fugter Gewinnung oder Aneignung von Mineralien. wird nach kurzer Diskussion angenommen, nachdem sich der Han⸗
sttanden erklärt hat.
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1 zglei ü . d die Be⸗ 4) Desgleichen über den Gesetz⸗Entwurf, betreffen . strafung unbefugter Gewinnung oder Aneignung von Mi⸗ neralien. dommissi s Antrages des 5) Bericht der Kommission zur Berathung de “ Grafen von Schwerin und Genossen, be⸗ treffend die letzten Abgeordnetenwahlen. 6) Zweiter Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über Petitionen.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 15ten Division, von Schack, von Köln.
Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗dessau⸗ cöthensche Staatsminister, von Goßler, nach Cöthen.
Der Präsident des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, Dr. von -—“
MNichtamtliches.
Preußen. Berlin, 6. Februar. Mit dem gestern bei Ihren Königlichen Majestäten stattgefundenen Feste endeten die diesjährigen Karnevals⸗Feierlichkeiten. Es waren zu demselben gegen 1700 Einladungen erlassen worden. Der Ball, welcher wiederum im Weißen Saale statthatte, begann bald nach 9 Uhr und wurde von des Königs Majestät mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz, von Ihrer Majestät der Königin mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen durch eine Polonaise eröffnet. Das Fest endete bald nach 12 Uhr. V“X“
— Das Haus der Abgeordneten beschäftigte sich gestern (in seiner 21. Sitzung) zuerst mit dem Bericht der Justiz⸗Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Nutzungen und Lasten aus der vor⸗ läufigen Straffestsetzung wegen Uebertretungen. Durch das Gesetz vom 14. Mai 1852 ist in den Landestheilen, in welchen die Verordnung vom 3. Januar 1849 über das Verfahren in Untersuchungssachen gilt, demjenigen, welcher in einem bestimmten Bezirke die Polizei⸗ Verwaltung auszuüben hat, die Befugniß beigelegt, wegen der in diesem Bezirk verübten, sein Ressort betreffenden Uebertretungen
die Strafen — welche jedoch 5 Rthlr. Geldbuße oder Ztägiges
Gefängniß nicht überschreiten dürfen — vorläufig festzusetzen. Die Strafverfügung wird, wenn der Angeschuldigte nicht innerhalb 10
Tagen nach erfolgter Insinuation auf gerichtliche Entschädigung an⸗ trägt, vollstreckbar. Im §. 2 lit. d des Gesetzes ist angeordnet, daß in der Verfügung die Kasse angegeben sein muß, an welche die Geldbuße gezahlt werden soll. Eine nähere Bestimmung darüber, welcher Kasse die Geldbußen zufließen sollen, findet sich in dem Gesetze nicht
vor. Um die in dieser Beziehung fühlbar gewordene Lücke auszu⸗ füllen, hat die Königliche Staatsregierung jetzt den erwähnten Gesetzentwurf eingebracht. Dem §. 1 liegt die Erwägung zum Grunde, daß einerseits die uneinziehbaren Kosten schon deshalb
der Polizeiverwaltung zur Last zu legen seien, weil die vorläufige
Straffestsetzung nach dem Sinn des Gesetzes vom 12. Mai 1852
als ein Attribut und ein Akt der Polizeiverwaltung fassen sei, andererseits aber auch nach dem allgemeinen Prinzipe der Gerechtigkeit, zugleich im Anschluß an die bis 1849 über Polizeistrafen geltende Gesetzgebung folge, deoaß dem, welcher die Kosten einer Verwaltung zu tragen hat, auch die Nutzungen derselben gebühren. Die Kommission beantragt folgenden Zusatz, der nach längerer Verhandlung angenommen wird: „Wenn jedoch, in Ansehung gewisser Uebertretungen besonders be⸗ stimmt ist, wohin die durch dieselben verwirkten Geldbußen oder Konsiskate fließen sollen, so hat es bei dieser Bestimmung sein Bewenden.“ Der §. 2 wird in folgender Fassung angenommen: „Ist nach §. 2 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 in einer Gemeinde die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staats⸗ Beamten übertragen, so gebühren die von der Orts⸗Polizeibehörde wegen Uebertretungen festgesetzten Geldbbußen und Konfiskate, un⸗ beschadet der Bestimmung im zweiten Alinea des §. 1, der Ge⸗ meinde.“ Das Haus lehnt sodann die §§. 3 und 4 der Regierungs⸗ Vorlage ab. Der Handelsminister legt hierauf einen Gesetzent⸗ wurf vor, betreffend die Bergeigenthumsverleihungen und Bestimmun⸗ gen der Grubenfelder, vor, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer. Den Schluß der Berathung bildet der Bericht der vereinigten Kom⸗ missionen für Handel und Gewerbe und für das Justizwesen, be⸗ treffend den Entwurf eines Gesetzes über die Bestrafung unbe⸗ Das Gesetz
delsminister mit den Kommissions⸗Abänderungsvorschlägen einver⸗
— Zum Zwecke der Heranbildung von Offizieren zu den hö⸗ heren Befehlshaberstellen in der Armee ist Allerhöchsten Orts eine Erweiterung der Uebungsreisen der Generalstabs⸗Offi⸗ ziere in der Art angeordnet worden, daß zu diesen Reisen auch
aufzu-⸗
eine Anzahl gehörig vorbereiteter Linien⸗Offiziere aller Chargen
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vom Regiments⸗Commandeur abwärts herangezogen wird. Zur Deckung der dadurch entstehenden Kosten ist ein entsprechender An⸗ satz in dem diesjährigen Etat gemacht worden. (Pr. C.)
Stettin, 5. Februar. Gestern ist hier der alt⸗pommersche Kommunal⸗Landtag eröffnet worden.
Hannover, 5. Februar. Heute ist durch die Gesetzsamm⸗ lung eine die Umgestaltung des Staatsraths betreffende Königliche Verordnung vom 26. Januar d. J. veröffentlicht, welche folgende Einleitung hat:
Georg der Fünfte, von Gottes Gyaden, König von Han⸗ nover ꝛc. ꝛc. Da die Ausführung des §. 3 Unserer Verordnung vom 1. August v. J., betreffend Publication des Bundesbeschlusses vom 19ten⸗ April 1855, wegen Abänderung des Verfassungsgesetzes von 1848, so wie Ausführung dieses Bundesbeschlusses, bezw. des Bundesbeschlusses vom 12. April 1855 eine Umgestaltung Unseres Staatsraths nothwendig macht, so heben Wir die Verordnungen vom 14. Februar 1849 und 13. De⸗ zember 1852, so wie den darnach bestellten Staatsrath und alle sonstige den nachfolgenden Vorschriften entgegenstehende Bestimmungen hierdurch auf, und verordnen wegen des neu zu bildenden Staatsraths:
(Folgen 34 Paragraphen der neuen Verordnung, von denen §. 1 lautet: Die Wirksamkeit des Staatsraths ist theils eine begutachtende, theils eine entscheidende. Der Staatsrath hat 1) wenn Wir ihn dazu auffordern, Gutachten zu erstatten über Entwürfe neuer Gesetze oder Verordnungen; über Ertheilung von Moratorien; über Beschwerden, welche wider die Entscheidung des zuständigen Departements⸗Ministers wegen Zwangs⸗ enteignung von Grundeigenthum oder anderen Rechten und Gerechtig⸗ keiten zu Staats⸗ oder anderen öffentlichen Zwecken an Uns ge⸗ bracht werden; über Beschwerden wegen Mißbrauchs der Kirchenge⸗ walt, über Differenzen zwischen dem zuständigen Departementsminister und den Betheiligten hinsichtlich vorzunehmender Aenderung solcher Stif⸗ tungen, welche für den Unterricht oder für einen wohlthätigen Zweck be⸗ stimmt sind; über Amtssuspension auf länger als einen Monat, so wie über theilweise Entziehung des Gehalts und über Dienstentlassung solche Königlichen Diener, die nicht lediglich zur Klasse der Richter gehören; endlich überhaupt über sonstige wichtige Regierungs⸗Angelegenheiten; 2) die zwischen den Gerichten und Verwaltungsbehörden entstehenden Kom⸗ petenz⸗Konflikte zu entscheiden.)
Sachsen. Dresden, 4. Februar. Wie dem „Dresd. J.“ mitgetheilt wird, hat sich der Direktor der ersten Abtheilung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, Geheimer Rath Freiherr von Weissenbach, vorgestern nach Wien begeben, um an den Be⸗ rathungen der daselbst zusammengetretenen Münz⸗Konferenz Theil zu nehmen. 18
Oesterreich. Wien, 5. Februar. Die „Wiener Zeitung“ theilt heute nachstehendes (telegraphisch schon erwähnte) Protokoll mit: „Anwesend: Die Repräsentanten von Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Rußland und der Türkei. Die Unterzeichneten sind in Folge der seitens ihrer respektiven Höfe erfolgten Annahme der fünf Propositionen, welche in dem unter dem Titel Präliminarien⸗Entwurf hier beigeschlossenen Doku⸗ ment enthalten sind, nachdem sie dasselbe gemäß der zu diesem Zweck erhaltenen Ermächtigung paraphirt haben, über⸗ eingekommen, daß jede ihrer Regierungen Bevollmächtigte er— nennen wird, mit den nöthigen Vollmachten versehen, um zur Unterzeichnung der formellen Friedens⸗Präliminarien zu schreiten und einen Waffenstillstand und einen definitiven Frie⸗ densvertrag abzuschließen. Die besagten Bevollmächtigten haben binnen drei Wochen vom heutigen Tage an, oder auch früher, wenn es sein kann, in Paris zusammenzutreten. Geschehen zu Wien in fünffacher Expedition, am 1. Februar 1856.
(Unterzeichnet') Buol⸗Schauenstein. Bourqueney. G. H. Seymour. Gortschakoff. Ihsan.
Großbritannien und Irland. London, 4. Februar. Die „Times“ veröffentlicht den beinahe acht ihrer Spalten füllen— den ersten Bericht der Herren M'Neill und Oberst Tullock, welche im vorigen Jahre von Lord Panmure als Kommissare nach der Krim gesandt wurden, um die Lage des dortigen englischen Heeres zu prüfen. Das aus Konstantinopel vom 10. Juni da⸗ tirte Aktenstück rollt noch einmal das düstere Gemälde der Leiden auf, welche die britischen Truppen im Winter 1854 auf 1855 er⸗ duldeten, liefert den Beweis, daß man durchaus kein Recht hatte, die Krim⸗Korrespondenten der englischen Blätter der Ueber⸗ treibung zu zeihen, und zeigt, daß der furchtbare Zustand des Heeres allerdings zum größten Theile der Fahrlässigkeit und Un⸗ fähigkeit derer zuzuschreiben ist, deren Obhut es anvertraut war. Der Bericht verbreitet sich der Reihe nach über Quantität und Beschaffenheit der verschiedenen Proviant⸗Gegenstände und sonstigen Vorräthe, über halbe Rationen, Mangel an frischem Fleisch, frischem Brod, Gemüsen und Brennmaterial, überhaupt über die schlecht bestellte Küche, über Packpferde und Maulthiere, über den Land⸗ Transportdienst, die schlechten Wege und die Sterblichkeit unter den Pferden. Wie groß letztere war, davon liefern folgende Zah⸗ len den Beweis. Die englische schwere Kavallerie zählte in sechs Monaten, von Oktober 1854 bis März 1855, 1055, die leichte Kavallerie 1161 und die Artillerie 2832 Pferde. Die Gesammt⸗ stärke der Pferde im britischen Krim-Heere belief sich mithin auf 5048. Davon wurden in den respektiven drei Truppentheilen durch
Krankheit hinweggerafft:
und am 16ten in Marseille ankommen. Direktoren der ostindischen Gesellschaft statt.
der dortigen Rathskammer. Direktoren dem General zu Ehren in der London Tavern ein glän⸗ zendes Bankett, welchem über 150 Personen beiwohnten. Die Re⸗ gierung war auf demselben durch den Herzog von Argyll, Lord
habe.
über die
frage, wie
493, 439, 1190, also Pferde oder 42 pCt. der Gesammtzahl.
Dem Vernehmen nach wird der Earl von Clarendon wischen dem 15. und dem 17. Februar nach Paris abreisen.
Die „Times“ enthält folgende telegraphische Depesche ihres
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pariser Korrespondenten vom 3. Februar: „Der zum türkischen Bevollmächtigten bei den pariser Konferenzen ernannte Groß⸗Vezir
Ali Pascha wird sich am 6. Februar in Konstantinopel einschiffen Man glaubt, daß die Er⸗ öffnung der Konferenzen am 25sten stattfinden wird.“
Vorgestern fand im East⸗India⸗House eine Versammlung der General⸗-Lieutenant Patrick Grant leistete bei dieser Gelegenheit den Eid als Ober⸗ Befehlshaber des Heeres von Madras und als zweites Mitglied Am Abend desselben Tages gaben die
Stanley von Alderley, Vernon Smith, Hayter und Lowe vertreten.
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Der gleichfalls eingeladene Lord Palmerston war zu erscheinen ver⸗ hindert.
General Grant ist der erste Offizier in Diensten der ost⸗ indischen Compagnie, welcher je zum Ober⸗Befehlshaber des
Heeres von Madras ernannt worden ist, indem dieser Posten bis⸗ her stets einem Offiziere des Königlichen Heeres verliehen wurde.
Der in Devonport liegenden Dampffregatte „Euryalus“
(51 Kanonen) ist der Befehl zugegangen, sich in aller Eile zur
Abfahrt nach der Ostsee in Bereitschaft zu setzen. Am nächsten
Freitag schiffen sich zu Liverpool an Bord des „Great Britain“
1100 Mann nach Malta ein. — Vor ein paar Tagen starb zu
Crewkerne im Alter von 70 Jahren der Contre⸗Admiral Joseph Symes.
Derselbe hatte bei Trafalgar unter Nelson als Mid⸗ shipman an Bord des „Tonnant“ gedient und war der erste Lieute⸗
nant an Bord des Schiffes „Bonne Citoyenne“, als dasselbe im Jahre 1809 die französische Fregatte „Furieuse“ kaperte.
In der heutigen Oberhaus-Sitzung verlangten die Lords
Ellenborough und Derby die Vorlegung der auf den Fall von Kars bezüglichen Dokumente.
Bei der steigenden Gespanntheit der Verhältnisse zwischen der eng⸗
lischen und amerikanischen Regierung wird eine ausführlichere Mittheilung der Erklärungen von Interesse sein, welche der Minister der auswärtigen
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Angelegenheiten, Graf Clarendon, im Oberhause in Bezug darauf ge⸗ eRg geben. gänzliche Stillschweigen der Thronrede in diesem Punkt ausgesprochen.
Bekanntlich hatte Graf Derby seine Verwunderung über das Derselbe bemerkte zugleich, daß er einen Krieg zwischen England und den Vereinigten Staaten als einen „gegenseitigen Selbstmord“ ansehen würde, da es kein Land der Welt gebe, mit dem England durch so enge Bande der Verwandtschaft, der Sprache, der Gesetze und des Handels ver⸗ knüpft sei, wie mit den Vereinigten Staaten. Er glaube zwar
nicht, daß die amerikanische Regierung mit all' der Sprache überein⸗ stimme, eines großen Landes unwürdig s der amerikanischen Negierung wirklich in England gemacht seien, von denen das Gerücht spreche, so würden die Beziehungen zu Amerika höchst drohend, um nicht zu sagen besorgnißerregend sein. Clayton⸗Bulwer⸗Vertrages über die centralamerikanischen Angelegenheiten erklärte sich Graf Derby mit der Auslegung einverstanden, welche die
welche die dortige Presse in dieser Sache führe und die sei; aber wenn die Vorstellungen seitens
In Betreff des
englische Regierung demselben gebe; auch glaubte er nicht, daß es uber diesen Punkt, der sehr füglich durch das Schiedsurtheil einer dritten
befreundeten Macht entschieden werden könne, zu einem Bruch zwischen beiden Theilen kommen würde. Nicht mit gleichem Vertrauen aber wollte Graf Derby von dem anderen Streitpunkt, von der Werbe⸗Angelegen⸗ heit, sprechen, denn er könne sich nicht verhehlen, daß, wenn auch die
britische Regierung, seiner Ansicht nack, alle genugthuende Erklärungen gegeben, die gefordert werden koͤnnten, die Regierung der Vereinigten Staaten doch allerdings zuerst gerechten Grund zur Beschwerde gehabt G „Als die Bill über die fremden Anwerbungen erörtert wurde“, sagte Graf Derby, „war einer der Einwürfe gegen die Maßregel, daß sie uns wahrscheinlich in fortwährende Streitigkeiten mit den Mächten verwickeln würde, deren Unterthanen wir ohne deren Zustimmung anzu⸗ werben suchen möchten; und man sage, was man wolle, und die Bill möge in noch so behutsamen Ausdrücken abgefaßt sein, so kann ich doch nicht verkennen, daß bei Ausführung der Bestimmungen dieser Bill fremden Anwerbungen, wenn nicht gegen den Buch⸗ staben, so doch gegen den Geist der Munizipal⸗Gesetze der Vereinigten Staaten gehandelt worden ist, und ich bedauere es sehr, daß die Regierung sich zu diesem Fehler hat verleiten lassen; auch kann ich mich gar nicht wundern, daß darüber unter der Nation, welche vielleicht die empfindlichste der Welt ist, in einer Periode großer Volks⸗
aufregung eine erbitterte Stimmung und das Gefühl, daß sie beleidigt
worden sei, entstanden ist.“ Der Redner äußerte indeß schließlich die
Hoffnung, daß diese Erbitterung sich legen und daß die Amerikaner sich
durch die allerdings genügenden Entschuldigungen, zu welchen die britische Regierung sich bereit gefunden habe, befriedigt fühlen würden. Graf Clarendon antwortete in Hinsicht auf die central⸗amerikanische Streit⸗ schon erwähnt, daß die britische Regierung den Vorschlag gemacht habe, diese Angelegenheit einer dritten Macht zur schiedsrichterlichen Entscheidung vorzulegen; dieses Anerbieten
fügte der Minister hinzu, sei noch nicht angenommen, es sei aber von
neuem gemacht worden, und er hoffe, daß die Regierung der Vereinigten Staaten darauf eingehen werde. Was die Werbe⸗Angelegenheit betreffe,
im Ganzen 2122 V
so müsse er sagen, daß es ihm nicht passend erschienen sei, eine Sache wie diese in der Thronrede zu berühren; auch möchte er kaum glauben, daß sie dadurch einer freundschaftlichen Ausgleichung wäre näher ge⸗ führt worden. Ueberdies hätte ihrer nur erwähnt werden können, wenn man im Stande gewesen wäre, dem Parlament zugleich die darüber geführte Korrespondenz vorzulegen; das habe aber nicht geschehen können, da diese Korrespondenz noch fortdaure. Demnächst bemerkte Graf Clarendon, daß bei Ausbruch des Krieges mit Rußland von Aus⸗ ländern und auch von Unterthanen in den Vereinigten Staaten zahl⸗ reiche Gesuche eingegangen seien, in die britische Armee im Orient ein⸗ treten zu dürfen, theils aus politischen, theils aus anderen Motiben; darauf sei der Gouverneur von Neu⸗Schottland veranlaßt worden, zu er⸗ mitteln, ob Personen aus den Vereinigten Staaten geneigt sein würden, in britischen Kriegsdienst einzutreten, die betreffenden Instructionen seien mit der Weisung abgefaßt worden, daß die Munizipalgesetze der Ver⸗ einigten Staaten nicht zu verletzen seien, und Herr Crampton habe auch die Aufforderungen einer Werbe⸗Agentschaft in den Ver⸗ einigten Staaten sofort desavouirt; dagegen sei nach der Erklä⸗ rung eines amerikanischen Nichters selbst nichts dagegen einzuwenden, daß Personen, welche in Kanada oder einer anderen britischen Provinz sich anwerben lassen wollten, aus den Vereinigten Staaten auf Kosten der britischen Konsulatsbehörden befördert würden; etwas Anderes aber sei von Seiten dieser nicht geschehen. Er hoffe übrigens, daß die noch schwebenden Verhandlungen über diese Sache zu einer gütlichen Erledi⸗
gung gelangen würden. 1228
Der heutige „Globe“ theilt an der Spitze seines Blattes mit,
daß von Seiten Ihrer Majestät ein neuer Verdienst⸗Orden ge⸗ gründet und eine Abschrift des Königlichen Vollziehungsbefehls in⸗ nerhalb weniger Tage dem Parlament vorgelegt werden soll. Dieser Verdienst⸗Orden wird voraussichtlich nur eine Klasse haben und dem bloßen Soldaten und Matrosen, wenn er sich durch persönlichen Muth vor dem Feinde ausgezeichnet hat, eben so gut ertheilt wer⸗ den, wie dem Admiral oder Ober⸗Befehlshaber. Er wird auch das Anrecht auf eine kleine jährliche Pension verleihen. Nur Seeleute und Soldaten werden ihn erhalten, und soll er, wie es heißt, an Viele vertheilt werden, die sich während der Krim-Feldzüge ausge⸗ zeichnet haben.
— 5. Februar. „Morning Post“ enthält: Wir glauben, daß die offizielle Meldung eingetroffen ist, daß sämmtliche Docks Se⸗ bastopols gesprengt und zerstört worden sind.
Frankreich. Paris, 5. Februar. Der heutige „Moni⸗ teur“ nennt die Bevollmächtigten zum pariser Kongreß. Franzö⸗ sischerseits werden demselben beiwohnen: der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten Graf Walewski und der franzö⸗ sische Gesandte in Wien, Baron von Bourqueney; von Sei⸗ ten Oesterreichs der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Buol und der österreichische Gesandte in Paris, Baron von Hüb⸗ ner; von Seiten Englands der Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten, Lord Clarendon und der Gesandte Englands in Paris, Lord Cowley; Seitens Rußlands der General Graf Orloff und der Staatsrath von Brunnoffz von Seiten Sar⸗ diniens der Gesandte zu London Marquis d' Azeglio; von Sei⸗ ten der Türkei der Großvezier Ali Pascha und der Gesandte zu Paris, Mehemed Djemil Bey.
Spanien. Man schreibt aus Madrid vom 29. Januar: „Der Finanzminister wird den Gesetzentwurf für Herstellung der Octroi's zurücknehmen. Als theilweiser Ersatz soll angeblich die Be⸗ steuerung der geistigen Getränke dienen. — Der wegen seines leiden⸗ schaftlichen Protestes gegen die religiöse Grundlage der Verfassung be⸗ kanntlich verbannte Bischof von Osma hat auf sein Ansuchen von der Regierung die Erlaubniß erhalten, in seinen Sprengel zurückzukehren. Für den Bischof von Urgel erwartet man in Kurzem die nämliche Ver⸗ günstigung. Der Bischof von Barcelona ist noch immer zu Car⸗ thagena; die Regierung würde ihn, wenn er darum anhielte, ebenfalls seinem Sprengel zurückgeben, er wird sich aber schwerlich zur mindesten Nachgiebigkeit verstehen. — Ein Verein spanischer Kapitalisten wird bei der Zuschlagung der Nordbahn, die am 20. Fe⸗ bruar stattfindet, als Mitbewerber des pariser Credit Mobilier auf⸗ treten. Die Stadt Segovia hat der Regierung erklärt, daß sie bereit sei, auf ihre Kosten eine Eisenbahn nach Marrid zu bauen. — Bis jetzt sind 6822 Staatsdomainen verkauft worden; zu 77,419,919 Realen ausgesetzt, wurden sie um 149,091,990 Realen zugeschlagen. — Die amtliche Zeitung erklärt die heute in den Morgenblättern enthaltenen Angaben über die Ruhestörungen in den baskischen Pro⸗ vinzen und über ein angeblich zu Vittoria entdecktes demokratisches Komplot von Unteroffizieren für unbegründet. Man habe aller⸗ dings unter der arbeitenden Klasse, in Folge der Lebensmittel⸗ Theuerung, Anzeichen von Gährung bemerkt, die Vorsichtsmaßregeln der Behörden aber hätten jede Unordnung verhütet; was die Nachricht von dem Militair⸗Komplot angehe, so sei sie rein erdichtet.
Italien. Genua, 2. Februar. Die Nachrichten über den Gesundheitszustand der Königin Amölie in Nervi lauten neuestens minder befriedigend. Der Abschluß eines Telegraphenvertrages ist mit Frankreich erfolgt, hiernach wird der Tarif bei mehr als 25 Worten je nach 10 Worten abgestuft.
Türkei. Man schreibt der „Oesterr. Korresp.“ aus Odessa vom 21. Januar: Gestern langten aus Wien zwei Depeschen an, welche dort am 17. Januar aufgegeben worden waren und die
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