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Mitglieder der Regierung im Hause der Gemeinen in Betreff der Schwierigkeit, durch welche sie mit Bezug auf die Motton des Sir E. B. Lytton belastet seien, ist Se. Herrlichkeit zu dem Entschlusse gekommen, sie durch seinen Austritt aus dem Ministerium von dieser Verlegenheit zu befreien. Demgemäß hat auf sein Verlangen Lord Palmerston gestern die Königin von dem Entschlusse benach⸗ richtigt, zu welchem Lord John Russell gelangt ist, und Ihre Ma⸗ jestät haben geruht, dessen Entlassung anzunehmen. „Es ist noch kein Nachfolger Lord John Russell's als Ministers für die Kolonieen ernannt worden, aber es ist nicht unwahrscheinlich, daß in dem heute Nachmittag abzuhaltenden Kabinets⸗Conseil einer zur Genehmigung Ihrer Majestät designirt werden wird. Wir können natürlich nicht mit Gewißheit über den Gegenstand sprechen, halten es Mer nicht für unwahrscheinlich, daß der neue Staats⸗Secretair für die Kolonieen aus den gegenwärtigen Mitgliedern des Kabinets ge⸗ nommen werden wird und erwarten, daß seine Tüchtigkeit vir des Amte sofort von dem Lande und den Kolonieen werde anerkannt werden. Was die Motion des Sir E. B. Lytton betrifft, so geben wir nur wieder, was man heute Morgen von der Zurücknahme des Antrages als einer Folge des eben eingetretenen Ereignisses allge⸗ mein sagt. Sollte indeß diese Erwartung nicht gerechtfertigt wer⸗ den, so glauben wir, vorhersagen zu rürfen, die Ansicht des Hauses der Gemeinen werde sich in einer Weise kundgeben, daß das Land zu der Einsicht gelangt, es werde keine Veränderung in unseren inneren Verhältnissen stattfinden, welche unsere Bestrebungen, den Krieg einem sicheren und ehrenvollen Ende zuzuführen, schwächen
könnte.“
Die dem Parlamente vorgelegten Aktenstücke, welche die öster⸗ reichischen Siebens⸗Worschlage betreffen, sind 23 an der Zahl und umfassen den Zeitraum vom 3. April. bis zum Ende des Monats Juni d. J. Die Haupt⸗Aktenstücke sind die vom 20. Mai datirte, die genaue Formulirung der letzten öͤsterreichischen Vorschläge enthaltende Depesche des Grafen Buol (S. Oesterreich) und die Erwiderung des Grafen von Clarendon. Eine Uebersicht der dem 20. Mai vorange⸗ henden Aktenstücke geben die „Times“, 818 wir zum besseren Ver⸗ ständniß das Folgende entnehmen: Am 3. April erhielt Lord Clarendon österreichischerfeits eine Mittheilung des Inhalts, daß, obgleich das wiener Kabinet das Auskunftsmittel der Beschränkung der russi⸗ schen Seemacht im Schwarzen Meere vorziehe, Oesterreich doch, falls Nußland jenen Vorschlag unbedingt verwerfen sollte, da es (Oester⸗ reich) gegenwärtig noch nicht in Feindseligkeiten begriffen sei, keinen hinreichenden Anlaß habe, Rußland den Krieg zu erklären, jene Verwerfung das einzige Hinderniß des Friedens wäre. Graf Buol war der Ansicht, man müsse für jenen Fall zum Systeme des Gegengewichts seine Zuflucht nehmen, und wir können hier gleich die ganze Diskussion in den paar Worten zusammenfassen, daß es sich darum handelte, ob das Uebergewicht Rußlands im Schwarzen Meere durch das Prinzip der Beschränkung oder durch das des Gegengewichts gebrochen werden sollte. In Bezug auf diesen Punkt schwankte die durch Lord Clarendon vertretene britische Regierung nie auch nur im Geringsten, und es gereicht uns zur Freude, hinzufügen su können, daß nichts klarer und bündiger sein kann, als alle dieser Korresondenz angehörigen Depeschen unseres Ministers des Aus⸗ wäͤrtigen. Lord Clarendon erklärte dem Grafen Colloredo sofort, er habe die „„österreichische Depesche mit eben so viel Erstaunen wie Be⸗ dauern vernommen, und dieselbe sei nichts Geringeres, als eine Erklä⸗ rung Oesterreichs, daß es nicht an dem Vertrage bom 2. Dezember fest⸗ halten werde, wenn die Westmächte darauf beharrten, den dritten Punkt zur Ausführung zu bringen, indem Graf Buol einsehen müsse, daß sein vorgeschlagenes System des Gegeng ewichts sowohl un⸗ zulaͤnglich, wie unausführbar sei. Er setzt sodann mit großer Schärfe das Widersinnige solcher Bedingungen aus ein⸗ ander und schließt mit folgenden Worten: „„Und doch seien das — sagte ich — die Bedingungen, unter denen Graf Buol einen Frieden abschließen zu wollen schien, der ehrenvoll und gerecht sein, die Unabhängigkeit und Integrität der Türkei aufrecht erhalten und feste Bürgschaften für die zukünftige Ruhe Europas gewähren sollte; allein ich brauche kaum zu sagen, daß sich Ihrer Majestät Regierung bei einem solchen Abkommen nicht betheiligen könne. Wenn der Krieg fortdaure, werde es Oesterreichs Sache sein, seine eigene Stellung nicht nur während der Fortdauer der Feindseligkeiten nach den Ruüͤstungen, die es veranstaltet, der Sprache, die es geführt, und den Verbindlichkeiten, die es eingegangen habe, sondern. auch beim Ende des Krieges, wenn der Friede zwischen den vier kriegführenden Mächten geschlossen sei, zu bedenken.““ Die am selben Tage Lord John Russell übersandten Instructionen lauteten dahin, daß er Oesterreich das System der Neutralisation, nämlich das System der Ausschließung aller Kriegsschiffe aus dem Schwarzen Meere, 2 wie das System der Be⸗ schraͤnkung der russischen Seemacht erklären sollte. Er war ferner ange⸗ wiesen, wenn Oesterreich sich weigern sollte, im Falle Nußland beide Vor⸗ schläge verwürfe, sich zur kriegerischen Cooperation mit Frankreich und England verbindlich zu machen, die Unterhandlungen abzubrechen. In den konfidentiellen Unterredungen nun, über welche Lord J. Nussell Be⸗ richt erstattet, räumte die österreichische Regierung die Zweckmäßigkeit dieser Auskunftsmittel ein und versprach, dieselben in der Konferenz zu unterstützen, erklärte jedoch zugleich, daß Oesterreich nicht bereit sei, Krieg mit Nuß⸗ land anzufangen, wenn letztere Macht sich auf eine Beschränkung ihrer Flotte im Schwarzen Meere nicht einlassen wolle, und sprach die Ansicht aus, daß dasselbe Ziel sich auch auf anderem Wege erreichen lasse. Drouhn de Lhuys und Lord John bekämpften und widerlegten diese österreichischen Vorschläge energisch. Namentlich erklärte Lord John, das „Gegengewichts⸗
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Project sei unwirksam, da wir nicht stets eine große Flotte bei der Hand haben könnten; demüthigend für die Türkei, da sie sich stets an Frank⸗ reich und England anlehnen müßte; unsicher für Europa, welches durch fortwährendes Bereithalten für den Krieg in einer beständigen Gäͤhrung sein würde. Graf Buol schien durch diese Argumente wankend gemacht worden zu sein, und Lord John berichtete, „„seiner Ansicht nach sei dies ein Versuch von Seiten Oesterreichs gewesen, die Westmächte zum Aufgeben ihrer Vorschläͤge hinsichtlich des dritten Punktes zu bewegen; dieser Versuch sei vollkommen gescheitert.““ Das war am gten⸗ April, und vierzehn Tage später ward Lord John von Ihrer Majestät Regierung wegen der Festigkeit belobt, mit welcher er sein Terrain be⸗ hauptet habe. Mittlerweile aber war eine merkwürdige Veränderung vor sich gegangen. Am 16ten trat Lord John selbst mit einem Plane auf, welchem zufolge, so lange die russische Flotte im Schwarzen Meere die Zahl von 4 Linienschiffen, 4 Fregatten und 6 kleineren Schiffen nicht uͤberschritte, andere in freundschaftlichen Beziehungen zum Sultan stehende Mäͤchte das Recht haben sollten, respektive die Hälfte jener Flottenstärke ins Schwarze Meer zu senden, und daß, wenn die russische Flotte bis über die vorerwähnte Zahl von Schiffen hinaus verstärkt werden sollte, eine größere Anzahl von Kriegsschiffen der Verbündeten des Sultans zu⸗ gelassen werden sollte. Hier haben wir also das erste Symptom davon, daß der britische Bevollmächtigte zu eben jenem Systeme des Gegengewichts gelangt war, welches Lord Clarendon „„unzureichend und unausführbar““ hielt und Lord John RNussell selbst vor fünf Tagen für „„unwirksam““ erklärt hatte. Der letzte Plan bestand darin, daß Oesterreich es vertragsmäßig zu einem Casus belli machen wollte, wenn Nußland in Zukunft seine Seemacht im Schwarzen Meere über die Zahl von Schiffen hinaus verstärkte, die es im Jahre 1853 besaß, d. h. über die Stärke jener Flotte hinaus, die es zur Unterstützung der Mission des Fürsten Mentschikoff und zur Ausführung des Gemetzels von Sinope aus⸗ gerüstet hatte, und eben das war der Vorschlag, den Lord John Russell am 18. April seiner Zustimmung für unwuͤrdig hielt. Wir wollen seine eigenen Worte über diesen wichtigen Punkt anführen. „ „Ich ge⸗ stehe,““ sagt er, „„daß, wenn wir es dahin bringen können, daß Oester⸗ reich dieses dritte System zu einem Ultimatum macht, die Westmächte wohl daran thun werden, dasselbe anzunehmen. Indem ich dies sage, scheine ich vielleicht meinen früheren Ansichten zu widersprechen; in Wirk⸗ lichkeit jedoch nehme ich jene Ansichten nicht zurück. Ich halte das System der Beschränkung für ein weit besseres, als das des Gegengewichts. Allein die Frage liegt zwischen einer unvollkommenen Sicherheit für die Türkei und Europa und zwischen der Fortdauer des Krieges.““ Diese „„unvollkommene Sicherheit““ also war Lord John nach seiner eige⸗ nen Aussage bereit anzunehmen. Er bat sogar, persönlich von seinen Kollegen zur Vertheidigung seiner Ansicht vernommen zu werden, ehe dieselben einen endgültigen Beschluß faßten. Allein die Frage lag nicht bloß zwischen einer „„unvollkommenen Sicherheit und der Fortdauer des Krieges.““ Die wahre Frage lag zwischen Ehre und Schmach, zwischen Sieg und Niederlage. Ehe noch drei Tage verflosfen waren, und während jene schmähliche Depesche sich noch auf dem Wege nach London befand, erklärte Lord Clarendon dem Grafen Colloredo in ganz anders lautender Sprache, „„England und Frankreich seien nicht gesonnen, dem Bündnisse mit Oesterreich ihre Ehre und die zukunftige Sicherheit Europa's zu opfern, und ein auf Grund der von dem Grafen Buol vorgeschlagenen Bedingungen abgeschlossener Friede würde eben so schmachvoll, wie hohl und unsicher sein.““
— 16. Juli. Der „Advertiser“ berichtet, daß der Herzog von Cambridge das Kommando der Fremdenlegion in der Krim übernehmen werde. — Russell's Posten wird während der nächsten Debatten unbesetzt bleiben. — Die telegraphischen Berichte aus der Krim melden nichts Neues. (Tel. Dep.)
Frankreich. Paris, 15. Juli. Der „Moniteur“ veröf⸗ fentlicht das Gesetz bezüglich der Erhebung verschiedener Steuern. — Nachdem gestern der Senat die drei seiner Zustimmung noch vorliegenden Gesetzentwürfe erledigt hatte, verlas der Staats⸗ Minister das Dekret, welches die außerordentliche Session von 1855 für geschlossen erklärt, worauf der Senat unter Vivats auf den Kaiser auseinander ging. — Dem Dekrete bezüglich der Anleihe von 750 Millionen geht im „Moniteur“ der betreffende Bericht des Finanz⸗Ministers voraus.
Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 14. Juli lautet: „Die Cortes werden sich am Dienstage (17. Juli) bis zum 1. Oktober vertagen. Fortwährend herrscht Ruhe zu Barcelona.“
Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. Juli. Im Laufe des 26. Juni (8. Juli) verblieb die feindliche Flotte in ihrer frühern Stellung, und haben daselbst keine Bewegungen stattgefunden. 1
Aus dem Schreiben eines Kaufmanns in Borg aà (Finnland) vom 7. Juli: Die Stadt Lowisa ist gestern von einem großen Unglück heimgesucht worden, indem durch eine daselbst ausgebrochene Feuersbrunst ein Drittheil derselben ein Raub der Flammen wurde. Die Kaufleute sollen jedoch schon früher aus Furcht vor dem am Tage vorher erfolgten Besuche der Engländer, ihre Waarenlager zum größten Theile weggeschaft haben. Inzwischen lief deren Besuch diesmal so ab, daß das Privat⸗Eigenthum respektirt wurde. (— Somit scheint sich der Inhalt der Stockholmer telegraphischen
Depesche, welche Lowisa durch die Engländer zerstört sein ließ, als
unbegründet herauszustellen. —) 8 Nystad. „Finnl. Allm. Tidn.“ berichtet Folgendes: „Am
20. Juni warfen zwei feindliche Fahrzeuge, eine Schrauben⸗Kor⸗
vette und ein kleiner Dampfer, in der Nähe der Stadt Anker und
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orderten durch Parlamentaire, daß alle Fahrzeuge im Hafen, des⸗ leichen alles Kroneigenthum und aller sich vorfindende Proviant usgeliefert werde. Darauf erließ der Magistrat eine ausweichende Antwort. Am 21. Juni kam ein feindliches Boot in den Hafen, that aber daselbst keinen weiteren Schaden. An demselben Tage gingen 5 bewaffnete Schaluppen nach Nykiska Socken und ver⸗ brannten daselbst drei Fahrzeuge. Am folgenden Tage fuhr der Feind fort an anderen Stellen Kauffahrteischiffe aufzubringen, welche er verbrannte. Der Feind ging bei diesen Exkursionen häufig ans Land und plünderte die Häuser der Küstenbewohner. Man weiß noch nicht genau, wie viel Fahrzeuge der Feind ge⸗ nommen und verbrannt hat; so weit man weiß, hat er ein drei⸗ mastiges Fahrzeug und sechs Schuten mit Weizen beladen, mit sich fortgeführt und 12 größere oder kleinere Fahrzeuge ver⸗ brannt. 8 — Aus Warschau vom 14. Juli wird gemeldet, daß der bisherige Präsident des Wappenamts des Königreichs Polen, General⸗ Lieutenant Senator Kurnatowski, auf sein eigenes Gesuch wegen vorgerückten Alters und angegriffenen Gesundheitszustandes gänzlich des Dienstes entlassen worden ist. (Pr. C.) Dänemark. Kopenhagen, 15. Juli. Der Reichsrath hat einen Budget⸗Ausschuß von fünf Mitgliedern niedergesetzt. Das Gutachten des Verfassungs⸗Ausschusses wird der Versammlung
am Mittwoch vorgelegt werden.
Amerika. New⸗York, 30. Juni. Santa Anna war nach Mexiko zurückgekehrt, nachdem er von Alvarez bei Mexalto geschlagen worden war.
— Nachrichten aus Rio de Janeiro (ohne Datum) zuslgcehach0 1Ie6e* Regierung der Plan einer Zolltarif⸗Reform dem Staats⸗ rathe zur weiteren Begutachtung vorgelegt. Dies wird all⸗ gemein als eine Vertagung auf unbestimmte Zeit angesehen. Die Zoll⸗Ermäßigungen, welche der neue Tarif einzuführen be⸗ stimmt war, sollen auf den Widerstand der Finanz⸗Verwaltung gestoßen sein, welche unter den gegenwärtigen kriegerischen Ver⸗ wickelungen sich einer Verminderung der Staats⸗Einkünfte nicht aussetzen will.
— In Brasilien ist man von dem Ausgang der Unter⸗ handlungen mit der Regierung von Paraguay allgemein sehr unbefriedigt. Die Absicht des Kabinets von Rio de Janeiro bei Absendung eines Geschwaders, unter Ferreira de Oliveira, war bekanntlich die, für hrasilianische Kriegs⸗ und Handels⸗ schiffe freie Fahrt auf dem Flusse Paraguay zu' erwirken. Nun hatte zwar der Präsident Lopez in einen Vertrag mit Brasilien gewilligt, welcher diese Forderungen zugestand, allein die Ausführung desselben blieb von der Bedingung abhängig, daß ein zweiter Vertrag zur Festsetzung der Gränzen zwischen Brasilien und Paraguay binnen Jahresfrist ab⸗ geschlossen werde. Nun hat ein von brasilianischer Seite vorge⸗ schlagener Entwurf zu einem Gränzvertrage die Zustimmung des Präsidenten Lopez nicht erhalten, während dieser nicht geneigt scheint, seinerseits einen Entwurf vorzulegen. Es könnte daher die Erfüllung des Schifffahrts⸗Vertrages leicht durch Verschleppung dieser Verhandlungen in weite Ferne gerückt werden. — Inzwischen hat der Präsident Lopez unter dem 22. März ein Dekret erlassen, welches das am 3. Oktober 1854 ergangene Verbot des Ein⸗ laufens fremder Kriegsschiffe in die Flüsse der Re⸗ publik Paraguay theilweise aufhebt. Es wird jetzt an⸗ geordnet, daß das Verbot nicht auf diejenigen Kriegsschiffe zur Anwendung kommen soll, welche den mit der Republik durch Handelsverträge enger verbundenen Staaten angehören und nach dem Hafen von Asuncion entsendet sind, um diplomatische Agenten der befreundeten Regierungen oder die für solche bestimmte Korrespon⸗ denz dahin zu bringen. In der Einleitung der neuen Verordnung ist die Erklärung enthalten, daß die Regierung eine nicht beabsich⸗ tigte Anwendung des ersten Dekrets zu vermeiden wünsche und den Zweck vor Augen habe, eine Gebietsverletzung oder einen Mißbrauch der Gewalt in den Gewässern des Freistaates zu ver⸗
London, Dienstag, 17. Juli, Morgens.
(VbC. B.) In so eben stattgefundener Sitzung des Unterhauses moti⸗ virte Russell seine Abdankung, wobei derselbe versicherte, daß seiner jetzigen Ueberzeugung nach die Fortdauer des Krieges eine
Nothwendigkeit sei. B ulwer zieht hierauf seine Tadelsmotion zurück. Disraeli und Roebuck behaupten, das ganze Kabinet sei einmal Russell's Ansicht gewesen, sei es theilweise noch; dieser Behauptung wird von Grey widersprochen. Gladstone rügte die Verwerfung der Wiener Vorschläge. Die Debatte wurde geschlossen.
Inhalts.
Die neuesten Nachrichten aus der Krim sind unwesentlichen
Paris, Montag, 16. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Der heu tige „Moniteur“ bringt eine Depesche des General Pelissier vom 14ten mit der Meldung, daß nichts Neues vorgefallen sei.
Paris, Dienstag, 17. Juli, Morgens. (Tel. Dep. d. C. B.) Der heutige „Moniteur“ enthält eine Depesche des Generals Pelissier vom 15ten. Nach derselben haben die Russen in der Nacht vom 14ten zum 15ten einen Ausfall gegen die Embuskaden am Abhange des Malakoff⸗Thurmes gemacht, bei welchem sie einen starken Verlust erlitten. Der Verlust der Franzosen beträg 20 Mann.
Gestern Abend wurde die Zproz. auf dem Boulevard zu 66, 05 gehandelt.
Königliches statistisches Büreau.
Fortsetzung der Auszüͤge aus dem vierten Abschnitte der Tabellen
und amtlichen Nachrichten über den preußischen Staat für das
Jahr 1849, die Resultate der Verwaltung enthaltend. (S. Staats zeiger Nr. 162, S. 1266.)
4A4“*“
(Fortsetzung.) 3
Mit der Bevölkerung von 2,490,370 Seelen verglichen, kommt Ein Prozeß auf 19 Menschen. Nimmt man in den alten Provinzen zu den eigentlichen gewöhnlichen Prozessen von 612,263 die sub e. f. g. aus früherer Zeit schwebenden 6603 Prozesse hinzu, so erhält man 618,866, welches von 13,793,643 Einwohnern Einen Prozeß auf 22 Menschen. Es sind hiernach unbedeutend mehr Prozesse am Rhein; die Differenz ist jedoch sehr unbedeutend, und es ist bedenklich, von einem Jahre allge⸗ meine Schlüsse zu ziehen. — Es kann übrigens nicht wohl ausbleiben, daß bei einer so dichten Bevölkerung wie am Rhein Konflikte kleinerer Art im bürgerlichen Leben häufiger vorkommen mögen, als in den min⸗ der dicht bevölkerten Provinzen.
Vergleicht man dagegen die Subhastationen, so waren am Rhein zu sammen 3143, also Eine auf 792 Menschen, in den alten Provinzer waren 25,375, also Eine auf 544 Einwohner.
Von den nicht streitigen Civilsachen waren am Rhein 128,463 Vor⸗ mundschaften, d. h. Eine auf 19 Menschen; in den dem Allgemeinen Landrechte unterzogenen dagegen 893,252, also Eine auf 15 bis 16 Ein⸗ wohner. Die Differenz ist nicht erheblich, und daß am Nhein etwas weniger sind, mag in dem dortigen Verfahren vielleicht vorzugsweise seinen Grund haben.
Strafsachen (Untersuchungen) waren in dem Appellationsgerichts⸗ Bezirk Cöln in 1ster Instanz: Anhängig: Erledigt: 1) bei den Assisenhöfen 11““ “ 427 2) „ der Zuchtpolizei⸗Kammer öC1 3) „ den Friedens⸗ und Polizei⸗Gerichten 127,530 125,912
142,869 140,055 Es kommt hiernach auf etwa je 17 Menschen Eine Untersuchung, agegen von den 525,261 Untersuchungen in den alten Provinzen Eine auf etwa je 26 Menschen. Sehr erheblich ist diese Differenz auch nicht, und wohl erklärlich, wenn man erwägt, wie nach der ganzen Gestaltung des bürgerlichen Lebens, der Einrichtung der Friedens⸗ und Polizei⸗Ge⸗ richte viele kleine Gesetzesübertretungen am Rhein zu Untersuchungen werden, welche in den mittleren und östlichen Provinzen nicht zur gericht⸗ lichen Cognition kommen.
Dieser Darstellung sind nur die Tabellen über die Preozesse und Geschäfte bei den Gerichten erster Instanz zum Erunde gelegt. Sie geben einen Ueberblick über die Anzahl der Streit⸗ fälle und Untersuchungen, die in der ganzen Nation vorkommen. Die Appellationen sind nur eine Fortführung derselben und werden daher hier übergangen. Nur insofern diese höheren Gerichte gewisse Fälle in erster Instanz zu besorgen haben, gehört deren Erwähnung hierher. Es ist dies in den Provinzen, worin das Allgemeine Landrecht gilt, der Fall mit den Lehns⸗-, Fideikommiß⸗ und Stiftungs⸗Sachen. Die Anzahl der Sachen ꝛc. war in allen Departements zusammengenommen 1851 folgende:
1) Lehns⸗Sachen. v“ 1 2) Fideikommiß⸗Sachen.. 3) Stiftungs⸗Sachen. Summa Außer den vorstehend besprochenen Tabellen sind noch Nachweisungen in Bezug auf die Kriminalstatistik allein mitgetheilt. Es sind dies zu⸗ nächst Tabellen, welche die Verbrechen und Vergehen nach Gattungen
theilen.
der bei den sämmtlichen Gerichten 1ster Instanz des preußischen Staats,
mit Ausschluß des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und der Hohen⸗ zollernschen Lande im Jahre 1851 neu eingeleiteten Untersuchungen wegen