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Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, Vor⸗
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Shtair ac nteaihtkeadtt
Professor Herbig Vice⸗Direktor. Geheim. Regierungs⸗Rath ꝛc.,
Secretair der Akademie.
Finanz Ministerium.
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Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 20. Februar 1856 treffend die Ausreichung der Zins ⸗ Coupons er. II. zu den Schuldverschreibungen der Staats Anleihe vom Jahre 1852.
Vom 3. k. M. ab werden die den Zeitraum vom 1. April 1856 bis dahin 1860 umfassenden Zins⸗Coupons Ser. II. zu den Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1852 bei der
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonntage und der drei letzten Tage jedes Monats, ausgereicht werden.
Zu diesem Behufe müssen die Schuldverschreibungen mit einem, nach den Apoints und Nummern geordneten und aufgerechneten Verzeichnisse, wozu Formulare ebendaselbst unentgeltlich zu haben sind, dort eingereicht werden.
Auswärtige können ihre Obligationen entweder durch hiesige Bevollmächtigte beim Annahme-Büreau präsentiren lassen, oder sie unter dem portofreien Vermerk:
„Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihe von 1852 zur Bei⸗
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1855, nach welcher die Steuervergütung für die Ausfuhr von Branntwein bis auf Weiteres nicht gewährt werden soll, geschrit⸗ ten. Die siebente Kommission beantragte: Das Herrenhaus wolle beschließen: „die Erwartung einer Vorlage der Verordnung vom 26. November 1855 zur nachträglichen Genehmigung beider Häuser des Landtages auszusprechen, — im Fall eine König⸗ liche Staats⸗Regierung nicht bereits beschlossen haben sollte: bei Wegfall der Befürchtung einer Hungersnoth, jetzt, beim Sinken der Getreidepreise und des voraussichtlich frei werdenden Handels, — im Laufe der gegenwärtigen Brennperiode, die Bonification wieder eintreten zu lassen.“ Hierzu haben Freiherr von Gaffron und E. Graf zu Stolberg folgenden Verbesserungs⸗Antrag gestellt:
„Das Herrenhaus wolle beschließen: die Erwartung auszusprechen, die Königliche Staats⸗Regierung werde, im Hinblick auf den Inhalt des Gesetzes vom 19. April 1854 und auf die bei Berathung desselben der Landesvertretung gemachten Zusagen, so wie auf die erhobenen Zweifel gegen die Zulässigkeit der Einstellung der Export⸗Vergütung für Spiritus auf administrativem Wege und auf das Erforderniß stetiger und gesicherter Verhältnisse für einen der Landwirthschaft so eng verbundenen Industrie⸗ Zweig, sowohl die im Gesetze vom 19. April 1854 ausgesprochene Steuer⸗ Vergütung für exportirten Spiritus wieder eintreten lassen, sobald der Nothstand, der die Aufhebung derselben hervorgerufen, gewichen sein wird, als auch künftig die Aufhebung dieser Steuer⸗Vergütung, falls sie nöthig werden sollte, nur im Wege der Gesetzgebung verfügen.“
Nach einer längeren Diskussion wurde über das Gaffron ’'sche Amendement namentlich abgestimmt, und dasselbe mit 107 Stimmen gegen 9 angenommen.
— Im Hause der Abgeordneten erfolgte gestern zunächst die Vereidung der zu Mitgliedern der Staatsschulden⸗Kommission erwählten Abgeordneten Büchtemann, Lehnert und Frh. von Hertefeld. Der Handelsminister von der Heydt übergab sodann im Allerhöchsten Auftrage einen Gesetzes-Entwurf, betref⸗ fend den Bau einer Eisenbahn von Kreutz über Lands⸗ berg a. W. nach Küstrin und Frankfurt zum Anschluß an die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn, und von Küstrin
zum Bau einer Eisenbahn von Saarbrücken nach Trier einerseits, andererseits von Saarbrücken auf Luxemburg zum Anschluß an die Luxemburgische Eisenbahn. Die Kosten
fügung neuer Coupons“ resp. „mit neuen Coupons“ an die nächste Regierungs⸗Hauptkasse einsenden, und werden sie mit den Coupons portofrei durch dieselbe zurückerhalten.
Die Portofreiheit wird jedoch nur bis zum 1. November 1 8 fortdauern. Mit diesem Tage tritt die Portopflichtigkeit für alle solche Sendungen ein, und es werden auch die Dokumente mit den beigefügten Coupons den Einreichern auf ihre Kosten zurückgesandt werden.
Uebrigens kann weder die unterzeichnete Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden noch die Kontrole der Staatspapiere sich mit irgend Jemanden wegen Ausreichung der Coupons in einen Schrift⸗ wechsel einlassen, und werden alle derartige Schreiben, welche etwa dessenungeachtet bei uns eingehen, ohne Weiteres zurückgesandt werden.
Natan. Rolcke. Gamet. Nobiling.
Berlin, 21. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; dem General⸗Intendanten der Schauspiele, Kammerherrn von Hülsen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Prinzen und Regenten von Baden Königliche Hoheit ihm ver⸗ liehenen Commandeur-Kreuzes erster Klasse mit dem Stern des Ordens vom Zähringer Löwen; so wie dem Hof⸗Staats⸗Seecretair des Prinzen von Preußen Königliche Hoheit, Geheimen Hofrath
Borcek, zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse desselben Ordens zu ertheilen. 8 8
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. Februar. Nach Eröffnung der gestrigen (10ten) Sitzung des Herrenhauses wurde zur Berathung des Antrages der Herren von Buddenbrock und von Maltzahn, betreffkend die Rücknahme der Verordnung vom 26. November
sind von Kreutz bis Berlin auf 8,400,000, bei der Saar⸗ brücker Eisenbahn auf 5,600,000 Rthlr., im Ganzen also auf 14 Millionen Thaler festgestellt. Durch die erste Eisenbahn V wird die direkte Verbindung zwischen Berlin und Königsberg in V Preußen hergestellt und die bisherige Verbindung um 6 Meilen verkürzt. Der Minister stellt außerdem zwei Gesetz-Entwürfe V betreffend die Gewährung einer Staatsgarantie für die Hinter⸗ pommernsche Eisenbahn und die Sieg⸗Ruhr⸗Eisenbahn in Aus⸗ sicht. Es folgte sodann die Abstimmung über das in voriger Woche be⸗ rathene Gesetz. betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den seche östlichen Provinzen. Bei Namensaufruf erklärten sich 186 Abgeoronete für und 113 Abgeordnete gegen das Gesetz. Das Haus ging darauf zur Berathung über den Gesetz-Entwurf, betreffend die Landgemeinde⸗Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen, über. Der §. 1 des Gesetzes wurde schließlich ohne Debatte angenommen. b
Holstein. Ihehoe, 19. Februar. Am gestrigen Abend wurde noch eine Sitzung der Ständeversammlung gehalten. Den Gegenstand der Berathung machten die Schlußberathungen rück⸗ sichtlich der Ausschußberichte über die Gesetz⸗Entwürfe betreffend die Verfassung für Holstein und betreffend den Gebrauch des ge⸗ stempelten Papiers aus. Zum Entwurf des Verfassungs⸗Gesetzes waren zwei Amendements gestellt worden. Zum §. 3 des Entwur⸗ fes, welcher über die gemeinsamen Angelegenheiten der Gesammt⸗ monarchie und über die besonderen Angelegenheiten Holsteins handelt war vom Abgeordneten Grafen Th. Reventlow der Zusatz beantragt, daß die Verwaltung der holsteinischen Domainen ohne Einwilligung der holsteinischen Ständeversammlung nicht vom Ministerium für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg auf das Ministerium für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten übergehen könne, und daß sie ihre Einwilligung dazu nicht gebe. Ferner hatte der Ab⸗ geordnete Wyneken zu §. 15 des Entwurfes, betreffend das Nor⸗ mal⸗Budget, einen Zusatz vorgeschlagen, wonach zur Prüfung des Budgets und der Revision der jährlichen Staats⸗ Rechnung über die besonderen Einnahmen und Ausgaben Holsteins ein ständiger Ausschuß von fünf Mitgliedern der Ständeversammlung gewählt werden solle, welchem das Budget vom Ministerium vier Wochen vor der Zusammenberusung der ordentlichen Ständeversammlung zur vorläufigen Prüfung vorzulegen sei. Ueber diese Amendements,
sso wie über §. 7 des Entwurfes, betreffend die Aufhebung der
Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit, entspann sich eine längere Debatte. Rücksichtlich des §. 7 ist beschlossen, diesen Paragraph ausfallen zu lassen. Zu §. 17, betreffend die Theilnahme des Ministers an den Sitzungen der Stände⸗Versammlung, ist der Beschluß ge— faßt, daß dem Minister ein solches Recht nur in der Eigen⸗ schaft als Königlicher Commissair zustehe. Das oben erwähnte
mit Doppelgeleise nach Berlin; ferner einen Gesetzes-Entwurf
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Reventlow'sche Amendement ist angenommen, das Amendement vom Abgeordneten Wyneken dagegen abgelehnt. Mit dem mor⸗ genden Tage ist die Frist abgelaufen, welche der Stände⸗Ver⸗ sammlung zur Erledigung ihrer Geschäfte gesetzt war. (H. N.)
Württemberg. Stuttgart, 19. Februar. Der König hat den Fürsten Ernst v. Hohenlohe⸗Langenburg zum Prä⸗ sidenten der Kammer der Standesherren ernannt.
Großbritannien und Irland. London, 19. Februar.
Außer den Anleihe⸗Bedingungen wurden den gestern Nach⸗
mittags auf dem Schatzamte versammelten Kapitalisten von dem Schatzkanzler auch die Bedingungen der beabsichtigten Schatz⸗ schein⸗Konsolidirung mitgetheilt. Es sind folgende: Der Betrag der zu konsolidirenden Schatzscheine beläuft sich auf 3,000,000 Pfd. Hinterlegt werden am 26. Februar 1856 20 pCt. Die übrigen Einzaͤhlungen erfolgen am 13. März mit 20 pCt., am 29. März mit 30 pCt., am 10. April mit 20 pCt., am 24. April mit 10 pCt. Den Kontrahenten steht es frei, ob sie für die zu konsolidirenden Schatzscheine unter denselben Bedingungen, wie unter den für die Anleihe geltenden, kontrahiren wollen. Falls die Kontrahenten es vorziehen, in Geld, statt in Schatzscheinen, zu zahlen, wird dasselbe zu 100 Pfd. 5 Shill. für je 100 Pfd. in Schatzscheinen angenommen werden.
Auf mehrseitig an ihn ergangene Anfragen erwiderte der Schatzkanzler, der Gesammtbetrag der gegenwärtig vorhandenen
schwebenden Schuld belaufe sich auf ungefähr 23,000,000 Pfv. Wie
verlautet, beabsichtigt das Haus Rothschild, eine Liste sowohl für vie Anleihe, wie für die Konsolidirung der Schatzscheine aufzulegen; man erwartet, daß ein Rundschreiben dies im Laufe des heutigen Tages zur Kenntniß bringen wird. Der günstige Eindruck, welchen
die Nachricht von dem geringen Betrage der Anleihe gestern auf
der Börse hervorbrachte, ward einigermaßen durch die kurze Dauer der Einzahlungsfristen neutralisirt.
Lord Palmerston hatte gestern Nachmittags eine Audienz bei der Königin. — Die Königlichen Marine⸗Bataillone zählen gegenwärtig über 16,000 Mann. Der Admiralität ist vom eng⸗ lischen General⸗Konsul in Hamburg die Nachricht zugegangen, daß der Quartiermeister und 15 Matrosen des gescheiterten Schiffes ‚Polyphemus“, die sich in den beiden Booten befanden, von einem dänischen Schiffe gerettet worden und von Hjerting aus in Ham⸗ burg eingetroffen sind.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung verlas der Lord⸗Kanzler inen Brief Lord Wensleydale'’'s, in welchem derselbe es ablehnt, ich durch seinen Sachwalt vor dem Privilegien⸗Ausschuß vertreten zu assen. Das Haus konstituirte sich darauf als Privilegien⸗Ausschuß, und
nach längerer Diskussion zeigte Lord Lyndhurst an, er werde am Frei⸗ ag eine Resolution beantragen, in welcher es als die Meinung des Aus⸗ chusses hingestellt werde, daß weder das Patent Sir J. Parke’'s, noch as in Folge desselben ausgefertigte Einladungs-Schreiben, im Ober⸗ ause zu erscheinen, ihm ein Necht verleihe, im Parlament zu sitzen und eine Stimme abzugeben. Nachdem die Ausschuß⸗Sitzung vorüber war, ragte der Earl von Hardwicke, wann die Regierung die auf den Fall on Kars bezüglichen Papiere vorzulegen gedenke. Earl Granville lehnte s ab, eine bestimmte Antwort darauf zu geben. Der Earl von Albe⸗ narle überreichte eine Petition der Kaufleute von Singapur und anderen stindischen und chinesischen Handelsplätzen, und fragte, was für Schritte die Regierung gethan habe, um die Seeräuberei in den chinesischen Ge⸗ vwässern zu unterdrücken. Earl Granville entgegnet, der General⸗Gou⸗ erneur Ostindiens habe zu diesem Zwecke einen Dampfer des ostindischen Geschwaders detachirt.
In der Unterhaus⸗Sitzung stand auf der Tagesordnung die zweite Lesung des die Reform des irischen Kanzleigerichtes und die Verschmelzung der Encumbered Estates Court mit demselben betref⸗ fenden Gesetzentwurfes. Fitzgerald beantragte die Vertagung bis über sechs Monate, d. h. die Verwerfüng der Bill. Nach langer Debatte er⸗ klärte sich die Regierung damit einverstanden, die zweite Lesung bis über
14 Tage zu verschieben. 8
Frankreich. Paris, 19. Februar. Dem „Moniteur“ zu⸗ folge ist die Fregatte „Africaine“ von Konstantinopel vorgestern zu Toulon angelangt. Tags zuvor waren die Fregatte „Armida“ und die Corvette „Recherche“ nach dem Senegal abgegangen. — Ein Rundschreiben des Kriegs⸗Ministers schärft den Revisionsräthen ein, ihre Arbeiten zu beschleunigen, damit die letzte Aushebung von 140,000 Mann dem Heere baldigst einverleibt werden könne. — — Die Entbindung der Kaiserin wird zwischen dem 15. und 20. März erwartet 1
— 20. Februar. Morgen wird der Bevollmächtigte der Pforte bei den Konferenzen, Großvezier Aali Pascha, in Marseille er⸗ wartet. b
Der „Moniteur“ meldet, daß die Eröffnung der Konferenzen zu Paris bestimmt auf Montag den 25. d. M. festgesetzt sei.
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 14. Februar: „Der Finanz⸗Minister hat vorgestern in den Cortes seinen zur Deckung des Defizits bestimmten neuen Finanzplan verlesen. Die Consumos (Accise⸗Gebühren) sollen definitiv abgeschafft, dagegen die Octroi⸗Gebühren in allen Provinz⸗Hauptstädten und Seehäfen her⸗ gestellt und vom 1. April an erhoben werden. Die frühere Ver⸗ pachtung derselben fällt weg. Den Ertrag dieser Octroi⸗Gebühren veranschlagt der Minister auf 60 Millionen Realen und beabsichtigt zur
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weiteren Deckung des Defizits die Einführung von indirekten Steuern die in allen dem Octroi nicht unterworfenen Städten erhoben wer⸗ den sollen und die nicht blos die meisten Verbrauchs⸗Gegenstände, sondern auch den Grundbesitz und den Gewerbestand treffen würden. Den Gesammtbetrag der durch diese Steuern aufzubringenden Summe sollen die Cortes alljährlich feststellen;z die Regierung wird dann bestimmen, wie viel jede Provinz aufzubringen hat, und die Provinzial⸗Deputationen werden die Last auf die einzelnen Ge⸗ meinden vertheilen. Dieser neue Finanzplan, den die Budget⸗ Kommission schwerlich ohne Abänderungen gutheißen wird, machte gleich bei der Verlesung auf die Deputirten keinen günstigen Ein⸗ druck; von den Journalen wird er heute fast einmüthig mißbilligt, und fast alle erklären, daß sie die Beibehaltung der Accise dieser indirekten Steuer vorgezogen hätten. — In der vorgestrigen Cortes⸗ Sitzung wurden die zwölf ersten Kapitel des Finanz⸗Budgets ge⸗ Orense's erwiderte Herr Figuerola, daß sche Staatsschuld gegenwärtig 15,000 Millionen Realen strage. In der gestrigen Sitzung wurde ein Antrag von Gonzalez de la Vega, an den Kosten der Justiz 12 Millionen Realen zu streichen, trotz des Widerstandes des Finanz⸗Ministers, mit 6 “ ö“ in Erwägung gezogen.⸗— Die Regierung . LIöI“ in sämmtliche Kirchen Agenten, um die Fasten⸗ Predigten zu überwachen, in denen sich manche Geist⸗ liche die heftigsten Ausfälle gegen sie gestatten. Zu Malaga ward kürzlich ein Geistlicher, der vöon der Kanzel herab die Regierung nush gröbsten geschmäht und verflucht hatte, noch spät Abends auf Befehl des Civil⸗Gouverneurs verhaftet und ins Gefängniß abge führt.“ 8 “ „Eine Depesche vom 18. Februar lautet: „Vom 1. Juli ab müssen alle Briefe frankirt werden. — Man kündigt an, daß die Gesellschaft du Grand Central auf die Bewerbung um die Eisen⸗ bahn von Madrid nach Saragossa zu verzichten beschlossen hat.“
Italien. Turin, 16. Februar. In Abwesenheit des zu den Konferenzen abgereisten türkischen Gesandten Mehemed Dschemil ist Herr Mussurus mit der Führung der Gesandtschafts⸗ Angelegenheiten beauftragt worden. Die Deputirten⸗Kammer beschäftigte sich in ihrer gestrigen Sitzung mit einem Gesetz⸗Entwurfe, kraft dessen der Staat den dürftigen Clerus auf der Insel Sardinien mit einer Subsidien⸗ Summe in Form eines in die Kirchenkasse einzuzahlenden Darlehns von 700,000 Fr. zu unterstützen beabsichtigt.
Neapel, 16. Februar. Dem Vernehmen nach ist die Diffe⸗ renz mit England und Frankreich nunmehr völlig ausgeglichen. Parma, 15. Februar. Die Auflösung der unbesoldeten Censur⸗Kommission und die Betrauung der Polizei mit der Auf⸗ sicht über Druckwerke, für welche ein besonderer Beamter mit Gehalt angestellt wird, ist verordnet worden. Eine Kommission unter dem Vorsitze des Hof⸗Bibliothekars wird bei Einsprachen gegen die diesfälligen Beschlüsse entscheiden.
Türkei. Dem „Moniteur de la Flotte“ wird geschrieben, daß der Nord⸗ und Nordwestwind den ganzen Januar hindurch auf dem Schwarzen Meere geherrscht und namentlich auf dem armeni⸗ schen Plateau sich sehr empfindlich gemacht habe. Ein russischer Convoi von 75 Mann, welcher der kleinen in Kars zurückgelassenen Besatzung Lebensmittel bringen sollte, ist in einem Schneesturme, der 10 Stunden anhielt, bis auf den letzten Mann umgekommen Das Schneetreiben war so stark, daß der Schnee an manchen Stellen die Höhe der Festungsmauern von Kars erreichte. Die russischen Streitkräfte, welche im Gebirge lagern, sollen gleichfalls stark gelitten haben, durch den Schnee vom übrigen Lande ganz abgeschnitten und in-Gefahr sein, zu verhungern. 2
In Konstantinopel war am 7. Februar stark die Rede von der nahe bevorstehenden Ankunft von 20,000 Mann von der Krim-⸗ Armee. Ihr Abzug soll sofort nach Verkündigung des Waffen⸗ stillstandes erfolgen. Sie werden im Lager von Mazlak bis zum Schlusse der Konferenzen bleiben; dann erst werde ein Beschluß über ihre definitive Bestimmung erfolgen.
„Daily News“ hat zwei Lager⸗Korrespondenzen vom 5. Februar. Beide enthalten ausführliche Schilderungen über die Zerstörung des Fort Nicolas. Wir entnehmen dieser Schilderung Folgendes: Eine Zeit lang hatte das Feuern vom jenseitigen Ufer unsere Auf⸗ merksamkeit in Anspruch genommen, als plötzlich laute Exclama⸗ tionen uns veranlaßten, unsere Augen auf Fort Nicolas zu richten. Von der Westseite dieses mächtigen Baues her, kam lang⸗ sam eine dichte riesige Rauchwolke herangewälzt und hüllte die ganze Nachbarschaft des Forts in einen dicken Nebel. Zu gleicher Zeit empfanden wir ein schwaches Erdbeben und vernahmen einen Ton, der wie ferner Donner klang. Er war nicht laut und weckte kein Echo. Während wir noch unser Auge auf diese Scene richteten, begann am Ostende des Forts das Werk der Zerstörung. Die mächtigen Mauern thaten sich auseinander und stürzten nieder, und nur große Massen von Qualm und Rauch erhoben sich da, wo noch vor Augenblicken der mächtige Bau selbst gestanden hatte. Das Ganze machte einen um so zauberhafteren Eindruck, als es beinahe geräuschlos und bei lachendem Himmel geschah und