1 lar, Pferdehaar, anstatt mit 2, mit 3 Dollars, Vieh, statt mit 6 Dollars pro Kopf, mit 10, Pferde, anstatt mit 4 Dollars pro Stück, in Zukunft mit 6 besteuert werden. Endlich ist die Befugniß, Waaren zum Depot zu bringen, auf alle Handelsartikel ausgedehnt und, was für den Durchfuhrhandel eine wesentliche Erleichterung enthält, die Niederlage in bestimmten Fällen fortan auch in schwimmenden Magazinen auf dem die Stadt Buenos⸗Ayres der Länge nach durchschneidenden meerartigen Platastrome gestattet. Die bisherige Dauer der Depots von zwei Jahren ist zwar beibehalten worden, insofern aber eine Er⸗ weiterung eingetreten, als eine Erneuerung des Depot⸗Verhältnisses nach vorgängiger Prüfung der niedergelegten Waaren und nach Entrichtung der schuldigen Magazin⸗ und Krahngebühren zulässig ist. Letztere sind nur unwesentlich geändert gen ist es bei den Bestimmungen des früheren Zolltarifs verblieben. Es sind also, nach wie vor, auch nach dem neuen Tarif pro 1856 abgaben⸗ frei: Metalle und Edelsteine, solche Gegenstände, welche wissenschaftlichen und Unterrichtszwecken dienen, endlich die Erzeugnisse der Argentinischen Confederation. Es bezahlen fünf Prozent: Schmucksachen, Maschinen, alle Rohstoffe, sofern sie nicht gänzlich steuerfrei sind; 10 Prozent: Wollen und Felle für Hutfabriken; 15 Prozent: Wollen⸗, Leinen⸗ und Baumwollenwaaren, Papier, Droguen, Eisenwaaren; 20 Prozent: fertige Kleidungsstücke, Pferdegeschirre und Mundvorräthe; 25 Prozent: geistige Getränke. Eine feste Abgabe, ungefähr 40 bis 50 Prozent ihres Werthes betragend, zahlen Cerealien. Die Durchfuhr bleibt wie bisher frei.
Marktpreise. 8 8 Berlin, den 21. Januar.
Zu Lande: Weizen 3 Athlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Roggen 3 Rrh’r 17 Sgr. 6 Pf, auch 3 Rthlr. 10 Sgr Grosse Gerste 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. Hater 1 Rthlr. 20 Sgr, auch 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf.
Zu Wasser: Weizen 5 Rthlr. 10 Sgr., auch 3 Rthlr. 25 Sgr. Roggen 3 Rthlr. 20 Sgr., auch 3 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pt. Grosse Gerste 2 Ethlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 2 Bthlr. 11 Sgr. 3 Pf Hafer 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Bthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Erbsen 3 Rthlr. 25 Sgr., auch 3 Rihlr. 12 Sgr. 6 Pf.
Sonnabend, den 19. Januar.
Das Schock Stroh 11 Rthlr., auch 10 Rthlr. 1 Rthlr., geringere Sorte auch 27 Ser.
Kartoffeln, der Scheffel 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 25 Sgr., metzen- weis 2 Sgr., auch 1 Sgr. 6 Pf.
Der Ceniner Hen
IHamburg, 21. Januar, Nachmittags 2 Uhr 40 Minuten. Schluss -Course: Preussische 4 ½proz. Staats-Anleihe 106. Preus- sische 3 ½ proz. Prämien-Anleihe 408 ½. Oesterreichische dproz. Loose 104 ½. 3 proz. Spanier 33 ¾. 1 proz. Spanier 21 ¾. Englisch--russische 5proz. Anleihe —. Berlin-Hamburger 112 ½. Cöln-Minden 163. Mecklen- burger 55 ½ G. Masdeburg- Witenberge 46 Br. Berlin-Hamburger 1ste Priorität 102. Cöin Minden 3te Priorität 90 G. Disconto 4 ½ pCt. Anfangs fester, gegen Ende matter. Neue Stieglitz 85. Getreidemarkt Weizen stille. Roggen fester, 118 — 119pfd. 128 zu haben, 126 zu lassen. Oel pro Januar 33 Br., pro Frühjahr 32 ¼, X, pro October 29 ¼. Kaffee unverändert. Zink 4000 Ctr. loco Termin 15 ⅛, 500 Ctr. pro Frühjahr 15 ¼. Frankfurt a. M., 21. Januar, Nachmittags 1 Uhr 50 Minut. Anfangs flau, dann österreichische Fonds vorzüglich begehrt und höber; in Spanischen und Eisenbahn-Actien stiller Umsatz. Schluss -Course: Neueste Preuss. Anleihe 109 ¼. scheine 105. Cöln -Mindener Eisenbahn-Actien —. Wilheims -Nordbahn 57. Ludwigshafen-Bexbach 155 ¼. Frankfurt- Hanau 80 ½. Berliner Wechsel 105. Hamb. Wechsel 88 ½, Londoner Wechsel 118 5. Pariser Wechsel 93 ¾. Amsterdamer Wechsel 100 ½. Wiener Wechsel 409 ½. Frankfurt. Bank-Antheile 419 ½. 3proz. Spanier
Preuss. Kassen- Friedrich-
worden. Im Uebri⸗
36 ¾. 1 proz. Spanier 22 ⅛.é Kurhessische Loose 38 ½. Badische Loose 88 s Metalliques 718. 4 ½proz. Metalliques 63. 1854er Loose 90 ½. Oesterreichisches National-Anlehen 74. Oesterreich. Bank- antheile 1012.
Wien „ 22. Januar, Nachmittags 4 Uhr. (Wolff’'s Tel. Bur) Günstige Stimmung, Loose und National-Anleihe steigend.
Schluss-Course: Silber-Anleihe 84 (). 5proz. Metalliques 79. 4 ½ proz. Metalliques 69. Bankactien 926. Nordbahn 229 ½. 1839er Loose 129 ⅛. 1854er Loose 101 ¾. National-Anlehen 82 ½ Certificate 114. London 10, 38. Augsburg 109 ½. Hamburg 80. Paris 126 ½. Gold 13 ¾. Silber 9 ½.
Ansdterdaanm, 21. Januar, Nachmittags 4 Uhr. (Wolfl'’s Tel. Bur.) Oesterr. Effekten begehrt bei lebhaftem Umsatz.
Schluss-Courze: 5proz. österreich. National-Anleihe 70 ⅞. 5proz. Metalliques Litt. B. 79 ½. 5proz. Metalliques 68456. 2 ½ proz. Metalliques 35. 1proz. Spanier 22 2⁄. 3proz. Spanier 36. Miener Wechsel 32. Hamburger Wechsel, kurz 35 ¾. Holländische Integrale 63 ½4.
Getreidemarkt: Weizen geschäftslos Roggen 20 Fl. niedri- ger, ziemlich lebhaft. Raps, pro Frühjahr 100. Rüböl, pr. Frühj. 50 ½.
London, 21. Januar, Mittags 1 Uhr. (Wolkfl's Tel. Bur.) Consols 90 ½.
— Nachmittags 3 Uhr. (Wolfl's Tel. Bur.)
Consols 89 ¾. 1proz. Spanier 22 ½. Mexikaner 20. Sardinier 8 5proz. Russen 99. 4 ½proz. Russen 89.
Getreidemarkt. Englischer Weizen 6 — 8 Schillinge niedriger als am vergangenen Montage, aber keine Verkäufer; fremder Weizen 2—3 Schill. billiger, jedoch geschäfislos. Bohnen, Erbsen und Gerste 2 Schillinge niedriger.
Paris , 21. Januar, Nachmitt. 3 Uhr. (Wolfl's Tel. Bur.) Die 3proz. begann zu 67, 70, stieg auf 68, 05, sank wiederum auf 67, 65 und schloss bei starken Umsätzen, doch ziemsich träge zur DNotiz. Werthpapiere waren offerirt. Consols von Mirttags 12 Uhr und von Mittags 1 Uhr waren gleichlautend 90 ⅛ gemeldet.
Schluss-Course: 3proz. Rente 67, 70. 4 proz. Rente 93, 50. 3 proz. Spanier 35 3. 1proz. Spanier —. Silberapleihe 83.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 23. Januar. Im Opernhause. (14te Vorstellung): Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg, große romantische Oper in 3 Akten, von Richard Wagner. Ballets vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (23ste Abonnements⸗Vorstellung): Kabale und Liebe. Trauerspiel in 5 Akten, von Schiller. Kleine Preise.
Donnerstag, 24. Januar. Im Opernhause. (15te Vorstellung): Der Maurer. Oper in 3 Akten, Musik von Auber. Hierauf: Alphea. Anakreontisches Ballet in 1 Akt, vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Musik von Hertel. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (24ste Abonnements⸗Vorstellung): Zum ersten Male: Die Diplomaten. Geschichtliches Original⸗Lustspiel in 4 Aufzügen, von R. Gottschall. In Scene gesetzt vom Re⸗ gisseur Düringer.
Wle (eise.
Der zweite Subscriptions⸗Ball im K. Opernhause findet Sonn⸗ abend, den 26. Januar, statt.
Das Anmelde⸗Büreau zu diesen Bällen befindet sich im Flur des Königlichen Schauspielhauses, Eingang zum Konzertsaal, ist von 10 bis 2 Uhr Mittags geöffnet und können die Billets daselbst in Empfang genommen werden.
Sowohl die Billets zum dritten Rang als auch zum Amphi
Bekanntmachung.
Die Gemeinde der hiesigen Sophienkirche ist zu einer solchen Größe herangewachsen, daß zum Zweck der bessern Befriedigung der kirch⸗ lichen Bedürfnisse derselben die Theilung in drei Gemeinden und demgemäß die Begründung von zwei neuen Kirchspielen mit selbstständigen kirch⸗ lichen Systemen für nothwendig erachtet wor⸗ den ist.
Auf Grund der von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst ertheilten Genehmigung und der Er⸗ mächtigung der kompetenten Kirchen⸗ und Staats⸗ behörden wird Folgendes hierdurch festgesetzt:
I. Die bisherige Parochie der Sophienkirche
und die Gemeinde derselben wird in fol⸗ gende 3 Theile getheilt:
1) die künftige Parochie und Gemeinde G der Sophienkirche.
Dieselbe umfaßt den östlich von der Artillerie⸗ straße belegenen Theil der bisherigen Parochie, so daß die bezeichnete Straße die Gränze gegen die neuen abgesonderten Kirchspiele bildet.
Dieser Parochie verbleiben folgende Straßen und Straßentheile: die Linienstraße 42 bis 105 und 161 bis 223, die große Hamburgerstraße, leine Hamburgerstraße, Auguststraße 9 bis 76,
Oranienburgerstraße 1 bis 34 und 70 bis 92, der Monbijouplatz, die große und kleine Präsi⸗ dentenstraße, der Haacksche Markt, die Spandauer⸗ Brücke 3 bis 9, neue Promenade, Straße am Zwirngraben, neue Schönhauserstraße, alte Schönhauserstraße 1 bis 30, Weinmeisterstraße, Rosenthalerstraße, Sophienstraße, Gypsstraße, kleine Gasse, kleine Waldemarstraße, Weinbergs⸗ gasse, Laufgasse, Steingasse, Mulacksgasse, Wuͤste Gasse.
2) Die Parochie und Gemeinde der St.
Philippus⸗Apostelkirche,
welche letztere zugleich zur Pfarrkirche erhoben wird.
Dieses Kirchspiel begreift in sich den west⸗ lichen Theil der bisherigen Parochie, die Frie⸗ drich⸗Wilhelmsstadt bis zur Friedrichsstraße, so daß die letztere, deren Häuser jedoch dieser Pa⸗ rochie nicht angehören, die Grenze bildet. Hier⸗ her gehören folgende Straßen: die Luisenstraße, der Luisenplatz, die Philippstraße, Communica⸗ tion am neuen Thor, Schumannsstraße, Charité⸗ straße, Unterbaumstraße, Karlsstraße, Marien⸗ straße, Albrechtstraße, der Schiffbauerdamm.
3) Die Oranienburger⸗Thor⸗Parochie.
Dieselbe umfaßt den westlich von der Frie⸗
drichsstraße und östlich von der Artilleriestraße
begrenzten mit
theater sind bereits verkauft.
tleren Theil der alten Parochie und enthält folgende Straßen und Grundstücke: die große Friedrichsstraße 105 bis 136, den Thierarzneischulplatz, die Linienstraße 108 bis 160, Auguststraße 1 bis 8 und 77 bis 95, Oranienburgerstraße 35 bis 69, Johannisstraße, Ziegelstraße, Kalkscheunengasse, Artilleriestraße. II. Das Patronat über die beiden neuen Kirchspiele haben des Königs Majestät Allergnädigst zu übernebmen geruht.) Das der Gemeinde der Sophienkirche zu⸗
stehende Wahlrecht bei der Besetzung der
Stellen der Geistlichen und Kirchenbeam⸗
rten verbleibt der Gemeinde dieser Kirche,
geht aber auf die Gemeinden der beiden anderen Kirchspiele nicht über, in welchen vielmehr das Patronatrecht ein unbeschränk⸗ tes sein wird. III. Die Theilung der Parochie der Sophien⸗ kirche in die vorbezeichneten drei Theile tritt mit dem 1. April 1856 in das Leben, ddergestalt, daß mit diesem Zeitpunkt die 3 Kirchspiele in den angegebenen Grenzen für konstituirt zu erachten sind. Gleich⸗
8
27 zeitig hört die Verbindung der in den bei⸗ dden neu gegründeten Kirchspielen wohnen⸗ den Gemeindeglieder mit der Sophienkirche
auf und dieselben haben sich wegen aller geistlichen Handlungen an die Geistlichen und Kirchenbeamten der neuen Kirchspiele
zu wenhden
IV. In Betreff des Kirchen⸗Vermögens und der kirchlichen Gebühren wird voorläufig Folgendes angeordnet:
1) die Begräbnißplätze der Sophienkirche
bleiben zunächst den drei Gemeinden zur gemeinschaftlichen Benutzung, die Ge⸗ bühren für Grabstellen und Grabzeichen fließen nach wie vor zur Kirchen⸗Kasse der Sophienkirche; Die übrigen kirchlichen Gebühren werden aus allen drei Kirchspielen zu einer all⸗ gemeinen Gebührenkasse eingezogen, deren Verwaltung der Rendant der Kirchenkasse der Sophienkirche übernimmt.
Die Erhebung dieser Gebühren ge— schieht in jedem Kirchspiele durch den be⸗ treffenden Küster.
) Für jedes der beiden neuen Kirchspiele wird eine besondere Kirchenkasse gebildet, zu welcher alle sonstigen kirchlichen Ein⸗ nahmen fließen.
4) Die Gebührensätze bleiben für alle Kirch⸗ spiele bis auf Weiteres dieselben, wie
solche bei der Sophienkirche bisher er⸗
boben worden sind.
V. Für jede der 3 Parochieen wird ein Kirchen⸗
Vorstand von mindestens 3 Mitgliedern
gebildet, welchem die Verwaltung der äußeren Rechte der Kirche nach den Be⸗ stimmungen des Maäͤrkischen Provinzial⸗ rechts resp. des Allgemeinen Landrechts zukommt. Der Pfarrer jedes Kirchspiels wird als solcher Vorsitzender des Kirchen⸗ vorstandes.
Der Gottesdienst für die zwischen der Friedrichs⸗ und der Artilleriestraße be⸗ legene Oranienburgerthor⸗Parochie wird in Ermangelung eines besonderen Gottes⸗ hauses vorläufig in dem Hörsaale der in der Friedrichsstraße Nr. 162 belegenen höheren Lehranstalt — mit Genehmigung der städti⸗ schen Behörden — gehalten rd
Berlin, den 5. Januar 1856.
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
[1872] Aufkündigung von ausgeloosten Rentenbrief Provinz Schlesien.
Bei der heute in Gemäßheit der Bestimmun⸗ gen §§. 41 u. f. des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 im Beisein der Abgeordneten der Provinzial⸗Vertretung und eines Notars statt⸗ gehabten Verloosung der nach Maaßgabe des Tilgungs⸗Plans zum 1. April 1856 einzulösen⸗ den Rentenbriefe der Provinz Schlesien, sind nachstehende Nummern im Werthe von 84,720 Thlr. gezogen worden, und zwar: 1
68 Stück Litt. A. zu 1000 Thlr. Nr. 2626. 2869. 3194. 3224. 3452. 3489 4041. 1 4266. 4413. 4846. 4944. 4964. 5345.5508. 5615. 5797. 6133. 6151.6305. 6364. 6426. 6599. 6624. 7256. 8425. 9212. 9828. 10,157. 10,381. 10,632. 10,676. 10,884. 11,148. 11,445. 411,941. 11,609, 11.708, 11,880. 12,575. 13,137. 14,450. 14,634. 14,857. 14,936. 15,038. 15,184. 15,432. 15,444 15,638. 15,728. 15,78 15,/7. 15,964. 15,985. 16,084. 16,268. 16,347. 16,415. 16,436. 16,448. 16,588. 16,626. 16,809. 18,049. 18,134. 18,371. 18,437. 18,468. 19 Stück Litt. B. zu 500 Thlr. 178. 385. 566. 883. 1335. 2047. 2417. 2706. 2916. 3129. 3174. 3177. 3754. 3790. 3814. 3828. 4126. 4342. 4777. 56 Stück Litt. C. zu 100 Rthlr.
528. 611. 656. 826. 937.1985.2159. 2418.
2750. 2860. 2910. 3060. 3173. 3571.3598. 4204. 4205. 4223. 4233. 4329. 4814.4918. 5091. 5133. 5382. 6122. 6404. 6945. 7901. 8030. 8440. 8810. 9002.9172. 9801.9958. 10,647. 10,654. 11,290. 11,361. 11,618. 11,735. 11,936. 12,148. 12,412. 13,138. 13,208. 13,547. 13,653. 13,730. 14,024. 14,182. 14,363. 14,421. 14,506. 14,536.
142 Stück Litt. D. zu 25 Thlr.
.515. 1177. 1310. 1409. 1456. 1806. 1853. 2208. 3009. 3478. 3192. 3272. 3290. 3717. 3850. 4033. 4207. 4277. 5087. 5102. 5204. 5380. 5419. 5447. 5513. 6003. 6230. 6391. 6482. 6626. 7387. 7956. 8020. 8226. 8371. 8377. 8402. 8670. 9254. 9936. 10,115 10,158.
57 Stü Litt. E. zu 10 Thlr.
7. 62. 113. 236. 244. 784. 791. 883. 1351. 1450. 1631. 1707. 2187. 2840. 3104. 3321. 3540. 36111 H( 4309. 4794. 4930. 5316. 5860. 6404. 6324 6ööö 6488000 17111 730 4 500. 685. 814 92.. 9490. 9741. 10,092. 40,5 15. 10,581. 11,016. 1 111“ 412,21 qöö 14,085. 14,493. 14,762.
Indem wir die vorstehend bezeichneten Ren⸗ tenbriefe zum 1. April 1856 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nennwerth gegen Zurücklieferung der Renten⸗ briefe nebst den dazu gehörigen Zins⸗Coupons Serie 1. Nr. 12 bis 16 mel. so wie gegen Quittung
11664““ folgenden Tage, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, bei unserer Kasse — Sandstraße Nr. 10 hierselbst — in den
Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, baar in Empfang zu nehmen.
Die Empfangnahme der Valuta kann, nach Maßgabe der Bestände unserer Kasse auch schon früher und zwar schon von jetzt ab ge⸗ schehen, in diesem Falle jedoch nur gegen Ab⸗ zug der Zinsen von 4 pCt. für die Zeit vom Zahlungstage bis zum Verfalltage den 1. April 1856, worauf die Inhaber der verloosten Rentenbriefe hiermit besonders aufmerksam ge⸗ macht werden.
Bei der Präsentation mehrerer Rentenbriefe zugleich, sind solche nach den verschiedenen Apoints und nach der Nummerfolge geordnet, mit einem besondern Verzeichniß vorzulegen.
Es wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß die Rentenbank-Kasse, Privaten gegenüber, auf Uebersendung der Valuta gegen Einsendung der Rentenbriefe, sich nicht einlassen kann, daß viel⸗ mehr die Einlösung bei der gedachten Kasse hier am Orte erfolgen muß und daß der Empfänger der Valuta darüber besondere Quittung zu leisten hat, wozu die Rentenbank⸗Kasse die For⸗ mulare liefert.
Vom 1. April 1856 ab, findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons Serie I. Nr. 12 bis 16 wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Nentenbriefe in Abzug gebracht.
Die ausgeloosten Nentenbriefe verjähren nach §. 44 des Rentenbank⸗Gesetzes binnen zehn Jahren.
Breslau, den 21. November 1855.
Königliche Direction 1 der Rentenbank für die Provinz Schlesien.
X
[1896] Bekanntmachung.
In dem nach erfolgtem Uebergange der Ver⸗ waltung der Eichsfeldischen Tilgungskasse zu Heiligenstadt auf die Nentenbank für die Pro⸗ vinz Sachsen am 15. November d. J. zur Aus⸗ loosung von Schuldverschreibungen der ge⸗ dachten Tilgungskasse für das Halbjahr 1. Ja⸗ nuar bis ultimo Juni 1856 hierselbst abgehalte⸗ nen Termine sind folgende Schuldverschreibungen
1) von Lit. A. XX“ IICG“ ö 516. 4 500 Thlr. 11Dq 552. a 500 Thlr. 576. a 500 Thlr. 398. a 100 Thlr. 2431. a 500 Thlr. 481 8 3858. a 500 Thlr. 484. 25 Thlr. 4030. a 500 Thlr. 743. 25 Thlr. 3168. a 100 Thlr. 2VV.l
ausgeloost worden.
Die Zahlung der Beträge derselben und der halbjährigen Zinsen pro 1. Januar bis 30. Juni 1856 erfolgt vom 1. Juli 1856 ab je nach der Wahl der Interessenten, entweder:
a) auf der Kasse der unterzeichneten Renten⸗
bank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den
ormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr so⸗
fort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten
Scchuldverschreibungen im coursfähigen Zu⸗ stande, oder 3
b) auf der Königlichen Kreiskasse zu Heiligen⸗
stadt innerhalb 10 Tagen nach der an
ddieselbe im coursfähigen Zustande bewirk⸗ ten Uebergabe der Schuldverschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse dar⸗ über einstweilen auszustellenden Empfangs⸗ bescheinigung.
Ueber den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von dem Präsentanten der Schuldverschreibun⸗ gen nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten.
„Mit dem 30. Juni 1856 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf und müssen daher mit denselben die dazu gehörigen beiden Zinscoupons, Serie III. Nr. 3 und 4, unentgeltlich zurückgeliefert werden.
Indem wir die Inhaber der ausgeloosten Schuldverschreibungen hierdurch auffordern, vom 1. Juli 1856 ab die Zahlung unter den vor⸗ erwaͤhnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, bemerken wir, daß sich die betreffenden beiden Kassen auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen. Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen ausgeloosten, aber noch nicht realisirten Schuldverschreibungen und zwar vom Ausloosungstermin
a) den 30. Juni 1894.
die 4proz. Schuldverschreibungen Pr. 8310. .5 vir. b) den 31. Dezember 1854, die 3 ½ proz. Schuldverschreibungen Nr. 400 Und hler; ((66 ““ die 4proz. Schuldverschreibungen Nr. 1743. 2920. und 2924 a 10 Thlr. „ 1024 und 3812 8 5 Ehlt. c) den 30. Juni 1855, die 4proz. Schuldverschreibungen Nr. 1268 „ 48381. 49968 10 „ 43938. 4337 a 588 hierdurch auf, dieselben bei unserer Rentenbank⸗ Kasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Hei⸗ ligenstadt zur Zahlung des Betrages zu prä⸗ sentiren
Magdeburg, den 16. November 1855.
Königliche Direction Rentenbank für die Provinz Se. Boehm. “
[1540] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Marienburg.
Die in der Stadt Marienburg sub Nr. 959 und 214 des Hypothekenbuchs belegenen Grund⸗ stücke des Gasthofsbesitzers Ferdinand Flindt, zusammen abgeschätzt auf 5573 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im III. Bureau einzusehenden Taxe, sollen am 4. April 1856, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die Besitzung bildet den günstig gelegenen und elegant eingerichteten Gasthof „zur Marien⸗ burg.“
[1241 Nothwendiger Verkauf. 2
Koͤnigl. Kreisgericht zu Naumburg a. d. S.
I. Abtbeilung.
Das den Erben des Strumpffabrikanten Johann Heinrich List zugehörige, hier an Markte sub Nr. 67 und 68 belegene Wohn⸗ haus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 6688 Thlr 17 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ scheine in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 6. September 1856, von Vormittags 11 Uhr ab, an ardentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 3, anderweit sub hastirt werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion späͤtestens in diesem Termine zu melden
[1565]) Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Meseritz.
Das dem Wirthschafts⸗Inspektor Julius
Friedrich Poetschke zu Golenczewo gehörige, in