1856 / 25 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kein Kandidat präsentirt worden. Mehr als die Hälfte der Kandida⸗ ten hat bei dem Ober⸗Tribunal referirt. 8 T Die Gesammtzahl der von der Immediat⸗Justtz⸗Examinations⸗Kom⸗ mission erlassenen Verfügungen hat mit Einschluß der von ihr erstatteten Berichte im Jahre 1855: 4472, also 338 mehr als im Jahre 1854,

betragen. (J.⸗M.⸗Bl.)

Leipzig., 26. Januar. Leipzig-Dresdener 217 G. Löbau-Zit- tauer 46 Br. Magdeburg - Leipziger 313 G. Berlin - Anhaltische 161 Br. 8 Berlin Stettiner —. Cöln - Mindener Thüringische 110 ½˖ G. Friedrich-Wilhelmns-Nordbahn —. Altona -Kieler —. An- halt“ Dessauer Landesbank-Actien Litt. A. u. B. 125 Br.; C. 117 ¾ Br. Braunschweiger Bank-Actien Litt. A. u. B. 127 G. Weimarische Ue Itt. . n. B. 113 G. Wiener Banknoten 94 ½ G. Oester- reichische 5 proz. Metalliques 79 ½ G. 1854er Loose 100 Br. 1854er National-Anleihe 79 ½ G. Preussische Prämien-Anleihe —.

Smyerna, 17. Januar. Wechselcourse: London 117 ½ 117 Piaster; Frankreich 184 ½ 185 Para; Triest 434 138 Para. Turque a 108 Pr. 3 M. Dato.

paris, 26. Januar, Nachmitt. 3 Uhr. (Wolfl's Tel. Bur.) Das Vertrauen der Spekulanten hatte sich bei Eröffnung der heutigen Börse wieder eingestellt. Als Consols von Mittags 12 Uhr 91 gemeldet waren, eröffnete die 3proz. zu 69, 40, wich auf 69, 30, hob sich, als Consols von Mittags 1 Uhr 91 ⁄⅛ eingetroffen waren, auf 69, 50, sank auf 69, 10 und schloss belebt aber weniger fest zur Notiz. An der Börse erhielt sich fortdauernd die Meinung, dass die Konferenzen zu Paris stattfinden würden.

Schluss-Course: 3proz Rente 69, 15. 4 ½ proz. Rente 94, 60. 3proz. Spanier 36 ¾. 1proz. Spanier —. Säilberanleihe 83 ½.

licher A

27. Januar. (Wolff's Tel. Bur.) An heutiger Passage geringes Geschäft. Die 3proz. wurde anfangs zu 69, 60 gemacht. Dieselbe wurde spüter zu 69, 35 gchandelt und schloss ziemlich fest zu 69, 40.

Königliche Schauspiele. 8

Dienstag, 29. Januar. Im Opernhause. (19te Vorstellung.) Die Stumme von Portici. Mittel⸗Preise.

Mittwoch, 30. Januar. Im Schauspielhause. (30ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Der Arzt seiner Ehre. Kleine Preise.

Der dritte Subscriptions⸗Ball im Königl. Opernhause findet Sonnabend, den 2. Februar, statt.

In der Zeit vom 10. Februar bis 10. März wird Herr Levassor, in Begleitung einer französischen Schauspieler⸗Gesell⸗ schaft, bestehend aus den Damen Teisseire, Poncelet und Anais, so wie den Herren Vezian, Ricquier, Fauvre, Henri, Berrot⸗Dumont und Fréderik, wöchentlich 2—3 Vorstellungen auf einer im Konzert⸗ Saale des Königl. Schauspielhauses errichteten Bühne geben.

Das Repertoir wird abwechselnd aus Vaudevilles und Chan⸗ sonettes bestehen und sind die Preise der Plätze von dem Unter⸗ nehmer zu den ersten 8 Bänken im Saale auf 1 Rthlr. 10 Sgr. und zu den andern auf 1 Rthlr., so wie zu dem Balkon auf 20 Sgr. festgesetzt.

Ein Abonnement wird nicht stattfinden, dagegen ist die General⸗ Intendantur bereit, etwaige Meldungen zu reservirten Plätzen für alle Vorstellungen anzunehmen. 1b

Oeffent

[1600) Steckbrief.

Der Arbeitsmann Johann Schumacher aus Freyenstein, welcher im dortigen Polizeige⸗ fängnisse wegen wiederholten schweren Dieb⸗ stahls in Haft befindlich gewesen, ist in der Nacht vom 19. zum 20. Januar cr. gewaltsam ausgebrochen und entsprungen. Alle Civil⸗ und Militairbehörden werden daher ersucht, auf den⸗ selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an das unterzeichnete Gericht abzuliefern.

Meyenburg, den 25. Januar 1856. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

Signalement des Schumacher. Religion: evangelisch; Alter: 24 Jahre; Größe: 5 Fuß 2 Zoll; Haare: blond; Stirn: frei; Augen⸗ brauen: blond; Augen: blaugrau; Nase: spitz; Mund: gewöhnlich; Bart: blond und rasirt; Kinn und Gesicht: länglich; Gesichtsfarbe: ge⸗ sund; Statur: klein.

Besondere Kennzeichen: auf der linken Hand eine Schnittnarbe.

[153 Polizei⸗Verordnung. Unter Aufhebung unserer Bekanntmachung Nr. 141 vom 19. Mai 1855 (Amtsblatt pro 1855, Seite 140) fetzen wir hiermit in Betreff der Schifffahrt durch die Brücken bei Dirschau, auf Grund des §. 11 des Gesetzes über die Polizei⸗ Verwaltung vom 11. März 1850 (Gesetz⸗Samm⸗ lung pro 1850, Seite 265) Folgendes fest:

1) Die Brücken⸗Oeffnungen zwischen dem link⸗ seitigen Landpfeiler und dem ersten Mittel⸗ pfeiler, so wie zwischen dem ersten und zweiten Mittelpfeiler werden von den NRüstungen zum Aufstellen der eisernen Bruͤcke eingenommen, weshalb hier die Schifffahrt nur die Oeffnung zwischen dem zweiten Mittelpfeiler und dem rechtseitigen Weichsel⸗Ufer benutzen darf.

2) Da diese letztere Oeffnung mit der eisernen Brücke überspannt ist, und die Brücke eine Höhe von 40 Fuß über dem Nullpunkte des Pegels bei Dirschau hält, so wird zum

iederlegen und Wiedereinsetzen der Dampf⸗ schornsteine und Masten, welche nicht zum Neigen eingerichtet sind, ein Krahn stromab und einer stromauf der eisernen Brücke am rechten Weichsel⸗Ufer errichtet und zur uunentgeltlichen Benutzung überlassen. 3) ET“ der Schiffbrücke inken na dem iti Ufer verlegt. 9 echassttigen

4) Alle, die Weichsel hinabfahrenden Schiffs⸗ gefaäße müssen, das Hintertheil stromab⸗ wärts gerichtet, mittelst ihrer Anker und

Taue die Schiffbrücke und weiterhin die eiserne Brücke sackend durchfahren, und so bald sie in die Linie der eiser⸗ nen Brücke gekommen sind, die Anker aus dem Strombette ausheben.

5) Die Dampfschiffe haben denselben Weg sackend zurückzulegen, sind aber nicht ver⸗ bunden, dabei zur Führung Taue anzu⸗

wenden, wenn durch die Kraft ihrer Dampfmaschine die erforderliche Sicherheit ddeer Fahrt erreicht wird.

6) Die Galler und Holztraften müssen an

der stromauf von Dirschau gelegenen

Kniebauer Kämpe das rechtseitige Weichsel⸗-Ufer gewinnen und dasselbe bis zur Schiffbrücke thunlichst nahe verfolgen. Sie dürfen auf der ferneren Fahrt von der Schiffbrücke bis thalwärts von der eisernen Brücke das rechtseitige Ufer der Weichsel nicht verlassen. Sie können, wenn sie nach dem Gutachten des Brücken⸗ meisters mit hinreichender Mannschaft ver⸗ sehen sind, auf der vorstehend ihnen an— gewiesenen Fahrt mit Rudern gelenkt werden, müssen aber, wenn sie mit den nöthigen Kräͤften zum Rudern nicht ver⸗ sehen sind, an starken Leinen geführt wer⸗ den, zu deren Befestigung an den Köpfen dder Buhnen und an dem Ufer Pfähle

Gweebewwen.

7) Bei der Bergfahrt haben alle Schiffsgefäße

dden für die Thalfahrt vorgeschriebenen Weg

einzuhalten.

Waͤhrend Schiffsgefäße zwischen der Schiff⸗ brücke und der eisernen Brücke in der Berg- oder Thalfahrt begriffen sind oder an das rechtseitige Ufer angelegt haben, können Galler und Holztraften nicht durch die Schiffbrücke durchgelassen werden.

9) Zwischen beiden Brücken dürfen Schiffs⸗ gefäße an dem rechten Ufer nur zum Zweck des Niederlegens oder Einsetzens der Masten verweilen.

10) Das ordnungsmäßige Anlegen der Fahr⸗ zeuge an die zum Niederlegen und Wieder⸗ einsetzen der Maste ꝛc. errichteten Krahne,

so wie der Gebrauch der Krahnen und das

Abfahren von denselben wird ein Krahnen⸗

meister überwachen, dessen Anordnungen

sämmtliche Schiffsführer Folge zu leisten haben.

11) Wer diesen Anordnungen zuwider handelt, verfällt in eine Polizeistrafe von 5 bis 10 Thlrn., vorbehaltlich des Ersatzes für die den Brücken etwa zugefügten Schäden

und Nachtheile. .“

Danzig, den 16. Januar 1856.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

161111““ Durch die Versetzung des Kreis⸗Thierarztes Simon in den Kreis Schleusingen ist dessen bisherige, mit einem jährlichen Gehalte von 100 Thlr. dotirte Stelle im Kreise Ziegenrück erledigt. Qualifizirte Thierärzte, welche die of⸗ fene Stelle zu erhalten wuünschen, werden hier⸗ durch aufgefordert, sich unter postfreier Einsen⸗ dung ihrer Zeugnisse deshalb bei uns binnen 6 Wochen zu melden. Sexxb Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.

[1570]/ Nothwendiger Vexrkauf. Königliches Kreisgericht, I. (Civil⸗) Abtheilung zu Berlin, den 14. September 1855. Das dem Tischlermeister Carl Heinrich An⸗ dreas Krug gehörige, auf Alt⸗Schöneberger Feldmark, an der Berlin⸗Potsdamer Chaussee belegene, im kreisgerichtlichen Hypothekenbuche von Alt⸗Schöneberg Vol. II. Nr. 86. Eol. 344 eingetragene Büdnergrundstück Nr. 39 f, abge⸗ schaͤtzt auf 15,388 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm V. Büreau

inzusehenden Taxe, soll am 11. April 1856, Vormittags

an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden. 1 1

[2092]/ Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Berlin. Erste (Civil⸗) Ab⸗ theilung, den 14. Dezember 1855. Das den Brauereibesitzern Johann Friedrich Wilhelm Lucke und Friedrich Wilhelm Sauer⸗ hering gehörige, auf Alt⸗Schöneberger Feldmark an der Lützower Wegstraße Nr. 18. belegene, im Hypothekenbuche von Alt⸗ Schöneberg Vol. V. Nr. 271 pag. 265 verzeichnete Grundstück, abge⸗ schätzt auf 19,250 Thlr. 28. Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheinen in unserm V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 14. Juli 1856, Vormittags TTI an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte an⸗ zumelden.

[208 2] Nothwendiger Verkauf beim Königl. preuß. Kreisgericht zu Halle a. d. S. 1. Abtheilung. Der dem Gutsbesitzer Conrad Becker gehörige Antheil am Rittergut Steuden, im Hypotheken⸗

1“

buche ü ie in der

Grafschaft Mansfeld

ebelegenen Rittergüter eingetragen, bei welchem Ablösung und Separation ausgeführt sind, mit

Ausschluß der von den Separationsplanen ver⸗ kauften Parzelle von 60 Morgen 65 Quadrat⸗

ruthen, und zwar 44 ¼ Morgen des John,

Bernstein, Zachaeus, Broemme, Nath und Hummel, 2 Morgen des Rauwald, 2 Morgen des Zickert, 100 Quadrat⸗Ruthen des Stephan, 3 Morgen des Hanf, 100 Quadratruthen des Dietrich, 1 Morgen des Bernstein, je 3 Morgen des Saalfeld und Petzold und Wachsmuth, nach der, nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen, in der Registratur (— eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 13 —) einzusehenden Taxe, abgeschätzt auf 109o1

am 1. Juli 1856, Vormittags 41 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, über dem Hofe weg, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 37, vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter von Landw üst, meistbietend verkauft werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen NReal⸗Forde⸗ rung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen,

haben ihren Anspruch beim Subhastationsge⸗

richte anzumelden.

[17382 Nothwendiger Verkauf Kreisgericht zu Bromberg.

Das in der Stadt Bromberg, Wilhelmsstraße Nr. 473 belegene, den Geschwistern Hessemer ge⸗ hoͤrige Grundstück, abgeschätzt auf 9838 Thlr. 10 Sgr. 9 Pf. zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am

31. Ma1850, Vormite 11 Uhe an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Bromberg, den 15. September 1855.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1 740

. hierselbst an der Graudenzer Straße be⸗ legene, bisher den Gastwirth Witt'schen Ehe⸗ leuten, jetzt dem Kaufmann Preuß gehörige, im Hypothekenbuche sub Nr. 16 der Graudenzer Vorstadt eingetragene Gasthaus „der goldene Löwe“, bestehend aus 2 Wohnhäusern, Küchen⸗ bau, Gast⸗Pferde⸗ und Viehställen und Wagen⸗ remise, gerichtlich abgeschätzt auf 5094 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst dem Hypothe⸗ kenschein in unserem Büreau 1V. einzusehenden Taxe, soll den 23. Mai 1856, 11 Uhr Vormittags

und 4 bis 6 Uhr Nachmittags, an gewöhnlicher Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Wendisch schuldenhalber öffentlich meistbietend verkauft werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem unterzeichne⸗

ten Gerichte zu melden.

Zu dem Termine werden die unbekannten Er⸗ ben des Zimmermeisters Friedrich Wilhelm Po⸗ niatowskh aus Marienburg hierdurch geladen.

Marienwerder, den 13. Oktober 1855.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1889] Der Wechsel nachfolgenden Inhalts:

Thaler fünf und funfzig zahle ich gegen diesen meinen Sola⸗Wechsel an die Ordre des Herrn Nathan Leiser am 1. September c. Valuta habe ich baar erbalten und leiste ich pünktliche Zahlung laut Wechselrecht hier und aller Orten. M

Thorn, den 19. Juni 1855.

Friedrich Fränkel.

Für mich an die Ordre des Herrn Meier Leiser auf Höhe von 37 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf.

Thorn, den 16. August E1“

Nathan Leiser. ist verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, binnen sechs Monaten und spätestens in termino den 23. Juni 1856, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten Herrn. Kreisgerichtsrath Schaller den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls

der letztere wird für kraftlos erklärt und amor⸗

tisirt werden. Thorn, den 13. November 1855. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.

V

[159]

Oeffentliche Vorladung.

In der Ehescheidungssache des Amtmanns Thomas von Lekcezycki zu Sowiny wider seine Ehefrau Olimpia, geborne v. Hendell, zuletzt in Schwersenz, hat der Kläger gegen seine Ehefrau, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist wegen böslicher Verlassung geklagt.

Die Verklagte Olimpia von Lekczycka, geborne Hendell, wird daher ad terminum

den 30. April 1856, Vormittags

11

vor dem Kreisrichter Scholtz an Gerichtsstelle unter der Verwarnung vorgeladen, daß, wenn sie nicht erscheint, auf Antrag des Klägers die Ehe getrennt und sie für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.

Rawicz, den 23. Dezember 1855.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung

b 8

8

1

Im Auftrage der Königlichen Negierung, landwirthschaftlichen Abtheilung zu Frankfurt ga. d. O., werden von mir folgende Auseinander⸗ setzungen bearbeitet:

1) die Ablösung der gutsherrlichen Neallasten auf allen Grundstücken des Gemeinde⸗Ver⸗ bandes zu Drebkau sowohl Stadt⸗, als Dominialbezirks, desgleichen zu Steinitz, Drebkauer Kreises, die Ablösung der gutsherrlichen Reallasten auf dem Mühlengrundstück Nr. 1 zu Gol⸗ schow sämmtlich hiesigen Kreises.

Der Fideikommißbesitzer dieser Güter, Herr Friedrich Adam von Arenstorff, hat sich zu die⸗ sen Sachen, welche sämmtlich bis zum Rezeß⸗ Abschluß gediehen sind, noch nicht zu legitimiren vermocht, und es werden deshalb diese Aus⸗ einandersetzungen gemäß §. 12 des Ausführungs⸗ Gesetzes vom 7. Juni 1821, §. 25 der Verord⸗ nung vom 30. Juni 1834 und §. 109 des Ab⸗ lösungsgesetzes vom 2. März 1850 hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und allen denen,

welche Interesse zur Sache zu haben vermeinen,

zu den Verhandlungen aber bisher noch nicht zugezogen sind, anheimgegeben, ihre Rechte hier⸗ her innerhalb einer präklusivischen Frist von sechs Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an, spätestens aber in dem am 15. März d. J. in meinem Geschäftsbüreau hierselbst anberaum⸗ ten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie die obigen Auseinandersetzungen selbst im Falle einer Verletzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen da⸗ gegen gehört werden können.

Kalau, den 25. Januar 1856.

Der Königliche Oekonomie⸗Kommissarius.

Roenneberg.

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80 Fe⸗

Kdoönigliche Ostbahn.

Die Lieferung der im Jahre 1856 für unser Betriebs⸗Central⸗Büreau erforderlichen Schreib⸗ Materialien und Büreau⸗Bedürfnisse, bestehend in circa 400 Rieß Schreibpapier verschiedener Sorten, 3000 Bogen Zeichnen⸗Papier, Feder⸗ posen, Stahlfedern, Bleistiften, Rothstiften, Siegellack, Dinte ꝛc., soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission vergeben werden. Lieferungslustige wollen ihre Offerten porto⸗ frei, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung der

Schreib⸗Materialien ꝛc. für das Be⸗

triebs⸗Central⸗Büreau der König⸗

lichen Ostbahn pro 1856.“ versehen, bis zu dem auf Montag, den 11. Februar d. J., Vor⸗

1 mittags 10 Uhr, anstehenden Termine an die unterzeichnete Direction einsenden. ff

b

Die Oeffnung der ein⸗ gegangenen Offerten wird zur bezeichneten Ter⸗ mins⸗Stunde im Geschäfts⸗Lokale der unter⸗ zeichneten Direction (auf dem Bahnhofe hier⸗ selbst) in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten erfolgen.

Die Lieferungs-Bedingungen, welche das Quantum der einzelnen’ Lieferungs⸗Objecte ersehen lassen, liegen hier zur Einsicht offen,

werden auch auf portofreie Anträge abschriftlich mitgetheilt. Bromberg, den 17. Januar 1855.

Königliche Direction der Ostbahn.

1“

„n t m a ch un g.

Seit länger als Jahresfrist lagern auf un⸗ serem Güterboden in Saarbrücken folgende Güter, deren Eigenthümer nicht haben ermittelt werden können:

1) ein Faß Alaun, 550 Pfund schwer, gezeich⸗

net: . D Mr. 199 2) eine Kiste Ultramarin, 115 Pfund schwer, gezeichnet: N. U. Nr. 3978

3) 40 Schaufeln mit dem Fabrikstempel H. & B.,

jede 5 Pfd. schwer, in einem Korbe verpackt. Wir fordern die Eigenthümer resp. Versender dieser Waaren hiermit auf, ihre Ansprüche an dieselben uns in 4 Wochen nachzuweisen, widri⸗ genfalls wir diese Güter zum Besten unserer Krankenkasse öffentlich meistbietend versteigern werden.

Saarbrücken, den 24. Januar 1856

Königliche Direction der Saar Eisenbahn. 1

11551 Rheinische Eisenbahn. Im Monat Dezember 1855 wurden eingenom⸗ men für 31,286 Personen: 25,073 Thlr. 27. Sgr. 8 Pf., für 685,199 Ctr. Güter: 40,659 Thlr. 17 Sgr. 10 Pf. Summa 65,733 Thlr. 15 ·Sgr. 6 Pf. Im Monat Dezember 1854 wurden, eingenommen: für 32,441 Personen: 22,324 Thlr. 10 Sgr. 8 Pf., für 560,936 Ctr. Güter: 36,956 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. Summa 59,280 Thlr. 26 Sgr. 11 Pf. Mithin im Monat Oezember 1855 mehr: 6,452 Thlr. 18 Sgr. 7 Pf. Im Jahre 1855 wurden eingenommen: für 535,233 Personen: 486,831 Thlr. 10 Sgr. 5 Pf., fuͤr 7,294,901 Etr. Güter: 491,525 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. Summa 978,356 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf. Im Jahre 1854 dagegen: für 520,446 Personen: 444,699 Thlr. 25 Sgr 11 Pf., für 6,599,266 Ctr. Güter: 437,928 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. Summa 882,628 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. Mithin pro 1855 mehr: 95,728 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. exkl. Postertrage und Extraordi⸗ naria. 1 Cöln, den 25. Januar 1856. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

1158. 1] Offene Polizei⸗Kommissarstelle.

Die Stelle eines Polizei⸗Kommissars ist hier⸗ selbst sofort zu besetzen.

Das jährliche Einkommen derselben beträgt 350 Thaler.

Versorgungsberechtigte Bewerber wol⸗ len sich uns bis zum 15. k. M. persönlich vor⸗ stellen.

Guben, den 24. Januar 1856.

Der Magistrat.

[161] VPekanntwmaechungg.

Ausbeute⸗Vertheilung bei des Zwitter⸗

stocks tiefem Erbstolln in Altenberg aufs Jahr 1855 betr.

Mit Genehmigung des Königl. Bergamtes zu Altenberg sollen bei dem Berggebäude des Zwit⸗ terstocks tiefem Erbstolln sammt Zubehör in Al⸗ tenberg auf das Jahr 1855 Acht Thaler Ausbeute auf jeden Kux gewährt werden. Diese Ausbeute ist bei unserem Stadt⸗Kassixer, Herrn Seifert, und zwar bei Beträgen über 10 Thlr. und darüber von auswärtigen Privatpersonen gegen gerichtliche anerkannte Quittungen zu er⸗ heben. Die bis zum 15. August d. J. unabge⸗ hoben gelassenen Ausbeuten sind durch uns an einem der nächstfolgenden Tage gesetzlicher Vor⸗ schrift gemaͤß bei dem Königl. Gericht Alten⸗ berg zu deponiren.

Freiberg, den 24. Januar 1856.

Der Stadtrath daselbst als Vorsitzender des Gru⸗ benvorstandes bei besagtem Berggebäude. v