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eevweenveenrerne,
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Fußgänger mi 85 treten, und dürfen bei einer in Bewegung befindlichen Z1
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Passirens der Züge auf der Verbindungsbahn geschlossen. 1
—Die Schiffer und Kahnführer müssen, sofern ihre Fahrzeuge nicht s die festen Joche der Brücke ohne Hinderniß passiren wenn sie das Dreh⸗Joch der Brücke geschlossen finden, bis der Zug, bei dessen Annaͤherung die Brücke geschlossen war, dieselbe überfahren hat und das Joch wieder geöffnet ist.
niedrig sind, daß sie
von der Bahn entfernt zu halten, beziehungsw
sein, so häͤlt “ welche sich neben der Bahn dem Zuge
namentlich der Droschken auf den Halteplätzen in der Nähe der
der Zug nähert, so zu halten, — 1ö Fuß den der ihnen zunächst liegenden Bahnschiene ent⸗
fernt
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ü raß ende Bahnwärter dem Zuge raße und an der Mühlenstraße der betreffende Bahnwärter Zug nse um das lenüsen⸗ vor der unvorsichtigen Annäherung zu
89 ti cke hat das Publikum sich überall der Lokomotibglocke h eise “ sofort zu i.
i de en⸗Uebergängen müssen, soba er Zug passirt, g. v—c, Ftreßeheg Sicet 8 der aͤußeren Bahnschiene zurück⸗ Entfernung von zwanzig Schritten vor dem ige die Bahn nicht mehr überschreiten.
-10. Das Ueberschreiten der Bahn zu Pferde oder mit Fuhrwerk ist untersagt, sobald ein Eisenbahnzug sich bis auf funfzig Schritte dem Ueb ergangspunkte genähert hat Viehheerden dürfen fünf Minuten vor dem erwarteten Eintreffen des Zuges nicht mehr über die Bahn getrie⸗ ben werden. Sollte in einzelnen Fällen und unter besonderen Um⸗
Beim Ertönen
lassen.
ständen die Bahn durch Viehheerden oder auf andere Weise gesperrt
der Zug so lange an, bis das Hinderniß beseitigt ist.
Auf das Ertönen der Lokomotibglocke haben Reiter und entgegen bewegen, so⸗ Hierbei
§. 11.
ort Halt zu machen und abzuwarten, bis der Zug passirt ist.
haben die Pferdeführer ihre Pferde scharf im Zügel zu fassen und müssen, I sie der Ruhe ihrer Thiere nicht ganz gewiß sind, absteigen und dieselben beim Kopfe halten und zwar so, daß der Kopf dem sich nähernden
uge abgewendet wird. . geda Stehenlassen bespannter Fuhrwerke ohne genügende Aufsicht,
Verbin⸗ ungsbahn, ist auf das Strengste untersagt.
n der Invalidenstraße haben Fuhrwerke aller Art, so bald sich Fn deh znßeei daß 5 äußerste Theil ihrer Ladung min⸗
bleibt. “ §. 12. Das Abladen von Holz, Steinen und sonstigen hindernden
Gegenständen innerhalb vier Fuß von der äͤußeren Seite der Bahnschienen ist untersagt.
§. 13. Die für die Verbindungsbahn in der Stadtmauer ange⸗ rachten Thore dürfen nur im Interesse des Dienstes auf der Verbin⸗
8 dungsbahn und von den kontrolirenden Steuerbeamten, denen sie auf Verlangen zu öffnen sind,
in keiner Weise aber vom Publikum benutzt
verden. §. 14. Eben so darf die über die Untere⸗Spree führende Drehbrücke
nur im Interesse des Eisenbahndienstes und, wenn sie geschlossen ist, von dem kontrolirenden Steuer⸗Beamten, in keiner Weise aber vom Publikum
benutzt
werden. §. 15. Die Drehbrücke über die Untere⸗Spree wird nur dann ge⸗ chlossen, wenn eine dienstliche Benutzung derselben dies nothwendig macht. Die Drehbrücke in der Nähe des Wasserthores über den Louisen⸗ ädtischen Kanal wird geschlossen gehalten und nur dann geöffnet, wenn ie Durchfahrt von Schiffen es nothwendig macht. Die Drehbrücke über die Obere Spree wird nur zum Zweck des
können, unbedingt halten,
§. 16. Beim Durchpassiren durch das geöffnete Joch haben alle Schiffe und Kähne sich stets in der Mitte des Fahrkanals zu halten und
jede Berührung und Beschädigung des Brücken⸗Joches zu vermeiden.
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dieses Reglements werden,
haftung nicht entziehen.
eim Passiren der Eisenbahnbrücken dürfen die Anker nicht schleppen. Das Festhalten mit Haken oder das Einstemmen von Nudern und Staaken in das Gitterwerk der Brücke und das Mauerwerk der Pfeiler, o wie jede Beschädigung des die Fahrstraße begränzenden Pfahlwerks ist verboten.
§. 17. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Bahn und
der dazu gehörigen Anlagen und Betriebsmittel nebst Zubehör, imgleichen das Hinauflegen von Steinen oder sonstigen hindernden Gegenständen auf das Planum der Bahn werden nach §§. 294 und 295 des Straf⸗
gesetzbuches vom 14. April 1851 bestraft. Gleiche Strafe trifft Den⸗ jenigen, welcher falschen Allarm macht, Signale nachahmt, Ausweiche⸗ Vorrichtungen verstellt, oder solche Handlungen begeht, durch welche eine Störung des Betriebes veranlaßt werden kann.
§. 18, Die zur Ausübung der Bahn⸗Polizei berufenen und ver⸗
8 pflichteten Beamten (§§. 1 und 6) sind ermächtigt, jedem Uebertreter
der obigen Vorschriften, sofern er unbekannt ist und sich über seine Person nicht auszuweisen vermag oder in letzterem Falle nicht eine an⸗ emessene Caution erlegt, deren Höhe das Maximum der Strafe (§. 20) jedoch in keinem Falle übersteigen darf, wenn er bei Ausführung der strafbaren Handlung oder gleich nach derselben betroffen oder verfolgt wird, zu verhaften.
Enthält die strafbare Handlung ein Verbrechen oder Vergehen, so kann sich der Schuldige durch eine Cautionsstellung der sofortigen Ver⸗ eder Verhaftete ist ungesaäumt an den nächst⸗ wohnenden Revier⸗Polizei⸗Lieutenant oder eine Wache abzuliefern.
§. 19. Im Falle einer Verhaftung ist den Bahn⸗Polizei⸗Beamten
gestattet, die verhafteten Personen durch Mannschaften aus dem, auf der
Eisenbahn befindlichen Arbeitspersonale in Bewachung nehmen und an den Bestimmungsort abliefern zu lassen. In diesem Falle hat der Bahn⸗ Polizei⸗Beamte eine mit seinem Namen und seiner Dienst⸗Qualität be⸗
zeichnete Verhaftungskarte mitzugeben, welche vorläufig die Stelle der
aufzunehmenden Contraventions⸗Verhandlung vertritt, die in der Regel
an demselben Tage, an welchem die Contravention konstatirt wurde, spä⸗ testens am Vormittage des folgenden Tages an die kompetente Polizei⸗ Behörde abgesandt werden muß.
§. 20. Uebertretungen der §§. 7 bis 16 gegebenen Vorschriften wenn die allgemeinen Strafgesetze keine höhere
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Strafe bestimmen, nach §. 344 Nr. 7 und 8 des Strafgesetzbuchs vom 14. April 1851 mit Geldbuße bis zu Zwanzig Thalern oder Gefängniß bis zu Vierzehn Tagen bestraft.
III. Aufsicht über die Bahn⸗Polizei. §. 21. Der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn liegt die Aufsicht über die Ausführung der vorstehenden Be⸗ stimmungen ob. 1 Außerdem steht dem Königlichen Polizei⸗Präsidium die Kontrole über die strenge und genaue Befolgung der Bestimmungen dieses Neglements zu, jedoch wird das Königliche Polizei⸗Präsidium, wenn es sich um An⸗ weisung oder Rectifizirung eines Bahn⸗Beamten handelt, stets die König⸗ liche Direction der Niederschlesisch ⸗Mäaͤrkischen Eisenbahn requiriren, be⸗ ziehungsweise sich mit letzterer hierüber vorher berständigen. 8 Berlin, den 31. Dezember 1855. .“ Königliches Polizei⸗Präsidium. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ bbbbb=eeeeeebhahn. S
Nichtamtliches.
Holstein. Itzehoe, 5. Februar. Die gestrige Stände⸗ Sitzung wurde vom Königlichen Commissair mit der Verlesung eines Allerhöchsten an ihn gerichteten Reskripts in Betreff des Antrags des Grafen Reventlow⸗Jersbeck eröffnet. (Dasselbe ist seinem wesentlichen Inhalte nach schon mitgetheilt.) Präsident nimmt hiernach das Wort und spricht die Vermuthung aus, daß jedes Mitglied der Versammlung durch diese Mit⸗
theilung des Königlichen Commissairs aufs Höchste überrascht sein
würde, wenn nicht der Inhalt des Allerhöchsten Reskriptes den Meisten bereits durch die Mittheilungen tungen bekannt geworden wäre. Uebrigens sei das allerhöchste Reskript so inhaltsreich, daß heute nicht der Tag sei, sich in eine Erörterung der wichtigen Angelegenheit einzulassen; er wolle nur bemerken, daß in seiner bei der betreffenden Verhandlung geäußerten Ansicht bisher Nichts geändert worden sei. Zur Tagesordnung standen der dritte und vierte Bericht der Petitions⸗Comité. Der erstere bezog sich auf im Ganzen 169 in Angelegenheit der Reichsmünze eingereichte Petitionen „um Zurücknahme der in neuerer Zeit über das Herzogthum Holstein verfügten Maßregeln in Betreff der Durchführung der Reichsmünze.“ Der Ausschuß empfiehlt die Bitte um Aufhebung des Verbots des Gebrauchs von Hamburger Courant⸗Geld zwischen
Mann und Mann dringend der Befürwortung der Versammlung. Nach einer Debatte, an welcher sich Rötger, Reincke, Blome und
der Königliche Kommissar betheiligten, beschloß die Versammlung, Schließlich noch
sich dem Antrage des Ausschusses anzuschließen. ßlich n die Mittheilung aus der Stadt, daß dem Buchdruckereibesitzer
Pfingsten hierselbst gestern Mittag in Folge Nichtbewilligung der seit lange nachgesuchten Bestätigung seines Privilegiums die geschlossen worden und die Herausgabe des
Offizin polizeilich „Itzehoer Wochenblatts“ untersagt worden ist.
Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. Das Ober⸗ Lord Brougham zeigte die Einbringung einer Bill an, welche Verbesserungen in den Graf⸗
Beide Parlamentshäuser waren gestern wieder versammelt. haus aber hielt nur eine sehr kurze Sitzung. schaftsgerichten bezweckt. Der Lord⸗Kanzler bemerkte darauf, daß die Regierung dieselhe Absicht habe. Es handelt sich sond, darum, die Ungleichmäßigkeiten in der Jurisdiction der 60 Grafschafts⸗ gerichte abzustellen. — Graf Grey will am nächsten Freitag den Minister der auswärtigen Angelegenheiten fragen, ob er den Widerspruch zwischen einer Depesche des Oberst Rose vom 25. März 1853 und einer Depesche Lord Stratford's vom 27. Mai desselben Jahres aufzuklären
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im Stande sei, indem die erstere ein Memorandum des Herrn Pisani über die ihm von Rifaat Pascha und dem Großvezir gemachte Mitthei⸗ lung des wesentlichen Inhalts der am 16. März jenes Jahres vom
Fürsten Mentschikoff der Pforte überreichten Verbalakte enthalte, während Lord Stratford in seiner Depesche sage, Herr Pisani habe ihm versichert, daß Rifaat Pascha nie dazu werde gebracht werden können, die Existenz jener Note einzuräumen. — Graf Granville theilte dem Hause mit,
daß vielleicht noch vor Ende dieser Session, jedenfalls aber im Laufe dieses Jahres, das Glockengeläute im Thurm der Parlamentshäuser in In Folge von Anfragen der Grafen von
Gang kommen werde. — — 2. Ellenborough und Derby, erklärte Lord Wodehouse, Unter⸗Staats⸗ secretair des Auswärtigen, daß die auf den Fall von Kars bezüglichen
Aktenstücke, abgesondert von denen über die anderen Kriegsoperationen,
dem Hause würden vorgelegt werden.
Im Unterhause fragte Oberst Gilpin, ob die Regierung im Lauf dieser Session eine Bill zur Erledigung der Beschwerden über die
Kirchensteuern einzubringen gedenke. Der Minister des Innern, Sir G.
Grey, erwiederte, daß
sagen lasse. Sollte das Haus die Erlaubniß zur Einbringung der von
zweien seiner Mitglieder über diesen Gegenstand angekündigten Bills er⸗ theilen, so werde die Regierung nichts dagegen einwenden, sich aber das Recht vorbehalten, diese Maßregeln, wenn es ihr nöthig erscheine, in ihren folgenden Stadien zu bekämpfen. — Auf Anfragen des Hrn. Wise erklärte derselbe Minister, daß die Regierung in dem System der Er⸗
durch
theilung von Beurlaubungsscheinen an Strafgefangene, die sich
merkte Verbesserungen fortsetzen
Der
benen Schifffahrts⸗Abgaben sollen vollständig abgeschafft werden.
der hamburger Zei⸗ nen ö 1b Abgabe ganz spezieller Art ist die, welche die „russische Compagnie“ ge⸗
Raketen gemacht.
von Tag zu Tag.
besonders
ernannt werden. 1 Edmund Lyons werden das Großkreuz der Ehrenlegion erhalten, und Sir John Burgoyne, Sir George Brown, Sir de Lacy Evans,
ie Sache in Erwägung sei, daß aber über die
Zeit der Einbringung einer solchen Maßregel sich noch nichts Bestimmtes reichen.
gute Aufführung auszeichnen, keine Abänderung vorzuschlagen . sichtige. Eben so wenig ist es, nach einer eee. erktsusch 2 vens Ministers, die Absicht der Regierung, die strafgesetzlichen Bestimmungen gegen gewaltsame Attentate auf Frauen und Kinder zu verschärfen. — Nachdem hierauf das Haus sich in einen Ausschuß über die Schiff⸗ fahrtsgesetze verwandelt hatte, brachte Herr Lowe, der Vice⸗Präsident des Handelsamts, eine Bill zur angemessenen Regulirung der auf der Schifffahrt lastenden verschiedenen Lokalzölle ein. Unter Hinweisung auf die mannigfachen Reformen, welche bereits in den letztverflossenen Jah⸗ ren in den britischen Schifffahrtsgesetzen vorgenommen worden, be⸗
Herr Lowe, daß die eben eingebrachte Maßregel diese en solle. Ueber den Betrag der Lokalzölle, um welche es sich in der vorliegenden Bill handelt, über die Umstände ihrer Entstehung und Erhebung, wie über deren Verwendung, gab derselbe eine Menge statistischer Details und charakterisirte diese Zölle als größtentheils eben so unbillig wie willkürlich. So wer⸗ den unter dem Namen von „Passage⸗Zöllen“ von Schiffen, welche gewisse Häfen passiren, ohne in dieselben einzulaufen, oder die an Leuchtfeuern
vorüberfahren, ohne sich denselben zu nähern, Abgaben erhoben und mit⸗ unter zu Zwecken verwendet, welche mit der Schifffahrt in gar keinem
Zusammenhange stehen. der Schifffahrt erhobenen und nicht zu ihrer Verbesserung verwendeten
Den Gesammtbetrag der auf solche Weise von
Lokalzölle gab Herr Lowe auf jährlich ungefähr 275,297 Pfd. St. an. Sie zerfallen in Passage⸗Zoͤlle, Stadt⸗Zölle und Mildthätigkeits⸗Zölle.
Die Regulirung der Sache hat ihre Schwierigkeiten, weil diese Abgaben
theils örtlichen Corporationen und wohlthätigen Anstalten, theils der
Brüderschaft des Trinity⸗House und anderen Körperschaften als Recht oder Unterpfand zugesichert sind. Die Passage⸗ und die Stadt⸗Zölle sollen, nach dem Vorschlag der Bill, ganz und gar und sofort aufgehoben werden, mit Ausnahme desjenigen Theiles der letzteren, auf
welchen die Corporationen Geld angeliehen haben, für welchen Fall ein
Tilgungsfonds zur Abtragung der Schuld errichtet werden soll. Auch die für wohlthätige Anstalten und für andere besondere Zwecke erho⸗ Eine
genwärtig von Schiffen erhebt, die mit St. Petersburg Handel treiben.
Herr Lowe sprach die Hoffnung aus, daß die bevorstehenden Friedens⸗
Unterhandlungen auch eine Gelegenheit zur Aufhebung dieser Abgabe bie⸗ ten würden.
Admiral Sir Edmund Lyons wird schon nach wenigen Tagen zum Ober⸗Kommando über die Flotten des Mittelmeeres und des
Pontus zurückkehren.
Die Formirung der Kanonenboot⸗Flottille wird heute noch in
Portsmouth stattfinden. Jedes Boot ist jetzt anstatt mit blos einem
Geschütz, wie während des letzten Feldzuges, mit zwei weittragen⸗ den Kanonen und zwei Haubitzen armirt. Es sind ihrer 26.
Zu Woolwich hat man Versuche mit verbesserten Congreveschen Sie sind befriedigend ausgefallen, und soll das dabei befolgte, vom Capitain Boxer angegebene Prinzip in Zukunft
bei der Raketen⸗Fabrication allgemein angewendet werden. — Die
Kriegsrüstungen werden nicht nur fortgesetzt, sondern steigern sich So hat unter anderen das Arsenal von Wool⸗ wich eine Extrabestellung von 20 Tonnen Pulver gemacht, da jetzt täglich 13 Ctr. mehr gebraucht werden, als noch vor Kurzem. — Die londoner Miliz, die seit 12 Monaten in Finsbury ihre Quar⸗ iere hatte, ist am Schluß der vorigen Woche in das Lager von Aldershott abgegangen. — Die Somerset⸗Miliz hat den Sold eines Tages zum Nightingale⸗Fond beigesteuert.
Heut Nachmittag ward im auswärtigen Amt ein Kabinetsrath
gehalten. Der „Globe“ bringt eine, von Seiten der Admiralität ihm zu-⸗ wendung finden solle. Noch ist nichts entschieden; heute Abends
egangene Mittheilung, der zufolge der „Polyphemus“ an der Nord⸗ westküste von Jütland untergegangen ist. Der Schiffsmaster und 4 Leute sind ertrunken. Starke Strömung und Nebel waren die ürsache des Unglücks.
Graf Clarendon wird am 15ten oder 17ten von hier nach Paris abreisen, um seinen Platz bei den Friedens⸗Konferenzen ein⸗ unehmen. — Mr. Edmund Hammond, der permanente Unter⸗ Staatssecretair, der auch dem Lord John Russell während seiner wiener Mission beigegeben war, wird ihn begleiten. Lord Wode⸗ house wird in Abwesenheit Graf Clarendons die Geschäafte des auswärtigen Amtes führen.
Dr. Andrew Smith, General⸗Direktor des Medizinal⸗ Departements der Armee und Dr. John Hall, der Vorstand des Medizinalstabes in der Krim, sollen zum Ritter des Bath⸗Ordens Lord Hardinge, Sir James Simpson und Sir
Sir Houston Stewart und Sir Harry Jones zu Commandeuren
desselben Ordens ernannt werden.
Lord Drumlanrig hatte eine Audienz bei der Königin, m derselben die Antworts-Adresse des Unterhauses zu über⸗
Das „Court⸗Journal“ schreibt: Wir vernehmen, daß das
Erscheinen der Kronprinzessin in der großen Welt, für die nächste
Saison sich auf den Palast beschränken wird, da sie noch zu jung
ist, um von dem Parlament eine Summe zu fordern, die zur Auf⸗
rechthaltung eines eigenen Haushalts nöthig sein würde und es andrerseits die Würde einer Prinzessin mit sich bringt, daß sie beim
und daß erst dann v
Besuch irgend eines Unterthans von einer Hofdame und ihrem eige⸗
nen Stallmeister begleitet wird.
Aus London, 5. Februar Abend, wird telegraphirt: „In der heutigen Sitzung des Unterhauses fragte Duncombe, ob ein Waffenstillstand abgeschlossen worden sei, und ob, wenn dieses
der Fall, derselbe sich auch auf die Operationen zur See und in Asien
erstrecke. Lord Palmerston ent insicht: 5 2 Palan gegnete, das in dieser Hinsicht mit Frankrelch getroffen⸗ Arrangement bestehe darin, daß man zuvör⸗ erst die Srsedena Präliminarien erörtern und unterzeichnen werde, diI ann von Abschluß eines Waffenstillstandes die Rede S “ .8. Friedens⸗Präliminarien seien aber noch nicht un⸗ vesesnf . Auf eine Interpellation Cobden's erwiderte Palmerston, e Regierung werde dem Parlament die auf den Zwist mit den
Vereinigten Staaten bezüglichen Papiere vorlegen.“
schon vor länger als
den vereinigten Gesellschaften der
Frankreich.
Paris, 5. Februar. Der „Moniteur“ zeigt
an, daß der General Espinasse, Befehlshaber der 3. Division der
Krim⸗Armee, da er eine Verlängerung seines einmonatlich
S . 1 hen Ur⸗ laubs nicht glaubte nachsuchen zu verlassen hat, um auf seinen Posten zurückzukehren. — Vorgestern ging das Linien⸗ schiff „Jemappes“ von Toulon nach dem Schwarzen Meere ab, von wo gestern die Fregatte „Psyche“ daselbst eintraf. — Die Konferenzen dahier werden zwischen dem 20. und 24. Februar be⸗ ginnen. Es steht jetzt fest, daß die Konferenzen nicht im Elysée,
sondern im Hotel des auswärtigen Ministeriums, als dem allein
dazu passenden Lokale,
abgehalten werden. Drei der Bevollmäch⸗
V tigten, die den Konferenzen beizuwohnen berufen sind, nämlich Graf
Buol, Herr von Bourqueney und Fürst Gortschakoff, trafen sich b 1b 30 Jahren beim Antritte ihrer diplomatischen Laufbahn zu London, wo sie sämmtlich als Gesandtschafts⸗Attachés fungirten. Der damalige französische Gesandte war Chateaubriand. 8 Als Eröffnungstag der Session des gesetzgebenden Körpers wird jetzt der 4. März bezeichnet; die desfallsige amtliche Bekanntmachung wird nächster Tage erwartet. Die Konzession für die beabsich⸗ tigten Docks zu Marseille ist Herrn Talabot ertheilt worden; die Kosten sind auf 16 Millionen Francs veranschlagt und werden von Eisenbahnen von Paris nach
Lyon, von Paris nach Orleans, der Mittelmeer⸗Eisenbahn und der
Kaiserlichen Eilwagen bestritten.
Die Docks werden zwischen dem
Hafen der Joliette und dem Bassin Napoleon liegen. Die Gesell⸗
schaft der Eisenbahn von Lyon nach dem Mittelmeer wird ihrer⸗
seits vor dem Bassin der Docks eine weite Seebucht anlegen, die
sich bis zur Joliette erstrecken soll; die Kosten sind auf 5 Millionen
Francs veranschlagt.
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Spanien. Man schreibt aus Madrid vom 31. Januar: „Der Minister des Innern hat den Cortes gestern den Gesetz⸗ Entwurf vorgelegt, der 60,000 Mann für 1856 unter die Waffen ruft. Die Regierung verlangt 9000 Mann weniger, als sie zu fordern ermächtigt ist. — Gestern Abends waren 50 bis 60 De⸗ putirte, die zugleich Beamte sind, in einem der Kongreßsäle ver⸗
sammelt, um sich über das von ihnen bei Berathung des Gesetz⸗
Entwurfes über die Unverträglichkeiten zu beobachtende Verhalten zu verständigen. Nach ziemlich lebhaften Erörterungen beschlossen sie, an der Berathung sich gar nicht zu betheiligen. Ob alle Beam⸗
ten, die zugleich Cortes⸗Mitglieder sind, diesem Beschlusse beitreten werden, ist noch unbekannt. drei Tagen angelegentlich mit der Frage, ob und in welchem Um⸗
Der Ministerrath beschäftigt sich seit fange das Gükerverkaufs⸗Gesetz auf die baskischen Provinzen An⸗
hält der Ministerrath abermals eine Sitzung, der die Deputirten jener Provinzen beiwohnen werden. — Zwischen Mendivil und Pampeluna ist der elektrische Telegraph auf einer Strecke von mehr als 1500 Fuß durch Uebelthäter zerstört worden, so daß der Depeschendienst für kurze Zeit eingestellt werden mußte. — Zu Granada ist in der Nacht auf den 24. Januar eine der Haupt⸗ mauern der Alhambra mit gewaltigem Getöse eingestürzt. Sofo
ließen die Behörden den Zustand der Ueberreste des alten Palastes
der maurischen Könige untersuchen, und es ergab sich, daß einer
der Thürme und ein Theil der Befestigungen den Einsturz drohen.
Die nöthigen Arbeiten sollten schon am nächsten Tage beginnen.“ Eine Depesche vom 4. Februar lautet: Die Frage wegen des
Verkaufs der National⸗Güter in den baskischen Provinzen wird von der Regierung dem Gesetze über diesen Gegenstand entsprechend
entschieden werden.
Türkei. Aus Marseille, 5. Februar, wird die Ankunft des „Euphrate“ mit Nachrichten aus Konstantinopel bis zum 28sten Januar telegraphirt. Briefe aus der Krim melden, daß die An- nahme der Friedensvorschläge von Seiten Rußlands den verbün-⸗ deten Heeren durch General Codrington verkündigt wurde. Di „Presse d'Orient“ will wissen, einige Tage vorher habe Marschall Pelissier in Erfahrung gebracht, daß die Russen einen Angriff auf die vorgeschobene Division im Baidarthale beabsichtigten. Acht Regimenter wachten jede Nacht, um im Falle der Noth der be⸗ drohten Stellung zu Hülfe eilen zu können. — General Bazaine tritt an General Levaillant's Stelle als Befehlshaber des 2ten Armeecorps. — Am 21. Januar wurden in Kamiesch mehrere
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