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1111113“ 8
den Vorschriften. Bei Dampfkesseln kommen alsdann hinsichtlich des heefforts öee ungen vom 3. April und 30. Juni 1846 nebst den Reskripten vom 26. August 1851 und 19. August 1852 zur Anwen dung, und es wird daher in allen Fällen bei dem vor Erlaß der Cirkular⸗Verfügung vom 1. Mai c. beobachteten Verfahren bewenden.
Was endlich die in Frage gestellten Bestimmungen unter 2, 3 und 5 der Cirkular⸗Verfügung vom 1. Mai c. betrifft, so sind solche nicht geeignet, diesem Erlasse die Bedeutung beizulegen, daß dadurch die hin⸗ sichtlich der bei Aufstellung von Dampfkesseln und Anlegung von durch Wind und Wasser bewegten Triebwerken, so wie bei Abänderung der Betriebsstätten solcher Anlagen, gesetzlich vorgeschriebene landespolizeiliche Genebmigung der Cognition der Regierungen habe entzogen werden sollen.
Berlin, den 24. August 1855.
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des Innern. und öffentliche Arbeiten. von Bodelschwingh. Reee Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. ö
Erlaß vom 24. Oktober 1855 — betreffend die Maßregeln gegen unzulässige Steigerung der Preise der Lebensmittel.
“ 8 8 8 In dem Zeitungsberichte für August und September d. 8
spricht die Königliche Regierung die Ansicht aus, daß es allgemeiner durchgreifender Maßregeln gegen die, die Preise der Lebensmittel in die Höhe treibende Speculation bedürfe und daß als eine solche Maßregel die Beschränkung der Zeitkäufe im Getreide sich empfehle.
Dieser, mit den bisher befolgten Verwaltungs⸗Grundsätzen im Widerspruch stehenden Ansicht kann ich nicht beitreten. Dem Stei⸗ gen der Getreidepreise in einer Gegend kann, abgesehen von der Beschränkung des Verbrauchs, nur durch den Bezug von Getreide aus anderen Gegenden, wo dasselbe weniger hoch im Preise steht, entgegengewirkt werden. Solche Bezüge sind der Natur der Sache nach nicht im Augenblick auszuführen, wie z. B. Bezüge aus Un⸗ garn, den Donaufürstenthümern und den Vereinigten Staaten von Amerika eine lange Zeit. Der große Handel, welcher sich allein auf derartige Geschäfte einlassen kann, ist aber augenscheinlich gußer Stande, dieselben zu unternehmen, wenn er nicht eine Gewähr dafür hat, das von ihm zu bestellende und vielleicht erst nach Ablauf von Monaten zu erwartende Getreide ohne Verlust abzusetzen und diese Gewähr kann er allein darin finden, daß sich andere Handeltreibende verpflichten, das Getreide zu einer bestimmten Zeit und zu einem bestimmten Preise abzu⸗ nehmen. In diesem Sinne sind die Zeitgeschäfte, weit entfernt, die Getreidepreise unnatürlich zu erhöhen, eines der wenigen wirk⸗ samen Mittel, um dieselben auf ihrem natürlichen, d. h. auf dem Verhältniß des Angebots zur Nachfrage beruhenden Stande zu er⸗ halten, und ein Verbot oder eine Beschränkung dieser Geschäfte würde, weit entfernt, auf eine Erhaltung oder Vermehrung der Getreide⸗Vorräthe hinzuwirken, nur eine Ergänzung derselben aus
entfernteren Gegenden unmöglich machen, also gerade vas Gegen⸗
theil von dem zur Folge haben, was die Königliche Regierung zu erreichen beabsichtigt.
Ich verkenne nicht, daß es neben diesen, auf Lieferung effek⸗ tiver Waare gerichteten Zeitgeschäften auch andere giebt, bei welchen es auf ein bloßes Börsenspiel unter den Kontrahenten hinausläuft, und daß durch Geschäfte der letzteren Art ein Steigen oder Fallen der örtlichen Getreidepreise über oder unter ihren natürlichen Stand herbeigeführt werden kann. Solche Schwankungen können indessen immer nur momentan sein, denn bei dem gegenwärtigen Zustande der Communicationsmittel, welcher es gestattet, große Getreide⸗ mengen ohne allzu bedeutende Kosten auf weiten Entfernungen zu bewegen, ist es nicht mehr die Nachfrage und das Angebot an der Börse einer Gegend oder eines Ortes, von welcher der Preis⸗ stand in dieser Gegend oder in diesem Orte abhängt, sondern es wird derselbe durch die gesammte Nachfrage und das gesammte Angebot an den Börsen eines großen Theils von Europa geregelt. Wenn z. B. in Düssel⸗ dorf die Getreidepreise durch Scheingeschäfte über ihre natürliche, d. h. jenem Preisverhältnisse entsprecheude Höhe hinaufgetrieben werden sollten, wird es nicht fehlen, daß sie durch Offerten oder Bezüge effektiver Waare aus den Belgischen oder Niederländischen Häfen bald auf ihren natürlichen Stand zurückgeführt werden. Wünschens⸗ werth würde es freilich sein, solche Scheingeschäfte zu verhindern, es sind jedoch hierzu wirksame Mittel nicht vorhanden, wenn man sich nicht der Gefahr aussetzen will, neben den fingirten auch die reellen Geschäfte zu treffen und dadurch weit mehr Unheil anzu⸗ richten, als Nutzen zu stiften.
Die Königliche Regierung wird wohl thun, in diesem Sinne, namentlich durch Benutzung der Presse, belehrend einzuwirken, um Vorurtheilen entgegen zu treten, wie solche nach Inhalt des Be⸗ richts sich z. B. in N. geäußert haben. Das vortige Geschrei über
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Kornwucher ist das sicherste Mittel, diesen Wucher hervorzurufen,
1.“
“ IasH. Ad nghnngaft „ug denn es verleidet dem reellen Kaufmann die Lust, sich auf Getreide⸗ Geschäfte überhaupt einzulassen, und spielt diese Geschäfte unsoliden Personen in die Hände.
Berlin, den 24. Oktober 1855.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
—
I 1 8 b ℳ 1LEII h die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme an sämmtliche übrige Königliche Re⸗ gierungen, und an das Polizei⸗Präsidium hierselbst.
9 8 “
Der Kreisrichter Koppe zu Heilsberg ist zum Rechtsanwal bei dem Kreisgericht zu Labiau, unter Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, und zugleich zum Notar im Departement des Appellations⸗ gerichts zu Königsberg ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 16. Mai 1855 — betreffend die Be⸗ freiung der Invaliden von dem Einzugsgelde.
Auf Ew. ꝛc. Bericht vom 30. April d. J., die Beschwerde des Magistrats zu N. wegen Befreiung des Invaliden N. vom Einzugs⸗ und Hausstandsgelde betreffend, erwiedere ich unter Wiederbeifügung des vorgelegten Berichts der dortigen König⸗ lichen Regierung vom 26. März d. J. und der Anlagen dessel⸗ ben, ergebenst, wie ich damit einverstanden bin, daß die In⸗ validen keinenfalls auf Grund der Verordnungen vom 13. März 1733 und 20. März 1816, so wie der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 7. April 1838 eine Befreiung von dem Einzugsgelde (§. 52 Ab⸗ satz 1 der Städte⸗Ordnung) in Anspruch nehmen können, insofern ihnen diese Befreiung nicht etwa in den Regulativen wegen Ent⸗ richtung des Einzugsgeldes besonders eingeräumt worden ist. Bei der Fassung des §. 52 a. a. O. kann ein Zweifel hierüber nicht wohl obwalten; wie denn auch in den von Ew. ꝛc. angezogenen Ministerial⸗Reskripten vom 15. September und 29. Oktober 1838 (Annal. 681, 682) ausgesprochen ist, daß die Befreiung unter der Herrschaft der älteren Städte⸗-Ordnungen sich nur auf das Bür⸗ gerrechtsgeld, und nicht auf das Einzugsgeld erstrecke.
1
Andererseits kann ich nicht verkennen, daß in dem Falle,
welcher Ew. ꝛc. zu der Anfrage Veranlassung gegeben, eine Härte
darin liegt, von dem 73jährigen Invaliden N. das Einzugsgeld zu fordern und ihn dadurch zu zwingen, den Hausstand seines Sohnes zu verlassen. Dieser Härte kann aber sehr wohl dadurch vorgebeugt werden, daß dem Antrage des N., ihm zu gestatten, sich vorüber gehend bei seinem Sohne aufzuhalten, nachgegeben wird.
Diesem Antrage entgegenzutreten und den Aufenthalt des N. als eine feste Niederlassung (§. 8 und 11 des Gesetzes über die Aufnahme neuanziehender Personen vom 31. Dezember 1842) zu betrachten, dürfte es in der That an einem genügenden Grunde fehlen, da der N. weder ausdrücklich, noch durch Einrichtung einer Wirthschaft die Absicht geäußert zu haben scheint, seinen beständigen Wohnsitz in N. zu nehmen (§. 9 und flg. Tit. 2 Thl. II. der All gemeinen Gerichts⸗Ordnung). 1gh 1
CECgw. ꝛc. überlasse ich ergebenst, von diesem Standpunkte die Sache zu behandeln.
Berlin, den 16. Mai 1855.
An
den Ober-Präsidenten der Provinz N.
Berlin, 18. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Lepsius, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes
des Löwen⸗Ordens zu ertheilen. 8
“
2203
Bekanntmachung vom 23. September 1855 — be⸗ treffend die Stempelpflichtigkeit der von den Rittergutsbesitzern in Verwaltung der Poli
auszustellenden Führungs⸗Atteste.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß höherer Entscheidung zufolge die Führungs⸗Atteste, welche die Ritterguts⸗ besitzer in Verwaltung der Polizei ausstellen, gleich amtlichen und deshab für stempelpflichtig zu erachten sind. “ Potsdam, den 23. September 1855. 1
Summarische Uebersicht der im Winter⸗Semester
1855 — 1856 auf der Königlichen Rheinischen
Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Bonn anwe⸗ ÜtEEllirtn ehditenden
Von Ostern bis Michaelis 1855 sind geween. 800
Davon sind abgegangen 36 Es sind demnach geblieben Seit Anfertigung der Uebersicht d
gekommen. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher. 755. Inländer. Ausländer. Summe. Die katholisch⸗theologische Fakultät 1 3 Die evangelisch⸗theologische Fakultät b Die juristische Fakultät zählt 192 26 218 Die medizinische Fakultät zählt 8 78 Die philosophische Fakultät zählt... 111““
Gleiche Summe 755
Unter den Studirenden der philosophischen Fakultät befinden sich zwölf Inländer, welche nach §. 36 des Neglemenis vom 4. Juni 1834 immatrikulirt wurden.
Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten 2
Nichtamnstliches.
Preußen. Berlin, 18. Dezember. In der gestrigen 7ten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten übergab der Finanz⸗
Minister den Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr
185 6. Hierauf wurde der Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗Etats über die Dringlichkeit des Antrages des Abgeordneten von Kleist⸗Tychow und Genossen wegen des Noth⸗ standes der niedern Beamten zur Debatte gestellt. mission (siehe die gestrige Nr. d. Bl.) beantragt: die Dringlich⸗
keit des Antrages nach Maßgabe der Geschäfts⸗Ordnung nicht an⸗
zuerkennen, den Antrag jedoch, nach Ablehnung der Dringlichkeit, der Kommission zur nähern Erwägung bei Prüfung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats wieder zuzustellen. Nach einer kurzen Debatte wurden die Anträge der Kommission angenommen. Der Minister des Innern übergab im Allerhöchsten Auftrage einen Gesetz⸗-Entwurf, die Abänderung des Artikel 42 und die Aufhebung des Artikel 114
der Verfassung betreffend; eben so einen Entwurf, betreffend die Ausübung der ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs östlichen Pro⸗ vinzen; ferner einen Ergänzungs⸗Entwurf des §. 31 der Städte⸗ Ordnung für die sechs östlichen Provinzen, und schließlich einen
Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Nutzungen und Lasten aus der vor⸗ läufigen Straffestsetzung wegen Uebertretungen.
Oldenburg, 16. Dezember. Die seit dem 27sten v. M. hier tagende Synode der evangelisch⸗utherischen Kirche ist nach Beendigung der ihr obliegenden Arbeiten gestern mittelst Verlesung eines Großherzoglichen Reskripts geschlossen worden. (Wes. Z.)
Sachsen. Altenburg, 15. Dezember.
nentlich ist der Finanz⸗Etat 1856—58 zur Verabschiedung gelangt der Finanzverwaltung vollständige Anerkennung geworden. (L. Ztg.)
Württemberg. Stuttgart, 15. Dezember. Nachdem von den Städten und Bezirken die 70 Abgeordnete gewählt sind, welche in der Zweiten Kammer ihren Platz haben, läßt sich die Physiognomie des künftigen Landtags jetzt schon nicht unschwer er⸗ rathen. Fast die Hälfte der Gewählten sind G emeindebeamte, ein Verhältniß, welches noch nie so stark hervorgetreten ist. Zu diesen kommen ein Dutzend Kaufleute, Fabrikanten und Gutsbesitzer, ferner ein anderes Dutzend Rechtskonsulenten. Endlich nicht mehr
Summe 784 V
Die Kom⸗-
Heute wurden unsere Stände bis zum Frühjahr vertagt, nachdem sie im vollsten Einverständniß mit der Regierung ihre Aufgaben gelöst hatten; na⸗
als ein halbes Dutzend Staatsdiener, zu welchen noch die frühe⸗
ren März⸗Minister Römer und Duvernoi und der vormärzliche Minister v. Schlayer, der in zwei Städten fast einstimmig gewählt
wurde, zu rechnen sind. Fast die Hälfte tritt neu in die parlamen⸗
tarische Laufbahn ein, während von der aufgelösten Kammer mehr
als die Hälfte nicht wieder gewaͤhlt wurde. Da eine Hauptvorlage
die viel besprochene neue Gemeinde⸗Ordnung bilden wird, so möchte
zu deren Berathung die Zusammensetzung der Kammer meist aus
Gemeindebeamten vorzugsweise günstig erscheinen. (Fr. P. Z.)
Großbritannien und Irland. London, 15. Dezem⸗ ber. Der Kaiser der Franzosen hat an Herrn Stafford, Parla-
nichier »Mitglied für Northamptonshire, folgendes Schreiben ge⸗ et: 1 “ 1 Paris, 12. Dezember. Mein Herr! Mit dem lebhaftesten Interesse habe ich
1 welche Sie mir über den Transport eines Theiles der franzöft⸗ 1
chen Truppen von Marseille nach den Dardanellen an Bord des eng⸗ lischen Schiffes „Etna“ mitzutheilen die Güte hatten. Zeugniß ab von der einsichtsvollsten Sorgfalt, die Sie den Truppen haben
angedeihen lassen, und-ich danke Ihnen dafür. Aber Ihre unablaͤffigen
Bemühungen zu Gunsten unserer von der Cholera heimgesuchten Solda⸗
ten während der ganzen Ueberfahrt, Ihre Selbstverlaͤugnung, Ihr Muth,
das gefahrvolle Selbstvergessen Angesichts der Seuche, kurz, Ihr ganzes
Benehmen gewährt ein seltenes Beispiel von Aufopferung für Ihre Mit⸗
menschen. Den schönsten Lohn haben Sie bereits in den Briefen erhal⸗
ten, in welchen die Offiziere und Soldaten der verschiedenen Corps Ihnen
ihre Bewunderung und ihren Dank aussprechen. Es gereicht mir zur
Freude, den Ausdruck meines Dankes und meiner Hochachtung hinzu⸗
fügen zu können. Napoleon.
Wie die „United Service Gazette“ meldet, erwartet man, daß Sir E. Lyons in der ersten Woche des Monats Januar das Schwarze Meer verlassen und nach Malta segeln wird. Das Kom⸗ mando über das englische Geschwader bis zur Wiedereröffnung des Feldzuges im nächsten Frühlinge wird der Contre⸗Admiral Sir Houston Stewart führen.
— 16. Dezember. Die Königin hat der Wittwe des Obersten Thomas Shadworth, der beim unglücklichen Sturm auf den Redan am 18. Juni blieb, eine der Köͤniglichen Wohnungen (Cottages) im Hampton Court Park verliehen.
Dieselben legen
In den Clubbs hieß es gestern allgemein, Oberst Sibthorp,
9 Parlaments⸗Mitglied für Lincoln, sei gestorben.
Frreankreich. Paris, 16. Dezember. Nach dem Berichte im „Moniteur“ bestand die Infanterie⸗Division, die, wie das amt⸗ liche Blatt meldet, zur Armee von Lyon abgehen wird und über
die der Kaiser gestern Musterung hielt, aus 4 Linien⸗Regimentern
und 1 Bataillon Fußjäger. — Der Polizei⸗Präfekt läßt heute im
„Moniteur“ die Fleischtaxe für die zweite Haͤlfte dieses Monats
veröffentlichen. Für alle Kategorieen der verschiedenen Fleischgat⸗ tungen sind die Preise um 1 bis 8 Centimen erhöht worden. Die Brodtaxe für den gleichen Zeitraum ist unverändert auf dem seit Mitte September angeordneten Satze belassen worden; das Kilo⸗ gramm Brod erster Qualität kostet 50, zweiter Qualität 42 Cen⸗ timen. — Das gesammte Geschwader des Contre⸗Admirals Penaud, dessen letzte Schiffe den Hafen von Kiel am 6. Dezember verließen, ist jetzt zu Cherbourg angelangt.
— 17. Dezember. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß der schwedische Gesandte dem Kaiser einen eigenhändigen Brief seines Souverains übergeben habe, in welchem derselbe seinen Dank für den ihm verliehenen Orden ausspricht. (Tel. Dep.)
Spanien. Aus Madrid wird unterm 10. Dezember be⸗ richtet: „Der General-Capitain von Aragonien, Gurrea, ist auf sein entschiedenes Verlangen entlassen und General Falcon, De⸗ putirter und früherer Adjutant Espartero's, zu seinem Nachfolger ernannt worden. Falcon gehört zu den gemäßigten Progressisten und gilt für einen energischen Charakter. — Der Minister des Innern hat eingewilligt, einstweilen im Amte zu bleiben. — Bei Carabanchel, eine Stunde von hier, fanden gestern große Artillerie⸗ Uebungen unter Serrano's Leitung statt, denen die Königin und der König beiwohnten. Durch einen unglücklichen Zufall wurden vier Artilleristen schwer verwundet. Die Königin besuchte sie sofort
und versprach ihnen jede Unterstützung. — Die Cortes haben heute
die sieben ersten Kapitel des auf 279 Millionen Realen festgesetzten Kriegs⸗Budgets für 1856 genehmigt.“
Portugal. Lissabon, 9. Dezember. Man glaubt hier, daß unser Finanzminister durch Vermittlung des Barons v. Pavia eine Anleihe mit französischen Kapitalisten abgeschlossen hat. Es werden Anstalten zur Gründung einer Bank in Lissabon und
einer andern in Oporto getroffen. Die Regierung hat Lebens-⸗
mittel nach einigen der Cap Verde⸗Inseln gesandt, auf welchen Hungersnoth herrscht. 1 Türkei. Aus Marseille, 16. Dezember wird telegraphisch
gemeldet, daß der dort aus Konstantinopel eingetroffene „Thabor’“
Nachrichten mitgebracht habe, denen zusolge Omer Pascha Kutais
noch nicht angegriffen hatte. Er war nach seinem Hauptquartier in
Redut Kale zurückgereist. Seine Armee bestand aus 40,000 Mann, aber die Transporte konnten wegen der Jahreszeit nur mit gro-⸗