1855 / 273 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner

Börse vom 20. November 1855...

E

Eisenbahn-Actien.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

8 F111““ Wechsel-Couarse.

Amsterdam 250 Fl. dito 250 Fl. 2 Hamburg 300 M. Kur ““ M. [2 M London .... 1 L. 8 3““ Wien im 20 Fl. F. 150 1 Augsburg 1850 F V Breslau 100 Thl. Leipzig in Cour. im 14 9

2

Fr.

.

do E

Fuss 100 Thlr Frkf. a. N. sudd. W. 109 Fl. Petersburg 100 S. J. ..

2 Dro U

Kurz

Brief. Geld.Ü

1 Berl. Stadt-Obligat. 142 1422 Pfandbriefe. 14125 Kur- und Nemmärk. 3 ½

141¾ 2 152 ½

150 ommersche. 3 4 H Posensche 4

5 [Vom Staat garantirte Lit. B. *

Westpreuss

21522922422292°

Rentenbriefe. Kur- und Neumärk. pommerseche sposensche...

0 42.

Fonds-Course.

Preuss. Freiw. Anleihe. Staatsanleihe von 1859..

dito von 1852 . von 1853.. Staats-Schuldscheine Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th.

4

Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr.

Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen..

8

Fpreussische. Rhein- u. Westph..

9 22⸗

Pr. Bk. Anth. Scheise

b Friedrichsd'orw-.% Andere Goldmünzen

4 101¼ 10 do. do. 8 84 ½ do.

212190 zse!⸗ 3 ½ 91* 152 ½ Ostpreussische 3 ¾ 91¼

7 ZSehlesische 3 92 ½1

2f. Brier. uoeld. T7f. Bzlei. Sei. QAachen-Düsseld. 35 87 86 Niederschl.-Märk. 93 ½ 921 Prioritäts-4 89 88 ¾ do. DPrioritats- 3 8 8 II. öö6“ 88 ¼ 4 93 93 Aachen-Mastricht 0. do. III. Ser.] 3 g⸗ 1 I Seges.d. 93 92. 9. rioritäts- 42 2 do. .Serie5 102 ½ 102 Berg.-Markische. V Niederschl. Zweisb. 58 6 102 ½¼ 1012 0% do. II. Serie5 101 ¾½‿ 0. Lit. B. 3 ½ 185; 184 do. (Dortm.-Soest) 4 88 ½ do. Prior. Lit. A. 4 88 7 Berl. Anh. Lit. A.n.B. 163 ½ 162 ½ do. Prior. Lit. B. 3 ½ 82 do. Prioritits-4 do. Prior. Lit. D. 4 91 erlin-Hamburger. [115 114 do. Prior. Lit. E. 3 ½ 80¼ do. Prioritäts-4 ½ 101 ¾ Prinz Wilh. (Steele- do. do. II. Em. 4 ½ 102 ¼ Vohwinkel) 2 ¹ . *. . 4 4 9.. 8 9 2. Berlin-Potsd.-Magd. 983 do. Prioritäts-5 100 ¼ do. Prior. Oblig. 92 do. II. Serie.. 8 do. do. Lit. C. 4 ½ 100 ½ 100 Rtheinische do. 4 do. Lit. D. 4 ½⁴ - 992¾ do. Quitgsb. (25 % E.) Berlin-Stettiner 40. CStamm-) P'rior. J¹do. Prior. Oblig. 4 ½ do. Prioritäts-Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte —8 —) do. vom Staat gar do. do. neue Cöln-Mindener do. Prior. Oblig. 4 ς2½ do. Prioritäts- Ko. do.- .. 4 90 ¾ Stargard-Posen do. III. Emission 4 90 ¼ do. Prioritäts-2 Düsseldorf-Elberf.. do. II. Emission do. Prioritäts- Thüringer. do. Prioritats- do. Pribr. Opiig. lagdeb.-Halberst. do. III. lagdeb.-Wittenb.. Wilhb. (Cos.-Odbg.) alte do. Prioritäts- 4 ½ do. neue

Möünster-Hammer 4 dg. Prioritsts- 4

̊EEe.

112 1112 109 105

Auhrort-Cref.-Kreis

Gladbacher

165½

400752

Nichtamtliche Notirungen.

In- und ausländ. Eilisenb. -Stamm-

8* 8

Actien und uit-

1*

Amsterdam-Rotterdam Cöthen-Bernburg 2 Frankfurt-Hanau Frankfurt-Homburg... Cracau-Oberschles.... KiekAltonln Livorno-Florenz. Ludwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen.. Neustadt-Weissenburg Mecklenburger.. Nordb. (Friedr. Wilh.

* rraune

54 55

—2=SgI=gg

14. v10. Feld.

Zwskoje-Selo pro St. fe. Prioritäts-

Actien.

Aus!l.

Amsterdam-Retterdam Cracau-Oberschlesische Nordb. (Friedr. Wilh., Belg. Oblig. J. de l'Est

do. Samb. et Meuse

8

1 8

Kass.-Vereins-Bk.-Aet.

23. 917.

5

Poln. neue Pfandbr.... . do. neueste III. Emiss. 90 1Io . 890 FI . 1 793

Schwed. Ocreébro Pfdbr.

Ostgothische do.

Sardin. Engl. Anleihe

Sardin., bei Rothsechile

Hamb. Feuer-Kasse. 3 do. Staats-Präm.-Anl.

Lübecker Staats-Anl.,

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Schaumburg-Lippe do

Span. 3 % inl. Schuld. do. 1 3 % steigende

ALusländ. Fonds.

Braunschw. Bank Weimar. Bank.. Oesterreich. Metall.... do. engl do....... do. Bank-Aetien .. do. National-Anleihe do. 1854r Präm.-Anl. Russ. Hamb. Cert.... do. Stiegl. 2. 4. Ani. do. do. 5. Anl. do. v. Rothschild Lsü do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.

&ꝙ— Aâ1 ₰q S n.

.

—— AAbww

Aachen-Mastrichter 44 ¾ a 4 x gem. derberg) alte 195 a 198 gem.

dito neue 122 ¼ a 123 ½ gem

862g

4 gem.

Bergisch-Märkische 80 à 79 ½ gem. Düsseldorf-Elberfeld 108 ½ a 109 gem.

Bres'au-Schw.-Freib. alte 441¼

Berlin-Stettiner 167 ¼ a 166 gem. Wilhelmsbahn (Cosel.

Magdeburg-Halberstadt 193 a 192 gem.

Ludwigsh.-Bexbach 160 gem. Mainz-Ludwigshafen 114 G. Nordbahn (Fried.-With.) 53 ¼ a 54 ½ bez.

t Berlin, 20. November. Course zum Theil etwas besser,

Umsang.

Die Börse war zwar fest und die das Geschäft jedoch nicht von grossem

Weizen unverändert, fest. Roggen eröffnete st liger verkauft, doch fest. Küböl etwas besser beza Roggen

Berliner

Roggen loco ohne Umsatz,

93 Br, 92 G., November-Dezember 92 93 92 Rthlr. bez. u. G.,

92 ½ Br., Frübjahr 89 ½ 90 89

Gerste, grosse 56 63 Rthlr.

**

9 Haser loco 36 39 Rthlr,

Erbsen, Koch- 90 94 Kttir., Futter- 85— 88 Rthlr.

Rüböl loco 18 Athlr. bez. bez. u. G., 18 ½ Br., Januar-Februar 18 ½ Rthlr. bez.

bez., 18 ½ Br., 18 ½ G.

189 4

November 37 ½ 36 ¾ Rthlr. bez.

37 36 ½⅞ Rthlr. bez, 36 ⅞˖ Br., 36 G., Dezember--Januar 36 ¾ 36 Rthlr.

bez. u. G., 36 ½ Br., Januar-F.

386 G., Apeil- Mar 37— 36 Kühlr. bez. u. G., 37 Dc.

Getreildebörse vom 20. November. Weizen loco 100 130 Rthlr.

November-Dezember,

Spiritus loco ohne Fass 37 ½ Athlr. bez., mit Fass 37 Rihlr. bez.,

November 93 94 92 ½ Rthlr. bez., Riblr. bez. u. G., 89 ½ Br.

pr. Frühj. 53pfd. 41 Rihlr. bezx. u. G., 18 ½ Br., November 18572 Riblr.

Dezember-Januar und

u. Br., 18232 G., April- Mai 18 ¼ Athlr.

November-Dezember

u. G., 37 Br.,

ebruar 36 ½ ¼ Athlr. bez., 36 Br.,

Breslau, 20. November, 1 Uh 15 Minufen Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 91 ¾ Br. Frei- burger Actien 141 Br., neuer Emission 122 ½˖ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 217 ¾ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 184 ¾. G. Ober-⸗ schlesische Prioritäts-Obligationen D. 91 ⁄12 Br Oberschles. Prioritöts- Obligationen E. 80 ¼ Br. Kosel-Oderberger 93 ⁄2 Br., neuer Emission 156 ¾ Br. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligationen 91 Br. Neisse- Brieger Actien 69 16 Br. 1

Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 17 Rihlr. Weizen, weiss. 76—169 Sgr., gelb. 67 156 Sgr. Roggen 105 115 Sgr. Gerste 67 76 Sgr. Hafer 38 43 Sgr. 8

Die Börse war matt und die Course etwas niedriger.

Stettimn, 20 Hovember, 1 Uhr 40 Minuten Nachmittags. ¶Fel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Weizen 125— 129, Frühjahr 130. Roggen 90 95, November 90, November -Dezember 90, Frühjahr 90— 90 ½ Spiritus 9 ¼ bez., Frühjahr 9 bez. u. Br. Rübö] 18 Br., Frühjahr 18 G.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hosbuch druckerei.

1“”“

Das Abonnement beträgt:

25 Sgr.

für das Vierteljahr 1.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Alle Post-Anstaiten des Iu⸗- und Auslandes nehmen Zestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Mauer⸗Straße Nr. 54. —,

önig haben Allergnädigst geruht: Dem Koöniglich belgischen Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, Ge⸗ neral-Lieutenant Greinvdl und dem Königlich sächsischen Ober⸗ Stallmeister, General⸗Lieutenant von Engel, den Rothen Adler⸗ Orden erster Klasse, dem Geheimen Ober⸗Finanzrath von Viebahn im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem König⸗ lich belgischen General⸗Inspecteur des Ingenieur⸗Corps, General⸗ Major de Lannoy, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen;

Dem Regierungs⸗ und Medizinalrath Dr. Tobias in Trier den Charakter eines Geheimen Medizinal⸗Rathes beizulegen; und Dem ordentlichen Lehrer am Pädagogium zum Kloster Unser Lieben⸗Frauen in Magdeburg, Professor Dr. Schwalbe, zum Di⸗

rektor des Gymnasiums zu Eisleben zu ernennen

Ministerium für Handel, Gewerbe öffentliche Arbeiten.

Der Ober⸗Bergamts⸗Referendarius Heusler ist zum Berg⸗ geschwornen im Bergamts⸗Bezirk Siegen ernannt worden.

Reglement vom 1. November 1855 für den telegraphischen Verkehr auf den Linien e

deutsch⸗österreichischen Telegr aphen⸗Vereins. (Fortsetzung und Schluß.) »Anzeiger Nr. 272. S. 2027.) §. 36. ener oder in der Telegraphirung begriffener Depeschen. Verlangt der Aufgeber, daß eine bereits abgegangene oder in der Telegraphirung begriffene Depesche nicht bestellt werde, so findet folgen⸗ des Verfahren Anwendung: b b “⸗) Ist die Devpesche bereits vollständig telegraphirt, steht aber zu ver⸗ muthen, daß die Bestellung per Boten, Post oder Estafette noch nicht stattgefunden hat, so kann die Sistirung durch eine amtliche Notiz der Abgangs⸗ an die Ankunfts⸗Station seitens des durch Vorzeigung des Aufgabescheines sich zu legitimirenden Absenders erfolgen, jedoch ohne Gewährleistung dafür, daß die Bestellung da⸗ durch rechtzeitig verhindert werde. . b) Ist dagegen die Telegraphirung noch nicht beendigt, so kann die⸗ sfelbe inhibirt und die Depesche unbefördert zurückgelegt werden. c) In beiden Fällen findet eine Rückgabe der Original⸗Depesche

Inhibirung bereits abge

X

Collationirung. öö“ Jeder Absender einer Depesche kann verlangen, daß dieselbe colla⸗ tionirt, d. h. von der Adreß⸗Station vollständig zurücktelegraphirt werde.

Dieses Verlangen ist auf der Original⸗Depesche mit den Worten: „Depesche ist zu collationtren“

ESEgmpfangsbescheinigung. 8 Der Aufgeber einer Depesche kann auch verlangen, daß eine Beschei⸗ nigung über die richtige Ueberkunft derselben durch das Empfangsbüreau ertheilt, d. i. zurückgemeldet werde. 8

zu vermerken. .

39.

Oepeschen an mehrere Adressaten. Jede zur Beförderung bestimmte Depesche kann von

an mehrere Adressaten zugleich gerichtet werden. Eine solche Depesch e wird, sie mag von einem erreichten Punkte aus nach verschiedenen Rich⸗ tungen sich verzweigen oder an verschiedenen Punkten der zu durchlau⸗ fenden Linie abzusetzen sein, als eben so viele einzelne Depeschen behan⸗ delt, als Adreß⸗Stationen angegeben find.

Soll eine solche Depesche an einem und demselben Orte an verschie⸗ dene Adressaten abgegeben, d. h. vervielfältigt werden, so wird sie nur als eine einzige Depesche behandelt. v“

Bedingte Aufgabe einer Depesche. Wenn die Absendung einer Depesche dem Aufgeber nur bis zu einer bestimmten Zeit wünschenswerth ist, so kann derselbe dieses unter der Depesche dürch einen entsprechenden Zusatz, z, B. „späͤtestens 5 Uhr Nachmittags zu telegraphiren“ angeben. Die Zurückgabe einer solchen Depesche erfolgt alsdann unter den in §. 35 angeführten Bedingungen. §. 41. Richtige Ueberkunft der Depeschen und Maßbestimmung für die Ge⸗ schwindigkeit der Beförderung. Eine Gewähr für die richtige Ueberkunft der Depeschen überhaupt oder für ihre Ueberkunft in einer gewissen Zeit wird nicht geleistet.

Als geringstes Maß der zuͤgesicherten Schnelligkeit in der Beförde rung soll angesehen werden, daß die Depesche mindestens früher den Be⸗ stimmungsort erreicht, als mit Rücksicht auf den; eitpunkt der geschehenen Aufgabe durch den regelmäßigen Post⸗ oder Ehenbahndiens zu ermög⸗ lichen war.

Bei Berechnung der 58 in welcher die Depesche bei gewöhnlicher Post⸗ oder Eisenbahn⸗Beförderung an ihre Bestimmung hätte gelangen können, soll nicht der ganze Weg dom Aufgabe⸗ bis zum Bestimmungs⸗ orte, sondern nur die auf deutsch⸗österreichischem Vereins⸗Gebiete zurückzu⸗ legende Strecke in Anschlag gebracht werden.

Im Falle der eingetretenen Störung oder der Unterbrechung der Telegrapben⸗Verbindung findet keinerlei Zusicherung für die Schnelligkeit der Beförderung statt. ““ 1 8

IV. Tarifirung §. 42. Gebührenfreiheit für Telegraphen⸗Dienst⸗Depeschen.

Im Vereins⸗Verkehr werden nur die Depeschen des Telegraphen⸗ Dienstes frei befördert. Diese Gebührenfreiheit bezieht sich nicht nur auf die diesfällige Korrespondenz der Telegraphen⸗Stationen unter einander, sondern auch auf alle den Telegraphen⸗Dienst leitende Vereins⸗Behörden

jeder Instanz. I §. 43.

Gebührenberechnung für Staats⸗ und Privat⸗Depeschen. Im Vereins⸗Verkehr unterliegen alle Depeschen, sowohl Staats⸗ als Friva t⸗Depeschen, der tarifmätzigen Gebührenberechnung von der Auf⸗ gabe⸗ bis zur Adreß⸗Station. 8 Beförderungsgebühren im Vereinsgebiet.

Der Berechnung der Telegraphen⸗Gebühren für die Beförderung von Staats⸗ und Privat⸗Depeschen innerhalb des Vereins⸗Gebiets wird die direkte Entfernung von der Aufgabe⸗ bis zur Ankunfts⸗ resp. Gränz⸗ Station, und zwar nach der vom Verein angenommenen Karte, dann die Anzahl der die Depesche bildenden Worte zu Grunde gelegt.

z5. 45. Einfache und Fehrfache Depeschen. Eine Devpesche, welche aus nicht mehr als 25 Worten 1“; wird für eine einfache Depesche gerechnet. Enthaͤlt dieselbe über 25 bis ein⸗ schließlich 50 Worte, so gilt sie für eine doppelte, und wenn sie über 50 bis einschließlich 100 Worte enthäͤlt, für eine dreifache Depesche.

Bei Depeschen von mehr als 100 Worten findet für das zweite, so wie für das dritte ꝛc. Hundert, die Zäͤhlung jedesmal von Neuem statt, so daß eine Depesche bis zu 125 Worten für eine vierfache, bis zu 150 Worten für eine fünffache, bis zu 200 Worten für eine sechsfache u. s. w. gerechnet wird.

§. 46.

9 Grundtaxe für einfache Depeschen.

Die Beförderungs⸗Gebühr beträgt für eine einfache Depesche auf eine direkte Entfernung bis einschließlich 10 Meilen