Berliner Börse
vom 2. Januar
1856.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
ELisenbahn-Actien.
Geld.
Brief.] Geld. 8 I f.
wechsel-Course. AFa dbhriefa.
Kurz 2 M.
“ .. 266 I. Kur- und Neumärk. dito Ostpreussische.. ... Kurz Pommersche
Jamburg. G 2 M. Posensche . ..... do.
b 3 M. London Schlesische. . . . ñ ..
FEaris. .. 2 M. G Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. I C1u“.““ E“
Augsburg... 150 Fl. I12 M.
Rüeialg in Cour. im 14 Thl.) 8 T. Westpreuss.. Fuss 100 Thlr.. 2 M.
Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.] 2 M.
Petersburg 100 S. II11
nB8Önnen
vSOCbweN
*
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche ....
If. 8 Posensche .... Preussische. . . ..... Rhein- u. Westph. Sächsische. .. ... .. Schlesische..
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd'or.... .. Andere Goldmünzen INWIIII
100 ½ Staatsanleihe von 1850. .. . . .. 1003, dito von 1852.. dito von 1854.
dito von 1855
dito von 1859 . Staats-Schuldscheine Srämiensch. d. Sechdl. à 50 Th. Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Pur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen Berl. Stadt-Obligat.
do. do.
6576 95 56 86 28
üSreeemennn
8EBE
—
If. Brief. Geld.] Aachen-Düsseld.. .. 3 ½ 86 ¾ 85 Münster-Hammer .. do. Prioritäts- 88 ¼ 87 Niederschl.-Märk... do. II. Emissiong 87 ¾ do. Prioritäts- 92 ¼ 97 ¾ Kachen-Mastricht.. do. Conv. Prioritäts- 92 , 90¾ do. Prioritäts-42 do. do. III. Ser.] — 97Berg.-Märkische . . . 8. do. IV. Serie 100:do. Prioritäts- Niederschl. Zweigb. — 60 91 do. do. II. Serie Oberschles. Lit. A. 209 ½ 91*]do. (Dortm.-Soest) do. Lit. B. 17⁸ ½ Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prior. Lit. A. 1 do. Prioritäts- do. WIIO. v Berlin-Hamburger. — do. Prior. Iit. D. do. Prioritäts-4. 5 102 ½ do. Prior. Lit. E. 3 ½
do. do. II. Em. 41 Prinz Wilh. (St.-V.) „Berlin-Potsd.-Magd. do. Prioritäts- 94 do. Prior. 0bsig. do. II. Serie.
96¾ do.. (deo. I it. d. 2 Rheinische .. 93% b“ do. Quitgsb. (25 % E.) 95 ¾ Berlin-Stettiner. —. 165 ½ do. (Stamm-) PBrior. 96 do. Prior. Oblig. 1 „ 101⅔ do. Prioritäts-Oblig. 943 Bresl. Schw. Frb. alte 8 — do. vom Staat gar. 93 ⅔do. do. neue — 125 Ruhrort-Cref.-Kreis 125 COöln-Mindener 3 ½ 1644 Gladbacher
bböb Oblig. 4 ½ 101¾ do. Prioritäts- 13 72⁄% ydo. do. II. Em. 5 — do. II. Serie..
9O. SO.... 91 Stargard-Posen.. 92 do. III. Emission 4 91 ¼ do. Prioritäts- do. IV. Emission4 89 ½ do. II. Emission
1 5
Geld. 91½
Düsseldorf-Elberf. J114 ¾ Thlringen do. Prioritäts- 91 ½ do. Prior.-Oblig. 4: do. Prioritäts-5 — do. III. Serie
Magdeb.-Halberst. 7* Wilh. (Cos.-Odbg.) alte
Magdeb.-Wittenb. 4 42 do. neue do. Prioritäts-4 ½ — do. Prioritäts-
Nichtamtliche Notirungen
vIf. Brief.] Geld. Zarskoje-Selo pro St. feh. — —
Ausl.
In- und ausländ. Eisenb. -Stamm- Actien und Quit-
tungsbogen.
Prioritäts- Actien.
Amsterdam-Rotterdam Cracau- Oberschlesische Nordb. (Friedr. Wilb.) Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse
Amsterdam-Rotterdam 4 Cöthen-Bernburg 9 8, Frankfurt-Hanau 3 ⅓ Frankfurt-Homburg.. 3 Cracau-Oberschles... .. Kiel-Altona Livorno-Florenz. Ludwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen... Neustadt-Weissenburg Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.)
153
Vereins-Bk.-Act. 114¼ —
52 ½ 56 58 —
Poln. neue Pfandbr. do. neueste III. Emiss. do. Parnt. 500 EI....
Schwed. Oerebro Pfdbr.“
Ostgothische do.
Sardin. Engl. Anleihe. 5
Sardin. bei Rothschild.
„[Hamb. Feuer-Kasse.. do. Staats-Präm.-Anl.
Lübecker Staats-Anl.ü
Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th.
S
3 ½8 Schaumburg-Lippe do.
25 Thlr.
Span. 3 % inl. Schuld.
do. 1 à 3 % steigende
Ausländ. Fonds.
gg
Braunschw. Bank. .. .. Wemnnan Man.. . . . .. Oesterreich. Metall. do. engl. do. Bank-Actien... do. National-Anleihe do. 1854r Pr.-Anl. RSs FItamb Uont. .. do. Stiegl. do. 60. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe.... do. Poln. Schatz-Obl. GO. dDu. T. do. do. L. B. 200 FI.
85
SV
1
Aachen-Mastrichter 53 ½ a 55 ½ gem.
Berlin, 2. Januar. Bei mässigem Geschäst waren die wenig verändert und die Stimmung fest.
Berliner Getreidebörse vom 2. Januar.
Weizen loco 100 — 130 Rthlr.
Roggen loco ohne Umsatz, Januar 90 ¼ — 90 Rthlr. bez. u. Br., 89 ⅓ G., Januar-Februar eben so, Frühjahr 90 — ¼ — 90 Rthlr. bez. u. Br.,
Aachen-Mastrichter Prioritäts Ludwigshafen-Bexbach, Mecklenburger, Nordbahn (Friedr. Wilh.), Braunschw. Bank
gem. Prinz Wilhelms (Steele-Vohwinkel) 50 a 50 ½¼ gem.
91 i a 91 ¼ Tund Weimarsche Bank, sämmtl. excl. Dividende
Gerste, grosse 58 — 63 Rthle.
Hafer loco 37 — 41 RKthlr.
Erbsen, Koch- 95 — 98 Rthlr., Futter- 90 — 94 Rthlr
Rüböl loco 18 ¼ Rthlr. bez., 18 ¼ Br., 18 ¼ G., Januar 18 ¼ Rthlr. Br., 18 ⅜ G., Januar - Februar 18 ¼ Rthlr. Br., 18 ½ G., Februar - März 18 ¾ Ethlr. Br., 18 12 G., April- Mai 17 ¾8 Rthlr. bez., 17 ¾⅞ Br., 17 ⅔ G.
Februar-März 32 ¼ Rthlr. bez. u. G., 32 ⅛ Br., April-Mai 33 ¾ — ½ thlr.
bez. u. G., 33 ¼ Br. Weizen unverändert.
Rüböl still. Spiritus wie Roggen-.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.) 89 ö
9
Spiritus loco ohne Fass 32 — 31 ½¼ Rthlr. bez., mit Fass 31 ½˖ Rthlr, bez., Januar u. Januar- Februar 32 ½ — 32 Rthlr. bez. u. G., 32 ½¼ Br.,
Roggen billiger [verkaust, schliesst matt.
meldeten Gegenstände auch
vas Abonnement beträgt: ) 24 22 Sar. Kön für das vierteliahr 3 8. in allen Theilen der Monarchir — ohne Preis-Erhöhung.
zanEng m 8 2
5 7
Preußischer
1
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestelung an, für Berlin die Expedition des Königt. 5 Preußischen Staats-Anzeigers: 8 Manuer⸗Straße Nr. 54.
. 2
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—— —
0 2
Dem Commandeur der dritten Division, General⸗Lieutenant
von Hirschfeld II., den Rothen Adler⸗Orden erster Eichenlaub; so wie
Dem Freiherrn Georg von Brackel zu Welda die Kammer⸗
junker⸗Würde zu verleihen;
Den Geheimen Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Frerichs zu Medizinal⸗Kollegiums der Provinz
Breslau zum Mitgliede des Schlesien; und
Den Regierungs⸗Assessor Kieschke zum Regierungs⸗Rath zu
rnennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrie Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Cöllnischen Real⸗Gymnasium
Dr. Adalbert Kuhn, ist das Prädikat eines Professors beigelegt;
so wie
Albert Theodor Reinhardt und
Johann Otto ner zu Oberlehrern ernannt worden. 8
Akademie der Künste
111““ Große Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Ak
Gebäude 1856.
Indem die Königliche Akademie der Künste
Künstler des In⸗ und Auslandes
achtenden Bedingungen hierdurch zu veröffentlichen. „ 1) Die Kunst⸗Ausstellung wird am öffnet und am 1. November geschlossen;
dieselbe den Besuchen des Publikums 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein.
während dieser
2) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veran⸗ werden zur Ausstellung zugelassen, im Besitze der
lassung angemeldeten Werke was auch dann gilt, wenn Künstler sind, indem weder
dieselben nicht mehr die Echtheit der Arbeiten,
Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf. 3) Die schriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke zur Aufnahme in das zu
druckende Verzeichniß müssen 1. August 1856 bei dem 8 f sein und außer Namen und Wohnort des
Kunstwerk käuflich ist oder nicht.
werden, wenn findlich sind.
4) Die Aufnahme der Anmeldungen in den gedruckten Aus⸗ nicht zu dem Anspruch, daß die ange⸗
ngs⸗Katalog berechtigt wirkli
88
Se. Majestät der König haben Allergnädigst
die geehrten . ergebenst einladet, sich bei der im kommenden Jahre von ihr zu veranstaltenden Kunst⸗Ausstellung durch Einsendung ihrer Arbeiten zu betheiligen, erlaubt sie sich die von den Herren Einsendern von Kunstwerken für dieselbe zu beoh⸗
1. September 1856 er⸗
an Wochentagen von 10 bis
Inspektorat der Akademie eingegangen Künstlers die Anzahl
und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe gestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes in verschiedener Fassung sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen be⸗
1“ s I“
geruht:
Klasse mit
“
“ 8
11
zu Berlin,
Die ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Greifswald, Dr. V
Zeit wird
noch die
vor dem
der dar⸗
5) Die Kunstwerke selbst müssen bis zum Son nabend 16. August 1856, bei dem Inspektorat der Akademie 5 1 gleichlautenden Verzeichnissen derselben, wovon das eine als Empfangs⸗Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern be⸗ rücksichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu
2
Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden.
6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeichnen und bei Gegenstän⸗ den, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaf⸗ ten, Bildnissen u. s. w. den Inhalt der Darstellung auf der Rück⸗ seite des Bildes kurz anzugeben.
7 Anonyme Arbeiten, Copieen (mit Ausnahme der Zeichnun⸗ gen für den Kupferstich), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, mustkalische Instrumente, so wie mecha⸗ nische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.
8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.
9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademi⸗ schen Senats und der Akademie in einer Plenarversammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände verantwortlich; erho⸗ bene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat.
„ 10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger An⸗ frage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden.
1” Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der Mitglieder dieser Akademie, haben die Kosten des Her- und Rücktransports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hierselbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an eine andere Kunst⸗Ausstellung, wenn diese beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für die Ein⸗ rahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. haben die Einsender eben⸗ falls selbst zu sorgen.
12) Für unangemelde te, nicht zur Ausstellung zugelassene oder erst nach dem 16. August k. J. hier eintreffende Gegenstände wer⸗ den keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Akademie wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden. 8 X“
Berlin, den 15. Dezember 1855. G
Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Dr. C. H. Toelken,
Vice⸗Direktor. Geheimer Regierungs⸗Rath ꝛc., Secretair der Akademie.
3. Se. Majestät der König haben
Allergnädigst geruht: dem Lootsen⸗Commandeur Röhl und dem Ober⸗Lvootsen Claaß zu Memel die Erlaubniß zur Antegiüen der von des Kaisers der Franzosen Majestät ihnen verliehenen goldenen Ehren⸗Medaille am Bande zu ertheilen. —
“ 1 58 8 1 1 8 5