1856 / 26 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Lehrplan angegebenen Unterrichtsobjekte und des denselben zu wid⸗

es an einem geeigneten Lehrer der Naturwissenschaften, so ist von ¹ menden Zeitmaßes hat sich als unzulässig erwiesen. Das um

den zwei angesetzten Stunden die eine auf Geschichte, die andere auf das Französtsche zu verwenden. Wo unter den vorher an⸗ gegebenen Bedingungen in Sexta und Quinta ein naturgeschicht⸗ licher Unterricht ertheilt wird, ist die Beschreibung des menschlichen Leibes auf das Nothwendigste zu beschränken.

In Quarta sind in den für den mathematischen Unter⸗ richt bestimmten 3 wöchentlichen Stunden ausgedehnter, als bisher

immer fit Hestschreiben wopeehgütnübegh g 9. Anspruch genommen; 2 1 “] 3 al er Hefte, welche sie, besonders in den unteren und mitt⸗ dringender hervortretende Bedürfniß größerer Concentration de aie Zafitn halten müssen, wird sich in vielen Fällen ohne Nach E6 gesammten Unterrichtsstoffs ist nur durch ein einmüthiges Zusam- theil noch erheblich vermindern lassen. I 1I1 zu erreichen, wobei der Einzelne Wie dies ausgedehnte Schreibwesen den Lehrstunden selbst ö11““ ““ dem Zwe es Ganzen unterordnet, kein Lehrobjekt sich einen großen Theil der Wirkung entzieht, welche in ihnen geübt .“ isolirt, und in der Lehrweise, so wie in der 2 - 11“ 8 der Lehrweise, s er Auffassung der Gegen⸗ werden soll, so ist auch außerdem die Lehrweise mancher Lehrer nicht 18 1 b stände, ohne Beeinträchtigung der persönlichen Eigenthümlichkeit geeignet, den Schülern eine Uebung ihrer geistigen Kräfte zu gewähren „Berlin, 29. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ meist geschehen, die Uebungen im Rechnen fortzusetzen, und der des einzelnen Lehrers, eine prinzipielie Uebereinstimmung herrscht. e deren Regsamkeit zu fördern. Dies ist der Fall, wenn der gnädigst geruht: dem Baumeister bei der Westfälischen Eisenbahn, Unterricht im Uebrigen auf geometrische Anschauungslehre und die An dieser fehlt es, wenn z. B. die verschiedenen Lehrer Unterricht ausschließlich in einem mechanischen Abfragen des Auf⸗ Hesse, zu Rheine im Kreise Steinfurt, die Erlaubniß zur An⸗ Anfangsgründe der Planimetrie zu beschränken. verschiedenen Sprachen, welche auf den Gymnasien gelehr egebenen besteht, die Fragen sich immer nur an das Gedächtniß legung des von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehenen Schreibunterricht findet wie bisher in Sexrta und Quinta werden, in der grammatischen Theorie und den Grundregeln gichten und keinerlei Aufforderung und Anregung zum Nachdenken Ritter⸗Kreuzes zweiter Klasse des Verdienst⸗Ordens vom heiligen in 3 wöchentlichen Stunden statt. Da von Quarta an besondere wesentlich von einander abweichen, oder wenn z. B. die Aeuße⸗ und zur Selbstthätigkeit so wie zur Anwendung des Erlernten in Michael; so wie dem Kapellmeister Dorn zu Berlin, zur An⸗ Schreibstunden nicht mehr eintreten, so ist deso mehr von den rungen des Geschichtslehrers über die Geschichte des A. und N. T. sich schließen und eben so wenig den Schülern der mittleren und legung des von des Großherzogs von Sachsen⸗Weimar Königliche Lehrern dieser und der folgenden Klassen auf eine gute Handschrift und über die Thatsachen der Kirchengeschichte, mit Demjenigen oberen Klassen Gelegenheit geben, sich im Zusammenhange auszu⸗ Hoheit ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Haus⸗Ordens vom in sämmtlichen Schüler⸗Arbeiten mit Strenge zu halten. Damit Widerspruch stehen, was der Religionslehrer oder auch der Lehrer sprechen. Daß die durchgenommenen Pensa und das auf früheren weißen Falken zu ertheilen. dies mit sicherem Erfolge geschehen kann, sind die schriftlichen des Deutschen bei der Besprechung deutscher Aufsätze über dieselben Stufen Erlernte durch rechtzeitige Repititionen in lebendiger Gegen⸗ Arbeiten auf ihr rechtes Maß genau einzuschränken. Gegenstände vorträgt. wärtigkeit erhalten werde, kann nicht genug empfohlen werden: g Hiernach regelt sich der allgemeine Lehrplan für 2 Zur Vermeidung eines derartigen Zwiespalts, welcher den aber auch hiebei wird Fertigkeit und selbstständige Aneignung nur 8 nunmehr in folgender Weise: Zweck des Unterrichts vereitelt und in der Seele des Schülers die dann zu erzielen sein, wenn die Schüler durch eine mannichfach * Grundlage eines festen Wissens und sicherer Ueberzeugungen sich pechselnde und kombinirende Fragweise genöthigt werden, den zu naicht bilden läßt, so wie zur Beförderung der Concentration des reepetirenden Stoff nicht immer von derselben Seite, sondern von Unterrichts selbst, ist einerseits mehr und mehr darauf Bedacht zu verschiedenen Gesichtspunkten aus zu betrachten. nehmen, daß die innerlich am nächsten verwandten Lehrobjekte mög⸗ Ueber die Mängel der Lehrmethode, welche in den oberen lichst in Einer Hand liegen, und daß die verschiedenen Thätig⸗ Klassen nicht selten wahrgenommen werden, enthält die Instruction ö keiten des Schülers auf demselben Gebiet, zum Beispiel die la⸗ vom 24. Oktober 1837 Erinnerungen, auf welche hinzuweisen noch 2u R. teinische Lektüre und die schriftlichen Arbeiten, in enge Beziehung 1 nmer an der Zeit ist. Nur der Unterricht kann auf Erfolg Lateinisch...— 1d zu einander gesetzt werden; sodann aber ist durch Fach⸗ echnen, welcher das wissenschaftliche Material mit stetem Hinblick Griechisch I konferenzen, welche sich in geeigneten Zeiträumen wiederholen, dafür uf seinen pädagogischen Zweck behandelt; dieser wird verfehlt, zu sorgen, daß sowohl die auf einander folgenden, wie die neben⸗ Henn z. B. die Interpretation eines Autors nicht sowohl darauf einander in derselben Klasse unterrichtenden Lehrer alle ein deut⸗ erichtet ist, vermittelst einer grammatisch⸗genauen und das Noth⸗ liches Bewußtsein über die Pensa und Klassenziele und über ihr vendige gründlich erörternden Erklärungsweise in die Denk⸗ und gegenseitiges Verhältniß zur Erreichung derselben haben. Es ge⸗ Anschauungsweise desselben lebendig einzuführen und mit dem In- schieht häufig, daß das Unterrichtsmaterial, abgesehen von dem halt und Zusammenhang seines Werks bekannt zu machen, son⸗ durchaus nicht zu gestattenden Hinausgehen über das Ziel der ein⸗ dern vielmehr ihn nur als einen Stoff benutzt, an welchem die zelnen Klassen in den verschiedenen Unterrichtsfächern, theils durch ggßrammatischen und lexikalischen Kenntnisse der Schüler zu üben einzelne nach möglichster Vollständigkeit strebende Lehrbücher, theiils—¹— uund zu erweitern sind, ein Verfahren, durch welches der Ju⸗ durch die wissenschaftlichen Neigungen der Lehrer unverhältniß gend keine Liebe zu den klassischen Schriftstellern des Alter⸗ mäßig angehäuft wird, und der Standpunkt der Klasse so wie hums, sondern Abneigung gegen dieselben in dem Maße eingeflößt das eigentliche Bedürfniß des Schülers unberücksichtigt bleibt, in wird, daß die Studirenden nach beendigtem Gymnasialkursus immer dem das Absehen des Lehrers mehr auf systematische Ausdeh seltener zu ihrer Lektüre und tieferem Studium zurückkehren. Es meister der sechs östlichen Provinzen zwischen den auf Zeit und des Süoht⸗ 88 auf Fertigkeit und Sicherheit 1 ist darauf zu halten, daß die Schüler häufiger als es geschieht, an⸗ Lebenszeit gewählten Bürgermeistern. Die Regierung adoptirte wendigen gerichtet ist.

geleitet werden, den Inhalt durchgenommener größerer oder klei⸗ die Aenderung und das Haus nahm §. 68 in der Ist es zunächst Sache des Direktors, auch in diesen Be⸗ nerer Abschnitte mit Bestimmtheit und in richtiger Folge anzugeben; vorgeschlagenen Fassung an. Die §8. 66—73 wurden angenommen, ziehungen die erforderlichen Anordnungen zu treffen und nicht in 1 i den griechischen und römischen Klassikern empfiehlt es sich, dabei- und in letzterem Paragraphen gemäß früheren Beschlüssen des Hauses die Vergessenheit gerathen zu lassen, so ist andererseits auch von den Dauch von der lateinischen Sprache Gebrauch zu machen. Entscheidung von Differenzen zwischen Bürgermeistern und Stadt⸗ Ordinarien zu verlangen, daß sie sich mit den übrigen Lehrern Ebensowenig wie Excurse der angedeuteten Art, bei welchen verordneten nicht nach der Kommissions⸗Vorlage „der Aufsichts⸗ der ihrer Aufmerksamkeit und Fürsorge vorzugsweise anvertrauten der gerade vorliegende Gegenstand aus den Augen verloren wird, behörde“, sondern nach dem Regierungs⸗Entwurf „der Regierung“ Klasse in Einvernehmen setzen und genau davon unterrichten, wi der Aufgabe des Unterrichts entsprechen, kann es gebilligt werden, vindicirt. §§. 74 und 75 wurden angenommen. Die §8. 76 und es in der erwähnten Bezichung in derselben steht. Die über di daß die Lehrer nicht selten bei ihrem Vortrage und Unterrichtsplan 77, die Aufsicht des Staates über die städtischen Gemeinde⸗ Wirksamkeit der Ordinarien in der Cirkular⸗Verfügung von auf das eingeführte Lehrbuch, Geschichtstabellen u. s. w. geringe Angelegenheiten betreffend, gaben zu einer längeren Debatte 24. Oktober 1837 enthaltenen Bestimmungen werden bhierbei odern ein Rücksicht nehmen, sondern sich wesentliche Ueberschreitun⸗

Der General⸗Major und Kommandant von Magdeburg, von Steinmetz, nach Magdeburg. a86

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die Gymnasien

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Preußen. Berlin, 29. Januar. Se. Majestät der König nahmen gestern die gewöhnlichen Vorträge entgegen und arbeiteten mit dem Minister-Präsidenten. Abends wohnten Se. Majestät einem Vortrage des Direktors Schneider aus Wittenberg im Saale des evangelischen Vereins bei und empfingen Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Mecklenburg⸗Strelitz, Höchstwelche von Strelitz kommend, im Königlichen Schlosse abstiegen. Später beehr⸗ ten Ihre Majestäten der König und die Königin den Ball des Ministers von der Heydt auf einige Zeit.

Das Haus der Abgeordneten hat sich in seiner 14ten und 15ten Sitzung (am 26. und 28. d. M.) mit der Berathung des Gesetz⸗Entwurfs einer Städte⸗Ordnung für die Provinz West⸗ phalen beschäftigt, und ist bis zur Annahme des Paragraphen 77 gelangt. In §. 65, die Pensionirung der Bürgermeister und besolde⸗ ten Magistratsmitglieder betreffend, unterschied die Kommission gemäß dem Prinzip der bisher erlassenen Gesetze über die Wahl der Bürger⸗

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Religion, wöchentlich Stunden.

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Mathematik und Rechnen. Naturkunde Zeichnen .......

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Turnen ganz oder theilweise außer der gewöhnlichen Schulzeit ertheilt wird, so sind die in dem bisherigen Umfange dafür zu verwendenden Stunden in vorstehende Uebersicht nicht mit aufge⸗ nommen worden. Wie weit nach lokalen und individuellen Verhältnissen der eeinzelnen Provinzen und Anstalten, so wie nach stiftungsmäßigen einzelne Gyinnasien bestehenden Bestimmungen, Abweichungen voon dem allgemeinen Lehrplan gerechtfertigt erscheinen, haben die Koöniglichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegien genau festzustellen und mir darüber Bericht zu erstatten.

Außer den sodann mit meiner Genehmigung für die betreffen⸗ b den Anstalten zu bestimmenden Ausnahmen sind weitere Abänderun⸗

1 .

Amendement schlug vor, statt der §s. 76

und 77 zu setzen: „Die Aufsicht des Staats über die städ⸗

von demselben erlauben, so daß es den

1“ sämmtliche Gymnasien verbindlichen Lehrplans nicht 8 Eine Dispensation vom Unterricht in der griechi⸗ schen Sprache darf in denjenigen Städten, wo Rite chn ¹ Gymnasium noch eine höhere Bürger⸗ oder Realschule besteht

. vorausgesetzt, daß in der letzteren Latein gelehrt wird, nicht mehr

stattfinden. Wo dagegen in kleineren Städten das Gymnasium

auch das Bedürfniß Derer erfüllen muß, welche sich nicht für ein 8 wissenschaftliches Studium oder einen Lebensberuf, zu welchem eine

8 Gymnasialbildung erfordert wird, vorbereiten, sondern die für eeinen bürgerlichen Beruf nöthige allgemeine Bildung auf einer höheren Lehranstalt erwerben wollen, bleibt, auch wenn mit dem 8e Gymnasium besondere Realklassen nicht verbunden sind, die Dispen⸗ sation von der Theilnahme an dem Unterrichte im Griechischen

; mit Genehmigung der Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegien,

8 zulässig. Ob in solchen Fällen an die Stelle des Griechischen

ein anderer Unterrichtsgegenstand eintreten kann, wird der Erwä⸗

gung und besonderen Anordnung der Königlichen Provinzial⸗Schul⸗ Kollegien anheimgegeben. Bei Gewährung der Dispensation ist den betreffenden Schülern bemerklich zu machen, daß Unkenntniß des Griechischen von der Theilnahme am Abiturienten⸗Examen

ausschließt. 1I

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Die Befolgung des allgemeinen Lehrplans kann erst dann die beabsichtigte Wirkung an der den Gymnasien anvertrauten Jugend 8 Fs en, wenn die Lehrer einer Anstalt davon durchdrungen ven h „daß ihr Werk ein gemeinsames ist, bei dem die Thätigkeit des einen an der Thätigkeit des anderen Lehrers ihre nothwendige derselben

Ergänzung findet, und deshalb in Zusammenhang mit Zerstreuende, seine Kraft Zersplit⸗

8* 5 9. ee 188⸗ den Schüler teernde und sein Interesse Lähmende i 19 hmende ist nicht sowohl die Vielheit 7 an sich, als der Mangel an Einheit in der Man⸗

nichfaltigkeit. Eine Verminderung der in dem oben aufgestellten

wiederholt zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.

Wenn die Ordinarien der Klassen auch durch ein bemerkbares Uebergewicht an Lehrstunden in denselben als Hauptlehrer sich dar stellen, so muß der Unterricht dadurch an innerer wie an äußerer Einheit gewinnen, und übermäßige Anforderungen an die Schüler werden eben so leicht erkannt als vermieden werden. Die Vielheit der Lehrer wirkt besonders nachtheilig auf die jüngeren Schüler, die zur Verarbeitung dessen, was ihnen von verschiedenen Lehrern mitgetheilt wird, noch weniger Geschick und Uebung haben, als ältere Schüler. Wo möglich sind deshalb in den unteren Klassen nicht mehr als drei Lehrer neben einander zu beschäftigen, und ihre Zahl auch in den oberen mehr als es an manchen Gymnasien, gegen die Bestimmungen der gedachten Cirkular⸗Verfügung S. 11 ff. S. 38, geschieht, zu beschränken. In solchen Fällen, wo es die Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegien für vortheilhaft erachten, ist das Aufsteigen der Ordinarien und übrigen Lehrer einer Klasse mit ihren Schülern in einem Turnus, der jedoch nur die Klassen von Sexta bis Tertia, oder Sexta und Quinta, oder Quarta und Tertia umfaßt, zulässig.

Der Direktor und die Ordinarien haben ferner gemeinschaftlich dafür Sorge zu tragen, daß hinsichtlich der häuslichen, insbeson dere der schriftlichen, Arbeiten das rechte Maß und eine angemes sene Vertheilung stattfindet. Ich sehe mich veranlaßt, die König lichen Provinzial⸗Schulkollegien darauf aufmerksam zu machen, daß

die Cirkular⸗Verfügung vom 20. Mai 1854 im Allgemeinen noch

keineswegs diejenige Beachtung gefunden hat, deren es bedarf, um mehr als bisher didaktische Mißgriffe und ein mechanisches Verfah⸗ ren zu verhindern und bei der Jugend die Lust am Lernen zu erhalten. Es ist den Direktoren wiederholt zur Pflicht zu machen,

namentlich von der Beschaffenheit der Themata zu den Aufsätzen,

so wie von den schriftlichen Aufgaben überhaupt häufiger Kenntniß zu nehmen und darin jeder Ueberladung und Unangemessenheit vorzubeugen. Die Schüler werden an mehreren Anstalten noch

gen und Abweichungen

Schülern den beabsichtigten Nutzen, welcher besonders auch in der

Vertrautheit mit einem Stoff von bestimmt begränztem Umfang besteht, nicht gewähren kann. Es wird dabei zum Nachtheil der

Schüler verkannt, daß auf diesem Gebiet die sicherste Wirkung in weiser Beschränkung und fester Gewöhnung liegt.

——

Ich veranlass Provinzial⸗Schulkollegien, die

e die Königlichen

geeigneter Weise bekannt zu daß dieselben der Beachtung und Ausfüh⸗ ihre unausgesetzte Aufmerksam⸗

Berlin, den 7. Januar 1856

Der Minister der geistlichen, Unterrich Angelegenheiten.

on Ra umer.

imtliche Königliche Provinzial⸗Schulkollegien.

2 .“ 8 Angekommen: Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von

Mecklenburg⸗Schwerin, von Schwerin. Se. Durchlaucht der Prinz Woldemar zu Schleswig⸗

Holstein⸗Sonderburg⸗A ugustenburg, von Neisse. Se. Durchlaucht der Prinz Karl von Windis ätz, von Schwerin. 8

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst K

Fürstenberg, nach Baden⸗Baden.

betreffenden Direktoren und Lehrerkollegien mit vorstehenden An⸗ ordnungen und Hinweisungen in machen, und vertraue, rung der einzelnen Bestimmungen keit widmen werden.

tischen Gemeinde⸗Angelegenheiten wird, soweit nicht durch die Vorschriften dieses Gesetzes ein Anderes ausdrücklich bestimmt ist, von der Regierung in den höheren Instanzen, von dem Ober⸗ Präsidenten und dem Minister des Innern ausgeübt —“. Dasselbe wurde mit 177 gegen 122 Stimmen abgelehnt, die betreffenden Paragraphen aber angenommen. R“

Großbritannien und J . London, 27. Ja⸗ nuar. Das Parlament wird, wie der „Globe“ erfahren hat, wieder von der Königin in Person eröffnet werden.

Vorgestern hat Ihre Majestät dem sardinischen General de la Marmora, der noch in Schloß Windsor verweilt, die Insignien des Großkreuzes des Bath⸗Ordens verliehen.

Der „Brighton Examiner“ schreibt: Zu South Sea Fechig soll ein dem Vernehmen nach 15,000 Mann starkes Lager errichte werden. Dasselbe wird kein permanentes sein, und die Truppen werden unter Zelten kampiren. 8

Eine in Norwich liegende Batterie hat Befehl empfangen, sich zur Reise nach der Krim bereit zu halten.

Kardinal Wiseman ist am 23sten d. M. zum Mitglied der

Königlichen Sozietät für Literatur gewählt worden.

8 1 . 8 81 . 8 Frankreich. Paris, 27. Janugr.

Graf Walewski sprach sich folgendermaßen aus:

Nonseigneur, ; auf de nsescnbheit der englischen Armee und Marine zu trinken. Er⸗

lauben Sie mir Sie Sich alle, schließen werden.

Mögen die englischen Soldaten und Seeleute stets Seite an Seite mit den französischen Soldaten und Seeleuten

kämpfen

Der „Moniteur“ theilt

heute den Wortlaut der bei dem Bankett, das der neulichen Investitur des Bath⸗Ordens bei Lord Cowley folgte, ausgebrachten Toaste mit.

Mylord und meine Herren! Ich schlage Ihnen vor, 1

bei diesem Anlasse, hier einen Wunsch auszusprechen, dem dessen bin ich gewiß, mit lebhaftester Begeisterung an⸗

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