1856 / 25 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

—————

————

Plenum des Senats für Strafsachen, in einer neuerlich erlassenen

Entscheidung angenommen, daß das Moment der Ueberlegung

im Sinne des Artikels 91 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 einen

erschwerenden Umstand der mit Vorbedacht verübten Tödtung eines Menschen bilde; es ist demgemäß das in der betreffenden Sache ergangene Urtheil und die demselben vorangegangene Hauptver⸗ handlung vernichtet worden, weil der Ausspruch der Geschworenen, welcher dahin lautete: „Ja, der Angeklagte ist schuldig, mit mehr als sieben Stimmen“, des Umstandes der Ueberlegung keine beson⸗ dere Erwähnung gethan hatte.

Zur Vermeidung derartiger Nichtigkeiten des Verfahrens ist

nach näherer Anleitung der allgemeinen Verfügung vom 29. März⸗ 1853 bei Stellung der Anträge auf Versetzung in den Anklage⸗

stand und bei Erlassung dieser Beschlüsse dahin zu sehen, daß schon in den Anklageformeln und jedenfalls in den Fragen zuerst die einfache That mit den für diese wesentlichen Merkmalen bezeichnet,

sodann die erschwerenden Umstände nicht ohne Weiteres in den nämlichen Satz aufgenommen, sondern nach Vorschrift des Arti⸗

kels 80 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 besonders her⸗ vorgehoben werden, etwa durch die Worte: „und zwar“,

und durch Hinzufügung von Zahlen oder Buchstaben, falls der er⸗ schwerenden Umstände mehrere sind. Der Ausspruch der Geschwore⸗

nen darf sich alsdann nicht auf die Erklärung beschränken: „Ja, der Angeklagte ist schuldig“, sondern es ist eine ausdrückliche Er⸗ wähnung der erschwerenden Umstände erforderlich. War dieselbe urch den Zusatz erfolgt: „mit dem in der Frage enthaltenen Um⸗ stande“, oder, falls deren mehrere sind: „mit den in der Frage ent⸗

haltenen Umständen“, so wird eine Vernichtung des Ausspruchs nicht erfolgen können. Allein dem Sinne des Artikels 91 des Ge⸗

etzes vom 3. Mai 1852 wird es noch entsprechender sein, und es ist daher zu empfehlen, daß in den Fällen, wo mehrere Umstände hervorgehoben sind, selbst dann, wenn alle bejaht werden, jeder

einzelne derselben eine besondere Erwähnung erhalte; dies kann

etwa in folgender Weise geschehen: „Ja, der Angeklagte ist schul⸗ dig, mit den Umständen zu 1, 2, 3 oder a. b. c.“

Berrlin, den 30. Dezember

e Gerichte und Beamte der

Allgemeine Verfügung vom 31. Dezember 1855 betreffend die Erweiterung des Asservaten⸗Ver⸗ kehrs bei den Gerichts⸗Kommissionen.

Allgemeine Verfügung vom 27. Oktober 1851 (Staats⸗Anzeige 1II, .64 1.) 8 . Den Obergerichten ist in der allgemeinen Verfügung vom 27. Oktober 1851 unter Nr. 7 die Ermächtigung ertheilt worden:

den mit einer eigenen Deposital⸗Verwaltung nicht versehenen Gerichts⸗Kommissionen zu gestatten, bis zum Betrage oder Werthe von 25 Thalern in jedem einzelnen Falle Gelder oder Pretiosen, welche in den bei den Gerichts⸗Kommissionen anhängigen Rechts⸗ Angelegenheiten an das Depositorium des Kreisgerichts abge⸗ liefert werden sollen, behufs der Einsendung an dasselbe anzu⸗ nehmen, insofern diese Einsendung vermittelst einer bestehenden regelmäßigen Postverbindung erfolgen kann.

Zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs findet sich der Justiz⸗ Minister veranlaßt, diese Ermächtigung dahin auszudehnen, daß die Gestattung der Annahme bis zum Betrage oder Werthe von 50 Thalern erfolgen darf.

Wegen der zu beschleunigenden Absendung solcher Asservate und der von den Obergerichten zu diesem Behuf festzusetzenden Absendungstermine behält es bei den Bestimmungen der allgemeinen

Verfügung vom 27. Oktober 1851 sein Bewenden. Sämmtliche Obergerichte werden aufgefordert, die hiernach

erforderlichen Anordnungen zu treffen. 4 Berlin, den 31. Dezember 1855.

Der Justiz⸗Minister. Simons. sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Aus⸗ schluß derer im Bezirk des Appellations⸗ gerichtshofes zu Köln.

Ministerium der Zeistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Künste. 138““

Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie

ung in der

In Gemäßheit des Statuts der von des hochseligen Königs

Majestät gestifteten Preisbewerbungen in der Malerei, Skulptur

und Baukunst ist die diesjährige akademische Konkurrenz für die Geschichtsmalerei bestimmt. Alle befähigten jungen Künstler, welche

Maler sind, insbesondere die Schüler der unterzeichneten Akademie zu Berlin, so wie der Köͤniglichen Kunst⸗Akademieen zu Düsseldorf und Königsberg werden hiermit eingeladen, sich bei dieser Preis⸗- bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungsarbeiten zugelassen zu werden, müssen die sich meldenden jungen Künstler entweder die

akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei der Aka⸗ demie vorgeschriebenen Studien gemacht haben, oder ein Zeugniß der Fähigkeit von den Direktoren der Kunstakademieen zu Düssel⸗

dorf und Königsberg oder von einem ordentlichen Mitgliede der

unterzeichneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben

beibringen. Die Meldungen zu dieser akademischen Preisbewerbung

müssen bei dem Direktorat der hiesigen Kunst⸗Akademie bis zum 26. April d. J. persönlich erfolgt sein. Die Prüfungs⸗Arbeiten beginnen am 28. April. Die Hauptaufgabe wird am 5. Mat er⸗ theilt. Die fertigen Konkurrenz⸗Arbeiten müssen am 9. August d. J abgeliefert werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in

einer Pension von jährlich 500 Thalern für drei auf einander

folgende Jahre zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt am 15. Oktober d. J. bei der akademischen Feier des Allerhöchsten

Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. Ausländern können nur

Ehren⸗-, nicht Geldpreise zu Theil werden. Berrlin, den 11. Januar 1856.

Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Dr. E. H. Toelken, Vice⸗Direktor. Seerretair der Akademie ꝛc.

Preisbewerbung der Michael⸗Beerschen Stiftung.

Der in München 1833 verstorbene Dichter Michael Beer aus

Berlin hat durch testamentarische Verfügung eine Allerhöchst ge— nehmigte Stiftung begründet, um unbemittelten Malern und Bild

hauern jüdischer Religion den Aufenthalt in Italien zur Ausbil⸗ dung in ihrer Kunst durch Gewährung eines Stipendiums zu er⸗

leichtern, welches dem Sieger einer jährlich stattfindenden Preisbe— werbung zu Theil wird, mit deren Veranstaltung der Sena

der unterzeichneten Königlichen Akademie der Künste nach dem Wunsche des Stifters beauftragt worden ist. Demgemäß wird hierdurch bekannt gemacht, daß die diesjährige Konkurrenz um den Michael⸗Beerschen Preis nach der statutarischen Reihenfolge und unabhängig von der gleichzeitigen großen akademischen Preisbewer⸗ bung, ebenfalls für Werke der Geschichtsmalerei bestimmt ’e Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt bei dieser Preis-

bewerbung der eigenen Wahl der Konkurrenten überlassen

doch müssen die Bilder ganze Figuren enthalten, akademische Studien aus denselben ersichtlich sein, eine Höhe von wenigstens 3 Fuß und eine Breite von 2 ½ bis 3 ½ Fuß haben und in Oel ausgeführt sein. Unter Umständen kann selbst eine einzelne Figur genügen. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Oelgemälde an die Königliche Akademie ist der 30. August d. J. und muß jedes eingesandte Bild mit folgenden Attesten ver⸗

sehen sein:

1) daß der nach Namen und Herkunft zu bezeichnende Konkur⸗

rent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Aka demie ist;

2) daß die eingesendete Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne

2

werden kann.

Die Zuerkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums

von 500 Thalern zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt eben⸗

fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden ist; in welcher Rücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden

falls in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 15. Oktober bei der diesjährigen Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät

des Königs. 1 Berlin, den 11. Januar 1856.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Dr. ES. H. Tyelben,.

Geheim. Regierungs⸗Rath ꝛc., Secretair der Akademie.

Professor Herbig, Vice⸗Direktor.

48

Die geehrten Zeitungs⸗Redactionen der Provinzial⸗Hauptstädte

werden ergebenst ersucht, diese Anzeige ebenfalls zu veröffentlichen.

8

girkular-Verfügung 22. Dezember 1855 betreffend die Verabfolgung von Viehsalz.

Wiewohl die Menge des dem Viehe zu reichenden Salzes von

dem natürlichen Salzgehalte der zur Fütterung gelangenden Pflanzen und des zum Tränken benutzten Wassers wesentlich mit abhängig ist, so haben doch die neuerlich seitens des Königlichen Landes⸗ Oekonomiekollegiums angestellten Erörterungen zu der Ueberzeu⸗ gung geführt, daß bei einem rationellen Betriebe der Landwirth⸗ schaft und Viehzucht in der Regel dem Großvieh 25 Pfd. und dem Kleinvieh 3 Pfd. Viehsalz zu verabfolgen sein werden.

Ew. ꝛc. wollen deshalb die Viehsalzverkaufsstellen ermächtigen, Viehsalz an Landwirthe bis zu den angegebenen Mengen zu verab⸗ folgen. Sollten in einzelnen Fällen namentlich bei Ernährung von Vieh auf Weiden, welche durch Ueberschwemmungen gelitten haben, bei Fütterung mit Kartoffeln oder mit Schlempe oder zum Zwischenstreuen des Salzes beim Einlagern feuchter oder sonst schlechter Futterkräuter, z. B. Heu noch größere Mengen Vieh⸗ salz verlangt werden, so ist dazu die Genehmigung des betreffenden Hauptamts erforderlich.

Es steht zu erwarten, daß die Hauptamts⸗Dirigenten und die Ober⸗Controleure sich mit den wirthschaftlichen Verhältnissen der⸗ jenigen Landwirthe, welche Viehsalz in größeren Mengen beziehen,

esonders bei Gelegenheit der Brennerei⸗ und Brauerei⸗Revisionen ertraut machen und ein zutreffendes Urtheil darüber gewinnen verden, ob das verabfolgte Viehsalz wirklich zur bestimmten Ver⸗ wendung gelangt. In den Erläuterungen zur Salzstatistik sind die arüber gesammelten Erfahrungen niederzulegen.

Berlin, den 22. Dezember 1855.

An ämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗

ie Königlichen Regierungen zu Potsdam

Frankfurt zc

Angekomr Laubach, von Laubach.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 5ten Division, von Wussow, nach Frankfurt a. d. O.

Berlin, 28. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Privat⸗Docenten an der Universität und trections⸗Assistenten des ägyptischen Museums, Dr. Brugsch zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von Ihrer Majestät

der Königin von Spanien ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Ordens Karls des Dritten, so wie dem Hofrath Brüggemann

zu Aachen zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich anhaltischen Gesammt⸗Haus⸗Orden Albrechts des Bären zu ertheilen. G

der seit dem 1. Oktober bis ult. Dezember 1855 zur offi⸗ ziellen Kenntniß gekommenen Todesfaäälle von Königlich preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der Landwehr, so wie von Militair⸗Beamten. Garde⸗Corps. Gestorben ist: Am 23. Dezember 1855: v. Schra⸗ bisch, Hauptm. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß.

I. A rmee⸗Corps. Gestorben sind: Am 20. August 1855: b. Buch holtz, Pr. Lt. vom 3. schweren Ldw. Reiter⸗Regt. Am 8. Oktober: Trotta gen. v. Treyden, Major vom 3. Inf. Regt. 1

II. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 15. Oktober 1855: v. Versen, Sec. Lt. vom 9. Inf. Regt. (Colberg). Am 14. November: v. Eickstedt, Pr. Lt. vom 1. Bat. (Stargard) 9. Ldw. Regts. Am 1 J Fiees ete t. vom 14. Inf. Regt. 8”g

mber: Hohmann, erst⸗Lieut. u. Führe 2. Aufgeb. 3. Bats. (Anclam) 2 Ldw. Regts. Führer des 2. Auo b

III. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 20. August 1855- von Oven, Sec. Lt. vom 6. schweren Landw. NReiter⸗Regt. Am 19. Oktober: v. Müller, Major und Commandeur des 2. Bats. (Treuenbrietzen) 20. Ldw. Regts. Am 24. Dezember: v. Arnim II., Sec. Lt. vom 3. Landw. Hus. Regt.

V. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 20. Oktober 1855: Pah⸗ rin, Sec. Lt. vom 1. Bat. (Posen) 18. Ldw. Regts. Am 15. November: v. Suchodoletz II., Sec. Lt. vom 18. Inf. Regt. 1

VI. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 29. September 1855: Flach, Premier⸗Lieutenant a la suite des 6. kombinirten Reserve⸗Bats. Am 18. Oktober: Graf von Renard, Seconde⸗Lieutenant vom ersten schweren Landwehr⸗Reiter⸗Regiment. Am 26. Oktober: Freiherr von Dungern, Hauptm. vom 23. Inf. Negt. Am 10. November: Beck, Sec. Lt. vom 1. Bat. (Neisse) 23. Ldw. Regts. Am 20. Dezember: Hans Heinrich X., Fürst v. Pleß, Major a ia suite des 2. Landw. Ulan. Regts. Am 22. Dezember: Jannal, Major und Führer des 2. Aufgeb. des 2. Bats. (Brieg) 11. Ldw. Regts.

VIII. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 22. September 1855: Scheins, Sec. Lt. vom 1. Bat. (Aachen) 25. Ldw. Regts. Am 22. No⸗ vember: v. Stechow, Pr. Lt. vom 7. Hus. Regt. Am 26. Novembe Berger, Oberst⸗Lieut. und Führer des 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. (Neuß) 39. Inf. Regts. (7. Res. Regt.) Am 11. Dezember: v. Loebel, Oberst⸗Lieut. und Commandeur des 1. Bats. (Trier) 30. Ldw. Regts.

Artillerie. Gestorben sind: Am 1. Oktober 1855: Ga blenz, Zeug⸗ Lieut, vom Artill.⸗Depot zu Wittenberg. Am 21. November: Zindel II., Sec. Lt. vom 6. Artill. Regt. Am 7. Dezember: Pütter, Sec. Lt. vom 2. Artill. Regt.

Gestorben ist: Am 26. Oktober 1855: Engels, General⸗Major

Ko Köln.

Na Cgweisuüun

der seit dem 1. Oktober bis ult. Dezember 1855 zur offi⸗ ziellen Kenntniß gekommenen Todesfälle von ausge⸗ schiedenen und dimittirten Königlich Preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der Landwehr, sowie von verabschiedeten Militair⸗Beamten. Gestorben sind: Am 11. Februar 1855: Henzen, pens. Hauptm. vom 35. Inf. Regt. (3. Res. Regt.) Am 23. März: v. Arnim, pens. Hauptm. von der vormal. 7. Inval. Comp. Am 12. Mai: Nippa, pens. Major vom 5. Inf. Regt. Am 30. Mai: v. Kienitz, pens. Sec. Lt. vom 1. Artill. Regt. Am 11. Juni: v. Herrmann, pens. Hauptm. vom 35. Inf. Regt. (3. Res. Regt.). Am 20. Juni: Stößel v. d. Heyde, pens. Nittm. vom 3. Ulan. Regt. und v. Pannwitz, pens. Sec. Lt. vom vormal. 4. Ostpreuß. jetzt 5. Inf. Regt. Am 29. Juni: Frhr. v. Lin⸗ stow, pens. Oberst⸗Lieutenant vom 10. Infanterie⸗ Regiment. Am .Juli: Eller, pensionirter Premier⸗Lieutenant vom 15. Infant.⸗Regt. Am 8. Juli: Menzel, pens. Pr. Lt. von der 2. Ingen. Inspekt. Am 11. Juli: Losch, pens. Pr. Lt. vom 1. Inf. Regt. Am V“ Dorpowski, pens. Oberst⸗Lieut. von der vormal. 3. Divis.⸗Gäarn.⸗Comp. Am 22. Juli: Koepke, pens. Major vom 6. Hus. Regt. Am 3. August: Prescher, pens. Major vom 39. Inf. Regt. (7. Res. Regt.) Am 7. August: Illmer, pens. Hauptm. vom 12. Ldw. Regt. Am 15. August: Bütdorff, pens. Pr. Lt. vom 1. Inf. Regt. Am 16. August: Groß, pens. Major vom 7. Ldw. Regt. Am 19. August: v. Qu ernheimb, pens. Hauptm. vom 29. Inf. Regt. Am 20. August: Schusterius, pens. Zeug⸗Lieut. vom Artill.⸗Depot in Koblenz. Am 21. August: Bie⸗ wald; pens. Justizrath, Ober⸗ u. Corps⸗Auditeur beim V. Armee⸗Corps. Am 29. August: v. Müller, pens. Major vom 1. Inf. Regt. Am 7. September: Schimmelpfennig v. d. Ohye, pens. Hauptm. vom vormal. 3. Ostpreuß. Landw. Regt. Am 8. September: Hummel, Sec. Lt. a. D. vom 10. Inf. Regt. Am 1. Oktober: Albers, pens. Major vom 24. Ldw. Regt. Am 10. Oktober: Brachmann, Pr. Lt. a. D. vom 6. Artill. Regt. Am 13. Oktober: Steppuhn, Major a. D. vom 1. Ldw. Regt. Am 14. Oktober: v. Jenichen, pens. Gen.⸗Lieut. und Inspecteur der 2. Artill.⸗Inspect. Am 15. Oktober: v. Delitz, pens. Oberst vom 21. Inf. Regt. Am 17. Oktober: Pohlentz, pens. Sec. Lt. von der Garde⸗Inval.⸗Komp. Am 26. Oktober: v. Rathenow, pens. Oberst-Lieut. vom 32. Ldw. Regt. Am 28. Ok⸗ tober: Lettow, pens. Oberst⸗ Kieut. dom 6 Artill. Regt. Am 30. Oktober: v. Arnim, Rittm. a. D. vom vormal. Drag. Regt. Irving Nr. 3. Im Oktober: Buschbeck, pens. Hauptm. vom 40. Inf. Regt. (8. Res. Regt.) Am 1. November: v. Woyna, Oberst⸗Lieut. mit Pension zur Dispos. vom 12. Inf. Regt. Am 2. November: v. Kortz⸗ fleisch, Hauptm. a. D. bvom 4. Ldw. Regt. Am 3. November: von Euen, pens. Hauptmann vom 19. Inf. Regt. Am 6. November; van Asten, pens. Oberst und Commandeur des 34. Inf. Regts. (2. Res. Regt.) Am 9. November: Obermann, Sec. Lt. a. D. vom vormal.