1855 / 234 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zufolge dieser Instruction wird die Königliche Regierung nicht

blos in den beiden unter II. Nr. 5 und h daselbst bezeichneten Fällen, bevor die Bestätigung der mit den betheiligten Städten vereinbarten Rezesse und beziehentlich, im Ausbleiben solcher Ver⸗ einbarung, die Abfassung der an ihrer Stelle nothwendig geworde⸗ nen motivirten Beschlüsse von Seiten der Obergerichte erfolgt, mit Ihrer Aeußerung über das Ergebniß der gepflogenen Verhandlun⸗ gen und den Inhalt der Rezesse vernommen werden, sondern auch in den die letzteren und beziehentlich die Ausführungsbeschlüsse der Obergerichte vorbereitenden Stadien Requisitionen der Justiz⸗Be⸗ hörden und, den Umständen nach, Ansuchen der bei den Obergerich⸗ ten mit Leitung des Regulirungsgeschäfts beauftragten, so wie der für die Verhandlungen mit den Städten bei den Kreisgerichten ernannten Kommissarien zu erwarten haben.

Die Bearbeitung und der Betrieb aller diesfälligen Geschäfte ist bei der Königlichen Regierung eben so, wie dies die Instruction des Herrn Justiz⸗Ministers den Ober⸗Gerichten aufgegeben hat, ausschließlich einem Mitgliede zu übertragen. Die Ernennung desselben, bei welcher in der Regel zunächst auf die bei dem Kolle⸗ gium als Justitiarien fungirenden Mitglieder zu rücksichtigen sich empfehlen möchte, indeß nicht ausgeschlossen ist, die Wahl auch auf ein anderes für die Bearbeitung der Angelegenheit geeignetes Mit⸗ glied, etwa den Steuer⸗Departements⸗Rath oder den Kassenrath zu richten, bleibt dem pflichtmäßigen Ermessen des Königlichen Re⸗ gierungs⸗-Präsidiums überlassen. Der also bestellte Referent ist demnächst jedoch ohne Verzug den betreffenden Ober⸗Gerichten von der Königlichen Regierung namhaft zu machen.

Im Uebrigen hegen wir die Erwartung, daß die Königliche Regierung und insbesondere der für die sämmtlichen Geschäftssachen der in Rede stehenden Gattung ernannte ständige Referent, in rich⸗ tiger Würdigung der in Vorstehendem angeordneten, nicht minder auf einheitliche Behandlung und Vereinfachung, als namentlich auf thunlichste Förderung aller den mehrberegten Gegenstand betreffen⸗ den Geschäfte abzweckenden Maßnahme, sich bei der Erledigung dieser Geschäfte jederzeit einer vorzugsweisen Beschleunigung, zu⸗ gleich aber auch in Betracht des erheblichen finanziellen Interesses, welches sich daran knüpft, einer vorzüglichen Sorgfalt in der Vor⸗ bereitung, Prüfung und überhaupt der gesammten Behandlung jener Sachen befleißigen werde.

Was endlich insbesondere die in der Instruction des Herrn Justizministers unter III. B. Nr. 6 und 7 gegebene Vorschrift wegen Zurückführung des zu ermittelnden Tarwerthes der in das Eigenthum des Staats übergehenden Gebäure auf jährliche Renten anbelangt, so versteht sich von selbst, daß unter spezieller Angabe nicht blos dieser Renten, sondern auch der ihnen zum Grunde lie- genden Taxwerthe in den zu vereinbarenden Rezessen gleichzeitig einer Festsetzung vorzusehen sein wird, gemäß welcher die ermittelten Renten, insoweit ihre Dauer nicht etwa schon ohnehin nach den besonderen Umständen des Falles nur auf eine gewisse Zeit be⸗ schränkt ist, vom Staate nach einer vorgängigen, etwa sechsmonat⸗ lichen Kündigung durch Zahlung des zwanzigfachen Betrages ab⸗ gelöst werden können, wohingegen aber gleichzeitig eine Befugniß der berechtigten Städte, auf eine Ablösung ihrerseits anzatragen, eigens auszuschließen sein wird.

Daß hiermit die unter Nr. 11 cod. I. vorgeschriebene Anrech⸗ nung dieser Entschädigungsrenten auf die von den Städten zu ent— richtenden Ablösungsrenten an sich vereinbar bleibt, wird der Er⸗

wähnung kaum bebürfen, und bei näherer Erwägung der Tragweite

dieser Anrechnung, welche bei der Ungleichartigkeit der beiden sich

gegenüberstehenden Verpflichtungen nicht auf eine Compensation der

Verpflichtungen selbst, sondern nur der aus ihnen hervorgehenden einzelnen Zahlungen zu beziehen ist, der Königlichen Regierung in dieser Hinsicht kein Zweifel entstehen können. Berlin, den 23. September 18.

Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.

An

die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Breslau,

Liegnitz, Oppeln, Stettin, Cöslin, Potsdam, Frankfurt, Magdeburg.

* e. 8 * aüI

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 31. August 1855 betreffend die

Korrespondenz der Verwaltungs⸗Behörden mit

den Königlichen Gesandtschaften und Missionen im Auslande.

Verfügung vom 12. Mai 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 206 S. 1555). Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vem

* 1742 aeö1“

*

K.

2. August d. J., betreffend die Korrespondenz der Verwaltungs⸗ Behörden mit den Königlichen Gesandtschaften und Missionen im Auslande, daß durch die Verfügung vom 12. Mai d. J., nach welcher den Polizei⸗Direktoren und den übrigen Verwaltungs⸗ Behörden die bestehenden Bestimmungen wegen Unzulässigkeit des direkten Schriftwechsels mit den Königlichen Missionen im Auslande in Erinnerung gebracht werden sollten, keineswegs eine neue Anordnung hat getroffen werden sollen.

Die Praxis hat sich seit einer langen Reihe von Jahren dahin gestellt, daß die direkte Korrespondenz in der Regel wegfällt während solche in Bezug auf sicherheitspolizeiliche Fälle, bei denen Gefahr im Verzuge obwaltet, der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen ist.

In solchen Fällen sind die betreffenden Behörden nur gehal⸗ ten, sofort der vorgesetzten Behörde von der stattgehabten direkten Korrespondenz Anzeige zu machen, während diese das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten von dem Geschehenen in Kenntniß zu setzen hat.

Hiernach wolle die Königliche Regierung auch künftig ver⸗ fahren und die Unterbehörden Ihres Ressorts mit entsprechender Anweisung versehen.

Berlin, den 31. August 1855.

die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme und Beachtung an sämmtliche übrige Königliche Regierungen.

Kriegs⸗Ministerium.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 21. August 1855 betreffend die Ertheilung des Qualisications⸗

Zeugnisses Behufs der Glaubwürdigkeit vor Ge⸗

richt in Forststrafsachen und der Befugniß zum Waffengebrauch im Forstschutzdienste an beurlaubte Corps⸗Jäger.

Auf Ihren Bericht vom 7. August d. J. genehmige Ich, daß denjenigen auf Forstversorgung dienenden Jägern, welche nach drei⸗ jähriger Dienstzeit während der 6 Wintermonate oder zur Dispo⸗ sition ihres Truppentheils beurlaubt werden, das in der Ordre vom 21. Mai 1840 vorgeschriebene Qualificationszeugniß des Comman⸗ deurs des betrefsenden Jäger⸗Bataillons Behufs der Glaubwürdig⸗ keit vor Gericht in Forststrafsachen und der Befugniß zum Waffen⸗ gebrauch im Forstschutzdienst ertheilt werden darf, vorausgesetzt, daß sie sich in jeder Beziehung gut geführt und als zuverlässig bewährt haben. Ich überlasse Ihnen, diese Ordre durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.

Sanssouci, den 21. August 1855. 8

(gez.) Friedrich Wit

Für den abwesenden Finanz⸗Minister. mons. von Raumer. Graf von Waldersee. die Minister der Justiz, des Innern, der Finanzen C1“ ab Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird zur allgemeinen Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 26. September 1855. . Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departeme Wasserschleben. v. Dewall.

von Westphalen.

*

Angekommen: Der Erb⸗Truchseß in der Kurmark Bran⸗ denburg, von Graevenitz, von Queetz.

Abgereist: Der Präfident des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums Dr. von Beckedorff, nach Grünhoff.

Berlin, 6. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Finanz⸗Rath Geim im Finanz⸗Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes vom Civil-Verdienst⸗Orden der baierschen Krone zu ertheilen.

pPersonal-Veränderungen.

1. iaee7 89⸗ 8* 1* t 1 J n d e r A rmee. 8 116“ 219

9 . . Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

ennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 15. September. 8 Gr. v. Kalckreuth, Major und Escadrons⸗Chef im 6. Ulanen⸗ Regt., als etatsm. Stabs⸗Offizier ins 8. Ulan. Regt. versetzt. Sluyter⸗ mann, Sec. Lt. à la suite des 7. komb. Reserve⸗Bats. und Führer der Strafsection zu Wesel, zum Pr. Lt. befördert. v. Zamory, Hauptm. vom 37. Inf. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Com⸗ mandeur des 3. Bataillons 13. Landwehr⸗Regiments ernannt. b. Hayn, Portepee⸗Fähnrich vom 17. Infanterie⸗Regiment, zum Sec. Lt., Overhoff, Unteroff. von dems. Regt., z. P. Fähnr., Frhr. v. Müffling gen. Weiß, Pr. Lt. vom 11. Hus. Regt., zum Rittm., -. Grüter, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. von Montowt, Oberst⸗Lieut. vom 17. Inf. Regt., als Commandeur zum 2. Bat. 16. Ldw. Regts. versetzt. Wittich, Hauptm. vom 17. Inf. Regt., zum Major befördert. Den 18. September. v. Malachowski, Hauptm. a. D., zuletzt im 1. Garde⸗Regt. zu uß, bei dem Hafen⸗Gendarmerie⸗Kommando in Swinemünde an⸗ gestellt. Frhr. v. Loë, Seconde⸗Lieutenant vom 3. Husaren⸗Regi⸗ ment, von dem Kommando als Adjutant der 3. Division entbunden. Bar. v. Puttkamer, Pr. Lt. vom 5. Hus. Regt., als Adjut. von der 3. Kavall.⸗Brigade zur 3. Division übergetreten. v. Griesheim, Sec. Lt. vom 3. Hus. Regt., als Adjut. zur 3. Kavall.⸗Brigade kommandirt. b. Podewils I., Port. Fähnr. vom 2. Infant. Regt., zum Sec. Lieut. v. Petersdorff, Sec. Lieut. vom 9. Inf. Regt., zum Pr. Lieut. von Stöphasius, Hildebrandt, Port. Fähnrs. vom 14. Inf. Regt., zu Sec. Lts., v. Prittwitz, Unteroff. von dems. Negt., zum Port. Fähnr. befördert. Erbprinz v. Schwarzburg⸗Sondershausen, Major a. D., zu den Offizieren à la suite der Armee (mit der Unif. des Garde⸗ Fritze, Oberst und Commandeur des 36. Inf. Regts., zum Gen. Major und Commandeur der 4. Inf. Brigade, v. Stülpnagel, Oberst und Commandeur des 7. Ulan. Regts., zum Commandeur der 4. Ka⸗ vallerie⸗Brigade, v. Schenkendorff, Oberst und Commandeur des 3. Drag. Regts., zum Commandeur der 10. Kavallerie⸗Brigade ernannt. Frhr. v. Czettritz u. Neuhauß, Oberst u. Commandeur des 8ten

8

84½

lanen⸗Regts., in gleicher Eigenschaft zum 7. Ulan. Regt. versetzt.

v. Schüz, Oberst⸗Lieutenant und Chef der Armee⸗Abtheilung im Kriegsministerium, zum Commandeur des 4. Husaren⸗Regiments, b. Schaumburg, Major vom großen Generalstabe, zum Commandeur des 8. Ulan. Regts., v. Waldow, Major vom 2. Ulan. Regt., zum Commandeur des 3. Drag. Regts., v. Buchholz. Major vom 7. Hus. Negt., zum Commandeur des 2. Drag. Negts. ernannt. 6 BGrei der Lgandwehr.: 48 Den 15. September. Kayser, Oberst⸗Lieut. u. Commandeur des 3. Bats. 13. Negts., ins 15. Inf. Regt. versett. Luigs, Boͤhmer, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 13, Regts., Mürmann, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 15. Regiments, Krönig, Peine, Brahe, Neukirch, Kellerhoff, Grasso, Vice⸗ Feldw. vom 2. Bat. 15. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Daltrop, Engelbrecht, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., v. Köppen, Schulte⸗Günne, Reinhardt, Wester⸗ mann, Holle, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 16. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Schneider, Hammacher, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., Nöll, Holl, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 17. Regts., Klein, Rieve, Vice⸗Feld. vom Landwehr⸗Bataillon 37. Infanterie⸗Regiments, zu Seconde⸗Lieutenants 1. Aufgebots, Mallinkrodt, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., zum Sec.⸗Lt. bei der Kav. 1. Aufgeb. befördert. Kaempfer, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 16. Regts., Schlüter, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 13., ins

1. Bat. 13. Regts., Schulz, Sec. Lt, vom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats.

37. Inf. Regts., ins 2. Bat. 17. Regts. einrangirt. Sachse, Hauptm. g. D., ins 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 36. Inf. Regts. wieder einrangirt. Den 18. September.

Müller, v. Loeper, Bartholdy, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 2 Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Sethe, v. Klützow, Vice⸗Wachtm. bon demselben Bat., zu Sec. Lts. bei der Kavall. 1. Aufgeb., Graf v. Schwerin, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 2. Regts., Wentzky, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Regts., Krieger, Sec. Lt. von der Kavallerie 2. Aufgeb. desselben Bats., zu Pr. Lts., Rösener, Elsner. Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat. 14. Negts., zu Sec. Lts. 1. Auf⸗ gebots befördert. Böhme, Hauptmann a. D., zuletzt Premier⸗Lieuten. im 1. Bataill. 8. Regiments, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 8. Ldw. Regts. mit den für Verabsch. vorgeschr. Abz. ertheilt. Els⸗ mann, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 2., ins 1. Bat. 2. Regts., Hitzigrath, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 3., ins 2. Bat. 2. Regts., v. Hackewitz, Seconde⸗Lieut. a. D., zuletzt im 12. Husaren⸗ Regiment, bei der Kav. 1. Aufgebots des 3. Bataillons 2. Regiments, Gansauge, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 8. Regts., Dum⸗ strey, Sec. Lt. von der Kavall. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 9., ins 1. Bat. 9. Regts., Gottschewski, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Regts., Jesnitzer, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Negts., Sagenger, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 9., ins 1ste Bat. 14 Regts., Meisner, Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 1. Regts., Gené, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 4., ins 1. Bat. 21. Negts., Redes, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 9., ins 2. Bat. 21. Regts. einrangirt. Se

der Abschied bewilligt.

Reserve entlassen.

1

Abschiedsbewilligungen ec. Den 15. September.

v. Schmettau, Pr. Lt. vom 4. Kür. Regt., als Nittm. mit der

gts.⸗Unif,, Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie, und Pension, Krüger⸗Velthusen, Hauptm. vom 13. Inf. Regt., als Major mit der Unif. des 4. Jäger⸗BVats., Aussicht auf Civilversorg. und Pension

b. Hartwig, Pr. Lt. vom Hafen⸗Gendarmerie⸗Kommando in Swine⸗ münde, als Hauptm. mit der Unif. des 14. Inf. Regts., Belassung der

ihm bereits ertheilten Aussicht auf Anstellung in der Landgendarmerie 8 7

und Wiedergewährung der ihm früher bewilligt gewesenen Pensi Abschied bewilligt. v. Chagnian, P. Fähnr. vom 14. Infe Ffen⸗ g 8 Bei der Landwehr: Eiesez vI; H5n 15. September. o. Gordon, Major und Commandeur des 2. Bats. 16. Regts., als Oberst⸗Lieut. mit der Unif. des 16. Inf.⸗Regts., Aussicht auf bivüver⸗ 8 sorg. u. Pension, Then⸗Bergh, Hauptm. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 7. Regts., mit seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. ““ Den 18. September. Müller, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Regts., als Hauptm. mit seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt.

8☚ Militair⸗Beamte.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums:

Sch nes 7. deceten

Scheurich, überzähl. Intend.⸗Assessor von der Milit.⸗Intendant. des VI., zu der des V. Armee⸗Corps versetzt. e.

Teblaff, Zahl site r September.

1 laff, Zahlmeister 1. Klasse, Sec. Lt. a. D., b 3 1 .

mit Pension verabschiedet. hg F. 9 Füise Pfgt.

Den 18. September. 1.“

ür. 8 2 D. he. hash Kasernen⸗Inspektor zu Pr.

argard, zum Vorstand der daselbst neueingerichteten Königl. ison⸗

Hern litin aegenden e eueingerichteten Königl. Garnison Den 19. September.

Mer leker, Appellations⸗Gerichts⸗Auskultator, zum Intendantur⸗ Receräbdarsgus bei der Militair-Intendantur des I. Armee⸗Corps er⸗ nannt.

Den 26. September.

b. d. Marck, Probiant⸗Amts⸗Assistent in Weißenfels, als Depo Magazin⸗Verwalter nach Pr. Stargard. Ziemann, Proviant Assistent, von Berlin nach Weißenfels verseßt.

1 1146“ B1“ In der Marine.

b 8 EEI Den 6. September. Struben, Kadett 1ster Klasse, zum Lieut. zur See ’ter Klasse befördert. 8 Den 15. September. Frhr. Haller v. Hallerstein, früher Hauptm. à la suite des

Kadetten⸗Corps, zum Major à la suite des See⸗Bats. und Direktor des

See⸗Kadetten⸗Instituts ernannt.

Preußen. Münster, 4. Oktober. So eben 10 ½ Uhr Abends trafen Se. Majestät der König in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen mit Gefolge auf hiestgem Bahnhofe, welcher auf das prachtvollste geschmückt und illuminirt war, ein. Se. Majestät wurden von den höheren Beamten empfangen, auch hatten sich die Spitzen sämmtlicher Behörden, die Geistlichkeit und das gesammte Offiziercorps eingefunden. Allerhöchstdieselben unterhielten Sich auf das huldreichste mit mehreren der An⸗ wesenden, namentlich hatte auch der Herr Bischof sich einer länge⸗ ren Unterhaltung mit Sr. Majestät zu erfreuen. Dann fuhren die hohen Herrschaften durch die reich geschmückten und glänzend er⸗ leuchteten Straßen nach dem Königlichen Schlosse, unter dem Zu⸗ rufen und freudigen Zujauchzen Tausender, welche seit mehreren Stunden der Ankunft des geliebten Landesvaters harrten. (K. Z.)

Luxemburg, 3. Oktober. Die ordentliche Session der De⸗ putirtenkammer des Großherzogthums Luxemburg ward gestern im Namen des Königs⸗Großherzogs durch dessen Statthalter, den Prinzen Heinrich der Niederlande, mit einer Rede eröffnet, worin er zuerst die hohe Befriedigung des Königs über die ihm bei seinem Besuche des Großherzogthums gewordene Aufnahme aussprach und

sodann äußerte:

Unser Land, als Mitglied des deutschen Bundes, genießt des Friedens und der Ruhe. Seine Beziehungen zu seinen Nachbarn und dem Zollvereine sind freundschaftlich, seine Finanzen, bei mäßi⸗ gen Auflagen, in gutem Zustande; seine Landwirthschaft gedeiht, sein Gewerbfleiß entwickelt sich mehr und mehr.

Die Rede gedenkt hierauf der Lebensmittel⸗Theuerung, die je⸗ doch der reichliche Ertrag der Kartoffel⸗Aerndte weniger drückend machen werde, wenn man zugleich, wobei die Regierung auf den Beistand der Kammer rechne, den arbeitenden Klassen durch öffent⸗ liche Bauten und zweckdienliche Unterstützungen zu Hülfe komme. Eine bedeutende Erleichterung in dieser Beziehung sei zu erwarten,

8

da die Frage der luxemburgischen Eisenbahnen in Kurzem ihre be⸗ ür