1856 / 48 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Paris. m 20 Fl. F. 150 Fl. 8 Vom Staat garantirte

Das Abonnement belträgt:

8n 8 8 8 ““ 8 88 32 25 Sgr. Berliner Börse vom 22. Februar 1856. m aue gzaten eehageagge g li ch

Imüsscher Wechsel- Fonds- und Geld-Cours.

8 1 8 11““ 1* 1 1 12 C11“

Pfandbriefe.

Kur- und Neumärk. 3 ¼ „[Ostpreussischee.. „[Pommersche [Posensche ... Schlesische.

·Sen

2b

Wien i 9 Augsburg 150 Fl. 2 ¾ Lit. B..

Leipzig in Cour. im 14 Thl. „Westpreuss Fuss 100 Thlr.. 99 12 Frhf. a. M. südd. W. 100 Fl. 56 20 ꝑRKentenbriefe. Petersburg 100 S. R Kur- und Neumärk. b Pommersche.. [Pposensche.. [Preussische. . . . .... v. Rhein- u. Westph.. 100 ¼ Sächsischee. 101 2[Schlesische......

101 Pr. Bk. Anth. Scheine

10¹¼ 0½, Friedrichsd'or.....

87 97 Andere Goldmünzen 149 E— AThI/ .. 112 ½ 111 ½

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Von von von von

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Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen Berl. Stadt-Obligat.

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100 ¼

Brief. Geld. 7f. Brief.

Geld. If. Brief. Geld. 7f. Brief. Aachen-Düsseld. 3 ½ 91 90 Münster-Hammer 4 94 93 do. Prioritäts-4 89 ¾ 89 Niederschl.-Märk. 4 94 ¼ 93 3

do. II. Emission 4 88 ¾ 88 ¼ do. Prioritäts-4 93 93 ¾ Aachen-Mastricht. 65 do. Conv. Prioritäts-4 do. Prioritäts-4 ½ 93 ¾ 93 ¼ do. do. III. Ser. 4 „.Berg.-Märkische..— 91 90 1do. IV. Serie do. Prioritäts-5 101 ½ Niederschl. Zweigb. —- 76 do. do. II. Serie 5 101 ½ 100 8 0berschles. Lit. A. 219 ½ 218 ¼ do. (Dortm.-Soest) 4 89 ½ do. Lit. B. 3 ¼ 186

ief. Geld. 1

FPk reußischen Staats-Anzeigers: 8 3 44 Mauer⸗Straste Nr. 54.

5 O⸗ 2 Alle Host-Anstalten des In⸗- und 8 1 5 E Aluslandes nehmen Sestelung an, lhüulr Berlin die Expedition des Koönigl.

Berl. Anh. Lit. A. u. B. —8 163 ¾ do. Prior. Lit. A. 4 do. Prioritäts-4 95 . do. Prior. Lit. B. 3 ¼ Berlin-Hamburger. [113 ½ do. Prior. Lit. D. 4 do. Prioritäts-4 102 102 ¼ do. Prior. Lit. E. 3 ½ do. do. II. Em. 102 Prinz Wilh. (St.V.)

Berlin-Potsd.- Magd. do. Prioritäts-5 do. Prior. Oblig. 4 93 ½ do. II. Serie. 5 do. do. Lit. C. 4 ½ 99 ¼ 99 Rheinische ““ So 60. VMit. D. 4 ½ 2 do. Quitgsb. (25 % E.) Se. Masestöt dar

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Dug 52 EEI1ö 3 SSSEIIIN en 1 2 t cderx

8

do. Prior. Oblig. 4 101 sdo. Prioritäts-Oblig. ·4 Bresl. Schw. Frb. alte 159 ½ 158 i/ do. vom Staat gar. 3 ½ 8 W11“ ritter

7 . do. do. neue Ruhrort-Cref.-Kreis

Cöln-Mindener 3 ½ 164 do. II. Serie.. . das Allgemeine Ehren 2 be

. Oblig. 42 100 ½ 100 Stargard-Posen. ... 6 gemeine Ehrenzeichen zu verleihen. do. do. II. Em. 5 103 ½ do. Prioritäts- Oo. dO. .. ... . 691 do. II. Emission

do. III. Emission4 91 Thüringer .

do. IV. Emission4 90 do. Prior.-Oblig. Düsseldorf-Elberf.] 141 140 ½ ³do. III. Serie

do. Prioritäts-4 91 ½ Wilh. (Cos.-Odhg.) alte 1 8

do. Prioritäts-5 101¼, 101 ¼¾do. neue Der Königliche Bau⸗Inspektor Hi

1

I“ bild zu Wittlich ist als Magdeb.-Halberst. do. Prioritäts- Ini Wasser n sass ““ Msgdch.-Inrrenn, 1 V 8 Königlicher Wasser⸗Bau⸗Inspektor nach Düsseldorf versetzt worden.

Nichtamtliche Notirungen. 1 1 8 1 Finanz⸗Mein

If. Brief. Geld. 7f. Brief. Geld. 1““ Zarskoje-Selo pro St fe. - 8 8 0 21 .*

Ausl. Prioritäts- Actien.

Amsterdam-Rotterdam 4 Cracau-Oberschlesische4 böthen-Bernburg. Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Frankfurt-Hanau Belg. Oblig. J. de l'Est, 4 ankfurt-Homburg. .. . do. Samb. et Meuse 4 acau-Oberschles..... iel-Altona ivorno-Florenz. Ludwigshafen-Bexbachs4 Mainz-Ludwigshafen. 4 Neustadt-Weissenburg 4 2 4 en 4

Mecklenburger 1 56 ¼ Nordb. (Friedr. Wilh.) 60

Braunschw. Bank. . . ...

Russ. Hamb. Cert. ...

71f. Brief. Geld. If. Brief. Geld. 8 8 1 1 Verfügung vom 24. Februar 1855 die bei Sal

Ausländ. Fonds. V Poln. neue Pfandbr... G“ 8 8 V do. neueste III. Emiss. - Transporten zu Grunde zu legenden Bedingun⸗

33 do. Part. 500 Fl....

16 ½ 115 Schwed. Oerebro Pfdbr. gen betveffend. 82 ¾ stgothische do. Ibeeih. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild. 83 ¾¼ Hamb. Feuer-Kasse... 105 104 do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl..

Weimar. Bank.. Oesterreich. Meta!!. . .. do. engl. do. Bank-Actien... do. National-Anleihe do. 1854r Pr.-Anl.

- 32 1 Die von Ew. ꝛc. mit Bericht vom 23sten v. M. vorgelegten Formulare zu Bedingungen und Verträgen ꝛc. für Salz⸗Transporte sind hier geprüft und, wie aus den Anlagen A. P. C. D. zu er⸗ sehen, modifizirt. do. Stiegl. 2. 4. Anl.4 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. „Statt der Bedingungen sür die Licitation ist nach dem For⸗ d. S 1““ N. Bad. do. 35 Fl... V mulare A. ein Ligitations⸗Protokoll vorzuschreiben, in welchem do. v. Rothschild Lst. 5 103 Schaumburg-Lippe do. W ekwotgf sonstige besondere Bedingungen unter Nr. 8 flgd. zu ver⸗ do. Engl. Anleihe. 4 ÿ½ 25 Thlr. merken sind. Bezüglich der Vertrags⸗Bedingungen ist davon ausgegangen,

do. Poln. Schatz-Obl. 4 80 9 Span. 3 % ml. Schuld. 1 do. dot Cert. L. A. ³do. 1 à 3 % steigende daß dem Unternehmer, bei möglichster Sicherung der Verwaltung,

Doo“ iꝓen

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do. do. L. B. 200 Fl. thunlichst freie Hand gelassen werde. V Zu §. 1 derselben muß behufs Erlangung billiger Frachten namentlich darauf Bedacht genommen werden, daß die Unternehmer

Berlin-Potsdam-Magdeburger 104 a 105 ½ gem.

Berlin-Stettiner 462 a 164 gem. Breslau-Schw.-Freib. neue 144 ½ a 145 gem ö die Anfuhr entweder von freien Stücken bewirken oder doch so

109 gem. M=⸗. g-Halbe 8 8 28 eini 8 5 ½ gem. Ludwigshafen-Bexbach 161 ½ a 162 ½ gem. No rd 8 8 1 felder 110 a 109 gem. Magdeburg-Halberstadt 207 a 208 gem. Rheinische 115 a 115 ½ gem udwigshafen-Bexbach zeitig als möglich zur Anfuhr aufgefordert werden, um solche ganz

ahn (Fried.-Wilh.) 60 ¼ a gem.

EBerlin, 22. Februar. Die Börse war in angenehmer Stim- 8

mung, und die Course der meisten Actien stellten sich wesentlich höher

als gestern.

Berliner Setrebüebörse vom 22. Februar.

Weizen loco 80 118 ABthlr.

1* 8 8

Waare mit 78 Rthlr. bez., Februar und Februar-März 75 ⅛½ 75 Rihlr bez. u. G., 75 ½ Br., Frühjahr 76 ½ 77 76 Rthlr. bez. u. G., 76 ½¼ Br., Mai-Juni 76 ¼ 76 Rthlr. bez. u. Br., 75 ¾ G., Juni- Juli 73 ½ 73 Athlr. bez. u. G., 73 Br. Gerste, grosse 54 —58 Rthlr. Hater loco 33 ½ 35 Rtj pr. 50 pfd. 34 BRthlr. Br. 33 ½ G. 1 1 Erbsen 76— 86 Rthlr.

Rüböl loco 16 % Rthlr. bez., 16 ⁄%¶ G., Februar u. Februar - März

16 Bihlr. Br., 16 ¾ G., März-April 16 ½ Kthlr. Br., 16 G., April-Mai 1416 12— ½ % Rthlr. bez. u. G., 16 ½ Br., September-Oktober 14 ½ ⁄, Kthlr. bez., 14 ½ Br., 14 ½⅛ G.

2

Spirituas loco ohne Fass 27 ½ ¼ Rthlr. bez, Februar u. Februar-

F

Roggen loco 84 —85pfd. 78 ¾ ½ Rthlr. pr. 82pfd. bez., Kündigunga-

v 8 nach ihrer Bequemlichkeit und ihrem Vortheile entsprechend aus⸗ 1111A1A4““ 111X“ 16 führen zu können. März 27 ¾.-—27 RKihlr. bez. u. G., 27 ½ Br., März-April 27 ¾ Kthlr. bez., Die Ausstellung von Konnoissementen erscheint, da der Unter⸗ 27 ¼ Br., 27 G., April-Mai 27 ½ 28 27 Rthlr. bez., 28 Br., 27 ½ G., nehmer d E EEE 92 3 27 G., 2—2 7 1111 nehmer den Empfang im Speditionsregister bescheinigt und den Mai-Juni 28 ½ 28 Rthlr. bez. u. G., 28 ½ Br., Juni-Juli 29 28 Rthlr. Fr chibrief erhäl zescher 70 1 8. Se, bh 2* rachtbrief erhält, welcher ihn verpflichtet und ohne dessen Abgabe Weizen still, ohne Kauflust. Roggen schliesst nach sehr fester 1 86 Salz nicht angenommen wird, entbehrlich, und nur etwa für Eröffnung zu etwas billigeren Preisen angeboten. Rüböl fest. Spiritus 1“ welche nicht auf allgemeinen Vertrag, sondern auf anfangs etwas fester, schliesst matt. 8 einzelnes Engagement ausgeführt werden, zweckmäßig. 8 Auch die Frachtbriefe können in d 1— Wei 58 F Ereslan, 22. Februar, 12 Uhr 54 Minuten Nachmitt. (Tel. Dep. wie die Anlage C. ersichtlich c Weise abgekürzt werden, 8 ; v ““ Anlage C. ersichtlich macht. Die dem Unternehmer au d. Staats -Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 97 ¾ G. Freiburger besonderen Wunsch Zaestellte C I1“ 1 - Actien 157 ½ G., neuer Emission 4142 ½ G. Oberschlesische Actien Lit. 8 9 . unsch 88 gelte 88 Empfangsbescheinigung (Anlage E.) A. 220 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 186 ¾ Br. Oberschlesi- künftig gemäß der Bestimmung §. 7 der Vertragsbedingungen sche Prioritäts-Obligationen D. 90 G. Oberschles. Prioritäts-Obliga- nicht mehr auf der Rückseite des Formulars zu Frachtbriefen zu tionen E. 80 Br. Kosel-Oderberger 211 ¾ Br., neuer Emission 178 Br. 8 drucken sein. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligationen 89 ¾ Br. Neisse-Brieger Actien 1 Endlich gebe ich anheim, zu den Transportverträgen das an⸗ 73 Br. 8 in . iegende Formular D. benutzen zu lassen. 8 Spiritus pr. 8 8 60 nn bei 8 g9 Berlin, den 24. Februar 1855. Feize iss. 55 140 S lb. 53 130 Sgr. oggen 97—4 Sgr. L116““ b Cere 65 —75 Ha10* 355*43 Sgr. 5 D“ 98 Der General-Direktor der Die Stimmung war günstig, die Course jedoch wenig verändert. 68

8

An R öniglichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗ ath und Provinzial⸗Steuer⸗Direktor

8

Redaction und Rendantur: Schwieger. 1

der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchd ruckerei. (Mitbolhh Decker.)

Berlin-Stettiner Hdo. (Stamm-) Prior. 4 . 88

) 1 Dem ersten Alkalden der Stadt Puerto di Sta. Maria in Spanien, Don Rafael Laffitte, den Rothen Adler⸗-Orden do. d, b V dr Klasse, dem Superintendenten, Pastor primarius Keller zu C“ CgeeIai 3 91 Sprottau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem berit⸗ 4o. Prioritäts-4 ½ 99 ½ 0 rioritäts 8 tenen Steuer⸗Aufseher Friedrich Ohnesorge zu Sangerhausen

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1 1 den ꝛc. Gemäß Verfügung des ꝛc ie Lici . 88 8;S 8 . 5 Aje 2 tion des Salztransports voen ach Den erschienenen wurde Nachstehendes eröffnet: . 9 1) der Transport wird auf das Jahr (zuvörderst auf das Jahr sodann auf ie bvei Fahre. verdungen; ²) die jaͤhrliche Transportmenge beträgt etwa Tonnen; 3) 5 11““ hat die beiliegenden (Anlage B.), von den drei Mindestfordernde zeichnenden Vertr ingur hert ea. stfordernden zu zeichnenden Vertragsbedingungen zu 4) Gebote für Andere werden nur auf Gr riftli 2 und schriftlicher V angenommen. 5) Die in den Vertragsbedingungen gedachte Caution ist auf 1 feestgesetzt und davon der bierte Theil im heutigen Termine zu depo⸗

Iniren oder sicherzustelle .

6) Der Termin wird heute um ausgeschlossen. 2 7) Die drei Mindestfordernden bleiben an ihr Gebot drei Monate ge⸗ . bunden, wͤährend welcher Frist es dem Provinzial⸗Steuer⸗Direktor äusteht, einem der Mindestfordernden den Zuschlag zu ertheilen. E1 erfolgten für die Anfuhr der Tonnen Salz nachstehende 3 ) esNe

Bedingungen für die Salzanfuhrvertraͤge. 2 1 7

Dem Salzanfuhr⸗Unternehmer wird zu Anfang jeden Jahres di Menge des anzufahrenden Salzes mitgetheilt; er 1 sich 8 Laufe des Jahres erforderlich werdende oder sonst angeordnete Vermeh⸗ rung oder Verminderung gefallen lassen. Dem Unternehmer wird in der Wahl der Transportzeit jede zu⸗ läͤssige Freiheit gelassen werden, soweit es 1) der empfangenden Faktorei gestattet, oder wenn ni 2) der Bestand der vorhandenen Faktorei eine Verminderung erheischt Ueberdies muß ““ 3) die empfangende Faktorei stets einen, für zwei Monate oder fůür Reeinen andern von dem Hauptamte zu bestimmenden Zeitraum aus⸗ reichenden Vorrath an Salz jeder Art, so wie in den verschiedenen Gebinden haben, und jedenfalls die nach §. 1 festgesetzte Jahres⸗ menge rechtzeitig vor Ablauf des Jahres bhingeschafft werden. Wenn es aus diesen oder anderen Nücksichten nöthig wird, die An⸗ fuhr zu vermehren oder mit derselben einzuhalten, so mut der Unterneh⸗ mer den diesfälligen Anforderungen pünktlich genuͤgen. Wenn er dies unterläßt, so erfolgt die Besorgung der Anfuhr auf seine Kosten und der Unternehmer hat außerdem für den sonstigen, dem Fiskus erwachsen⸗ den Nachtheil Entschädigung zu leisten, nach Umständen die Kosten der Unterbringung des Salzes zu tragen. Zu jedem beabsichtigten Salztransport hat der Unternehmer von der Empfangs⸗Faktorei eine schriftliche Anweisung zu erfordern, gegen deren Abgabe er bei der versendenden Faktorei das Salz empfängt.

Der Unternehmer muß sich das Salz zuwiegen lassen und sich von der Unverletztheit der Umschließung überzeugen. Er hat die Abnahme vom Stapel, die Anfstellung des Salzes und der Gewichte auf die Waage und das Aufladen von der Waage auf das Fuhrwerk, welches reinlich und gegen Nässe geschützt sein muß, nach den Anordnungen der Versandts⸗ faktorei zu besorgen. Derselbe quitlirt über den Empfang des Salzes, und erhäͤlt hierauf einen nach beiliegendem Muster (Anlage C.) ausgestell⸗ ten Frachtbrief, dessen Inhalt er 8 hat.

Die Vergütung der Abgaben! für Benutzung der Communications⸗ anstalten an Chausseen, Brücken, Fäͤhren ꝛc. ist in dem Frachtlohn begriffen. Bei denjenigen Hebestellen aber, bei welchen den, für unmittelbare Rechnung des Staats bewirkten Transporten ein Anspruch auf Befreiung von Communicationsabgaben tarifmäßig zusteht, kommt eine solche Befreiung auch demjenigen Fuhrwerke zu statten, welches die Hebestelle in Aus⸗ führung dieses Vertrages passiren muß; dasselbe darf aber auf dem Hin⸗