I bie K issi te sich einstimmig zu dem beshh 9 Belezenhag Provinzen der Monarchie die obrigkeitlichen Rechte 88 Gutsherren von jeher ein Zubehör des großen Grund⸗
1 8 s gewefen sind und nicht ipso jure aufgehört haben mit vgen nnen er Verfassungs⸗Urkunde und der Gemeinde⸗Ordnung Publication der Verfassung Sge 1848 b vom 11. März 1850, vielmehr noch e wie vor Zbestehen, wenngleich geschmälert durch das Justiz⸗Organisations⸗Gesetz vom 2, und 3. Januar 1849, das die Patrimonial⸗ und Polizeigerichts⸗ barkeit in Civil⸗ und Strafsachen aufhob. Zu dem Regierungs⸗ Entwurf war vom Abgeordneten Freiherrn von Patow ein Antrag eingebracht, der dahin geht: unter Ablehnung des Regie⸗ rungs⸗Entwurfs ein von ihm ausgearbeitetes Gesetz, betreffend die ländliche Poltzei⸗Verwerfung in den sechs östlichen Pro⸗ vinzen der Monarchie, anzunehmen. Die Kommission, welche diesen Entwurf bereits ebenfalls berathen, hatte Verwerfung desselben empfohlen, weil derselbe ein System von Vor⸗ schlägen enthält, welche im Wesentlichen nur auf eine Wiederherstellung der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850 hinsichtlich der Organisation der ländlichen Polizei hinaus⸗ laufen würden. Die Debatte über diesen Gesetz⸗Entwurf wurde in der gestrigen Sitzung nicht zu Ende geführt, sondern auf heute
vertagt. Zum Schluß der Sitzung wurde die Wahl von drei Mit⸗ gliedern für die Staatsschulden⸗Kommission mitgetheilt. Es sind gewählt die Abgeordneten Büchtemann mit 163, Lehnert mit
159 und von be mit 154 Stimmen.
Mecklenburg. Schwerin, 11. Februar. Die vorgestrige Nummer des mecklenburg⸗schwerinschen Regierungsblattes enthält u. A. eine Verordnung wegen Verpflichtung der im Orient ver⸗ kehrenden mecklenburger Schiffer zur Meldung bei den dortigen preußischen Konsulaten. — Der Großherzog hat dem (durch seine Beschwerde beim Bundestage bekannten) Kammerherrn von der Kettenburg auf Matgendorf auf dessen Ansuchen gestattet, den ömisch⸗katholischen Geistlichen Ferdinand Stammel aus Duderstadt zu seinem Hausgeistlichen zu Matgendorf anzunehmen.
Holstein. Itzehoe, 10. Februar. Die Abstimmung über die Repartition der durch Einlösung der Kassenscheine erforderlich gewordenen Steuer hat in der gestrigen Sitzung der Stände⸗Ver⸗ sammlung folgendes Resultat ergeben: Der Prinzipal⸗Antrag des Ausschusses — Bitte um Verschiebung der Repartition bis 1860 — wurde einstimmig von der Versammlung angenommen. Der Zusatz — „oder eventuell bis zum Erlaß eines Gesetzes, betreffend eine Personalsteuer“, wurde gleichfalls mit Majorität angenommen. Der eventuelle Antrag, daß die Repartition durch eine direkte Per⸗ sonalsteuer zu beschaffen sei, wurde angenommen. Der fernere eventuelle Antrag, die Steuer durch 50 pCt. der Grund⸗ und Be⸗ nutzungssteuer, und 33 ½ pCt. der Haussteuer aufzubringen, wurde gleichfalls durch Majorität angenommen. Der Antrag rücksichtlich der Hinzuziehung der Landpächter wurde mit Majorität von der Versammlung abgelehnt.
Neumünster, 11. Februar. Das Resultat der heutigen un— mittelbaren Wahl in den Reichsrath war folgendes: Scheel mit vollem Quotient (also mit wenigstens 150 Stimmen), Preußer mit 113 Stimmen, Kauffmann 98, Witt (Pinneberg) 92, Bargum 87, Moltke (Ranzau) 85, Kossel (Rendsburg) 83, Baudissin (Borstel) 81. (Nord. C.) Hessen. Darmstadt, 11. Februar. Se. Königliche Hoheit der Regent von Baden stattete heute auf der Rückreise von Berlin, Gotha und Weimar nach Karlsruhe am Großherzoglichen Hofe einen Besuch ab und wohnte der Großherzoglichen Tafel bei. (Darmst. Z.)
Frankfurt, 9. Februar. In der Sitzung der Bundes⸗ Versammlung vom ten d. Mts. legte Oesterreich das am -sten d. Mts. zu Wien unterzeichnete Präliminar⸗Protokoll und eine Uebersicht der demselben vorausgegangenen Verhandlungen vor; diese Vorlage wurde der weiteren geschäftlichen Behandlung übergeben.
Von Baden wurde angezeigt, daß an die Stelle des zu anderweiter Verwendung abberufenen General⸗Majors Hilpert, der bisherige Kommandant der Infanterie, General⸗Major von Röder, unter Verleihung des Charakters als General⸗Lieutenant, zum Kommandanten der Bundesfestung Rastatt ernannt worden ist.
Nachdem hierauf über die aus den Ersparnissen am voran⸗ schlagsmäßigen Kanzleiaufwande der Bundesfestungsbehörden dem Kanzleipersonale bewilligten Renumerationen Vorlage gemacht, auch Uner dürftigen Kanzleidieners⸗Wittwe, wie in früheren Fällen, eine bewilligt worden war, wurde zur Abstimmung über gezcrittede zweiten Sitzung d. J. in Vortrag gekommene Sache rine⸗Corpe 88 hat nämlich der Hauptmann im vormaligen Ma⸗ gerichteten B üuͤdwig Weber, in einer an die Bundesversammlung
vg. orstellung darauf angetragen: die Bundesversammlung möge ihren Beschluß vom 29. Juli 1852 (die Lösung des Dienst verhältnisses der fig . i 1852 (die Lösung des Dienst⸗ zziere und Beamten der vormaligen deutschen
Flotte betreffend) auf Grund ei 1 i schrift einer Revision ununeg ner von ihm eingereichten Denk⸗
x reviston unterziehen, und dabei den mit Patent
ohne Vorbehalt angestellten Offizieren und Beamten der vor⸗ maligen deutschen Bundesmarine — und insbesondere dem Bitt⸗ steller — unter Anerkennung ihrer rechtlichen Ansprüche, den sortdauernden Bezug des ihnen als Minimum zustehenden etats⸗ mäßigen Nonaktivgehalts für so lange zuerkennen, als sie nicht wieder in ein anderes Dienstverhältniß eingetreten sein wer⸗ den, mit welchem ein ihrem früheren gleichkommender Gehalt ver— bunden ist; auch für den Fall der Annahme eines geringer sala— rirten Dienstes denselben den fortdauernden Bezug eines bis zur Gleichmachung ihrer früheren Emolumente erforderlichen Zuschuß— gehalts zusichern; so wie die erwähnten Gehaltsbeträge, aus Bil⸗ ligkeitsrücksichten und in Betracht der von den höchsten Bun⸗ desbehörden vielfach gegebenen Zusicherungen, noch so weit er— höhen, daß dadurch die Zukunft der betreffenden Offiziere ge⸗ sichert und denselben ein ihren Verhältnissen entsprechendes Aus⸗ kommen gewährt wird; eventuell für den Fall der beabsichtigten Anwendung des Bundes⸗Pensionsgesetzes vom 6. Mai 1841 dessen Bestimmungen dahin erweitern, daß dadurch den Rechts⸗ und Billigkeitsansprüchen der Offiziere ausreichende Rechnung getragen werde. — Dieses Gesuch des Hauptmanns Weber war von dem Ausschusse in Militair⸗Angelegenheiten in einem umfänglichen Vor⸗ trage geprüft worden, und es hatte sich die Majorität des Aus⸗ schusses dahin ausgesprochen, daß eine Verpflichtung des Bundes zu fortdauernder Besoldung, resp. Pensionirung der vormaligen
Marineoffiziere und Beamten nicht anzuerkennen sei, daß dem
Hauptmann Weber aber aus Billigkeitsgründen für die Zeit vom 4. September 1855 bis dahin 1856, insofern er auch während dieser Zeit keine andere Anstellung oder anderen Erwerb finden
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sollte (unter Zugrundelegung des Pensionsgesetzes für die Bun-
desbeamten), ein weiterer Bezug von 840 Fl. bewilligt werden möge. Ein Ausschußmitglied dagegen hatte sich für die Anernken⸗ nung des Rechts auf Pensionirung in gewissen Gränzen erklärt und auf Bewilligung einer Pension in dem nämlichen Jahresbetrage, jedoch „bis auf Weiteres, namentlich bis zur Ermittelung eines an⸗ derweiten Unterkommens oder Erwerbes“ angetragen, während von anderen Regierungen sich für Bewilligung des höheren Nonactiv⸗ gehalts ausgesprochen wurde. Die Mehrheit der Stimmen trat in⸗ dessen dem Antrage der Majorität des Ausschusses bei, und es wurde hiernach dem Reklamanten für ein weiteres Jahr der vorerwähnte Betrag angewiesen.
— 12. Februar. und Oberbefehlshaber der hiesigen Bundestruppen, Freiherr von
Reitzenstein, ist von Berlin wieder hier angekommen. — In
Begleitung des zu den pariser Friedens⸗Konferenzen abgereisten russischen Geheimen Raths und Gesandten am deutschen Bunde, Freiherrn von Brunnow, befindet sich der russische Legations⸗ Sekretair von Wassiltschikoff. (Fr. Bl.) Württemberg. Stuttgart, 11. Februar. Se. Majestät
der König hat, wie der „Württ. Staats⸗Anz.“ amtlich meldet, vor⸗
gestern den Legations⸗Rath Freiherrn von Dörnberg in Audienz empfangen und aus dessen Händen das Schreiben Sr. Königlichen Hoheit des Kurfürsten von Hessen entgegengenommen, kraft dessen Freiherr von Dörnberg als Kurfürstlich hessischer außerordentlicher Gesandte und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hoflager be⸗ glaubigt wird. Vermöge hoöchster Entschließung vom 5. Februar d. J. hat ferner Se. Majestät den Bundestags⸗Gesandten und Gesandten am Großherzoglich hessischen Hofe, Geheimen Legations⸗- Rath von Reinhard, unter Belassung auf den seither von ihm bekleideten Stellen, zugleich zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kurfürstlich hessischen Hofe ernannt. Miederlande. Amsterdam, 11. Februar. Das „Handels⸗ blad“ entlehnt dem „Indier“ nachstehende Mittheilungen: „Nach⸗ dem Nordamerika und England definitive Verträge mit Japan ab⸗ geschlossen haben, ist endlich zwischen Niederland und Japan auch eine vorläufige Uebereinkunft abgeschlossen worden, deren Haupt⸗ Bestimmungen auf folgende Punkte hinauslaufen: Die Nie⸗ derländer sind nicht mehr auf Decima beschränkt, sondern können frei in der Stadt Nangasaki und der nächsten Umgebung verkehren. Die Insel Decima wird den Niederländern zum Gebrauche über⸗ lassen, und die darauf stehenden Gebäude sind an Niederland ver⸗ kauft. Die Insel dient den Niederländern als Entrepot, wo sie Waaren lagern können, ohne Bezahlung von Zöoöllen und ohne Visitation. Die Schlüssel zu den Thoren und Entrepots ⸗Maga⸗ zinen bleiben dem niederländischen Befehlshaber anvertraut. Erst beim Einbringen von Waaren in Nangasaki werden davon die gewöhnlichen Zölle entrichtet. Der Handel mit der niederlän⸗ dischen Regierung bleibt vorläufig auf den alten Fuß geregelt (wird also für Private nicht eröffnet). Freie Ansübung des Gottes⸗ dienstes und Beerdigung ihrer Leichen wird den Niederländern zugestanden. Es besteht fortan Freiheit des Verkehrs mit anderen Schiffen, die auf der Rhede anlangen oder abfahren. Wenn un⸗ vorhergesehene Schwierigkeiten entstehen, so können sie durch Unter⸗ handlung zwischen dem Befehlshaber und dem Gouverneur von Nangasaki beseitigt werden. Es soll ein definitiver Vertrag abge⸗ schlossen werden; so lange dieses nicht geschieht, bleibt die jetzige
Der Königlich preußische General⸗-Lieutenant
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Uebereinkunft in Kraft, und wird den Niederländern Alles zuge⸗ standen, was etwa künftig anderen Nationen bewilligt wird.“ Großbritannien und Irland. London, 11. Februar. Gestern Nachmittags kam Lord Cowley nebst Gefolge an Bord des Paketbootes „Vivid“ in Dower an und reiste um 58 Uhr Abends ach London weiter. “
An Bord des Schraubendampfers „Great Britain“ schifften
am Sonnabend 530 Mann nach Malta ein. Zu Cork legt der „Great Britain“ nochmals an und nimmt auch dort Truppen an Bord. Im Ganzen bringt er 1100 — 1200 Mann und 63 Of⸗ fiziere nach dem Mittelmeere. — Zu Southampton schifften sich vorgestern an Bord des „Ripon“ 685 Mann des zweiten leichten Infanterie⸗Regiments der Schweizerlegion eiin.
b Aus einem auf Antrag Brotherton's veröffentlichten Be⸗ richte ersehen wir, daß die Zahl der in der verflossenen Session erlassenen Parlaments⸗Akte sich auf 355 belief. Darunter waren 134 allgemeine, 198 Lokal⸗ und Personal⸗ und 23 Privat⸗Gesetze. Im Jahre 1854 betrug die Gesammtzahl 388, im Jahre 1853 99, im Jahre 1852 278, im Jahre 1851 278 und im Jahre 1850 53. 1847 gingen 450 und 1846 570 Parlaments⸗Akte durch.
Am Sonnabend Nachmittag ward ein Kabinetsrath im auswärtigen Amt gehalten. Die Minister waren alle zugegen. Man berieth 3 ½ Stunden. “ I 9 Die Wahl⸗ eines Parlaments-Mitgliedes für die Universität Cambridge schloß am Sonnabend Nachmittag. Mr. Walpole ist mit 886 Stimmen gegen 419 gewählt geworden.
„Morning Post“ schreibt: „Die Bevollmächtigten g ver⸗ schiedenen Mächte, die an den pariser Konferenzen Theil neh⸗ men werden, beeilen sich, die Hauptstadt so schnell als mög⸗ lich zu erreichen. Wir glauben, daß aller Wahrscheinlich⸗ keit nach Lord Clarendon Ende dieser „Woche daselbst ein⸗ treffen wird, zu welcher Zeit auch die russischen und alle übrigen Bevollmächtigten angelangt sein werden. Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß die Eröffnung der Konferenzen bereits am nächsten Montag stattfindet. Eben so ist es möglich, vorausgesetzt daß von allen Seiten eine gute Stimmung an den Tag gelegt wird, daß man einen Präliminar⸗Vertrag zuläßt und sofort zu den Verhandlungen über einen allgemeinen Friedensvertrag schreitet.
Der „Morn. Advertiser“ schreibt: „Wir hören (und haben nicht Ursach dieser Mittheilung zu mißtrauen), daß die Minister es rathsam erachtet haben, das Budget nicht eher vorzulegen, als bis die pariser Konferenzen geschlossen sind. Wenn sich diese Kon⸗
ferenzen bis über Anfang April hinaus ausdehnen sollten, wo die
Erneuerung der Meuterei⸗Bill nöthig wird, so vernehmen wir, sei s Absicht des Kanzlers der Schatzkammer, die nöthigen Bewilli⸗ gungen nur auf 3 Monat, anstatt wie gewöhnlich für das ganze Finanzjahr zu fordern.“ 3 “ Der „Globe“ desavouirt die heute früh von der „Times“ gebrachte Mittheilung, „daß der Herzog von Wellington und der Lord⸗Kanzler in Folge der Abstimmung über den Lord Lyndhurst schen Antrag resignirt hätten“, wenigstens zur Hälfte. Er schreibt: Wir haben jeglichen Grund, an die Resignirung des Lord⸗Kanzlers nicht zu glauben. v Abstand davon nehmen wird, einen Schritt durchzuführen, den es lediglich in der Absicht unternahm, die Würde und den Nutzen des Oberhauses (das nur allein sich dieser Maßnahme zu widersetzen scheint) wachsen zu sehen.
Frankreich. Paris, 11. Februar. Der enthält nachstehenden Bericht des Ministers des Innern an den Kaiser: 1 „Nach der Ansicht Ew. Majestät ist das Recht der Initiatibe, das er Art. 30 der Verfassung dem Senate verleiht, keineswegs ein blos ominelles und für das Wohl des Landes unfruchtbares Vorrecht. Wie
n neulicher Artikel des „Moniteur“ in Erinnerung brachte, „kann der
Senat Ihrer Regierung alle großen Maßregeln von öffentlichem Nutzen
vorschlagen; er vernimmt die Bittgesuche der Bürger, er prüft die Lage
des Landes, er erforscht dessen Bedürfnisse, er studirt die Vervollkomm⸗ nungen seiner Organisation, er bezeichnet die nützlichen Reformen, er schlägt die wirklichen Verbesserungen vor.“ 1 - und so delikate Aufgabe recht zu erfüllen, bedarf es „der unablässigen Untersuchung alles dessen, was die Sittlichung des Volkes, sein Wohl⸗ befinden, die Interessen des Ackerbaues, die Entwicklungen der Arbeit und des Kredits, die Sicherheit und Wohlfahrt Frankreichs erheischen.“
Die jäͤhrlichen Wünsche der Generalräthe können für diese Unter⸗
suchung ein werthvoller Stoff sein. In den durch das Gesetz bestimmten
Gränzen umfassen diese von Männern, die am besten die örtlichen Inter⸗
essen kennen, ausgegangenen Wünsche alle Ansprüche, welche diese Inter⸗
essen erheben, und geben in Betreff eines jeden Departements die Ansicht seiner Erwählten über die Beschaffenheit und die Bedürfnisse der verschie⸗ denen Zweige des öffentlichen Dienstes. Zusa 1 1 Aktenstücke in einem einzigen Bande und ihre jährliche Veröffentlichung auf Kosten des Ministeriums des Innern waren seit einigen Jahren unterblieben; ich habe die Wiederaufnahme dieser Arbeit an⸗ geordnet. Die Darlegung der Wünsche der Generalräthe in ihren Sessionen von
Bände werden an alle großen Staatskörper vertheilt; aber vielleicht wird Ew. Majestät es für angemessen erachten, daß sie ganz besonders der
hohen Beachtung des Senates empfohlen werden. Die Herren Senatoren werden darin für jedes Departement das lebende Bild seiner Bedürfnisse, seiner Wünsche, seiner Anforderungen finden. Die Gesamntheit dieser Wünsche kann nicht verfehlen, ihrer Weisheit die nützlichsten Andeutun gen darzubieten fuͤr jene Untersuchung von Ideen der Verbesserung und des praktischen Fortschrittes, welche die beständige Sorgfalt Ew. Ma⸗ jestät Ihrer gesammten Regierung auferlegt, welche aber ganz be⸗ sonders der Initiative des Senates durch die Verfassung anvertraut worden ist.“ — 12. Februar. Der heutige „Moniteur“ enthält ein kaiser⸗ liches Dekret wegen Vertheilung der 140,000 Mann der Klasse von 1856 in die verschiedenen Corps. Die Revisions⸗Conseils werden am 25. Februar ihre Thätigkeit beginnen. Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 6. Februar: Die Königin hat vorgestern die Dekrete unterzeichnet, wodurch
Prim, Ruez und Lemery zu General⸗Lieutenants, so wie General Garrigo zum zweiten Befehlshaber der baskischen Provinzen er nannt werden. — Der Ministerrath hat die Frage wegen Voll⸗ ziehung des Güterverkaufs⸗Gesetzes in den baskischen Provinzen desinitiv entschieden. Bezüglich der Güter, die der Geistlichkeit und den Schulen gehören, wird das Gesetz vollständig zur Ausführung gelangen. Was die Güter der Gemeinden angeht, so werden die städtischen Behörden begutachten, welche Güter von dem Verkaufe auszuschließen sind, und sodann die dazu nöthige Ermächtigung von der Regierung begehren. Der Ertrag der nicht ausgeschlosse⸗ nen Gemeindegüter wird, ebenfalls nach vorher erlangter Ermäch⸗ tigung, zu Bauten von örtlichem Nutzen überwiesen werden. 8 Italien. Florenz, 9. Februar. Fürst Andrea Corsini ist auf sein eigenes Ansuchen von dem Posten eines Minister⸗ Staatssecretairs der auswärtigen Angelegenheiten enthoben und
Wir sind auch überzeugt, daß das Gouvernement nicht
„Moniteur“
Um aber eine so erhabene
Die Zusammenstellung dieser
1852, 1853 und 1854 ist gedruckt; die von 1851 ist unter der Presse, die von 1855 wird eifrig vorbereitet. Diese
der Minister-Präsident Baldasseroni interimistisch damit betraut worden. V Türkei. Ein der „Pr. C.“ zugehendes Schreiben aus Rustschul vom 23. Januar enthält Folgendes: „Gestern gab der hiesige Garni⸗ sens⸗Kommandant der ägyptischen Truppen ein Beispiel von der Strenge der ägyptischen Disziplin und einen Beweis, wie gut er diese aufrecht zu halten versteht. Es war dies seit 8 Monaten der erste Fall einer Indisziplin. Zwei Soldaten des hier garnisonirenden ügyptischen Kontingents waren in ein Wirthshaus des christlichen Stadttheils gegangen und hatten, nachdem sie sich betrunken, dort Streit unter sich angefangen. Darüber kam eine Patrouille, welche beide sofort verhaftete. Vor den Pascha geführt, wurde einem Jeder eine Strafe von 250 Streichen diktirt. Am heutigen Tage nun fand die Execution statt, wobei es folgendermaßen zuging. Die beiden Delinquenten wurden auf den Kasernhof geführt, wo bereits das ganze Bataillon in Quarré aufgestellt war. Nachdem ihne nochmals ihr Vergehen vorgehalten, wurden sie auf eine Rohrdecke gelegt, die Füße an eine Stange gebunden und diese dann durch 4 Mann in die Höhe gehoben, so daß sich die Fußsohlen ungefähr 2 ⅔1 Fuß über dem Erdboden befanden. Nun traten zwei Profoßen heran, jeder mit einem zwei Finger dicken, ledernen Kantschuh, und applizirten den Delinquenten unter Trommelwirbel, der ihr gräß⸗ liches Geschrei übertönte, die diktirten 250 Hiebe. Ein jeder An⸗ dere, als ein Araber, hätte eine so gräßliche Strafe schwerlich überstanden; diese Delinquenten jedoch konnten sich noch, obwohl unterstützt, nach dem nahegelegenen Hospital begeben, wo man sie in einigen Tagen wiederherstellen wird. Bemerkenswerth ist es noch, daß keiner der dieser Execution beiwohnenden Kameraden während derselben eine Miene verzog; nachdem diese jedoch vor⸗ über, sprach sich auf diesen ruhigen, ernsten Gesichtern die allge⸗ meine Theilnahme aus.“ G — Der fällige Dampfer aus der Levante ist in Triest, 12ten Februar, eingetroffen und bringt Nachrichten aus Konstantinopel bis zum 4ten d. Nach denselben haben die Preise sämmtlicher Kriegsbedürfnisse einen bedeutenden Abschlag erlitten und ist für alle Lieferungsgeschäfte eine Stockung eingetreten. In Betreff der Frage über die Fürstenthümer werden die Be⸗ vollmächtigten abermals zu Konferenzen zusammentreten. Der Sultan wird dem Maskenballe beim englischen Gesandten Lord Stratford beiwohnen. Nußland und Polen.
St. Petersburg, 6. Februar. Des Finanzministers Vorlage vom 4. v. Mts. behufs Verstärkung der Thätigkeit der von Kaiser Nikolaus bekanntlich temporair ge⸗ gründeten moskauschen Abtheilung zur Expedition der Staats⸗Kredit⸗
billette durch zwei dem Kassirer beigegebene etatsmäßige Kassen⸗ Gehülfen ist vom Kaiser genehmigt worden und beweist, wie sehr sich, seit den wiederholt erfolgten Papiergeld⸗ Emissionen, die Dis⸗ contgeschäfte vermehrt haben. — Der Domainen⸗Minister hat, ge⸗ stützt auf das Zeugniß der Behörden in Taurien, mit Berücksichtigung der außerordentlichen Theuerung aller Lebensbedürfnisse, für sämmt- liche Beamte der Domainenkammer und der dieser untergeordneten Verwaltung ein Drittheil des Jahrgehalts, den Forst⸗Offizieren und Forstwächtern dagegen eine bestimmte Unterstützungssumme erbeten, die vom Kaiser bewilligt worden ist. 1 Amerika. Die aus der letzten Revolution Nicaragua's hervorgegangene Regierung dieses mittelamerikanischen Staats hat,