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Bekanntmachung vom 23. C.“ fend die Errichtung 1“ 8 zu Koblenz. w eteit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Okto⸗ In Gemaß e, es Sgrrichtung einer von dem Bank⸗Comtoir ber 8 — 3 ängigen Kommandite der Preußischen Bank in Koblenz in Ko 9 1 Fonlen. Ueber den Geschäftsumfang und die Eröffnung vt wird das Haupt⸗Bank „Direktorium das Nähere bekannt machen. 88 Berlin, den 23. Februar 1856. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der Preußischen Bank. von der Heydt.
. bisherige Intendantur⸗Secretair Dreger von der Mili⸗ tair⸗Intendantur des 4. Armee⸗Corps, ist zum Geheimen revidiren⸗ den Kalkulator ernannt.
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Tages⸗rdnung.
am Mittwoch, den 27. Februar 1856 EEEEVitta s 1l uhr....8
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Bericht der Kommission für Verfassungs⸗Angelegenheiten über;
den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des
Artikels 88. der Verfassungs⸗Urkunde. Bericht der Kommission für das Justiz⸗Wesen, über den Ent⸗ wurf des Gesetzes, betreffend die Abänderung einiger Bestim⸗ mungen des Strafgesetzbuchs. ““
Bericht derselben Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, etreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Feld⸗
Polizei⸗Ordnung vom 1. November 1847. Bericht derselben Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen des Einführungs⸗Gesetzes zum Strafgesetz⸗
Beerlin, 25. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Landes⸗Oekonomie⸗Rath Thaer zu Möglin, im Kreise Ober⸗Barnim, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Ehrenlegion; so wie dem Major von Bosse à la suite des 32sten Infanterie⸗Regiments, zur An⸗ legung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehe⸗ nen Ritterkreuzes des Guelphen⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtamntliches.
Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der König nahmen vorgestern Vormittag verschiedene Vorträge ent— gegen, arbeiteten Nachmittag mit dem Minister⸗Präsidenten und besuchten Abends die Musik⸗Aufführung in der Sing⸗Akademie. Ihre Majestät die Königin, Allerhochstwelche Vormittag das Treibhaus des Fabrikbesitzers Borsig in Moabit besichtigt hatte, beehrte Abends die Vorstellung im Schauspielhause: „Heinrich IV.“ mit Allerhöchstihrer Gegenwart.
Am gestrigen Tage wohnten Ihre Majestäten der König und die Königin in der Königlichen Schloßkapelle zu Char⸗ lottenburg dem vom General⸗Superintendenten Hofprediger Hoff⸗ mann gehaltenen Gottesdienste bei. Mittags fand bei Allerhöchst⸗ denenselben Diner en Famille statt und Abends eine kleine musi⸗ kalische Unterhaltung, in welcher die Damen Herrenburg⸗Tuczeck, Heffner und Scheuten, so wie der Königliche Sänger Salomon, Hof⸗Pianist Dr. Kullack und der Violinist Bachmann mitwirkten. Das Herrenhaus nahm in seiner eilften Sitzung am
ve Se. M. wiederholt den Antrag wegen Abänderung des Artikels 107 der Verfassungs⸗Urkunde an und erörterte darauf eine Peti⸗ tion, welche die Wiedereinführung der Prügelstrafe bezweckt und von der entsprechenden Kommission des hohen Hauses der König⸗ lichen Staats⸗Regierung zur Erwägung empfohlen war. Nach län⸗ gerer Debatte wurde der Kommissionsantrag angenommen.
In der Sitzung des Abgeordneten⸗Hauses am 23. d. Mts. wurde in zweiter Abstimmung bei Namensaufruf mit 207 gegen 96 Stimmen das Gesetz über die Landgemeinde⸗ Ordnungen der 6 östlichen Provinzen angenommen. Es folgte die nochmalige Berathung des Gesetzentwurfs über Abänderung des Art. 42 und Aufhebung des Art. 114 der Verfassung. Der Minister⸗Präsident nahm das Wort für den Entwurf, der mit 199 gegen 105 angenommen wurde.
Hannover, 23. Februar. Die heutige „Hannov. Zeitung“ bringt unter ihren amtlichen Nachrichten folgende Königliche Pro⸗ clamation, den Zusammentritt der allgemeinen Stände⸗ Versammlung betreffend:
Georg der Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumber⸗ land, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛc. Wir bestimmen hier⸗ durch Mittwoch den 2. April zur Eröffnung der durch Unsere Procla⸗ mation vom 1. Nobember v. J. berufenen allgemeinen Stände⸗
Versammlung.
Sämmtliche zum Eintritt in eine der beiden Kammern Berechtigten haben das Erblandmarschallamt hieselbst spätestens am Tage vorher durch eine schriftliche Anzeige von ihrer Anwesenheit in hiesiger Stadt zu be⸗ nachrichtigen.
Gegeben Hannover, den 22. Februar 1856.
(L. S.) Georg Rex. von Brandis. Graf Kielmansegge. von Vothmer. von der Decken. von Borries. Graf Platen⸗Hallermund.
Ich bezeuge hierdurch, daß vorstehende Königliche Proclamation, nach erfolgtem Vortrage des Inhalts, von Sr. Majestät dem Könige in meiner Gegenwart eigenhändig unterschrieben worden ist.
Hannover, den 22. Februar 1856.
Roscher, General⸗Secretair des Ministeriums des Innern. MNeuß. Gera, 21. Februar. Gestern wurde hierselbst der Landtag für das Fürstenthum Reuß j. L., bestehend aus 19 Mit⸗ gliedern, eröffnet. Der Minister Dr. von Geldern verlas die Eröffnungsrede, in welcher zuerst einige Gesetzvorlagen, deren Berathung vor allem nothwendig sei, z. B. über Expropriationen behufs der Anlegung der Eisenbahn von Weißenfels nach Hof ꝛc., gedacht, sodann aber erklärt wurde, daß der seit Juli 1854 regierende Fürst, Heinrich LXVII., däs von seinem Regierungs⸗ vorgänger Heinrich LXII. im Jahre 1852 mit dem damaligen Land⸗ tage vereinbarte promulgirte und publizirte Staatsgrundgesetz, vom 14. April 1852, nicht in allen Theilen als ihn bindend anerkennen könne, sondern die in besonderer Vorlage gemachten Abänderungs⸗ Vorschläge zur Beschlußfassung des Landtags zu bringen sich be⸗ wogen sehe. Die Vorlegung dieser Abänderungs⸗Vorschläge ist heute schon erfolgt, und sollen nach denselben der Abschnitt II. (Grundrechte, so weit sie nach der Revision vom Jahre 1852 übriggeblieben), eben so Abschnitt III. der Verfassung ganz weg⸗ fallen, eben so das Wahlgesetz dahin abgeändert werden, daß der Fürst von Köstritz 1 Stimme im Landtag, dagegen die Ritterguts⸗ besitzer 3 Stimmen, die gesammten Städte 4 Stimmen und die gesammten Bauern 3 Stimmen im Landtage erhalten sollen. (D. A. Ztg.)
Frankfurt, 23. Februar. In der Bundestags⸗Sitzung vom 21sten d. M. überreichte der Kaiserlich österreichische Präsidial⸗ Gesandte in Gemäßheit Bundes⸗Beschlusses vom 19. Oktober 1838, die Errichtung besonderer Austrägalsenate bei den obersten Ge⸗ richten betreffend, das Verzeichniß der seit Beginn des Jahres 1856 den Austrägalsenat für den deutschen Bund bildenden Mit⸗ glieder des K. K. obersten Gerichts⸗ und Cassationshofes zu Wien.
Der Gesandte von Baiern stellte Namens seiner höchsten Re⸗ gierung, auf Grund des Art. 64 der wiener Schlußakte, drei An⸗ träge auf gemeinsame Regelung mehrerer Angelegenheiten allge⸗ meinen Interesses durch die Bundes⸗Versammlung, und zwar:
1) auf entsprechende Einleitung, um die Gesetze über Heimath
und Ansässigmachung innerhalb des ganzen Bundesgebiets mehr in Einklang zu bringen, und um hierdurch die Schwierigkeiten und Belästigungen zu beseitigen, welche die dermalen bestehende Ver⸗ schiedenartigkeit der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen für die Regierungen wie für Unterthanen im Gefolge hat; -2) Auf gemeinsame Organisation der Auswanderung zu dem Zweck, daß die Auswanderer nicht dem Zufall und der Spekulation Preis gegeben wären, sondern in angemessenen Gegenden Aus⸗ sicht auf eine sichere Existenz gewönnen, dabei aber auch ihr Deutschthum bewahren und mit dem Vaterlande in einer beiden Theilen zum Vortheil gereichenden Beziehung verbleiben könnten, und
3) auf Herbeiführung einer allgemeinen deutschen Handels⸗
gesetzgebung, in welcher die durch den Zollverein und den von diesem Vereine im Jahre 1853 mit Oesterreich abgeschlossenen Zoll⸗ und Handelsvertrag gewonnene Grundlage, zu unverkennbarem Vortheile für Handel und Industrie, eine weitere gemeinsame Ent⸗ wickelung fände.
Die Bundesversammlung beschloß, den Antrag unter Nr. 1 an den wegen Feststellung allgemeiner Normen über die Heimaths⸗
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verhältnisse bereits bestehenden, unter Nr. 3 aber an den handels⸗
politischen Ausschuß zu weisen, endlich zur Berathung des Antrags
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unter Nr. 2 in der nächsten Sitzung eine besondere Kommission zu wählen.
Weiter wurde von den vereinigten Ausschüssen für die orien⸗ talischen und Militair⸗Angelegenheiten über die in der Sitzung vom 7. Februar von dem K. K. österreichischen Gesandten gemachte Mittheilung bezüglich der orientalischen Angelegenheit und der dies⸗ falls zum Zwecke der Wiederherstellung des Friedens in jüngster Zeit gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstattet, worauf die Versammlung einstimmig den Ausschuß⸗Anträgen entsprechenden Beschluß faßte. 1
(Dieser Beschluß lautet: Der deutsche Bund — im Anschlusse an seine Beschlüsse vom 24. Juli und 9. Dezember 1854, dann 8. Februar und 26. Juli 1855 erkennt in den vom Kaiserlich österreichischen Hofe dem Kaiserlich russischen Kabinet empfohlenen, von sämmtlichen kriegführenden Mächten angenommenen Präliminarien mit Dank und Befriedigung die Grundlagen, auf welchen die Herstellung des allgemeinen Friedens fest und dauerhaft herbeizuführen ist. Daß dies bald ge⸗ schehe, erkennt der Bund als ein europäisches Bedürfniß an. Demgemäß wird er sich die Aufrechthaltung jener Grundlagen auch zu seiner eigenen Anfgabe stellen, unter Vorbehalt seines freien Urtheils, rücksichtlich der von den kriegführenden Mächten vorzubringenden Spezialbedingungen. In Würdigung der in dieser Richtung bereits von Oesterreich und Preußen vorgenommenen Schritte, spricht der deutsche Bund die ver⸗ trauensvolle Zuversicht aus, daß beide hohe Regierungen auch fernerhin den Interessen des Gesammtvaterlandes ihre dankenswerthe Fürsorge und Aufmerksamkeit widmen werden.)
Endlich wurde von dem Ausschusse für das Bundes⸗Finanz⸗ wesen, unter Darlegung der Kassenverhältnisse, eine Matrikular⸗ umlage zur Bestreitung der Ausgaben für die Centralverwaltung des Bundes beantragt, worüber die Abstimmung ausgesetzt wurde, und von der Reclamations⸗Kommission Berichte über Privateingaben erstattet, die ohne allgemeines Interesse sind. (Fr. P. Z.)
Württemberg. Stuttgart, 22. Februar. Die zweite Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung die Wahl dreier Kandi⸗ daten für die Präsidentenstelle vor. Im ersten Skrutinium erhielt der seitherige Präsident Staatsrath Römer 66, im zweiten Staatsrath Duvernoy 56, im dritten Rechtskonsulent Probst 48. Stimmen.
Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. Die amtlichen Berichte über Handel und Schifffahrt wäh⸗ rend des Jahres 1855 sind veröffentlicht und liefern ein in jeder Hinsicht befriedigendes Ergebniß. Der Werth der Ausfuhr be⸗ lief sich auf 97,364,655 Pfd., während er im vorhergehenden Jahre 97,184,726 Pfd. und im Jahre 1853 98,933,781 Pfd. be⸗ trug. So ist also nach den gewaltigen Anstrengungen zweier Kriegs⸗ jahre die Ausfuhr so gut wie gar nicht gesunken. Was die Ein⸗ fuhr betrifft, so ist auch in Bezug auf sie fast gar keine Verände⸗ rung merklich, und Alles in Allem genommen darf man wohl be⸗ haupten, daß weder der inländische, noch der auswärtige Handel Englands durch feindliche Waffen oder durch die Kosten der Kriegs⸗ rüstungen berührt worden ist.
Bei Eröffnung der heutigen Börse erfolgten Angebote für den neuen konsolidirten Fonds zu 1 ¼ pCt. Prämie.
Ein zu Spithead liegendes Geschwader, bestehend aus den Schiffen „Imperieuse“ (51 Kanonen), „Euryalus“ (51), „Py⸗ lades“ (21), „Dragon“ (6) und „Falcon“ (17), wird schon in die⸗ sen Tagen als Vorläufer der großen Ostsee⸗Flotte nach dem baltischen Meere abgehen. Die erwähnten Schiffe sind sämmtlich bereit, in See zu stechen, und werden unter Befehl des Kapitäns Watson stehen. Wenn sie den Belt vom Eise frei finden, so segeln sie zuvörderst nach Kiel und warten dort weitere Befehle der Ad⸗ miralität ab. Die Blokade wird von dem Charakter und Fortgang der pariser Unterhandlungen abhangen. Der „Arrogant“ (47 Kanonen) wird gleichfalls zu diesem Geschwader stoßen. Auf den Werften zu Chatham arbeiten 150 Arbeiter aufs eifrigste an der raschen Vollendung des Kanonenbootes „Wanderer“, welches in der zweiten Woche des Monates März seefertig sein soll. Das Fahrzeug hat 670 Tonnen Register und wird mit zwei Lancaster⸗ Kanonen (68⸗Pfündern) und drei 32⸗Pfündern armirt.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung zeigte Lord Panmure die Ernennung einer Königlichen Kommission an, welche die in dem Berichte der beiden Krim⸗Kommissare gegen gewisse Offiziere erhobenen Beschuldi⸗ gungen prüfen soll. Der Earl von Hardwicke meinte, der Ober⸗Befehls⸗ haber des Heeres hätte einen solchen Schritt schon längst thun sollen. Die Offiziere, deren Benehmen man getadelt habe, seien in eine sehr miß⸗ liche Lage versetzt worden, indem sie sich genöthigt gesehen hätten, ihre Ver⸗ theidigung in den öffentlichen Blättern zu führen, was für die Disziplin des Heeres und für den Dienst gefährlich sei. Lord Panmure entgegnete, die Regierung habe den vollständigen Bericht erst am 22. Januar er⸗ halten und sei bis dahin nicht im Besitze von Mittheilungen gewesen, auf Grund deren sie hätte handeln können. Zwar habe sie einen ersten Be⸗ richt schon im Juni erhalten; doch sei dieser sehr dürftig und mager ge⸗ wesen, habe sich nur auf ein einziges, nicht unter der Kontrolle des Ober⸗ Befehlshabers stehendes Departement bezogen, und sei durchaus von keinen Beweisstücken begleitet gewesen. Die neu ernannte Unter⸗ suchungs⸗Kommission, welche die Vertheidigung der angeklagten Offi⸗ ziere anhören solle, bestehe aus einer Anzahl von Generalen. Als Ant⸗ wort auf eine Frage des Earl von Ellenborough erklärte Lord Pan⸗ mure, die Kommission werde auch Zeugen vernehmen.
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spricht die Ansicht aus, daß das Verfahren der Regierung leicht sehr be denkliche Folgen nach sich ziehen könne. Nachdem die Regierung den Bericht der beiden Krim⸗Kommissare geprüft, hätte sie dem Parlamente, als sie ihm denselben vorlegte, erklären müssen, was sie in der Sache zu thun gedenke. Die Gelegenheit, sich zu vertheidigen, hätte man den Lords Cardigan und Lucan vor Abfassung des Berichtes geben müssen; dann würde eine zweite Untersuchung überflüssig geworden sein. Es liege eine Beleidigung der von der Regierung nach der Krim gesandten Kommissare darin, daß man nach Veröffentlichung ihres Berichtes noch eine neue Unter suchung anstelle. Earl Granville führte als Praͤcedenzfall die nach der Con vention von Lintra angeordnete Untersuchung an. Lord Brougham Sinne wie Earl Grey aus. Earl von Derby beantragt die Vorlegung von Papieren, in welchen die Befugnisse des 1t 89 Oberbefehlshabers des Heeres definirt werden. “ dieser ö er, daß das Parlament genau erfahre, leder dieser beiden Beamten zu thun habe. In der vorigen Session habe er versucht, Auskunft darüber zu erhalten; doch habe ihm dies hcce et e 1.e nur eine Menge von Dingen aufgezählt E4“ 8 ee“ thun könne. Die Antworten, I 8189” gegeben habe, seien somit blos negativer Natur gewesen. durch die in letzter Zeit in Bezug auf das Kriegs⸗Departement vorgenommenen Neuerungen sei der Einfluß des Kriegs⸗Ministers bedeutend gestiegen. Er wünsche nun zu wissen, ob auch nach Einfüh⸗ rung dieser Veränderungen die Kontrole über die Disziplin, die Stellen⸗ 1“ “ Heere ganz in den Händen des Ober⸗ Rcglac kfelde bon 8- L wegen glänzenden Benehmens auf dem habes Fe herrn befürworteten und von dem Ober⸗Befehls⸗ ber glan sanctionirten Auszeichnungen auch dem Kriegs⸗Minister zur Begutachtung vorgelegt würden, und ob derselbe die Empfehlungen des auf dem Kriegsschauplatze kommandirenden Generals unberücksichtigt lassen könne. Er wünsche ferner zu erfahren, ob Viscount Hardinge oder Lord Panmure für die Beförderung Lord Cardigan's und General Airey’s verantwortlich sei. Er wünsche ferner zu erfahren, ob es wahr sei, daß Lord Hardinge den Bericht der Krim⸗Kommission nicht eher erhalten habe, als bis derselbe dem Oberhause vorgelegt worden sei. Man behaupte, daß die Regierung Lord Hardinge den Bericht vorenthalten habe, obgleich Lord Panmure schon im Juni im Besitze desselben gewesen sei. Durch die Abschaffung des Feldzeugamtes als eines besonderen Zweiges der Militair⸗Verwaltung sei die Verwirrung nur noch größer geworden, und eine fklare Abgräͤnzung der Pflichten jedes einzelnen Departements im Heerwesen sei unumgänglich nothwendig. Wenn diese Functionen nir⸗ gends schriftlich niedergelegt seien, so müsse dies noch geschehen. Lord Panmure wiederholt nochmals, daß der bereits im Juni eingetroffene Theil des Krim⸗Berichtes zu dürftig gewesen sei, als daß die Regierung auf Grund desselben irgend etwas häkte thun können. Was die Pflichten, des Kriegsministers angehe, so habe derselbe die ganze Civil⸗Verwaltung des Heeres unter sich, überlasse dem Ober⸗Befehlshaber jedoch, wenn auch mit Vorbehalt der Gutheißung von Seiten der Negierung, alles, was sich auf Disziplin, Stellen⸗Besetzung und Avancement beziehe. Wo es sich um die höheren Stellen im Heere handle, sei es Brauch, daß der Ober⸗ Befehlshaber bei Verleihung derselben die Genehmigung des Kriegs⸗ Ministers nachsuche. Für die Beförderung Lord Cardigan's und General Airey's sei er ganz in demselben Grade verantwortlich, wie Lord Hardinge. Allein es sei ein Irrthum, wenn man annehme, daß der Ober⸗Befehls⸗ haber dem Parlamente nicht verantwortlich sei, und eben so irrig se 88, wenn man sage, das Parlament habe keine Kontrole über das Heer, da ja doch das Haus der Gemeinen die Mittel zur Bezahlung desselben ver⸗ leihe und seinen Fortbestand durch die jährlich erlassene Meuterei⸗Akte sichere. Wenn man das Stellenvergebungsrecht einem Minister verleihen wollte, so würde die Nation keinen Vortheil davon haben. Lord Hardinge bemerkt, als er Lord Cardigan und General Airey ihre jetzigen Posten verliehen, habe er nichts von den gegen sie erhobenen Anklagen gewußt. Lord Derby zieht hierauf seinen Antrag zurück.
In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung zeigte Lord Palmerston in ähnlicher Weise, wie Lord Panmure im Oberhause, die Ernennung der Untersuchungs⸗Kommission in Bezug auf den Krim⸗Bericht an. Er bemerkt, daß dieselbe blos aus Militair⸗Personen, und zwar aus lauter solchen bestehen werde, die nicht auf der Krim gedient haben, und daß dem Publikum der Zutritt zu den Sitzungen der Kommission nicht gestattet sein werde. — Sir J. Walmsley beantragt folgende Resolution: Es würde den sittlichen und geistigen Fortschritt der arbeitenden Klassen unserer Hauptstadt fördern, wenn die Saäammlungen von Natur- und Kunst⸗ Gegenständen im britischen Museum und in der National⸗Gallerie dem Publikum Sonntags nach dem Morgen⸗Gottesdienste zur Besichtigung offen ständen.“ Dem gemeinen Manne, bemerkt der Antragsteller, würde auf diese Weise nicht nur eine anständige Unterhaltung an Sonntags⸗ Nachmittagen geboten, sondern zugleich auch ein Mittel, seinen Geschmack zu verfeinern und seine geistigen Fähigkeiten zu entwickeln. Auch die Wirkung auf den Lebenswandel der arbeitenden Klasse würde eine sehr günstige sein. Der Einwand, daß eine Entweihung des Sonntags in seinem Antrage liege, sei nicht stichhaltig. Auch er glaube, daß der Sonntag ein Tag der Ruhe sein müsse; allein was für eine Verbindung zwischen der Oeffnung des britischen Museums und einer Entheiligung des Sabbaths bestehe, vermöge er nicht einzr sehen. Daß es eine Sonntagsfeier gebe, betrachte er als eine der größ⸗ ten Segnungen auf Erden; allein die Erfahrung lehre, daß moralische und religiöse Gesinnung des Volkes keineswegs durch Zwangsmaßregeln gefördert, vielmehr ein religionsfeindlicher Geist dadurch genährt werde. So lange Sonntags die Klubs und Parks offen seien und selbst Soiréen stattfänden, die Museen und Galerieen hingegen geschlossen seien, gebe es ein anderes Gesetz für den Reichen, als für den Armen. Sir J. Shelley unterstützt den Antrag. Pellatt beantragt als Amen⸗ dement, man möoͤge die Gelegenheiten zum Besuche der Museen und Kunstsammlungen an den Wochentagen vermehren und das britische Museum an fünf Tagen der Woche dem Publikum zugänglich machen
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