⸗Lieutenants Grafen von Wartensleben und

von Troschke des Ritter⸗Kreuzes vierter Klasse zu ertheilen.

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8 LA““ N ichta mtli ch es. 6 85n 8 Preußen. Berlin, 18. Juni. Gestern fand die e

des Stistungsfestes des in den Commluns des. Kéöniglichen Neuen

anssouci kasernirten Lehr⸗Infanterie⸗Bataillons statt.

plaiga von 7 88 war olge im Freien hei genanntem Palais Hosnesvienst, der vom Feldprobst, Ho Prediger De. Bollert, abgehal⸗ ten wurde und dem Ihre Maje äten der Koénig und die Königin, die hier anwesenden Königlichen Prinzen und Prinze sin⸗ ch Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich der Nie⸗

pe nebst Hofstaaten, und viele dazu geladene Generale und

iere beiwohnten. Hierauf nahmen Se. Majestät der

König im Garten daselbst die Parade des Bataillons ab. Dem⸗ nächst begaben sich die Truppen nach den Communs, unter deren

Kolonade dieselben in Gegenwart der Allerhöchsten und Höchsten

aften in der bei diesem Feste üblichen Weise gespeist wurden. benne 11ae Se. Majestät der König auf das Wohl der Armee zu krinken, worauf der General⸗Lieutenant, Graf von Waldersee, einen Toast auf die Gesundheit Sr. Majestät ausbrachte. Des Königs Majestät arbeiteten dann noch mit dem Minister⸗Präsidenten und sand um 3 Uhr im Neuen Palais großes Diner zu 400 Gedecken

att. 1 fate hschsen und Höͤchsten Herrschaften, so wie eine große dazu geladene Gesellschaft ebenfalls beiwohnten. b Düsselvorf, 16. Juni. Gestern Morgens hielten Seine Königliche Hoheit der Prinz von EEEIIu1““ über die hiesge Garnison und die zur Uebung einberufener Landwehr; die⸗ selbe dauerte bis 11 Uhr, worauf Höchstdieselben in die Stadt zu⸗ rückkehrten. Nachmittags um 6 Uhr (mit dem zuerst von hier aus abfahrenden neuen Courierzuge) haben Se. Königliche Hoheit unsere Stadt jedoch wieder verlassen, um die Inspection des 7ten Armee⸗ Corps fortzusetzen und dann nach Berlin zu reisen. Der kom⸗ mandirende General Freiherr von Roth⸗Schreckenstein begleitete

Schstdenselben. (Düss. Z.) 56 . In der heutigen Sitzung der Ersten

Hannover, 16. Juni. Kammer zeigte der Prästdent den Eingang eines eervN des e, die Ver⸗

königlichen Gesammtministeriums vom gestrigen T fassungs⸗Angelegenheit betreffend, an. Au 82 des General⸗Syndikus Wyneken (in dem gestrigen Berichte ist irr⸗ thümlich Ob.⸗G.⸗W.⸗D. Dr. Vezin als General⸗Syndikus aufge⸗ führt) wurde das Schreiben und der damit verbundene Entwurf eines Gesetzes über die Zusammensetzung und die Wahl der allgemeinen Ständeversammlung verlesen. In erster

Kammer sollen sitzen: die königlichen Prinzen, die Standesherren, der

General⸗Erbpostmeister, vom Könige ernannte Majoratsherren mit 6000 Rthlr. jährlicher Einkünfte, der Abt zu Loccum, die Bischöfe von Hildesheim und Osnahrück, 2 höhere evangelische Geistliche, 4 vom König ernannte Mitglieder, 1 Deputirter der Universität, 1Kommissarius für das Landesschuldenwesen, 26 Deputirte der Ritter⸗ scaften, 18 größere Grundbesitzer mit 600 Rthlr. Einkünfte, ge⸗ wäühlt von Wahlmännern, welche durch die Amtsversammlungen

berufen werden.

der Stadt⸗ und Landgemeinden, welche durch die Magistrate, Bür⸗ gerhorsteher ꝛc. gewählt werden, mit bestimmten Einkünften je nach

Dienst, Gewerhbe zc. 1

hei der darauf vorgenommenen Präsidentenwahl wurde Graf Bennigsen mit allen gegen eine Stimme gewählt; in zweiter Stelle Ober⸗Baurath Hausmann und in dritter Obergerichts⸗ Vicedirektor Franck. In der Zweiten Kammer hatten die Wahlen der Mitglieder für das Amt des Präsidenten folgendes Ergebniß: In erster Stelle wurde der bisherige Präsident Ellissen mit 53 von 69 Stimmen gewählt, in zweiter Stelle Obergerichts⸗Anwalt Gerding mit 38 von 72 Stimmen, in dritter Stelle Obergexrichts⸗Assessor Plauck mit 43 von 72 Stimmen. Auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung wurde das Budget gesetzt.

*n. 15, Juni. Die Großherzogliche Badewirth⸗ sgef auf der Insel Wangerooge ist aufgegeben und die Bade⸗ saoßr und Wirthschaftsgebäude sollen zum Abbruch verkauft werden. (Wes. Z.)

Frankfurt, 15. Junt. pescht vom 18. (30.) April, der Bundesversammlung offiziell vorgelegt worden ist, wird, wie man vexnimmt, der Bundesversammlung keinerlei örmlichen Verhandlungen und Aeußerungen gehen. Daß dem so ein werde, darauf deutet der Umstand hin, daß sie einfach zur förmlichen Mittheilung an die Regierungen in das Sitzungs⸗Pro⸗ tokoll einregistrirt wurde. Im entgegengesetzten Falle hätte sie nach der Geschüftsordnung einem Ausschusse zur Bexichterstattung übergeben werden müssen. Somit konstatirt ihre offtzielle Ueber⸗ gahe nur die Thatsache, daß Rußland die in seiner Depesche wndefelsctin. Ansichten der Bundesversammlung zu erkennen gege⸗

Der Versammlung wurde fexner die durch den britischen Ge⸗ sandten mitgetheilte Cirkulav⸗Depesche

Die russische Cirkular⸗De⸗

elangte zur Abstimmung, welche

Verbot der Spielbanken t ergab.

die zur Annahme er forderliche Stinimeneinhelligkeit n Der für d glegenheit. göbildete Ausschuß

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Jahr 1855 mit dem Antrag auf Ausschreibung einer entsprechenden

hielten die vereinigten Kammern eine geheime

Abends war im Theater daselbst eine Vorstellung, der die Weiterführung der Bahn von da nach Caub zu bewilligen, von

entwurf über den befreiten Gerichtsstand zur Verhandlung. Die Kommission war der Artikel 14 der Bundesakte den Standesherren sowie dem Reichs⸗ adel unzweifelhaft einen befreiten Gerichtsstand zusichere und der Bundesbeschluß vom 23. August 1851 verlange, daß die Landes⸗ äsehe keine den Bundesgesetzen widerstreitenden Bestimmungen ent⸗

wurde mit 47 gegen 31 Stimmen verworfen, und die Kammer ging auf die Einzelberathung ein und nahm die Artikel des Gesetz⸗Ent⸗ wurfe mit einzelnen durch Amendements bewirkten Abänderungen der Reihe nach an.

der Kaiser Franz Joseph Krakau heute Morgen um 6 Uhr verlassen hat, ist Allerhöchstderselbe um 10 ¾ Uhr Vormittags hier eingetroffen.

Versammlung beginnt ihre ordentliche Sitzung am 2. Juli.

In Zweiter Kammer sollen sitzen: 4 vom Könige ernannte Mitglieder, ein ständischer Kommissarius, 79 Abgeordnete

Grafen von Shaftesbury, daß er seine Bill wegen Aufhebung des Ver⸗ welche in der gestrigen Sitzung auch Bill gefunden habe, wenn nicht zurückziehe,

Anregung zu.

Lord Clarendon's vom 6. Juni vorgelegt. Der Antrag Preußens auf Aufhebung und

strafe auszusetzen.

wird indeß fort⸗

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bestehen, um dieselbe auch weiterhin zum Gegenstande seiner Er⸗ wägungen zu machen. Sodann ersolgte Berichter attung des Militair⸗Ausschussts über nähere Festsetzung der Bestimmungen des Art. 22. der revidirten Bundeskriegs ershstuns in Betreff der Praͤfenthaltung der Mannschaften der Bundeskontingente und wurde zux dgicnmnding über die diesfälligen Agträge des Aus⸗ schusses ein Termin anberaumt. Von dem Millitgir⸗Ausschusse wurde der Kostenüberschlag für die Bundesfestung Ulm für das

Matrikulav⸗Umlage vorgelegt und zur Abstimmung hterüber ein; Termin von vier Wochen angesetzt. Endlich erhielt die

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Versammlung Anzeige von der FeFen fan des preußischen Obersten

Nassaun. Wiesbaden, 15. Juni. Am verflossenen Montag itzung, welche den ganzen Tag über dauerte. Wie man vernimmt, betraf die Verhandlung die Rheingauer Eisenbahn, und wurden die Vorschläge, 1 ½¾ Million Gulden zur Vollendung der in Angriff ge⸗ nommenen Strecke bis Rüdesheim, so wie die gleiche Summe für

von Olberg zum Kommandanten der Lin eenegh Luxemburg.

der Ständekammer nach heftiger Dehatte verworfen. Wie man hört, hatte die Eisenbahngesellschaft das Anerbieten gestellt, die 2 ½ Millionen mit 3 ½ pCt. verzinsen zu wollen. (Fr. J.) Württemberg. Stuttgart, 15. Juni. In der Kammer der Abgeordneten kam in den letzten vier Sitzungen der Gesetz⸗

für das Eingehen auf den Entwurf, indem

alten. Ein Antrag Probst's auf Ablehnung des Gesetzentwurfs

Oesterreich, Bochnia, 15. Juni. Nachdem Se. Majestät

Schweiz. Bern, 14. Juni. Die schweizerische Bundes⸗ Ihre wichtigsten Geschäfte sind: Wahl der Präsidenten und Vice⸗ Präsidenten der beiden Kammern, des Bundesrathes und des Bundesgerichtes für 1856; Wahl zweier Mitglieder des Bundes⸗ rathes; Berathung, des Entwurfs eines Gesetzes über dae Ver⸗ fahren in Civilstreitigkeiten vor dem Bundesgericht; Prüfung der Staatsrechnung für 1854, des Voranschlages für 41856, des Rechen⸗ schaftsberichtes für 1854; Prüfung des Staatsvertrages mit Nord⸗ Amerika; Behandlung des Antrages der freiburgischen National⸗ räthe über die Dauer dortiger Verfassung. Ohne Zweifel wird die hohe Behörde sich auch mit dem Werbverbot zu beschäftigen haben, da dessen Nutzlosigkeit so grell zu Tage tritt. Der Mangel an Arbeit und Verdienst und die Liebe zum Waffendienst haben die Schweizer von jeher in fremden Sold getrieben, wenn er annehmbar war. Man wird es jetzt nicht anders machen können. Die Werbungen haben daher auch guten Fortgang. Der Bundesrath hat über die Thunlichkeit von Truppenzusammen⸗ zügen im laufenden Jahre berathen und in Betracht der noch fort⸗ bestehenden Theuerung und der Abhaltung der Centralschule in Thun beschlossen, den zu jenen Zusammenzügen erforderlichen Kredit von 300,000 Fr. von der Bundes⸗Versammlung nicht zu verlangen.

Großbritannien und Irland. London, 14. Juni In der heutigen Sitzung des Oberhaufes ersuchte Graf Derby den

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bots der Konventikel, in, Betracht der geringen Theilnahme, welche die doch wenigstens an ein Spezial⸗Comité gelangen ließe, damit zuvor untersucht werden koͤnne, ob und welchen Nachtheil das seit 1812 bestehende Verhot herbeigefübrt habe. Da Lord Shaftesbury dieses verweigerte, kündigte Graf Derby ein seinem Begehren entsprechendes Amendement zu der Bill an. Die Tagesordnung fuͤhrte alsdann zu der ebenfalls von Lord Shaftesbury eingebrachten Bill wegen Beschraͤnkung der Arbeitsstunden der Naäͤherinnen. Die Bill soll an ein Spezial⸗Comité verwiesen werden, behufs Entwerfung des erfor⸗ derlichen Reglements für die Arbeitszeit.

Am Schlusse der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde auf den Antrag des Herrn Walpole und auf Veranlassung der mehr⸗ wöchentlichen, jetzt gehobenen Unpäßlichkeit des Sprechers die Einsetzung eines Spezial⸗Comité’s beschlossen, welche Vorschläge in Betreff der Ver⸗ waltung des Sprecher⸗Amtes machen soll, für den Fall einer unvermeid⸗ lichen Abwesenheit des Sprechers. Den jetzt bestehenden gesetzlichen Be⸗ stimmungen zufolge ist das Haus so sehr an die Person des Sprechers ebunden, daß z. Bo in dessen Abwesenheit neu gewählte Mitglieder nicht lras Sitz im Hause nehmen können, ohne sich einer bedeutenden Geld⸗ Der Antrag, den Kerr Laygrd morgen im Unter⸗

hause einbringen wird, lautet also⸗ nh seng eh mN