1855 / 165 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Lmascher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

Eisenbahn-Actien.

Frier. dela. I Blerl. Stadt-Obligat. 4; do. do.

82 Pfandbriefe.

E 395 b 2 fs8 hs. 1 8 82 - 89 Kur- und Neumärk.

ost ische. Hamburg....... 300 M. 148 ee aseehe....⸗.

öʒX*“ 148 om.

8 b1“ 1 L. S. 6 16 .“ Parigs 300 Fr. 78 Schlesische 3 8 1. I S. s 1 152 Vom “X“ Breslau... .. . 400 Thl. DSr vitneeans.r... Leipzig in Cour. im 14 1. 99 ¾ 8

8 uss 100 Thlr... 99 ½½ / ßöRKentenbriefe.

FPFrkf. a. M. südd. W. 100 Fl.) 2 M. 56 S[Kur- und Neumärk. Petersburg ““] 8 5 99 Pommersche.. b Posensce Preussischoe.

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Brief.

Münster-Hammer .. Niederschl.-Märk... do. Prioritaäts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B do. Prior. Lit. A do. Prior. Lit. B do. Prior. Lit. D do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (Steele- Vohwinkel) do. Prioritäts- do. II. Serie.. Rheinischee.

Aachen-Düsseld... do. Prioritäts- do. II. Emission

Aachen-Mastricht.. do. Prioritäts-

Berg.-Märkische..

do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest)

Berl. Anh. Lit. A. u. B.

do. Prioritäts-

Berlin-Hamburger.

Hdo. Prioritäts- do. do. II. Em.

Berlin-Potsd.-Magd. do. Prior. Obfig. do. do. Lit. 5 do. do. Lit. D.

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Ehein- u. Westph..

¹ Berlin-Stettiner....

do. (Stamm-) Prior.

Fonds-Course.

preuss. Freiw. Anleiee Staatsanleihe von 1850 1A.“ dito von 1852.. e“ dito von 1854. dito von 1853.. Staats-Schuldscheine. Prämiensch. d. Seechdl. à 50 Th. Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr.

Oder-Deichbau-Obligationen..

Sächsische

100 ½ ; 100* Schlesisehe.

100 ¾ Pr. Bk. Anth. Scheine

1⁰¹1 Friedrichsd'or. 96 Andere Goldmünzen 873 à 5 Thl

A=EEg

115 8 86 99 ¾

““

do. Prior. Oblig. Bresl.-Schw.-Freib. Cöln-Mindener.... do. Prior. Oblig. do. do. II. Em. do. III. Emission

Düsseldorf-Elberf.. do. Prioritäts- do. Prioritàts-

Magdeb.-Halberst.

Magdeb.-Wittenb.. do. Prioritäts-

do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher do. Prioritäts- do. II. Serie.. Stargard-Posen... do. Prioritäts- do. II. Emission TPhütrimge.8 do. Prior.-Oblig. II. Emission Wilh. B. (Cosel-Odbg.) do. Prioritäts-

N

6956In IEE1111

2258—

Michtamtliche Notirungen.

Ausl. Prioritäts-

Actien.

In- und ausländ. Eisenb.-Stamm- Actien und Quit-

Amsterdam-Rotterdam 4 ½ tungsbogen. E“ 4 Sengg Reis 1 rst- Sm.) 8 Pöthen-Bernburg Frankfurt-Hanau.. do. Samb. et 4 Cracau-Oberschles.... Kiel-AltonaV Livorno-Florenz.. Ludwigshafen-Bexbach Nainz-Ludwigshafen 4 Mecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh. 4 Zarskoje-Selo pro St. fe.

1“

Kass.-Vereins-Bk.-Act.

Erief. 2f. Brief. Geld.

Russ. Hamb. Certö....

Poln. neue Pfandbr....

do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 Fl.... [Schwed. Oerebro Pfdbr. Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse... do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl.. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl.. .. Schaumburg-Lippe do. 5-.AWAZ“ Span. 3 ℳ% inl. Schuld. do. 1 à 3 steigende

e

Ausländ. Fonds.

Weimar. Bank. Braunschw. Bank. Oesterreich. Metall.... de. engl. do.. do. Bank-Aectien.. do. National-Anl. do. 1854r Pr.-Anl.

do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. do. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.

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Aachen-Mastrichter 51 ¾ a 50 ½⅛ gem. Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 160 a 161 gem. Berlin-Potsdam-Magdeburger 97 ¾ a 98 gem. Berlin- Oberschles. Litt. B. 193 ½4 a 193 gem.

Stettiner 172 a 175 gem. Cöln-Minden 164 ¼ a 164 gem

Rotterdam 88 ½ a 89 bez.

Rheinische 106 ½ a 106 gem. Amsterdam-

mung und die Course, namentlich Amsterdamer, Rotterdamer, so wie Berlin-Stettiner, erfuhren einen namhaften Aufschwung.

Berliner Getreldebörse vom 16. Juli. 8 8

Weizen loco 90 103 Rthlr., schw. 89pfd. hochbunt. 100 ½¼ Rihlr. bezahlt.

Rogsgen loco 82 pfd. effectiv 62 Rthlr. pr. 82pfd. bez., 85pfd. abge- laden 63 Rthlr. pr. 82pfd., 84 85pfd. 62 Rthlr. pr. 82 pfd., 85 86 pfd. 63 Rthlr. pr. 82pfd., schw. 85pfd. 62 Rthlr. pr. 82pfd. bez., Juli 61 ¾ bis 61 Rthlr. bez., Br. u. G., Juli-August 60 59 ¼ Kthlr. bez., 59 ½ Br., 59 G., August-September 59 ½ 59 Rihlr. bez. u. Br., 58 ½ G., Sep- tember-Oktober 60 59 Rthlr. bez. u. Br., 58 ¾ G., Oktober-N 58- 57 ½ Athlr. bez. ““

Gerste, gros 42 47 Rthlr., kleine 38— 42 Rthlr.

Berlin, 16. Juli. Die Börse war in sehr angenehmer Stim-

Hafer 30 35 Rthlr. Erbsen, Koch-, 57 60 Rthlr., Futter- 54 56 Rthlr. Rhüböl loco 17 ¾ Rthlr. Br, Juli 17 ¼ Rthlr. Br., 17 ⅔½ G., Juli-Au- gust 16136 17 Rthlr. bez. u. G., 17 ½2 Br., August-September 17 Rthlr. Br., 16 ¾ G., September-Oktober 16 ½6 Rthlr. bez. u. G., 16 ¾ Br., Oktober-Novembér 16 ¾ ⁄2 Rthlr. bez. u. G., 16 ½ Br.

Spiritus loco ohne Fass 32 ¾1 ¼ Rthlr. bez, Juli 31 Rthlr. Br., 31 ½⅞ G., Juli- August und August-September 31 Rthlr. bez. u. G., 31 ½ Br., September -Oktober 30 29 ¼ Rthlr. bez. u. G., 30 Br., Oktober- November 29— 28 ¾ Rthlr. bez. u. G., 29 Br.

Weizen mehr augeboten. Roggen loco geringer Umsatz, Termine weichend. Rüböl langsam anziehend. Spiritus nachgebendd.

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„Neustadt-Eberswalde, den 14. Juli. 6 Wispel Weizen, 705 Wispel Roggen, 7 Wispel Erbsen,

107

5 8

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Koͤnigli en Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Rudolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das Vierteliahr 4 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, sür erlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Mauer⸗Straste Nr. 54.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Ober⸗Prokurator Wever in Cleve, zum Ober⸗ Tribunals⸗Rath; und Den Kreisrichter Foerster zu Schweidnitz zum Kreisgerichts⸗ Rath zu ernennen. z 8

Kinisterium für Handel, Gewerbe und 8 öffentliche Arbeiten. C

8

Dem Dr. Hasenelever zu Aachen ist unter dem 14. Juli 855 ein Patent

I auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten, in seiner ganzen Zusammensetzung als neu und eigen⸗ thümlich erkannten Flammofen zum Rösten von Blende und anderen Schwefelmetallen, ohne Jemand in der An⸗

8 wendung bekannter Theile desselben zu behindern, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

8— 8 8

8 Verfügung vom 18. Juni 1855 betreffend die Verwendung von Gußeisen zu den Siederöhren der Dampfkessel.

Durch den unterm 19. Januar d. J. erlassenen Nachtrag zu dem Regulativ vom 6. September 1848, die Anlage von Dampf⸗ kesseln betreffend, ist die Verwendung von Gußeisen zu den Siede⸗ röhren der Dampfkessel, welche nach §. 12 des gedachten Regula⸗ tivs bis zu einem inneren Durchmesser von 18 Zollen gestattet war, ohne Ausnahme und ohne Unterschied der Abmessungen un⸗ tersagt. Mit Bezug hierauf und in Berücksichtigung des Um⸗ standes, daß die Anwendung der betreffenden Bestimmung des gedachten Erlasses die Fabrikanten in denjenigen Fällen hart treffen würde, in welchen die Arbeit bei Publication des Erlasses bereits vollendet und die polizeiliche Genehmigung nachgesucht war, finde ich mich veranlaßt, die Königliche Regierung zu ermächtigen, die Verwendung von Gußeisen zu Siederöhren und deren Verschlüssen bis zu einem inneren Durchmesser, die ersteren von 18 Zollen nach Maßgabe der Vorschriften des Regulativs vom 6. September 1848 noch in denjenigen Fällen zu gestatten, wenn die Ertheilung der landesherrlichen Genehmigung zur Aufstellung des Dampfkessels bereits vor der Publication des Nachtrages vom 19. Januar d. J. nachgesucht war, und der Nachweis geführt wird, daß der Kessel bereits vor diesem Zeitpunkte vollendet war.

Berlin, den 18. Juni 1855.

isterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Verfügung vom 13. Juni 1855 betreffend die Zulassung der Aerzte zur Physikats⸗Prüfung. Die Bestimmung des §. 75 des Prüfungs⸗Reglements vom

.Dezember 1825, nach welcher nur diejenigen Aerzte, welche eine vielseitige Bildung nachweisen und die Staats⸗Prüfungen mit einem ausgezeichneten Erfolge zurückgelegt haben, zu der Physikats⸗Prüfung bald nach erlangter Approbation, alle übrigen aber erst nach Verlauf mehrerer Jahre zugelassen werden sollen, wenn sie außer einem guten moralischen Betragen zugleich nach⸗ weisen können, daß sie während dieses Zeitraums als wissenschaft⸗ liche Aerzte einen guten Ruf, das Vertrauen ihrer Kranken und die Achtung ihrer Kollegen sich erworben haben, ist bisher so interpretirt worden, daß die Kandidaten, welche bei der Approbation die Censur „gut“ oder „sehr gut“ erhalten, übrigens aber den vorstehend er⸗ wähnten Bedingungen Genüge geleistet hatten, schon mit Ablauf von zwei Jahren nach erlangter Approbation zu der Physikats⸗ Prüfung zugelassen wurden.

Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß solche junge Aerzte nicht selten diejenige Reife des Urtheils und den Grad wissen⸗ schaftlicher Bildung noch nicht besitzen, welche unerläßlich sind, um die Qualification zur Anstellung als Physikus zu erlangen, daß sie mithin in der Prüfung den Anforderungen theils nur nothdürftig, theils gar nicht genügen konnten, und ihre Zurückweisung noth⸗ wendig wurde.

In neuerer Zeit hat überdies der Andrang solcher jungen Aerzte zu den Physikats⸗Prüfungen in unverhältnißmäßiger Weise zugenommen, so daß voraussichtlich eine große Zahl derselben zur Anstellung im Staatsdienste entweder gar nicht oder erst spät wird gelangen können, und unter den zahlreichen Bewerbern um Physikatsstellen hat die überwiegende Mehrzahl stets nur die dritte Censurnummer in der Physikats⸗Prüfung erworben.

Um diesen unverkennbaren Uebelständen möglichst entgegenzu⸗ wirken, habe ich bereits der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen eine strenge Kritik der Leistungen der Kandidaten in den Physikats⸗Prüfungen zur Pflicht gemacht.

Außerdem bestimme ich auf Grund des angeführten §. 75 des Prüfungs⸗Reglements, daß von jetzt an nur diejenigen Kandidaten, welche bei ihrer Approbation die Censur „vorzüglich gut“ erhalten haben, bald nach erlangter Approbation sich zu den Physikats⸗ Prüfungen melden dürfen, diejenigen aber, welche mit der zweiten Censur „sehr gut“ die Staatsprüfungen bestanden, nicht früher als drei Jahre nach erlangter Approbation, und die⸗ jenigen, welche nur die dritte Censur „gut“ erhalten haben, nicht vor Ablauf von vier Jahren nach ihrer Approbation zu den 5 sikats⸗Prüfungen zugelassen werden dürfen, vorausgesetzt, daß ie die übrigen im §. 75 des Prüfungs⸗Reglements vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt haben. Berlin, 13. Junl 18565.

8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗

Mediz inal⸗Angelegenheiten von Raumer.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 6. Juli 1855 betreffend die Verloosung von Niederschlesisch⸗Märkischen sentahh11

In Folge unserer Bekanntmachung vom 5. Juni d. J. sind bei der am 30sten desselben Monats statutenmäßig stattgefundenen

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