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8 Ses e 8 * — 8 8 8 11““ s; 1874 5 2 EEoZea1Z1X“X“ zIphneso wehmrhhedsn vne ö. 8 1“ ichende Liste muß jedesm al bezeichneten Beamten an die Landwehr zweiten Aufgebots zu er⸗ es vena.eI n. eee ö den General⸗Kommandos In Folge des Vorstehenden ändert sich die Bestimmung unter nicht bedarf. erlin, der Nobember 5 NNr. 3 der Bek 1b Fveege SFg.. n AeE anntmachung vom 12. Dezember 1841 dahin, daß Dor v 8 3No 5⁄ 8 1 11“ 0 hin 8 8 9 Keeages hrn n. zur Erlangung der Steuervergütung von dem aus Preußen un⸗ (gez. af von Waldersee. mittelbar über die Gränze gegen Nassau ausgehenden Branntwein
An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos und Ober⸗Präͤsidien. die Bescheinigung, raß der Branntwein über die Gränze ausge⸗ 69 8 0, 89 8 2* 3 g 3 9⸗“, . — 8 gangen sei, nicht ferner genügt, sondern außerdem die Bescheini⸗
1*½ Hüus 1I Srnru9321 1u282 „ 6 9 Die am 1. Dezember einzure “ 1 . 7½ — eisten warten sein wird, zmmtlichen reklamirten Beamten enthalten und in beiden Liste „ “ “ 8998 88 ntever sattgefundene Abgang und Zuwachs nach Maßgabe der in daß nach der Aeußerung des Herrn Kriegs⸗Ministers die Entschei⸗ “ 1 8 8 1 dung darüber in jedem einzelnen Falle von der Beurtheilung der
Schema enthaltenen Andeutungen speziell aufzuführen. . dem ein. 2 Beurtheilung de 85 Unentbehrlichkeits⸗Atteste sind nur einzureichen, wenn der betreffenden Landwehr⸗Behörden nach Maßgabe der voraussichtlichen betreffende Beamte zum ersten Male reklamirt wird, mithin auch Dauer der Unabkömmlichkeit sowohl bei Offizieren, als Mannschaf— üvestae U
. “ än Das Staais⸗Ministerium ermäͤchtige J Beric 2 ib. G. ea za4. 8 bei den „Zugängen, zaer Bersoper ge ddncwe sesgrece ts ten dö.;,; 11“ 16 LeFalescibngen 808 Cegats achn eNahe wetäses ön 9, es Mhi J gung J Gränz⸗Abfertigungsstelle über den jen- i; bei wi j ahme eines Beam 1“ 1 ¼ 2* e Be n ;22. Janl 531, seitigen Eingang des Br. vei — b Juni; bei wiederho 8 ufne h 8 dienstlichen Stellung desselben Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. betreffend die Behandlung der Civil⸗Beamten im Falle einer Mobilmachung Berlin vd 1. 16 “ beigebracht werden muß.
Liste ist aber, insofern sich in der dienstlich ines Unentbehrlich⸗ 2 vo. Fodzschll der Armee, dahin zu ergänzen, daß auch die nachbenannten Beamten schon ober 1855. i i I überhaupt nichts geändert hat, die Beifügung eines Unentbehrlich von Westphalen. von Bodelschwingh. vor dem Eintritt einer Mobilmachung mit Unentbehrlichkeits⸗Zeugnissen ver⸗ v“ Der Finanz⸗Minister. LE11“ 1 sehen werden können: 1) die Gränz⸗Aufsichts⸗Beamten, namentlich die Ober⸗ eFevwon Berelschweitgh.
keits⸗Attestes nicht erforderlich. .“
1“
1 Jooll⸗Inspektoren, Ober⸗Grenz⸗Kontroleurs und Gränz⸗Aufseher, durch die 1 8. 8 Ver
J ir die Königliche Regierung hiervon zur Beachtung An. ndem wir die Königliche Regierung hiervon z — 8 . “ “ b Zoll⸗ 70 Kontroleurs un fsel in Keuntniß setzen, bemerken wir schließlich rücksichtlich der in An⸗ sämmtliche Königliche Regierungen, Chefs der ihnen vorgesetzten Provinzial⸗Behörden; 2) die im technischen “ . “““ 9. d e een b das Königl. Polizei⸗Präsidium hier, Postdienst beschaͤftigten, nicht im Landwehr⸗Offizier⸗Verhältniß stehenden der Uebergangsstraßen für den Verkehr mit Branntwein zwischen dem At-en Grmäß eit des §. 7 des Staats⸗ Ministerial⸗Beschlusses die Königl. Ministerial⸗Militair⸗ und “ Diatarien, soweit sie gegen eine fixirte Remuneration oder gegen fixirte Herzogthum Nassau und den angränzenden Vereinsstaäten und der an 8 8 8 1831 die Ueberweisung der als unabkömm lich Bau⸗Kommission hier. v“ Diäten in unentbehrlichen Dienst⸗Stellen verwendet werden, durch die diesen Straßen bestehenden Uebergangssteuerstellen. vom 22. Januar b EbEE8 111 8 ö ihnen vorgesetzten Ober⸗Post⸗Directionen nach vorgängiger b .
Schema. Termin am 1. Dezember.... Nachwe iftung 4 “ “ Einholung. der Genehmigung der obersten Post 7 Behörde; 3) Bezeichnung 8 1 Ueberga ngssteuerstellen — ; d Bezei der Behöͤrde) für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich die zu einem geordneten und gesicherten Betriebe der Eisenbabnen “ EEE ammtlicher im Bereiche des nten Armee⸗Corps von der (Bezeichnung de 5 bedingt nothwendigen Beamte EqFqGM6“ 1— “ b g sämmtlicher im Bereiche de bezeichneten Beamten. unbedingt nothwendigen Beamten bei den Staats⸗ und Privat⸗ 2 n in den übrigen Vereins⸗
Nr.
I Eisenbabnen, insbesondere die Betriebs⸗Direktoren und Betriebs⸗Inspek⸗ 1 5 vat staaten. G ren, Stations⸗Vorsteher, Maschinenmeister, Werkführer, Bahnmeister grr a Herzogthum M““ W oIoI b * er E “ Vorsteher, Maschinenmeister, Werkführer, Bahnmeister Uebergangsst v in Hiai — Ist' als W1 in der Eingabe pro ö“ Telegraphisten, Lokomotibführer, Heizer, Zugführer und 111““ Nassau. ; 1b 3 ömmlichkeits⸗Juni statt Ist — War † Schaffner, so wie bei den Staats⸗ und unter Staatsverwaltung stehende ezirk des unabkömmlich FsalS J ar 1 W iter Staatsverwaltung stehenden Bezirk de ) Attest liegt 1 Eisenbahnen auch noch die Mitglieder der Königlichen Directionen, die
“““ Militair⸗ Civil⸗Stellung Charge 2 6 1898 V I 3 Rendanten der Hauptkassen und die Güter⸗Expedienten, und bei den nicht 1 Buhzbath ch El 1 Von Butzbach na Clee⸗
ordnungs
Staat.
“ 1““
8 ö“ 8 611I 123
*
— .
Namen u““ Kir 8 Landwehr⸗ anerkannt. bei
Bataillo Bemerkungen. unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen der Vorsitzende der Direction b “X““ 1 verg Cleeberg (Großh. Hessen Butzbe b 1 .Hessen Butzbach Von Nauheim und Fried⸗ 8 h. Hes 8
und dasjenige Mitglied derselben, welches mit der Leitung des Betriebs “ sets Batviiten 1“ a8 1n 11“X“ speziell beauftragt ist, und zwar äalle Vorgenannten bei den Staats⸗ und “ . ies Lahbth. 5 1 fonn. b 1“ 79g Staats⸗Verwaltung stehenden Eisenbahnen durch die ihnen vorge⸗ hach b usß 8 Inspektor. sder Infanterie Regts. 854. Eö1 sezten Königlichen Directionen, und bei den Privat⸗Eisenbahnen durch die N uch. fache steigen eFife Usingen 8 Ir rfpebots. G 1““ Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariate oder Eisenbahn⸗Kommissarien, bei VBoe Fgeteg . ce. sämmtlichen aber nur nach vorgängigem motivirten Berichte berg nach Wehrheim. u“ 16“ sstes Bataillon . “ “““ an das Hande s⸗Ministerium und auf dessen ausdrückliche, bei Personen Regts. ende Genehmigung. Die berliner Schutzmannschaften sind, gleich den Homvurgezgtgch Sher⸗si⸗ 8 — Mannschaften der Gensdarmerie, von der Einberufung zum Militgir⸗ gsg. sel. ... . ..O—berursel Großh Hessen Rödelhei Von den pro 18—2. als unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Mannschaften sind abkömmlich geworden und deshalk i Lte ggFe Berlin, den 10. Juni 1854. 11“ . Nach Höchst . .Höchst “ 1 (gez.) Friedrich Wilhelm. IVon Frankfurt über Nied 8 ) —
Liste nicht aufgenommen. 81 “ . 8 inkfuh 88 .“ 1 8 1.) Der Premier⸗Lieutenant der Kavallerie 1sten Aufgebots N. — von Manteuffel. von der Heydt. Simons. hishach Höc⸗ ..Höchst Frankfurt Frankfurt. 2) Der Ünteroffizier der Infanterie 1sten Aufgebots M. 2. — ꝗ— von Kaumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. 8 “ ng Höchst öcht A(Helsterbach. Em IIIIIE Graf vol Walder8W 4b V nnnaach Floͤrsheim Flörsheim (Großh. Hessen) Nüsselsheim. 1.“ „ Hochheim (Hochheim ) Kostheim. 18“ “ (Castel.
8 24
berg über Pfaffenwie
Kurhessen Nauheim.
Wehrheimn
*8
4 [Von Frankfurt und Hom⸗ 8 GV burg nach Wehrheim.. [Wehrheim Großh. Hessenszin
bach. elheim.
““ 1 (gegengez.
8 —
als unab 11 2 1.
Re rmn 8 Veränderungs⸗Nachweisung 8 he b “ gegen die unterm 1. Dezember 1854 im Bereiche des nien Armee⸗Corps von 8 1b .. für den Fall “ machung 1 82 2 2 8 34 te h. 3 1 “ .“ 8 183 “ 88 “ 832 . 3 8 I1 8 18 3 4 5 2 8 b 8 8 8. 9 8 8 E11“ ¹ 1“ 2 kömmlich bezeichneten Beamten E“ “ ““ I E“ Finanz⸗Ministeriumm. Kostheim nach Hochheim. Hochheim Großh. Hessen Castel. Bekanntmachung vom 16. Oktober 1855 8 V eer Sas⸗ 1 ö6“* 8 1 9 85 b Bon Maginz, Castel undewe A. —
Von Mainz, Castel und E1“ Mainz.
Termin am 1. Dezember.
N a cheb 1 8 1 1 1 WE“ er- Behörde) fü en Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich 1“ “ et. Ul sämmtlicher im Bereiche des nten Armee⸗Corps von der 11.“ für den F G treffend die Einführung einer Bra untweinsteuer Kostheimn nach Biebrich — 8 ell. 8 „ . 1 Mjesh, 24 . 8— 5 1.4““ im Herzogthum Nassau, so wie den Verkehr mit 113“ b Biebrich Großh. Hessen 8 4““ — Ist“ als Das Unab⸗ in der Eingabe pro Branntwein zwischen diesem Herzogthume und nach Höchst Höchst Fraukfl g 1“ Militair⸗ vweitl des Ihr lich (kömmlichkeits⸗(Juni statt Ist —War DNRTCjei angr aänzecthen Vemweieschstgatemn“ u. 7„ Flöͤrsheim.. Flörsheim 5 98 Frankfurt. Sivil⸗Stelung Charge — Namen ö1“ J111144““ — 1 811“ 72.., Sochheim.. Hochbeim (Groß Mainz. harge Landwehr⸗ anerkannt i Nachd em im Herzogthum Nassau mittelst Gesetzes v in „ Biebrich.... Viebrich Eaerls⸗ 8. Bataillons Bemerkungen. 13. Juli d. J. die Belegung des inländischen Branntweins mitt— GWireboden⸗Aeehehna — Fhs einer Steuer angeordnet worden ist, wird vom 1. November Auf dem Rhein v14“*“ Berittener Vice⸗Wacht⸗ A. tes Betaillon 1. Dezember seann gegenwaͤrtig ver ¹*— . 15 “ Fs nach e Biebrich “ Steuer⸗ meister der ten Land⸗ 8 treten werden. ) Bei der Ausfuhr des im dortigen Lande erzeugten Brannt⸗ nille., . . [Eltpille 71 3 16 Aufseher. Kavallerie. “ o. b wehr⸗Regts. 1854. V weins nach andern Ländern, welche mit dem Herzogthum nicht I Hestusch :.,: Oestrsch Hessen( Budenheim. b ii im Steuerverbande stehen, wenn die ausgeführte Menge 8 vööG Geisenheim 8 b Freiweinheim. „e[„3 Ror Stoupr⸗ , 5 „ „ 8 Fr deshe Rüdesbei PBij 8 — b1 stees Bataillon 1 1 cih8 e mmindestens eine halbe Ohm beträgt, eine Steuervergütung “ ö 3 Bingen. Amts⸗ 1I11“ 21* v“ W 8 (Inspektor in M. d vpon vier und einem halben Kreuzer für jede M (2 Liter) 6 8Sb(G 8I“ 8 ö. 81 b9 5 v1“ 8 da. sabkömmlich, was 1 Branntwein zu 50 Prozent Alkohol 88. “ 18 u Brehmesc. * ““ 1 3 “ “ 8 4 128 1 als Kassenbeamter nicht A““ W ö“ 8 6“ d hausen Oberwesel. Rendant. 134 pnu b. m. T. . 2 wehr⸗Regts. vsse Fall ist. 1 DE11414“* in gleichem Verhältnisse, bei vorschrifts⸗ 1 Braubach Braubach St. Goar. 1 — mäßigem Nachweise der Ausfuhr geleistet; ügn Oberlahnstein... Oberlahn⸗ süärr. 8
1 “ p u — —
1 theilungen auch den richtigen Landwehr⸗Behörden zugehen. Die Recla⸗ von dem gus dem freien Verkehr der Zollvereinsstaaten in Niederl 1 stein Koblenz. 6 Dem Königlichen General⸗Kommando und dem Koöniglichen Ober⸗ mationen für Garde⸗Mannchaften sind jedoch nicht allein an das Gene- das Herzogthum eingehenden Branntwein eine Uebergangs⸗ ’ 1“ Präsidium theilen wir die wegen Erweiterung des Staats⸗Ministerial⸗ ral⸗Kommando desjenigen Provinzial⸗Armee⸗Corps, in dessen Bezirk sich Abgabe von zwölf Gulden für die Ohm zu 80 Maß (160 12 Von Kobl ch Nieder⸗ üen Beschlufses vom 22. Januar 1831, der Betreffende aufhält, sondern gleichzeitig auch an das General⸗Kom⸗ Liter) von der Normalstärke von 50 Prozent nach dem Alko⸗-⸗† asiegete. b Ebetreffend die Behandlung der Civil⸗Beamten im Falle einer mando des Garde⸗Corps zu richten. volometer von Tralles bei einer Temperatur des Brannt⸗ sfrin
WMcobilmachung “ ; Reclamationen im Augenblicke der Mobilmachung können prinzipiel weins von 12 ¾ Grad Reaumur erhoben und für Branntwein 14 [Von Koblenz nach Ems .[Ems
. Allerhöchste Kabinets „Ordre in der . 1 8 d 2 8 8 li 8 3 e d vselben 5 8 unter MPor übe . 50 horSN942 diofon 1n gr 8 8 . 9
keine Berücksichtigung finden. zur möglichsten Vermeidung derselben er oder über 50 Prozent nach diesem Verhältnisse berech⸗ 15 [Von Koblenz nach Monta⸗
net; endlich b Von Dierdorf nach Hersch
unterm 10. Juni c. (b) ergangen rhe — 18 2 aanliegenden Abschrift zur weiteren gefaͤlligen Veranlassung des Erfor⸗ haben die Cibil⸗Vehörden halbjährlich Nachträge hinsichtlich der vorge derlichen in den dortseitigen Ressorts ergebenst mit. 1b — kommenen Veränderungen den General⸗Kommandos mitzutheilen und von den am oben bezeichneten Tage im Herzogthume vorhan-
SDSDdie von mir, dem Kriegs⸗Minister, unterm 30. Mai c. darüber er⸗ diese die aufgestellten Reclamations⸗Listen danach zu vervollständigen re. † ddenen unversteuerten Brauntiveitvorkätben vess Nachsteuer V bach Marienhau⸗ forderten Gutachten: welcher Militair⸗Behörde die Unentbehrlichkeits⸗ zu berichtigen. Im Falle aber dennoch die Reclamation eines Civil⸗Be⸗ “] zwölf Gulden für EETöTö68688“ Prozent Alkoh 1 d sen Attteste für die im Falle einer Mobilmachung vom Militairdienst zurück⸗ amten im Augenblicke der Mobilmachung durch besonders dringende Um. “ Flpobplonden von, Ir 7 ) 3 8 1 ‚srozen — 18S 8 nach 17 Von Altenkirchen nach W“ ustellenden Beamten einzureichen sind, haben kein Resultat ergeben, indem ftände geboten sein sollte, so ist, wenn davon ein Landwehr⸗Artillen’ BU rinaerer 8 enn von Tra 28⸗ und bei größerer oder ge⸗ 1111A1A1A“;
die Königlichen General⸗Kominando's in ziemlich gleich getheilten Stim⸗ oder Landwehr⸗Pionier⸗Offizier betroffen wird, außer dem betreffenden ringerer Stärke nach diesem Verhältnisse, erhoben, werden. Von Altenkirchen nach 1193. 881
Mittbeilung der qu. Atteste an sie, theils Koöniglichen General⸗Kommando auch der Königlichen General⸗Inspekiit S Liqueure und andere weingeisthaltige Flüssigkeiten, deren Stärke Hachenburg (Hachenburgss Wilnsdorf.
e Infanterie⸗Brigaden, theils für der Artillerie resp. der des Ingenieur⸗Corps direkte Mittheilung 2 wegen ihrer Versetzung mit anderen Stoffen durch den Alkoholo⸗ 19 [Von Siegen nach Dillen⸗-8 8 die an die Landwehr⸗Bataillone ausgesprochen haben. Wir müssen machen. meter nicht ermittelt werden kann, sollen bei Erhebung der Ueber⸗ burg Allendorf dem ersteren Verfahren, der direkten Mittheilung den agg. Atteste an die Die betreffenden Herren Verwaltungs⸗Chefs haben sich mit diesen gangs⸗Abgabe als Branntwein von der Normalstärfe von 50 Grad 20 Von Biedenkopf nach Dil⸗
zorzug geben, und ordnen dasselbe Anordnungen einberstanden erklärt und werden demnach das Erfeorde⸗ behandelt werden, insofern der Alkoholometer nicht einen höheren lenburg Eibelshau⸗ sen Großh. Hessen⸗Simmersbach.
Königlichen General⸗Kommandos, den V E Nair hiermit allgemein an, weil einerseits dadurch die sämmtlichen Militair⸗ liche in ihren Ressorts veranlassen. rad anzeigt. Von Bischoffen nach Her⸗
1.“ ebersi 1 den Reclamationen erhalten und in den “ b ..“ 1 7 8 E vrcherficht sas glichen Falls in Bezug auf die Offiziere 1 Schließlich bemerken wir nur noch, daß insoweit die Unentbehrlic. Bra Ein Verzeichniß der Uebergangsstraßen ür den Verkehr mit b Offenbach 18 Bischoffen. Ausgleichungen eintreten zu lassen, andererseits weil dadurch auch dem keits⸗Atteste, dem früheren Verfahren gemäß, inmittelst den Fendeein 88 e. zwischen dem Herzogthum Nassau und den angränzen⸗ 2(Von Wetzlar nach Herborn Sinn 4b (Katzenfurt.
Interesse der Civilbehörden am meisten gedient wird, indem nur hier⸗ Bataillonen berehte heesacde worden sind, wie dies namentlich u ereinsstaaten und der an diesen Straßen bestehenden Ueber⸗ 3 Von Wetzlar nach Weil⸗ Preußen b S
durch die Sicherheit erlangt werden kann, daß die bezüglichen Mit⸗] Ressort der Postverwaltung geschehen ist, von Seiten der Civilbehörden gangssteuerstellen ist in der Anlage (2) beigefügt. burg.. „Weilburg Braunfels. 6
4 “
Neuhäusel
Altenkirchen.
sie 5 212 C3 * ; men sich theils für die direkte für die Einreichung derselben an di
9§½—Jö 4