1855 / 266 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e Post-Anstatten des Auslandes nehmen sesteadung an, für Berlin die Expedition des Königt. Preußischen Staats-Anzeigers:

Mauer⸗Straste Nr. 54.

Abonnement beträgt: . 2. für das Vierteljahr 1 8 in allen Theilen der monarchie . ohne preis ⸗Erhöhung. 8 8 6

1 Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Bsioef. Berl. Stadt-Obligat. 4 101¼ 198 Wechsel-Coterse. vIG“ 8 do. 3* 832 8 III Xachen-Mastricht. 4 9 40. 40.. llI Ser,4 abur 300 N Kurz 152 1512 Ostpreussische. 38 X 91. ers. Mrtechhheh ZT“ Hamburg.. ẽ300 M. 2 . 150 150 Pommersshe. ẽ34,—2, do. Prioritäts-5 102 ½ 102 [Obersehles. Lit. A. EEITEE“ London. . S. 8. 3 M. 6 20 ½ 6 20¼ 81 (Dortm.-Soest) 4 88 3 88 ¼ do. Prior. Lit. A. ZI“ ““ Paris. Fc eHn 500 2 M. 793 797 Sehlesische 3 Berl. Anh. Lit. A. u. B. - do. Prior. Lit. B. 3 ½ 8 Wien im 20 Fl. F. 150 2 M. 895 ,89 ½ Vom Stzat garantirte 2 . 11141414“*“ Augsburg 1350 2 M. 1988 102⁄ 1X Berlin-Hamburger. 1115 ½ 114 ¾ do. Prior. Lit. E 3 Breslau 100 2 M. 99 12 99¾ Westpreuss 3 ½1 88 b Prioritits- 4. 101 7 Prinz Wilh. (Steecle- Leipzig in Cour. im 14 51 . 99⅔ 1 do. do. II. Em. 4 102½ 101 ¾ Vohwinke⸗) Fuss 100 IIISö 2 Rentenbriefe. Berlin-Potsd.-Magd. 98 97 do. Prioritäts- 5 Erkf. a. M. südd. W. 1 1. betersburg 100 S. RK.

do. Prioritäts- do. Conv. Prioritäts-4

I Niederschl.-Mark. 4

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Amsterdam 250 Fl. Kur⸗ 1

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8 M. . Kur- und Neumärk. 8 do. Prior. Obsi 92 ½ do. II. Serie. 5 1“ 3 do. do. Lit. 6. 4 100 Rheinische Posensche. ..... 1113““ D. 99 ¼ 99 ¾ do. Quitgsb. (25 % E.) 110 ¼ 109 Preussische. . 84⅛ Berlin-Stettiner. sdo. (Stamm-]) Prior. 4 112 ¾ Rhein- u. Westph., 40. Prior. Oblig. do. Prioritäts-Oblig. 4 902 Steksische⸗⸗ Bresl. Schw. Frb. alte do. vom Staat gar. 3 ½ 83 ¼ [Sechlesische.. ““ 1X“ Pr. Bk. Anth. Scheize Cöln-Mindener 3 ¾ Gladbacher. 33 1 dito von 1853.. Andere Goldmünzen 1 do. 8 II. 1“ 4 Staats-Sechuldscheine 1““ 1 80. G Stargare W 81 d. Sechdl. à 50 Th. do. 111 V do. Prioritäts- 4. baum⸗Hornschuch zu Putbus im Kreise Rügen, die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

Der sechste Klagepunkt beruht auf folgendem Sachverhältnisse ur Verbindung der beiden, beinahe gleich ges en Häͤlften, in 8dg. Fh⸗ mark P. durch die Eisenbahn zertheilt wird, sind zwei auf der, der Klage bei⸗ gefügten Handzeichnung angegebene Wege⸗Uebergänge A. und B. ange⸗ legt. Zu dem Wege⸗Uebergange A. führt von dem Hauptgute Groß⸗P., 11“ B. von dem Vorwerke Neu⸗P., welche beide

iud derselben Sei 2 j in Triftw D sächc eite der Bahn belegen sind, ein Triftweg. Der Während früher vor Anlegung der Bahn das Vieh auf d

gerade brach liegenden Feldern nach den vetdeplazen hich Ftesben werden können, müsse gegenwärtig das Vieh von Groß⸗P. und Neu⸗P. nach den jenseits der Bahn belegenen Weideplätzen immer auf den oben erwähnten beiden Triftwegen, ohne Rücksicht auf die Bestellung der Felder, getrieben werden. Von diesen Triften sei der Uebertritt des Viehes nach den zu beiden Seiten liegenden Feldern nicht anders,

Se. Maijestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Forstmeister Ewald zu Magdeburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Rittmeister a. D. und Rentier Capadoce von Pereira zu Neuwied den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Küster und Schullehrer Semke zu Groß⸗Gaglow im Kreise Kottbus und dem Küster und Schul⸗ lehrer Baer zu Babben im Regierungs⸗Bezirk Frankfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem praktischen Arzt Dr. Hohn⸗

————

Fonds-Coeurse.

preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 (C von 1862 dito von 185141.

% 022*

1014 101½ 101

8

8 81

Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 3 ¾ . 8 Kur- und Neum. Sehuldverschr. 3 ½ 1 do. Prioritats 4 Magdeb.-Halberst. 195 do. IlIlI. Serie 99½ 99 Asgdeb.-Witteub..— Wülb. cae-Oabs)altÜe e, . Potsdam, 12. November. 1“ b“ neue 156 ½ 155 ¼ 1 als durch eine Bewehrung derselben zu verhindern. Er der Kläger 1219 Ihre Majestät die Königin Mutter der Nieder⸗ sei deshalb genöthigt, die Triften von Groß⸗P. bis zum Bahnuüber⸗ ande hat heute die Reise nach St. Petersburg fortgesetzt

Düsseldorf-Elberf. 1u““; 4* do. Prioritäts- 5 do. Prior.-Ob g. 4 ¼ 100 ¼ 99 ¾⅔ 1 Münster-Hammer.. do. Prioritäts-4 90 ¾ gange A. und von Neu⸗P. bis zum Bahnübergange B. auf beiden

Nichtamtliche Notirungen. b Ministerium für Handel, Gewerbe Nuthe berechneten Kosten der gedachten Bewehrangen Ulsch seete⸗ öffentliche Arbeiten. Vermessung zu verurtheilen. „Der Kompetenz⸗Konflikt wird von der Regierung auf den § 14 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 gegründet. In einer von dem Rechtsanwalt des Klägers eingereichten Gegenerklärung wird auszu⸗ führen versucht, daß der §. 14 a. a. O. nur auf Anlagen, welche die Bahnverwaltung auf dem zu expropritrenden Lande zu machen habe nicht aber auf solche Einrichtungen zu beziehen sei, welche der Grund⸗ besitzer auf dem ihm verbliebenen Grundstücke treffen müsse, um sich in Folge der Bahnanlage vor Nachtheilen zu schützen. Um diese Ansicht näher zu begründen, wird bemerkt, der Grundbesitzer brauche es sich, in Ermangelung eines ausdrücklichen Gesetzes, nicht gefallen zu lassen, daß Einrichtungen der letzteren Art, d. h. Schutzanlagen auf dem ihm verbliebenen Lande, von der Bahnverwaltung ausgeführt und unterhalten würden. Auch von dem Kreisgericht zu S. und von dem Appellationsgericht zu Marienwerder wird der Kompetenz⸗Konflikt für unbegründet erachtet; von ersterem deshalb, weil der Klageantrag nur auf Bezahlung der Kosten einer nothwendigen Bewehrung, nicht auf die Aus führung der Bewehrung selbst gerichtet sei, von letzterem, dem Appellations⸗ gericht, deshalb, weil der §. 14 des Eisenbahngesetzes die gerichtliche Ver⸗ folgung der Ansprüche eines Grundbesitzers auf Schutzanlagen, die er auf seinem Grundstücke und in seinem Einzel⸗Interesse für nöthig hält, nicht ausschließe.

Tki. Erief. Beis.

In- und ausländ.

ELisenb.-Stamm-

Actien und uit- tungsbogen.

15. Sries, Geid.

Zarskoje-Selo pro St. fe. Poln. neue Pfandbr.

do. neueste III. Emiss. EqöTVDT Schwed. Oerebro Pfdbr. Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild *2(Hamb. Feuer-Kasse... 3 ¼ do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl., Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. öä Nd lbo 9 Schaumburg-Lippe do. preußischen Staates ertheilt worden. 5e“ Span. 3 % inl. Schuld. do. I1 à 3 % steigende

Ausländ. Fonds. Braunschw. Bannk.. Weimar, Bahnk... ... Oesterreich. Metall....

8 1 EA“ do., engi. do...... 2 Amsterdam-Retterdamn-

Amsterdam-Rotterdam 4 8 Cracau-Oberschlesische II“ 2,; . Cöthen-Bernburg 2. Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 b 40. Nationa! 8 Anleihe Frankfurt-Hanau 3 ¾ Belg. Obsig. J. de l'Est 1o. 1854r. Präm.-Anl. Frankfurt-Homburg.. 3 do. Samb. et Meuse Russ. Hamb. Cert. Cracau-Oberschles. 4 do. Stiegl. 2. 4. Anl. Kel-AItoH... 4 do. do. 5. Aul.

do. v. Rothschild Lst Vereins-Bk.-Aet. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. Cert. L. A.

Den Mechanikern Siemens und Halske in Berlin ist unter dem 10. November 1855 ein Patent auf einen für neu und eigenthümlich erkannten federnden Schreibhebel an den Morseschen Schreibtelegraphen, so wie auf einen Mechanismus zur selbstthätigen Auslösung des Laufwerks, insoweit derselbe für neu und eigenthüm⸗ b lich erkannt worden ist,

A

4

82

Livorno-Florenz 4 L -Bexbach 4

42

Mainz-Ludwigshafen 4 Neustadt-Weissenburg

Mecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.

C““ AQNRA

1 eeee

1 1 V V do. do. 4

V V V vexhexanesnas 9

Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 164 ½ a 163 gem. Berlin -Stettiner 168 3 a ½ gem. Breslau- Schweid-

Cöln-Minden 169 a 468 gem RKbeinische 113 ½ à 113 gem. Thüringer 110 ½ a 111 gem. Ludwigs- eeeebb “”“

———

Bergisch-Märkische 80 à 80 ½ gem. nitz -Freiburger alte 141 a 141 ¾⅔ gem. hafen-Bezxbach 162 ¾ a 161 ⅛½ bez Mechklenburger 54 ½, 55 a 54 i gem.

Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 9. Juni 1855 betreffend die Entscheidung über die Ver⸗ pflichtung der Eisenbahn⸗Gesellschaften zur Aus⸗

Berlin, 12. November. Bei geringem Geschäft waren die Course bei unerheblichen Veränderungen etwas matter als vorgestern.

Berliner Getreidebörse vom 12. November. b Weizen loco 100 130 Rthlr.

RKosggen loco ohne Umsatz, schw. 83 pfd. 85 ½ Rthlr. pr. 82pfd. bez, November 84 ½ 85 ½ Rthlr. bez. u. Br., 85 ½ G., November-- Dezember 84 85 Rthlr. bez. u. Br., 84 ¼ G., Frühjahr 83- 84 ½ Rthlr. bez. u. G., 85 Br. 8

Gerste, grosse 54 60 Rthlr.

Hafer loco 35 38 Rthlr.

Erbsen 80 86 Rthlr. G Rüböl loco 18 73—18 Rtblr. bez. u. G., 18 Br., Novbr. 18 Rthlr.

bez. u. Br., 17 G, November-Dezember 18 Rühlr. Br, 17 G⁰, De- zember-Januar u. Januar-Februar 18 Rthlr. Br., 17 G., April- Mai 17

Rthlr. bez. u. G., 17 Br. Spiritus loco ohne Fass 36 ¾ Rthlr. bez., November 36 ½ 1 Bthlr.

bez. u. Br., 36 G., November-Dezember 35 ½ Rthlr. bez., 35 ¾ Br., 35 G., Dezember-Januar 35 ½ 35 Rthlr. bez. u. Br., 34 ¾ G., April- Mai 35 Bthlr. bez. u. Br., 35 ¾ G.

Weizen unverändert, fest. Roggen rapide steigend, schliesst sehr Rüböl fest bei geringem Geschäft. Spiritus merklich steigend. nlere

Neustadt-Eberswalde, 10. November. ispel Weizen, 559 Wispel Roggen, 172 Wispel Ge 540 Wispel Hafer, 50 Wispel Saamen.

fest.

Breslau, 12. November, 1 Uhr 10 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 91 ¾ Br. Frei- burger Actien 140 ¼ Br., neuer Emission 122 Br. Oberschlesisches. Actien Lit. A. —. Oberschlesische Actien Lit. B. 186 ¼ Br. Oberschle- sische Prioritäts-Obligationen D. 91 ¼ Br. Oberschlesische Prioritäts- Obligationen E. 79 ½ G. Kosel-Oderberger 191 ¾ Br., neuer Emission 158 ¼ Br. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligationen 91 Br. Neisse Brieger Actien 70 ¼ Br.

Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 16572 Rihlr. G. Weizen, weiss. 76 165 Sgr., gelb. 67 152 Sgr. Roggen 104 114 Sgr. Gerste 65 —-74 Sgr. Hafer 35 42 Sgr.

Bei matter Stimmung waren Actien etwas niedri ger, Fonds unver-

ändert.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuch druckerei.

(Rudolph Decker.)

führung der in Folge des Baues für nothwendig erachteten Schutz⸗Anlagen.

Auf den von der Königlichen Regierung zu Marienwerder er⸗ hebenen Kompetenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu S. anhängigen Prozeßsache ꝛc. erkennt der Königliche Gerichts⸗ hef zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt daher für begründet zu erachten. Von Rechts wegen. Ger ir d e.

Der Nittergutsbesitzer v. W., dessen Gut P. von der Ostbahn durch⸗ schnitten wird, ist mit den ihm durch das Expropriations⸗Resolut der Regierung zu Marienwerder vom 8. Dezember 1852 zugesprochenen Ent⸗ schaͤdigungen nicht zufrieden und bat seine weiter gehenden Ansprüche in einer am 1. Nobember 1853 beim Kreisgericht zu S. gegen den Fis⸗ kus, in Vertretung der Osthahn⸗Direction, angestellten Klage geltend ge⸗ macht. Die Klage zerfäͤllt in sieben Punkte. Gegen den siebenten Klage⸗ punkt erhob die Regierung zu Marienwerder unterm 10. Februar v. J. den Kompetenz⸗Konflikt. Dersetbe ist durch das Erkenntniß des unter⸗ zeichneten Gerichtshofes vom 16. Dezember v. J. für unbegrundet er⸗ achtet worden. Inzwischen hat die Regierung mittelst Plenarbeschlusses vom 8. Dezember v. J. auch gegen den sechsten Klagepunkt den gegen⸗ vaͤrtig zur Entscheidung vorliegenden Kompetenz⸗Konflikt erhoben.

Der Kompetenz⸗Konflikt muß, dieser Gegenbemerkungen ungeachtet, als begründet anerkannt werden. In dem Erfenntnisse des unterzeichne⸗ ten Gerichtshofes vom 25. Juni 1853 (Zustiz⸗Ministerialblatt für 1853, S. 335) ist näher ausgeführt, daß abgesehen von dem hier nicht vor⸗ liegenden Falle eines speziellen pribatrechtlichen Titels die Cognition über die Verpflichtung einer Eisenbahn⸗Gesellschaft zur Ausführung der im §. 14 des Eisenbahngesetzes bezeichneten Schutzanlagen lediglich der Regierung zusteht, und daß daher ein solcher Anspruch von einem Grund⸗ besitzer gegen die Eisenbahn⸗Gesellschaft im Rechtswege nicht verfolgt werden kann. Es ist ferner in dem gedachten Erkenntnisse, so wie in dem Erkennt⸗ nisse vom 16. Dezember v. J., durch welches der frühere Kompetenz⸗ Konflikt in dem vorliegenden Prozesse entschieden wurde, näher ausge⸗ führt worden, daß der Antrag auf Verurtheilung der Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft zur Bezahlung der Kosten einer der gedachten Schutzanlagen dem Antrage auf Verurtheilung derselben zur eigenen Ausführung der Anlage gleichsteht, mithin der eine Antrag, wie der andere, gleich⸗ mäßig vom Rechtswege ausgeschlossen ist. Nach der Allerhöchsten Ordre vom 14. Juni 1848 (Gesetzsammlung S. 154) findet das Eisenbahngesetz auch auf die Ostbahn Anwendung. Der Kläger ist demnach, den obigen Grundsätzen zufolge, nicht befugt, einen Anspruch auf Bezahlung der Kosten einer der im §. 14 des Eisenbahngesetzes erwähnten Schutzanlagen gegen den durch die Ostbahn⸗Direction vertretenen Fiskus im Wege des Prozesses zu verfolgen. In der Gegenerklärung des Klaͤgers wird dies auch. im Allgemeinen nicht bestritten. Es wird aber behauptet, daß der §. 14 a. a. O auf diejenigen Schutzanlagen, deren Kosten der Kläͤger vom Fiskus verlangt

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