1856 / 66 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

85 5

Berliner Börse vom

11“ ö

1[131- 1AX8 14. März 1856.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

Ekisenbalm- Actien.

[vrier vdelq. mt᷑ p̃riet

8 8 1 8 1 2 I1 Wwechsel-Course.

ö“ 250 Fl.] Kurz 143 ½ 143 ¾ Kur- und Neumärk. 32 KHnege 250 Fl.2 M. 142 ¾ 142½ Ostpreussische.... Hamburg 300 M. Kurz] 152 ¾ 152 ½ / Pommersche.... . 3 dito. 300 M. 2 M. 151 151¼ Posensche London.. 1 L. S. 3 M. 6 23 ¾ 6 23 ½ do. 300 Fr. 80 ½ 80 Schlesische Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 99 ½ 99 ¾ Vom Staat garantirte Augsburg. 150 Fl. 102 ½ 102 Lit. B...... Leipzig in Cour. im 14 Thl. 99 ,Westpreuss. Fuss 100 Thlr. 99 12 Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.] 56 26 56 22 Petersburg 100 S. R. 104 ½ 104

Pfandbriefe. I

rS—

8

I'

822

Rentenbriefe.

bo bo l bo bo be* b

Kur- und Neumärk. Pommersche .. Posensche.. Preussische

Rhein- u. Westph.. Sächsische. Schlesische .

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsd'or... . .. Andere Goldmünzen

S.

0 2

Fonds -Course.

Staatsanleihe von dito von 1852 dito von 1854. dito von dito von 1 Staats-Schuldscheine 332 BßThlr Prämiensch. d. Seechdl. à 50 Th. 8 Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 3 Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen.. 1 Stadt-Obligakat.... V 6d0.

KʒFEGʒrmMMʒAAAAN

ðA—=

1e

H

8

Geld. TZt. Brief. Geld.“ Tf. Bries, Geld Aachen-hüsseld. 3 ½ 93 ¾¼ Münster-Hammer. 4 95 do. Prioritäts-4 89 Niederschl.-Märk. 4 94 ¼ do. II. Emission 4 87 do. Aachen-Mastricht.. —66 do. Conv. Prioritäts-4 do. Prioritäts-4 ½ 94 ½ do. do. III. Ser. 4 93 „(Berg.-Märkische.— 91 ¾ do. IV. Serie 5 102 do. Prioritäts-5 101 101 ¼ Niederschl. Zweigb. 85 ½ do. do. II. Serie 5 101 ½ 100 Oberschles. Lit. A. do. (Dortm.-Soest) 4 89 ¼ 88 ¾ do. Lit. Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prior. Lit. do. Prioritäts-4 95 ½ do. Prior. Lit. [Berlin-Hamburger. do. Prior. Lit. do. Prioritäts- 4 ½ do. Prior. Lit. do. do. II. Em. 4 ¾ Prinz Wilh. (St.- Berlin-Potsd.-Magd. do. do. Prior. Oblig. 4 2 do. do. do. Lit. C. 4 ½ 100 do. do. Lit. D. 4

1 187 ½ 93 82 %

4

SE=ZSg &r. o;o co

kEʒ

66

4

Prioritäts-5 II. Serie. 5 Rheiniseche, 116¼ 1 do. Quitgsb. (25 % E.) Berlin-Stettinerk do. (Stamm-) Prior. 4 116 ¼ do. Prior. 0blig. 4 ½ 1101 do. Prioritäts-Oblig. 4 91 Bresl. Schw. Frb. alte 167 166 do. vom Staat gar. 3 ½ 83 ¼

do. do. neue 153 V Ruhrort-Cref.-Kreis Cöln-Crefelder. 112 Gladbacher.. . 3 ½ 995 do. Prioritäts-4 ½ 99 ½ do. Prioritäts-44 99 Cöln-Mindener 3 ½ 169 do. II. Serie. 4 88 ¾

do. Prior. Oblig. 45 100 ¾ 100 ¼ Stargard-Posen. 3 ½ 98 ¼

do. do. II. Em. 5 103 102 ½ do. Prioritäts-4 4 91 ¾ 90 ⅔8 do. II. Emission 4 ½ 99 ¼ 90 90 ¼ do. Prior.-Obig. 47 100 144 ½ do. III. Serie 4 ½ 100 90 ¾¼ Wilh. (Cos.-Odbg.) alte 224 980 nelte Prioritäts- 4 90

8—

do. III. Emission 4 Emissiond- Düsseldorf-Elberf.. do. Prioritäts- 4 do. Prioritäts-5 5 Magdeb.-Halberst. do. [Magdeb.-Wittenb. do Prioritäts-4 ½ V

Nichtamtliche

Notirungen.

Geld. If. Brief. Geld.]

In- und ausländ. Zarskoje-Selo pro St. fec.

Eisenb. -Stamm- Actien und Quit- tungsbogen.

sl. Prioritäts- velien. Amsterdam-Rotterdam 4 ¼ Cracau-Oberschlesische4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. Oblig. J. de l'Est 4

Amsterdam-Rotterdam (Cbthen-Bernburg Frankfurt-Hanau... Frankfurt-Homburg... Cracau-Oberschles..... Kiel-Altona . ... Livorno-Florenz 4 Ludwi shafen-Bexbach 4 Mainz-Ludwigshafen. 4 Neustadt-Weissenburg4 Meecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.) 4

Braunschw. Bank V

Weimar. Bank Oesterreich. Metall....

do. Samb. et Meuse4 Russ. Hamb. Cert. 5 Lübeeceker Staats-Anl. 4 ½

72f. Brief. Geld., Tf. Briet. Geld. Ausländ. Fonds. boeln neue Plandbr. .. . V

sddo. neueste III. Emiss. 4 142 141 ½ do. Part. 500 Fl. 4 4 119 Sechwed. Oerebro Pfdbr. 4 85 ⅔Ostgothische 1O. 4 Sardin. Engl. Anleihe. 5 do. Bank-Actien 3 Sardin. bei Rothschild. 3 do. National-Anleihe 86 i Hamb. Feuer-Kasse .. 3 ½ do. 1854r Pr.-Anl. 4 113 112 do. Staats-PrRen. Anl.

do. Stiegl. 2. 4. Anl. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. 11’“ 5. Anl. 4 do. 5 104 ¼ Schaumburg-Lippe 89.

do. Engl. Anleihe. 4 ½ 25 Thlr. u— do. Poln. Schatz-Obl.4 81 ¾ 80 ¾ Span. 3 % inl. Schuld. 3 do. do. Cert. L. A. 5 917 [do. 1 à 32% steigende 1 do. do. L. B. 200 . 19 ¾ V

Berlin- Anhalter Litt. A. u. B. 189 ¼ a 188 gem. burg-Halberstadt 210 a 208 gem. 79 a 79 ½ gem. Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) neue 183 a 185 gem. 61 a 60 gem.

Berlin-Potsdam-Magdeburger 108 ¾˖ a2 108 ½¼ gem. Magdeburg-Wittenberge 50 ½ à 50 gem.

Berlin-Stettiner 160 a 159 ½ gem. Magde-. Oberschles. Prior. Litt. E. Nordbahn (Fried.-Milh.)

Oberschles Liu. A. 220 218 gem. Ludwigshafeco-Berbach 160 a 158 gem.

—nmnnnnÜANnVVvnRnRwbeeemnnmRmeemrmnrgmnuisarnnuhannnnrnnmmmnmnEngmgnneennen——ee

1 Berlin, 14. März. Das Geschäft war in den meisten Eisenbahn- Acetien gering, und stellten sich die Course niedriger. 1— Eeriner Getreideboörse -vom 14 März J“ Weizen loco 75 112 Rthlr, 88pfd. fein gelber 103 Bthlr. bez. Roggen loco ohne Umsatz, März 74 ¾ 75 Rthlr. bez. u. G., 75 ¾ . März -April 74 ½ Rthlr. bez. u. G., 74 ¾ Br., Frühjahr 73 ¾ 74 ½ Rthlr. bez., Br. u. G., Mai-Juni 73 ¾ 74 Rthlr. bez. u. Br., 73 ¾ G., Juni -Juli 70 ½ Rthlr. bez. u. Br., 70 ¼½ G., Juli-August 67 Rthlr. Br. 66 i⅞ G. ““ 1 1 Gerste, 52 56 Rthlr. 1 8 Hafer loco 30 —33 Rthlr. Erbsen 76—84 Rthlr. 3 . Rüböl loco 17¼ Rthlr. bez. u. G., 17 ½ Br., März und März-April 17 Rihlr. Br., 16 ½ G., April-Mai 17 Rthlr. bez. u. G., 17 ¾ Br., September-Oktober 14572 ½ Rthlr. bez. u. G., 14 Br. Spiritus loco ohne Fass 26 ½ ¾¼ thlr. bez, März u. März -Aprit 27 Rthlr. bez. Br. u. G. April- Mai 27 ½ Kthlr. bez. u. Br., 228 .,

Mai-Juni 27 ½¼ Rthlr. bez. u. G., 28 Br., Juni -Jali 28 Rthlr. bez. u. G., 28 ¼ Br., Juli-August 29 Rihlr. bez., 28 ¼ Br., 28 ½ G. eizen etwas fester. Rosgen bei geringem Geschäft höher bezahlt,

schliesst fest. Rübö! wesentlich höher bezahlt. Spiritus anfangs fest und besser bezahit, schliesst matter.

Egsreslaunt, 14 Maäz, Uhr 7 Minuten Nachmtt. 1-el. Dep. d. Stasts- Anzeigers.) Oesterreichiche Banknoten 101 ¾ Br. Freibzurger Actien 107 ¼ Br., neuer Emission ˙52 ½ Br. Oberschlesische Actien Lie. A. 221¾% Br Oberschlesische Acten Lit. B. 190 Br. Oberschiesi- sche Prioritäts-Obiigationen D. 90 ⁄7%2 Br. Oberschiss. Prioritäts Obliga- tionen E. 79 % Br. Kosel-Oderberger 223 ¼ Br., neuer Emission 182 Br. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligatisonen 89 ⁄% Br. Meisse-Brieger Weizen, weiss. 53 138 Sgr., gclb. 50 133 Sgr. Roggen 92 106 Sgr.

Die Börse war matt und die Course ohne wesentliche Veroͤn- derung.

5 1 1 Redaction und Rendantur: Sch wieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decker.) wu“

Prioritäts-4 93

Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die

Das Abonnement beträgt: 58 ** Kör für das Vierteljahr Iiin auen Theilen der Monarchie

8

8*½ ohne Preis⸗Erhöhung. “]

1“

““ 8 5 0 Aue Post-Anstalten des In⸗- und 1 ohs Auslandes nehmen Bestellung an, 1198 für Gerlin die Expedition des Königt 1.“ e“ Preußischen Staats-Anzeigers: ö Mauer⸗Straße Nr. 54.

8

8 1*

8₰ 8 8

8 *

1“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Verwaltung der Stelle des Polizei⸗Präsidenten der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin dem Ober⸗Regierungsrath und Dirigenten der Abtheilung des Innern der Königlichen Regierung zu Liegnitz,

24

Freiherrn von Zedlitz⸗Neukirch, zu übertragen.

v111“

Berlin, 14. März.

Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig Braunschweig und Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wasa nach Wien abgereist.

1“

8 11““]

Aller be⸗

treffend den Organismus der Telegraphen⸗Ver⸗

waltung und das Rangverhältniß der Telegraphen⸗Beamten.

Auf Ihren Bericht vom 14. Januar d. J. genehmige Ich, daß den als technische und Aufsichts⸗Organe der Telegraphen⸗ Direction fungirenden, bisherigen Linien⸗Inspektoren der Dienst⸗ Charakter als „Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor“ mit dem Range der höheren Provinzial⸗Beamten fünfter Klasse beigelegt werde; daß ferner, abgesehen von den Telegraphen⸗Stationen mit beschränkten Dienststunden, die Telegraphen⸗Stationen in solche erster und zweiter Klasse getheilt werden, und daß die Vorsteher der Stationen erster Klasse, so weit die Verwaltung dieser Stellen nicht den Ober⸗ Telegraphen⸗Inspektoren mit übertragen ist, den Dienst⸗Charakter als „Telegraphen⸗Inspektor“ mit dem Range der Subalternen dritter Klasse, die Vorsteher der Telegraphen⸗Stationen zweiter Klasse hingegen, so wie diejenigen oberen Telegraphen⸗Beamten, welche bei den Stationen erster Klasse den Vorstehern in der Lei⸗ tung und Beaufsichtigung des Dienstes an die Stelle gestellt sind, den Dienst⸗Charakter als „Telegraphen⸗Secretair“ mit dem Range der Subalternen vierter Klasse erhalten. Auch will Ich, indem Ich Mich damit einverstanden erkläre, daß an die Stelle der jetzi⸗ gen Bezeichnung der Unter⸗Telegraphisten die Bezeichnung als „Telegraphist“ trete, hierdurch genehmigen, daß den Ober⸗ Telegraphisten und den Telegraphisten nach fünfjähriger Dienstzeit

bei tadelfreier Führung die Pensions⸗Berechtigung beigelegt werde.

Berlin, den 12. Februar 1855. 8

8

Friedrich Wilhelm. 8 von Bodelschwingh.

von der Heydt.

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten den Finanz⸗Minister. 8

e

öffentliche Arbeiten. 8

Der Königliche Kreisbaumeister Borggreve zu Olpe en Inspektorstelle zu Hamm; und sh etsen e e Gustav. Wilhelm Gersdorf ˖zum Koönig⸗ lichen Wasserbaumeister ernannt und demselben die erledigte Wasser⸗ baumeister⸗Stelle zu Cüstrin verliehen; so wie Der Ober⸗Berg⸗Amts⸗Referendarius Ernst Emil Wilh. Bäumler zum Berggeschwornen im Berg⸗Amts⸗Bezirk Bochum ernannt worden.

Regierung anheimgegeben, ob diesen Bedingungen entsprochen ist.

8

Cirkular⸗Verfügung m 10. März 1856 be⸗ treffend die bei Ertheilung von Konzessionen für Gasometer und Gasbereitungs⸗Anstalten zu

86 beachtenden Vorschriften.

8 8 5

Wiederholentlich vorgekommene Unglücksfälle durch Exploston von Gasometern und Gasbereitungs⸗Anlagen geben Veranlassung, der Königlichen Regierung folgende Vorschriften zur Beachtung bei Ertheilung der Konzessionen für dergleichen Anlagen zu empfehlen:

1) Die Aufstellung eines Gasometers im Freien ist nur bei ganz

sisolirter Lage und wenn die Umgebungen keine Gefahr für

die Entzündung des Gases darbieten, zu gestatten. Andernfalls ist für den Gasometer ein isolirt stehendes, mit Umfassungswänden ausgeführtes Gebäude erfor⸗ derlich. Dies Gebäude muß den nöͤthigen Raum darbieten, um von allen Seiten an den Gasometer gelaagen und etwaige Re⸗ paraturen ohne Schwierigkeit ausführen zu können. Jede Art von Feuerungs⸗Anlagen in diesem Gebäude bleibt verboten. Ist eine Heizung des innern Raums, etwa um das Einfrieren des Wassers in der Cisterne zu verhindern, erforderlich, so muß dieselbe durch Zuleitung von Dämpfen oder von heißem Wasser von Außen her bewirkt werden. Die dazu nöthige Feuerungs⸗Anlage ist aber ganz getrennt vom

Gasometer⸗Gebäude in einem besondern feuersichern Gebäude anzubringen. Auch darf das Gasometer⸗Gebäude mit keinen andern Baulichkeiten, am allerwenigsten mit solchen, die, wie das Retortenhaus oder der Raum zum Abkühlen der Coaks,

offene Feuerungen enthalten, in irgend einer Verbindung Zweckmäßig ist ein offener Schlott im Dache des Gebäudes,

pdurch welchen entweichendes Gas in geringer Menge stets seinen Abzug findet. Für den Fall größerer Gasausströ⸗ mungen bedarf es aber überall der Anbringung von Lüf⸗ tungsklappen im Dache, deren Umfang nach der Größe des innern Raums dergestalt zu bemessen ist, daß bei Entleerung des Gasometers durch Beschädigung oder durch andere außer⸗ ordentliche Veranlassung für das darin enthaltene Gas ein schnelles Entweichen durch Oeffnung dieser Klappen möglich ist. Letztere sind daher mit Ketten zu versehen, welche, über Rollen laufend, von außen her ein Oeffnen der gedachten Klappen gestatten. Die Anbringung bewohnter Räume über einem Gasometer darf nicht gestattet werden. Ob solche über den Räumen, woorin sich die Retorten und die Coaksabkühlung befinden, nachgelassen werden kann, ist nach Maßgabe des mitunter geringen Umfangs solcher Anlagen in jedem einzelnen Falle näher zu erwägen, jedoch immer nur dann zuzulassen, wenn die betreffenden Räume massiv überwölbt sind.

) Das Gebäude, in welchem sich der Gasometer befindet, darf niemals mit offenem Licht, sondern stets nur mit Davyschen Sicherheits⸗Lampen betreten werden, damit bei etwa unvor⸗ hergesehenen Gasausströmungen eine Entzündung des Gases verhütet wird. . W—

In Betreff der bestehenden Gasanstalten wird der Königlichen

durch örtliche Prüfung festzustellen, Wo dies nicht der Fall,

ist durch Verhandlung mit den Betheiligten möglichst dahin zu wirken, daß den in ihrem eigenen Interesse begründeten Anforde⸗ rungen zur Verhütung von Unglücksfällen, insbesondere der Vor⸗

schrift unter 4. genügt werde.

Das Betreten der Gasometer⸗ Gebände mit Licht in anderer