der am 22. Februar 1850 zu Christianstadt verstorbenen unverehel. Johanne Christiane Pfusl im Betrage von 11 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf.; 624 am 17. August 1853 zu Sorau ber⸗ storbenen Schneiders Gottlieb Römer im Betrage von 13 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf.; der am 16. Juni 1851 in der Neisse bei Guben todt aufgefundenen unverehelichten Auguste Dahlitz aus Breslau, im Betrage von 6 Thlr. 8 Sgr. 2 Pf.; der am 21. Mai 1854 in Sorau verstor⸗ benen verwittweten Tagearbeiter Heinrich, Marie Dorothee geb. Wünsche im Betrage von 20 Thlr. 8 Sgr. 2 Pf.; des am 28. März 1854 in Sorau verstor⸗ benen August Julius Märkisch, unehelichen Sohnes der verstorbenen verwittweten Fär⸗ ber Apelt, Johanne Auguste geb. Märkisch, im Betrage von 743 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf.; des am 5. Juni 1853 zu Ober⸗ Ullersdorf verstorbenen Brauers Sebastian Berg⸗ hofer im Betrage von 2 Thlr. 23 Sgr. E“ 1 des am 21. April 1854 zu Lyrau verstor⸗ benen Tagelöhners Gottlieb Pietsch im Betrage von 3 Thlr. 9 Sgr. 3 Pf.; der am 10. Juli 1852 zu Seiffersdorf ber⸗ storbenen unverehelichten Karoline Pauline Henriette Blümel im Betrage von IGhl. 9 Sgr. 9 Pf. und einigen werthlosen Pretiosen,
sind die Erben unbekannt.
Es werden daher alle Diejenigen, welche auf den Nachlaß der genannten Personen ein Erb⸗ recht zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, in dem
am 2. September 1856, Vormittags
141 r
vor dem Hrn. Kreisrichter Gersdorf im Termin⸗ zimmer Nr. 1 auf dem hiesigen Schlosse anstehen⸗ den Termine persönlich oder durch einen zu⸗ lässigen Bevollmächtigten, als welcher der Rechts⸗ Anwalt Wenzel hierselbst in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzu⸗ weisen, widrigenfalls die Nachlaßmassen dem Fiskus werden zugeschlagen werden und der nach erfolgter Präclusion sich etwa erst mel⸗ dende Erbe alle Handlungen und Dispositionen des Fiskus anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was
alsdann noch von der Erbschaft vorhanden
wäre, zu begnügen verbunden sein soll.
Sorau, den 11. Oktober 1855. j
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Calow.
[1478] Oeffentliche Vorlaäadung.
1) Der Drechslergesell Karl Friedrich Andreas
Schneidewing, geboren am 4. Dezember 1804, Sohn des Schlossermeisters Friedrich Schneidewing und der Ehefrau desselben, Marie Sophie gebornen Grüneberg zu Templin, welcher sich im Jahre 1822 von dort auf die Wanderschaft begeben, und zuletzt im 1823 aus Böhmen Nach⸗ richt über sein Leben gegeben hat, so wie der Schiffer Daniel Friedrich Herm aus Burgwall bei Zehdenick, welcher am 30. Mai 1845 auf seinem Fahrzeuge oberhalb der Schleuse bei Berlin zuletzt gesehen, muth⸗ maßlich an diesem Tage in der Spree ertrunken, und über dessen Leben und Aufenthalt seitdem keine Nachricht einge⸗ gangen ist, und deren unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem auf 1 den 5. Juli 1856, Vormittags 11 Uhr, . anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Gerichte persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der Drechslergesell Karl Friedrich Andreas Schneidewing und Schiffer Daniel Friedrich Herm für todt erklärt, die unbekann⸗ ten Erben derselben mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen, und das Vermögen der beiden vor⸗ benannten Verschollenen an die sich legitimiren⸗ den Erben, bezüglich an die dazu berechtigte Behörde ausgeantwortet werden wird. Templin, den 27. August 1855.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung 8
eg den Nachlaß des am 29. August 1855 zu Karlsbad verstorbenen Oekonomen und Ren⸗ tiers Johann Carl Schmidt aus Halle a. d. S. ist das erbschaftliche Liquidations⸗Verfahren er⸗ öffnet worden. Es werden daher die sämmt⸗ lichen Erbschafts⸗-Gläubiger und Legatare auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, bis “
zum ersten März 1856 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Die Erbschafts⸗Gläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimm⸗ ten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen wer⸗ den, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an dasjenige halten können, was nach vollstän⸗ diger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Aus⸗ schluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt.
Die Abfassung des Präklusions⸗Erkenntnisses
findet nach Verhandlung der Sache in der auf⸗
den achtzehnten April 1856, Vormit⸗ tags 9 Uhr,
in unserem Audienzzimmer, eine Treppe, Nr. 7,
anberaumten öffentlichen Sitzung statt. Nachdem von der Wittwe Schmidt, gebornen
Nadebusch, eingereichten Inventarium des Nach⸗
lasses beträgt die Aktivmasse 13,776 Thlr. 11
Sgr., die Passivmasse 15,042 Thlr. 12 Sgr. 11 Pf. Halle a. d. S., den 4. Januar 1856.
Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.
8
[1141 Konkurvs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Nordhausen. Erste Abtheilung.
Den 18. Januar 1856, Vormittags 11 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Eduard Müller zu Nordhausen ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf den 17ten d. Mts. festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Hesse bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 4. Februar d. J., Vormittags
11 b. vor dem Kommissar Kreisrichter von Reuß im Terminszimmer des von Zweidorfschen Hauses Nr. 527 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewabhrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis
zum 8. Februar d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfand⸗Inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu
machen. 8 8
Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Rawicz. Erste Abtheilung, 8 den 10. Januar 1856, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham HOllendorf hierselbst ist der kauf⸗ männische Konkurs eröffnet, und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 9 Januar 1856 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechts⸗Anwalt Benary hierselbst bestellt. Die Glaͤubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 24. Januar d. J., Vormittags 11 Uhr vor dem Kommissar Kreisrichter Scholz an hie⸗ siger Gerichtsstelle anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beib ehal⸗ tung dieses Verwalters oder Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. von dem Gemeinschuldner
Etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 11. Februar 1856 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbebalt ihrer etwaigen Rechte eben dahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. 1
Pfandinhaber und Andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ 12424* schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur “ der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist an⸗ gemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ Personals, vor dem Kommissar, Kreisrichter Scholz, an hiesiger Gerichtsstelle,
den 25. Februar 1856, Voyvmittags
9 hö zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung bis zum 11. April 1856 einschließ⸗ lich festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemel⸗ deten Forberungen ein Termin auf
den 71. Mai 1856, Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ nerhalb einer dieser Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtanwälte Höpfner und Justizrath Hoppe zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Bekannimachung Konkuns ressfnung. Königliches Stadtgericht zu Breslau, Abtheilung I., den 23. Januar 1856, Mittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Saffian⸗Fabrikanten Friedrich Hausmann zu Breslau ist der kauf⸗ männische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungseinstellung
lbeeeeeee56— festgesetzt worden.
I. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Robert Beyer, Albrechtsstraße Nr. 14, bestellt. Die Gläubiger des Gemein⸗ schuldners werden aufgefordert, in dem auf den 8. Februar 1856, Vormittags 10 Uhr, vor dem Stadtgerichts⸗Rath Nitschke, im Berathungs⸗Zimmer im 1sten Stockdes Stadtgerichts⸗Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklarungen und Vor⸗ schlaäge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Februar 1856 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Glaͤubiger des Gemein⸗ schuldners, haben von den in ihrem Besitz befind⸗ lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
III. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursglaͤubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗
[146]
8
den Akten anzeigen.
ordentlichen durch eingeladen. .
sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig ein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗
reechte
bis zum 29. Februar 1856 einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden,
und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗
derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiben Verwaltungspersonals Rauf bden 856ehr.
vor dem Stadtgerichts⸗Nath Ritschke im Berathungs⸗Zimmer im 1sten Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat
eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗
zufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in un⸗ serm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hie⸗
sigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns
berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ Anwälte Korb und Fischer zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen.
[111 Königliche Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn.
Es soll die Anfertigung und Lieferung von 10 gekuppelten Güterzug⸗ und 2Schnell⸗
zug⸗Lokomotiven im Wege der Submission
ausgegeben werden. Termin hierzu ist auf: Sonnabend, den 9. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr,
im Geschäftslokale der unterzeichneten König⸗ lichen Direction auf hiesigem Bahnhofe anbe⸗
raumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und
versiegelt mit der Aufschrift: V „Submission zur Uebernahme der
Lieferung von Lokomotiven“ eingereicht sein müssen.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in dem vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und wer⸗ den daselbst auch Abschriften davon gegen Er⸗ stattung der Kopialien verabreicht.
Berlin, den 14. Januar 1856.
Königliche Direction derschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn
8 Wilhelms⸗Bahn Die Herren Aktionäre der Wilhelms-Bahn werden zu der am 12. Februar d. J., Vormittags 9T in dem Saale des Empfangs⸗Gebäudes auf hiesigem Bahnhofe stattfindenden autßer⸗ General⸗Versammlung hier⸗
Gegenstand der Beschlußfassung ist: 1) Die in letzter ordentlicher General⸗Ver⸗ sammlung am 27. Juni 1855 unter Voraussetzung einer mit dem Herrn Fürsten von Pleß zu treffenden Vereinbarung genehmigte Vollendung der konzessionirten Zweigbahn von Nicolai nach Idahütte, zum Anschluß an die Oberschlesische Eisen⸗ bahn 2) 8 Anlage einer Neben⸗Zweigbahn von Orzesche anstatt Bradegrube nach Mittel⸗ Lazisk, und 3) der Entwurf des Nachtrags⸗Statuts wegen der in der vorbezeichneten General⸗Ver⸗ sammlung beschlossenen Anleihe von 2,000,000 Thlr. in Prioritäts⸗Obligationen
zur Ausführung der ad 1. und 2.
. ten, so wie anderer in derselben General⸗ VTVersammlung genehmigten Anlagen.
Wegen der Legitimation, der General⸗Ver⸗
sammlung beizuwohnen, wird auf die §§. 29. 30.
des Gesellschaft⸗Statuts Bezug genommen. bor, den 12. Januar 1856. gsSereeioeen.
Köln⸗Mindener Eisenbahn.
Im Monat Dezember 1855 wurden eingenom⸗ men für 120,241 Personen: 57,584 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf., für 2,994,037 Ctr. Güter: 201,155 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf. Summa 258,740 Thlr.
16 Sgr. 2 Pf. Im Monat Dezember 1854 wurden eingenommen: für 120,893 Personen: 57,423 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf., für 2,470,947 Ctr. Güter: 220,899 Thlr. 4 Sgr. 9 Pf. Summa 278,322 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf. Mithin im Monat Dezember 1855 weniger: 19,582 Thlr. 10 Sgr. Im ganzen Jahre 1855 wurden eingenommen: für 1,750,318 Personen: 992,660 Thlr. 7 Sgr. 2 Pf., für 34,611,081 Ctr. Güter: 2,443,626 Thlr. 5 Sgr. 10 Pf. Summa 3,436,286 Thlr. 13 Sgr. Im ganzen Jahre 1854 dagegen: für 1,649,508 Personen: 934,103 Thlr. 13 Sgr 9 für 26,931,508 Ctr. Güter: 2,097,544 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. Summa 3,031,648 Thlr. 10 Sgr. 2 Pf. Mithin pro 1855 mehr: 404,638 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf.
Thüringische Eisenbahn. Einnahme für das Jahr 1855 L1
az) im Personen⸗Verkehr: 8 bis ult. November
Il,
im Monat Dezember.
504,200 Rthlr. 29,900
h b) im Güter⸗ und Gepäck⸗ ꝛc. Verkehr:
bis ult. Nopember im Monat Dezember.
ne
—
im Jahre 1854 war Einnahr
752,800 Rthlr L 8 = 827,900 Rthlr. in Summa 1,362,000 Rthlr. 4,23 125,850 Rthlr.
jedoch bemerkt wird, daß die Einnahmen pro Nobember und Dezember noch nicht feststehen.
Erfurt, den 24. Januar 1856.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft 5
[120] 1
Zur Konstituirung der Actien⸗Gesellschaft „Glück-Auf“, zur Feststellung der Statuten und zur Wahl des Comité's resp. Vorstandes, werden sämmtliche Zeichner der Actien zur Ge⸗
neral⸗Versammlung im Hotel Mid⸗ dendorff bierselbst, auf Freitag, den 15. Februar c.
Morgens 9 Uhr, hiermit ergebenst eingeladen. Mülheim a. d. Ruhr, 14. Januar 1856.
C. A. Kuhfus. Ernst Nedel⸗ mann. Wilh. Becker. Swal⸗ mius von der Linden.
[125] Bekanntmachung.
Die im Weihnachts-Termin 1855 fällig ge⸗ wordenen Zinsen, sowohl der 4⸗ als auch 3 ½ pro⸗ zentigen Großherzoglich posenschen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden Cou⸗ pons und deren Specificationen vom 1. bis 16. Februar d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 —12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Specificationen unentgeltlich zu haben sind), und in Breslau durch den Geheimen Kommerzien⸗ Rath J. F. Kraker ausgezahlt.
Nach dein 16. Februar wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zin⸗ sen erst im Johannis⸗Termin 1856 gezahlt werden.
Berlin, den 16. Januar 1856.
F. Mart. Magnus, Behrenstr. Nr. 46.
4 Edictalladung. Zu dem überschuldeten Nachlasse weil. des Handelsmanns und Fransen⸗Fabrikanten
errn Alexander Aemilius Einenkel
8 in Geyer 8 ist der Konkursprozeß eröffnet worden und es werden daher Gerichts wegen alle bekannten und unbekannten Gläubiger desselben andurch vor⸗ geladen, o welcher als Liquidations⸗Termin anberaumt worden ist, an hiesiger Königlicher Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderung bei Strafe der Ausschließung von der Masse und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Konkurs⸗ Vertreter über deren Richtigkeit und nach Be⸗ finden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen
den 9. Augu st 1 856 der Publication eines Präklusivbescheides, wel⸗ cher Mittags 12 Uhr bezüglich der Ausbleiben⸗ den für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu versehen, sodann aber in dem auf den 22. August 1856 anberaumten Verhörstermin Vormittags ander⸗ weit an hiesiger Königlicher Gerichtsstelle zu er⸗ scheinen, die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich, wobei diejenigen, welche nicht erscheinen, oder sich nicht bestimmt erklären, als in die Beschlüsse der Mehrzahl willigend, wer⸗ den erachtet werden, abzuschließen, endlich aber für den Fall, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 30. August 1856 der Inrotulation der Akten, und sHden 25. Okteber 1856 der Publication eines Locations⸗ Erkenntnisses, welches bezüglich der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr fuͤr bekannt gemacht werden erachtet werden, sich zu versehen. Im Uebrigen haben auswärtige Gläubiger bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am Orte des Gerichtes zu Annahme künftiger Ladungen zu bestellen. Geher, am 16. Januar Das Königliche Gericht
Bekanntmachung
scheinen der stenographischen Berichte des Herrenhauses und des Hauses der
Bis heute den 26. Januar 1856 sind ausgegeben:
der 1. — 2 der 1. — 13. Sitzung des Hauses der Abgeordneten
5. Sitzung des Herrenhauses
Petitionen ⸗
zusammen 25 ½ Bogen.