v111144A*“*“ WE1“ geführten besonderen Verfassung die Rittergüter dort überall mit den Ge⸗ meinden zu gemeinschaftlichen Armen⸗Verbänden vereinigt seien. Die Klaͤgerin dagegen bestreitet dies und hat deshalb auf Befreiung von der ihr danach angesonnenen Beitragspflicht gegen die Gemeinde geklagt. Es fragt sich daher hier nur, ob etwa das gedachte Gesetz vom 31. Dezember 1842 die Entscheidung eines solchen Rechtsstreits den Gerichtsbehörden entzogen und dieselbe den Regierungen und höheren Verwaltungsbehörden übertragen habe? 1 ö“ 5 ist nicht geschehen. Der §. 34 jenes Gesetzes bestimmt ber die Kompetenz⸗Verhäͤltnisse nur: 1 ‚Ueber Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armen⸗Verbänden ent⸗ scheidet die Landes⸗Polizei⸗ Behörde. Betrifft der Streit die Frage: welcher von diesen Verbänden die Verpflegung des Armen zu über— nehmen habe, so findet gegen jene Entscheidung der Rechtsweg statt, doch muß letztere bis zur rechtskräftigen Beendigung des Prozesses be⸗ folgt werden ꝛc.. Diese Vorschrift giebt offenbar der Regierung kein Recht, die Kom⸗ petenz zur Entscheidung des vorliegenden Streits zu beanspruchen, da derselbe nicht zwischen zwei verschiedenen Armen⸗Verbänden geführt wird, sondern zwischen einer Gutsherrschaft und einer Gemeinde darüber, ob die erstere wider ihren Willen mit der letzteren einen gemeinschaftlichen Armen⸗Verband zu bilden und daher zu den Kosten der Armen⸗Verpfle⸗ gung in dem Gemeinde⸗Bezirk beizutragen verpflichtet sei. Es fehlt mit⸗ hin an einem gesetzlichen Grunde, den Gerichten die Entscheidung hier zu entziehen, und der Kompetenz⸗Konflikt mußte also, wie geschehen, für un⸗ begründet erklärt werden. b Berlin, den 9. Juni 1855. Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Meckel von Hemsbach in Berlin, ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fa⸗ kultät der Königlichen Universität daselbst; so wie
Bei dem Gymnasium zu Conitz der bisherige ordentliche Lehrer Lowinski zum Oberlehrer und die Hülfslehrer Heppner und Karlinski zu ordentlichen Lehrern ernannt, dem ordent⸗ lichen Lehrer Haub das Prädikat eines Oberlehrers beigelegt; und 8 Die Anstellung des Lehrers August Bernhard Ohlert als ordentlicher Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Elbing genehmigt worden.
Tages⸗Ordnung. 14te Sitzung des Hauses der Abgeordneten a Sonnabend, den 26. Januar 1856, Vormittag b Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über den Entwurf einer Städte⸗Ordnung für die Provinz Westfalen.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog Christian u Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗ Augustenburg, von Primkenau.
Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗dessa Minister, von Goßler, von Cöthen.
Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie un kommandirende General des 2ten Armee⸗Corps, von Grabow, nach Stettin.
u⸗cöthensche Staats⸗
8
Nichtamtliches.
5 “ 8
Preußen. Berlin, 23. Januar. as Haus der Abgeordneten setzte in seiner gestrigen (13ten) Sitzung die Berathung des Berichts der Kommission zur Prüfung des Staats⸗ haushalts⸗Etats über die für 1856 aufgestellten Etats: A. für die Verwaltung der direkten Steuern; B. für die Verwaltung der indirekten Steuern; C. von den Einnahmen und Aus⸗ gaben aus dem Salz⸗Monopol fort. Beim Tit. I., Ein⸗, Aus⸗ und Durchgangs⸗Abgaben, ist die Einnahme wie im vorigen Jahre zu 11,610,000 Rthlr., also gegen die Durchschnitts⸗Einnahme von 11,455,535 Rthlr. höher um 154,465 Rthlr. veranschlagt. Tit. II. Uebergangs⸗Abgabe von Wein, Most, Tabaksblättern und Tabaksfabrikaten mit 200,000 Rthlr.; Tit. III. Rübenzuckersteuer mit 2,000,000 Rthlr.; Tit. IV. Niederlage⸗, Krahn⸗, Waage⸗, Blei⸗, Zettel⸗ und Siegelgelder mit 47,000 Rthlr.; Tit. V. Schifffahrts⸗Abgabe mit 450,000 Rthlr. Zum Titel VI. Branntweinsteuer und Uebergangs⸗Abgabe von Brannt⸗ wein, hat der Abgeordnete Graf Schwerin folgenden An⸗ trag eingebracht: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Erwartung auszusprechen, daß die Staats⸗Regierung die Verordnung vom 26. November 1855, betreffend die Aufhebung der Steuer⸗Bonification für ausgeführten Spiritus, ungesäumt dem Hause der Abgeordneten und dem Herrenhause zur Genehmigung nach Maßgabe des Artikels 63. der Verfassung vorlegen werde.“ Hierzu stellte der Abg. von Hertefeld den Antrag: die Be⸗ rathung und Beschlußnahme über den Antrag des Graf Schwerin
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auszusetzen und an die Verfassungs⸗Kommission zu verweisen. — Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag des Abgeordneten Graf Schwerin an die vereinigte Finanz⸗ und Verfassungs⸗Kommission verwiesen. Tit. VI. Branntweinsteuer und Uebergangs⸗Abgabe von
Branntwein wurde darauf mit 6,300,000 Rthlr. angenommen.
Tit. VII. Die Braumalzsteuer und Uebergangs⸗Abgabe von Brannt⸗ wein wurde mit 1,100,000 Rthlr., Tit. VIII. Steuer vom inländi⸗ schen Weinbau mit 91,000 Rthlr. und die Steuer vom inländischen Tabaksbau mit 144,000 Rthlr. Tit. X. Die Mahlsteuer wurde mit 1,480,000 Rthlr. Tit. XI. Die Schlachtsteuer mit 1,600,000 Rthlr. Tit. XII. Die Stempelsteuer mit 3,450,000 Rthlr. Tit. XIII. Chausseegelder mit 1,310,000 Rthlr. Tit. XIV. Brück⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom- und Kanalgefälle mit 870,000 Rthlr. Tit. XV. Hypotheken⸗ und Gerichtsschreiberei⸗Gebühren wurden mit 170,000 Rthlr. Tit. XVI. Strafgelder ꝛc. aus Prozessen mit
80,000 Rthlr. Tit. XVII. Verschiedene Einnahmen mit 183,167 Rthlr. angenommen. An Ausgaben wurden fefstgestellt 3,905,167
Rthlr. Sämmtliche Positionen wurden ohne Diskussion erledigt. C. Die Einnahmen und Ausgaben aus dem Salz⸗Monopol: a) die Einnahmen auf 8,564,720 Rthlr., b) die Ausgaben auf 2,902,620
Rthlr., die extraordinaire Ausgabe auf 50,000 Rthlr., wurden nach
einigen kurzen Bemerkungen des Abgeordneten Harkort genehmigt.
Swinemünde, 21. Januar. Der Königliche Lootsen⸗Kutter „Iltis“, von Danzig nach der Jade bestimmt, ist gestern von hier in See gegangen. (Osts. Z.)
Anhalt. Bernburg, 21. Januar. Mittelst Höchster Ver⸗ ordnung, datirt Hoym, 14. Januar, wird seitens Sr. Hoheit des Herzogs und der Frau Herzogin Mit⸗Regentin Hoheit auf Antrag des Staats⸗Ministeriums unser Landtag auf den 28. Januar zusammenberufen.
Württemberg. Stuttgart, 21. Januar. Die neu⸗ gewählten Abgeordneten zur Ständeversammlung sind durch den ständischen Ausschuß aufgefordert worden, ihre Wahlurkunden be⸗ hufs der Vornahme des Legitimationsgeschäftes einzusenden. Dem⸗ nach scheint die Einberufung der Stände in Balde stattfinden zu sollen. Der durch die Verfassung vorgeschriebene äußerste Termin für Ein⸗ berufung einer neuen Versammlung ist der 20. Februar d. J. — Ueber die Ergebnisse der Unterhandlungen zwischen Regierung und Stan⸗ desherren wegen der Reclamation der letzteren, die hauptsächlich Gegenstand der Berathung des nächsten Landtages werden sollen,
verlautet übrigens noch nichts, wonach zu vermuthen ist, daß die Standesherren sich noch nicht geneigt gezeigt haben, mit den Kon⸗ die Regierung der vorigen Stände⸗
zessionen, wie sie in den durch Versammlung gemachten Propositionen enthalten waren, sich zu⸗ frieden zu erklären. (Schw. M.)
Großbritannien und Irland. London, 21. Januar. Lord Palmerston hat an die regierungsfreundlichen Mitglieder
des Unterhauses folgendes Rundschreiben erlassen: „Downing⸗Street, 12. Januar. Sir! Ich habe die Ehre, Sie davon in Kenntniß zu setzen, daß unmittelbar nach Eröffnung des Parlaments, dessen Zusammentritt auf Donnerstag den 31. d. M. festgesetzt ist, Ge⸗ schäfte von großer Wichtigkeit demselben ohne Verzug vorgelegt werden sollen. Ich spreche die Hoffnung aus, daß es Ihnen ge⸗ fallen möge, bei Eröffnung der Session im Unterhause zugegen zu sein. Ich habe die Ehre u. s. w.“
Der Transport⸗Dampfer „Indian“ traf gestern in Southampton ein, um Truppen für die Krim an Bord zu nehmen. — Die Königin hat den Kranken und Verwundeten im Chatham⸗Hospital eine große Anzahl von Volksliedern und musikalischen Compositionen zum Geschenk gemacht. patriotische Gesänge, die sich auf die Thaten der englischen Armee und Marine beziehen. — Die oberste Medizinal⸗Behörde der Armee wird mit Nächstem einen Erlaß veröffentlichen, demzufolge die Unterschiede der verschiedenen Chirurgen, sowohl in Bezug au
Rang, wie Gehalt schärfer festgestellt, alle aber höher besoldet
werden sollen als bisher. — Das Sappeur⸗ und Mineur⸗Corps in Brompton, ist jetzt über 1400 Mann stark und setzt, so oft es das Wetter gestattet, seine Uebungen, besonders im Schlagen von Ponton⸗Brücken fort. — Immer neue Freiwillige mel⸗ den sich zum Eintritt in die Krim-Armee. Die Regimenter in Chatham haben wieder 3500 Mann abgegeben und die Milizen
von West⸗York, Sterling und Chatsworth werden eben so viel
stellen. — Das londoner Comité zu besserer Aufrechthaltung de Sonntagsfeier hat im „Morn. Herald“ eine Art Programm ve öffentlicht, dessen Inhalt in der nächsten Parlaments⸗Session noth
wendig zur Verhandlung kommen muß. Es sind drei Dinge, wor⸗
auf das Comité dringt: 1) daß die sonntägliche Militair⸗Musik in Kensington⸗Gardens aufhöre; 2) daß das britische Museum, die
Nationalgallerie und ähnliche Institute dem Volke Sonntags nicht geöffnet werden und 3) daß hinsichtlich des Kristall⸗Palastes
(der jetzt Sonntags geschlossen ist) die Bestimmungen beim Alte
bleiben. Wer die Ansichten der londoner Bevölkerung hierüber
kennt und sich der Folgen erinnert, die das Einbringen der Gros⸗ venorschen Bill nach sich zog, kann nicht in Zweifel darüber sein,
worin das endliche Loos dieser Comité⸗Anträge bestehen wird.
Es sind meist
Frankreich. Paris, 21. Januar. Der „Moniteur“ zeigt an, daß der Kaiser den kürzlich aus Spanien angelangten spanischen Gesandten Olozaga in einer Privat⸗Audienz empfangen hat. — Ein Decret im „Moniteur“ regelt den Stab der zwei Artillerie⸗ Regimenter der Garde, über welche ein Artillerie⸗General das Kom⸗
mando führen soll, und verfügt die Errichtung einer Artillerieschule zu. ersailles für den theoretischen und praktischen Unterricht dieser Regimenter. Die Einrichtung dieser Schule wird zugleich genau vor⸗ geschrieben. — Durch das schon erwähnte Decret im „Moniteur“ werden nicht blos die Einfuhrzölle auf rohe Wolle vermindert, ondern auch die für die Ausfuhr von Wollengarn und Wollen⸗ eugen zu gewährenden Prämien festgesetzt. — Das Kriegsministe⸗ tium macht bekannt, daß die Militairs aller Grade, die den Krim⸗ Feldzug mitgemacht haben und sich gegenwärtig, gleichviel, aus
welchem Grunde, in Frankreich befinden, durch die in dieser Be⸗
ziehung angewiesenen Befehlshaber der Unter⸗Divisionen die von der
Königin von England gestiftete Gedenk-Medaille empfangen werden.
Spanien. Madrid, 17. Januar. In der gestrigen Cor⸗
tes⸗Sitzung wurden die Königlichen Dekrete wegen Ernennung der
neuen Minister Escosura, Lujan und Arias Uria verlesen. Espar⸗
tero, O'Donnell und Bruil saßen auf der Ministerbank. Espartero erklärte, daß sechs Minister ihre Entlassung nachgesucht hätten, die Königin aber sie nur dreien ertheilt habe.
Der Gedanke der Re⸗ gierung sei übrigens und werde stets sein die Befestigung der Frei⸗
heit, die Entwicklung des Nationalreichthums und die Achtung vor dem Gesetze. 2 1 wurde, waren Bruil, Zabala und Santa⸗Cruz.)
(Die drei Minister, deren Entlassung abgelehnt
Türkei. Aus dem Lager vor Sebastopol, 4. Januar, wird der „Times“ geschrieben: „Wir hatten hier in der vorigen Nacht und heute früh ein heftiges Schneegestöber. So gut auch in der Hauptsache, d. h. in Bezug auf Kleidung und Beköstigung, für unsere Soldaten gesorgt ist, so ist es doch einigermaßen auf⸗ fallend, daß sie noch immer nicht alle in Hütten untergebracht sind. Doch schreitet die Errichtung von Hütten rasch fort. Auf dem Wege nach Balaklava begegnet man täglich Tausenden von Menschen, welche Planken auf der Schulter tragen, und hoffentlich werden bei Eintritt des heftigen Regenwetters nur noch wenige Menschen unter Leinwandzelten kampiren.“
„Der Gesundheitszustand im Lager ist fortwährend gut. So viel ich habe in Erfahrung bringen können, erreicht das Verhältniß der Kranken zu den Gesunden höchstens 10 Prozent. Ein großer Theil der Krankheitsfälle sind unbedeutend, und die Sterblichkeit ist gering. Wir müssen uns auf einen etwas schlimmeren Zustand ge⸗ faßt machen, wenn das Regenwetter wiederkehrt; trotzdem dürfen wir uns jedoch wohl der Hoffnung hingeben, daß der Unterschied nicht groß sein wird, da die Stimmung und Verpflegung der Trup⸗ pen eine so gute ist. Nach allem, was ich erfahren kann, hat auch die Trunksucht seit dem Herbste sehr abgenommen.“ — Unter dem 5. Januar schreibt derselbe Korrespondent: „Nichts Neues seit gestern. Es friert stark, und wir haben einen schoͤnen hellen Morgen.“
Aus Konstantinopel, 7. Januar, schreibt man der „Times“: „Oberst Simmons und Herr Oliphant, Verfasser des Buches: „The Shores of the Black Sea“, welche Omer Pascha's Heer in Circassien begleiteten, reisen mit der heute abgehenden französischen Post nach England. Vor Kurzem aus Kertsch hier angekommene Offiziere des türkischen Kontingents erzählen, daß man daselbst einem russischen Angriffe entgegensehe.“
Nach Briefen des „Constitutionnel“ aus Konstantinopel vom 10. Januar ging daselbst das, jedoch noch nicht offiziell bestätigte Gerücht, ein 20⸗ bis 25,000 Mann starkes russisches Armeecorps sei auf Kertsch marschirt und habe in einiger Entfernung von der Stadt sein Lager aufgeschlagen. — Briefe aus Erzerum vom 25. Dezember, die am 8. Januar in Konstantinopel eintrafen, melden, daß Murawieff Kars geräumt habe, nachdem er die Festung voll⸗ ständig geschleift und die sämmtlichen vorgeschobenen Werke und Außen⸗Forts in die Luft gesprengt. Hierauf habe er eine Besatzung von 1500 Mann in Kars zurückgelassen und sich mit dem ganzen übrigen Armeecorps, mit Ausnahme der Artillerie, die wegen des Schnee's nicht fortzuschaffen war, nach Alexandropol (wie tele⸗ graphisch bereits gemeldet wurde) in Marsch gesetzt. ꝙRNußland und Polen. St. Petersburg, 17. Januar. Durch Allerhöchsten Tagesbefehl im Militair⸗Ressort vom 1. ( Januar wird der Commandeur des 4ten Infanterie⸗Corps, Ge⸗ neral⸗Adjutant, General der Kavallerie, Graf Osten⸗Sacken I. zum Mitgliede des Reichsrathes ernannt und bleibt General⸗Adju⸗ tant. Den Befehl des 4ten Armee⸗Corps übernimmt der Ge⸗ neral der Kavallerie Helfreich I. Der General-Adjutant Fürst Barjatinski wird Kommandirender des Garde⸗Reserve⸗ Infanterie⸗Corps, an Stelle des General⸗Adjutanten Arbusow I., der Sr. Majestät als General⸗Adjutant attachirt und sich zur Garde⸗ Infanterie zählen wird. Der Kommandirende des zusammengezo⸗ genen Garde⸗Kavallerie⸗Corps, General der Kavallerie Lanskoil. wird Mitglied des Kriegsraths; den Befehl des genannten Corps erhält der General⸗Lieutenant Baron Engelhard I. 1
Laut Allerhöchsten Befehls wird der Name des ehemaligen
Zöglings des Pagen⸗Corps, des General⸗Adjutanten Fürsten Was⸗ siltschikoff, in Ansehung seiner bei der Vertheidigung von Se⸗ bastopol erworbenen ungewöhnlichen kriegerischen Verdienste, auf die zu diesem Zwecke in der genannten Anstalt bestehende Marmortafel eingetragen. .
— 21. Januar. Das heute erschienene „Journal de Petersbourg“ sagt, die russische Regierung habe Angesichts der allgemeinen europäischen Wünsche durch nebensächliche Verhandlungen das Ver⸗ söhnungswerk nicht verzögern wollen, und hoffe für seine Mäßigung auf Anerkennung. (Tel. Dep.)
Dänemark. Kopenhagen, 20. Januar. In der gestrigen Sitzung des Reichsgerichts wurde Konferenzrath Bruun als neu⸗ gewähltes Mitglied des Gerichts eingeführt. Auf den Vorschlag des öffentlichen Anklägers wurde die Hauptverhandlung auf den 30. Januar festgesetzt.
Amerika. Ueber den Zustand der Armee und Marine der Vereinigten Staaten erstattet die Botschaft des Präsi⸗ denten folgenden Bericht:
„Die Armee ist im verflossenen Jahre lebhaft mit Vertheidigun der Indianer⸗Gränze 1 der Nüas des Pien⸗ stes nur wenige und kleine Garnisonen in unseren permanenten festen Plätzen gestattet. Der Kongreß hat in seiner vorigen Session eine Ver⸗ mehrung der Regimenterzahl genehmigt; diese neuen Negimenter find ausgehoben und organisirt und ein großer Theil ist bereits ins Feld ge⸗ schickt worden. Alle dem Militair⸗Departement obliegenden Pflichten sind befriedigend erfüllt worden, und die Gefahren und Entbehrungen, welche der Art des Dienstes anhaften, den unsere Truppen zu leisten haben, lieferten neue Beweise von ihrem Muth, ihrem Eifer und ihrer Fähigkeit, jeder Anforderung zu genügen, welche das Land an sie machen könnte. Was die Einzelnheiten der militairischen Operationen, die Vertheilung der Truppen und die für den Kriegsdienst erfor⸗ derliche Erweiterung der Mittel betrifft, so verweise ich auf den Bericht des Kriegssecretairs und die denselben begleitenden Dokumente. Die Erfahrung, welche aus Vorkommnissen geschöpft werden konnten, die seit meiner letzten Botschaft verlautet sind, hat nur dazu gedient, die Ansicht zu bestätigen, welche ich damals aussprach, daß es angemessen sei, durch eine Pensionsliste für die zum Dienst unfähig gewordenen Offiziere zu sorgen und den Offizieren, welche auf der Liste für den aktiven Dienst verbleiben, eine höhere Vergütigung zu gewähren. Alle Gründe, welche vorhanden waren, als diese Maßregeln bei früheren Gelegenheiten anempfohlen wurden, bestehen unverändert fort, nur haben einige derselben durch die Umstände noch erhöhte Kraft erhalten. Auch die früheren Anempfehlungen einer partiellen Reorganisirung der Armee werden erneuert. Die gründliche Elementarbildung, welche diejenigen Offiziere erhalten, die ihren Dienst mit dem Kadettengrad beginnen, befähigt dieselben in ausgedehntem Maße zur Erfüllung der Pflichten je⸗ der Waffengattung; soll aber die Artillerie zur höchsten Tüchtigkeit ge⸗ langen, so bedarf es dazu des praktischen und speziellen Studiums vieler es erscheint daher nicht rathsam, in Friedenszeiten einen größeren
heil von dieser Waffe zu unterhalten, als gewöhnlich in den mit dem Dienst der Feld⸗ und Belagerungs⸗Artillerie verbundenen Functionen be⸗ schaͤftigt werden kann. Die Functionen des Stabes in allen seinen verschiedenen Zweigen hängen mit der Bewegung der Truppen zusammen, und die Wirksamkeit einer Armee im Felde hängt wesentlich von der Ge⸗ schicklichkeit ab, mit welcher jene Functionen verrichtet werden. Es ist dies keine Spezialität, wie das Artilleriewesen, sondern es gehört dazu auch eine genaue Kenntniß der Functionen eines Offiziers von der Linie, und es unterliegt keinem Zweifel, daß es zur Vollendung der Bildung eines Offiziers der Linie sowohl wie des Generalstabs wünschenswerth ist, daß er in beiden gedient habe. In dieser Absicht wurde bei einer frühern Gelegenheit empfohlen, daß die Functionen des Stabes haupt⸗ sächlich durch Auswahl aus der Linie verrichtet werden möchten, und in der Ueberzeugung von den Vortheilen, welche aus einer solchen Ab⸗ änderung sich ergeben würden, wird sie dem Kongreß zur Erwägung vorgelegt. .
Der hiermit übersandte Bericht des Marine⸗Secretairs giebt eine vollständige Uebersicht von den See⸗Operationen des verflossenen Jahres, so wie von dem gegenwärtigen Zustande dieses Dienstzweiges, und macht Vorschläge zu weiterer Gesetzgebung, welche sich Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen. Der Bau der 6 Dampf⸗Fregatten, wozu⸗ der vorige Kongreß die Mittel angewiesen hat, ist in der befriedigendsten Weise und mit solcher Schnelligkeit vorgeschritten, daß man glauben darf, sie werden im kommenden Frühling zum Dienst fertig sein. So bedeutend aber diese Vermehrung unserer Seemacht ist, so bleibt sie doch noch hinter den Er⸗ fordernissen zurück, welche der Schutz der ausgedehnten Seeküste und der gewaltigen Handelsinteressen der Vereinigten Staaten erheischt. In Rück⸗ sicht auf diese Thatsache und auf die anerkannte Weisheit der Politik einer allmäligen und systematischen Vermehrung der Marine wird eine Anweisung der Mittel zum Bau von Dampf⸗Kriegs⸗
Sloops empfohlen. Was die Schritte betrifft, welche in Ausführung
der Kongreß⸗Akte zur Beförderung der Tüchtigkeit der Marine gethan worden sind, so habe ich nichts weiter zu sagen, als meine vollkommene
Uebereinstimmung mit den Bemerkungen auszusprechen, welche der vor⸗
gelegte Bericht des Marine⸗Secretairs in dieser Hinsicht enthält.“
London, Mittwoch, 23. Januar. (Wolff's Tel. Bur.) Die
heutige „Morning Post“ versichert als authentisch, daß der Kaiser
von Rußland nach der Krim den Befehl zur Waffenruhe ertheilt habe. „Morning Post“ betrachtet diesen Befehl als einen Wunsch⸗
Rußlands zum Frieden. Macaulay verläßt seinen Sitz im Parlament.
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