1492
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Berliner Börse vom 14. Mär⸗
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5 E☛ 7572
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1 Eisenbahn-Actien.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Brief. Geld. “
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. wechsel-Course. Pfandbriefe. V . 8 Ansterdam 250 Fl.] Kurz — Kens ea 250 Fl. 2 M. Hamburg 300 M. ditio 300 M. V S. . 6 23 ⅔ 6 23 ½ do. “ Fr. 80 80 Schlesische..... .. Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. 8 Vom Staat garantirte Augsburg 150 Fl. 1b 102 8, Lit. B Leipzig in Cour. im 14 Thl. 99 Westpreuss.... Fuss 100 Thlr.. ....
1 1 99 ½ Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 2 M. 5
Ostpreussische...
.. 3 ½
Rentenbriefe.
56 22
Petersburg 100 S. R. 4— V 104 8 Kur- und Neumärk.
Pommersche Posensche . . .... Preussische. . ...... Rhein- u. Westph.. Sächsische.... Schlesische.
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedriechsd'or Andere Goldmünzen
à FIhalr .
Fonds -Course.
Preuss. Freiw. Anleihe . ... . .. Staatsanleihe von von 1852. “ von 1854.... von 1855 89 von 1853.. Staats-Schuldscheine — Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen .. Berl. Stadt-Obliga.
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7i hriecr deld.
„[Kur- und Neumärk. 3 ½ 95 ¾
Pommersehe 3 ½ 96 15 1¾ Posensche 4 100 ¼ do.
7;f. Brief. Geld.“ 7t. Briet, Geld Aachen-Düsseld. 3 ½ 93 Münster-Hammer 4 95 V 4o. UPrioritats- Niederschl.-Märk. 4 942 0. .Emission 8¼ 87 3 do. Prioritäts-4 93 Z“ 8 *do. Conv. Prioritäts-4 —
rioritäts-4 ½ 94 ¼ do. do. III. Ser. 4 93 „Berg.-Märkische..— 91 ¾ — do. IV. Serie 5 1022 ’“ o1s N Zweigb. — 85 ½ o. do. II. Serie 5 101 ½ 100 i Oberschles. Lit. A. —* — do. (Dortm.-Soest) 4 89 88 do. Lit. B. 3½ 187 Berl. Anh. Lit. A. u. B. — — do. Prior. Lit.
do. Prioritäts- 95 ½ — do. Prior. Lit. „(Berlin-Hamburger. 114 113 do. Prior. Lit. do. Prioritäts-4 ½ — do. Prior. Lit. E. — LE — — 66 ¾ Ürlim-Potsd.-Magd. — — 0. rlorltäts-5 — do. Prior. O bfig. 4 92 ¼ 91 ¾ do. II. Serie. 5 — do. do. Lit. C. 4½ 100 99 i Rheinische — 116¼ 1 8 8 1.“ D. 99 99 ½ “ Göö erlin-Stettinerk — — — sdo. amm-) Prior. 3½⅔ do. Prior. Oblig. 4½1101 ½ — do. Prioritäts-blig. 4 91 ¾ Bresl. Schw. Frb. alte — 167 166 ½ do. vom Staat gar. 3 ½ 83 ¾ do. 153 — Ruhrort-Cref.-Kreis Cöln-Crefelder — — sladb:. 3 ½ ePrioritits. 12 99 ½ — 16 1. ehhg Cöln-Mindener 3 ½ 169 — do. II. Serie.. do. Prior. Oblig. 4 ½ 100 ¾ 100 i Stargard-Posen. ... . do. do. II. Em. 5 103 ¼ 102 ⅞] do. 4 91 ¾ 90 ¾, do. II. Emission 4 ½ 99 ⁄, do. III. Emission 4 91 ¼ 90 ¾ Thüringer. —). 8 do. IV. Emission4 90 ¾ 90¾ do. Prior.-Oblig. 4r 100“ 992 Düsseldorf-Elberf. — 144 ½ — do. III. Serie 4 ½ 100 99 5¾ 1 1 Iö 90 ⁄ — Wilh. (Cos.-Odbg.) alte — 224 223 0. rioritäts-5 — 101 8½ do. neue —- — — he — do. Prioritäts-4 90 Magdecb.-Wittenb.. — do. Prioritäts-4 ½
do.
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D. E
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Prioritäts-4 — 91 ¼
113 1123
Nichtamtliche Notirungen.
If. Brief. Geld.
Zarskoje-Selo pro St. fe. — Prioritäts- Actien. Amsterdam -Roötterdam Cracau-Oberschlesische 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est,
do. Samb. et Meuse
Eisenb. -Stamm- Actien und Quit- tungsbogen.
In- und ausländ. V
Ausl.
Amsterdam-Rotterdam Cöthen-Bernburg Frankfurt-Hanaau. Frankfurt-Homburg. . . 2 Cracau-Oberschles..... Kiel-Altona ... Livorno-Florenz . Ludwigshafen-Bexbach
Mainz-Ludwigshafen... Neustadt-Weissenburg4 — Mecklenburger 4. 56 8 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 61 ¼ b
7
7f. Brief. Geld.ü 1 8 V Ausländ. Fonds. V
7f. Brief. Geld.
5 Ostgothische
Sardin. Engl. Anleihe. 5 — Sardin. bei Rothschild. 3 Hamb. Feuer-Kasse :1 3½
Oesterreich. Metall. ... do. engl. do. do.
do. National-Anleihe — 87 4 do. 1854r Pr.-Anl. 4 113 do. Staats-Präm.-Anl. —
Russ. Hamb. Cert. .. . 5 I — Lübeécker Staats-Anl. 4½
do. Stiegl. 2. 4. Anl.4 — Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. —
11114XA4A“ do. v. Rothschild Lst. 5 — 104 i Schaumburg-Lippe do. do. Engl. Anleihe 4 ½ — — 25 Thlr. “
do. Poln. Schatz-Obl. 4 8183 80 Span. 3 % ml. Schuld. 3
1o öö (C(Cet .68 2 do. 1 à 3 % steigende1
do. do. L. B. 200 FI. 20 ⅔
Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 189 ¼ a 188 ½ gem. burg-Halberstadt 210 a 208 gem. 79 a 79 ½ gem.
61 a 60 gem.
Berlin-Potsdam-Magdeburger 108 ¾ 2 108 ¼ gem. Magdeburg-Wittenberge 50 ½ à 50 gem. Wilhelmsbahn (Cosel- Oderberg) neue 183 a 185 gem.
Berlin-Stettiner Oberschles Liwz. A. 220 2à 218 gem. Ludwigshafen-Bexbach 160 a 158 ½ gem.
160 a 159 ½¼ zem. Magde- Oberschles. Prior. Litt. E. Nordbahn (Fried.-Minn.)
1
Berlin, 14. März. Das Geschäft war in den meisten Eisenbahn- Actien gering, und stellten sich die Course niedriger. Berliner Getreideborse -vom 14 März Weizen loco 75 — 112 Rthlr, 88pfd. fein gelber 103 Rthlr. bez. RHRoggen loco ohne Umsatz, März 74 ¾ — 75 Rthlr. bez. u. G., 75 ½ Br., März-April 74 ½ Kthlr. bez. u. G., 74 ¾ Br., Frühjahr 73 ¾ — 74 ¾ Rthlr. bez., Br. u. G., Mai-Juni 73 ¾ — 74 Rthlr. bez. u. Br., 73 8¾ G.,
Juni-Juli 70 — ½ Rthlr. bez. u. Br., 70 ¼ G., Juli-August 67 Rthlr. Br.,
Gerste, 52 — 56 Rthlr. Hafer loco 30 — 33 Bthlr. Erbsen 76—84 Rthlr.
88
Rüöböl loco 17 ¼ Rthlr. bez. u. G., 17 ½ Br., März und März-April
7 ½ Rihlr. Br., 16 ¾ G., April-Mai 17 — ½ Bthlr. bez. u. G., 17 ½ Lr., eptember-Oktober 145⁄2 — ½ thlr. bez. u. G., 14 % Br.
1 Spiritus loco ohne Fass 26 ½ — ¼ Rthlr. bez-, März u. 27 Rthlr. bez. Br. u. G. April- Mai 27 ½ Rthlr. bez. u.
aörz - April Br., 27 ½ G.,
Mai-Juni 27 ¾¼ Rthlr. bez. u. G., 28 Br., Juni - Jali 28 Athlr. bez. u. G., 28 ¼ Br., Juli-August 29 Rihlr. bez., 28 ¾ Br., 28 ¼ G.
Weizen etwas fester. Rosgen bei geringem Geschäft höher bezahlt, schliesst fest. Rüböl wesentlich höher bezahlt. Spiritus anfangs lest und besser bezahlt, schliesst matter.
Esreslarns, 14 Mälrz, 1 Uhr 7 Minuten Dachiömt i4 el, Dep. d. Staa:s« Anzeigers.) Oesterreichiache Banknoten 101 ¾ Br. Ereibzrger Actien 1607 ¼ Br., neuer EKmission 152 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 22 2¼% Br Oberschlesische Acten Lit. B. 190 Br. Oberschiesi- sche Prioritäts-Obligationen D. 90 7% Br. Oberschies. Priöritäts Obliga- tionen E. 79 7%% Br. Kosel-Oderberger 223 ¼ Br., neuer Br. Kosel-Oderberger Prioritats-Obligationen 89 72 Br. Acüen 75 ½⁄ Br.
Spiritus pr. Eiuer u 60 Quari bei 800 pCt. Tralles 12 ½ Ritlj
Die Börse war matt und die Course ohne wesentliche Verän-
NHeisse-Brieger „
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
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nach Wien Ehseresst
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchee ohne Preis-⸗Erhöhung
8—
Alle Post-Anstalten des In⸗ und 2584 Auslandes nehmen Zestellung an, “ für Berlin die Expedition des Königt “ Preußischen Staats-Anzeigers:
Mauer⸗Straßte Nr. 54.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Die Verwaltung der Stelle des Polizei⸗Präsidenten der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin dem Ober⸗Regierungsrath und Dirigenten der Abtheilung des Innern der Königlichen Regierung zu
2
Freiherrn von Zedlitz⸗Neukirch, zu übertragen.
Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist nach Braunschweig und Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wasa
Allerhöchster Erlaß vom 12. Februar 1 be⸗ treffend den Organismus der Telegraphen⸗Ver waltung und das Rangverhältniß der
Telegraphen⸗Beamten. “
Auf Ihren Bericht vom 14. Januar d. J. genehmige Ich, daß den als technische und Aufsichts⸗Organe der Telegraphen⸗ Direction fungirenden, bisherigen Linien⸗Inspektoren der Dienst⸗ Charakter als „Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor“ mit dem Range der höheren Provinzial⸗Beamten fünfter Klasse beigelegt werde; daß ferner, abgesehen von den Telegraphen⸗Stationen mit beschränkten Dienststunden, die Telegraphen⸗Stationen in solche erster und zweiter Klasse getheilt werden, und daß die Vorsteher der Stationen erster Klasse, so weit die Verwaltung dieser Stellen nicht den Ober⸗ Telegraphen⸗Inspektoren mit übertragen ist, den Dienst⸗Charakter als „Telegraphen⸗Inspektor“ mit dem Range der Subalternen dritter Klasse, die Vorsteher der Telegraphen⸗Stationen zweiter Klasse hingegen, so wie diejenigen oberen Telegraphen⸗Beamten, welche bei den Stationen erster Klasse den Vorstehern in der Lei⸗ tung und Beaufsichtigung des Dienstes an die Stelle gestellt sind, den Dienst⸗Charakter als „Telegraphen⸗Secretair“ mit dem Range der Subalternen vierter Klasse erhalten. Auch will Ich, indem Ich Mich damit einverstanden erkläre, daß an die Stelle der jetzi⸗ gen Bezeichnung der Unter⸗Telegraphisten die Bezeichnung als „Telegraphist“ trete, hierdurch genehmigen, daß den Ober⸗ Telegraphisten und den Telegraphisten nach fünfjähriger Dienstzeit
tadelfreier Führung die Pensions⸗Berechtigung beigelegt werde.
Friedrich Wilhelm
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von der Heydt.
für Handel, anz⸗Minister.
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erinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
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“ Der Königliche Kreisbaumeister Borggreve zu Olpe ist zum
Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗ Inspektorstelle zu Hamm; und
socarstone neisür Gustav. Wilhelm Gersdorf zum Koöͤnig⸗ lichen Wasserbaumeister ernannt und demselben die erledigte Wasser⸗
baumeister⸗Stelle zu Cüstrin verliehen; so wie 1 . Der Ober⸗Berg⸗Amts⸗Referendarius Ernst Emil Wilh.
Bäumler zum Berggeschwornen im Berg⸗Amts⸗Bezirk Bochum ernannt worden. 2 —
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Cirkular⸗Verfügung vom 10. März 1856 — be⸗ treffend die bei Ertheilung von Konzessionen für Gasometer und Gasbereitungs⸗Anstalten zu 11“ beachtenden Vorschriften. M
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Wiederholentlich vorgekommene Unglücksfälle durch Explosion von Gasometern und Gasbereitungs⸗Anlagen geben Veranlassung, der Königlichen Regierung folgende Vorschriften zur Beachtung bei Ertheilung der Konzessionen für dergleichen Anlagen zu empfehlen:
1) Die Aufstellung eines Gasometers im Freien ist nur bei ganz
sisolirter Lage und wenn die Umgebungen keine Gefahr für
ddie Entzündung des Gases darbieten, zu gestatten.
2) Andernfalls ist für den Gasometer ein isolirt stehendes, mit Umfassungswänden aufgeführtes Gebäude erfor⸗ erlich.
3) Dies Gebäude muß den nöthigen Raum darbieten, um von
aallen Seiten an den Gasometer gelaagen und etwaige Re⸗
paraturen ohne Schwierigkeit ausführen zu können.
4) Jede Art von Feuerungs⸗Anlagen in diesem Gebäude bleibt verboten. Ist eine Heizung des innern Raums, etwa um das Einfrieren des Wassers in der Cisterne zu verhindern, erforderlich, so muß dieselbe durch Zuleitung von Dämpfen oder von heißem Wasser von Außen her bewirkt werden. Die dazu nöthige Feuerungs⸗Anlage ist aber ganz getrennt vom Gasometer⸗Gebäude in einem besondern feuersichern Gebäude anzubringen. Auch darf das Gasometer⸗Gebäude mit keinen
andern Baulichkeiten, am allerwenigsten mit solchen, die, wie
das Retortenhaus oder der Raum zum Abkühlen der Coaks, oeffene Feuerungen enthalten, in irgend einer Verbindung M5) Zweckmäßig ist ein offener Schlott im Dache des Gebäudes, durch welchen entweichendes Gas in geringer Menge stets seinen Abzug findet. Für den Fall größerer Gasausströ⸗ mungen bedarf es aber überall der Anbringung von Lüf⸗ tungsklappen im Dache, deren Umfang nach der Größe des innern Raums dergestalt zu bemessen ist, daß bei Entleerung des Gasometers durch Beschädigung oder durch andere außer⸗ 9 ordentliche Veranlassung für das darin enthaltene Gas ein schnelles Entweichen durch Oeffnung dieser Klappen möglich ist. Letztere sind daher mit Ketten zu versehen, welche, über Kollen laufend, von außen her ein Oeffnen der gedachten
Klappen gestatten.
6) Die Anbringung bewohnter Räume über einem Gasometer darf nicht gestattet werden. Ob solche über den Räumen, woorin sich die Retorten und die Coaksabkühlung befinden, nachgelassen werden kann, ist nach Maßgabe des mitunter geringen Umfangs solcher Anlagen in jedem einzelnen Falle näher zu erwägen, jedoch immer nur dann zuzulassen, wenn
die betreffenden Räͤume massiv überwölbt sind.
7) Das Gebäude, in welchem sich der Gasometer befindet, darf niemals mit offenem Licht, sondern stets nur mit Davyschen Sicherheits⸗Lampen betreten werden, damit bei etwa unvor⸗ hergesehenen Gasausströmungen eine Entzündung des Gases verhütet wird. 8 In Betreff der bestehenden Gasanstalten wird der Königlichen
Regierung anheimgegeben, durch örtliche Prüfung fefstzustellen, ob diesen Bedingungen entsprochen ist. Wo dies nicht der Fall, ist durch Berhandlung mit den Betheiligten möglichst dahin zu wirken, daß den in ihrem eigenen Interesse begründeten Anforde⸗ rungen zur Verhütung von Unglücksfällen, insbesondere der Vor⸗ schrift unter 4. genügt werde. .
Das Betreken der Gasometer⸗ Gebände mit Licht in anderer