1855 / 269 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

17) von

19) von 20) von

22) von Stettin über Anclam,

1“ *

graphen⸗Linien sich anschließen und von da über Wiesbaden und

Ems nach Koblenz, mit Zweiglinien: 8) von Cöthen nach Magdeburg unnd 5 9) von Halle nach Leipzig zum Anschlusse an die Königlich sächsi schen Telegraphen⸗Linien: 8 1 10) von Berlin uͤber Wittenberge, Hagenow, wo der Anschluß der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Telegraphen⸗Linien stattfindet, nach Hamburg zum Anschluß an die Königlich däni⸗ schen und an die Königlich hannöverschen Telegraphen⸗Linien; 11) mit der Seitenlinie von Büchen nach Lübeck; 12) von Berlin über Frankfurt a. O., Liegnitz, Oppeln, Kosel, Ratibor nach Oderberg zum Anschlusse an die Kaeaiserlich österreichischen Telegraphen⸗Linien, nebst den Zweiglinien: 13) von Liegnitz nach Görlitz zum Anschluß an die Königlich säͤch⸗ sischen Telegraphen⸗Linien und

8 3

14) von Kosel nach Myslowitz und zum Anschlusse an die Kaiser⸗ lich russischen und an die Kaiserlich österreichischen Telegraphen⸗

15) von Berlin über Stettin, Kreuz, Bromberg, Czerwinsk, Dirschau, Marienburg, Elbing, Koͤnigsberg, Gumbinnen, Tilsit, nach Memel, mit Seitenlinien:

16) von Kreuz nach Posen;

Bromberg nach Thorn;

Czerwinsk uͤber Marienwerder nach Marienbur

Dirschau nach Danzig;

Königsberg nach Pillau;

21) von Gumbinnen zum Anschlusse an die Telegraphen⸗Linien bei Eudkuhnen;

Möckow, Wolgast (in einer

Schleife liegend), Greifswald, Stralsund nach Putbus auf der Insel Rügen;

23) von Wolgast nach Swinemünde und dann über Wollin, Ca⸗ min, Treptow a. d. Rega, Colberg, Cörlin nach Cöslin.

C. In Baiern.

1) Von München nach der baierisch⸗österreichischen Gränze bei Salz⸗ burg zum Anschlusse an die Kaiserlich österreichischen Telegraphen⸗

Linien, mit der Abzweigung: 8

2) von Freilassing nach Berchtesgaden (als Schleife);

3) von München über Landshut, Regensburg und Passau nach der baierisch⸗österreichischen Gränze bei Schärding zum An⸗ schlusse an die Kaiserlich Königlich österreichischen Linien:

4) von München über Augsburg, Nürnberg, Bamberg, Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg, Offenbach, Darmstadt, Worms, Ludwigshafen, Speyer, Germers⸗ heim, Landau, nach der baierisch⸗französfischen Gränze bei Weißen⸗

burg zum Anschlusse an die Kaiserlich französischen Linien, mit den

Abzweigungen:

5) von Pasing nach Starnberg;

6) von Augsburg über Kempten und Lindau nach der baierisch⸗ öͤsterreichischen Gränze bei Bregenz zum Anschlusse an die Kaiserlich Königlich österreichischen Linien, und den Unterabzweigungen:

7) von Kempten nach Hohenschwangau und

8) von Lindau nach der baierisch⸗württembergischen Gränze bei Frie⸗ brichshafen zum Anschlusse an die Königlich württembergischen Linien;

9) von Augsburg nach Ulm zum Anschluß an die Königlich würt⸗ tembergischen Linien;

10) von Gunzenhausen über Ansbach nach Nürnberg;

11) von Bamberg über Hof nach der baierisch⸗sächsischen Gränze zum Anschluß an die Königlich saͤchsischen⸗Linien, mit den Unterabzwei⸗ ungen:

12) von Lichtenfels über Coburg, Meiningen, Liedenstein und Reinhardsbrunn nach Gotha zum Anschlusse an die Königlich

preußischen Linien und

von Culmbach nach Bayreuth (als Schleife);

18) von

Kaiserlich russischen

13)

14) der Abzweigung von Schweinfurt nach Kissingen;

5) von Offenbach nach Frankfurt a. M. (als Schleife) und

16) von Worms über Ma inz nach Bingen zum eventuellen An⸗

1““ 6

D.mit der Abzweigung von Bietig heim nach Heilbronn.

BII

schluß an die Königlich preußischen Linien

D. In [Sa'chsen.

1) Von Dresden nach Bodenbach zum Anschluß an die Kaiferlich österreichischen Telegraphen⸗Linien;

2) von Dresden nach Zittau;

3) von Dresden über Riesa nach Leipzig zum Anschluß an die Königlich preußischen Telegraphen⸗Linien:

4) mit Abzweigung von Niesa nach Chemnitz;

5) von Leipzig über Altenburg und Zwickau nach Hof zum

8 Anschluß an die Königlich bairischen Telegraphen⸗Linien

1) Von Stuttgart nach Ulm zum Anschluß an die Koöniglich baierischen Linien;

2) mit der Fortsezung von Ulm nach Friedrichshafen (von wo

aus die Linie durch den Bodensee nach der Schweiz fortgesetzt wird);

3) mit der Fortsetzung von Friedrichshafen bis zur baierischen Gränze in der Richtung auf Lindau;

4) von Stuttgart nach Bruchsal zum Anschluß an die Groß⸗

herzoglich badischen Linien;

8

F. In Hannover. 2.

1) Von Hannover über Harburg nach Hamburg zum Anschluß

an die preußischen und dänisch en Linien; 8 9 von Hannover über Nienburg nach Bremen; 3) von Hannover über Göttingen nach Kassel zum Anschluß an die preußischen Linien; .

Breslau,

4) von Hannover über Nienburg, Osnabrück und Li zur niederländischen Gränze in der Richtung auf Arnheim 5) von Lingen nach Emden. n b 8 „G. In den Niederlanden. 1) Von Haag über Schiedam, Notterdam, Dordrecht 8 8 % 1cn 1 . e belgischen Linien; 8 ) mit der Seitenlinie von reda über Goes, Midt Vließingen; E nach von Haag über Haarlem, Amsterdam, Utrecht nach Arnhei und zum Anschluß an die Königlich preußischen Linien; mit den Seitenlinien von Amsterdam nach Zaandam 8 von Utrecht über Gorinchem nach Breda, und von Utrecht über Culenborg nach Herzogenbusch;. von Arnheim über Nymwegen, Venlo, Roermonde nach richt und von da bei Bocholz; von Arnheim über Zütphen (von wo eine Leitung zum Anschluß an die Königlich hannoverschen Linien sich abzweigt), De venten⸗ Zwolle, Meppel, Assen, Groöningen, Leeuwarden nach Harlingen; mit der Seitenlinie von Zuüͤtphen nach Apeldoorn (Loo). 8 R. In Mecklenburg⸗Schwerin. b Von Schwerin nach Hagenow zum Anschluüß an die Königlich preußischen Linien; von Schwerin über Wismar, Güstrow nach Rostock; von Schwerin nach Ludwigsluse. 8 von Karlsruhe nach Bruchsal zum Anschlusse württembergischen Linien; von Bruchsal nach Frankfurt a. M. zum Anschlusse an die Köͤ⸗ niglich preußischen und Königlich baierischen Linien; von Durlach nach Pforzheim; . 4) von Karlsruhe nach Kehl und an die französische Grenze zum Anschlusse an die Kaiserlich französischen Linien; 5) von Kehl nach Haltingen und an die schweizerische Grenze bei Leopoldshöͤhe zum T die schweizerischen Linien.

zum Anschluß an die Königlich preußischen Linien

Lunschlüsse an das Ausland. Das deutsch-österreichische Telegraphennetz steht gegenwärtig mit den Linien der auswärtigen Staaten an folgenden Punkten in Verhindung:

1) Mit den Königlich dnischen Telegraphen⸗Linien vermittelst der Koniglich preußischen und der Königlich hannoverschen Telegraphen⸗ Station zu Hamburg und durch Vermittelung der dänischen Linien

mit den Telegraphen⸗Linien Schwedens und Norwegens.

2) Mit Belgien vermittelst der Königlich preußischen Telegraphen⸗ Linien bei Herbesthal zwischen Aachen und Verviers, und der Königlich niederländischen Telegraphen⸗Linien zwischen Breda und

Antwerpen.

3) Mit Frankreich (und durch Frankreich mit Spanien bei der Grenzfestung Irun) unmittelbar durch die Königlich preußischen Telegraphen⸗Linien bei Saarbrück, die Königlich baierischen Telegra⸗ phen⸗Linien bei Weißenburg, und die Großherzoglich badischen Telegraphen⸗Linien bei Kehl; ferner mittelbar, unter Benutzung der belgischen Linien bis zur belgisch-französischen Grenze bei Quie⸗ vrain, der schweizerischen Linien bis zu den französisch⸗schweizerischen

Grenzpunkten bei St. Louis und bei St. Gönix oder der sardini⸗ schen Linien bis zu den sardinisch⸗französischen Grenzpunkten bei Chapareillan und bei St. Laurent. 4) Mit Großbritannien vermittelst der unterseeischen Telegraphen⸗ Linie vom Haag nach Oxfordneß, dann durch Belgien vermittelst der unterseeischen Telegraphen⸗Linie von Ostende nach Dover, so wie durch Belgien und Frankreich vermittelst der unterseeischen Telegraphen⸗Linie von Calais nach Dover.

G Mit den Linien der Schweiz vermittelst der Kaiserlich österreichischen Telegraphen⸗Linien bei Chiasso, so wie bei Höchst und bei Oberried, vermittelst der Königlich württembergischen Linien und der unter⸗ seeischen Bodensee⸗Linie bei Romanshorn, und vermittelst der Groß⸗ herzoglich badischen Linien bei Leopoldshöhe; ferner mittelbar über Frankreich und Sardinien unter Benutzung der betreffenden Linien bis zu den französisch⸗ schweizerischen Grenzpunkten bei St. Louis und St. Genix und den sardinisch⸗schweizerischen Grenzpunkten bei

St. Julien und bei Brissago. .

6) Mit Sardinien und den Inseln Corsika und Sardinien vermit⸗

telst der Kaiserlich östreichischen Linien bei Buffalora und mittelbar

Kurch die Schweiz, Frankreich und das Herzogthum Modena unter

Bennutzung der Linien derselben bis zu den schon genannten schwei⸗ zerischen und französischen Grenzpunkten bei Brissago, St. Julien, Chapareillan und bei St. Laurent nahe Nizza, und dem sardinisch⸗ nodenesischen Grenzpunkte bei Sarzana.

Mit dem Herzogthum Parma vermittelst der Kaiserlich österrei⸗ chischen Telegraphen⸗Linien bei Piacenza und mittelbar über die modenesischen Linien.

Mit dem Herzogthum Modena bermittelst der Kaiserlich österrei⸗ chischen Linien bei Luzzara unweit Guastalla und mittelbar über Parma oder Sardinien.

Durch Vermittelung der modenesischen und parmesanischen Tele⸗ graphen⸗Linien mit den Linien Toscana's, des Kirchenstaates und des Königreiches beider Sicilien.

Mit den Telegraphen⸗Linien Serbiens vermittelst der Kaiserlich

Ffrerxnftecischcght Telegraphen⸗Linien an der Save nahe Belgrad und

Semlin;

mit der Wallachei mittelst der Kaiserlich österreichischen Tele⸗

graphen⸗Linien bei Ober⸗Tömös; V 11) mit den Linien der Moldau vermittelst der Kaiserlich österreichi⸗ sschen Telegraphen⸗Linien bei Nemeritscheny;

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it Rußland vermittelst der Kaiserlich österreichischen Linien bei

12) et. as und der Königlich preußischen Telegraphen⸗Linien bei Myslowitz und bei Eudkuhnen unweit Gumbinnen. 12 erner stehen die Vereins⸗Linien in Verbindung: 8. mit den Herzoglich braunschweigischen Telegraphen⸗Linien ver⸗ mittelst der Königlich preußischen Telegraphen⸗Station zu Braun⸗

9;

14) mit der Staats⸗Telegraphen⸗Linie von Lübeck nach Travemünde vermittelst der Königlich preußischen Telegraphen⸗Station in Lübeck; unnd mit folgenden Privat⸗Gesellschaften angehörigen Telegraphen⸗ Linien: 15 8 der Altona⸗Kieler⸗Eisenbahn⸗Telegraphen⸗Linie vermittelst —der Königlich preußischen und der Königlich hannoverschen Tele⸗ gsraphen⸗Linien in Hamburg; b 6) mit der Privat⸗Telegraphen⸗Linie von Hamburg üder Cuxhaven —nach Bremen, mittelst der Königlich hannoverschen Vereins⸗Sta⸗ tion zu Harburg; b 11““ 17) mit der Linie der niederländischen Telegraphen⸗Gesellschaft von Amsterdam nach Nieuwediep vermittelst der Königlich nieder⸗ ländischen Telegraphen⸗Linien von Amsterdam aus; 18) mit der Linie der Notterdamer⸗Telegraphen⸗Gesellschaft von Rotterdam nach Brouwershafen und Brielle vermittelst der Königlich niederländischen Vereins⸗Station zu Rotterdam,

und

19) mit der Taunus⸗Eisenbahn⸗Telegraphen⸗Linie vermittelst der König⸗

lich preußischen, der Königlich baierischen und der Großherzoglich hadischen Vereins⸗Stationen in Frankfurt a. M. und der Königlich preußischen Vereins⸗Station in Wiesbaden.

II. Allgemeine Bestimmungen über die Benutzung der Telegraphen⸗Linien.

8. Benutzung der Vereins⸗Linien. 1 Die Benutzung der Telegraphen der Vereins⸗Regierungen steht Jeder⸗ mann ohne Ausnahme zu. Jeder Regierung verbleibt aber die Befugniß, nach Gutbefinden einzelne Linien für alle oder für gewisse Arten der

orrespondenz zeitweise außer Betrieb zu setzen.

1’ Vereins⸗Korrespondenz.

Den Vereins⸗Bestimmungen ist zunächst nur die Vereins⸗, d. h. die⸗ fenige telegraphische Korrespondenz unterworfen, bei welcher die Ursprungs⸗ und End⸗Station verschiedenen Vereins⸗Verwaltungen angehören. Es finden aber auch bei derjenigen telegraphischen Korrespondenz, welche nur auf den preußischen Linien befördert wird, die Vereins⸗Bestimmungen Anwendung. 1

Die von fremden Stationen ausgehende oder dahin gerichtete tele⸗ graphische Korrespondenz ist, falls sie die Linien mehrerer Vereins⸗Re⸗

stetäihes berührt, rücksichtlich der Beförderuug im Bereich des Vereins

o zu behandeln, als wäre sie bei der Eingan

Station nach der Ausgangs⸗Station bestimmt. ö

aufgegeben oder §. l. 1 Bewahrung des Telegraphen⸗Geheimnisses.

Den Telegraphen⸗Beamten ist bei Eidespflicht die Mittheilung des Inhalts der Depeschen an Unbefugte, so wie jede Mittheilung darüber, don wem eine Depesche aufgegeben oder empfangen worden, untersagt.

8

Zuͤtritt zu den Apparat⸗Zimmern der

Fremden Personen ist der

delegraphen⸗Stationen während des Telegraphirens von Privat⸗Oepeschen versagt. F

Dauer des Dienstes auf den Stationen. Die Telegraphen⸗Stationen find täglich, mit Einschluß der Sonn⸗ und Festtage, für die Aufgabe von Depeschen offen zu halten, und swar: ¹z) auf denjenigen Stationen, welche regelmaäͤßigen Nachtdienst haben, also namentlich auf allen Central⸗ und Anschluß⸗ resp. Ueber⸗ tragungs⸗Stationen des Vereins ohne Unterbrechung bei Tag und bei Nacht; b) auf den Stationen, wo kein Nachtdienst stattfindet, bis Ende September von 7 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends Oktober bis Ende März von 8 Uhr Morgens bis 8 8 9 Uhr Abends. 8 Den einzelnen Vereinsstaaten ist es freigestellt, Telegraphen⸗Statio⸗ nen geringerer Bedeutung mit beschränkten Dienststunden einzurichten. Diese Dienststunden sind an Wochentagen: 8 voon' 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Nachmittags; und an Sonntagen: von 8. „Die Anmeldung von Nacht⸗Depeschen hat bei Uhr Abends zu geschehen. ö“ Diese Zeitangaben sind die der mittlern Zeit eines

vom 1. Ap

2 bis 7 Uhr Nachmittags. solchen Stationen vor

jeden Ortes.

1— Telegraphen⸗Linien mit regelmäßigem Nachtdienst. 9 Bis auf Weiteres findet der Nachtdienst auf folgenden Vereins⸗ Linien statt: 1 Von Wien über Oderberg und Breslau nach Berlin. Von Wien über Brünn und Prag nach Dresden und Berlin. Von Wien über Salzburg nach München. Von Wien über Salzburg nach Verona und Mantua (zum Anschluß an Italien). 4 Von Wien nach Feldkirch und Bregenz (zum Anschluß an die

8 .

Von Wien über Triest und Verona nach Mailand (zum An⸗ schluß an die sardinischen Delegraphen⸗Linien).

Von Wien nach Semlin (zum Anschluß an Serbien), nach Kron⸗ stadt (zum Anschluß an die Walachei) und nach Czernowitz (zum Anschluß an die Moldau).

Von Berlin nach Hannover, dann nach Amsterdam und Haag

Gum Anschluß an die englischen Linien) und von Duisburg

nach Deutz (zUum Anschluß an Belgien), so wie über Koblenz (zum Anschluß an Frankreich) nach e a. M.

Von Berlin uͤber Erfurt nach Frankfurt a. M.

Von nach Hamburg (zum Anschluß an die dänischen

Von Verlin über Stettin, Bromberg und Köͤnigsberg i. Pr. nach Gumbinnen (zum Anschluß an Nußland).

Von München über Augsburg nach Stuttgart.

Von München über Bamberg, Hof nach Dresden, Leipzig und Berlin.

Von München über Frankfurt a. M. nach Straßburg (zum Anschluß an die französischen Telegraphen⸗Linien).

Von München über Lindau nach Friedrichshafen (zum An⸗ schluß an die württembergischen) und nach Bregenz (zum An schluß an die österreichischen Telegraphen⸗Linien).

Von München über Passau und über Salzburg nach Wien.

Von Stuttgart über Ulm nach Friedrichshafen.

Von Stuttgart über Karlsruhe, Mannheim und Darmstadt nach Frankfurt a. M.

Von Karlsruhe nach Kehl (zum Anschluß an die französischen und vermittelst Uebertragung in Haltingen an die schweizerischen Tele⸗ graphen⸗Linien).

Vom Haag über Breda und Antwerpen nach Brüssel zur Ver⸗ bindung mit den belgischen Telegraphen. 3

Eiin Verzeichniß aller Stationen, bei denen ein regelmäßiger Nacht⸗:

dienst besteht, wird auf den Telegraphen⸗Stationen ausgelegt. (Sor

Abgereist: Der General⸗Major und Kommandant von Cöl n von Gansauge, nach Cln. I

Nichtamtliches. 1

Preußen. Berlin, 16. November. Durch Allerhöchste Verordnung vom 12. November dieses Jahres werden beide Häuser des Landtags, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 29. November dieses Jahres in Berlin zusammenberufen. (Pr. C.) 1

Ueber das Ergebniß der am 15. November d. J. statt⸗ gehabten Nachwahlen für das Haus der Abgeordneten gehen der

.

„Pr. C.“ folgende Nachrichten zu:

In Berlin sind gewählt: im I. Bezirk: Buchhändler Rei⸗ mer und Stadtrath Bock, im II. Bezirk: Staats⸗Secretair Bode, im III. Bezirk: Kammergerichts⸗Rath Lehnert, im IV. Bezirk Appellationsgerichts⸗Präsident Wentzel in Ratibor.

Ferner sind Beioshl In Danzig im (Stadt Danzi andkreis 1 8 rath In Stettin im 2ten Wahlbezirk (Kreis

Danzig und Kreis Berent) der Stadt⸗

Randow und Stadt Stettin) der Rittergutsbesitzer, Regierungs⸗-⸗

von Ramin. In Düsseldorf im 1sten Düsseldorf): Constantin Braun aus im 1sten Wahlbezirk (Land- Sudenburg, Stadt Burg und Stadt Schönebeck aus

Assessor a. D., Wahlbezirk (Kreis Ratingen. In Magdeburg und Stadtkreis Magdeburg, Neustadt, aus dem 1sten Jerichowschen Kreise,

dem Kreise Calbe): der Geheime Legations⸗Rath a. D. von

Gruner.

Köln, wahl für das Haus der Abgeordneten wurde der Gutsbesitzer Dr. jur. Hohenschutz auf Mllenforst gewählt, welcher früher den Wahlkreis Mülheim in der Zweiten Kammer vertrat. (Köln. Z.)

Sachsen. Weimar, 14. November. Heute Mittag um 1 Uhr ist der außerordentliche Landtag durch das großher⸗ zogliche Staatsministerium im Auftrag Sr. königl. Hoheit des Großherzogs geschlossen worden. Aus dem vorgelesenen höchsten Abschiedsdecret ergiebt sich, daß die Beschlüsse des Landtags, na⸗ mentlich diejenigen, welche die Eisenbahnunternehmungen betreffen, die landesfürstliche Genehmigung erhalten haben.

Baden. Karlsruhe, 14. November. Das her 1 nene Regierungsblatt enthält zwei unmittelbare allerhöchste Ent- schließungen Sr. Königlichen Hoheit des Regenten. Durch die erste vom 14. d. M. wird die Ständeversammlung auf Son 88n abend, den 24. November, berufen, und sümmtliche Abgeordnete zu beiden Kammern eingeladen, sich an gedachtem Tage hier ein⸗ zufinden. Durch die andere von dem gleichem Datum werden in Gemäßheit der §§. 27 und 32 der Verfassungsurkunde von Sr. Königl. Hoheit dem an h. i. Mitgliedern der Ersten Kammer ernannt: 1) Geheimrath und Oberhofrichter Dr. Stabel; 2) Staatsrath Freiherr Rüdt 8

18

heute erschie⸗

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15. November. Bei der heute hier stattgefundenen Nach-⸗

1

Regenten für die bevorstehende Ständever-