1856 / 55 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 z better hat Eis- Filsit, 1. März. Das anhaltende Thauwetter hat die V bece 92 so geschwaͤcht, daß solche von Fuhrwerken V b ver kann. Es ist daher heute das Ueber⸗ nicht mehr passirt werden Memel⸗Relais wieder eingerichtet worden. Fußgänger passiren den Strom auf Bretterstegen, der Transport der Collis erfolgt für jetzt Hanbsch grar. Nach fast achtwöchentlicher Abwesenheit öu“ uns gestern Nachmittags um 4 Uhr das Glück zu Theil, 81. Königliche Hoheit die P rinzessin von Preußen in Be⸗ gleitung Höchstderen Tochtér, der Prinzessin Louise Königl. I Hoheit, im erwünschtesten Wohlsein über Mainz wieder hier eintreffen zu sehen. Besondere Empfangs⸗Feierlichkeiten fan⸗ den auf hohen Wunsch nicht statt, und hatten nur der Ehren⸗. breitstein, die Rheinbrücke und die Königliche Regierung geflaggt Kobl. tg. 1 ebl, 3,92. Dresden, 1. März. Die Rückkehr Sr. Majestät es Königs aus Prag ist gestern Abend erfolgt, die Sr. König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen wird morgen früh erfolgen. (Dr. J9 Altenburg, 1. März. Die Besserung im Befinden unseres Erbprinzen ist leider nicht von Bestand gewesen; derselbe ist gestern Abend 6 Uhr zur großen Betrübniß des Herzoglichen Hofes ver⸗ ieden. (L. Ztg.) .“ 8 11“ 29. Februar. Die heutige „Kass. Ztg.“ meldet in ihrem amtlichen Theile: „Se. Königliche Hoheit der Kurfürst haben Allergnädigst geruht, den Staatsrath Friedrich Heinrich Ernst Leopold Scheffer zum Minister des Innern zu ernennen. 1 v Baiern. München, 1. März. Das neueste Bülletin über das Befinden Ihrer Majestät der Königin ist von heute und lau⸗ tet: „Ihre Majestät hat die Nacht gut geschlafen, ist ohne Fieber und macht solche Fortschritte in der Besserung, daß weitere Bülletins nicht mehr aufgelegt werden. Gietl.“ Oesterreich. Triest, 28. Februar. Die niederländischen Gesandten Lynden und Hardenbrog sind aus Japan mit dem Lloyd⸗ dampfer „Bombay“ über Alexandrien hier eingetroffen. Frankreich. Paris, 1. März. Der „Moniteur“ enthält, außer einer Anzahl von Ordens⸗Verleihungen und zwei Ernen- nungen zu Obersten, an der Spitze seines nichtamtlichen Theiles naachstehende Mittheilung: „Der Kaiser wird am Montage, den 3. März, punkt 1 Uhr im Marschalls⸗Saale des Tutllerieen⸗ Palastes die Eröffnung der gesetzgebenden Session von 1856 in Person vornehmen und den Eid derjenigen Herren Mitglieder des Senats und des gesetzgebenden Körpers empfangen, welche diese Foͤrmlichkeit noch nicht erfüllt haben. Alle Personen, die berufen sind, einen Theil des Gefolges des Kaisers zu bilden, so wie auch das diplomatische Corps, die Kardinäle, die Minister, die Mar⸗ chälle, die Admirale, die Großkreuze des Kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion und die nicht dienstthuenden Offiziere der Hofhaltun⸗ gen Ihrer Majestäten und Ihrer Kaiserlichen Hoheiten, werden über die Treppe des Pavillons de Flöoöre eintreten. Die Mitglieder der drei großen Staatskörper und die verschiedenen Deputationen werden über die Treppe des Pavillons de !'Horloge eintreten. Alle Personen, die dieser Ceremonie beiwohnen werden, müssen spätestens um 12 ½ Uhr im Tutlerieen⸗Palaste angelangt sein. Geschützsalven werden den Anfang und das Ende der Ceremonie ankündigen.“ Wie der „Constitutionnel“ mittheilt, würde eine Verlängerung des Waffenstillstandes nicht erfolgen. Die „Indépendance belge“ vom 1. Mittheilungen über die zweite pariser Sitzung. Nach denselben hätten in der zweiten Konferenz⸗ Sitzung heftige Diskussionen stattgefunden, und wäre ein Ein⸗ verständniß nicht erreicht worden. Bomarsund und Kars hätten

März enthält Konferenz 2

die Hauptschwierigkeiten gebildet. Russischerseits wäre die Größe

der gemachten Konzessionen hervorgehoben worden, und hätten die russischen Bevollmächtigten keine Verpflichtung wegen der Nicht⸗ wiederbefestigung der Alandsinseln übernehmen wollen. Für die Herausgabe von Kars wäre Entschädigung verlangt worden, ohne

zu bestimmen, worin dieselbe bestehen solle, und ferner sei das Ver⸗ langen gestellt worden, zuvörderst das Compensationsprinzip festzu⸗ stellen. Die Bevollmächtigten Frankreichs, Englands, Oestreichs, Sardiniens und der Pforte hätten dies verweigert. Als Gerücht

wird der „Indépendance“ gemeldet, daß die Türkei den Wunsch V

zur Forderung einer Kriegsentschädigung nicht aufgegeben habe, daß derselbe jedoch hoffnungslos sei. Die „Indépendance“ glaubt ungeachtet ihrer Mittheilung, an einen günstigen Ausgang der Un⸗ terhandlungen. (S. tel. Dep. Brüssel, 2. März). In Marseille hieß es am 1. März, es sei eine Ordre daselbst eingetroffen, Fahrzeuge bereit zu halten, um 10,000 Mann Infan⸗ 8— terie. nach der Krim einzuschiffen, welche die daselbst entstandenen 8 Lücken ausfüllen sollen. Die Getreidepreise bleiben hier im Sinken. 1 Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 24. Februar: 8 „Am Schlusse der gestrigen Cortes⸗Sitzung fragte Herr Battles, unter heftigen Aeußerungen über die Eingriffe, welche die Geist⸗

lichkeit und der Papst sich gestatte, weshalb die Verbreitung einer kürzlich dahier gedruckten Bibel verboten worden sei, deren

““

die Regierung

Text dech mit jenem aller bisher approbirten Bibeln ganz genat übereinstimme. der Angabe des Fragestellers ein, rechtfertigte aber das Verfahren der Behörde durch Verweisung auf ein nicht aufgehobenes Gesetz

von 1820 und tadelte mit Strenge die Ausfälle des Herrn Battles

gegen das Haupt der Kirche und ihrer Diener. In einem Schreiben aus Madrid vom 25. Februar heißt

es: „Der Minister des Innern unterrichtete in der heutigen Sitzung die Cortes von Ruhestörungen zu Malaga, die am 21sten stattfan⸗-

den, und wobei ein Polizei⸗Inspektor, da der Volkshaufe sich der

Aufforderung der Behörden widersetzte, bedenklich verwundet wurde. Der Minister fügte bei, daß gegenwärtig die Ruhe völlig hergestellt sei und daß die Schuldigen strenge Strafe treffen werde. Ein Antrag Zorvilla's, daß vor Votirung des Budgets und der Wahl⸗ gesetz⸗Bestimmungen kein neues Gesetz zur Berathung kommen solle, Unter den beim Bau

wurde heute von den Cortes genehmigt. der neuen Münze beschäftigten Arbeitern brachen gestern Unruhen aus. Der Civil⸗Gouverneur begab sich mit der bewaffneten Macht

dahin und stellte durch Verhaftung der Rädelsführer die Ruhe

rasch her.“

Eine Depesche vom 29. Februar lautet: „Ein Vergleich ist im

Werke bezüglich des Finanz⸗Entwurfes von Santa Cruz zwischen den abweichenden Ansichten der Regierung und der Deputirten.

Zu Malaga herrscht Ruhe; die Waffen wurden niedergelegt. Neun

Personen sind verhaftet worden.“

Großbrittanien und Irland. Lonvon, 29. Februgr. Von Seiten der Admiralität ist bekannt gemacht worden, daß sich die dritte und vierte Division der Kanonenboot⸗Flotille gegenwärtig auf der Rhede von Portland versammelt. nach hat die Regierung die Absicht, ein großes Lager, welches 20,000 Mann, sowohl Kavallerie wie Infanterie, fassen kann, auf der Pe⸗ nenden⸗Haide, in der Nähe von Maidstone, anzulegen.

selben verweilen werden.

Der Gemeinderath der City von London hat gestern beschlossen, dem Admiral Sir Edmund Lyons das Ehrenbürgerrecht der City zu verleihen und ihm den Freibrief, welcher ihn dieser Ehre theil⸗

haftig macht, in einer goldenen Tabatiere von 100 Pfd. Werth zu überreichen.

Es soll nächstens eine regelmäßige Dampfschifffahrts⸗ Verbin-⸗

dung zwischen Liverpool und dem St. Lorenzstrome hergestellt wer⸗ den. Die Fahrten werden zwei Mal im Monate stattfinden.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung beantragt der Earl von

Derby die Ernennung eines Sonder⸗ Ausschusses, um zu prüfen, ob Schritte, oder was für Schritte zu thun seien im Hinblick auf eine be

friedigendere Ausübung der richterlichen Pflichten des Oberhauses als

Nachdem er die Appellations⸗Jurisdiction des Befugniß geschildert hat, welche die Baron Reichsrathe, der sie in den frühesten Zei

obersten Appellhofes. Hauses als eine von dem großen ten ausgeübt, überkommen hätten,

wesentlich fuͤr die genügende Erfüllung der übrigen Functionen des Hau ses, wie man es vielfach anzusehen scheine. Die Stellung der rechtskun⸗ digen Lords werde ohne Zweifel dadurch eine sehr hohe, verantwortliche und wichtige; auch möge vielleicht der Schein von Autorität, den dieses

Privilegium den nicht rechtsgelehrten Peers verleihe, in Bezug auf das

Urtheil des Publikums mit einer gewissen Schwere in die Wagschale fallen. Allein man habe jetzt zwischen Aufrechterhaltung der Pribvi⸗ legien des Hauses und einer guten Rechtspflege zu wählen. Er seiner seits halte letztere für wichtiger, als alle Privilegien des Hauses.

Annahme, daß das Haus der Peers in letzter Instanz entscheide, sei nichts weiter, als eine rechtliche Fiction, und daher komme es auch, daß der Ruf des Hauses als Appellhof in Mißkredit gerathen sei.

Vice⸗Kanzler und in schottischen Fällen den der hervorragendsten schot tischen Richter in Anspruch nähme. Jede Sache würde den rechts⸗

kundigen Mitgliedern des Hauses als richterlichem Ausschusse zu über-⸗ weisen sein, welcher den von ihm getroffenen Entscheid dem ganzen

Hause zur Genehmigung vorzulegen haben würde. Lord Gran⸗

ville stellt ein Amendement, laut dessen der Sonder⸗Ausschuß auch

darüber sein Gutachten abgeben soll, was für einen Einfluß voraussicht⸗

lich die vorgeschlagene Neuerung auf den allgemeinen Charakter des Hauses ausüben werde. Der so amendirte Antrag wird angenommen

und der Sonder⸗Ausschuß ernannt. Derselbe besteht aus dem Lord⸗ Kanzler, dem Earl von Granville, dem Herzog von Somerset, dem Mar⸗ quis von Lansdowne, dem Earl von Derby, dem Earl Stanhope, dem

Earl von Carnarvon, dem Earl von Ellenborough, Earl Grey, Earl von Aberdeen, Herzog von Argyll, Lord Redesdale, Lord Lyndhurst, Lord Brougham, Lord Abinger, Lord Elgin, Lord St. Leonard's und Lord

Glenelg. In der Unterhaus⸗Sitzung zeigte Sir de Lacy Evans an, er werde nächstens eine Resolution beantragen, welche einen Tadel gegen die Regierung ausspreche, insofern dieselbe Anerbietungen, Truppen

für das Krim⸗Heer auszuheben, die ihr von Kanada aus gemacht worden

seien, zurückgewiesen und statt dessen völkerrechtswidrige und fruchtlose Anwerbungen in den Vereinigten Staaten vorgenommen habe. Als

Antwort auf eine Frage Roebuck's entgegnet Lord Palmerston,

es sei auf den folgenden Tag ein Subsidien⸗Comité angesetzt, und

1““ 1uX“ .

Der Minister des Innern räumte die Richtigkeit

Dem Vernehmen

ling soll der Anfang mit Bildung dieses Lagers gemacht werden, und man vermuthet, daß die Truppen den Sommer über in dem-

bemerkt Lord Derby, trotz des Alters jenes Privilegiums betrachte er dasselbe gar nicht als so

Er würde es für ganz zweckmäßig halten, wenn man in Fällen des gemeinen Rech⸗ tes den Rath der betreffenden Richter, in Aequitäts⸗Fällen den der

seig gesonnen, den Gang der Geschäfte nicht durch

den von Roebuck angekündetgten Antrag unterbrechen zu lassen. Stanley fragt, ob die Sitz, ungen der neu ernannten Krim⸗Kommission öffentlich sein werden und ob die Kommissare berechtigt seien, den Zeugen einen Eid ab, nehnägen. Lord Palmerston bejaht den ersten Theil der Frage, bemerkt jedoch, daß es dem Ermessen der Kommission überlassen bleibe, einzelne Punkte in Bezug auf welche Verschwiegenheit wünschenswerth sei, im Geheimen zu verhandeln. Er hege das Vertrauen, daß die Kommission diese Befugniß nicht mißbrauchen werde. Eine eidliche Vernehmung von Zeugen werde nicht stattfinden. Ein Antrag Muntz's auf Einsetzung, eines Sonder⸗Ausschusses, der prüfen soll, in⸗ wiefern eine Reform des englischen Geld⸗Systems wünschenswerth ist, wird mit 115 gegen 68 Stimmen verworfen. Die Annuitäten⸗Bill geht durchs Comité. 1

1. März. Die Königin und Prinz Albert statteten gestern dem Lager zu Aldershott einen Besuch ab. Contre⸗Admiral Dundas hißte vorgestern seine Flagge von neuem an Bord des „Duce of Wellington“ auf. Die Schiffe „Argo“ und „Hydaspes“ sollen nächstens Truppen, Pferde und Geschütze an Bord nehmen und, wie es heißt, nach der Krim bringen. Das dritte der zu Northam in der Nähe von Southampton gebauten 6 Kanonenboote, „Opossum“ mit Namen, ist am Donnerstag vom Stapel gelassen worden.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung beantragte Graf Albe⸗ marle mehrere Nachweise in Bezug auf die Besteuerung der Nationen

von Indien, auf zur Erhebung der Steuern angewandten Mittel und auf den Charakter der Polizei⸗ und Zollbeamten, zur Erläuterung des kürzlich dem Parlamente vorgelegten amtlichen Verichts über das von den Regierungs⸗Agenten in der Präsidentschaft Madras ausgeübte Be⸗ drückungssystem. Er zeigte an, daß er später auf jene Nachweise und den Bericht selbst die Aufmerksamkeit des Hauses hinlenken werde. Es sei fast unglaublich, daß ein solches System funfzig Jahre lang Bestand gehabt habe und daß 20 Millionen Eingeborene so lange der Grausam⸗ keit von Agenten preisgegeben gewesen seien, die zugleich als Polizei⸗ und als Zollbeamte fungirten. Graf Granbille erklärte, daß die ver⸗ langten Nachweise zwar, da man sich nach Indien werde wenden müssen, viel Kosten und Zeitaufwand erheischen würden, daß er aber gegen die Vorlegung der Papiere nichts einzuwenden habe. Nachdem Lord Mon⸗ teagle noch das durch den Bericht aufgedeckte System der Gewaltthat und Grausamkeit streng gerügt hatte, wurde der Antrag Lord Albe⸗ marle's genehmigt.

In der Unterhaus⸗Sitzung zeigte Layard an, er werde nächstens die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Beziehungen Englands zu Persien lenken. Auf eine Frage Wortley's entgegnet F. Peel, die Antwor⸗ ten der Lords Lucan und Cardigan auf die wider sie erhobenen Be⸗ schuldigungen seien der vor Kurzem ernannten Militair⸗Kommission über⸗ wiesen worden. Duncombe wünscht zu erfahren, ob es den Herren M'Neill und Tulloch gestattet sein werde, den Sitzungen der Kommissien beizuwohnen und Fragen an die vor derselben vernommenen Zeugen zu richten. Lord Palmerston erwidert, daß es MNeill und Tulloch eben sowohl, wie dem übrigen Publikum frei stehe, den Sitzungen beizuwohnen. Was den zweiten Punkt angehe, so werde es Sache der Kommission sein, darüber zu entscheiden. Sir de Lacy Evans fragt, ob die Kommission, wenn sie es für angemessen erachte, das Recht habe, bei verschlossenen Thüren zu verhandeln. Lord Palmerston bemerkt, es sei dies dem Ermessen der Kommission anheimgestellt. Sir de Lacy Evans rügt hierauf mit Bezug auf seine eigene Person die groben Unrichtigkeiten, welche sich in den auf Anstehen Layard's abge⸗ faßten Bericht über die dem gegenwärtigen Kriege vorhergehende militai⸗ rische Laufbahn der Krim⸗Offiziere eingeschlichen haben. Major Need bemerkt, auch andere Offiziere hätten Veranlassung, sich darüber zu be⸗ schweren, daß ihrer Dienste keine Erwähnung gethan worden sei. F. Peel⸗ erklärt, er werde untersuchen lassen, wie es sich mit den besagten Irrthümern verhalte. Gegenwärtig sehe er sich außer Staände, Aufklä⸗ rungen darüber zu geben. Die Resolution Roebucks, welche einem Tadels-Votum in Bezug auf die neue Krim⸗Kommission gleich⸗ kommt (und deren Wortlaut wir bereits Nr. 52 in d. Bl. mitgetheilt haben) wird hierauf zur Sprache gebracht. Roebuck erinnert zu⸗ vörderst an die vor einem Jahre umlaufenden Gerüchte über die Leiden des englischen Krim⸗-Heeres, an die damals im Parlamente über jenen Gegenstand gehaltenen Reden und an den von ihm gestellten Antrag auf Untersuchung. Er erinnert ferner an die zu der erwähnten Zeit durch die Parlaments⸗Debatten und durch seinen Antrag im Publikum hervorgebrachte Aufregung. Der Ein⸗ druck dieser Vorgänge auf Lord John Russell sei so stark ge⸗ wesen, daß derselbe, gleich einer sich vor dem Sturme fürch⸗ tenden Landratte, sich so schnell wie möglich ans sichere Ufer

habe. Aus der durch seinen Antrag veranlaßten Un⸗ tersuchung habe sich ergeben, daß die in der englischen Presse enthaltenen haarsträubenden Schilderungen über den verwahrlosten Zu⸗ stand des englischen Krim⸗Heeres der Wahrheit entsprechend gewesen seien. ie Regierung sei aus den Händen Lord Aberdeen’s in die eines ande⸗ ren Premiers übergegangen. Das neue Kabinet habe eine Kommission ernannt, um sich an Ort und Stelle über die Lage des Krim⸗Heeres zu unterrichten. Als Kommissare seien die Herren Sir J. MeNeill und Oberst Tulloch auserkoren worden. Anfangs hätten dieselben sich gewei⸗ Fbit sich einer so delikaten und peinlichen Aufgabe zu unterziehen, schließlich jedoch den Auftrag übernommen und sich nach der Krim eingeschifft. Ihr erster Bericht sei vom Juni datirt und stimme durchaus mit dern Resultaten der von dem Parlamente gefuührten Untersuchung überein. Das Benehmen Lord Lucan’'s, des Earl von Cardigan und anderer Offiziere werde in diesem Berichte getadelt. Wenn die Regierung so gehandelt hätte, wie sie hätte handeln

auf den sich eine förmliche gerichtliche Anklage hätte gründen lassen. Die Zeugen hätten dann eidlich vernommen werden können, und die An⸗ geklagten hätten Gelegenheit gehabt, sich gegen die wider sie erhobenen Beschuldigungen zu vertheidigen. Statt geßen habe die Regierung das Benehmen ihrer eigenen Kommissare einer Untersuchung unterzogen und dieselben förmlich in Anklagestand versetzt. Sie habe dadurch dem Staatsdienste einen nicht wieder gut zu machenden Schaden zu⸗ gefügt und für die Zukunft verhindert, daß die Wahrheit an den Tag komme. Wenn man spaͤter einmal in einer ähnlichen Angelegen⸗ heit Untersuchungs⸗Kommissare ernenne, so werde der Erinnerung derselben das Schicksal M'Reill's und Tulloch's vorschweben. Ihre Berichte würden vermuthlich im Einklangemit den Wünschen ihrer Vollmachtgeber abge⸗ faßt sein, und sie würden es zu vermeiden suchen, die Wahrheit gerade heraus zu sagen und so eine Verantwortlichkeit auf sich zu laden. Die Regierung habe zuerst ein paar Männer gewählt, zu welchen sie Zutrauen gehabt habe; hinterher habe sie einen Theil ihres Berichtes unterdrückt, und jetzt versetze sie dieselben in Anklagestand. Seines Erachtens sei die Er⸗ nennung der neuen Kommission nicht geeignet, die Dinge in ihrer wahren Gestalt erscheinen zu lassen, und werde eine hoͤchst unheilvolle Wirkung auf das Heer ausüben. Hadfield unterstützt den Antrag. Sir John Pakington zieht das von ihm angekündigte Amende⸗ ment, welches das zwischen dem Kriegs⸗Minister und dem Ober⸗Befehlse⸗ haber des Heeres bestehende eigenthümliche Verhältniß rügt, zurück, erklärt jedoch, daß er dieses nur deshalb thue, weil er glaube, daß es ihm in Anbetracht der Formen, die das Haus zu beobachten pflege, nicht ge⸗ stattet sein werde, seine Ansichten zu entwickeln. Den Antrag Roebuck's könne er nicht unterstützen, weil derselbe gewisse Punkte, wegen deren die Regierung Tadel verdiene, gar nicht berühre. Auch habe er das an der Motion auszusetzen, daß sie von vornherein ein Ver⸗ dammungs⸗Urtheil über die angeklagten Offiziere faͤlle. Er behalte sich das Recht vor, später einen, denselben Gegenstand betreffenden an⸗ deren Antrag zu stellen. Die Regierung verdiene die schärfsten Vorwürfe wegen ihres Benehmens in fast allen Zweigen der Verwaltung. F. Peel sucht zu beweisen, daß die Regierung den Bericht der beiden Kommissare nicht als endgültiges Urtheil in Bezug auf die angeklagten Offiziere habe annehmen können und daß die Ernennung einer neuen Kommis sion nöthig gewesen. Layard behauptet, die Regierung habe durch Ernennung der Kommission von ihrem eigenen Urtheil an ein anderes Forum appellirt. Auch Sir de Lacy Ebvans gsreift

die Regierung heftig an und ist der Ansicht, daß die Verbesserung

in der Lage des englischen Krim⸗Heeres nicht Lord Panmure,

müssen, so würde sie den Inhalt des Berichtes ungefähr wie den von einem Anklage⸗Senate (grand jury) gefällten Spruch betrachtet haben,

v““ 8 * 8 v“

sondern den Herren M'Neill und Tulloch zuzuschreiben sei. Lord Palmerston bemerkt, es sei behauptet worden, in der Ernennung der Militair⸗Kommission liege ein Vorwurf gegen die beiden Kommissare. Dem sei jedoch nicht so. Die Regierung sei mit dem Verhalten derselben äußerst zufrieden und habe nicht im Geringsten die Absicht gehabt, irgend etwas ihre Ehre Verletzendes zu thun. Auf der anderen Seite hätten die in dem Kommissions⸗Bericht getadelten Offiziere gerechten Anspruch darauf, sich zu vertheidigen, und einen besseren Weg, ihnen die Gelegen⸗ heit dazu zu bieten, als die Ernennung einer aus Generalen bestehenden Kommission sei nicht wohl denkbar. Nachdem Lord C. Hamilton eine Vertheidigung seines Verwandten, des Obersten Gordon, versucht hat, zieht Roebuck seinen Antrag zurück. Italien. Turin, 27. Februar. Ein Regiment der englisch⸗ italienischen Legion ist von Novara hier angekommen und nach Susa durchpassirt. Der Minister des Innern erwiderte auf In⸗ terpellationen in der Kammer, man habe keine positive Nachricht über agitatorische Versuche in Novara.

General Alfonso Lamarmora ist gestern zurückgekehrt.

Türkei. Aus Konstantinopel, 21. Februar, wird gemel⸗ det: „Die „Presse d'Orient“ veröffentlicht den die Lage der Christen betreffenden Hattischeriff. General Sol ist von Kertsch aus nach Kamiesch zurückgekehrt. Zahlreiche Arbeiten werden in Kasatsch ausgeführt. General Campbell ist in Balaklava angekommen. Zu Baidar hat ein Scharmützel stattgefunden. 1500 Piemontesen sind nach den hiesigen Hospitälern gebracht worden.“

Die Nachrichten aus der Krim melden nichts Neues von Be⸗ deutung. Die russischen Kanonen, die sich noch in Sebastopol vor⸗ fanden, sind nach Kamiesch und Balaklava eingeschifft. Aus Eupa⸗ toria erfährt man, daß durch diese Stadt noch immer kleinere Ab⸗ theilungen türkischer Truppen ziehen, welche von da aus nach Sizeboli, Varna und anderen Punkten des Schwarzen Meeres dirigirt werden.

Aus Marseille, 1. März, wird telegraphirt: „Der Text des Decrets, welches am 21. Februar in Konstantinopel erlassen wurde, besagt, daß die Europäer das Recht haben sollen, Grund⸗ eigenthum zu besitzen, daß in der Ausübung der bürgerlichen Rechte zwischen Mohamedanern und Christen vollständige Gleichheit herr⸗ schen werde, und daß letztere der Zahlung verschiedener Auflagen, so wie dem Militairdienste unterworfen werden sollen; doch bleibt ihnen die Freiheit vorbehalten, Stellvertreter zu stellen. Jede Be⸗ zeichnung, welche der Art ist, daß sie an eine Untergeordnetheit der einen Race unter die andere erinnert, ist untersagt, und zwar so⸗ wohl in öffentlichen Erlassen, wie in Privatverträgen. Die Pa⸗ triarchen werden auf Lebenszeit ernannt, der Klerus erhält festes Gehalt, und seine Güter werden von einem aus seinen Glaubens⸗ genossen zusammengesetzten Rathe verwaltet. Es soll gemischte Ge⸗ richtshöfe geben. Der Unterricht ist frei, doch unter Beaufsichtigung gemischter Kommissionen. Unter anderen Reformen wird auch das den Provinzial⸗ und Gemeinderäthen bewilligte Recht genannt, die

nach der Krim

1 1u 8 1.