1855 / 284 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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A -h Lage h 8 f 1 gez. legen. iten und Belästigr ng it, und

auf selben das Stempelpapier in Anrechnung was sie angehörigen vielfa ugelegenheiten un elästigungen mit, un 8 1 .“ 1 1 d 78 ddenseltzen s. Switungen verwendet haben, und legen dient mitunter der Bettelei zum Heckmantelal 1 Bei der Vorlegung der Resultate der Zählung im Dezember ihrer Pensions⸗Quittung somit nur noch so viel Stempelpapier Berlin, den 23. Oktober 1855. 1ö“ 1 81852 ist der gestellte Termin nicht durchweg inne gehalten wor⸗

i fs erforderli EX“ en, so daß die Resultate, statt zum 1. April 1853 er

1““ 6 5 Gesäenere Z endlich Der Minister für Handel, Gewerbe Der Finanz⸗Minister.. 1. Mai 1853, also um 885 —e Ueenr; Kc 81

Diejenigen pensionirter 8 ne der Gehalts befunden haben, und öffentliche Arbeiten. säändig beisammen gewesen sind. Es wird hieraus Ver⸗ gemä V

um deswillen ganz An .“ anlassung genommen, die Königliche Regierung für die gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846. uittungen über den Empfang ihre 8 . IWö6“ 8 bb guch atist v G 8 b JT ktichg.,. 8

bringen ½ dem Gefammtbeträge ihres Gehalts und ihrer Pension Abschrift zur Nachricht und Beachtung. noch besonders verantwortlich zu machen. Zur Vermeidung von

jeni ts in Abzug, über dessen Empfang sie Berlin, den 23. Oktober 1855. Verzogerungen bei den Landrathsämtern und den die Zählung aus⸗ ¹) Geprägtes Geld und Barren. 18,484,500 6 dn Be ech . e genangen erthrit Kaben, und enemPens 8 8 8 1 führenden Polizeibehörden ist mit Strenge auf thunliche Beschleu-⸗ 2) Kassen⸗Anweisungen.. 111“ I 0 ü richtigen den Stempel nur noch von dem Restbetrage. Der Finanz⸗Minister. nigung der Aufstellung und Reviston der Listen zu halten, und es 3) Wechsel⸗Bestände... ..F. . 34,060,900 Sollte einer dieser letzteren Offiziere und Militair⸗Beamten an sind diese Behörden nöthigenfalls durch Ordnungsstrafen zur 4) Lombard⸗Bestände. schnellen Förderung des Geschäfts anzutreiben, so daß die summa⸗ 5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen

8,926,500 während eines Theils des Jahres, in welchem er pensionirt wor⸗ das Haupt⸗Steueramt für direkte Steuern Fee⸗ EE“ 1en 78 8 nicht gewesen sein und also für diesen Theil des Haup f rische Nachweisung jedenfalls bis zum 1. April k. I. hier ein⸗ und I11.“ 1G . 10,950,300

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g und an das Königliche Polizei⸗Präsidium öu“ 8 Jahres EEE11131“ an geerh das 1anen saser, hierselbt. HII188* 1I1I1“” 1 Berlin, den 25. Oktober 1855 E11“ v

apier zu denselben beigebra 1 S ge be e lar - G1.“ v“ IIE 5 Z: 1A“X“

baß er vdas Letztere auf das am Jahresschlusse beizubringende der: ae he 6 8 Mnern Süen 11““ hüsr 1öe“

artige Papier in Anrechnung zu bringen v v““ h 8 1“ v“ 6) Bank 1 ö“

8eeha die vorstehenden Vorschriften erleidet übrigens die Be⸗ Cirkular-Verfügung vom 25. Oktober 1855 be- seämmtliche Königliche Regierungen. 9 beee“ 681 stimmung in dem §. 8 des Stempelsteuer⸗Gesetzes vom 7. März 1822, treffend die allgemeine Volkszählu ng u nd das da⸗ v Abschrif it. G b g 8) Guthaben der Staatskassen Institute und u““

wonach Militairpersonen den Quittungsstempel von ihren Besol⸗ 1““ 1 bschrift zur Nachricht und mit dem Auftrage, durch die Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ dungen, Pensionen ꝛc. nur dann zu entrichten haben, wenn solche , 8 Beamten der Verwaltung der indirekten Steuern bei der Volks⸗ 1— Verkehrs.. 16,299,600 1““ 3 g Heeecheeetäattutüuuuuͦuͦuuuunubn 5 8

c 5 id darü ine Aenderung. 19 9Rlbebeöehee eil für rl 55 monatlich 50 Thlr. und darüber becagen, kfne enverung Imn Dezember d. J. hat wiederum eine Aufnahme der ge⸗ Ea , awnn n, soweit es ohne Nachtheil für den Berlin, den 30. November 1855. Berlin, den 4. Oktober 1855. 1I1m““ alker ch ie venfvr eats, C6 che⸗ - .“ erlin, den 4. 11““ 8 sammten Bevölkerung der Monarchie stattzufinden. 252⸗Oktober 4855 9 v- b Unter Bezugnahme auf die Cirkular⸗-Verfügung vom 6. Juli 114“ Koöniglich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. Kriegs⸗Ministerium. 1846 wird die Königliche Regierung aufgefordert, dafür Sorge q6661q1q111616AAA“ ““ ac. erhalten hierbei, mit Bezug auf die Cirkular⸗ zu tragen, daß die Volkszählung in Ihrem Verwaltungsbezirke an Fiensd 8 88 von Lamprech t. Witt. Meyen. S chmidt. Dechend. Verfügung vom 4. August d. J., Abschrift des mir von dem dem dazu bestimmten Tage, Montag, den 3. Dezember d. J., überall säawintiliche Provinzial⸗St ktor . 88 6 Herrn Kriegs⸗Minister mitgetheilten Erlasses vom 4ten d. M. beginne und ganz in Gemäßheit der in der bezeichneten Cirkular⸗ vi 4 »Steuer⸗Direktoren 1I1““ 1 8 1 an die Armee und die Militair⸗Behörden, die Beibringung des Verfügung enthaltenen Bestimmungen ausgeführt werde. Nur da, Fra thfnh 18 egierungen in Potsdam und Quittungsstempels in dem Falle betreffend, wenn ein Militair oder wo auf den 3. Dezember etwa ein Jahrmarkt fällt, darf die Zäh⸗ 1“ Milltair⸗Beamter im Laufe eines Kalenderjahres theils Gehalt, lung erst am folgenden Tage begonnen werden.. 88 theils Pension aus verschiedenen Kassen bezogen hat, zur Kenntniß⸗ Es wird hierbei daran erinnert, daß die Zählung möglicht ““ 11AAX“

nahme. .““ 1““ Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der König haben

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an demselben Tage, in volkreichen Orten aber spätestens am dritten

Berlin, den 16. Oktober 1855. ö““ welche zur Ausführung der Eirkular⸗Verfügung vom 12. November 1855 Allergnädigst geruht: dem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von

Zählung verpflichtet sind, ist die größte Sorgfalt und Gewissen betreffend die Errichtung. eines Haupt⸗Steuer⸗ Alvensleben, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß⸗

haftigkeit bei diesem Geschäfte, unter Hinweisung auf dessen Amts mir Nreverloge in Kuhrort. eraog⸗ von Hessen Königliche Hoheit ihm verliehenen Komthur-⸗ 1u1““ 8 Wichtigkeit in finanzieller und statistischer Hinsicht, einzuschärfen; erdts Klale vom Orden Phtlipps 8 3

8 insbesondere auch in der Beziehung, daß überall eine wirkliche Ew. ꝛc. benachrichtige ich, daß in Ruhrort, in der Rhein⸗ 1““ sämmtli che Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren Zählung in den Wohnungen stattfinde. 1 2 Provinz, ein Haupt⸗Steueramt mit Niederlage, unter Erklärung

und sämmtliche Königliche Regierungen. 1 Zugleich sind Nachrevisionen über die Resultate der Zählung des dortigen Hafens zum Freihafen im Sinne der Vereinbarung

in Aussicht zu stellen und Ordnungsstrafen für dabei etwa zur vom 8. Mai 1841 errichtet worden ist, und daß dasselbe mit dem Entdeckung kommende Vernachlässigungen anzudrohen; andererseits 1. Januar k. J. in Wirksamkeit treten wird. V können aber auch angemessene außerordentliche Remunerationen für Die betreffenden Aemter sind demgemäß mit Anweisung zu solche Hülfsarbeiter und untere Beamte verheißen werden, die sich versehen, auch ist das Aemterverzeichniß zu berichtigen.

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durch Zuverlässigkꝛeit und Genauigkeit bei Ausführung der Zählung Beerlin, den 12. November 1855. oder dei Revisson der Listen besonders auszeichnen. ISIVe Sn .289274. Der TZA“

8 18 18 willigung solcher außerordentlicher Remunerationen ist sodann hier er Finanz⸗Minister. 1“ Cirkular⸗Verfügung vom T1V16“”] 18⁵⁵ be⸗ zu beantragen. I 1z 11““ 11“—“ Ehoigenhiz etriebes Die Nachrevisionen sind demnächst durch den Departements⸗ sämmtliche Provinzial-Steuer⸗Direktoren, Sbx

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v11A““ .“ Produktibe (einschließlich 3 hender Musiker, Thierführer ꝛc. rath in möglichster Ausdehnung zu bewirken,. 1 die Königlichen Regierungen in Potsdam C gteuerfreien Zur Ausführung der diesjährigen Zählung sind, wie bei den und Frankfurt ꝛc. J“ üin. 6 Haustrunks) 111““ früheren Zählungen, zunächst die Kommunalbeamten und die Beam⸗ ““ öLA“” EII1 8

ung vom 23. Juni 1855. (Staats⸗Anzeiger ten der Verwaltung der indirekten Steuern, die letzteren Beamten, .“ h““ Morgen. . Eimer. Qrt

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E1u6“ Nr. 32 S. 163.) ““ soweit dieselben für den Zählungstermin in ihrem eigentlichen Rheinprovin‚z.

11““ b“ Dienste entbehrt werden koͤnnen, heranzuziehen. Die Provinzial⸗ WN In Klasse 111“ 2s. 188

1 Wenngleich wiederholt und insbesondere noch durch die Cir⸗ Steuerbehörden sind in dieser Beziehung mit entsprechender An⸗ vom 3. November 1855 be⸗ H 2413 104 kular⸗Verfügung vom 23. Juni 1851 auf das Bedürfniß einer weisung versehen. Das außerdem noch erforderliche Personal kann, treffend die Errichtung eines Königlich Bayerischen 9949 144 angemessenen Beschränkung des Gewerbebetriebes im Umherziehen wenn es nicht ohne Kosten sich beschaffen läßt, gegen eine mäßige, Nebenzollamts I. an der Maximilians⸗Eisenbahn 14,992 122 sowohl seitens einzelner Musiker, Drehorgelspieler, Thierführer und aus der Staatskasse zu zahlende Remuneration angenommen in Scheidt.. 88 11,593 124 ähnlicher Gewerbtreibenden, als seitens der aus mehreren Personen ““ 5 Sr H anure ee 11““ ... 9139 141 bestehenden Musikgesellschaften hingewiesen worden ist, wird doch Auf die Auswahl möglichst befähigter Personen für die Aus⸗ 111““ Zusammen.. 8 noch häufig, namentlich auf dem platten Lande über die große Zahl führung der Zählung, und bestimmte und deutliche Belehrung 1.“ Nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Staatse⸗ han der Mosel - 2,326 13 derartiger Gewerbtreibenden und die dem Publikum daraus er⸗ derselben über die dabei zu beobachtenden Regeln ist besondere Ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten ist aus An- Dabvon 8 Rhein 11,309 16 wachsende große Belästigung geklagt. Auch soll es noch immer Sorgfalt zu verwenden. zasir.. der Eröffnung der pfälzischen Maximilians⸗Eisenbahn W und sonst. 13,783 35 1 vorkommen, daß von solchen Gewerbtreibenden Kinder mitgeführt Für die Instruction der die Zählung ausführenden Personen Weeißenburg nach Neustadt a. H.) an derselben ein dem Hauptzoll⸗ Zusammen... 47,418 91,299 werden, oder letztere allein und ohne Begleitung eines Erwachsenen wird, was die Grundsätze für die Zählung der Schiffer betrifft, aamtsbezirke Neuburg a. R. einverleibtes, mit unbeschränkter Abfer⸗ 1b. g S.rrg. öö mit einem Affen, Murmelthier oder dergl. das Land durchziehen. auf die Eirkular⸗Verfügung vom 13. Oktober 1852 Bezug ge⸗ tigungs⸗ und Hebebefugniß versehenes Nebenzollamt I. in Scheidt en zum Thüringischen 8

1 hi 1788 Wir sehen uns hierdurch veranlaßt, der Kön iglichen Regierung nommen. unter der Bezeichnung: ve. Vereine gehörigen preu⸗

unter Verweisung auf die Cirkular⸗Verfügung vom 23. Juni 1851 Dem Ermessen der Königlichen Regierung bleibt es anheim⸗ 1 „Königlich Baierisches Nebenzollamt J. an der Maximilians⸗ eceh. gbe h slenh. 8 aufs Neue die pflichtmäßige Befolgung der Vorschriften im §. 18 gestellt, ob Sie durch eine öffentliche Bekanntmachung, veoer Eisenbahn in Scheidt“ Sschlesien... 15,326 des Hausir⸗Regulativs vom 28. April 1824 hinsichtlich der Erthei⸗ der Zählung, das Publikum auf dieselbe und ihre Zwecke auf⸗ errichtet worden. L11““ 7289 lung von Gewerbescheinen an einzelne Musikanten, Drehorgelspieler merksam machen, und gleichzeitig die Mitwirkung und das Ent⸗ Ew. ꝛc. überlasse ich, die betreffenden Aemter ihres Verwal⸗ (Von B. bis E. in den drei 11I111“ 8

und ähnliche Gewerbtreibende dringend zu empfehlen und zugleich gegenkommen aller Hausväter und selbstständiger Personen für tungsbereichs hiernach mit Anweisung zu versehen. L1““ F 8 Klassen IV. V. VI.) ö 1 die sorgfältige Prüfung aller an Dieselbe gelangenden Gesuche um die Erreichung eines möglichst richtigen Resultats in Anspruch Berlin, den 3. November 1855. 8 3 ö Provinzen haben keinen 8 8

Ausdehnung derartiger Gewerbescheine, so wie der Anträge auf nehmen will. 1 11““ 813 1“] 8 Snegechung e Ausehnung h“ für Musikgesell⸗ Das Ergebniß der Bevölkerungsaufnahme ist gleich nach Been⸗ 8 Oen General⸗Direktor der Steu 1 Zusammen im preußischen Staate ... N60,626 1731 117,225123 üt

schaften u. s. w. zur besonderen Pflicht zu machen. Während der digung der Zählung und spätestens bis zum 1. April k. J. sum 114.“ 11111414A42XAX“X“ c hi in Ng. selend⸗ Sie ans dn,ngstehessieh im Umherziehen auf marisch hierher anzuzeigen, die auf Grund der Urlisten aufgestellte An 14X4“ die Moralität der mit demselben sich befassenden Personen nicht statistische Tabelle aber demnächst an das statistische Büreau zu FAemm tr cserine he.Dcheresbec⸗ h A11“ Alieegenden Grundstuᷣcken inlaͤndischer Böfier 78. günstig einzuwirken pflegt, bringt derselbe für die übrigen Staats⸗ senden. 8 b die Königlichen Regierungen zu Potsdam L“ eheerung im Naranac eingegangen: —“ 8 1-s na hofhirrie zg in der Rheinprovinz 361 Eimer 5

und Frankfurtꝛc.