ie Renner⸗ ti ber Hauptstadt bedeutend beigetragen habe, auf welcher
bei weitem die und fast alle Männer, welchen der Staat Vertrauen zu schenken
hat, erhalten.
der König hierzu auch durch die Errichtung der Uni⸗ größere Anzahl der höheren Beamten des Landes und die zu studiren verpflichtet sind, ihre letzte Bildung
Demnächst wurden die Urtheile der Fakultäten über die ein⸗
gegangenen Preisbewerbungs⸗Schriften vorgetragen und neue Preis⸗Aufgaben bekannt gemacht.
In der theologischen Fakultät empfing Herr Stud. theol.
Ludwig Schulze aus Berlin, in der juristischen Herr Stud. juris Otto Mittelstaedt aus Posen, in der medizinischen der Herr Stud. med. Wilhelm Schmidt aus Paderborn, bei der philo⸗ sophischen die Herren Studirenden der Philosophie Reinhard Schultze aus der Mark und Carl Christian Bruhns aus Holstein den Preis. Außerdem wurde bei der philosophischen Fa⸗ kultät der Name des Herrn Stud. phil. Wilhelm Wackernagel aus Berlin wegen seiner gelieferten Preisarbeit ehrenvoll erwähnt,
mit Ertheilung des Werthes des Preisees. ““
8
Finanz⸗Ministeriumumu.
Die Ziehung der 2ten Klasse 112ter Königlicher Klassen⸗
Lotterie wird den 14. August d. J., Morgens 7 Uhr, im Zie⸗ hungssaal des Lotterie⸗Hauses ihren Anfang nehmen.
Berlin, den 7. August 1855.
— 8
Angekommen: nz General⸗Lieutenant und Staatsminister de
21
I111“ “
gsrath
Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regier
Co stenoble, nach Bonn.
Der Unter⸗Staats⸗Secretair im Justiz⸗Ministerium, Müller, nach Thüringen.
Nichtamtliche
Preußen. Erdmannsdorf, 4. August. Se. Majestät der König machten gestern früh um 8 Uhr schon einen Spazier⸗ gang durch den Park und suchten das zum Gedächtniß des Tages mit Blumen und Kränzen geschmückte Kreuz vor der Kirche auf,
dessen Piedestal das Medaillon Sr. Majestät des hochseligen Königs
ziert. Demnächst nahmen Se. Majestät die gewöhnlichen Vorträge entgegen. Gegen 12 Uhr fuhren Ihre Majestäten in die Spinne⸗ rei, nahmen die Anstalt in Augenschein und geruhten viele Ankäufe zu befehlen. Gegen Abend konnten Ihre Majestäten wegen des eintretenden Gewitters nur noch eine kurze Spazierfahrt unter⸗ nehmen. 8 — 5. August. Ihre Majestäten der König und die Königin machten gestern einen Ausflug nach Schmiedeberg und begaben Alterhöchstsich von dort nach dem am schmiedeberger Kamm neuerbauten Königlichen Forsthause und nach dem Kaffee⸗Brunnen. Se. Majestät der König gingen wieder den größeren Theil des Weges zu Fuß. Auf der Rückfahrt durch Schmiedeberg war da⸗ selbst Alles festlich mit Fahnen und Blumen geschmückt und viele Ehrenpforten waren errichtet. Nach der Tafel fuhren Ihre
Majestäten durch den Buchwalder Park und besichtigten die Abtei
daselbst.
beabsichtigt gewesene Reise nach Neustrelitz und Ludwigslust ist vorerst aufgegeben. 1 Koblenz, 3. August. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin
Louise ist gestern Abends gegen 6 Uhr, mit dem Dampfboote „Loreley“ von Baden⸗Baden kommend, hierselbst wieder eingetroffen.
(C. Z.) 8 — Der Eisenbahn⸗Schnellzug aus Berlin hat am 5. August c.
in Oderberg den Anschluß an den Zug nach Wien nicht erreicht. Hannover, 5. August. Die gestrige Nummer der „Hann.
Ztg.“ enthält unter amtlichen Nachrichten folgende Proclama⸗
tion, betreffend die Abänderung des Verfassungs⸗ gesetzes vom 5. September 1848, datirt Montbrillant, den
In Folge des unverkennbar sehr günstigen Einflusses, welchen die hiesige Gebirgsluft auf die Gesundheit Sr. Majestät des Königs äußert, haben Ihre Majestäten beschlossen, Allerhöchstihren Aufent⸗ halt hierselbst noch auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Die Abreise wird jedenfalls nicht vor der Mitte dieses Monats erfolgen. Die
xC “ 1 “ v „Georg der Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumber⸗ land, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛc. ꝛc. Durch den Bundesbeschluß vom 23. August 1851, welchem Unser Königlicher Herr Vater, des Hochseligen Königs Ernst August Majestät unbedingt beigestimmt hatte, war Uns die Verbindlichkeit auferlegt, die Verfassung von 1848 einer Prüfung zu unterwerfen und sie in Einklan mit den Grundgesetzen des Bundes zu bringen, so weit sie mit ihnen in Widerspruch steht. Es liegt Uns als Bundesfürst ob, die in den Bundesgesetzen vor⸗
zu beobachten. Unsere Erlauchten Vorgänger in der Regierung haben von Gründung des Bundes an in Patenten und Verfassungsurkunden die Bundes⸗Grundgesetze als höchste Autoritäͤt für die deutschen Landes⸗ verfassungen anerkannt. Dieser Grundsatz hat seine jüngste Sanktion in dem §. 2 des Landesverfassungs⸗Gesetzes vom 6. August 1840 gefunden und ist selbst im Jahre 1848 in der Verfassung beibehalten worden. Auch Wir hielten stets an jenem Prinzipe fest.
Bei Unserer Thronbesteigung glaubten Wir, daß es Uns gelingen werde, auf dem Wege der Verhandlung mit den allgemeinen Ständen des Königreichs diejenigen Bestimmungen aus der Verfassung zu ent⸗ fernen, welche mit den Grundgesetzen des Bundes in Widerstreit stehen. Sehr schmerzlich hat es Uns berührt, als diese Hoffnung getäuscht wurde. Sowohl im Jahre 1852, als im Jahre 1853, ist der Versuch gemacht worden, die nothwendige Abänderung der Verfassung von 1848 unter Mitwirkung der allgemeinen Ständeversammlung herbeizuführen. Beide Mal wurde aber diese Unsere landesväterliche und wohlgemeinte Absicht von dieser weder gehörig gewürdigt, noch unterstützt. Auch ließen jene gescheiterten Versuche keine Aussicht zurück, das Ziel auf diesem Wege zu erreichen. Es blieb nur übrig, das Verfassungsgesetz entweder vermöge Unserer Souverainetät und höchsten Machtvollkommenheit den
der deutschen Bundesversammlung abzuwarten. Wir haben geglaubt, den letztern Weg vorziehen zu müssen.
Entscheidung des Bundes über die Verfassung von 1848. Es wird darin nicht allein ausgesprochen, daß die Uebereinstimmung dieser Verfassung
der Verfassung von 1848 prüfend an die Bundes-Grundgesetze gelegt,
eine Reihe von Bestimmungen jener Verfassung als bundeswidrig he⸗
zeichnet und daneben erklärt, daß diese herausgehobenen Punkte nicht die
einzigen bundeswidrigen in der Verfassung wären. Außerdem war schen
unter dem 12. April d. J. ein anderer Bundesbeschluß erfolgt, welcher
auferlegt, den Ritterschaften wiederum eine ihren althergebrachten Rechten entsprechende wirksame Vertretung in der Ersten Kammer einzuräaͤumen, und hg die zum Vollzuge dieses Beschlusses nöthigen Anordnungen u treffen.
1 Es wurde nun ein nochmaliger Versuch gemacht, auf Grund der Aussprüche des Deutschen Bundes zunächst mindestens eine andere Kam⸗ merkomposition und Wahlordnung mit der auf den 15. Juni d. J. wie⸗ der einberufenen Ständeversammlung zu vereinbaren. Auch dieser Ver⸗ such ist leider fruchtlos geblieben. Der ständische. Verfassungs⸗Ausschuß brachte am 11ten v. M. den Entwurf einer Adresse an Uns, so wie einer Erwiederung an Unser Ministerium in die Kammern, in welchem die Kompetenz des Bundes in der Verfassungssache geleugnet und die un⸗ mögliche und sowohl dem Bundesrechte als dem Verfassungsrechte Unsers Königreichs widerstreitende Bedingung gestellt wurde, der deutschen Bun⸗ desversammlung jede Einwirkung auf die Verfassungs⸗Angelegenheit zu entziehen.
Wir haben daraus die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß jede fernere Verhandlung mit den Ständen von 1848 nicht zum Ziele füh⸗ ren wird.
Wir sind demnach entschlossen, die Verfassungs⸗Revision keiner längeren Verzögerung Preis zu geben, sondern sofort die Aussprüchedes deutschen Bun⸗ des nach Maßgabe des §. 2. des Landesverfassungs⸗Gesetzes in Aus⸗ führung zu bringen, wie solches Unsere Verordnung vom heutigen Tage besagt.
Gesammtministerium ist von Uns angewiesen, diese Unsere Allerhöchsten Absichten sich zur Richtschnur dienen zu lassen; und ver⸗ trauen Wir auch zu Unseren getreuen Unterthanen, insbesondere zue Unserer gesammten Dienerschaft, daß sie Unsere, unablässig auf das wahre Wohl des Landes gerichteten Bestrebungen anerkennen und Unserer Aller⸗ höchsten Verordnung vom heutigen Tage die schuldige Folge zu leisten nicht ermangeln werden.
Diese Proclamation soll in die erste Abtheilung der Gesetz⸗Samm⸗ lung aufgenommen werden.
Gegeben Monbrillant, den 1. August 1855.
11 Graf Kielmannsegge. v. Bothmer. v. d. Decken⸗ B v. Borries. Graf Platen⸗Hallermund.
Ich bezeuge hiedurch, daß vorstehende Proclamation, nach erfolgtem Vortrage des Inhalts, von Sr. Majestät dem Könige in meiner Gegen⸗ wart eigenhändig unterzeichnet worden ist. 8
Montbrillant, den 1. August 1855.
G. v. Witzendorff, 8
b. Brandis.
der auswärtigen Angelegenheiten.
geschriebenen Bestimmungen für die Landesverfassungen anzuerkennen und
mit den Grundgesetzen des Bundes nunmehr ohne Verzug zu bewirken sei, sondern die Deutsche Bundesversammlung hat auch selbst einen Theil
(L. S.) G eorx g Rex. u“ v
General⸗Secretair des Königlichen Ministeriums
Zugleich mit dieser Proclamation veröffentlicht die Gesetz⸗ Sammlung eine Königliche Verordnung vom nämlichen Tage, mittels welcher der Bundes⸗Beschluß vom 19. April d. J. publi⸗ zirt und dieser sowohl, wie der bereits am 16. Mai d. J. ver⸗ kündigte Bundes⸗Beschluß vom 12. April d. J. ausgeführt wird. Alle vom politischen Ausschusse angefochtenen Bestimmungen des
„
Bundes⸗Grundgesetzen gemäß Selbst abzuändern, oder eine Entscheidung
Der erfolgte Bundesbeschluß vom 19. April d. J. enthält nun eine
Verfassungs⸗Gesetzes vom 5. September 1848, so wie die darauf bezüglichen Vorschriften der ständischen Geschäfts⸗Ordnung, des Staatsdiener⸗Gesetzes und der Städte⸗Ordnung werden für auf⸗ gehoben, das Mandat der bisherigen Abgeordneten zur Ersten Kammer für erloschen erklärt, die Kammern nach der Composition von 1840 hergestellt, an Stelle der beseitigten Vorschriften die der Gesetzgebung von 1840 wieder aufgenommen. Das Wahl⸗ gesetz vom Jahre 1848 wird gänzlich aufgehoben, das von 1840 mit den alleinigen durch die veränderte Gemeinde⸗Verfassung ge⸗ botenen Modificationen hergestellt.
Sachsen. Dresden, 4. August. Heute Abend werden beide Kammern ihre Schlußsitzungen halten. Der feierliche Land⸗ tagsschluß wird, wie bereits gemeldet, nächsten Dienstag, Mittags 12 Uhr, im Königlichen Schlosse stattfinden und von Sr. Majestät dem König vollzogen werden. (Dr. J.)
Baiern. München, 4. August. Die beiden Armeecorps⸗ Kommandos sind aufgehoben, und nur die vier Divisions⸗Kom⸗ mandos bleiben fortbestehen. Der Kommandant des ersten Armee⸗ Corps, General Fürst von Thurn und Taxis, tritt in Disponibi⸗ lität. (N. C.) 8 — d
Nürnberg, 4. August. Se. Majestät der König Max haben heute unsere Stadt verlassen und den Bewohnern derselben für die vielen Zeichen der Liebe und Anhänglichkeit den herzlichsten Dank auszusprechen geruht.
Belgien. Brüssel, 3. August. Der König von Portugal und sein Bruder sind gestern Mittags in Begleitung des Grafen von Flandern nach Ostende abgereist, wo sie sich am Bord des „Mindello“ nach Lissabon einschiffen werden.
Großbritannien und Irland. London, 4. August. In der Unterhaus⸗Sitzung vom 2. August wird auf Antrag des Schatzkanzlers ein Kredit von 3 Millionen Pfd. für den Civildienst bewilligt. F. Peel beantragt die Bewilligung des sich auf 2,568,335 Pfd. belaufenden außerordentlichen Intendantur⸗Budgets. Die Anfor⸗ derungen des Orient⸗Heeres, bemerkt er, hätten die Voranschläge über⸗ stiegen. Nehme man an, daß die Intendantur-Ausgaben während des ganzen Jahres in demselben Verhaͤltnisse fortdauerten, wie in den Mo⸗ naten Mai und Juni, so werde sich ihr Betrag voraussichtlich auf 3,700,000 Pfd. belaufen, statt auf 1,200,000 Pfd., welche Summe man anfangs für hinreichend gehalten habe. Das Votum wird nach längerer Diskussion genehmigt. Auf eine Frage des Admirals Walcott entgegnet Sir C. Wood, das Linienschiff „Marlborough“ habe, als es vom Stapel gelassen worden, nicht die geringste Verletzung erlitten. Milner Gibson: Ich möchte an den Premier⸗Minister eine Frage richten in Betreff der Mittel, welche die britische Regierung an⸗ wendet, um eine Fremdenlegion anzuwerben. Ist ihm von irgend einer fremden Macht eine Note in Bezug auf diesen Gegenstand zugegangen? Ich habe einen Brief aus Bremen gesehen, in welchem heftig darüber Beschwerde geführt wird, daß Kriegsschiffe die Weser und Elbe befahren und Personen aufnehmen, welche sich dazu haben verleiten lassen, in englische Dienste zu treten. Haben sich die Hansestädte der englischen Regierung gegenüber nicht hinsichtlich dieses Punktes geäußert? Meiner Ansicht nach dürfen wir, abgesehen davon, ob es über⸗ haupt recht oder unrecht ist, eine Fremdenlegion zu bilden, die⸗ selbe nicht in einer Weise anwerben, welche die Gesetze anderer Länder
verletzt, die wir achten müssen. Aus einem Artikel der „Times“ scheint
herborzugehen, daß man auch in den Vereinigten Staaten den Versuch gemacht hat, Mannschaften für die britische Fremden⸗Legion zu werben, was den dortigen Gesetzen zuwiderläuft. Wenn ich nicht irre, hat die Regierung der Vereinigten Staaten öffentlich verkündigt, daß sie für keine der kriegführenden Mächte Partei ergreifen werde, und daß sie entschlossen sei, weder die Ausrüstung russischer Kaperschiffe, noch die Anwerbung bon Mannschaften für das britische Heer zu gestatten. Kann der edle Lord das Haus über diesen, wie ich ihn bezeichnen muß, sehr wichtigen Gegenstand belehren? Ich will noch hinzufügen, daß ich schlechterdings nicht zu begreifen dermag, was für ein Grund vorhanden sein kann, auf gesetzwidrigem Wege zur Anwerbung einer Fremden⸗Legion zu schreiten, wenn der Krieg in England so populair ist und Jedermann von dem brennenden Verlangen verzehrt wird, sich für sein Vaterland in das Schlachtgetümmel zu stürzen. Lord Palmerston: Es ist eine bekannte Sache, daß Ihrer Majestät Regierung ein Depot auf Helgoland errichtet hat, um aus Deutschland kommende Personen anzuwerben. Was für Gesetze auch immer in einigen Staaten gegen
erbungen innerhalb des Gebietes dieser Staaten bestehen mögen, so giebt es in keinem derselben ein Gesetz, welches die freie Bewegung von Personen ver⸗ hindert, denen es beliebt, das betreffende Gebiet zu irgend einem Zwecke zu ver⸗ lassen 7). Was die Vereinigten Staaten angeht, so warenEinrichtungen getroffen worden, welchen zufolge sich Personen, mochten sie kommen, woher sie wollten, in Halifax anwerben lassen konnten. Da es sich jedoch heraus⸗ gestellt hat, daß innerhalb des Gebiets der Vereinigten Staaten die Frage aufgeworfen worden ist, ob die Landesgesetze verletzt worden seien oder nicht, so hat die englische Regierung, da sie dergleichen Streitfragen vermieden zu sehen wünscht, das Werbe⸗Depot in Halifax aufgehoben. Gibson: Es scheint mir, daß der edle Lord meine Frage nicht ganz richtig verstanden hat. Ich fragte ihn, ob britische Kriegsschiffe in der Weser und Elbe stationirt seien, um Leute, die sich in Bremen und Hamburg anwerben
lassen, an Bord zu nehmen und fortzuführen. Das ist der Punkt, um den
es sich handelt. Lord Palmerston: Es liegt darin durchaus keine Ver⸗ letzung des Gesetzes irgend eines Landes. Ich glaube, daß in den er⸗ wähnten Flüssen Schiffe stationirt sind, welche jeden an Bord nehmen, der Lust hat, nach Helgoland zu fahren. Major Reed stellt folgende Resolution: Das Haus, welches den ernsten Wunsch der Nation theilt,
daß kein friedliches Abkommen mit Rußland geschlossen werden möge, welches nicht geeignet sei, einen ehrenvollen, gerechten und dauerhaften Wreden zu sichern, spricht der Regierung Ihrer Majestät gegenüber ent⸗ chieden aus, daß es dem Hause und dem Lande sehr erfreulich sein würde, wenn es die Versicherung erhielte, daß kein Friedens⸗Vertrag und keine Friedens⸗Bedingungen endgültig angenommen werden sollen, ohne daß das Parlament vorher einberufen wird. Lord Palmerston bemerkt, wiewohl er sich mit dem Antrage nicht einverstanden erklären könne, so billige er doch im Allgemeinen das Prinzip, auf welches sich derselbe gründe, nämlich daß kein anderer, als ein ehrenvoller und sicherer Friede abzuschließen sei. Wenn das Haus jedoch der zeitweiligen Regierung mißtraue, so müsse es versuchen, die Leitung der Staats⸗Angelegenheiten anderen Händen zu übergeben. So lange das Parlament den Ministern so viel Zutrauen schenke, daß es sie im Amte lasse. sei der Antrag un-⸗ statthaft, und seine Annahme würde ein Eingriff in die Befugnisse der Exekutive sein. Wenn die Einberufung des Parlaments sich als wün⸗ schenswerth erweise, so könne die Krone dieselbe zu jeder Zeit rasch ein⸗ treten lassen, und die Minister würden mit der größten Freude von dem Beistande und dem Nathe des Parlaments Gebrauch machen. Major Reed zieht hierauf seinen Antrag zurück. Eine Motion des Schatz⸗Kanz⸗ lers, in Anbetracht der unvermeidlichen Erhöhung des Kriegs⸗Budgets das Votum zur Aufnahme von 3 Millionen Pfd. in Schatzscheinen auf 7 Millionen Pfd., in sechs Jahren rückzahlbar, auszudehnen, wird an⸗ genommen. 8 In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung erklärte Lord Panmure 6 als Antwort auf eine Frage Lord Ellenborough's, die Regierung 98 habe durchaus keinen Grund zu der Annahme, daß General Beatson 8 ermordet worden sei. Auf Antrag Lord Clarendon's wird der die 11 Anleihe betreffende Gesetzentwurf zum zweiten Male ver⸗ esen. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung lenkt Laing die Aufe.. merksamkeit des Hauses auf Zwecke und Zweckmäßigkeit des gegenwär⸗ tigen Krieges und beantragt die Vorlegung etwa vorhandener Kor⸗ respondenzen mit der französischen Regierung über den letzten öster⸗ reichischen Vorschlag. Seit das Haus im Besitz der ihm zuletzt vorgelegten, die Unterhandlungen betreffenden Aktenstücke sei, habe keine Diskussion über diesen Gegenstand stattgefunden, und der Entscheid des Hauses über den wirklich in Frage stehenden Punkt sei unter dem Eindrucke eines völ⸗ ligen Mißverständnisses erfolgt. Er habe Grund zu der Annahme, daß die öffentliche Meinung in Europa unter den Geschäftsmännern bis zu einem gewissen Grade zu Gunsten der Westmächte gewesen sei. Es sei aber ein Umschwung eingetreten, und man hege jetzt außerhalb Englands die Ansicht, England hätte besser daran gethan, die letzten österreichischen Vorschläge anzunehmen. Der Zweck des Krieges — und zwar sei dies ein Englands würdiger Zweck — bestehe in der Beschruänkung der russi⸗ schen Macht im Hinblicke auf die Sicherung des europäischen Gleich⸗ gewichts. Er räume ein, daß Rußland dieses Gleichgewicht gestört habe, und daß der Versuch, seine Eroberungsgelüste einzudämmen, vollkommen zu rechtfertigen sei. Das Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sei in den so genannten vier Punkten enthalten, mit denen er im Allgemeinen, so wie auch seines Erachtens die öffentliche Meinung in Europa, einverstanden sei. Der letzte österreichische Vorschlag scheine ihm eine befriedigende Lösung des dritten Punktes zu gewähren. Nach Allem, was er gehört, zweifle er nicht daran, daß Rußland diesen Vorschlag angenommen haben würde, welcher im Wesentlichen auf dasselbe hinaus⸗ laufe, wie der Vorschlag der Westmächte, und als eine Verkörperung der Tripel⸗Allianz dem russischen Uebergewichte im Schwarzen Meere ein Ende gemacht haben würde. Sir G. Grey bemerkt, von einer Vor⸗ legung der englisch⸗französischen Korrespondenz könne nicht die Rede’sein, da diese Korrespondenz, wie in der Natur der Sache liege, einen durch⸗ aus confidentiellen Charakter trage. Was die Lösung des dritten Punktes anlange, so habe die Regierung allerdings dem Systeme der Beschränkung der russischen Macht den Vorzug vor dem des Gegengewichts gegeben, ersteres jedoch keineswegs als das allein annehmbare hingestellt. Gladstone hebt die Erklärung Sir G. Grehy’'s, daß die Verminderung der russischen Seemacht im Schwarzen Meere von der Regierung nicht als eine Conditio sine qua non des Friedens betrachtet werde, als ein wichtiges Eingeständniß hervor, durch welches der Zweck des Krieges, für den die Verbündeten jährlich 100,000,000 Pfd. St. verausgaben, auf ein engeres Gebiet beschränkt werde. Er vermöge schlechterdings nicht ein⸗ zusehen, zur Erreichung welches Zieles man jetzt noch so große Opfer dar⸗ bringe. Er hege die Ueberzeugung, daß die Verwerfung des öͤsterreichischen Vorschlages nicht der französischen, sondern der englischen Regierung zur Last falle. Layard bemerkt, nichts sei an diesem Abende vorgebracht worden, was das Haus nicht schon früher ein Mal über das andere Mal ge⸗ hört habe. Von den Donau⸗Fürstenthümern sei aber nicht die Rede ge⸗ wesen, und doch habe man sich gerade in Bezug auf dieselben in Folge eines gänzlichen Verkennens der Verhältnisse geneigt gezeigt, Rußland ungebührliche Vortheile einzuräumen. Was das englische Heer auf der Krim anbelange, so vermöge er nicht einzusehen, daß sich dessen Zustand gebessert habe, und er befuͤrchte eine Wiederkehr der Unfälle des vorigen Winters. Die Rede Gladstone's, eines Mitgliedes eben jenes Kabinets, welches den Krieg begonnen, verdiene eine strenge Rüge, da sie die Wir⸗ kung haben könne, Rußland in seinem Widerstande zu ermuthigen und den Frieden zu erschweren und weiter in die Ferne zu schieben. Cobden vertheidigt Gladstone und geht dann zur Offensive über, indem er zuerst Layard und dann Sir W. Molesworth angreift, den er als wetterwen⸗ derisch in seinen politischen Ansichten bezeichnet. Sir W. Molesworth antwortet auf diesen, wie er bemerkt, höchst unerwarteten persönlichen Angriff. Hinsichtlich des Benehmens Cobdens in Bezug auf die türkische Anleihe habe er nicht nur der Meinung der Waͤhler von Southwark, sondern auch der einer großen Anzahl achtbarer Männer im ganzen Lande Ausdruck geliehen. Sir J. Graham bemerkt, Sir W. Molesworth habe Mitglie⸗ dern des Hauses den Vorwurf gemacht, daß sie sich an unpatriotischen, verächtlichen und nichtswuͤrdigen Ränken betheiligt hätten. Hoffentlich
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