1 1 8⸗Ab ben 47 Rthlr. (71 Rthlr. weniger) zusammen iger), Durchgangs⸗Abgaben 4 r. . gAlr. weniger), amm niger dgag. 725,505 Rthlr. weniger); — für Oldenburg, Ein⸗ gangs⸗Abgaben 81,230 Rthlr. (10,976 Rthlr. mehr), Ausgangs⸗Abgaben 990 Rthlr. (354 Rthlr. mehr), Durchgangs⸗Abgaben 11 Rthlr. (15 Rthlr. weniger), zusammen 82,231 Rthlr. (11,315 Rthlr. mehr): — für Nassau, Eingangs⸗Abgaben 31,125 Rthlr. (4032. Rthlr. mehr), Aus⸗ gangs⸗Abgaben 375 Nthlr. (280 Rthlr. mehr), Durchgangs⸗ Abgaben 10 Rthlr. (10 Rthlr. mehr), zusammen 31,510 Rthlr. (4322 Rthlr. mehr); — fuͤr Frankfurt a. M.: Eingangs⸗Abgaben 392,173 Rthlr. (7626 Rthlr. mehr), Ausgangs⸗ Abgaben 4036 Kthlr. (96 Rthlr. weniger), Durchgangs⸗Abgaben 1450 Nthlr. (1697 Rthlr. weniger), zusammen
nahme wird der Mehr⸗Ausfuhr von Häuten zugeschrieben, welche letztere, im Verhältniß von 4005 Ctr. gegen 2637 Ctr. v. J., Eschlkam und Lindau stattgefunden hat.
wurde in den weise
397,659 Rthlr. (5833 Rthlr. mehr.) Hiernach belief sich der zur Vertheilung kommende Gesammtbetrag der Eingangs⸗Abgaben auf 11,431,617 Kthlr. (1,293,383 Nthlr., d. h. über 12 pCt. mehr), der Ausgangs⸗Abgaben auf 104,354 Nthlr. (15,867 Rthlr. oder 13 pCt. weniger), der Durchgangs⸗Abgaben auf 232,768 Rthlr. (108,020 Rthlr. oder 86 pCt. mehr). Der Gesammt⸗ Ertrag der Zolleinnahme betrug also 11,768,739 Rthlr., welche Zahl einen Mehrbetrag von 1,385,536 Rthlr., oder, in einem Prozentsatz ausge⸗ drückt, von 13 ½ vom Hundert der Einnahme des vorjährigen ersten Se⸗ mesters in sich schließt. sier iHclesgeinen zunächst die Steigerung des Ertrags der Ein⸗ gangszölle betrifft, welche, mit Ausnahme des Großherzogthums Hessen, wo eine unerbebliche Mindereinnahme herbvortritt, nach der vorstehend gegebenen Uebersicht, in allen Vereins⸗Staaten stattgefunden hat, so ist derselbe im Allgemeinen wohl dadurch herbeigeführt worden, daß die nothwendige Ergänzung der fast gänzlich geräumten Lagerbestände den Handelsverkehr mehr belebte, und daß außerdem wohl auch der Druck, welchen die politischen Verhältnisse auf die Speculation ausüben, sich jetzt allmälig weniger fühlbar macht, als dieses bei dem Beginn des orientalischen Krieges der Fall war. Die Uebersicht der zum Eingange verzollten Gegenstände läßt entnehmen, daß beträchtliche Mehrverzollungen insbesondere bei rohem Kaffee, geschältem Reis, unbearbeiteten Tabaksblättern und Roh⸗ zucker für vereinsländische Siedereien stattgefunden haben. Es wurden von diesen Artikeln eingeführt: Kaffee: 564,521 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 325,619 Ctr. (im entsprechenden Semester G“ 491,889 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 282,870 Ctr.); geschälter Reis, 293,467 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 195,979 Ctr. (im v. J. 80,423 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 51,455 Ctr.); unbearbeitete Tabaks⸗ blätter, 195,283 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 97,001 Centner (im v. J. 163,976 Centner, davon bei preußischen Zoll⸗ stationen 84,295 Ctr.); Rohzucker, 365,673 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 281,191 Ctr. (im vorigen Jahre 342,209 Ctr., davon bei
praußischen Zollstationen 312,623 Ctr.) Was Kaffee und Reis betrifft,
so findet der Mehreingang dieser Artikel wohl zum größeren Theil seine g in dem durch die herrschende Theuerung aller Nahrungsmittel vermehrten Verbrauch derselben. Auf die Mehrverzollung von unbear⸗ beiteten Blätter⸗Tabak hat die Steigerung der vereinsländischen Tabaks⸗, insbesondere der Cigarrenfabrication eingewirkt, und die Mehrbverzollun— gen von Nohzucker für vereinsländische Sidereien sind eine Folge des stärkeren Betriebes in den Raffinerieen Hannobers und Badens, wobei gleichzeitig zu bemerken, daß sich in Hannover auch die Zahl der Siede⸗ reien um zwei vermehrt hat. Was die Einnahme⸗Nesultate in den einzelnen Provinzen Preußens anbelangt, so hat wiederum in Ostpreußen eine sehr erhebliche Steigerung der Einnahme an Eingangszoll stattgehabt, welche hauptsäch⸗ lich in den ungewöhnlichen Handelsverhältnissen ihre Erklärung findet, die sich in Folge der Kriegsereignisse in Nußland gebildet haben. Auch in den Provinzen Sachsen, Pommern, Westfalen, Schlesien und Branden⸗ burg ist diese Steigerung nicht unbeträchtlich gewesen. Dagegen haben in den Provinzen Posen, Rhein und Westpreußen Minder⸗Einnahmen stattgehabt. Auf die gesteigerte Einnahme in der Provinz Ostpreußen haben besonders die Mehrverzollungen von Nohzucker für vereinslän⸗ dische Siedereien, Thee und Wein eingewirkt; in Sachsen von unge⸗ leichtem baumwollenen Garn, geschältem Reis, rohem Kaffee, und un⸗ earbeiteten Tabaksblättern; in Pommern von geschältem Reis, rohem kaffee, Wein und Oel in Fäͤässern; in Westfalen von rohem Kaffee und tohzucker für vereinsländische Siedereien; in Schlesien von rohem Kaffee nd geschältem Reis, und in Brandenburg von rohem Kaffee, Rohzucker für vereinsländische Siedereien und geschältem Neis.
Die Minder⸗Einnahmen dagegen sind in der Provinz Posen durch
den wegen der Rinderpest in Polen verminderten Eingang von polni⸗ chem Vieh, in der Rheinprovinz durch den verminderten Betrieb der Zucker⸗RNaffinerieen und die dadurch bewirkte sehr erhebliche Minder⸗ Verzollung von Nockzucker, und in Westpreußen endlich durch das Aus⸗ leiben des Bauholzes, welches des hohen Wasserstandes wegen nicht so rüh im Jahr, wie sonst, versendet werden konnte, herbeigeführt worden.
Die Verminderung des Ertrages der Ausga ngs-Ausgaben hat im östlichen Verbande vorzugsweise in den ungünstigen Einnahme⸗ Resultaten der Provinzen Brandenburg und Pommern ihren Grund, und findet ihre Erklärung besonders in dem verminderten Ausgange von Lumpen, von denen im ersten Semester des vorigen Jahres bei dem
Hauptzollamt in Wittenberge allein 6000 Centner mehr als in diesem Jahre verzollt wurden. Außerdem ist auch die geringere Ausfuhr roher Schafwolle, welche sich für den ganzen Zollverband im ersten Semester d. J. auf 40,189, im entsprechenden Semester v. J. auf 51,908 Centner belief, von Einfluß auf das Sinken der Einnahme gewesen.
Was die in der Einnahme⸗Vergleichung beim K önigreich Sachsen nachgewiesene, nicht unerhebliche Mehr⸗Einnahme anbelangt, selbe im Allgemeinen dem wieder lebhafter gewordenen Handelsverkehr zugeschrieben.
Auch in dem westlichen Verbande ist die Minder-Einnahme zum
größeren Theile durch die Minder⸗Ausfuhr von Lumpen veranlaßt, wo⸗
Ostpreußen herbeigeführt. Schlesien nahmen 1 Rohstoffe, die der versperrten Häfen Meeres nehmen, Bedürfnisse für die in Gallizien stehenden österreichischen Truppen meisten⸗ theils auf der kurzen Straßenstrecke zwischen österreichisch Oderberg und Myslowitz transitiren, nach Oesterreich zur Zeit wesentlich dadurch begünstigt worden ist, daß die Oberschlesische Eisenbahn in den Oesterreich Erleichterungen hat eintreten lassen, um mit der Prag⸗Dres⸗ dener Bahn Konkurrenz zu halten. hat eine erhöhte Einnahme an Durchgangszoll stattgefunden, welche dem vermehrten Transito⸗Verkehr nach Polen zuzuschreiben ist. .
3 Pf.
5 Sgr.
so wird die⸗
111““] 8Z“ 85 8—
nächst aber auch auf dieselbe die Minderverzollung von rohen Häuten zur Lederbereitung, Haaren von Rindvieh, Gerberlohe und Erzen von Einfluß gewesen ist.
Die bei Baiern nachgewiesene, nicht unerhebliche Mehr⸗Ein⸗ roher Baumwolle und rohen
Passau,
Der Mehr⸗Ertrag der Durchgangs⸗Abgaben endlich Staaten des östlichen Verbandes wiederum vorzugs⸗ durch die lebbafteren Verkehrs⸗Verhältnisse in der Provinz
Demnächst hat aber auch in der Provinz
nicht unbedeutende Steigerung der Ein⸗ welche dem vermehrten Transit russischer des Baltischen und Schwarzen zu Lande durch das Vereinsgebiet daß einestheils die
vorzugsweise über die Haupt⸗Zollämter
abermals eine stattgefunden,
wegen jetzt ihren Weg so wie dem Umstande zugeschrieben wird, und das anderen Theiles der Transito⸗Verkehr Frachtsätzen für Transitogut nach Auch in der Provinz Westpreußen (Pr. C.)
b MHarktpreise. ““ Berlin, den 29. November. 1
zu Lande: Roggen 3 Rthlr. 28 Sgr. 2 Pf., auch 3 Rthlr. 15 Sgr Grosse Gerste 2 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 Bthlr. 11 Sgr. kleine Gerste 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf., aach 2 ABthlr. 8 Sgr. 9 Pf. Hater 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf.
zu Wasser: Weizen 5 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 4 Rthlr. Roggen 3 Rthlr. 28 Sgr. 9 pf., auch 3 RKthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 2 Rthlr. 20 Sgr., auch 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr 15 Sgr. Erbsen 4 Rthlr., auch 3 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf.
Mittwoch, den 28. November.
Das Schock Stroh 10 Rthlr. 20 Sgr., auch 8 Rthlr. 5 Sgr. Der Centner Heu 1 Rthlr., geringere Sorte auch 25 Sgr.
Kartoffeln, der Scheffel 1 Rthlr., auch 22 Sgr. 6 Pf., metzenweis 2 Sgr., auch 1 Sgr. 6 Pf.
Die Markt-Preise des Kartoffel-Spiritus, per 10,800 pro Cent nach Tralles, frei hier ins Haus geliesert, aren auf hiesigem Platze am 23. Novbr.’. 35 u. 35 ¼ Rthlr.] 61“
24. » 35 ¼ u. 35 ½⅔ Rähir. 26. » 35 ¼ thlr. 27. 5 35 u. 34 ½ Rthlr. V
ohne Fass.
26:1 „ ... 34 ½ Rihlr. D. „ 88 33 8 u. 34 Rthlr. Berlin, den 29. November 1855.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Leipzig, 29. November. Leipzig- Dresdener 216 G. Löbau- Zittauer 41 ½ G. Magdeburg-Leipziger 318 Br. Berlin -Anhaltische 163 ¾ Br. Berlin-Stettiner —. Cöln - Mindener —. Thüringer 110 ⅔˖ G. Friedrich-Wilhelms-- Nordbahn —. Altona-Kieler 127 G. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien 138 G. Braunschweiger Bank- Acten Litt. A. 127 G.; B. 127 Br., 126 ½ G. Weimarsche Bank-Actie Lit. A. 114 ¼ G.; B. 112 ½ G. Wiener Banknoten 91 ¾ G. Oester- reich. 5proz. Metalliques 67 ¾½ Br. 1854er Loose 88 ¾ Br. 1854er
National -Anleihe 71 ¼ Br., 70 ¾ G. Preuss. Prämien-Anleihe —.
Stettin, 30. November, 1 Uhr 34 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d Staats-Anzeigers.) Roggen, November 90 bez., Dezember- Januar 89 Br., Frühjahr 88 ¾. Spiritus 10 ½, Nov. 10 ½, Frühjabr 10 ½; 10 ½. Rüböl 17 ½, Frübjahr 17 ⅔ gezahlt.
Hamburg , 29. November, Nachmittags 2 Uhr 46 Minuten.
Schluss-Course: Preussische 4 ½ proz. Staats-Anleihe 100 Br. Preus- sische 3 ½proz. Prämien-Anleihe 107. Oesterreichische 4proz. Loose 101 ¼. Spanier 31. 1 proz. Spanier 48v ½. Englisch-russische 5proz. Berlin - Hamburger 112. Cöm-Minden 166. Mecklen- burger 52 ½. Masdeburg- Wiitenberge 41. Berlin- Hamburger 18te Priorität 101 ½˖ G. Cöm Minden 3te Priorität 90 Br. Disconto 6 pCt. G. u. Br. Ultimo-Regulirungen, Stimmung fest.
Getreidemarkt Weizen und Kkoggen sehr ruhig. Oel, pro- November 34 5, pro Mai 34 8⅝. Kalflee sehr stille. Zink ohne Umsatz.
Frankfurt a. M., 29. November, Nachmittags 1 Uhr 50 Min Sehr belebte Börse; mehrere Fonds, namentlich Spanische, Wiener Bank- und Franklurter Bank-Actien höher und beliebt. Geld flüssiger Morgen Stadtfeiertag, Börse geschlossen.
Schluss -Course: Neueste Preuss. Anleihe 108. scheine 104 ½. Cöln -Mindener Eisenbahn -Actien —. Wilhelms-Nordbahn 56 ½ Ludwigsbasen- Bexbach 159 ¾. Frankfurt- Hanau 82. Berliner Wechsel 104 ½ Hamb. Wechsel 88 ½ Londoner Wechsel 118 ½. Pariser Wechsel 93 ¼. Amsterdamer Wechsel 99 . Wiener Wechsel 106 ⅛. Frankfurt. Bank-Antheile 118 ½. 3 proz. Spanier. 33 ½. 1 proz. Spanier 19 ½, 12⁄⁄2. Kurhessische Loose 37 x¼. Badische Loose 44 ⅛. 5 proz. Metalliques 64 ½ Abtproz. Metalliques 56 ½. 1854er Loose 85 ⅞. Oesterreich. National-Anlehen 68 ½, X. Oesterreich. Bankantheile 989.
Amsterdam, 29. November, Nachmittags 4 Uhr. (Wollls's Tel. Bur.) Geringes Geschöft.
3 proz. Anleihe —.
Preuss. Kassen-
Friedrich-
Schluss-Courae: Metalliques Litt. B. 72 ½. ques 31 ½. 80 ½. Mexikaner 174⁄%. Wechsel 31. 1, 65 ⅛. Helländische Integrale 61 7¾6.
London, 29. November. Nachmittags 5 Uhr 30 Min. (Wolff'’s Wiederholte Friedensgerüchte erbhalten die Börse in guter
Tel. Bur.)
Stimmung; Börsenschluss fest
Schluss-Course: Consols 89 ⅛. 1proz. Spanier 20 ¼¾. Mexikaner 19 ½⅓. 4 ⅛proz. Russen 88. w Liverpool, 29. November. (Wolff's Tel. Bur.) Baumwolle: Preise gegen gestern unverändert.
Paris, 29. November, Nachmittags 3 Uhr. Das Liquidationsgeschäft ging sehr belebt von Statten. nungen versetzten die Börse in eine günstige Stimmung und als auch Consols von Mittags 12 Uhr ½ pCt. höher, 89 ⅞, gemeldet wurden, er- öflnete die 3proz. zu 66, 15, wich anf 66 und hob sich auf 66 20. Nachdem Consols von Mittags 1 Uhr ½ pCt. niedriger, 89 ¼%, eingetroffen waren, sank die Rente auf 66, 10, stieg jedoch Wiederum auf 66, 15 zu welchem Course dieselbe in fester Haltung und bei See
Sardinier 85 ½. 5proz. Russen 96.
10,000 Ballen Umsatz.
schäft schloss.
proz. österreich. National-Anleihe 65 ½. — 5 proz. Metalliques 62 ⅓. 1preoz. Spanier 19, ⁄¶⁄. 3 prorz. Spanier 32 G%. 6proz. Stieglitz Londoner Wechsel, kurz 11, 80. Hamburger Wechsel, kurz 35 ½.
1 8 8 8 5proz. 2 ½ proz. Metalli-
Spanier 34 ½4.
Schluss-Course: 3proz. Rente 66, 15. 4 ½proz. Rente 90, 50. 28 1proz. Spanier 20. Silberanleihe —.
Wiener .“
Petersburger Wechsel! 1“ Sonnabend,
risches
(Wolff's Tel. Bur.)
offmann. Friedenshoff- 9 f
meister Hoguet.
von Stein.
Königliche Schauspiele. 1. Dezember. Abonnements⸗Vorstellung): s- Ritterschauspiel in 5 Für die Bühne eingerichtet von H. Laube. eunah r 2. “ ellung): ympia, große Oper in 3 Abtheilungen, na Französischen des Dieulafoy und Brifaux, beanbeite! von dach dee Musik von Spontini. 3 Anfang 6 Uhr. 3 1n eutschen einstädter, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von Kotzebue. Hierauf: Am Fenster, Schwank in 1 Akt, dns be Frangöüssscher⸗ Kleine Preise.
Meldungen zu den Vorstellungen der Oper: „Der T werden noch nicht angenommen.
Im Schauspielhause. (225ste Das Käthchen von Heilbronn, bistb⸗ Aufzügen, von H. von Kleist. Kleine Preise. Im Opernhause. (192sͤte Vor⸗
Ballets vom Königl. Ballet⸗ . Mittel⸗Preise. (226ste Abonnements⸗Vorstellung): Die
annhäuser“,
effentlicher Anzeiger.
[191532 Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund des Erlasses des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Bestimmung des §. 6 Littr. g. und §. 11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei „Verwaltung verordnet das Polizei⸗ Präsidium in Betreff der Aufstellung und des Gebrauchs beweglicher (nicht, fundamentirter) Dampfkessel zu vorübergehenden Zwecken, Loko⸗ mobilen, auf welche die Vorschriften der §§. 27. seq. der Gewerbe⸗Ordnung keine Anwen⸗ dung finden, für den engern Polizeibezirk von
Berlin, so wie für den Polizeibezirk von Char⸗ lottenburg, was folgt:
Zur Aufstellung und Inbetriebsetzung beweg⸗ licher Dampfkessel der veze Ateen art 8- darf es der vorgängigen, gemäß §. 1, Nr. 2 des Regulativs vom 6. September 1848 (Gesetz⸗ sammlung Seite 321) nachzusuchenden Geneh⸗ migung des Polizei⸗Präsidiums.
—
Die Prüfung und Konzessionirung der Dampf⸗
kessel erfolgt durch das Polizei⸗Präsidium, die Erlaubniß zur zeitweisen Aufstellung und zum Gebrauche derselben an einem bestimmten Orte, ertheilt im engeren Polizei⸗Bezirke von Berlin der Polizei⸗Hauptmann des Bezirks, in welchem die Aufstellung zum Gebrauch erfolgen soll, im Charlottenburger Polizei⸗Bezirk das Polizei⸗ Amt daselbst. §. 3
Dem Antrage auf Pruüfung einer Lokomobile sind zur Erläuterung die im §. 1 unter Nr. 2 des Regulativs vom 6. September 1848 be⸗ zeichneten Zeichnungen und Beschreibungen, dem Antrage wegen Aufstellung derselben zum zeit⸗ weisen Gebrauche der ebendaselbst unter I. Nr. 1. bezeichnete Situationsplan in doppelten Exem⸗ plaren beizulegen. 8 Außerdem finden auf die Lokomobilen die
Bestimmungen der §§. 3, 4, 6, 8 — 13 des ge⸗
dachten Regulativs Anwendung. 8 2 4 8
Zur Feststellung der Identität ist an jedem
Dampfkessel einer Lokomobile der Name und Wohnort des Fabrikanten, so wie die fortlau⸗ fende Fabriknummer in leicht erkennbarer Weise und so anzubringen, daß diese Bezeichnung ohne Zerstörung des Kessels nicht entfernt werden kann.
Zur Verhütung eines Brandunglücks durch
Lokomobilen ist der Unternehmer verpflichtet,
geeignete Vorrichtungen anzubringen, um dem Verwehen glühender Kohlentheile vorzubeugen. Zu dem Ende empfehlen sich, ähnlich wie bei den Lokomotiven, die verschließbaren Aschen⸗ kasten. — Im Uebrigen finden die an jedem
Orte Hinsichts der Entfernung neuer Feuerungs⸗-
Anlagen von Gebaͤuden je nach ihrer verschie⸗ denen Bauart bestehenden oder noch zu erlas⸗ senden Vorschriften auch auf die Lokomobilen Anwendung. 111“
1 Im Fall der Beschwerde der Nachbarn über Belästigung durch den Rauch der Lokomobilen
ist der Unternehmer verpflichtet, den Schornstein der Feuerung so zu erhöhen, daß er die Forste der in geringerer Entfernung als 50 Fuß vom Aufstellungsorte belegenen Wohngebäude um 5 Fuß überragt.
8
Hinsichtlich der zum Transport auf den Eisen⸗ bahnen dienenden Lokomotiven bewendet es bei den dafür bestehenden besonderen Bestimmungen. Uebertretungen dieser Verordnung durch Auf⸗ stellung von Lokomobilen ohne polizeiliche Ge⸗ nehmigung, durch Nichtbeachtung der übrigen in den §§. 2—6 enthaltenen Bestimmungen, oder durch Abweichung von den, bei Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß vorgeschriebenen Bedin⸗ gungen werden, sofern nach den Strafgesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldbuße bis zu zehn Thalern oder mit Gefängniß bis zu vierzehn Tagen geahndet.
Berlin, den 18. November 1855.
Königliches Polizei⸗Präsidium.
Lüdemann.
84 8—
. 8
Oeffentliche Vorladung.
Nachbenannte Verschollene:
1) Der Fleischergesell Albert Wolf, welcher im Jahre 1787 in Schlegel, Kreis Glatz, geboren, im Jahre 1804 auf die Wander⸗ schaft gegangen, etwa bis 1814 als Kellner in Stockerau bei Wien und dann in Wie⸗ selburg in Ungarn bis 1834 gewesen ist; die Brüder Franz und Florian Volkmer, Klempnergesellen, Ersterer im Jahre 1798, Letzterer im Jahre 1810 in Hassitz, Kreis Glatz, geboren, welche nach Erlernung der Klempner⸗Profession in die Fremde gegan⸗ gen sind und zuletzt in Konstantinopel ge⸗ arbeitet haben, seit 1828 und 1832 aber verschollen sind; die unvevehelichte Theresia Mahler, welche im Jahre 1804 in Neurode geboren, vor vielen Jahren sich in das Ausland entfernt, und im Jahre 1842 die letzte Nachricht aus Pardubitz in Böhmen gegeben hat; der Schlosser⸗ und Schuhmachergesell Ignatz Franz Pohl, im Jahre 1802 in Ober⸗Hanns⸗ dorf geboren, welcher im Jahre 1829 in die K. österreichischen Staaten gewandert ist; der Tuchmachergesell Ludwig Dinter, im Jahre 1792 in Wünschelburg geboren, welcher im Jahre 1830 sich in das Aus⸗ land begeben und im Jahre 1832 von Odrau in Oesterreich die letzte Nachricht gegeben hat; der Tuchmachergesell Carl Friedrich Eduard Kühn, im Jahre 1812 in Neurode geboren, welcher im Jahre 1835 auf die Wander⸗ schaft gegangen ist, mehrere Jahre in Her⸗ mannstadt in Siebenbürgen gearbeitet und seit dem Jahr 1843 keine Nachricht gege⸗ ben hat;
7) der Schuhmacher Michael Ignatz Joseph Bittner, im Jahre 1809 in Oberschwedel⸗
[583]
dorf geboren, nachher in Weesenhayn wohn⸗
haft, welcher sich in den Jahren 1842 oder
1843 von seinem Wohnort entfernt hat,
ohne irgend Nachricht zu geben, so wie die unbekannten Erben und Erbnehmer derselben werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den
den 15. März 1856, Vormittags
10 Uhr,
vor dem Herrn Kreis⸗Gerichtsrath Febt in unserem Parteienzimmer, Geschäftsloka auf der böhmischen Straße, angesetzten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und die Identität ihrer Person nachzuweisen, widrigenfalls die Genannten werden für todt erklärt, die unbe⸗ kannten Erben derselben aber mit ihren An⸗ sprüchen an den Nachlaß präkludirt und dieser den sich legitimirenden Erben und in deren Er⸗ mangelung als herrenloses Gue dem Königlichen Fiskus oder der betreffenden Gerichts⸗Obrigkeit wird zugesprochen werden. 1
Glatz, den 28. März 1855. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Paver Jeszka in Gnesen ist durch Verfuüͤgung vom 3. d. M. der Konkurs eröffnet, und ist der Masse der Herr Rechtsanwalt Kellermann zum Interims⸗Kurator bestellt.
Zur Wahl eines Kurators und Contradictors, so wie zur Anmeldung der Ansprüche an die Masse wird ein Termin auf den 1
9. Januar 1856, Vormittags 9 Uhr vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Moisißig angesetzt und werden alle Glaͤubiger des ec. Jeszka aufgefordert, in diesem Termine persön⸗ wich oder durch Bevollmächtigte, als welche ihnen die Herren Justizräthe Bernhard und Kwa⸗ dynski vorgeschlagen werden, ihre Ansprüche an⸗ zumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen⸗ die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Zugleich wird über das Vermögen des ꝛc. Jeszka der offene Arrest verfügt, und werden alle Diejenigen, welche zu demselben gehörige Gelder, Sachen, Effekten und Briefschaften hin⸗ ter sich haben, aufgefordert, dem Gemeinschuld⸗ ner nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, diese vielmehr, mit Vorbehalt ihrer Rechte dar⸗ an, in das gerichtliche Depositorium abzuliefern; wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas ge⸗ zahlt und ausgeantwortet wird, so wird dies für nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden.
Wenn aber der Inhaber solcher Gelder und Sachen dieselben verschweigen und zurückbehal⸗ ten sollte, so wird er außerdem eines jeden ihm zustehenden Unterpfandes oder andern Rechts für verlustig erklärt werden. öI111
Gnesen, den 6. September 1855.
Königlches greis⸗Gericht. 1. Abtheilung.