1856 / 61 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ueber das Vermögen des Kaufmanns L. J. Grönland zu Memel ist der kaufmännische Konkurs eröͤffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf den 8. Februar 1856 festgesetz

worden. ist

instweiligen Verwalter der Masse ist ded umn frimmm 60 F. Schlacger hierselbst be⸗ ttent. Hie Gläubiger des Gemeinschuldners

gair in dem werden aufgefordert, c., Vormitt. 11 Uhr,

auf den 26. März c., Vo . zommissar, Kreisrichter Fischer, im vot dem Konmig des unterzeichneten Ge⸗

Instructionszimmer b 8 dests nberaumten Termine ihre Erklärungen

Porschläge über die Beibehaltung dieses 9n Fer die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiz oder Gewahrsam haben, oder welche

m etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. April c. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zum 7. April c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumel⸗ den und demnächst zur Prüfung der sämmt⸗ lichen innerhalb der gedachten Frist angemelde⸗ ten Forderungen, so wie nach Befinden zur Be⸗ stellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 6. Mai c., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Fischer, im Gerichtslokale zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeig⸗ netenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. 8.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung bis zum 14. Juni cc., einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb der⸗ selben nach Ablauf der ersten Frist angemelde⸗ ten Forderungen Termin

auf den 8. Juli c.,

9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläͤubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Wohlgebohren, Justizräthe Toobe, Bock und Holtzendorff zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8

Memel, den 5. März 18356. 1““

Königliches Kreisgericht. Erste Abtbeilung.

[412] Konkurs⸗Eröffnung.

Königl. Kreisgericht zu Memel. Erste Abtheilung. Memel, den 6. März 1856, Mittags 1 Uhr. Ueber das Vermögen der Kaufleute Gebrüder

Johann Eduard und Theodor Lebrecht Kaestner

zu Memel ist der kaufmännische Konkurs er⸗

oͤffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf

den 4. März 1 856 festgesetzt worden. 3 Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist

der Konsul und Kaufmann Schiller zu Memel⸗

bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 20. März c., Vormittags 11½ Uhr,

vor dem Kommissar, Kreisrichter Rauscher, im

Kreisgericht anberaumten Termine ihre Erklä⸗

rungen und Vorschläge über die Beibehaltung

dieses Verwalters oder die Bestellung eines an⸗

deren einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas

an Geld, Papieren oder anderen Sachen in

Besitz ober Gewahrsam haben, oder welche ihm

I

Vormittags

462

etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 20. April 1856 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ inhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 6. April 1856 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaͤchst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

auf den 29. April d. J., Vormittags

11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Nauscher, im Kreisgericht zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung bis zum 6. Juni 1856 einschließlich festgesetzt, und zur Pruͤfung aller innerhalb der⸗ selben nach Ablauf der ersten Frist angemelde⸗ ten Forderungen, Termin

auf den 26. Juni d. J., Vormittags

11 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem Termin werden die Glaäu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen

es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der

Justizrath Bock und der Rechtsanwalt Wohl⸗ gebohren und die Justizräthe Toobe und Holtzen⸗ dorff zu Sachwaltern vorgeschlagen. Memel, den 6. März 1856. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[407] Bekanntmachung. 1 In unserm Depositorium befinden sich nach⸗ stehende Massen: a) 36 Thlr. 7 Sgr. 3 Pf. in der Streitsache ddes Julius Schönbrunn wider Wittwe Kugler, 1 b) 2 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf. in der Jacob Rol⸗ bieckischen Vormundschaftssache, c) 9 Thlr. 12 Sgr. in der Jacob und Eva Kolatzkischen Pupillenmasse, welche bei ferner unterbleibender Abforderung zur Justiz⸗Offizianten⸗Wittwenkasse abgeführt werden sollen. Schlochau, den 2. Mäͤrz 1856. KFKghnigliches Kreisgericht. Kegel.

8

„Königliche Niederschlesisch- Märkische Eisenbahn.

Die Lieferung von 5000 Stück bronzenen ge⸗ flügten Rädern mit Krone als Abzeichen an den Dienstmützen unserer Beamten soll im Wege der Submission ausgegeben werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst einem Probe⸗ Focero. welches hinsichtlich der Form und

röße der zu liefernden Räder als Richtschnur dient, liegen in unserem Central⸗Büreau hier⸗ selbst zur Einsicht aus und können auch ab⸗ schriftlich gegen Erstattung der Kopialien b gen werden.

Lieferungs⸗Offerten sind bis zumm—

26. März c., Vormittags 10 Uhr, frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung von Dienst⸗ bei uns einzureichen.

Berlin, den 3. März 1856.

¹ 8

6

Königliche Direction der Niederschlefisch⸗Märkis

402] 8228 Die Einnahmen der von uns verwalteten

Bekanntmachung.

Eisenbahnen betragen vorbehaltlich der nähern Feststellung:

Eisenbahn.

J. Strecke von Elberfeldbis Dortmund. 1856 im Monat Februar 43,179 Thlr. Im Monat Januar 41,067 Thlr. Zusammen 84,246 Thlr. 1855 betrugen diese Einnahmen im Mo⸗ nat Peer 31,462 Thlr. Im Monat Januar 35,244 Thlr. Zusammen 66,706 Thlr. Mithin 8 Fha 82 fehs des Jahres 1856 8 r. mehr als in demselben Zei 8.8 Jahehr 1119; selben Zeitraume II. Strecke von Dortmund bis Soest. 1988 in Nheret Fesgag 16,508 Thlr. im Monat Januar 19,385 Thlr. Zusam⸗ men 35,893 Thlr.

B. Prinz⸗Wilhelm Eisenbahn.

1856 im Monat Februar 12,289 Thlr.; im Monat Januar 14,893 Thlr. efaftmen 27,182 Thlr. 1855 betrugen diese Einnahmen im Monat Februar 11,116 Thlr.; im Monat Januar 11,039 Thlr. Zusammen 22,155 Thlr.

ithin in den 2 ersten Monaten des Jahres 1856 5027 Thlr. mehr als in demselben Zeit⸗ raum des Jahres 1855. 8

Elberfeld, den 8. März 1856.

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

[327] Köln⸗Mindener Eisenbahn. b

und Aufstellung des Eisen⸗— werkes zur Rheinbrücke bei

Köln soll im Ganzen oder im Einzelnen an sichere Unternehmer vergeben werden. Schrift⸗ liche Anerbietungen hierzu werden bis 15. April d. J. von uns entgegengenommen.

Der eiserne Brücken⸗Ueberbau überspannt 4 Oeffnungen von 313 Fuß lichter Weite, ist im Ganzen 1320 Fuß lang, 55 ¼ Fuß breit, und wird von vernieteten Eisenplatten, Flachstäben und Winkeleisen gebildet. Das Gewicht des gesammten hierzu erforderlichen Walzeisens be⸗ trägt etwa 80,400 Centner. Die Zeichnungen können im Brückenbau⸗Büreau, Frankenplatz Nr. 10, eingesehen werdon; die speziellen Eisen⸗ verzeichnisse und Bedingungen sind daselbst käuf⸗ lich fuͤr 15 Sgr. zu haben. Auch wird der Brückenbaumeister, Herr Wasserbau⸗Inspektor Lohse, auf Portofreie Anfragen Auswärtiger bereitwilligst weitere Auskunft geben.

Köln, den 25. Februar 1856.

Die Direction.

[414] Neue Dampfer⸗Compagnie

sammlung findet statutenmäßig

Mittwoch, den 26. März c., Nachmit⸗ tags 4 Uhr,

im Schiedsgerichtssaale des Börsenhauses hier⸗

selbst statt, wozu wir die Herren Actionaire,

Statuts, hiermit einladen. Stettin, den 7. März 1856. Das Comité.

————————

[359] Schlesische Hütten⸗, Forst⸗ und Schiien Gesell chaft Minerva.

Unter Bezugnabme auf unsere Anzeige vom 4. Dezember v. J. werden hiermit die Inhaber bvon Interims⸗Ackien⸗Bescheinigungen wiederholt in Knntniß gesetzt, daß die dritte Einzahlung

in der Zeit vom 5. bis 15. März 1856, mit 10 pCt. oder 20 Thlr. pro Aetie nebst 7 Sgr. 6 Pf. an Zinsen

estgesetzt ist. 1 fenigc⸗ hahlung ist bei den nachbenannten Han⸗

¶„

1

delshäusern

8

Die Lieferung, Bearbeitung

Unsere diesjährige ordentliche General⸗Ver⸗

mit Hinweisung auf §§. 3 und 12 unseres

11“*“

v

in Berlin hei Mendelssohn u. Co. und Robert Warschauer u. Co., in Breslau bei Ruffer u. Co. und C. T. Löbbecke u. Co., in Hamburg bei Salomon Heine, in Cöln bei Salomon Oppenbeim jun. u. Co. zu leisten. b Inhaber von Interims⸗Actien⸗Bescheinigungen, welche die Innehaltung des vorstehend bezeich⸗ neten Termins versäumen, verfallen den Bestim⸗ mungen der §§. 6 und 7 des Gesellschafts⸗ Statuts. Breslau, den 3. März 1856. Der Verwaltungs⸗Rath der Gesellschaft Minerva.

[408] Bekanntmachung.

Die Obligationen des Saatziger Kreises Littr. D. Nr. 912 über 100 Thlr. und Littr. D. Nr. 1006 gleichfalls uüͤber 100 Thlr. werden hiermit von uns gekündigt, und erfolgt die Zahlung dieser Beträge vom 1. bis 8. Oktober d. J. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Freyen⸗ walde gegen Rückgabe dieser Obligationen nebst Zinsscheinen. Mit dem 1. Oktober d. J. hört die weitere Verzinsung auf. vG“

Stargard, den 3. März 1856. Die staͤndische Chaussee-Bau⸗Deputation des

Saatziger Kreises. 1 Palm.

[404] Burladingen im Ober⸗Amtsbezirk Hechingen.

Im hiesigen Marktflecken,« welcher im Besitz einer Apotheke mit seinen 1500 Ein⸗ wohnern und in der Umgebung von noch sechs an⸗ deren, kaum eine Stunde entlegenen Ortschaften bedeutende Praxis gewährt, soll wieder ein Arzt, der zugleich Wund⸗ und Hebarzt ist, angestellt werden. Derselbe erbält nebst schöner Woh⸗ nung und 5 Klafter Buchenholz 200 Fl. jähr⸗ liches Warthgeld von der Gemeinde. Zu dieser Stelle Lusttragende wollen unter Vorlage ihrer Zeugnisse binnen 4 Wochen sich wen⸗ den an das Königlich preußische Vogtamt.

Burladingen, den 5. März 1856.

[413] 8 Die Herren Actionäre des

„Marienberg- u. Bendorfer Kupfer⸗Gruben⸗ und Hütten⸗ Vereins“

werden benachrichtigt, daß die im Art. 38 der Statuten vorgesehene ordentliche General—⸗

versammlung auf Montag, 14ten

April d. J., Morgens 9 Uhr, im gesell⸗ schaftlichen Sitze zu Bendorf anberaumt ist. Bendorf, 9. März 1856. 8 ““ Der Gerant. Ed. Letrange u. Co.

s8]

8 Braunschweigische Bank. Der Rechnungs⸗Abschluß für das Jahr 1855 ist erschienen und ist für die Interessenten bei uns zu haben. Mendelssohn u. Comp Jägerstr. Nr. 51. [3588 Bekanntmachung.

Weimarische Bank.

In Gemäßheit des §. 32, 7 des revidirten Bankstatuts hat der Verwaltungsrath der Wei⸗ marischen Bank auf dem Grunde des Rechnungs⸗ Abschlusses für das Jahr 1855 beschlossen, die Dividende der Weimarischen Bank⸗Actien auf das Geschäftsjahr 1855 im Ganzen auf

Sechs und ein Viertel Prozent festzustellen. Dieselbe wird den Actionairen fol⸗ gendermaßen gewährt:

1) Die Besitzer von Actien Litt. A., welche für die erste Jahreshälfte gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 1 abschläglich bereits zwei Thaler ausgezahlt erhalten haben, empfan⸗ gen gegenwärtig zur Erfüllung gegen Ausliefe⸗ rung des Dividendenscheins Nr. 2 weitere vier Thaler sieben Groschen sechs Pfennige pro Actie,

2) die Befitzer von Actien Litt. B. aber, welchen nach der ersten Jahreshälfte zwei Pro⸗ zent der geleisteten Einzahlungen mit elf Gro⸗ schen sechs Pfennigen durch Aufrechnung an der nächsten Einzahlung bereits abschläglich gewährt worden sind, erhalten gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 2 die ihnen noch zuste⸗ henden vier und ein Viertheil Prozent:

a) wenn sie im Juli oder August vorigen

IJeahres die Vollzahlung geleistet haben, mit weeiteren drei Thaler fünf Groschen,

und b) wenn fie die Vollzahlung erst im Novem⸗ ber vorigen Jahres geleistet haben, mit weiteren zwei Thaler sieben Groschen sechs Pfennigen pro Actie, an folgenden Stellen ausgezahlt: in Weimar bei der Hauptstelle der Bank, in Greiz und Pößneck bei den dortigen Filialbanken, in Berlin bei Mendelssohn u. Comp. und bei Breest u. Gelpceke, in Frankfurt a. M. bei Raphael Er⸗ langer, Leipzig bei Heinrich Küstner u. Comp. und bei dem dortigen Agenten der Weimarischen Bank, H. Edel, in Magdeburg bei Spir u. Richter, in Dresden bei Günther u. Rudolph und in Chemnitz bei Louis Benndorf. Weimar, am 23. Februar 1856. Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank. Im Namen desselben der Vorsitzende: Stichling Bekanntmachung.

8 Weimarische Bank.

Die geehrten Actionaire der Weimarischen Bank werden hierdurch zu der Sonnabend, den 29. März d. J., hier in Weimar stattfindenden ordentlichen General⸗Versammlung eingeladen. Dieselbe wird wiederum im sogenannten Bernhardssaale des hiesigen Rathhauses abgehalten werden und Morgens zehn Uhr beginnen. Indem wir ferner zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß jeder der geehrten Actionaire den vom Verwaltungsrathe festgestellten Geschäfts⸗ bericht der Direction über das abgelaufene Jahr vom 4. Marz an gratis an folgenden Stellen entnehmen kann: in Weimar bei der Hauptstelle der Bank,

in Greiz und Pößneck bei den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Co. und bei Breest u. Gelpcke,

in Frankfurt a. M. bei Raphael Erlanger,

in Leipzig bei Heinrich Küstner u. Co. und

bei H. Edel, dortigem Agenten der Wei⸗ marischen Bank,

in Magdeburg bei Spir u. Richter,

in Dresden bei Günther u. Rudolph, und

in Chemnitz bei Louis Benndorf,

1 Monats⸗Uebersicht

11“]

weisen wir zugleich in Betreff des Besuchs der General⸗Versammlung auf folgende statutmäßige Bestimmungen und sonst getroffene Anordnun⸗ gen hin:

1) In der General⸗Versammlung zu erschei nen und an den Beschlüssen derselben Theil zu nehmen sind nur diejenigen Actionaire berech⸗ tigt (§. 53 des revidirten Bankstatuts), welche am Tage der General⸗Versammlung und wäh⸗ rend der Dauer derselben nicht unter zehn, seit mindestens drei Wochen vor diesem Tage (also mindestens seit dem 8. März d. J.) ununter⸗ brochen auf ihre Namen in den Büchern der Gesellschaft eingetragene Partial⸗Actien besitzen und über diesen Besitz sich entweder durch die Actien selbst oder durch einen, zugleich die Num⸗ mern der Actien angebenden Depositionsschein einer öffentlichen Behörde oder einer der vorhin genannten auswärtigen Bankstellen und Firmen, bei welcher sie die Actien niedergelegt haben, ausweisen.

2) Jeder stimmberechtigte Actionair, der sich als solcher in der so eben unter 1 angegebenen Weise ausgewiesen hat, kann sich im Verhinde⸗ rungsfalle durch einen anderen stimmberechtig⸗ ten Actionair, welchen er durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht legitimirt hat, in der General⸗Versammlung vertreten lashan

„Firmen können ohne besondere Bevollmäch⸗ tigung ihr Stimmrecht durch einen ihrer Theil⸗ haber oder durch ihre Prokura⸗Träger, Ge⸗ meinden und öffentliche Institute durch einen ihrer Repräsentanten, Ehefrauen durch ihre Ehemänner und Minderjährige durch ihre Vor⸗ münder ausüben. Niemand kann für sich und als Vertreter abwesender Actionaire mehr als 24 Stimmen in sich vereinigen (§. 54 des revi⸗ dirten Bankstatuts).

3) Gegen Vorzeigung der Actien oder Depo⸗ sitionsscheine, so wie der Vollmachts⸗Urkunden, welche entweder Tags vorher, Morgens von 9 Uhr bis 1 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr bis 7 Uhr, im Banklokale hierselbst oder am Tage der General⸗Versammlung, Mor⸗ gens von 8 bis 10 Uhr, bei einem im hiefigen Rathhause zu diesem Behufe eingerichteten Büreau der Weimarischen Bank, von da an aber nicht mehr, erfolgen kann, wird, sobald die Legitimation genügend erbracht ist, eine Be⸗ scheinigung, die als Einlaßkarte zur Versamm⸗ lung dient, und mit ihr zugleich die nöthige Zahl von Stimmzetteln ausgehändigt.

4) Den Actionairen steht frei, Anträge vor die General⸗Versammlung zu bringen. Dies kann jedoch nur in dem Falle geschehen, wenn ein motivirter Antrag spätestens 14 Tage vor der anberaumten General⸗Versammlung dem Verwaltungsrathe schriftlich eingereicht und von mindestens 5 Actionairen, deren jeder wenigstens zehn auf seinen Namen eingetragene Partial⸗ Actien besitzen muß, unterschrieben ist. (§. 60 des revidirten Bankstatuts).

Weimar, am 23. Februar 1856.

Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank. Im Namen desselben der Vorsitzende: Stichling. .

der Weimarischen Bank.

Aktiva;:

Baarer Kassen⸗Bestand Wechsel⸗Bestände.... Ausstehende Lombard⸗Darlehne Staats⸗Papiere

Guthaben in laufender Rechnung und verschiedene Forderun do. bei der Landrentenbalnkd....

Banknoten⸗Einlösungsfonds Geprägtes Geld in Wechseln in Effekten ..

Banknoten im Umlauf

Eingezahltes Actien⸗Kapital Darlehns⸗Conto ......... Actien⸗Dividende⸗Conto pro

Guthaben der Staatskassen, Privat⸗Personen u. s. w.

Weimar, den 29. Februar 1856.

Thlr. 274,483.

1,404,287.

1,733,740.

561,146.

gen 2,311,537. b 85,701.

ooooo“

Thlr. 899,666 1 1,453,160 343,000

*

2,695,826.

2,693,000. 5,000,000. 182,920. 178,731. 963,753.

Die Direction der Weimarischen Bank. Polte. Behlendorff.

Bekanntmachung

über das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhauses und des Hauses der 2

Bis heute den 10. März 1856 sind ausgegeben:

½ Bogen der 1.

der 1. 35. Sitzung des Hauses d Anlagen, besteh. aus Aktenstücken⸗ Petitionen

14. Sitzung des Herrenhauses er Abgeordneten 2 2