1856 / 45 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1“

Börse vom

19. Februar

Eisenbahn- Actien.

Imdlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. ““ -

Frief. Geld.

swechsel-Course. V Pfandbriefe. V Kur- und Neumärk. Ostpreussische .. ... Pommersche . . .. Posensche ..

21½⅔ do.

79 ¾ Sechlesiseche........

M. 973, Vom Staat garantirte M. bO 1A6“;

1 V 99 Westpreuss...

250 Fl. Kurz 250 Fl. 2 M. 300 M. Kurz M. M. M.

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Amsterdam dito

Hamburg. ... Ie e“

London... . 8. Db1I1“ Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsburg. 150 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl.7 1ö1 9942 Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.] 2 M. 56 24 56 20 Petersburg 100 S. R. 3 W. 104 ¼ 104

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Rentenbriefe.

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Kur- und Neumärk. 4 96 ½ Pommerseche 97 ¼ Posensche.. 4 93 Preussische 4 Rhein- u. Westph. 4 95 ¼ Sichsischhhee 4 95 Schlesische.

Fonds-Course.

Preuss. Freiw. Anleihe. b Staatsanleihe von 1850 4 ½ 1003

dito Co.V 4 100 ½

dito von 1854. 4 ½ 100 ½ Pr. Bk. Anth. Scheine 133 ½

ü8⸗ 8646* 100 ¾ Priedrichsd'or. 13 % 8 dito on 1853 Andere Goldmünzen Staats-Schuldscheine. 3 ½ 5 Thir I“ Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. . b Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 32 Kur- und Neum. Schuldversechr. 3 ½8 Oder-Deichbau-Obligationen 42* Berl. Stadt-Obliga. 4 ½

do do.

Fla. ZIf. Brief. Geld. T7f. Brief. Geld Aachen-Düsseld. 3 ½ Münster-Hammer 4 93 ¾ 92 ¾¼ do. Prioritäts- 4 V Niederschl.-Märk. 4 94 do. II. Emission 4 do. Prioritäts-4 93 ½1 Aachen-Mastriecht .. do. Conv. Prioritäts-4 94 93 ½ do. Prioritäts- do. do. III. Ser. 4 93 ½ Berg.-Märkische ... ½ 91 ½ do. IV. Serie 5 102 ½ 102 do. Prioritäts-5 101 Niederschl. Zweigb. 76 ½ 7 do. do. II. Serie 100 0Oberschles. Lit. A. 222 do. (Dortm.-Soest) 4 89 ½ (do. Lit. B. 3 ½ 187 ½ 18 Berl. Anh. Lit. A. u. B. 166 165 do. Prior. Lit. A. do. Prioritäts-4 95 ¾ 95 ¼ do. Prior. Lit. B. 3 ½ Berlin-Hamburger. Go. Por. Iö. do. Prioritäts- 102 ¼ do. Prior. Lit. E. 32 do. do. II. Em. 102 Prinz Wilh. (St.-V.) Berlin-Potsd.-Magd. do. Prioritäts- do. Prior. Obsig. 93 ½ 93 do. II. Serie. bEEöö 99 ½ Rheinischhohe. do. do. Lit. D. 4 ½ 99 ½ do. Quitgsb. (25 %E.) „Berlin-Stettiner ... do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte sdo. vom Staat gar. do. do. neue Ruhrort-Cref.-Kreis Cölmh-Crefelder 112 111 Gladbacher do. Prioritäts- 4 ½ 99 ¼ do. Prioritäts- 13 4712 COöln-Mindener 166 ¼ 165 ½ do. II. Serie. 10 do. Prior. Oblig. 42* 100 ½ Stargard-Posen... 56 do. do. II. Em. 5 103 ½¼ 102 ¾ do. Prioritäts- 0 ¼ do. II. Emission

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do. III. Emission —FvHöThmmn e do. IV. Emission 90 ¼¾ 89 ¾do. Prior.-Oblig. Düsseldorf-Elberk. . do. III. Serie do. Prioritäts- Wilh. (Cos.-Odbg.) alte do. Prioritäts-5 102 do. neue Magdeb.-Halberst.. do. Prioritäts-

n

Magdeb.-Wittenb.ü

Nichtamtliche

Notirungen.

If. Brief. Geld.

If. Brief. Geld. 1 Zarskoje-Selo pro St. fe. 8

In- und ausländ. Eisenb. - Stamm- Actien und Quit- tungsbogen.

Ausl.

Prioritäts- Actien.

Amsterdam-Roötterdam 4 i Amsterdam-Rotterdam 4 Cracau- Oberschlesische 4 Cöthen-Bernburg 2 Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Frankfurt-Hanau 3 Belg. Oblig. J. de l'Est 4 Frankfurt-Homburg... 3 do. Samb. et Meuse 4 Cracau-Obersehles.H 4 Kiel-Altona 4 Livorno-Florenz. 4 Ludwigshafen-Bexbach 4 ass.-Vereins-Bk.-Act. Mainz-Ludwigshafen. 4 Neustadt-Weissenburg 4 Meecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4

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Ausländ. Fonds. V Braunschw. Bank.... Weimar. Bank....... 6 ½ Sechwed. Oerebro Pfdbr. Oesterreich. Metall. ... 3 Ostgothische do.

Russ. Hamb. Cert.

Brief. Geld.

92

—6

I Brief Held.

Poln. neue Pfandbr... do. neueste III. Emiss 132 ⅛½ do. Part. 500 FI...

½ο 4

do. engl. do.. 1b Sardin. Engl. Anleihe do. Bank-Actien .. . 3 Sardin. bei Rothschild. do. National-Anleihe 85 84 H. Feuer-Kasse. .. do. 1854r Pr.-Anl. 4 106 ¼ 105 ¼ do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl., Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Dad. de. 35 FIL... [Schaumburg-Lippe do.

do. 1 à 3 % steigende 1

amb

10.

1

do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. doae. 5. Anl. . do. v. Rothschild Lst.

do. Engl. Anleihe.U do. Poln. Schatz-Obl. 4 do. do. Cert L. 4 8 do. do. L. B. 200 Fl.

Ber

112 a 113 ¾ gem. Berlin-Potsdam-Magdeburger 104 ¼ a 105 ½ gem. Berlin-Stettiner 166 % à 107 gem. Breslau-Schw „Preib. alte 159 0 gem. 215

Düsseldorf-Elberfeld 144 145 gem.

do neue 144 ½ a 146 ½ gem. Thüringer 11

60 a 65 gem, Rheinische 116 a 115 ½ gem.

2

Magdeburg-Halberstadt: a 113 ¾ gem.

a 212 gem. Prinz Wilhelms (Steele-Vohwinkel)

Mecklenburger 57 a ¼ bez.

Berlin, 19. Februar. Bei nicht sehr lebhaftem Geschöft be- haupteten die Course sich im Allgemeinen fest und erfuhren mit wenigen Ausnahmen nur geringe Veränderungen.

98 2 8 vAX“ Berliner Setreldebẽrse vom 19 Februar. WMeizen loco 80 112 Rthlr., 8-pfd. 6 Lth. weissbunt. poln. 83 Athlr. bez.

Roggen, Februar und Februar- März 77 76 % Rthlr. bez., 76 x⅔ Br., 76 G., März-April 77 Rthlr. bez. u. Br., 76 ½ G., Frühjahr 78 ½ 77 ½i Ribhlr. bez. u. G., 77 ¼ Br., Mai-Juni 78 ¼ 77 ¼ Rthlr. bez., 77 ¾ Br., 77 ⅔˖ G.

GSGSerste, grosse 54 —58 Rthlr.

Hafer loco 33 36 Rthlr., pr

1 2

Frübjahr 50pfd. 35 Rthlr. 2. 8

Erbsen 79—89 Rthlr.

Rüböl loco, Februar u. Februar - Märs 16 % Athlr. Br., 16 ¾ G Mäarz- n8. se Su. April- Mai 16 ½ ¼ Rthlr. bez. u. G., 16 Br., Septem- ber-Oktober 14 1 Rthlr. bez. u. G., 14 Br.

1 Spiritas loco ohne Fass 28 ¾ 29 28 ¼ Athlr. bes, Februar u. 8 2— Mär⸗ 28 ¾ 29 Rtbhlr. bez . G., März-April 29 ¼¾ Kthlr.

8— 8

bez. u. Br., 29 8⅜ G., April-Mai 30 29 f Rthlr. bez. u. G., 30 Br., Mai- Juni 30 8 ¼ Kthlr. bez., 30 ½ Br., 30 G., Juni-Juli 31 ¼ Rthlr. bez. u. Br., 31 G.

Weizen ferner angeboten. loco ohne Umsatz. Rüböl matt. unverändert.

Roggen weichend, schliesst sehr matt, Spiritus in matter Haltung, ziemlich

——

Breslau, 19. Februar, 1 Uhr 8 Mmuten Nachmitrags. (Tel. Dep. d. Staats-Auzeigers.) Oesterreichische Banknoten 99 8 Ber. Freiburger Actien 158 ⁄12 G., neuer Emission 143 12 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 221 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 180 ¼ Br. Oberschle- sische Prioritäts-Obligationen D. 89 G. Oberschles. Prioritäts - Obli- gationen E. 79 3 Br. Kosel- Oderberger 215 ¾ Br., neuer Emission 179 ½ Br. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligationen 90 Br. Neisse- Brieger Actien 73 Br. h

Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 13 Rthlr. G Weizen, weiss. 55 140 Sgr., gelb. 53 130 Sgr. Roggen 97 111 Sgr Gerste 65 75 Sgr. Hafer 35 —43 Sgr.

Die Summung war günstig und von Actien waren Bexbacher vor-

zugsweise gefragt und bedeutend höher bezahlt.

Redaction und Rendantur: S chwieger. d Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. . (Rudolph Decker.)

Das Abonnement beträgb: 8 82 23 Sgr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie 1 ohne preis-Erhöhung. 1

Köni

Aue post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestelung an sür Berlin die Expeditioan des Aönigt. Preußischen Staats-Anzeigers:

Mauer⸗Straße Nr. 54.

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Beerlin, 19. Februar.

Ihre Majestäten der König und die heute Allerhöchstihren Wohnsitz wieder nach dem lottenburg verlegt. 111“ 2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kaufmann Louis Delius

daselbst zu ernennen. .

Bestätigungs⸗Urkunde vom 4. Februar 1856 betreffend die Errichtung einer Actien⸗Gesell⸗ schaft mit dem Domizil zu Danzig unter dem Namen, Danziger Rhederei⸗Actien⸗Gesellschaft“.

8 (Schluß. S. Staats⸗Anzeiger Nr. 44. S. 231.)

8

w Artikel 24 Der Verwaltungsrath nimmt Kenntniß von allen Angelegenheiten der Gesellschaft und beschließt über Alles, was sie betrifft. Namentlich bestimmt er die Verwendung und Anlage disponibler Gelder, den Zeit⸗ punkt, die Art und Weise und die Bedingungen aufzunehmender Summen. Er entscheidet über den An⸗ und Verkauf von Sachen aller Art, nament⸗ lich Schiffen, Maschinen, Materialien, Grundstücken, über den Bau der Schiffe, den Anfang und Ort der Bauten, über neue Anlagen, über große Reparaturen. 1

Er ist befugt, für die Gesellschaft Verträge, Vergleiche und Kom⸗

promisse einzugehen, Vertreter zu ernennen; er hat alle Befugnisse eines

Prokuristen, Disponenten, Spezial⸗Bevollmächtigten und namentlich in allen Fällen, welche §§. 99 109 Theil I. Tit. 13 Allgemeinen Landrechts erwähnen; er zeichnet die Firma der Gesellschaft (s. Artikel 25). Ueberhaupt ist der Verwaltungsrath keineswegs auf die hiervor speziell aufgeführten Befugnisse beschränkt, vielmehr auch zu allen andern Verfügungen über das Vermögen des Vereins ohne Ausnahme berechtigt, und seine vorstehend einzeln aufgeführten Befugnisse sind nicht im be⸗ schränkenden, sondern nur im erwähnenden Sinne aufgezählt. Der Ver⸗ waltungsrath beruft die General⸗Versammlungen; er erwählt den Rhe⸗ derei⸗Direktor, bei dieser Wahl müssen fünf Mitglieder resp. deren Stell vertreter ihre Stimme abgeben. Artikel 25. Der Verwaltungsrath hat die Befugniß, Eines oder mehrere seiner Mitglieder oder andere Personen, mögen sie auch nicht Actionaire sein, abzuordnen, um die Angelegenheiten der Gesellschaft überall, wo es er⸗ forderlich ist, zu leiten. Er bestimmt durch Spezial⸗Instructionen den Umfang der Befugnisse dieser Delegirten. Alle Acta des Verwaltungs⸗ rathes müssen vom Vorsitzenden resp. seinem Stellvertreter und zwei Mitgliedern gezeichnet werden. Artikel 26.

Die Mitglieder des Verwaltungsrathes bhaben für ihre Thätigkeit in solchem keinen Anspruch auf Belohnung; nur etwanige Auslagen und Reisekosten, wie Verwaltungsunkosten werden ihnen erstattet. Artikel 27. Jedes Mitglied des Verwaltungsrathes muß Eigenthümer von min⸗ destens fünf Aectien der Gesellschaft sein. Die Dokumente dieser Actien

müssen bei der Kasse der Gesellschaft deponirt liegen.

8 b gies Kaghirel. 1“ Artikel 28. 8 Von der Direction. 8 8 Zur Leitung der Rhederer⸗Angelegenheiten und Ausführung sonstiger Geschäfts⸗Angelegenheiten ernennt der Verwaltungsrath einen Rhederei⸗ direktor (Schlffs⸗Direktor), entweder aus den Actionairen oder außer⸗ halb derselben, und zwar auf drei Jahre. Der Erwählte muß in Danzig wohnen und Eigenthümer von Zehn Aetien sein oder vor Antritt des

8 .“

1

in Bremen zum Konsul

Amtes werden; diese Actien sind, so lange die Functionen 8 beräußerlich und hleiben bei der Gesellschaftstasss als bafentenn bantnne deponirt. Der Erwählte wird dem Seegerichte zu Danzig zur Kenntniß⸗ nahme von seiner Ernennung angezeigt. b F. Artikel 29. In den Nhederei⸗Angelegenheiten der Gesellschaft hat der Rheberei⸗ Direktor uneingeschränkte Vollmacht; in solchen 1e die Saue. Gesellschaft als deren Prokurist. b 1 Der Rhederei⸗Direktor hat namentlich alle Rechte und Pflichten eines von Rhedern zur Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Interesses bestellten Schiffs⸗Direktors, sogenannten Korrespondenz⸗ Rheders (efr. §§. 1431, 1432 Theil II. Titel 8 Allgemeinen Landrechts). Für seine Verwaltung erhält er zwei Prozent vom Brutto⸗Betrage der Frachten; er darf weiter nichts, namentlich keine Zinsen für etwa vorgeschossene Gelder berechnen. Er muß einen Jahresbericht und alle drei Monate an den Verwaltungsrath Bericht erstatten und die zum Betriebe nicht nöthigen Fonds an die Gesellschaftskasse abführen. Der Rhederei⸗Direktor hat für die entsprechende Versicherung der Schiffe gegen Seegefahr, wie gegen Feuersgefahr im Winterlager Sorge zu tragen. Artikel 31. 1

Ferner muß der Rhederei⸗Direktor die ihm gewordenen Auf⸗ träge des Verwaltungsrathes laut dessen Instructionen ausführen und den Verwaltungsrath über die Lage aller Gesellschafts⸗Angelegen⸗ heiten in Kenntniß setzen. Die Schiffs⸗Capitaine, Agenten und sonstige Angestellte erwählt und bestellt der Rhederei⸗Direktor.

Artikel 32.

Für den Fall der Abwesenheit oder momentanen Verhinderung kann der Rhederei⸗Direktor unter Genehmigung des Verwaltungsrathes seine Befugnisse für die Expedition der laufenden Geschäfte ganz oder theil⸗ weise einem Dritten unter seiner, des Substituenten, Verantwortlichkeit und auf seine Kosten übertragen. 1“

Sechiese KNapitel. 8 Artikel 33. Von den General⸗Versammlungen. 1

Die General-Versammlung stellt die Gesammtheit der Actionäre dar. Ihre Entscheidungen sind für Alle, selbst für die Abwesenden verbindlich.

Arrtkel 34.

Die Generalversammlung besteht aus denjenigen Actionären, deren jeder mindestens fünf Aetien besitzt.

Jeder hat so viel Stimmen, so viel Mal er fünf Acttien besitzt; Keiner kann aber mehr als fünf Stimmen haben. Zum Beispiel geben 5 10 Actien exkl. 1 Stimme, 10—14 inkl. 2 Stimmen.

Der zur Theilnahme an der Generalversammlung berechtigte Actionair kann sich kraft schriftlicher Spezialvollmacht durch einen stimmberechtigten Actionair darin vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Voll⸗ macht, nachdem er sie als richtig bescheinigt, beim Eintritt in die Ver⸗ sammlung dem Vorsitzenden übergeben. Einer und derselbe Be⸗ vollmächtigte kann mehrere stimmberechtigte Actionaire bertreten; er hat so viel Stimmen, als seine Vollmachtgeber haben würden, jedoch nicht über das oben festgesetzte Maximum von fünf Stimmen hinaus, wobei indeß seine eigenen Stimmen nicht mitgerechnet werden.

Die Aectien der in der General⸗Versammlung erscheinenden oder ber⸗ tretenen Actionaire müssen vor der General⸗Versammlung entweder bei den Banquiers der Gesellschaft oder bei der Kasse der Gesellschaft hinter⸗ gelegt werden, welche dagegen einen Empfangschein und eine mit dem Namen des Aetionairs bezeichnete Personal⸗Eintrittskarte ertheilen.

Artikel 35.

Die General⸗Versammlung tritt jährlich an dem 15. Mai in Danzig zusammen; fäͤllt dieser auf einen Sonn⸗ oder Festtag, so ist sie auf einen der nächsten 3 Tage zu berufen.

Der Tag der Versammlung wird den Actionairen einen Monat vor⸗ her durch zweimalige Insertion in die sofort zu erwähnenden Blätter bekannt gemacht. 1 8 gepr

In dieser Versammlung erstattet der Verwaltungsrath den Actionairen Bericht über die Lage der Gesellschaft. 1

Die obigen und überhaupt alle von der Gesellschaft zu erlassenden Bekanntmachungen geschehen: 1

a) zu Danzig in dem Intelligenzblatte und Regierungs⸗Amtsblatte, b) zu Berlin in dem Staatsanzeiger,

c) zu Stettin in der Ostseezeitung.