1448 Berliner Börse vom 7. März 1856
Eisenbahn-Actien.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
sErief, deldd. EL2Pf. Brief. Geld f. Brief. Geld.
Wechsel-Course. Pfandbriefe. Kur- und Neumärk. Ostpreussische . 300 M. Kurz Pommersche . 300 M. 2 M. Posensche 3 M. “ 2 M. Schlesische . Vom Staat garantirte
Lit. B.
Westpreuss
8 250 Fl.] Kurz A . 250 Fl. 2 M.
A
*N
Paris... Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. Augsburg 150 Fl. 2 M. Leipzig in Cour. im 14 Thl. † 8 T.
Fuss 100 Thlr. 2 M. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.] 2 M. Petersburg 100 S. R
8b
E
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche. Posensche.. Preussische
Fonds -Course.
Preuss. Freiw. Anleihe...
1 Sächsische. “ 88* Schlesische.
dito vv Sng 8 Pr. Bk. Anth. Scheine
Staats-Schuldscheine. 11““ Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. 1““ Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen.. Berl. Stadt-Obligat..
Ivö do. 8
2*0 8
KRhein- u. Westph. 4 95 ¾ dc 948 93 ⅞ Bresl. Schw. Frb. alte — 168 ¾
136 ⅔ 135 ½ Cöln-Crefelder. — 112 ⅞ 13 72 13 ¾⁄2 Cöln-Mindener..37 170
If. Brief. Geld. Aachen-Düsseld. 3 ⅔ 93 ¾ 92 ½ Münster-Hammer 4 933, do. Prioritäts-4 89 89 Niederschl.-Märk. 4 94 ¾ 93 ⅞ do. II. Emission4 88 ¼ 87 ¼ do. Prioritäts-4 92 ½ Aachen-Mastricht — 65 — do. Conv. Prioritäts-4 92 ½ do. Prioritäts-94 94 93 ½ do. do. III. Ser. 4 92 ½ Berg.-Märkische — 90 ¾ 89 ¾ do. IV. Serie5 —
do. Prioritäts-5 101 ⅞ 101 Niederschl. Zweigb. —
*† do. do. II. Serie 5 101 ½ 100 5 O0berschles. Lit. A. do. (Dortm.-Soest) 4 89 ¼ 88 ¾ do. Lit.
B. Berl. Anh. Lit. A. u. B. —8 — do. Prior. Lit. A. do. Prioritäts-4 95 ½ do. Prior. Lit. B.4
D. E.
8
Q2 9
—
Berlin-Hamburger. — 114 ½ do. Prior. Lit. do. Prioritäts-4 ½ — do. Prior. Lit. do. do. II. Em. 4½ — Prinz Wilh. (St.-V.) —
Berlin-Potsd.-Magd. — 106 ⅔ do. I ESis 8 8 11.r11. 6,4; 1907 929 Reitseh-!. Serie 82
21 do. do. Lit. D. 4 ½ 99 do. Quitgsb. (25 % E.) — Berlin-StettinerF — 164 do. (Stamm-) Prior. 4
Prior. Oblig. 4 ½ 101 do. Prioritäts-Oblig. 4
do. vom Staat gar. 3 ½
Ruhrort-Cref.-Kreis
„ Gladbacher 3 ½
do. Prioritäts- 4 ½ 99 Prioritäts- 4 ¾
— IIl. Serie. 4 V do. Prior. Oblig. 4½ 100 ½ 100 Stargard-Posen...
½ 10⅔ 8 88 II. En.5. 1 — do. Prioritäts- 0. 0gd..vĩ 4 91 ¼ — do. II. Emission do. III. Emission 4 91 ½‿ — Thüringer do. IV. Emission,4 90 ¾ 90 ¼ do. bö
Düsseldorf-Elberf. — (146 i 145 ¾ do. III. Serie 188 1 “ 0. rioritäts- — 101 ½¼ 0. neue
Magdeb.-Halberst.. — 200 ½ 199 ½⅔ Prrioritäts-
Magdeb.-Wittenb. — V
do. 97 ⅓
[An »
“ do. do. neue — 152
kichtamtliche Notirungen.
71f. Brief. Geld. [ZZarskoje-Selo pro St. fe. — —
Ausl.
In- und ausländ.
Eisenb. -Stamm-
Actien und Quit- tungsbogen.
Prioritäts- Actien.
Amsterdam-Roötterdam4 ¼
88 ⅔ Cracau- Oberschlesische4
Cöthen-Bernburg.. 2 v½ — — Nordb. (Frredr. Wilh.) 5
Frankfurt-Hanau 3 ½ — V Belg. Oblig. J. de l'Est 4 V
Frankfurt-Homburg... — do. Samb. et Meuse 4 Cracau-Oberschles...... — .“
Kiel-Altonna 4 — — Livorno-Floren 4 — — Ludwigshafen-Bexbachl4 163 162 k.-Aet. Nsins udtwigshafen.. 4 126 ½ 125 ½ 11ö Neustadt-Weissenburg4 1 11““ Mecklenburger 44 572 — Nordb. (Friedr. Wilh.))4 64 —
1
“
— ——
Z—
ef. Geld. Poln. neue Pfandbr... do. neueste III. Emiss. Braunschw. Bank. 4 147 ⅔ do. Part. 500 Fl.. Weimar. Bank 120 ¼ 119 ¼ Schwed. Oerebro Pfdbr. Oesterreich. Metall 5 85 ¾¼ — (stgothische do. do. engl. do 5 — V — S Engl. Anleihe. do. Bank-Actien. 3 Sardin. bei Rothschild. Hamb. Feuer-Kasse. .. do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl..
If. Bri Ausländ. Fonds. 1
do. 1854r Pr.-Anl. 4 Russ. Hamb. Cert. .. . 5 do. Stiegl. 2. 4. Anl. 4 Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. do. do. 5. Anl. 4 — — N. Bad. do. 35 Fl.... do. v. Rothschild Lst. 5 104 ¾ 103 ¾ Schaumburg-Lippe do. do. Engl. Anleihe 4 ½ — WIFö do. Poln. Schatz-Obl. 4 8— 81 ½ Span. 3 % inl. Schuld. do. do. Cert. L. A. 5 V 1 2à 3 % steigende
11S
do. do. L. B. 200 Fl.
Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 174 a 173 ½ gem. G 5proz. Prior. Obl. II. Emission 102 ⅛ a 102 ½ gem. Oberschles. Litt. A. 219 Thüringer 115 ¼ a 115 gem. Weimarsche Bank 120 a 119 ½ gem.
a 218 gem. Rheinische 116 ½ a 116 gem. neue 180 a 179 gem. Nordbahn (Fried.-Wilh.) 63 ½ a 63 gem. National-Anleihe 86 a 85 ¾ gem.
Oestr. Prämien-Anleihe 111 ½ a ¼ gem.
Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) alte 220 a 216 a 218 gem. dito Oestr. Metall. 85 ½ a 85 gem. Oestr. Neue Bad. Pr. Obl. 27 a 26 ¾ geul. 8
Berlin, 7. März.
Die Börse war in matter Haltung, Course meist niedriger.
Berliner Setreidebörse 8 vom 7. März Weizen loco 88 pfd. bunt poln. 97 Rthlr. bez. Roggen loco 85 pfd. 76 ¾ Rthlr. pr. 82pfd. bez., do. 82pfd. 76 Rthlr. bez., März und März-April 74 ¾ Athlr. Br., 74 ½ G., Frühjahr 74 ½ — “ Rthlr. bez. u. G., 74 ¾ Br., Mai-Juni 73 ½ — 74 Rihlr. bez., Br. u. G., Juni-Juli 70 ½ — 71 — 70 ½ Rthlr. bez., Juli-August 66 ½ — 67 Rthlr. bez. Gerste, grosse 50 — 54 Rthlr.
Hafer 30 — 33 Rthlr., 53 pf. 31 Rthlr Br., 30 G.
Erbzen 76—84 Rthlr. z62,bAbal loco 16 ⁄ Rthlr. Br., 16 ¾ G., März 16 ¾⅜ Rthlr. bez. u. G., i2 Br., März-April 46 ⁄2 Rthlr. Br., 16 ½ G., April-Mai 16 ½¾ — ½-— ¾
S 78 u. Br., 16 G., September-Oktober 14 ½ — ½ Rthlr. bez., . 11. .
Spiritus loco ohne Fass 26 Rthlr. bes „ März u. März-April 26
übj. 50pfd. 30 Rthlr.
bis 26 ½ Rthlr. bez. u. Br., 26 ¼ G., April-Mai 26 ¾ — 27 — 26 ⅞ Rthlr. bez., 26 ¾ Br., 26 ½ G., Mai-Juni 26 ¾ — 27 ¼ thlr. bez. u. Br., 27 G., Juni-Juli 27 % — 28 — 27 ½ Rthlr. bez. u. G., 27 ¾ Br., Juli-August 28 bis 28 8½ Rthlr. bez. u. Br., 28 G. Weizen billiger käuflich. boten. Rüböl in fester Haltung.
Roggen höher bezahlt, schliesst ange Spiritus wie Roggen.
Breslam, 7. März, 1 Uhr 5 Minuten Nachmitt. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 100 ¾ Br. Freiburger Actien 169 ¼ Br., neuer Emission 152 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 219 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 186 ¾f Br. Oberschlesi- sche Prioritäts-Obligationen D. 90 ⁄2 Br. Oberschles. Prioritäts-Obliga tionen E. 79 ¾ Br. Kosel-Oderberger 215 ¾ G., neuer Emission 179 ¾ Br. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligationen 89 ¾ Br. Neisse-Brieger Actien 75 Br.
Spiritus pr. Eimer zu 60 Weizen, weiss. 55 — 141 Sgr., gelb. 53 — 136 Sgr. Gerste 65 — 75 Sgr. Hafer 35— 42 Sgr.
Bei belebtem Geschäfr waren von Actien Oppeln-Tarnowitz vor- zugsweise gefragt “
Quart bei 80 pCt. Tralles 12 ¹⁄2 Rthlr. G Roggen 95 — 109 Sgr
Oesterr. Fonds unverändert.
b
Redaction und Rendantur: Schwiege r.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
1
die Auswanderer beim Ankaufe solcher Billetz ausgesetzt sind,
.
2¾⅞ Sgr. für das Vierteljahr 1 8 in allen Theilen der Monarchie ö ohne Preis-⸗Erhöhung. E““ E11“
Das Abonnement beträgt:
W“ “ 1116“*“
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Aue post-Anstalten des In⸗ und — Auslandes nehmen Sestellung an,
für gerlin die Expedition des Königt
Preußischen Staats-Anzeigers:
Mauer⸗Straste Nr. 54.
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— 5 ₰
Berlin, Sonntag den 9. März
e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Wiedereintritt des Geheimen Ober⸗Medizinalraths Dr. Schönlein in seine frühere amtliche Stellung bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten zu genehmigen, so wie den seitherigen Hülfsrath bei der Medizinal⸗Abtheilung dieses Ministeriums, Geheimen Medizinal⸗ Rath Dr. Horn, und den Regierungs⸗ und Medizinalrath Dr. Housselle in Stralsund, Letzteren unter Beilegung des Charakters eines Geheimen Medizinalraths, zu vortragenden Räthen bei dem genannten Ministerium zu ernennen; Die Kreisrichter Paul in Stuhm, Poschmann in Kulm, Mauve in Neustadt und Niemann in Strasburg zu Kreis⸗ gerichts⸗Räthen; so wie Den Staatsanwalts⸗Gehülfen Ulrich zu Kulm zum Staats⸗ anwalt bei den Kreisgerichten zu Graudenz und Kulm, mit Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes in Graudenz, zu ernennen.
1— ”
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Ministerinzu für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Hütten⸗Inspektor und Dirigent des Hütten⸗Amts zu Rybnick in Ober⸗Schlesien, Carl Wilhelm Brand, ist zum Ober⸗Hütten⸗Inspektor und Direktor des Hütten⸗Amts zu Königs⸗ hütte, und der Hütten⸗Inspektor Gideon Lange bei der Friedrichs⸗
hütte zum Dirigenten des Hütten⸗Amts zu Rybnick ernannt worden. “ öI11“ 8 v““
Cirkular⸗Erlaß vom 19. Januar 1856 — betref⸗ fend den Schutz der Emigranten gegen Uebervor⸗ der Landung auf
vom 18. Juli 1854. “ 1 v
84
I1““
Obwohl die Königliche Regierung bereits mittelst Cirkular⸗ Verfügung vom 18. Juli 1854 angewiesen worden ist, durch eine zu erlassende Polizei⸗Verordnung den Verkauf von Billets zur Weiterbeförderung von Auswanderern von dem überseeischen Lan⸗
dungsplatze nach dem Bestimmungsorte im Innern auf Eisenbahnen,
Dampfschiffen ꝛc., so wie das Anbieten solcher Billets und das Ausgeben von Empfehlungen gewisser in dem Einwanderungslande zu benutzender Beförderungsmittel bei Strafe zu verbieten, und erwartet werden darf, daß dieser Anweisung Folge geleistet worden ist, so finde ich mich doch veranlaßt, der Königlichen Regierung
Exemplare eines Memorials der Emigrations⸗Kommission
anbei zu New⸗York (a), in welchem die Uebervortheilungen, denen
naher dargeleg werden, zur geeigneten weiteren Verbreitung zugehen 6 Berlin, den 19. Januar 1856. 4““ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
EP6b der Heydt.
*
sämmtliche Königliche Regierungen, mit Ausnahme derjenigen zu Stettin, Köslin und Stralsund, jedoch mit Einschluß der Königlichen Regierung
8
1 8
I“ 1“ “ 1“X“ Der Zweck dieser ergebensten Adresse an die hohen Regierungen der⸗ jenigen europaͤischen Staaten, von denen eine regelmäßige jährliche Emi⸗ gration stattfindet, ist die Bitte um deren mächtigen Beistand in dem philantropischen Werk der Beschützung des Emigranten bei seiner Lan⸗ dung auf amerikanischem Boden, für welches die ergebenst unterzeichnete Kommission durch ein Gesetz der Regierung des Staates New⸗Vork von 1847 ins Leben gerufen wurde.
Beregtes Gesetz bestimmt, daß für jeden im Hafen von New⸗Vork landenden Passagier K 1.40 (später auf K 2.00 erhöht) Kopfgeld aezahlt werden soll, und daß der so gebildete Fonds zur Unterstützung von Emi⸗ granten verwandt werde, welche innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Landung unfähig werden sollten, sich selbst zu ernähren, durch Krankheit, Arbeitslofigkeit oder durch andere Ursachen, und betraut mit der Administration desselben eine Emigrations⸗Kommission, bestehend aus sechs vom Gouverneur ernannten Commissairen, aus den Bürgermeistern der Städte New⸗Vork und Brooklyn und aus den Präsidenten der deut⸗ schen und irländischen Gesellschaft der Stadt New⸗Pork.
Kraft dieses Gesetzes 8 die unterzeichnete Kommission ausgedehnte Hospitäler und Armenhäu Unterstützungen während eines Zeitraums von acht Jahren ausgezahlt, und har die Emigranten gegen Noth, den Staat aber gegen die Bürde
Obdachlosen Schutz bot und Tausenden von Arbeitsfähigen vermöge ihrer wohlgeordneten Nachweisungs⸗Büreaus unentgeltlich Arbeit verschaffte, welche dieselben allein zu finden nicht im Stande waren.
Die Thätigkeit der Emigrations⸗Kommission beschränkte sich jedoch nicht auf Abhülfe der Noth allein, sondern war auch von Anfang an auf Vorbeugung von Noth unter Emigranten gerichtet. Sie hat von Zeit zu Zeit Gesetze bei der Regierung in Anregung gebracht zum Schutz
die ihre Unkenntniß des Landes, der Gesetze oder der Sprache benutzten und sie Verlusten an Geld und Gut aussetzten, durch welche sie großen⸗ theils erst in hülfsbedürftigen Zustand versetzt wurden. 1
Die ergiebigste Quelle von Leiden unter Emigranten war immer die
oder indirekt mit dem Beförderungswesen der Emigranten vom hiesigen Platz an ihren Bestimmungsort im Innern zu thun hatten. Die Schliche, zu denen diese Leute ihre Zuflucht nahmen, um Betrug und Uebervor⸗
lebhafteste Einbildungskraft, und verschiedenartige Mittel, welche die unter zeichnete Kommission und bverschiedene Wohlthätigkeits⸗Gesellschaften ver⸗
findungsgabe der Schuldigen angeregt und zu neuen Plänen geführt, um
los zu machen.
Das stete Zunehmen des Uebels hat endlich zur Annahme eines Mittels zu einer Radikalkur geführt, indem die Landung der Gesammt⸗ Emigration unter die direkte Aufsicht der Emigrations⸗Kommission ge⸗ stellt worden ist. Die Staatsregierung erließ im April 1855 ein Gesetz, welches alle Emigrantenschiffe zwingt, ihre Passagiere an Einem, von der Emigrations⸗Kommission zu bestimmenden Werfte zu landen, und eine schwere Geldbuße für Verletzungen dieser Bestimmung auferlegt.
Dieses Gesetz hat den Zweck, das System des Passagierverkaufs zu vernichten, indem es den Schiffscapitainen unmöglich gemacht wird, ihre Ladung von Passagieren an eine oder die andere Bande von Passagier⸗ Maͤklern, unter den Namen „Runner“ bekannt, zu verkaufen, die mit schweren Kosten von Wirthen, Beförderungs⸗Agenten, Eisenbahn⸗ und Dampfschiffs⸗Compagnieen unterhalten wurden, um denselben den größt⸗ möglichsten Antheil an dem Gewinn zu sichern, welcher aus den arglosen Emigranten gezogen werden könnte. 1 18
Kraft dieses Gesetzes wählte die unterzeichnete Kommission, und be⸗ stimmte als einzigen Landungsplatz den Werft, welcher an das große alte Fort stößt, das an der Batterie am füdlichen Ende der Stadt liegt und unter dem Namen Castle Garden bekannt ist, und richtete das Fort selbst als ein „Emigranten⸗Landungs⸗Depot“ ein, mit ge⸗ nügenden Näumlichkeiten, um täglich einige Tausend Emigranten zu lan⸗ den und zu befördern und deren Bagage bis zur Beförderung sicher zu bewahren. Sie umgaben das ganze Terrain mit einer hohen und starke
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er errichtet, auch große Summen an direkten
einer großen Anzahl Armer geschützt, indem sie den Kranken Heilung, den
der Emigranten gegen systematischen Betrug, den sie durch Leute erlitten,
ungesetzliche Handlungsweise einer zahlreichen Klasse von Leuten, die direkt
theilung an den neuangekommenen Emigranten zu verüben, übersteigen die
sucht haben, um den Unfug zu steuern, haben immer von Neuem die Er⸗
die guten Absichten und Bemühungen zum Schutz der Emigranten frucht⸗