1856 / 2 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 b 8 11 u“] im D t b 1 112 6 10 s Chauss fla l .“ e.) im Departement Köslin: „„.„ aus Chausseepflanzungen bewilligt werden, wenn die Königliche 1) Kr. G. Dramburg E Regierung sich veranlaßt findet, den Verkauf an Ort und Stelle . Dept. Marienwer⸗ und in kleinen Abtheilungen anzuordnen und sich zur Einziehung b 11ü“ .unnd Abführung der aufkommenden Kaufgelder der Chausseegeld⸗ hyh) im Departement Koͤnigsberg: Errheber zu bedienen. ¹) Begaitten, Fürstenau,] G.K. Bischofstein Kr. G./ G. K. Seeburg (Kr. G. Anderen Hebebeamten der Verwaltung der direkten und indi⸗ Landau u. Prossitten. Nössel) Rössel) keekten Steuern ist die Hebegebühr von drei Prozent für Einziehung derartiger Pachtgelder ꝛc. nur dann zu bewilligen, wenn sie mit

e) im Departement Insterburg: 1) Coadjuthen, Kirchspiel! Kr. G. Heydekrug [Kr. G. Tilsit ihrem Einkommen auf Tantieme angewiesen sind. 8 1 Berlin, den 18. Oktober 1855.

†) im Departement Marienwerder: 1) Gro 8 . „„ 1 Der Minister für Handel,

Sachsen. Dresden, 31. Dezember. Der Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen, Oberst v. Manteuffel, ist heute Mittag von Berlin hier eingetroffen. Derselbe hatte bald nach seiner Ankunft eine Audienz bei Sr. Majestät dem König und wurde Nachmittag zur königlichen Tafel gezogen. Wie wir ver⸗ nehmen, wird sich Oberst v. Manteuffel morgen von hier nach Wien begeben. (Dr. J.)

Altenburg, 31. Dezember. Nach einer Höchsten Verord⸗ nung vom 20sten d. M. wird die seit 1845 behufs der Vorarbeiten für Regulirung der neuen Grundsteuer⸗ und Hypothekenverfassung eingesetzte Katasterkommission, nachdem die gedachten Arbeiten bis

rhalten, vom 1. Dezember d. J. ab bei der Zollstelle 1in Harburg die Abfertigung der mittelst der Eisen⸗ bahn beförderten zollpflichtigen Waaren auf Ansagezettel und La⸗ dungsverzeichnisse einzustellen und statt dessen die Abfertigung auf Begleitscheine zur Anwendung zu bringen. Diese Anordnung be⸗ . ruht auf der Verabredung im §. 27 des Haupt ⸗Protokolls der 11. General⸗Konferenz Seite 63, weshalb bei der Begleitscheinab⸗ fertigung diejenigen Abweichungen werden eintreten können, über deren Zulassung nach Ausweis des Konferenzprotokolles die da⸗ selbst angegebene nähere Verabredung getroffen worden ist. Ew. ꝛc. wollen demgemäß die betheiligten Aemter mit der erforderlichen

und Klein⸗ Applinken undKrau⸗

senhof

2) Neudorf, Orlowo,

Ostrowo, Pluznitz

und Wildzons.. 18

1) Giehrichswalde und

Schlottendorf

k) im Departement Naum K. Weißensee (Kr.

Wundersleben .....

Coßdorf, Lehndorf und Wenzendorf ..

Calzenbdorf ..

Allzunach u. Frauen⸗ ö“

Dorna

Meuro .. Samld Rehayn

l. Dahlhausen und Linden

2) Hengsen, Holzwickede, Opherdecke und

3) Hohenholte, Kierspe und Schmidthausen

32

88

Cirkular⸗Verfügung vom 18. Oktober treffend die Hebegebühren für Einziehung der Erträge aus Gras⸗ und Weidenutzungen, so wie

s dem Verkaufe von Bäumen zc. an den

Cirkular⸗Verfügung vom 11. Mär

S. 881). Es ist für

tieme angestellt sind, od

den Chausseegeldpächtern, elder ꝛc. für Gras⸗ und Weidenu

eauftragt werden, lassen.

eine Eine gleiche

88 Cirkular Verfügung Erlös aus dem Verkauf entbehrlicher Bäͤume von Chausseen oder

g) im Departement

im Departe

im Departement Hat

Finanz⸗Minister

angemessen erachtet worden Chausseegeld⸗Erhebern, ohne Rücksicht darauf, ob sie gegen Tan⸗ feste Renumeration beziehen, so wie Einziehung der Pacht⸗ tzungen an den Staatschausseen Hebegebühr von „Drei Prozent“ zahlen zu kann denselben März

Kr. G. Marienwerder

G. K. Briesen (Kr. G. 8

G. K. Reichenstein (Kr. G. Frankenstein) Rat

G. K. Pitschen (Kr. G. Creuzburg)

G. K. Neu⸗Berun (Kr. G. Pleß

G. K. Nicolai (desgl.)

Departement Halbe

Kr. G. Nordhausen

G. G. Erfurt)

Kr. G. Liebenwerda

G. K. Mücheln (Kr. G. Querfurt)

K. Schleusingen (Kr. G. Suhl) Kr. G. Wittenberg

G. K. Kemberg (Kr. G. Wittenberg)

G. K. Schmiedeberg (desgl.)

G. K. Seyda (desgl.)

G.

Kr. G. Bochum

G. K. Meinertshagen

Breslau:

8 G. K. Mewe (Kr. G. Marienwerder)

Kr. G. Kulm

ibor:

Kr. G. Creuzburg Kr. G. Pleß

desgl. rstadt: 98

(Kr. G Nordhausen)

Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

ämter danach mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 18. Oktober 1855.

Der Finanz⸗Minister

sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren

und die Königlichen Regierungen

9 in Pstsdam und Frankfurt a. d. O.

Verfügung vom 31. Oktober 1855 betreffend die Heranziehung des Gesindes einer Dienstherr⸗ schaft, welche einen doppelten Wohnsitz in einem klassensteuerpflichtigen und in einem mahl⸗ und

burg: G. K. Sömmerda (Kr. G. Erfurt)

G. K. Mühlberg (Kr. G. Liebenwerda) Kr. G. Querfurt

Kr. G. Suhl

G. K. Kemberg (Kr. G. Wittenberg) V

G. K. Schmiedeberg (desgl.)

G. K. Kemberg (desgl)

G. K. Jessen (desgl.)

um:

G. Dep. Hattingen (Kr. G. Bochum).

81 V

G. Dep. Unna ( V Hamm).

(Kr. G. Lüdenscheid)

4 81 ö““

Chausseen.

85

er eine wenn sie mit der

Tantieme vom 11.

3 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr.

1 8 8 4 dessecha 1 fortan sämmtli

en

1854 von dem

eeehgh Waaren bei de nach Maßgabe

schlachtsteuerpflichtigen Orte hat, zur Klassen⸗ vö“ n

e Köͤnigliche Regierung wird in Folge des Berichts vom 9. d. M., betreffend die Heranziehung der Dienstboten des N. zur Klassensteuer, zunächst darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn Je⸗ mand einen doppelten Wohnsitz in einem klassensteuerpflichtigen und iu einem mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orte hat, bezüglich seiner Besteuerung die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 18. Juli

18265 nicht mehr maßgebend ist, sondern nur die Schlußbestimmung

des §. 3 des Gesetzes vom 1. Mai 1851, wonach in Fällen dieser Art stets der ganze Jahresbetrag der veranlagten Klassen⸗ bezie⸗ hungsweise klassifizirten Einkommensteuer entrichtet werden muß. Wenn in der Verfügung vom 8. Februar 1852 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 18. Juli 1825 Erwähnung geschieht, so ist damit die Fortdauer der Gültigkeit dieser Ordre, soweit solche mit dem angeführten §. 3. in Widerspruch steht, nicht ausgesprochen, vielmehr ist die Ordre mit Rücksicht auf den Inhalt des der Ver⸗ fügung vorangegangenen Berichts nur beiläufig und lediglich in Beziehung auf die Frage, ol Wohnsitz begründet sei, erwähnt.

In Folge des §. 3. a. a. O. ist, da in der Regel das Ge⸗ sinde den Wohnsitz des Dienstherrn hat, auch das Gesinde eines Dienstherrn, welcher einen doppelten Wohnsitz der gedachten Art hat, zur Entrichtung des ganzen Jahresbetrages der dem Gesinde zugetheilten Klassensteuer für verpflichtet zu erachten, ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange dasselbe sich am Wohnsitze des Dienstherrn in der mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Stadt befindet, und nur diejenigen Dienstboten, welche, ohne dem Dienstherrn nach dem klassensteuerpflichtigen Wohnorte zu folgen, lediglich zu seiner Bedienung während seines Aufenthalts am mahl⸗ und schlachtsteuer⸗ pflichtigen Wohnorte verwendet werden, sind von der Klassensteuer frei zu lassen. Begeben sich dergleichen Dienstboten mit dem Dienstherrn nach dessen klassensteuerpflichtigem Wohnorte, so sind sie von dem Monate ab, in welchem dies geschieht, zur Klassensteuer heranzuziehen. v111141256“

Wetz, ben t. Meober 1855. kRetttebeistz an

Der Finanz⸗Minister.

22 ,gaheig t. 8 die Königliche Regierung zu Potsdam. F11“] vI1I111“ E“ Cirkular⸗Verfügung vom 22. November 1855 betreffend die Begleitscheinabfertigung zollpflich⸗ r Zollstelle am Bahnhofe in 8 Harburg. 1

v““]

Anweisung versehen.

Abschrift erhalten Ew. ꝛc. zur Nachricht und um die Haupt⸗

ob an einem oder mehreren Orten ein

Berlin, den 22. November 1855. Der General⸗Direktor der Steuern

An sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt ꝛc.

Cirkular⸗Verfügung vom 3. Dezember 1855 be⸗ treffend die Anwendung des Zollgewichts bei 111A1A4AAA“

m 10. Januar 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 31, S. 222).

Ew. ꝛc. benachrichtige ich, in Verfolg der Verfügung vom 10. Januar d. J., daß nach einer Mittheilung des Herrn Ministers für Handel zc. bis zum 1. Januar k. J. sämmtliche Fürstlich Thurn⸗ und Tarxis'sche Post⸗Anstalten mit Zollgewichtssätzen versehen sein werden, und vom gedachten Zeitpunkte ab bei Wieg ung der Post⸗ güter ausschließlich das Zollgewicht in Anwendung

haben. 8 Sie wollen hiernach das Weitere veranlassen

Berlin, den 3. Dezember 1855.

An 8 immtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, ie Königlichen Regierungen zu Potsdam ind Frankfurt ꝛc.

Angekommen Danzig.

Abgereist: Der General⸗Major und Kommandant Magdeburg, von Steinmetz, nach Magdeburg.

Berlin, uc 1 Allergnädigst geruht, dem Seconde⸗Lieutenant Grafen von Westarp im 7. Kürassier⸗Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm

verliehenen Ritter⸗Kreuzes erster Klasse vom Herzoglich Anhaltischen

Gesammt⸗Haus⸗Orden Albrechts des Bären zu ertheilen.

Preußen. Berlin, 31. Dezember. Se. Majest

König und Ihre Majestät die Königin empfingen heute in der Schloßkapelle zu Charlottenburg das heilige Abendmahl.

Im Laufe des Tages fanden die gewöhnlichen Vorträge statt, auch arbeiteten Se. Majestät mit dem Minister⸗Präsidenten. Abends wohnten Se. Majestät der König und Ihre Majestät die Königin der liturgischen Andacht im Dome bei.

Gladbach, 29. Dezember. Der Präsident der hiesigen Handelskammer, Herr Königs von Dülken, hat vorgestern im Einvernehmen mit dem Herrn Geh. Kommerzienrath Diergardt aus Vierssen bei der Handelskammer den Antrag gestellt, dieselbe möge bei des Herrn Handelsministers Excellenz die Einführung der Tabaksregie befürworten, damit dadurch dem Staate eine neue Quelle von Einnahmen eröffnet und eine weitere Besteuerung des Mittelstandes verhindert werde. (Rh. u. Ruhr⸗Z.)

zu bringen

ät der

auf wenige und unerhebliche Rückstände beendigt worden sind, mit dem heutigen Tage aufgelöst. Der Einführung der neuen Grund-⸗ steuer dürfte noch im Laufe dieses Jahres entgegenzusehen sein.

(L. Ztg.) .

Hamburg, 31. Dezember. Der Senat hat im Verein mit den hohen Senaten von Lübeck und Bremen den bisherigen ham⸗ burgischen Geschäftsträger am Königlich preußischen Hofe, Herrn Dr. Alfred Rücker, zum hanseatischen Ministerresidenten am Königlich großbritannischen Hofe, so wie zum General⸗Konsul in London ernannt. (H. B. H.)

Oesterreich. Triest, 31. Dezember. Der Kriegsdampfer „Elisabeth“ mit Herrn Baron von Koller an Bord ist von Kon⸗ stantinopel hier eingetroffen. 8

1 1“ X“

Großbritannien und Irland. London, 31. De⸗ zember. „Morning Post“ schreibt: Wir sind autorisirt, zu erklären, daß Graf Esterhazy am 27. d. M. dem Grafen Nesselrode das österreichische Ultimatum übergeben hat.

Am nächsten Donnerstag sollen, wie der „Morn. Advertiser’”“ erfahren haben will, im Kabinetsrath die in die Thronrede zur Eröffnung des Parlaments aufzunehmenden Punkte in Erwägung gezogen und diese sodann der in vierzehn Tagen in Schloß Windsor unter dem Vorsitz der Königin zu haltenden Geheimraths⸗Ver⸗ sammlung vorgelegt werden. „Man glaubt,“ so fügt der „Adver⸗ tiser“ dieser Nachricht hinzu, „daß eine Summe von 20 bis 25 Millionen Pfd. St. erforderlich sein werde, um den Anforderungen an den Schatz zu begegnen, welche der Krieg und die allgemeinen Ausgaben bis zum 5. April verursachen werden, und man sagt, daß die Minister über die beste Art und Weise, wie die fehlenden Mittel aufgebracht werden sollten, getheilter Meinung seien. Charles Wood soll in der That eine Erhöhung der Einkommen⸗ steuer auf 10 pCt. oder 2 Schilling für das Pfund Sterling empfehlen.“ So sehr nun der „Advertiser“ für Fortsetzung des

Krieges ist, sagt ihm doch eine solche unmittelbar sich fühlbar

machende Last des Krieges nicht zu, und er hofft, das Kabinet Lord Palmerston's werde jenen Vorschlag verwerfen und statt dessen, wie es angeblich zuerst beabsichtigt worden, die nöthigen Geldmittel auf dem Wege der Anleihe beschaffen.

Der Herzog von Cambridge verläßt heute London und wird bis Donnerstag in Schloß Windsor verweilen. Seine Reise nach Paris wird, wie verlautet, nicht vor Ablauf von 14 Tagen erfolgen.

Zur Herrichtung von abermals drei neuen schwimmenden Batterieen ist Ordre gegeben. Zwei werden in Schottland, eine auf der Themse gebaut werden. Sie werden dem in Chatham gebauten „Aetna“ ähnlich sehn. Die neue ebendaselbst in der Aus⸗ rüstung begriffene Schrauben⸗Fregatte (50 Kanonen) „Chesspeake“ wird Anfang Februar seefähig sein.

Frankreich. Paris, 31. Dezember. Wie der „Moniteur“ anzeigt, hat der Minister des Auswärtigen mit den Bevollmächtig⸗ ten Belgiens, Spaniens, Sardiniens und der Schw iz eine tele⸗ graphische Uebereinkunft abgeschlossen, die neben neuen Vorschriften und Anordnungen auch einen gleichförmigen, die bisherigen Säüe für die zwischen den betreffenden fünf Ländern gewechselten tele⸗ graphischen Korrespondenzen bedeutend ermäßigenden Tarif auf⸗

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Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 26. De⸗ zember: „Die Königin hat dem wegen Aufruhrs zum Tode ver⸗ urtheilten Carlistenführer Villolde das Leben geschenkt. Die heu⸗ tige Madrider Zeitung bringt ein Decret, das für die Dauer der Krankheit des Marschall O' Donnell die Verwaltung des Kriegs⸗ Ministeriums dem General⸗Major Macrohon überträgt. Wie vorauszusehen war, haben die Cortes vorgestern, nach Verwerfung des demokratischen Gegen⸗Antrages, den Bericht der Kommission genehmigt und demgemäß der Regierung die begehrte Ermächtigung zur Forterhebung der Steuern ertheilt. Die amtliche Zeitung veröffentlichte gestern den Terxt des Gesetzentwurfs, der die Gebrüder Pereire zur Errichtung einer anonymen allgemeinen (industriellen und kommerziellen) Kredit⸗Gesellschaft ermächtigen soll, deren Dauer auf 99 Jahre festgesetzt ist. Sie wird ihren Sitz zu Madrid haben und befugt sein, Agenturen im In⸗ und Auslande zu errichten.“