1856 / 67 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kurse hat der Kaufmann C. F. S

Amt eines einstweiligen Verwalters der Masse abgelehnt, und ist nunmehr der Justizrath Toobe hierselbst zum einstweiligen Verwakter der Masse

ernannt worden.

Memel, den 9. März 1856.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

8 1.“

faonj Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des

Schneidermeisters Gottlieb Bieling hier⸗ selbst, werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtsanhängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 3. April d. Js. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ melden und demnächst zur Prüfung der sämmt⸗ lichen, innerhalb der gedachten Frist angemel⸗ deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Per⸗ sonals auf

den 26. April d. Is., Vor⸗ mittags 10 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Balcke, im Terminszimmer Nr. 6, zu er⸗ scheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte von Bieren und Fie⸗ biger und die Justizräthe Fritsch, Riemer, Quinque zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Halle a. d. S., am 5. März 1856.

Kön Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

In dem Konkurse über den Nachlaß storbenen Kaufmanns und Hakenbüdners Jo⸗ hann Enß von Rothebude werden alle diejeni⸗ gen, welche an die Masse Ansprüche als Kon⸗ kursgläubiger machen wollen, hierdurch aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 5. April cr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Pro⸗ tokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Besin⸗ den zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ Personals auf den 26. April cr., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Brauer, im Sitzungszimmer des Gerichtsgebäudes zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen

Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns be⸗

rechtigten Bevollmäͤchtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizrath Dreckschmidt, von Duisburg und Schenckel zu Marienburg zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1 Tiegenhoff, den 29. Februar 1856. 8 Koönigl. Kreisgerichts⸗Deputation.

1315] Bekanntmachung.

In der, dem Unterzeichneten von der König⸗ lichen Regierung, landwirthschaftlichen Abthei⸗ lung zu Frankfurt a. d. O., zur Bearbeitung übertragenen Sache, betreffend die Ablösung des dem Lehnschulzengute zu Zorndorf zustehen⸗ 2n veaee d Sedr gebachee Gut din

8 al von hlrn. festgesetzt un

gerichtlich deponirt. festgeset

Dies wird den beim Lehnschulzengute Rubr. II. No. IV. eingetragenen Limmritzer Realgläubi⸗

gern, so wie den Besitzern von noch nicht ab⸗ geschriebenen Gutsparzellen zur Wahrnehmun ihrer Rechte nach §. 460 ff., Th. I., Tit. 2 A. L. R. mit der Aufforderung bekannt ge⸗ macht, sich wegen etwaiger Ansprüche spätestens bis zum 14. April d. J. bei dem Unterzeich⸗ neten schriftlich oder mündlich zu melden, wi⸗ drigenfalls ihr Hypothekenrecht auf das Ab⸗ lösungs⸗Kapital erlischt. 18 Küstrin, den 22. Februar 1856. Der Kreisrichter Grabitz.

[458 Ankündigung.

Alle diejenigen unbekannten Gläubiger, welche vermeinen, an die Kasse der hiesigen Garnison⸗ Kirche aus irgend einem Rechtsgrunde For⸗ derungen aus dem Jahre 1855 erheben zu können, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche binnen zwei Monaten und spätestens bis zum 1. Juni 1856 unter Beifügung der nöthigen Beweismittel bei dem unterzeichneten Kollegio anzumelden, widrigenfalls fie sich die aus der Nichtanmeldung entstehenden Nachtheile selbst beizumessen haben.

Berlin, den 12. März 1856.

Königl. Garnison⸗Kirchen⸗Kollegium [4533 Bekanntmachung. 1

Die erforderlichen Materialien zu der An⸗ legung eines Abzugskanals in der Oranienbur⸗ gerstraße von der Großen Hamburgerstraße bis zu dem Grundstücke Oranienburgerstraße Nr. 17, und zwar: die Kalksteine, die Klinkersteine, der gelöschte Kalk, der Mauersand und das Ziegel⸗ mehl, sollen im Wege der Submission geliefert werden.

Zu diesem Behufe sind die Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt, und es wird der Einreichung der Submissionen bis zum 28sten d. Mts. entgegengesehen.

Berlin, 13. März 1856.

Königl. Ministerial⸗Bau⸗Kommission

Köln⸗Mindener Eisenbahn.

Zinsenzahlung.

Die Einlösung der am 1. April dieses Jahres fällig werdenden Zins⸗Coupons der 4prozent. Prioritäts⸗Obligationen IIIter und VNVter Fesesstär (Littr. A.) unserer Gesellschaft er⸗ olgt:

8 Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder

8 vom 1. bis 15. April in den gewöhnlichen Geschäfts⸗Stunden und bei unserer Haupt⸗Kasse (Fran⸗ kenplatz) Vormittags.

Die Inhaber mehrerer Coupons werden er⸗ sucht, den Zahlstellen ein nach den Nummern geordnetes Verzeichniß derselben vorzulegen.

Köln, den 15. März 1856. 8

Die Direction.

in Köln

Außerordentliche 2 er Actionaire der Magdeburg⸗Coethen⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Herren Actionaire der Magdeburg⸗Coethen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf

Donnerstag, den 10. April c., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im hiesigen Ad⸗ ministrations⸗Gebäͤude

hierdurch eingeladen, um Beschluß zu fassen über

eine Vermehrung des Kapitals, theils durch

Stamm⸗Actien, theils durch Prioritäts⸗Obkiga⸗

tionen, zu dem Zwecke, um

1) eine Bahn von Schönebeck nach Staßfurt mit Zweigverbindungen nach Kohlen⸗ und Salzwerken und einer event. Verlängerung über Staßfurt hinaus zu bauen;

2) die Bahnhöfe, namentlich hier und in Leip⸗

zig, den Bedürfnissen gemäß zu erweitern, auch andere Verbesserungen auszuführen. Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, der an

der Generalversammlung Theil nehmen will, hat sich selbst resp. seinen Machtgeber am 7ten, 8ten und 9. April c. in den Büreaustunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags im Administrations⸗Gebäude hier⸗ selbst als Eigenthümer von 5 oder mehr Stamm⸗ Actien zu legitimiren, wonächst ihm die Ein⸗ tritts⸗Karte mit Angabe der vertretenen Stim⸗ menzahl verabfolgt wird.

Ohne eine solche Eintrittskarte kann Nieman⸗

dem der Zutritt zur Versammlung gestattet werden.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsichti⸗

gen, einen das gemeinschaftliche Interesse berüh⸗ renden Gegenstand in der Generalversammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben unter ausführlicher Angabe der Motive mindestens 10 Tage vor der Versamm⸗ lung dem Vorsitzenden des Ausschusses und zwar schriftlich durch Abgabe des betreffenden Antrags im Geschäftslokale der Gesellschaft am Fürsten⸗ walle anzuzeigen.

Magdeburg, den 15. März 1856.

Der stellvertretende Vorfitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗Coethen⸗Halle⸗Leipziger Eisen⸗

bahn⸗Gesellschaft.

*

Bekanntmachung.

üring Eisenba

2 212. A ͤS’,. 7 Sn 7

8

Nach den Bestimmungen §§. 10, 19 un

des Statuts ist die Dividende von dem Stamm⸗ Actien⸗Kapital der Thüringischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft für das Betriebsjahr 1855 auf

6 Prozent oder 6 Thaler p. Actie festgestell worden.

Die Auszahlung derselben erfolgt vom 1sten

bis 30. April c.

1) in Erfurt bei unserer Hauptkasse in den

gewöhnlichen Geschäftsstunden, Vormittags

von 9 bis 12 Uhr;

2) in den an der Bahn liegenden Städten

durch die Einnehmer auf den Bahnhöfen nach 3 Tage vorher geschehener Anmeldung

in Berlin durch die Hrn. Breest Gelpeke;

in Dessau durch Herrn J. H. Cohn; 3

in Frankfurt a. M. durch die Herren M. A. von Nothschild und Söhne;

in Leipzig durch die Leipziger Bank.

Nach dieser Zeit geschieht die Einlösung

der Dividendenscheine nur durch unsere

Hauptkasse in Erfurt.

Erfurt, den 13. März 1856.

Die Direction

der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[408] Bekanntmachung.

Die Obligationen des Saatziger Kreises

Littr. D. Nr. 912 über 100 Thlr. und Littr. D. Nr. 1006 gleichfalls uͤber 100 Thlr. werden hiermit von uns gekündigt, und erfolgt die Zahlung dieser Beträge vom 1. bis 8. Oktober d. J. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Freyen⸗ walde gegen Rückgabe dieser Obligationen nebst Zinsscheinen. Mit dem 1. Oktober d. J. ho

die weitere Verzinsung auf.

Stargard, den 3. März 18566

Die staͤndische Chaussee-Bau⸗Deputat

Saatziger Kreises. Palm. 1

Burladingen im Ober⸗Amtsbezirk Hechingen. 1 Im hiesigen Marktflecken, welcher im

Besitz einer Apotheke mit seinen 1500 Ein,

1

11X1.“]

wohnern und in der Umgebung von noch sechs an⸗ deren, kaum eine Stunde entlegenen Ortschaften bedeutende Praxis gewährt, soll wieder ein Arzt, der zugleich Wund⸗ und Hebarzt ist, angestellt werden. Derselbe erhält nebst schöner Woh⸗ nung und 5 Klafter Buchenholz 200 Fl. jähr⸗ liches Warthgeld von der Gemeinde. Zu dieser Stelle Lusttragende wollen unter Vorlage ihrer Zeugnisse binnen 4 Wochen sich wen⸗ den an das Königlich preußische Vogtamt. Burladingen, den 5. März 1856.

[4259S EKdiktalladung.

Zu dem uͤberschuldeten Nachlaß des Kauf⸗ manns Karl Ludwig Männels hier ist der Kon⸗ kursprozeß eröffnet worden.

Es werden hierdurch sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger genannten Männels, so wie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben haben, geladen, 1“ den 12. August 1856, welcher zum Liquidations⸗Termine anberaumt worden ist, an Königlicher Gerichtsstelle allhier in Person oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von diesem Kredit⸗ wesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehen⸗ den Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den

8 vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen,

mit dem Streitvertreter hierüber und nach Be⸗ finden unter sich über die Priorität rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann den 1. Oktober 1856, der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, welcher rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, hierauf aber 1 1“ der Abhaltung eines Vergleichstermins, wozu die Betheiligten anderweit Vormittags an Ge⸗ richtsstelle allhier zu erscheinen haben und wo⸗ bei die Nichterscheinenden oder die, welche sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für der Mehr⸗ ahl beitretend werden angesehen werden, dafern secnch ein Vergleich nicht zu Stande kommen

ollte, den 25. Oktober 1856, der Inrotulation der Akten und den 9. Dezember 1856, 2 der Bekanntmachung eines Locations⸗Erkennt⸗ nisses, welches hinsichtlich der Ausbleibenden ebenfalls Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht angenommen werden wird, gewärtig zu sein. Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen. ““ Auerbach, den 4. März 1856. Koönigliches Gericht daselbs.

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452] 1 Norddeutsche Fluß⸗Dampf⸗ schifffahrts⸗Gesellschaft. Nachdem von hoher Königlich hannoverischer Regierung unserer Gesellschaft die Konzession er⸗ theilt und derselben Corporationsrechte verliehen vworden find, fordern wir, in Gemäßheit des §. 5 der Statuten, die Actienzeichner hierdurch auf, die erste Rate von 10 pCEt oder Thlr. 20.

pro Aectie einzuzahlen.

Die Einzahlung kann nach Inhalt der Ein⸗

ladung zur Actienzeichnung erfolgen: a) bei einem Mitgliede des Verwaltungsraths, b) bei den darin bezeichneten Handlungs⸗

(in Berlin bei den Herren Conrad & Klemme),

c) bei unserer Kasse in Harburg, gegen Empfangnahme der Interims⸗Quittungen, und muß dieselbe bis zum 15. April c. geleistet werden.

Harburg, den 15. März 1856.

Der Verwaltungsrath.

Weimarische Bank.

In Gemäßheit des §. 32, 7 des revidirten Bankstatuts hat der Verwaltungsrath der Wei⸗ marischen Bank auf dem Grunde des Rechnungs⸗ Abschlusses für das Jahr 1855 beschlossen, die Dividende der Weimarischen Bank⸗Actien auf das Geschäftsjahr 1855 im Ganzen auf

Sechs und ein Viertel Prozent festzustellen. Dieselbe wird den Actionairen fol⸗ gendermaßen gewährt:

1) Die Besitzer von Actien Litt. A., welche für die erste Jahreshälfte gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 1 abschläglich bereits zwei Thaler ausgezahlt erhalten haben, empfan⸗ gen gegenwärtig zur Erfüllung gegen Ausliefe⸗ rung des Dividendenscheins Nr. 2 weitere vier Thaler sieben Groschen sechs Pfennige pro Actie,

2) die Besitzer von Actien Litt. B. aber, welchen nach der ersten Jahreshälfte zwei Pro⸗ zent der geleisteten Einzahlungen mit elf Gro⸗ schen sechs Pfennigen durch Aufrechnung an der

worden sind, erhalten gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 2 die ihnen noch zuste⸗ henden vier und ein Viertheil Prozent:

a) wenn sie im Juli oder August vorigen Jahres die Vollzahlung geleistet haben, mit weiteren drei Thaler fuünf Groschen, und

b) wenn sie die Vollzahlung erst im Novem⸗

nächsten Einzahlung bereits abschläglich gewährt

ber vorigen Jahres geleistet haben, mit

weiteren zwei Thaler sieben Groschen sechs Pfennigen pro Actie, an folgenden Stellen ausgezahlt: in Weimar bei der Hauptstelle der Bank, n Greiz und Pößneck bei den dortigen 6 Filialbanken, n Berlin bei Mendelssohn u. Comp. und bei Breest u. Gelpcke,

Frankfurt a. M. bei Raphael Er⸗-

langer, 1

n Leipzig bei Heinrich Küstner u. Comp. und bei dem dortigen Agenten der Weimarischen Bank, H. Edel,

n Magdeburg bei Spir u. Richter,

n Dresden bei Günther u. Rudolph und

Iin Chemnitz bei Louis Benndorf.

Weimar, am 23. Februar 1856.

Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank. Im Namen desselben der Vorfitzende: Stichling Bekanntmachung.

Weimarische Bank.

Die geehrten Actionaire der Weimarischen

Bank werden hierdurch zu der

Sonnabend, den 29. März d. J., hier in Weimar stattfindenden ordentlichen General-⸗Versammlung eingeladen. Dieselbe wird wiederum im sogenannten Bernhardssaale des hiesigen Rathhauses abgehalten werden und Morgens zehn Uhr beginnen.

Indem wir ferner zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß jeder der geehrten Actionaire den vom Verwaltungsrathe festgestellten Geschäfts⸗

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bericht der Direction über das abgelaufene Jahr

vom 4. Marz an gratis an folgenden Stellen entnehmen kann: in Weimar bei der Hauptstelle der Bank,

in Greiz und Pößneck bei den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Co. und bei Breest u. Gelpcke,

in Frankfurt a. M. bei Raphael Erlanger,

in Leipzig bei Heinrich Küstner u. Co. und

bei H. Edel, dortigem Agenten der Wei⸗ marischen Bank, 58 in Magdeburg bei Spir u. Richter, in Dresden bei Günther u. Rudolph, un in Chemnitz bei Louis Benndorf, weisen wir zugleich in Betreff des Besuchs der General⸗Versammlung auf folgende statutmäßige Bestimmungen und sonst getroffene Anordnun⸗ gen hin:

1) In der General⸗Versammlung zu erschei⸗ nen und an den Beschlüssen derselben Theil zu nehmen sind nur diejenigen Actionaire berech⸗ tigt (§. 53 des revidirten Bankstatuts), welche am Tage der General⸗-Versammlung und wäh⸗ rend der Dauer derselben nicht unter zehn, seit mindestens drei Wochen vor diesem Tage (also mindestens seit dem 8. März d. J.) ununter⸗ brochen auf ihre Namen in den Büchern der Gesellschaft eingetragene Partial⸗Actien besitzen und über diesen Besitz sich entweder durch die Actien selbst oder durch einen, zugleich die Num⸗ mern der Actien angebenden Depositionsschein einer öffentlichen Behörde oder einer der vorhin genannten auswärtigen Bankstellen und Firmen, bei welcher sie die Actien niedergelegt haben, ausweisen.

2) Jeder stimmberechtigte Actionair, der sich als solcher in der so eben unter 1 angegebenen Weise ausgewiesen hat, kann sich im Verhinde⸗ rungsfalle durch einen anderen stimmberechtig⸗ ten Actionair, welchen er durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht legitimirt hat, in der General⸗Versammlung vertreten lassen.

Firmen können ohne besondere Bevollmäch⸗ tigung ihr Stimmrecht durch einen ihrer Theil⸗ haber oder durch ihre Prokura⸗Träger, Ge⸗ meinden und öffentliche Institute durch einen ihrer Repräsentanten, Ehefrauen durch ihre Ehemänner und Minderjährige durch ihre Vor⸗ münder ausüben. Niemand kann für fich und als Vertreter abwesender Actionaire mehr als 24 Stimmen in sich vereinigen (§. 54 des revi dirten Bankstatuts).

3) Gegen Vorzeigung der Actien oder Depo⸗ fitionsscheine, so wie der Vollmachts⸗Urkunden, welche entweder Tags vorher, Morgens von 9 Uhr bis 1 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr bis 7 Uhr, im Banklokale hierselbst oder am Tage der General⸗Versammlung, Mor⸗ gens von 8 bis 10 Uhr, bei einem im hiesigen Rathhause zu diesem Behufe eingerichteten Büreau der Weimarischen Bank, von da an aber nicht mehr, erfolgen kann, wird, sobald die Legitimation genügend erbracht ist, eine Be⸗ scheinigung, die als Einlaßkarte zur Versamm⸗ lung dient, und mit ihr zugleich die nöthige Zahl von Stimmzetteln ausgehändigt.

4) Den Actionairen steht frei, Anträge vor die General⸗Versammlung zu bringen. Dies kann jedoch nur in dem Falle geschehen, wenn ein motivirter Antrag spätestens 14 Tage vor der anberaumten General⸗Versammlung dem Verwaltungsrathe schriftlich eingereicht und von mindestens 5 Actionairen, deren jeder wenigstens zehn auf seinen Namen eingetragene Partial⸗ Actien besitzen muß, unterschrieben ist. (§. 60 des revidirten Bankstatuts). 8

Weimar, am 23. Februar 1855. Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank.

Im Namen desselben der Vorsitzende: Stichling. 8

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Bekanntmachung

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8 Bis heute den 17. März 1856 sind ausgegeben: 26 ½ Vogen der 1. 16. Sitzung des Herrenhauses

der 1. 37. Sitzung des Hauses d Anlagen, besteh. aus Aktenstücken⸗ Petitionen

2

er Abgeordneten

zusammen 132 ¾ Bogen