1855 / 270 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Aufsichts⸗ und Beschwerde⸗Instanz bildet der Justiz⸗ Minister.

Die Vorschriften der §§. 14—419 der Instruction vom 30. Mai 1820 werden, so weit sie nicht in dem Vorstehenden ausdrücklich

aufrecht erhalten worden sind, hierdurch aufgehoben. M Eben so treten alle bisherigen seit dem 1. Januar 1848 er⸗

lassenen Gesetze und Verordnungen, so weit sie den Bestimmungen

dieser Verordnung zuwiderlaufen, mit Ausführung derselben außer

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1 8 8

uüunser Justiz⸗Minister wird dieser Ver⸗ ordnung hierdurch beauftragt. Derselbe hat in Folge dessen insbesondere auch die zur Her⸗ stellung des Instanzenzuges bei den Obergerichten etwa erforder⸗ lichen Anordnungen zu trefrea. 4 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ““ 1 Gegeben Sanssouci, den 12. November 1855.

mit der Ausführung

Friedrich Wilhelm. 5 von Ma von Raumer. Graf von Waldersee.

nteuffel. von der Heydt. Simons. von Westphalen. von Bodelschwingh. Für den Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten. von Manteuff

8 ¹ 11“ 8

Verordnung vom 12. November 1855 betreffend die Ausführung der in Folge des Gesetzes vom 10. Juni 1854 wegen Deklaration der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde (Gesetz⸗Sammlung S. 363.) noch erforderlichen Maaßregeln zur Herstellung des bundesrechtlich gewährleisteten Rechtszustandes der vormals reichsunmittelbaren Fürsten und

11111“ öö v1“ 1114“ ““ Gesetz vom 10. Juni 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 160. S. 1230.)

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen auf Grund des Gesetzes vom 10. Juni 1854, betreffend die Deklaration der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, in Bezug auf die Rechte der mittelbar gewordenen deutschen Reichsfürsten und Grafen 1u“ S. 363.), was folgt: S 2

1 Diejenigen, durch die Gesetzgebung seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, welche den mittelbar gewordenen deutschen Reichsfürsten und Grafen, deren Besitzungen Unserer Monarchie in den Jahren 1815 und 1850 einverleibt oder wieder einverleibt worden, auf Grund ihrer früheren staatsrechtlichen Sctellung im Reiche und der von ihnen besessenen Landeshoheit zu⸗ sstehen, und namentlich durch den Artikel XIV. der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 und durch die Artikel 23 und 43 der wiener Kongreßakte vom 9. Juni 1815, so wie durch die spätere Bundesgesetz⸗ gebung zugesichert, und von den Betheiligten nicht durch rechts⸗ beständige Verträge ausdrücklich aufgegeben worden sind, werden hierdurch wiederhergestellt. Die Ausführung dieser Wiederherstellung erfolgt nach den Be⸗ stimmungen der §§. 2 und 3. 1““ 8 2. 6

„Die Verhandlungen behufs Feststellung des Umfanges der hiernach, und nach den über die Stellung der einzelnen Häuser bestehenden Verträgen jedem einzelnen vormals reichsunmittelbaren Hause zustehenden Rechte und Vorzüge, ferner die Verhandlungen behufs Regulirung der zur Herstellung des verletzten Rechtszustan⸗ des erforderlichen Maßregeln und der etwa in Anspruch genomme⸗ nen Entschädigungen, übertragen Wir hierdurch dem Ober⸗Präst⸗ denten, Staats⸗Minister von Düesberg, als Unserem Kommissarius, indem Wir demnächst die Vorschläge Unseres Staats⸗Ministeriums zur Ausführung der nach dem Resultate jener Verhandlungen für erforderlich zu achtenden Maßregeln gewärtigen. 8

8

8 Unser Kommissar ius hat unverzüglich mit den einzelnen Häuptern der vormals reichsunmittelbaren Häuser über das zur Ausführung seines Auftrages nothwendig werdende Verfahren sich zu einigen.

Bei eintretenden Differenzen über die Form und Grundsätze des Verfahrens behalten Wir Uns die Entscheidung nach Anhörung Unseres Staats⸗Ministeriums vor.

2010

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 schrift und Gegeben Sanssouci, den 12. November 1855 .

88 Friedrich Wilhelm. vpon Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh Graf von Waldersee ür den Minister für die landwirth⸗ 8 schaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

11““

Verordnung vom 12. November 1855 wege

Einberufung der beiden Häuser des Landtages. WWI 1

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. 1

verordnen, in Gemäßheit der Artikel 76 und 77 der Verfassungs⸗ Urkunde, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 29. November dieses Jahres in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammenberufen.

Unser Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 F Gegeben Sanssouci, den 12. November 1855.

(L. S.) Friedrich Wil

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗ ber schaftlichen ö

Erlaß vom 23. August 1855 betreffend die Uebertragung einzelner lokalpolizeilicher Ge⸗ schäfte in Bezug auf den Gewerbebetrieb im Um aEnEvherziehen an die Dorfschulzen.

Auf den Bericht vom 22. Juni d. J., betreffend dung der §§. 22 bis 24 incl. des Regulativs über den Gewerbe⸗ betrieb im Umherziehen vom 28. April 1824 (Gesetz⸗Sammlung S. 132) in den Ortschaften, welche nicht der Sitz der ihnen vor⸗ stehenden Polizei-Behörden sind, eröffnen wir der ꝛc., daß den in dieser Beziehung angezeigten Uebelständen unbedenklich in der Weise abgeholfen werden kann, daß der Magistrat zu N. resp. die Domainen und Domainen⸗Rent⸗Aemter mit Genehmigung der ꝛc. die durch die §§. 22 bis 24 des Regulativs vom 28. April 1824 der Orts⸗Polizeibehörde überwiesenen Befugnisse den Schulzen der einzelnen Ortschaften übertragen. Die ꝛc. ermächtigen wir hiernach, das Erforderliche nach Maßgabe des dringendsten Bedürfnisses zu veranlassen.

Beerlin, den 23. August 1855.

Der Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. Der Finanzminister. Im Auftrage. von Tenspolde.

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23 Der Minister des Inneynn. von Westphalen.

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cheid vom 23. August 1855 betreffend di Kosten des Transports jugendlicher Verbrecher

ihrer Unterbringung in Kommunal⸗ oder Privat⸗Erziehungs⸗Anstalten. b

Auf die Anfrage in dem Bericht vom 9ten d. M. ꝛc. erwiedert, daß in denjenigen Fällen, in welchen die Kosten der

die Anwen⸗

wird der

Unterbringung der nach §. 42 des Strafgesetzbuches in Kommunal⸗ oder Privat⸗Erziehungs⸗Anstalten zu detinirenden jugendlichen Ver⸗ brecher, vorschußweise aus dem Fonds ihrer Hauptkasse „zu polizei⸗ lichen Zwecken“ zu decken sind, auch die Kosten des zu dieser Unter⸗ bringung er be⸗

streiten sind. 1” Berlin, den 23. August 1855.

Der Minister des Innernr.

Im Auftrage: von Hinckeldey.

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. ng vom9. November 1855 betreffend die Ueberweisung versorgungsberechtigter Militair⸗ Personen an die Telegraphen⸗Direction in Berlin.

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Erlaß vom 30. März 1855. (Staats⸗Anzeiger Nr. 87 S. 650.) Im Verfolg des Erlasses vom 30. März c. wird erläuternd bemerkt, daß in den der Abtheilung a. der dazu gehörenden In⸗ struction subsumirten Behörden auch die Telegraphen⸗Direction in Berlin mit einbegriffen ist, und daher die in diesem Dienstzweige Anstellung suchenden Versorgungsberechtigten der gedachten Direction namhaft zu machen sind.

sämmtliche Königliche General⸗K und General⸗Inspectionen ꝛc. 8

Angekommen: Se. Excellenz der Fürstlich schwarzburg⸗ sondershausensche Staatsminister, von Elsner, von Sonders⸗ hausen. 18t . 11““

Personal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee-⸗Fähnriche zc. G Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 1. November. v. d. Oelsnitz, Pr. Lt. a. D., früher im 35. Inf. Negt., als Führer der Milit.⸗Straäf⸗Abtheilung zu Jülich, unter Führung à la suite des 8. komb. Reserve⸗Bats., angestellt. Mollard, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. im 8. Artill Negt., die Erlaubniß zum Tragen der Unif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. ertheilt. Magnus, Sec. Lt. vom 1. Artill. Regt., zum Pr. Lt., Woide, Hauptm. vom 3. Artill. Negt., zum Major und Abtheil.⸗Commandeur im 4. Artill. Regt., Minameyer, Pr. Lt. vom 3. Artill. Regt., zum Hauptm., Benecke, v. Seebach, Sec. Lts. vom dems. Regt., zu Pr. Lts. befördert. Kleinschmidt, Major und Abtheil. Commandeur vom 4., ins 3. Artill. Regt. versetzt. Bechtold b. Ehrenschwerdt I., Pr. Lt. vom 4. Artill. Regt., als Adjutant zur 2. Artill. Inspection kommandirt. Bode II, außeretatsm. Sec. Lt. von dems. Regt., zum Artill. Offizier ernannt. 2

Den 3. November. 1

v. Krosigk, Sec. Lieut. vom Garde⸗Hus. Regt., ins 10. Hus. Regt. Den 6. November. v. Lewinski, v. Leithold, Unteroff. vom 8. Infanterie⸗Regt., Wernecke, Gefreiter vom 12. Infanterie⸗Negt., v. Unruhe⸗Wiebel, Unteroffizier vom 3. Ulanen⸗Negiment, zu Portepée⸗Fähnrichs, von Bredow, P. Fähnr. vom 6. Kürassier⸗Regt., zum Sec. Lieut. befördert. v. Beyer I., Sec. Lt. vom 7. Inf. Negt., ins 24. Inf. Regt., v. Rohr⸗ scheidt, Oberst⸗Lieut. vom 10. Inf. Regt., als Commandeur des Füsi⸗ lier⸗Bats. zum 7. Inf. Regt. versetzt. v. Conrady, Sec. Lieut. vom 6. Inf. Regt. z. Pr. Lt. v. Studnitz, Hauptm. vom 7. Inf. Regt., zum Major im 10. Inf. Regt. Frhr. -. Dyherrn, Pr. Lt. vom 7. Inf. Regt., zum Hauptm., Kierstein, Sec. Lieut. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Laacke, b. Oesfeld, v. Hirsch, Frhr. v. Heynitz, P. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., v. Knobelsdorff, Pr. Lt. vom 18. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Gronefeld, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Oertel, Füsilier von dems. Regt., zum P. Fähnr., v. Heuduck, Pr. Lt. vom 5. Kür. Regt., zum Rittm., v. Larisch, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Graf v. Roedern, P. Fähnrich vom 4. Dragoner⸗Negiment, zum Seconde⸗Lieutenant, von Massow, Dragoner von demselben Regt., zum Port. Fähnr. befördert. v. Schenckendorff, Oberst und Commandeur der 10. Kavall.⸗Brig., die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 3. Drag.⸗Regts., unter ührung 3 la suite dieses Regts., ertheilt. v. Kospoth, Rittm. a. D.,

suleßt Pr. Lt. im 7. Hus. Regt., gestattet, die Unif. dieses Regts. mit en vorschr. Abz. f. V., anstatt der Armee⸗Uniform, zu tragen. 1“ Den 8. November. v. Willisen, Unteroff. v. 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, z. P. Fähnr., v. Brandenstein, Pr. Lt. v. Kaiser Alexander Gren. Regt., z. Hauptm., v. Cranach, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Prosch, von Manstein, P. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., v. Stockhau⸗ sen, v. Thielau, v. Larisch, Unteroffiziere vom Kaiser Franz Gren.⸗ Regt., v. d. Gröben, Unteroff. vom Garde⸗Reserve⸗Inf.⸗Regt., zu P. Fähnrs., v. Maltzahn, P. Fähnr. vom Garde⸗Drag.⸗Regt., zum Sec. t. im Garde⸗Kür.⸗Regt., Gr. v. Nostitz, Gefreiter vom Garde⸗Drag.⸗ Regt., zum P. Fähnr., v. Winterfeld, P. Fähnr. vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., z. Sec. Lt., Bar. v. d. Goltz, Ulan von dems. Regt., z. P. Fähnr., v. Arnim IJ., Gr. zu Solms⸗Rödelheim, Port. Fähnrs. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., zu Sec. Lts., v. Basedow, Oberjäger vom 4. Jäger⸗ Bat., zum P. Fähnr., Fritze, Sec. Lieut. vom 8. Jäger⸗Bat., zum Pr. Lt., v. Brandt, P. Fähnr. vom 1. Inf. Regt., v. Below, P. Fähnr vom 3. Kür. Regt., Selle, P. Fähnr. vom 8. Ulan. Regt., zu Sec. Lts. befördert. v. Hanstein, Hauptm. vom 1. Inf. Regt., unter Beförde⸗ rung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. 1. Ldw. Regts. ernannt. Schach v. Wittenau, Pr. Lt. a. D. zu Ernsthof bei Arweyden, der Char. als Rittm. beigelegt. 3 8 BGei dernLand Den 1. November. Borrmann, Kricheldorf, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 32. Regts. zu Sec. Lts. bei der Artill. 1. Aufgeb. befördert. 8 1 Den 6. November Billroth, v. Trebra, v. Kemnitz, Bennecke, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 8. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Rehfeld, Vice⸗Wachtm., Fischer, Unteroff. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., urgold, Schumann, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 8. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Borchert, Vice⸗Wachtm von dems. Bat., zum Sec. Lt. bei der Kav. 1. Aufgeb.,, Märker, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 12. Regts., zum Hauptm., Detring, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. desselb. Bats., zum Pr. Lt., Schwietzke, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 20. Regts., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb., v. Treskow, Port. Fähnrich vom 3. Bataillon 20. Regiments, früher im Garde⸗ Kür. Regt., Beer, v. Magnus, v. Kottwitz, v. Risselmann, Vice⸗Wachtm. von demselb. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., v. Pochhammer, Bensch, Keibel I., Sec. Lts. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 24. Regts., zu Pr. Lts., Schwartze, Vice⸗Feldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb., Gründler, Menz, Lindenberg, König, Schünemann, v. Arnim, Gr. v. Arnim, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., Seckt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 24. Regts., zum Prem. Lieut., v. Rathenow, Vice⸗Feldwebel von demselben Bataillon, zum Sec. Lieut. 1. Aufgebots, Lucke, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., Krug, Gr. v. Schwerin, Do⸗ bert, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bat. 35. Inf. Regts., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb. befördert. Pauli, Sec. Lt. vom 1. Bat. 12., ins 2. Bat. 12. Regts. einrangirt. v. Koschembahr, Vice⸗Wachtm. vom 1. Bat. 6. Negts., zum Sec. Lt. bei der Kaball. 1. Aufgeb., Anders, Artill. Feldw. a. D., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts. befördert. Holle, Sec. Lt. vom. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 16., ins 3. Bat. 6. Regts., v. Roeder, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 20., ins 2. Bat. 7. Regts., v. Foller, Pr. Lt vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 8., ins 1. Bat. 18. Regts., Metzner, See. Lt. a. D., früher im 6. Inf. Regt., ins 1. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts. einrangirt. 1 Den 8. November. gp. Gansauge, Oberst⸗Lieut. u. Command. des 3. Bats. 1. Regts., ins 3. Inf. Regt. versetzt. Wettke, Unteroff. vom 1. Bat. 1. Regts., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb. Lorenz, Vice⸗Wachtm. vom 2. Bat. 1. Regts., Friederici, Unteroff. vom dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kavallerie 1. Aufgeb., Feuersänger, Vice⸗Feldwebel vom 3. Bataill. 3. Regts., Dreyer, Wendland, Skrodzki, Unteroff. von dems. Bat., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Weißermel, Prem. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 4. Regts., zum Hauptm. und Comp. Führer, Heitling, Viece⸗Feldwebel vom 2. Bataillon 5. Regts.,, Kleedehn, Bieler, Reuter, Kanter, Unteroff. vom dems. Bat., zu Sec. Lts. 1 Aufgeb. befördert. v. Hille⸗ brandt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 2., ins 2. Bat. 1. Regts., Knöpfler, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 3., ins 1. Bataillon 3. Regts., Hildebrandt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bat. 5., ins 3. Bataill. 5. Negts. einrangirt. Sellin, Sec. Lieut. a. D., früher im 1. Bat. 3. Regts., der Char. als Pr. Lt., mit der Unif. des 3. Landw. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., beigelegt. 88 Abschiedsbewilligungen ꝛc. ““ Den 1. November. Hauptm. vom 9. Inf. Regt., als Major mit der Armee⸗Uniform und Pension zur Disposition gestellt. Eyber, Sec. Lt. und Oberjäger vom reit. Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden. Springer, Hauptm. vom 1. Artill. Negt., als Major mit der Regts.⸗Uniform und Pension, Worthmann, Hauptm. vom 7. Artill. Regt., als Masjor mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Civilbersorg. und Pension, der Abschied bewilligt. t 1 8 6

v. Stojenthin,

Den 6 Nobvember.. 8 11 v. Pannwitz, Hauptm. vom 12. Inf. Regt., als Major mit de Regts.⸗Unif., Aussicht auf Civilvers. und Pension, der Abschied bewilligt. v. Schlegell, Sec. Lt. vom 24. Inf. Negt., Behufs Uebertritts zur Marine, ausgeschieden. v. Hiller, Hauptm. vom 6. Inf. Regt., mit der Regts.⸗Unif. und Pension, der Abschied bewilligt. Den 8. November. 1 Gr. v. Pückler, Sec. Lt. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., Kindler, Oberst und Kommandant von Thorn, diesem mit der Unif. des 1. Artill. Regts. u. Pension, Pannenberg, Major vom 5. Jnf. Negt., als Oberst⸗Lieut. mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und

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